Den dpa-Artikel kann man u.a. bei Stern.de lesen: Verfassungsrichter erwarten Massenklage.
Karlsruhe hat also selbst den Boden für eine intensive Überprüfung des geplanten Gesetzes bereitet. Sollten die Richter das Verfahren bereits im kommenden Jahr zu Ende bringen, dann fiele ihre Entscheidung ungefähr mit dem 25. Jahrestag des Volkszählungsurteils zusammen. Am 15. Dezember 1983 „erfanden“ die Karlsruher Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie der Datenschutz in der Juristensprache heißt. Nie zuvor waren so viele Verfassungsbeschwerden zu einem Thema eingegangen. Doch die nun angekündigte Klage von 5000 Beschwerdeführern könnte den historischen Rekord toppen – damals waren es 1310.
Ja jetzt steigen sie ein, die deutschen Medien.
Zumindestens in der taz. Schon wiede,r ich weiß, aber ich les die nun mal. :-)
http://www.taz.de/index.php?id=politik&art=2581&id=deutschland-artikel&cHash=076e64e874
Also, dass die deutschen Medien bisher gar nicht berichtet hätten, kann man wohl kaum sagen. Und unter „einsteigen“ verstehe ich etwas anderes, als wenn das Thema dank dpa-Automatismus auch auf Regionalzeitungssites landet.
zur taz: Bitte die Spiegel-eske Bildunterschrift würdigen.
Dann wollen wir mal schwer hoffen, dass unser streitbarer Bundeshorst dem ganzen nicht einen Strich durch die Rechnung macht, indem er eben seinen Strich verweigert….
Dann muss nämlich die BR klagen – und die schöne Verfassungsbeschwerde ist dahin…..
ist doch erstmal klasse, wenn das so breit in mainstream-medien ankommt …
… und das bündnis breiter wird …
Wie kommen die auf die Zahl ‚5000‘?
Wenn ich mir die „öffentliche Liste der Beschwerdeführer/innen“ ansehe (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/64/70/lang,de/) , zähle ich da derzeit über 17000 Einträge.
Wie kommen die auf die Zahl ‚5000‘?
Wenn ich mir die „öffentliche Liste der Beschwerdeführer/innen“ ansehe (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/64/70/lang,de/) , zähle ich da derzeit über 16000 Einträge.
Die Differenz kommt daher, daß sich bisher zwar ca. 16000 Leute in die Liste eingetragen haben, von denen sich aber erst 5000 „offiziell“ an einer möglichen Verfassungsklage beteiligen (werden). Dafür ist eine Bevollmächtigung des Berliner Rechtsanwalts Starostik notwendig, der, im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, die Vertretung der Kläger/Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernehmen wird.