Urheberrecht
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: Linksammlung zu Copyright und Copyright Infringement
: Linksammlung zu Copyright und Copyright Infringement Lorelle hat eine große Linksammlung zu Copyright und Copyright Infringement zusammengestellt. Auch „cease and desist“ wird behandelt, Abmahnungen also, und in der Fülle ist das sicher interessant für den einen oder die andere.
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Auch wir bieten Inhalte unter Creative Commons an. Erspart viel Stress.
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: Der Bundestag erklärt „Geistiges Eigentum“
: Der Bundestag erklärt „Geistiges Eigentum“ Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute mal den Begriff „Geistiges Eigentum“.
Höhepunkt ist der folgende Absatz:
„In einer Informationsgesellschaft setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass das Recht des geistigen Eigentums gleichwertig neben dem Recht des Sacheigentums steht und es eine Aufgabe der rechtswissenschaft darstellt, neben den Unterschieden zwischen Patent‑, Marken- und Urheberrecht stärker die gemeinsamen Strukturen in einem Gesetzbuch bis hin zu einem „Allgemeinen Teil des geistigen Eigentums“ herauszuarbeiten“.
Insgesamt ist der Text mehr als unkritisch.
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: Piratenparty am Swarthmore College
: Piratenparty am Swarthmore College Vom 21. bis zum 23. April findet am Swarthworth College in Pennsylvania, USA, das jährliche Treffen der FreeCulture.org-Community statt. Zur Pirate Parrrty ist jedeR aufgefordert am Pirate Video Remix Contest teilzunehmen. Bedingung ist, dass die Videos mindestens 10 Sekunden „pirate footage“ enthalten, mit Tanzmusik unterlegt sind und sich mit dem Videoplayer VLC abspielen lassen.
Die Regeln des Contest sprechen zwar ausdrücklich von „traditional ARRR MATEY sea-going pirates“, die in dem Clip enthalten sein müssen, allerdings wird dies in der Berichterstattung dazu (etwa auf boingboing) nicht deutlich. Eine gewisse Zweideutigkeit hat sich wohl nicht vermeiden lassen. Zu sehen gibts die Filme dann auf der Party am 21. April ab 22h lokaler Zeit.
Die Sternchen des dreitätigen Kongresses sind:
- Peter Decherney, a U Penn professor who is writing a book on copyright
- Nelson Pavlosky, co-founder of FreeCulture.org
- Prometheus Radio, leading a low-power FM workshop
- Holmes Wilson of Downhill Battle, leading a workshop on “Free culture campus strategy”, and…
- Lawrence Lessig, the Stanford Law professor who inspired us with his book Free Culture!
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: Kontaktversuche mit Abgeordneten wegen Urheberrechtsreform
: Kontaktversuche mit Abgeordneten wegen Urheberrechtsreform Absolut lesenswert ist die Zusammenfassung auf Gulli von mehreren Kommunikationsversuchen von besorgten Bürgern mit Mitgliedern des Bundestages zum Thema Urheberrechtsreform: Heute bei der Sendung mit der Maus: Die Demokratie und die neue Urheberrechtsnovelle. (Vielleicht hätte man als Erzählmetapher besser Kafka genommen anstatt die „Sendung mit der Maus“?)
Eigentlich wollte ich nochmal einen längeren Artikel darüber schreiben, wie der Bundestag so funktioniert und wieso es dazu kommt, dass man immer dieselben Standardbriefe von den Abgeordneten als Antworten bekommt. Hoffentlich komme ich nächste Woche dazu.
Nur mal vorab soviel: Es gibt quasi immer weniger als eine Handvoll Menschen in einer grösseren Fraktion, die etwas zu einer komplizierten Materie wie dem Urheberrecht sagen können. Dies sind meist die Rechts- und/oder Medienreferenten der Bundestagsfraktionen. Manchmal auch noch die Mitarbeiter der Abgeordneten, die sich im Rechts- und/oder Medienausschuss mit dem Thema „federführend“ beschäftigen. Und der grosse Rest stimmt einfach dafür, was diese wenigen Menschen als Richtung vorgeben. Eigentlich ganz einfach, aber im realen Leben sind die Abläufe etwas komplexer. Aber vielleicht erklärt das schonmal dieselben Antworten von verschiedenen Abgeordneten, denn diese werden immer von einem der Handvoll Menschen geschrieben und als Musterantworten an alle Bürger verschickt, die sich mit einer Mail oder einem Brief an einen Abgeordneten wenden…
Was aber jetzt wichtig wäre, ist, die Abgeordneten in allen Fraktionen zu kontaktieren, die Verbraucherschutz als Schwerpunktthema haben. Diese haben vermutlich wegen Vogelgrippe, Nikotin-Eiern und anderen Lebensmittelskandälen noch gar nicht wirklich mitbekommen, dass die Urheberrechtsreform ansteht und dass es dort massiv um Verbraucherrechte geht!
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: „Never mind the industry … this is iD.EOLOGY“ – netlabel culture live
: „Never mind the industry … this is iD.EOLOGY“ – netlabel culture live Am kommenden Ostersamstag gibt es eine interessante Veranstaltung des iD.EOLOGY-Netlabels in Berlin:
Was ist ein Netlabel? Was sind Creative Commons? Was ist die Idee dahinter und wie kann ich selbst ein Netlabel aufbauen?
Am Samstag, 15.04. ab 20:00 gibts nicht nur Antwort auf diese Fragen,
sondern ab 22:00 auch live zu hören und zu sehen was das Netlabel iD.EOLOGY zusammen mit dem [f.u.c.] für euch auf die Beine gestellt hat.Neben einem Workshop zum Thema „Aufbau und Betrieb eines Netlabels“ , einem feisten DJ-Programm und einer Ausstellung der Grafikkünstler des Labels startet ab kurz nach Mitternacht die Hauptattraktion des Abends: acht iD.EOLOGY Acts live auf zwei Floors. Von Electro, Advantgarde-Pop, Hip Hop, Funk und Soul bis Digital Laptop Reggae und Indietronic sowie Techdub und Minimal-House gibts gute 5 Stunden lang eines der wohl vielfältigsten Netlabels live und in Farbe.
Ort: die Villa, Landsberger Allee 54, Berlin-Friedrichshain
Datum: Samstag, 15. April 2006
Beginn: ab 20.00 Uhr
Beitrag: 9 Euro, die sich lohnen:::::Passend dazu ist auch ein aktueller Artikel in der Phlow zum Thema Netlabels: Die Welt ist eine Scheibe. Netaudio etwa auch?
Das Fazit: Netaudio ist wohl eine Szene. Sie agiert global und größtenteils unsichtbar, aber es gibt sie, und sie ist lebhaft, frisch und unverbraucht. Mail, IRC, ICQ, archive.org und scene.org sind die Manifestationspunkte dieser Szene. Liebe Fans elektronischer Musik, wir sind Teil einer Jugendbewegung. Wir sind die Proberäume des 21. Jahrhunderts. Wir sind global agierende Netzwerke. Wir haben das Internet mit der Muttermilch aufgesogen. Etwas neidisch sind wir manchmal schon auf die Jazzheads, die regelmäßig in kleinen Kaschemmen die Wände zum wackeln bringen. Aber hey, es ist Web 2.0, und wenn sich jemand mit Internet auskennt, so sind das sicherlich Netlabelbetreiber und Netlabelhörer.
Und aus aktuellem Anlass verweise ich hier nochmal auf einen Einführungsvortrag in die Möglichkeiten der Creative Commons Lizenzen, den ich morgen Abend um 19:30h im newthinking store in der Tucholskystr. 48 in Berlin-Mitte halte.
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: Network-Neutrality-Änderungen als Kampf gegen Filesharing?
: Network-Neutrality-Änderungen als Kampf gegen Filesharing? Interessante These: Susan Crawford geht der Frage nach, weshalb der Disney Konzern auf einmal für eine Änderung der Netzwerk-Neutralität-Regeln sein könnte: Damit kann man Filesharing eindämmen…: Why did Disney Change its Mind about Network Neutrality?
As of March 2006, Disney has deals with Verizon (according to the article linked to above). What’s in these deals?
The MPAA (of which Disney is a member) has always wanted to get rid of P2P. In 2002, the MPAA filed a short paper with the Senate Judiciary Committee reporting progress on three goals: implementing the broadcast flag, plugging the analog hole, and „[p]utting an end to the avalanche of movie theft on so-called ‘file-sharing” services, such as Morpheus, Gnutella, and other peer-to-peer (p2p) networks.“
Someone needs to look into the contractual relationships between network providers and movie studios carefully. Is it possible that the network providers have agreed to help Hollywood eradicate P2P, and that in exchange Hollywood has decided to actively oppose the network neutrality policies it argued for in 2002?
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: Braucht Linux DRM?
: Braucht Linux DRM? Jeff Ayars, Vize-Präsident von RealNetworks, erklärte auf der LinuxWorldExpo in Boston „ganz uneigennützig“, dass Linux den Anschluss an den Consumer-Markt verliere, wenn keine DRM-Technologien eingebaut würden. Dies berichtet CNet: DRM key to Linux’s consumer success? Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe wird in dem Artikel mit einer Gegenmeinung zitiert, die ich sehr sympathisch finde:
„The Sony rootkit case made it quite clear why DRM is not accepted by consumers and why there is no successful business case for DRM,“ he said in an e‑mail. „Apple iTunes allows people to burn their tracks on regular CDs, which can then be re-encoded and file-shared easily–so is better described as ‚digital inconvenience management’ only. eMusic.com offers clean audio tracks without any restrictions. No DRM platform comes close to either of these in popularity.“
„So fortunately, it is up to the consumer to decide what the consumer market wants. And its answer is clear: It does not want DRM!“ he said. „The sooner we bury the foolish notion of putting each and every use of a computer under control of the media industry, the sooner we can start looking for real alternatives.“
Linspire und Novell scheinen dagegen nur darauf zu warten, DRM in ihre Distributionen einzubauen.
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: Schweiz: Neues Urheberrecht: Highway oder Sackgasse?
: Schweiz: Neues Urheberrecht: Highway oder Sackgasse? Zum Start einer Öffentlichkeitsdebatte zur Revision der Urheberrechts in der Schweiz hat das Institut für geistiges Eigentum ein Medienkonferenz veranstaltet. Dabei wurde das Ergebnis des Austausches zwischen verschiedenen Interessengruppen vorgestellt.
Ergebnis dieses Austauschs sind die Informationsbroschüre «Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Highway oder Sackgasse?» und die Website www.urheberrecht.ch. Im Zentrum stehen die unterschiedlichen Interessen und Standpunkte der Beteiligten.
Zuerst erfolgte eine Vorstellung der Eckpunkte der Revision durch Carlo Govoni. Er erklärte, dass es zwei Vorlagen seien. Eine Vorlage zur Ratifikation der WIPO Abkomment WCT und WPPT mit dem Schutz von technischen Massnahmen in Form einer Gesetzesanpassung und eine Vorlage zum Ausbau und Anpassung der Schutzausnahmen. Der Bundesrat beabsichtige zudem keinen Paradigmenwechsel hin zu nur DRM, sondern geht davon aus, dass beide Systeme, das heisst Kollektivvergütung wie auch DRM nebeneinander existieren sollen. Das Referat abgeschlossen hatte er mit dem Spruch, dass es nicht um einen free flow of information, sondern um einen fair flow of information gehe.
Anschliessend wurden die Interessenvertreter von 11 Gruppen gebeten ihre Standpunkte zur Revision in zwei minütigen Stellungsnahmen zu veröffentlichen und danach zu Fragen Stellung zu nehmen. Insgesamt ergab sich ein heterogenes Bild bei dem alle Seiten Punkte der Revision kritisierten. Was von Felix Addor, Direktionsmitglied IGE, als „gutschweizerischer Kompromiss“ bezeichnet wird.
Die Revision geht nun fürs erste im Sommer an die Rechtskomission des Ständerates. Die verschiedenen Gruppen werden dann wohl versuchen ihre Interessen noch durchzudrücken.
Zum Thema Sackgasse passt wohl das von Microsoft gesponserte Flash Piratenspiel auf der Startseite. Wer hat ein passenderes Spiel und kann es bereitstellen?
Update:
An der Nachmittagsveranstaltung vom Schweizer Forum für Kommunikationsrecht wurde folgendes treffende Zitat von Prof. Dr. Reto M. Hilty (Uni ZH), Präsident des SF-FS und Tagungsmoderator geäussert:Technische Schutzmassnahmen sind dumm, weil sie nicht zwischen geschützten und ungeschützten Werken/
Inhalten unterscheiden können“ -
: Einführung in die Creative Commons Lizenzen am 11. April
: Einführung in die Creative Commons Lizenzen am 11. April Am kommenden Dienstag, den 11. April, werde ich wieder umfassend in die Creative Commons Lizenzen einführen. Der Vortrag findet bei uns im newthinking store in der Tucholskystr. 48 in Berlin-Mitte statt und startet um 19:30h. Der Eintritt ist wie immer frei.
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: Schulen ans Netz e.V.: Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß
: Schulen ans Netz e.V.: Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß Schulen ans Netz e.V. haben eine lesenswerte Stellungnahme zum 2. Korb veröffentlicht: Unterricht mit neuen Medien dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden – Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß.
[…]Dabei kann die seit vielen Jahren politisch geforderte Verankerung von neuen Medien als Alltagswerkzeug in der Schule nur durch ein bildungsfreundliches Urheberrecht gewährleistet werden. Ein solches Urheberrecht ist elementare Voraussetzung für die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an einen sicheren und selbstverständlichen Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, der aus gesellschaftlicher Perspektive zunehmend eine Schlüsselqualifikation darstellt. „Die berechtigten Interessen der Urheber sollen nicht in Frage gestellt werden“, betont Prof. Dr. Ulrich Sieber, Direktor am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. „Gleichzeitig muss aber auch das berechtigte öffentliche Interesse an einem zukunftsfähigen Unterricht gewahrt werden. Dazu gehören klare und praxisnahe Regeln für die neuen digitalen Nutzungsformen.“[…]
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: iRights: Lobby-Sturm gegen Privatkopie und Pauschalabgaben
: iRights: Lobby-Sturm gegen Privatkopie und Pauschalabgaben Von iRights.info: Lobby-Sturm gegen Privatkopie und Pauschalabgaben
Die IT- und Unterhaltungselektronik-Industrie hat eine neue Lobbyorganisation gegründet, um bei der EU gegen urheberrechtliche Pauschalabgaben mobil zu machen. Auf Basis einer Studie plädieren die Unternehmen dafür, Pauschalabgaben – und damit unmittelbar verbunden die Privatkopieregelungen – insgesamt abzuschaffen.
Der neu gegründete Verbund CLRA (Copyright Levies Reform Alliance) hat sich zur Aufgabe gemacht, Urheberrechtsabgaben für Geräte und Leermedien aus den Gesetzen der europäischen Staaten zu entfernen. Damit greift die CLRA das in manchen Ländern derzeit geltende Vergütungssystem an.
So sieht etwa das deutsche Urheberrechtsgesetz vor, dass Privatkopien und sonstige Vervielfältigungen zu eigenen Zwecken zulässig sind. Um die Rechtsinhaber an denen auf diese Art gemachten Kopien wirtschaftlich zu beteiligen, wird auf bestimmte Geräte (etwa CD-Brenner, Videorekorder) und Leermedien (zum Beispiel DVD-Rohlinge) eine Abgabe erhoben. Hersteller, Händler oder Importeure solcher Medien und Geräte müssen die Gebühr an die Verwertungsgesellschaften abführen. Die Hersteller legen die Gebühren auf die Gerätepreise um, so dass letztlich der Konsument die Vergütungen zahlt.
Pauschalabgaben seit langem umstritten
Das System ist seit langem umstritten. Wie neuerdings die CLRA fordern Branchenverbände wie der BITKOM oder die Business Software Alliance (BSA) schon seit Beginn der Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (so genannter erster und zweiter Korb), auf ein Modell der Einzelabrechnung umzustellen. Ziel ist, die Industrie von den Abgaben zu entlasten. Die Gerätehersteller vertreten dabei die Ansicht, dass ein Pauschalvergütungssystem nicht mehr gebraucht werde. Vielmehr sei es heute möglich, jede private Nutzung mithilfe von DRM-Systemen einzeln zu erfassen und abzurechnen. Es sei daher nicht mehr angemessen, dass Gerätehersteller wie Verbraucher mit allgemeinverbindlichen Abgaben belastet würden.
Der deutsche Gesetzgeber hat einen solchen Schritt bislang abgelehnt. Auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) vertritt in seinem neuesten Regierungsentwurf zum „zweiten Korb“ die Ansicht, dass es für einen solchen Paradigmenwechsel jedenfalls noch zu früh sei. Denn wenn die Pauschalvergütung abgeschafft würde, würde zugleich die Privatkopieregelung fallen. Da aber nach wie vor eine große Zahl an urheberrechtlich geschützten Werken ohne Kopierschutz- oder DRM-Systeme im Umlauf sei – was sich absehbar auch in nächster Zeit nicht ändern werde – würde die Abschaffung der Pauschalvergütung ungerechten Ergebnissen führen, so das BMJ. Denn diejenigen Urheber und Rechteinhaber, die auf den Einsatz technischer Nutzungsbeschränkungen und Einzelabrechnungssysteme verzichten, würden dann für die private Nutzung gar kein Geld mehr bekommen.
Widersprüchliche Angaben der Lobbyisten
Die Gerätehersteller argumentieren dagegen, die Abgaben belasteten Industrie wie Verbraucher massiv. Laut der von der CLRA vorgelegten Studie soll das Vergütungsaufkommen von derzeit 1,57 Milliarden Euro (in der gesamten EU) auf 1,82 Milliarden im Jahr 2007 und 2,12 Milliarden Euro 2009 ansteigen. Die Steigerung wäre nach der Untersuchung noch wesentlich größer, wenn weitere Vergütungen für neue Geräteformen durchgesetzt würden. Nach Frankreich (383,35 Millionen Euro) werden in Deutschland derzeit die meisten Abgaben eingenommen (353,33 Millionen Euro).
Diese Aufwendungen seien schon deshalb nicht mehr hinnehmbar, da hierdurch europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssten. Denn die Pauschalvergütung gibt es nur in manchen, nicht in allen europäischen Staaten. In den Ländern mit Pauschalvergütungssystemen würden die Abgaben die Gewinne der Hersteller aufzehren. Hierzu in gewissem Widerspruch steht indes die Behauptung, dass gerade die Verbraucher durch die Pauschalvergütungen erheblich belastet würden, da diese aufgrund der Pauschalvergütung höhere Preise zu bezahlen hätten. Diese würden, so Medienberichten zufolge der CLRA-Sprecher Mark MacGann, sogar doppelt belastet, da sie beispielsweise bereits für den Download eines Musikstückes bezahlen müssten und die Pauschalabgabe für den CD-Brenner oder Rohling noch hinzukäme.
Dieser Text steht unter der Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung Lizenz 2.0 Germany und wurde von Till Kreutzer für das Verbraucherrechts-Portal iRights.info geschrieben, in dessen Beirat ich Mitglied bin.
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: The Economics of Open Content Symposium
: The Economics of Open Content Symposium Im Januar fand am MIT das „The Economics of Open Content Symposium“ statt.
Mittlerweile gibt es von allen Panels Audiomitschnitte als MP3 unter einer Creative Commons Lizenz veröffenlticht.
Collaboration and the Marketplace
New Models of Creative Production in the Digital Age
Keynote Address: Openness as an Ethos
The Wealth of Networks
The Economics of Knowledge as a Public Good
The Economics of Open Courseware
The Economics of Open Text
Convergence Culture: Consumer Participation and the Economics of Mass Media
The Economics of the Music Industry
If Only We Knew Yesterday What We Know Today
The Economics of Open Archives, Museums, and Libraries I
The Economics of Open Archives, Museums, and Libraries II
The Economics of the Public Domain
The Economics of Film and Television I
The Economics of Film and Television II
The New Economics of Gaming
Everything is Miscellaneous
Business Interests in Open Content
Next Steps: Cooperation Across Institutions and IndustriesIch hab jetzt nur mal ein Panel mit Terry Fisher als MP3 angehängt, der über „The Economics of the Music Industry“ spricht.
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: Zypries verteidigt Verbraucherrechteabbau im Urheberrecht
: Zypries verteidigt Verbraucherrechteabbau im Urheberrecht Brigitte Zypries im Interview mit der Netzwelt: „Verbraucherinteressen wurden berücksichtigt“.
Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass es auch der Film- und der Musikindustrie nicht darum geht, den einzelnen Endverbraucher zu belangen. Ihnen ist es wichtig, diejenigen zu belangen, die mit der Einstellung von Dateien in Tauschbörsen die illegale Verwertungskette ins Rollen bringen.
Kleine Werbeunterbrechung zur Realität – Heise am gleichen Tag: Phonoverbände verschärfen Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer.
Für die deutsche IFPI ist eine neue Klagewelle ihrer Dachorganisation Anlass, die Eltern vor illegalen Aktivitäten ihrer Zöglinge zu warnen. Auch die IFPI-Zentrale meinte, Eltern sollten sich genau anschauen, was ihre Zöglinge denn so mit den Internet-Anschlüssen anstellten: Es könnten empfindliche Strafen und hohe Schadensersatzzahlungen auf sie zukommen, wenn die Kids illegal Musik im Internet anböten. Die IFPI erklärte, sie habe 2000 neue Klagen in Europa gegen Personen eingereicht, die große Mengen von urheberrechtlich geschützter Musik im Internet bereitgestellt hätten. Außerdem habe man das juristische Vorgehen gegen illegale Tauschbörsennutzung auf Portugal ausgedehnt, wo der legale Musikmarkt durch illegales Filesharing verwüstet worden sei.
Klar, die wollen nur die Erstanbieter, die anderen sind sicherlich nur Kollateralschäden- Man beachte ausserdem die Kriegsrhetorik.
Wie man der IFPI-Pressemitteilung entnehmen kann, engagiert sich der Phonoverband jetzt mittlerweile auch im Krankheitswesen:
Zu den jüngsten Fällen gehört auch ein Krankenhaus in Kassel, das 5.500 Euro Schadensersatz zahlte, weil Mitarbeiter offensichtlich im Rahmen ihrer Dienstzeit knapp 2.000 Titel illegal zum Herunterladen angeboten hatten.
So, Werbepause vorbei.
Ansonsten gehts noch weiter mit Frau Zypries. Die Netzwelt stellte noch die Frage, ob Verbraucherinteressen denn unter den Tisch gefallen seien:
Zypries: Dem muss ich energisch widersprechen. Die Vertreter der Verbraucherinteressen und der Internet-Community waren bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs selbstverständlich ebenso beteiligt wie alle anderen betroffenen Gruppen auch.
Alle Probleme des Gesetzentwurfs wurden über Monate mit allen beteiligten Kreisen in themenbezogenen Arbeitsgruppen in einer Weise diskutiert, die wirklich beispielhaft war und weit über das hinausging, was bei der Vorbereitung von Gesetzen üblich ist. Dass im Ergebnis ein Ausgleich der Interessen gefunden werden muss, der zwangsläufig für jede Seite Abstriche mit sich bringt, liegt in der Natur der Sache.
Vielleicht sollte man das mal klarstellen. Es gab einen sogenannten Weg der „kooperativen Gesetzgebung“ bei der Diskussion des 2.Korbes. Das hiess, alle Seiten wurden mehr oder weniger in einen Raum gepackt und sollten diskutieren. Das bestand meist aus dem Vorlesen der eigenen Stellungnahme. Von Seiten der Verbraucherinteressen und Internet-Community waren ganze zwei (!) Personen geladen,soweit ich mich erinnere. Einmal die Verbraucherschutzzentralen mit einer Person und einmal Privatkopie.net mit einer. Ihr könnt Euch sicher vorstellen, wieviele unterschiedliche Lobbygruppen der Unterhaltungsindustrie daran noch beteiligt waren. Wobei ich hier gar nicht so sehr gegen den kooperativen Gesetzgebungsansatz schreiben möchte, sondern eher gegen die Verwendung von diesem als „Alibifunktion“ durch Brigitte Zypries. Denn nur wegen des kooperativen Ansatzes von wenigen Treffen sollte man nicht den Eindruck vermitteln, dadurch wäre automatisch eine ausbalancierte Lösung entstanden, die alle Interessen vertritt.
Abgesehen davon ist mir nicht ein Paragraph im neuen 2.Korb bekannt, wo Verbraucher etwas dazu gewonnen hätten. Stattdessen nur noch weiter ein Abbau von Verbraucherrechten. Aber sonst ist ja alles prima auf dem Weg in die Wissensgesellschaft.
Donnerstag debattiert übrigens der Bundestag über das Thema. Wer gerade noch etwas Zeit und Muse hat, Briefe an Abgeordnete zu schreiben, sollte dies jetzt tun.
Kommen wir nochmal zurück zur IFPI. Die behauptet doch tatsächlich, in Deutschland gäbe es mehr Nutzer legaler Musikshops als Tauschbörsennutzer:
Für den Dachverband ist diese Doppelstrategie auch bereits von einigem Erfolg gekrönt: 35 Prozent der Tauschbörsennutzer in Frankreich, Deutschland, Spanien, Schweden und Großbritannien hätten ihre Aktivitäten eingestellt oder zurückgeschraubt, nur 14 Prozent hätten sie ausgedehnt. 11 Prozent der britischen Internetnutzer, die Musik downloaden, seien von illegalen auf legale Angebote umgestiegen, und in Deutschland und Großbritannien übersteige die Zahl der Nutzer legaler Online-Musikshops mittlerweile die Zahl der illegalen Filesharer.
Allerdings frage ich mich dann, wo denn die ganzen Nutzer sind, wieso die nicht in den Verkaufscharts vorkommen und wieso dann das Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer überhaupt notwendig ist. Es klingt sonst etwas peinlich, wenn man die eigens kommunizierten Statistiken nicht mehr kennt.
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: Wissenschaftliche Texte veröffentlichen: So sieht es aus mit Open Access
: Wissenschaftliche Texte veröffentlichen: So sieht es aus mit Open Access Die juristischen Fakultät der Georg-August-Fakultät Göttingen hat jetzt einen Leitfaden für alle kostenlos online verfügbar gemacht, die etwas unter Open Access veröffentlichen wollen. Herausgeber Gerald Spindler von der Fakultät klärt mit seinem interdisziplinären Forschungsprojekt „Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen“: Nicht nur für wissenschaftliche Mitarbeiter ist eine Veröffentlichung ihrer Werke über Hochschulen, Bibliotheken und Rechenzentren immer attraktiver, weil für die Universitäten mit weniger Kosten verbunden. Ein freier Zugang zu Forschungsmaterialien wirkt dem entgegen, dass die Ergebnisse anschließend nach der Veröffentlichung bei kommerziellen Verlagen wiederum gekauft werden müssen. Der Leitfaden untersucht nun, welche Probleme beim Aufbau und Betrieb eines institutionalen Servers aufkommen, um wissenschaftliche Publikationen als Open Access, also frei zugänglich und kostenlos für jedermann online anzubieten.
Von der Begriffserklärung über den Einsatz an Hochschulen bis zu den urheberrechtlichen Problemen wie den Lizenzen und der Rechteübertragung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden – die nach Meinung des interdisziplinären Forschungsprojekts heute bereits ausreichend vorhanden sind. Neben den rechtlichen Möglichkeiten des so genannten „Digital Peer Publishing“ werden auch die Creative-Commons-Lizenzen auf ihren Einsatz unter deutschem Recht abgeklopft: Auch wenn sich manche Klauseln nicht mit deutschem Recht decken, wird CC als mögliche Alternative angesehen. Vorgenommen hat sich der Leitfaden auch das Verhältnis technischer Schutzmaßnahmen und die Fragen einer Retrodigitalisierung, also der Digitalisierung von analogen Medien wie Printerzeugnissen, Film- und Tonbänder.
„Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen“ kann kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden, in Buchform ist er mit 267 Seiten beim Universitätsverlag bestellbar.
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: David Byrne und Brian Eno: Musik zum remixen angekündigt
: David Byrne und Brian Eno: Musik zum remixen angekündigt David Byrne und Brian Eno veröffentlichen ein Reissue ihres wegweisenden Albums My Life In The Bush Of Ghosts von 1981 und kündigen dazu die Bereitstellung von zwei kompletten Tracks inclusive der Einzelpuren unter einer CC-Lizenz an.
Through signing up to the user license, and in line with Creative Commons licenses, you are free to edit, remix, sample and mutilate these tracks however you like. Add them to your own song or create a new one. Visitors are welcome to post their mixes or songs that incorporate these audio files on the site for others to hear and rate.
Um welche Lizenz es sich genau handelt, insbesondere ob kommerzielle Nutzung erlaubt sein soll, ist bislang nicht angekündigt. Mehr Informationen.
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: Youtube handelt gegen Copyright-Verstösse
: Youtube handelt gegen Copyright-Verstösse Die Videoplattform Youtube greift jetzt durch: Um Copyright-Verstösse weitgehend zu vermeiden, wurde eine Abspiel-Begrenzung von 10min Länge eingeführt. Grössere Filme können nur noch mit einem Premiumaccount hochgeladen werden, wo wir wieder beim Geschäftsmodell von Youtube wären, was in den Kommentaren eines anderen Artikels dieses Blogs diskutiert wurde. Allerdings soll die Begrenzung auf zehn Minuten erstmal nur temporär sein, bis die Entwickler ein Filtersystem programmiert haben, was Copyright-Verstösse automatisiert feststellen kann. Mehr Infos bieten Ars Technica und die Netzeitung.
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: ccHost 2.0
: ccHost 2.0 Creative Commons (CC) hat ccHost in der Version 2.0 vorgestellt. Die Software bietet eine webbasierte Infrastruktur zum Speichern, Teilen und Bearbeiten von Mediainhalten, die unter CC-Lizenzen stehen. Sie ist unter einer gpl-Lizenz veröffentlicht und wird beispielsweise von der Remix-Platform ccMixter genutzt. Das Projekt bietet eine Basis für legalen, kreativen und vor allem unkomplizierten Umgang mit Inhalten und zeigt das große Potential der CC-Lizenzen im Netz.
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: Veranstaltung: Alternativen zum Verbot der Internet-Tauschbörsen – Erfahrungen aus Frankreich und USA
: Veranstaltung: Alternativen zum Verbot der Internet-Tauschbörsen – Erfahrungen aus Frankreich und USA Am kommenden Freitag gibt es eine Veranstaltung des Fairsharing-Netzwerks im Berliner Mehringhof: „Alternativen zum Verbot der Internet-Tauschbörsen – Erfahrungen aus Frankreich und USA“.
Wir freuen uns deshalb, Jean-Baptiste Soufron, den Rechtsexperten im Vorstand der „Association des Audionautes“, und Elizabeth Stark, die mit „Freeculture Harvard“ in den USA für ähnliche Ideen streitet, bei einer Diskussionsveranstaltung am Freitag, den 31.März in Berlin begrüßen zu dürfen. Ab 19 Uhr werden sie im „Mehringhof“ einen Überblick über die Situationen in Frankreich und in den USA geben. Oliver Moldenhauer führt als Vertreter der FairSharing-Kampagne durch die Vorträge in englischer Sprache. – „Flüsterdolmetschung“ ins Deutsche steht zur Verfügung.
Fr, den 31.03.06, 19:30, in Berlin, Mehringhof (Gneisenaustr. 2a)
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: Wissenschaftliche Monopolstrukturen durch Open Access bekämpfen
: Wissenschaftliche Monopolstrukturen durch Open Access bekämpfen Es scheint auch noch Ministerinnen in Deutschland zu geben, die mitdenken können. Brandenburgs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Johanna Wanka, scheint eine solche zu sein, da sie heute auf der Berlin 4 Open Access Konferenz in Golm bei Potsdam, einer dreitägigen Konferenz im Albert-Einstein-Institut der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), sehr sinnvolle Worte über Open Access gesprochen hat: Informationsversorgung an den Hochschulen immer schwieriger zu erfüllen
Preissteigerungen von 25 bis 30 Prozent jährlich als Folge monopolähnlicher Strukturen im wissenschaftlichen Verlagswesen könne sich allerdings auch ein reiches Land wie die Bundesrepublik nicht leisten, meinte Wanka. „Den Versorgungsauftrag, den eine Hochschule hat, kann sie immer schwieriger erfüllen“, warnt die Ministerin vor der „Gefährdung für den volkswirtschaftlichen Standort“. Hinzu komme, dass Wissen fast immer von der öffentlichen Hand finanziert wird. Der Staat finanziere einen großen Teil der wissenschaftlichen Forschung, bezahle die Gehälter der Autoren und müsse anschließend die Kosten für die Abonnements der wissenschaftlichen Zeitschriften aufbringen. „Eigentlich bezahlen wir die Publikation dreimal“, meint die Ministerin, deshalb sei für sie eine Kostenreduktion durch Open Access Publishing „unbedingt auch im Interesse der öffentlichen Kassen“.
Und als nächstes schauen wir uns nochmal die Urheberrechtsreform an, wie dort die Brigitte Zypries mitdenkt…
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: Torrentspy wehrt sich gegen MPAA
: Torrentspy wehrt sich gegen MPAA Torrentspy will sich so einfach nicht abschalten lassen. Auf die Klage der Motion Picture Association of America (MPAA) hat die Bittorrent-Seite nun ihrerseits mit einem Antrag auf Klageabweisung vor dem Gericht in L.A. reagiert. Torrentspy-Anwältin Ira Rothken argumentiert, die Website hoste keine illegalen Dateien und habe in der Vergangenheit illegale Links auf anfrage jedes mal brav entfernt. Demnach ziehe auch das Argument der MPAA nicht, man fördere Copyright-Verstöße.