Schulen ans Netz e.V. haben eine lesenswerte Stellungnahme zum 2. Korb veröffentlicht: Unterricht mit neuen Medien dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden – Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß.
[…]Dabei kann die seit vielen Jahren politisch geforderte Verankerung von neuen Medien als Alltagswerkzeug in der Schule nur durch ein bildungsfreundliches Urheberrecht gewährleistet werden. Ein solches Urheberrecht ist elementare Voraussetzung für die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an einen sicheren und selbstverständlichen Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, der aus gesellschaftlicher Perspektive zunehmend eine Schlüsselqualifikation darstellt. „Die berechtigten Interessen der Urheber sollen nicht in Frage gestellt werden“, betont Prof. Dr. Ulrich Sieber, Direktor am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. „Gleichzeitig muss aber auch das berechtigte öffentliche Interesse an einem zukunftsfähigen Unterricht gewahrt werden. Dazu gehören klare und praxisnahe Regeln für die neuen digitalen Nutzungsformen.“[…]
Im Bildungsbereich muss schon seit Jahren dringed etwas getan werden in Bezug auf die Nutzung von Medien im Unterricht. Es kann nicht sein, dass viele Medien nicht oder nur für gegen Geld genutzt werden können – letzteres ist in Bildungseinrichtungen bekanntlich knapp. Die USA können hier ausnahmsweise einmal als Vorbild dienen. Dort können viele Medien für Bildungszwecke fast uneingeschränkt verwendet werden. Ein Foto kann aus einem Buch auf ein Arbeitsblatt kopiert werden, ohne ein Urheberrecht zu verletzen. Hier ist es nicht einmal möglich (offiziell), Fernsehsendungen aufzuzeichnen und sie dauerhaft zu archivieren zur wiederholten Verwendung für den Unterricht.