Den dpa-Artikel kann man u.a. bei Stern.de lesen: Verfassungsrichter erwarten Massenklage.
Karlsruhe hat also selbst den Boden für eine intensive Überprüfung des geplanten Gesetzes bereitet. Sollten die Richter das Verfahren bereits im kommenden Jahr zu Ende bringen, dann fiele ihre Entscheidung ungefähr mit dem 25. Jahrestag des Volkszählungsurteils zusammen. Am 15. Dezember 1983 „erfanden“ die Karlsruher Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie der Datenschutz in der Juristensprache heißt. Nie zuvor waren so viele Verfassungsbeschwerden zu einem Thema eingegangen. Doch die nun angekündigte Klage von 5000 Beschwerdeführern könnte den historischen Rekord toppen – damals waren es 1310.