Urheberrecht
-
: Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums
: Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums Während in Deutschland die „Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums“ mit dem umstrittenen Auskunftsrecht für Rechteinhaber erst im Sommer parlamentarisch diskutiert werden soll, ist auf EU-Ebene schon die Nachfolge-Richtlinie auf dem Weg: Die „Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums“ (IPRed2) wurde schonmal in einer Rohform präsentiert, musste aber von der EU-Kommission zurückgezogen werden. Nun also der Neustart, den die Kommission heute vorstellte. Wie die „erste Richtlinie“ ist die Nachfolgerin auf die Bekämpfung von Produktpiraterie ausgelegt. Aber wie schon bei der Vorgängerin muss man genau drauf achten, was letztendlich beschlossen wird und ob die Richtlinie auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität begrenzt wird. Und eigentlich enthält die Nachfolgerin weitgehend Forderungen, die beim ersten Mal aus politischen Gründen nicht durchgesetzt werden könnten.
Allein die Diskussion um den Begriff „gewerbsmässig“ ist nicht einfach zu lösen. Handelt z.B. ein Strassenmusiker schon „gewerbsmässig“, wenn er ein Beatles-Lied mit seiner Gitarre in der Fussgängerzone singt? Wenn mit der Richtlinie irgendwas schief läuft, könnten für solche Fälle hohe Geldstrafen oder Knast drohen. Auch beim Thema Softwarepatente besteht Gefahr. Beispielsweise wenn Softwarepatente von einem Freien Software Projekt „verletzt“ werden und kommerzielle Dienstleister auf Basis dieser Software Produkte oder Services anbieten? Und was ist mit Filesharing? Ist man als Teilnehmer einer Tauschbörse, wo urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, gleich Teil einer kriminellen Vereinigung?
Die Diskussion wird uns noch die nächsten Jahre begleiten. Dass Deutschland für die EU-Regentschaft im Jahre 2007 den Schutz des Geistigen Eigentums als eines der Leitprojekte verkündet, lässt bei unserer derzeitigen Regierung nichts Gutes hoffen. Als nächstes präsentiert dann in Cannes unsere EU-Kommissarin Redding ihren Action-Plan „Film20“ zur Bekämpfung der Tauschbörsen und zur Rettung der Filmindustrie. Wann war nochmal Cannes?
Heise berichtet über die Richtlinie: EU-Kommission: Strafrechtliche Sanktionen zum Schutz des geistigen Eigentums.
Mehr Informationen über die IPR Enforcement Directive bieten:
* foundation for information policy research
* Free Software Foundation Europe
* Foundation for a Free Information Infrastructure UK -
: FTD: Wo Schutzrechte an Grenzen stoßen
: FTD: Wo Schutzrechte an Grenzen stoßen Die Titelstory des FTD-Sonderbeilage zum „Tag des Geistigen Eigentums“ ist jetzt online: Wo Schutzrechte an Grenzen stoßen.
Am „Tag des geistigen Eigentums“ scheiden sich die Geister: Die forschungsintensive Großindustrie will ihre Innovationen sichern, Netzwerkinitiativen träumen von weltweiter Kooperation ohne Lizenzzwang.
-
: Wer ist ein Pirat?
: Wer ist ein Pirat? Diese Anzeige der Consumer Electronics Association ist cool:

Gibts auch nochmal als PDF in gross.
[via]
-
: Tag des Geistigen Eigentums
: Tag des Geistigen Eigentums Während meine Generation heute vor 20 Jahren wegen Tschernobyl für einige Zeit nicht mehr draussen im Wald spielen dürfte und der Bundestag vor vier Jahren gerade über eine Verschärfung des Waffenrechts diskutierte, wo parallel in Erfurt gerade das „Schulmassaker“ stattfand, gibt es auch noch den „Tag des Geistigen Eigentums“. Eigentlich ist immer noch das aktuell, was ich vor einem Jahr schonmal launig dazu geschrieben habe: Hurra zum Tag des Geistigen Eigentums!.
Ansonsten gibt es natürlich auch Parallelen zwischen den drei Ereignissen. Die Kernenergie-Lobby wirbt weiter massiv für die Atomkraft, die Waffenlobby hatte sich trotz der Ereignisse von Erfurt mit ihren Forderungen und massiven Kampagnen durchgesetzt und auch beim Geistigen Eigentum feiert sich die Lobby selbst. Heute z.B. beim Bundesverband der deutschen Industrie in Berlin mit Brigitte Zypries und in Kooperation mit Microsoft.
Aber wie schön, dass Microsoft über news-aktuell ein passendes Pressefoto mitschickt, was man ja unproblematisch verwenden kann:

(v.l.n.r. Prof. Dr. Alain Pompidou, Präsident des Europäischen Patentamts; Dorothee Belz, Mitglied der Geschäftsführung Microsoft Deutschland; Heinz-Paul Bonn, Vizepräsident des Branchenverbands BITKOM und Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin). Fotograf: Frank Ossenbrink
Fällt Euch was auf? Genau, alles Befürworter von Softwarepatenten und DRM, die ja „Innovation fördern“ sollen. Microsoft lobt sich auch selbst in der PM für das grosse eigene Portfolio an Softwarepatenten.
Und die aktuellen Pressemitteilungen von Brigitte Zypries und Günter Krings sind quasi auswechselbar mit denen vom Vorjahr.
Die Financial Times Deutschland hat heute eine Sonderbeilage zum Thema. Diese liegt der Zeitung bei und kann im Internet nur kostenpflichtig angeschaut werden. In der Titelstory „Wo Schutzrechte an Grenzen stossen“ komme ich mit Kritik und konkreten Alternativen im Umgang mit der Produktion von Wissen prominent vor.
Update: Stefan Krempl war für Heise auf der BDI-Veranstaltung und berichtet darüber: Wirtschaft und Politik zelebrieren den „Tag des geistigen Eigentums“.
Joachim Wuermeling, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, monierte, dass eine „geistige Bewegung“, die „dem Freakbereich verbunden“ sei und sich mit dem „Antifaschismus im Internet“ vereint habe, „den Mittelstand irregeführt“ habe.
Joachim Würmeling hat seinen Wahlkreis übrigens bei Siemens und sass als Softwarepatente-Befürworter bis zur letzten Bundestagswahl im Europaparlament im entscheidenen Industrie-Ausschuss. Die Äusserungen empfinde ich als Unverschämtheit und Beleidigung.
Und eigentlich könnte man auch sagen, dass damit ein Mitglied der Bundesregierung die Mitglieder des Deutschen Bundestages beleidigt hat, die sich auch gegen Softwarepatente in einem interfraktionellen Antrag ausgesprochen hatten.
Einen noch längeren Artikel findet man bei CT aktuell: „Geist ist geil“: Der Kampf ums geistige Eigentum in der Wissensgesellschaft.
Pikant sind die Äusserungen der Microsoft-Vertreterin, die wohl ganz vergessen hat, wie Microsoft in der Softwarepatente-Frage vorgegangen ist:
Dorothee Belz aus der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland empörte sich ebenfalls über eine „Instrumentalisierung der Politik“ im Kampf für und wider Softwarepatente. Lobbyorganisationen müssten mehr Verantwortung zeigen und „Grenzen“ bei ihrer Arbeit beachten. Es dürfe nicht darum gehen, die eigenen Interessen um jeden Preis durchzusetzen. Microsoft selbst war in der Auseinandersetzung aber in die Kritik geraten, eine mit gezinkten Karten spielende Lobbygruppe unterstützt zu haben.
Aber sonst ist der CT aktuell-Artikel in sehr lesenswert für Abschnitte wie diesem:
Noch ist die Politik aber mit dem Erlass neuer Gesetze etwa zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschäftigt oder versteift sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzern in Tauschbörsen mit bis zu drei Jahren Haft im Rahmen der laufenden 2. Stufe der Urheberrechtsreform. Marktbeherrschende Softwareunternehmen wollen Wettbewerb mit Hilfe von Patentrechten möglichst ausschließen. Die Chancen, die sich aus einer offenen Wissensdomäne für eine nachhaltige Wissensökonomie ergeben, drohen verspielt zu werden. Aufforderungen von Elite-Ökonomen wie Paul Romer, die bestehenden gewerblichen Schutzrechte im Eigeninteresse der Wirtschaft abzuschwächen, oder Warnungen von Nobelpreisträger Joseph Stiglitz, der rigide Schutz geistiger Eigentumsrechte führe zur Behinderung von Innovationen, verhallen größtenteils ohne Wirkung.
-
: Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft wird laut FSFE untergraben
: Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft wird laut FSFE untergraben Im Fall Microsoft gegen die Europäische Union lässt sich die EU noch ein Hintertürchen offen, befürchtet die Free Software Foundation Europe (FSFE). Seit gestern nun finden die Anhörungen zum Kartellrechtsverfahren in der ersten Instanz statt. Wie die FSFE erklärt, untergrabe jedoch der augenscheinlich freundliche Kurs der EU-Kommission gegenüber den Softwarepatenten gleichzeitig den weiteren Verlauf des Kartellrechtsverfahrens: „Die gleiche Kommission, die Microsoft einerseits für das Übertreten des Kartellrechts belangt, sanktioniert andererseits neue Patentrechte, die wiederum Microsoft die Macht geben könnten, den Wettbewerb völlig zu vernichten“, argumentieren Jonas Öberg von der FSFE und Anwalt Carlo Piana. Sollten diese Gesetze in Europa verabschiedet werden, würden Unternehmer im Wettbewerb gegen Microsoft an jeder Stelle von den Softwarepatenten ausgebootet und vom innovativen Entwickeln abgehalten. Auf lange Sicht, so die FSFE, würde der Gigant aus Redmont auf die europäischen Softwarepatente als Feuerleiter bauen. Denn selbst wenn Microsoft zur Offenlegung seiner Softwareprotokolle gezwungen wäre und fortan einzelne Elemente nicht mehr in sein Betriebssystem Windows integrieren dürfte – ein europäisches Patentrecht würde den Wettbewerb mit Freier Software ausmerzen.
Bereits im März bezog der Linux-Verband Stellung: „Die Ankündigung von Microsoft, in den USA möglicherweise mit Patentklagen gegen den Wettbewerber Linux vorzugehen, sollte für die EU-Kommission in Brüssel ein schrilles Warnsignal vor neuerlichen Aktivitäten sein, die gescheiterten Initiativen zugunsten einer Ausweitung des Patentsystems auf Software in Europa wieder aufleben zu lassen“, erklärte Elmar Geese, Vorsitzender des Linux-Verbandes. „Europa hat es noch selbst in der Hand, sich und seine Unternehmer vor einer feindlichen Übernahme durch Softwarepatente zu bewahren“, warnte er. Jedoch stehe dem eins im Weg: „Dazu benötigt vor allem die EU-Kommission mehr Distanz gegenüber Softwarepatenten.“
-
: Die Offenheit in der digitalen Ökonomie
: Die Offenheit in der digitalen Ökonomie Das Komitee für wirtschaftliche Entwicklung in Washington, D, C., (CED – Committee for economic development) hat den Bericht „Open Standards, Open Source, and Open Innovation: Harnessing the Benefits of Openness“ veröffentlicht. Erarbeitet wurde die Studie vom Digital Connections Council (DCC), der gleichfalls vom CED, einer wirtschaftlich geführten „Public Policy Group“ und „unabhängigen und überparteilichen Organisation aus Führern der Wirtschaft und der Bildung“, finanziert wird. In „Open Standards, …“ wird betont, dass im Namen der Innovation und des ökonomischen Wachstums der USA die „Offenheit“ (openness) bei der Schaffung von Software ausgebaut werden muss. „Offene Standards werden bei der digitalen Technologie gebraucht, um im Informationszeitalter weiter zu entwickeln und das wirtschaftliche Wachstum zu vermehren“, erklärt Paul Horn, Vorsitzender des DDC und Senior Vice President / Research bei IBM beim CED, und geht noch einen Schritt weiter: „Open Innovation regt außerdem den Handel jenseits der Grenzen von Software und Informationstechnologie an, bis hin zu physischen Waren.“
Auf 72 Seiten, auch als PDF-Download verfügbar, werden unter anderem Offene Standards, Open-Source-Software und Open Innovation jeweils eingehend angesprochen und Empfehlungen für deren Einsatz gegeben: So empfiehlt der DDC, dass Regierungen Offene Standards so weit wie möglich unterstützen sollten, und das durch das größtmögliche Mitwirken aller. Bei der Open-Source-Software sieht der DDC eine friedliche Koexistenz von proprietärer und offener Software. Es müsse eine Interoperabilität gewährleistet sein, deshalb dürfe die US-amerikanische Regierung auch nicht eine bestimmte Lizenz verlangen, noch von dem Bürger erwarten, Hard- und Software eines bestimmten Herstellers zu nutzen.
Bei der Open Innovation verweist der DDC auf neue Innovationsprozesse wie die „peer production“, das Zusammentragen, Schaffen und Verwalten von Information durch den Beitrag vieler. Dabei führt sie die Online-Enzyklopädie Wikipedia und die Käuferrezensionen bei eBay an. Regierungen sollten diese Entwicklungen unterstützen. Darüber hinaus spricht sich der DDC gegen schärfere Gesetze zugunsten des geistigen Eigentums aus – es sei denn, die Befürworter dieser neuen Gesetze könnten beweisen, dass sie der Gesellschaft durch einen größeren Zugang zur Technologie nutzen.
-
: Filesharing kann doch legalisiert werden!
: Filesharing kann doch legalisiert werden! In verschiedenen Stellungnahmen zum 2. Korb der Urheberrechtsreform haben wir von privatkopie.net das Bundesjustizministerium immer darauf hingewiesen, dass man mit einer Legalisierung von Filesharing mehr Probleme für Urheber und Verbraucher lösen könnte als man sonst mit DRM und der Kriminalisierung des Kopierens von Kulturgütern schaffen würde. Immer wieder antwortete das Bundesjustizministerium, dass der sogenannte 3‑Stufen Test nicht funktionieren würde, d.h. eine p2p-Flatrate nicht mit dem WIPO-Urheberrechtsvertrag und der European Copyright Directive kompatibel wäre.
Allerdings liegt jetzt die erste Studie vor, welche diese Aussage widerlegt. Dank der stiftung bridge und BEUC konnten wir die französische Studie ins englische übersetzen lassen, um sie dem Bundesjustizministerium nochmal als Lesehilfe zugänglich zu machen. Passend dazu gibt es noch einen offenen Brief an Frau Zypries und die Abgeordneten. Ich bin mal gespannt auf die nächsten Begründungen, weshalb eine Contentflatrate (Mir gefällt das Wort besser als „Kulturflatrate“) nicht machbar sein sollte.
Hier ist übrigens die privatkopie.net-Pressemitteilung dazu, die eigentlich erst morgen zur Freigabe gedacht war: Content Flatrate ist machbar! Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig
Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist.
Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen lässt sich genauso wenig verbieten wie privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet, mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das Kopieren aus File-Sharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle empirischen Belege zeigen dagegen, dass ihre Nutzung weiter zunimmt. Die Urheber gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern die zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim privaten Kopieren: Erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann.
Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum Gesetzentwurf vor, dass eine solche Content Flatrate mit dem europäischen Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer englischen Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das Gegenteil.
In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann. Internet Service Provider bieten ihren Kunden die Wahl: wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat wird als angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muss auch nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen an die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält eine proportional höhere Auszahlung.
Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den renommiertesten französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz juristisch machbar ist. Ergebnis: nichts im nationalen oder internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr hat sich für vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen.
Dieses Gutachten hat privatkopie.net mit Unterstützung der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC und der Stiftung Bridge ins Englische übersetzen lassen, um es einem breiteren Leserkreis zugänglich zu machen. In ihrem offenen Brief fordern sie die Ministerin und die Abgeordneten auf, die Studie zu prüfen und die Pauschalvergütung fürs Netz in der aktuellen Gesetzgebung zu verwirklichen. „Die Frage lautet also nicht mehr, ob eine Content Flatrate möglich ist, sondern was wir wollen: eine datenschutzfreundliche Pauschalvergütung oder eine hochgradig invasive
Infrastruktur aus Rechtekontrolltechnologie zur privaten Verwaltung vormals öffentlich geregelter Urheberrechte? Freiheit oder digitalen Stacheldraht?“IM INTERNET
Peer-to-peer File Sharing and Literary and Artistic Property. A Feasibility Study regarding a system of compensation for the exchange of works via the Internet – By Carine Bernault and Audrey Lebois, Institute for Research on Private Law, University of Nantes
-
: Ist das die Welt in der ich Leben will?
: Ist das die Welt in der ich Leben will? Was ist der Unterschied zwischen Microsoft Corp und 1000 Bloggern? Microsoft hat ein Gesicht und eine Stimme, wird dadurch gehört und wahrgenommen. Wenn der chinesische Regierungschef Mr. Bill Gates besucht kommt das zur Prime Time auf allen Fernsehkanälen, würde er 1000 normale Blogger besuchen, so käme das höchstens in die Regionalpresse. Das Muster läßt sich beliebig fortsetzen. Der potenzielle Verlust von 200 Jobs bei Bertelsmann wiegt schwerer als 10 000 Jobs bei den namen- und gesichtslosen IT-Kein- und Kleinstbetrieben. Kein Gesicht gleich keine Stimme gleich keine Publicity.
Die Frage, die sich mir stellt: ist das wirklich so, oder kann man mit den modernen Technologien ein so lautes Rauschen erzeugen, dass man wahrgenommen wird? Kann man mit Hilfe von Blogs ein Gegengewicht zu der Lobbymaschine der allgegenwertigen Gesichter erzeugen? Ich weiß es nicht. Aber es ist es wert in einem Experiment erprobt zu werden.
Auf netzpolitik.org wird fast täglich über neue Gesetze und Entwicklungen berichtet, die unsere Welt nachhaltig verändern werden. Doch wie wird diese Welt aussehen? Lasst uns in der Bloggosphäre unsere Visionen einer Zukunft sammeln, in der wir nicht leben möchten. Wenn das Experiment klappt und wir genügend Visionen zusammenbekommen, so wird das Rauschen so laut sein, dass man uns hören wird. Wenn das Experiment nicht klappt, so bekommen wir vielleicht wenigstens ein paar anschauliche Argumente, welche Folgen diese Veränderungen dieser Zeit mit sich bringen könnten.
Wie sieht das Experiment aus: Wenn ihr Blogger seit, so berichtet über dieses Experiment und verfasst eventuell eine oder mehrere Visionen und lasst uns dies über Trackbacks wissen. Wenn ihr kein eigenes Blog habt, so könnt ihr eure Kommentare und Visionen direkt in den Kommentaren hinterlassen.
-
: Konferenz: Wizards of OS 4
: Konferenz: Wizards of OS 4 Hätte ich eigentlich schon viel früher bloggen sollen: Zückt Eure (virtuellen) Terminkalender und tragt Euch den 14.–16. September ein, denn da wird die 4. Wizards of OS – Konferenz hier in Berlin stattfinden, an der ich nicht ganz unbeteiligt bin. Der bisherige Arbeitstitel lautet: Information Freedom Rules.
-
: RIAA verklagt Familie
: RIAA verklagt Familie Die RIAA hat im Rahmen ihrer Filesharing-Klagekampagne mal wieder eine Familie verklagt, die nicht mal über einen Computer verfügt: RIAA sues family that doesn’t own a PC.
-
: Access to Knowledge – Konferenz
: Access to Knowledge – Konferenz In den USA findet an der Yale University gerade die Access to Knowledge – Konferenz statt. Mir hat leider niemand die Fahrtkosten finanziert, so dass ich neidisch bei Karsten Gerloff mitlese, der von dort bloggt. Leider scheint es keinen Stream von der Veranstaltung zu geben, zumindest habe ich nichts gefunden. Aber es gibt ein Konferenz-Wiki.
Bei Heise fand sich gestern schon ein Artikel: Offensivstrategien beim Wissenszugang gefordert.
Interessant sind auch die „A2K Conference Resources“.
Und bei Technorati findet man schon verschiedene Blog-Quellen, die von der Konferenz berichten. Sehr interessant ist das Live-Bloggen bei Lawmeme.
-
: Tag des Urheberrechts
: Tag des Urheberrechts Halleluja! Heute ist wieder nicht nur der Tag des Bieres, sondern auch der Tag des Urheberrechtes und des Buches. Passend dazu gibt es hier einige Links zu aktuellen Artikeln.
In den USA fordern Politiker jetzt gleich 10 Jahre Haft für Filesharing&Co. Der Gesetzesvorschlag trägt den Namen „Intellectual Property Protection Act of 2006“. Heise berichtet darüber: Neue Pläne zur drastischen Urheberrechtsverschärfung in den USA.
Technologiefirmen, Wissenschaftler sowie Programmierer kritisieren dagegen schon seit langem die bestehenden Urheberrechtsgesetze in den USA als weit über das Ziel hinausschießend. Sie sehen die bislang angestrebte Balance zwischen den Interessen der Verwertungsindustrie, den Urhebern und den Verbrauchern aus dem Lot geraten. Geeint wird diese Koalition von der Sorge um den Fortbestand der allgemein zugänglichen Wissensallmende und der daraus erwachsenden Innovationskräfte sowie um tiefe Einschnitte in die freie Meinungsäußerung oder den Datenschutz. Gerade auch die rechtliche DRM-Sanktionierung sehen sie kritisch. Sie verweisen dabei auf immer aggressivere Versuche zur Verankerung von Kopierschutztechniken auf den Rechnern der Nutzer, wie sie etwa Sony BMG mit der heimlichen Rootkit-Installation unternahm.
Die Originalquelle des Heise-Artikels ist bei CNet zu finden: Congress readies new digital copyright bill.
Zugang zu Wissen! Gerade läuft in den USA eine sehr spannende Konferenz zum Thema „a2k – Access to knowledge“. Morgen schreibe ich mal mehr darüber, wenn ich wieder Zugriff auf meinen RSS-Reader habe. Samsung hat sich übrigens noch nicht wegen meinem Notebook zurückgemeldet. Mal schauen, wann das endlich wieder da ist.
Sonst liefert ab morgen Intel Trusted Plattform Module der Version 1.2 in einer Businessline aus: TPMs auf dem Vormarsch.
-
: 22c3 Videos veröffentlicht
: 22c3 Videos veröffentlicht Die 22c3-Recordings sind seit heute Nacht in verschiedenen Formaten online gestellt worden. 134 der 143 Vorträge des vergangenen 22. Chaos Communication Congress warten auf einen Download. Am Besten funktioniert Bittorrent, es gibt aber immer mehr Mirrors mit FTP- oder sonstigen Quellen. Neun weitere Vorträge warten wohl noch auf eine Endbearbeitung.
Ansonsten sei hier nur kurz auf drei Vorträge hingewiesen, die ich mitgehalten habe:
Rootkit: Sony´s digitaler Hausfriedensbruch – Über die Durchsetzung industrieller Interessen um jeden Preis (536MB / MP4)
Digitale Bürgerrechte unter europäischen Beschuss (421MB / MP4)
World Summit on the Information Society – Hacking a dictatorship (387MB / MP4)
Die Audio-Recordings folgen noch in den nächsten Tagen. Müsste theoretisch alles unter einer Creative Commons Lizenz stehen.
-
: In Frankreich gibt es noch Lobbyisten
: In Frankreich gibt es noch Lobbyisten Während sich Gewerkschaften, Studierende und Freunde der straßenorientierten Diskussionskultur über ein abgesägtes Gesetz freuen, läuft im Senat die Debatte um die Reform des französischen Urheberrechts weiter.
Alexander Noé hat in englischer Sprache den Verlauf der Debatte nett lesbar zusammengefasst.
In his blog, Frédéric Dutoit, french deputy, already announced that the senate was probably going to cause problems. As we know now, he was right. A senator (Michel Thiollière) has submitted The List of Evil, which is supposed to delete most of those improvements. Especially, this senator wants back the old amendment Vivendi Universal, and wants to raise the penalty for illegally sharing a file via email from 150 to 300000 euros. He also wants to remove interoperability from the law.
-
: If you outlaw guns, …
: If you outlaw guns, … … only outlaws will have guns.
Mit diesem Spruch geht die NRA seit Jahrzehnten durch die Lande und streitet für das Recht eines jeden Amerikaners, sich nicht nur mit Gaspistolen, sondern auch mit einem schnuckeligen M16 die eigene Rübe wegzuballern oder die des Nachbarn, der mir die Einfahrt verstellt.
Ich grübele schon seit einiger Zeit, wie ich diesen Spruch auf DRM und Musikindustrie-Rootkits anwenden kann. Während der direkte Angriff auf die Systeme der Kunden durch die BMG-Rootkits offenbar nicht illegal sind, gehen Anwälte gerichtlich gegen Journalisten vor, die darauf hinweisen, daß es von einer Firma namens slysoft eine Software gibt, die dem Spuk ein Ende bereitet.
Ein Link auf die Homepae von slysoft reicht offenbar aus. Wie ist es mit der Erwähnung, daß die Homepage unter einer Domain liegt, die dem Muster www Firmenname Punkt „TDL für com merzielle Dienste“ liegt? Lieber nichts riskieren.
Heise berichtet nun, daß AnyDVD seinen Dienst für die Menschheit ausbaut und nun auch rootkits entfernt. Nach geltendem deutschen Recht sind wir damit möglicherweise in strafbaren Gefilden.
-
: PC Praxis: „Besser als Brockhaus“ und das Urheberrecht
: PC Praxis: „Besser als Brockhaus“ und das Urheberrecht In der aktuellen Ausgabe der PC Praxis liegt eine DVD mit Inhalten der Wikipedia. Auf dem Cover steht „Wikipedia auf DVD – Gratis: 350.000 – Lexikon-Artikel komplett gratis – Besser als Brockhaus – Wikipedia PC Praxis Edition 2006“.
Bei Lichte handelt es sich um einen SQL-Dump der jeweils aktuellen Artikelversion und beigelegt XAMPP, also Apache, MySQL und PHP und Mediawiki.
Was fehlt, sind offenbar gänzlich alle Versuche, sich an die (sperrige) Lizenz zu halten, unter der Wikipedia steht. Versionsgeschichten fehlen und damit auch die Autorennamen.
Neben möglichen markenrechtlichen Problemen wegen der Nutzung des Logos verstößt nach dem aktuellen Kenntnisstand diese DVD gegen das Urheberrecht in zigtausendfacher Weise. Ob einer der Autoren nun, da die Lizenzbedingungen nicht eingehalten wurden, beispielsweise eine branchenübliche Kostennote an den Verlag Data Becker schickt (der übrigens selbst in den letzten 10 Jahren ein Lexikon herausgebracht hat), kann nur spekuliert werden.
Wäre Wikipedia eine klassische Firma, so wäre es vielleicht wahrscheinlicher, daß über einen Anwalt eine strafbewerte Unterlassungserklärung per FAX an den Verlag geschickt wird, Vertragsstrafen ausgehandelt werden und im Zweifelsfall ein Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag und Distributoren erwirkt, diese Zeitschrift nicht mehr auszuliefern.
Wikipedia ist keine klassische Firma.
Welche sozialen und freundlichen und effektiven Möglichkeiten stehen den Beteiligten offen, die Lizenzbedingungen durchzusetzen? Von Harald Welte kennen wir gute Beispiele, daß eine einzige Person recht viel in dieser Richtung erreichen kann.
-
: Einstürzende Neubauten: Es geht auch ohne Musikindustrie
: Einstürzende Neubauten: Es geht auch ohne Musikindustrie Bei iRights.info findet sich ein längerer lesenswerter Artikel über die Einstürzende Neubauten: Es geht auch ohne Musikindustrie. Passend dazu hat der Fotograf Michael Mann einige Bilder von den Proben unter einer Creative Commons Lizenz auf iRights.info veröffenlticht.
Die EInstürzende Neubauten im Netz: neubauten.org
-
: Starforsch zu Creative Commons – Ein Missverständnis?
: Starforsch zu Creative Commons – Ein Missverständnis? Dem Netlabel- und Podcastportal starforsch , welches eine riesige Sammlung von unter Creative Commons lizenzierter Musik hat, ist aufgefallen, dass “ viele diese Lizenzen falsch verstehen und dass einige Halbwahrheiten im Umlauf sind.“
Zur Aufklärung hat er deshalb eine Zusammenstellung von richtigen und falschen Aussagen zu den Lizenzen erstellt.
Heute Abend (Freitag 14.4.06) gibt es zudem Markus Koller von Starfrosch im Gespräch mit dem SUISA Vertreter Poto Wegener im Radio zu hören. Die SUISA ist die schweizerische Verwertungsgesellschaft für Musik. Die Sendung ist im Kanal K (Schweiz) und wird auch über Internet gestreamt.
-
: EFF-Report zum DMCA
: EFF-Report zum DMCA Die Electronic Frontier Foundation hat eine neue Version ihres DMCA-Reportes veröffentlicht: „Unintended Consequences: Seven Years Under the DMCA“. Der Digital Millenium Copyright Act ist das Vorbild der European Copyright Directive, die wiederum der Rahmen für unser aktuelles Urheberrecht ist.
In einer Meldung kritisierte die EFF den DMCA: Digital Copyright Law Hurts Consumers, Scientists, and Competition.
„Rather than being used to stop ‚piracy‘, the DMCA has predominantly been used to threaten and sue legitimate consumers, scientists, publishers, and competitors“, said EFF senior staff attorney Fred von Lohmann. „This law is not being used as Congress intended, and a review of the past seven years makes it clear that reform is needed.“
Der 15-seitige Report ist echt lesenswert und man kann ihn sich als PDF oder auf der EFF-Seite anschauen.
Eine kleine Bitte an die Wikipedianer: Die Wikipedia-Seiten zur European Copyright Directive werden in der englischen und deutschen Version der Bedeutung dieser Richtlinie nicht gerecht und benötigen etwas Arbeit. Viele nützliche Hinweise finden sich auf privatkopie.net. :-)
-
: in2movies – Zum Scheitern verurteilt?
: in2movies – Zum Scheitern verurteilt? Also wenn in2movies, die p2p-Filmplattform von Warner Bros in Zusammenarbeit mit Bertelsmann-arvato, den Filmvertrieb revolutionieren soll, dann scheint das Projekt schon beim Start verloren zu haben: Schwacher Start für P2P-Filmplattform (Irgendwie werden bei mir gerade Erinnerungen an Phonoline geweckt).
Enttäuschend ist aber vor allem die Bildqualität des Films, die längst nicht auf DVD-Niveau liegt: So besitzt der erste Harry-Potter-Streifen bei einer Auflösung von 720 × 300 Bildpunkten (mangels anamorpher Speicherung) ein Videobitrate von gerade einmal 1,88 MBit/s. Bei der Nebelszene am Anfang des Films sind massive Blockartefakte zu erkennen. Entgegen der in2movies-Angaben verfügt der Film auch nicht über Dolby-Digital-Ton, vielmehr ist die (lediglich in deutscher Sprache vorliegende) 5.1‑Tonspur WMA-Pro-kodiert (mit 384 kBit/s Datenrate). Während sich der Dolby-Digital-Datenstom über den Digitalausgang der Soundkarte an einen externen Digital-Surround-Receiver zur Weiterverarbeitung leiten ließe, ist dies mit den WMA-Bitstream nicht möglich. Um den 5.1‑Ton des Gratisfilms über eine Heimkino-Anlage zu leiten, benötigt man daher üblicherweise eine Soundkarte/On-Board-Sound-Lösung mit analogem 5.1‑Ausgang sowie einen AV-Receiver mit analogem 5.1‑Eingang.
Die Heise-Redaktion brauchte knappe 15 Stunden, um einen Film herunterzuladen. Um einen Film anzuschauen, braucht man einen speziellen Player. Sollen die Verbraucher jetzt zukünftig für jeden Dienst eines Film-Konzerns einen eigenen Player herunterladen? Abgesehen davon kostet ein Film 15 Euro und man kann ihn wegen dem Krüppel-DRM auch nicht weiterverleihen, wie eine DVD, die nur unwesentlich mehr kostet. Tolle neue DRM-Geschäftswelt: Für wie dumm hält man denn die Verbraucher?