Bei den Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugend in Gießen kam es mehrfach zu Vorfällen, bei denen die Pressefreiheit eingeschränkt wurde. Betroffen waren Reporter:innen der taz und von freien Radiosendern.
Die Stadt Gießen hat sich mit einer versammlungsfeindlichen Demoverbotszone im gesamten Westteil der Stadt durchgesetzt, wo am Samstag der neue Jugendverband der AfD gegründet werden soll. Durch die Entscheidung wird Protest in Hör- und Sichtweite der Rechtsradikalen deutlich erschwert. Ein Eilantrag der Linken beim Bundesverfassungsgericht scheiterte.
Der Streit um eine von der Stadt Gießen verfügte Demoverbotszone geht nun in die nächste Instanz, vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Die Stadt beharrt darauf, die Proteste weit weg von der AfD-Veranstaltung zu verlegen.
In der juristischen Auseinandersetzung um eine faktische „Demoverbotszone“ in Gießen hat das Verwaltungsgericht in einem Fall die Auflagen der Stadt bestätigt. Die möchte den Protest gegen die rechtsradikale AfD-Jugend auf die andere Seite der Stadt verlegen. Doch die Anmelder der Demos wehren sich weiter.
Am Wochenende trifft sich die AfD-Jugend in Gießen. Mit einer faktischen Verbotszone in der Nähe der AfD-Veranstaltung beschränken Polizei und Stadt nun massiv das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Doch Gegenproteste müssen in Hör- und Sichtweite stattfinden können. Ein Kommentar.
Die Stadt Gießen hat mehrere Gegendemos in der Nähe der Gründungsveranstaltung der rechtsradikalen AfD-Jugend verboten. Die Anmelder wehren sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht und kritisieren massive Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.
Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren.
Der Etappensieg bei der Chatkontrolle ist das Verdienst einer quicklebendigen Zivilgesellschaft, die es geschafft hat, in klugen und unerwarteten Bündnissen die Wichtigkeit des Themas allen vor Augen zu führen. Zeit, dafür Danke zu sagen.
Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht.
Die Rasterfahndungssoftware von Palantir beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg. In Stuttgart drängt der Protest gegen die Software und den Trump-Getreuen Peter Thiel Anfang Oktober auf die Straße. Ein Bündnis will verhindern, dass die umstrittene Software bei der Polizei eingesetzt wird.
Immer wieder machen Polizeien bei Demonstrationen Auflagen zur Lautstärke. Das greift tief in die Grundrechte ein. Die Berliner Polizei argumentiert neuerdings mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizisten, um Demos leiser zu drehen.
Die ARD sendet ein Sommerinterview mit Alice Weidel, das durch lautstarke Proteste torpediert wird. Die Aktion richtet sich auch gegen die ARD und durchbricht die freundliche Normalität. Ein Kommentar.
Eine Demo gegen höhere Kinderbetreuungsgebühren könnte teuer für einen Familienvater werden. Weil er die Veranstaltung angemeldet hatte, soll er plötzlich die Kosten für die Verkehrsregelung tragen. Juristen halten das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit, die abschreckt und einschüchtert.
Nach der Pride-Demonstration in Budapest hat die ungarische Polizei Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen. Mehrere Hunderttausend Menschen hatten an der Veranstaltung teilgenommen, nun drohen ihnen Bußgelder und Veranstalter*innen sogar Haft.
Ungarns Regierung wollte die Pride mit einem queerfeindlichen Gesetz verhindern und Menschen einschüchtern. Der Plan schlägt fehlt. Stattdessen ziehen Hunderttausende gemeinsam durch Budapest – für die Rechte queerer Menschen, aber auch für ihre Demokratie.
Bei der Budapest Pride am Samstag drohen den Teilnehmenden Strafen, die Polizei darf sogar Gesichtserkennung zur Identifikation einsetzen. Etwa 50 Menschenrechtsorganisationen fordern die EU-Kommission zu sofortigen Handeln gegen den „gefährlichen Präzedenzfall“ auf.
Ein bislang unbekannter Effekt hatte im März eine Großdemonstration in Belgrad in der Mitte geteilt und weltweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Eine neue Untersuchung hält es für wahrscheinlich, dass eine gerichtete Schallwaffe vom Typ LRAD gegen Demonstrierende eingesetzt wurde.
Ein Demonstrant hatte sich bei einem Protest mit einer Overheadfolie vor Pfefferspray geschützt. Dafür wurde er von deutschen Gerichten wegen „Schutzbewaffnung“ verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in den Urteilen einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.
Die serbische Zivilgesellschaft hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Erfolg errungen. Dem Gericht zufolge soll Serbien in Zukunft den Einsatz von Schallwaffen auf Demonstrationen verhindern. Eine solche Waffe wurde mutmaßlich im März eingesetzt.
Die schwarz-rote Koalition will Überwachung und Rückschritt. Doch mit diesem grundrechtsfeindlichen Gruselprogramm und ihrer Einfallslosigkeit wird sie dem Rechtsruck nichts entgegensetzen. Die demokratische Zivilgesellschaft muss jetzt ihre politische Stärke ausspielen. Ein Kommentar.