Schulen ans Netz e.V. haben eine lesenswerte Stellungnahme zum 2. Korb veröffentlicht: Unterricht mit neuen Medien dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden – Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß.
[…]Dabei kann die seit vielen Jahren politisch geforderte Verankerung von neuen Medien als Alltagswerkzeug in der Schule nur durch ein bildungsfreundliches Urheberrecht gewährleistet werden. Ein solches Urheberrecht ist elementare Voraussetzung für die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an einen sicheren und selbstverständlichen Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, der aus gesellschaftlicher Perspektive zunehmend eine Schlüsselqualifikation darstellt. „Die berechtigten Interessen der Urheber sollen nicht in Frage gestellt werden“, betont Prof. Dr. Ulrich Sieber, Direktor am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. „Gleichzeitig muss aber auch das berechtigte öffentliche Interesse an einem zukunftsfähigen Unterricht gewahrt werden. Dazu gehören klare und praxisnahe Regeln für die neuen digitalen Nutzungsformen.“[…]