Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für trans, inter und nicht-binäre Menschen einfacher machen, Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Die Ampel löst damit ein Versprechen ein. Und doch steckt der Text voller Misstrauen und Angst.
Am Freitag soll der Bundestag über das Selbstbestimmungsgesetz entscheiden. Dass Änderungen von Namen und Geschlecht automatisch an bis zu zehn Behörden gemeldet werden sollen, ist gestrichen. Aber die Datenweitergabe könnte nur aufgeschoben sein und an anderer Stelle wieder auftauchen.
Das Selbstbestimmungsgesetz sollte längst verabschiedet sein. Dann kam das Innenministerium mit einem Wunsch: Änderungen von Namen und Geschlecht sollen an den gesamten deutschen Sicherheitsapparat gemeldet werden. Ist das wirklich notwendig?
Menschen sollen in Zukunft selbst erklären können, mit welchem Geschlecht sie im Personenstandsregister stehen wollen. Eigentlich simpel. Doch die Bundesregierung baut im Selbstbestimmungsgesetz irrationale Klauseln ein – und will die Daten hemmungslos an den Sicherheitsapparat weitergeben. Ein Kommentar.
Dies ist die letzte Ausgabe von Jaschas Kolumne. Unser Autor hätte gern mehr optimistische Ausflüge ins Netz gemacht, aber die Realität sieht anders aus.
Das Selbstbestimmungsgesetz steht fast vor der Tür. Dabei sollten Behörden und andere auch früh genug an ihre Software denken, findet unser Kolumnist. Denn es gäbe nun die Möglichkeit, es einfach mal richtig zu machen.