Adenauer-Bus-AffäreSächsische Polizei in Erklärungsnot

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren.

Polizeifahrzeuge mit Blaulicht auf nasser Straße, darunter ein großer Gefangenentransporter auf Anhänger, umgeben von Bäumen.
Der Adenauer-Bus wurde auf einem Tieflader zurück nach Berlin gebracht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chempic

Der Protestbus „Adenauer SRP+“ war am 20. September auf dem Weg ins sächsische Döbeln. Dort sollte er als Lautsprecherwagen den Christopher Street Day unterstützen. Die Pride Parade in der Kreisstadt stand im Fokus von rechtsextremen Protesten, weswegen auch Initiativen von außerhalb zur Unterstützung der Demonstrierenden mobilisierten. Doch der Adenauer-Bus kam nie an.

Die Polizei stoppte das Fahrzeug der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS), bevor es an der Demonstration teilnehmen konnte. Wegen angeblicher Sicherheitsmängel wurde der Bus an diesem Samstag aus dem Verkehr gezogen und gegen den Willen der Aktionskünstler beschlagnahmt.

Doch mittlerweile scheint sich zu erhärten: Um den Protestbus der Gruppe zu beschlagnahmen, hat die sächsische Polizei offenbar zwar eine Richterin gefragt, dann aber ein Nein übergangen und den Bus dennoch nicht weiterfahren lassen. Zugleich umging die Polizei den offiziellen Dienstweg und die eigentlich zuständige Behörde. Nach außen hin behauptete die Polizei in einer Mitteilung an die Presse, eine „richterliche Bestätigung“ eingeholt zu haben. Nach der Beschlagnahme ließ die Polizei den berühmten Adenauer-Bus zweimal von der Prüfgesellschaft Dekra in Chemnitz technisch untersuchen. Einblicke in die mehr als 150-seitige Ermittlungsakte sowie das Dekra-Kurzgutachten, die netzpolitik.org nehmen konnte, werfen viele Fragen zum polizeilichen Vorgehen auf.

Die Richterin hat Nein gesagt

Laut den Ermittlungsakten gab es vor der Beschlagnahme mehrfach Telefongespräche zwischen der Polizei und der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz. Streng genommen war sie „im Eildienst quasi als Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts“ Döbeln tätig, betont eine Sprecherin des LG Chemnitz. Die Polizei wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen.

So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Doch hier blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren. Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollen die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Gleich darauf heißt es jedoch, sie sei mit dem entsprechenden Polizeibeamten so verblieben, dass er die Frage rund um die Beschlagnahme am folgenden Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter in Döbeln vorlegen solle.

In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt. Der leitende Polizeihauptkommissar stellte den Sachverhalt gegenüber dem Amtsgericht Döbeln in einem Fax einen Tag später ähnlich dar. Tatsächlich findet sich in den Akten ein Eintrag, der sich als mündlich gegebenenes Einverständnis der Richterin interpretieren lässt, allerdings sonstigen Aussagen wie jener aus der E-Mail widerspricht.

War hier also Gefahr im Verzug oder nicht? Im ordentlichen Beschluss vom Montag nach den Geschehnissen bejaht dies der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Döbeln. Aber ein Kontakt zur Bereitschaftsrichterin war in diesem Fall offenbar möglich und hat sogar stattgefunden. Damit erlischt die „Eilkompetenz“ der Behörden, wenn keine neuen Umstände dazukommen. Dann wäre es keine Gefahr im Verzug mehr.

Falls es aber keine Gefahr im Verzug gab, wäre das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen. Sie muss sich dann nach der Entscheidung des Gerichts richten. Und zuvor hatte die Richterin die Beschlagnahme ja „verneint“. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof.

Auf dieses „klare Kompetenzgefüge“ verweist auch der ZPS-Anwalt Arne Klaas. Gefahr im Verzug werde sehr eng verstanden und bestehe nur dann, wenn bereits durch das Einholen der richterlichen Entscheidung die Gefahr eines Beweismittelverlusts begründet wird, so der Jurist. Jedenfalls ende eine etwaige Eilkompetenz dann, wenn der zuständige Ermittlungsrichter mit der Sache „befasst“ wurde.

Das sei der Fall, wenn ihm die Möglichkeit gegeben wurde, in eine erste Sachprüfung einzutreten. „Ab diesem Zeitpunkt ist für eine Eilkompetenz kein Raum mehr“, sagt Klaas. Das gelte natürlich erst recht, wenn der Ermittlungsrichter in der Sache entscheidet. Dann können sich die Strafverfolgungsbehörden nicht unter Berufung auf die eigene Eilkompetenz über die richterliche Entscheidung hinwegsetzen.

Falschinformation an Medien

Wie in Aktenvermerk und Fax kommunizierte die Polizei Chemnitz den Fall auch gegenüber Medien so, als habe es eine richterliche Zustimmung gegeben. In der Polizei-Pressemitteilung zum CSD Döbeln hieß es: „Eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde eingeholt und das Fahrzeug abgeschleppt.“ Medien wie die Dresdner Neuesten Nachrichten oder die Boulevard-Publikation Tag24 übernahmen diese Darstellung.

Vor Ort sei auch der Künstler:innengruppe gesagt worden, die Ermittlungsrichterin hätte zugestimmt. Kurzfristig nachprüfen konnten die Künstler:innen dies allerdings nicht, die Polizei verweigerte laut ZPS den Kontakt: „Dann wurden wir gewaltsam aus dem Bus gedrängt. Heute wissen wir warum: Die Polizei hat wohlwissend und absichtlich außerhalb geltenden Rechts operiert und diese Beschlagnahme rechtswidrig gegen die Entscheidung der Richterin durchgeführt“, kommentiert ZPS-Sprecher Stefan Pelzer gegenüber netzpolitik.org. Der Vorgang entwickele sich täglich weiter zu einem Polizeiskandal, so der Aktionskünstler.

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Verfahrensherrin umgangen

Doch nicht nur hier ist das Vorgehen fragwürdig: Der handelnde Polizist Ringo S. stellte den Antrag auf Beschlagnahme beim Amtsgericht in Döbeln in seiner Funktion als Polizeihauptkommissar der Polizeidirektion Chemnitz. Verfahrensherrin in so einem Fall ist aber normalerweise die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen. Hätte alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen, hätte sie den Antrag auf Beschlagnahme einleiten müssen.

In einem Schreiben vom 2. Oktober an die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Chemnitz schreibt der Polizeibeamte, die Umgehung des normalen Dienstweges sei dem Handlungsdruck der Situation geschuldet und ein bedauerliches Versehen. Er habe das Landratsamt von Samstag bis Montag nicht erreicht.

Doch die zuständige Stelle im Landratsamt hatte laut einem Vermerk des Landgerichts Chemnitz mehr als eine Woche später, am 30. September, noch keinen Antrag und noch keine Akten zu Gesicht bekommen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums schreibt, in Abstimmung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes erfolge die Vorlage der Akte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.

Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen

Konsequenzen hatte all das bislang nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde jüngst zurückgewiesen. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes ist das Handeln der Polizeibeamten des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit dem ‚Adenauer SRP+‘ Bus am 20. September 2025 nicht zu beanstanden“, teilte die Polizei Sachsen dem ZPS am vergangenen Montag mit und bestätigt dies gegenüber netzpolitik.org: „Das Verhalten beziehungsweise Handeln des Polizeibeamten gab keinen Grund zur Beanstandung.“

Ausgestanden ist die Sache für die Polizei jedoch noch nicht. Anhängig ist etwa eine Beschwerde vor dem Landgericht Chemnitz. Dort soll das Verfahren klären, ob die Beschlagnahme des Busses und der zugehörige Beschluss rechtens waren. Dabei wird allerdings Geduld gefragt sein. Da der Bus zwischenzeitlich zurückgegeben wurde und die Beschlagnahme beendet ist, werde die „Beschwerde nicht so dringlich zu behandeln“ sein wie sonstige bei der 2. Großen Strafkammer anhängige Haftsachen, sagt eine Pressesprecherin des Gerichts. „Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist daher nicht zu rechnen.“

Auf dieses Verfahren verweisen auch die Pressestellen des sächsischen Innenministeriums und der Polizei. Weiter äußern wollen sie sich dazu ebenfalls nicht. Angesprochen auf mutmaßliches Fehlverhalten der Polizei heißt es lediglich: „Die Fragen betreffen ein beim Landgericht Chemnitz laufendes Beschwerdeverfahren.“

Das Bild ist ein Screenshot von einem TikTok-Video. Im Video spricht ein Mann vor einem Hintergrund, der in zwei Hälften geteilt ist. Auf der einen Seite ist eine Straße mit Gebäuden und einer Brücke zu sehen, und auf der anderen Seite ein Bus, der aussieht wie ein Polizeifahrzeug. Der Text über dem Video lautet: "Politik mit Kopf. Das war's für den Adenauer SRP. Der Polizeibericht liegt vor". Unter dem Video befinden sich blaue Herz-Emojis.
Screenshot aus dem Video des rechten Influencers - Politik mit Kopf

Wer gab dem rechten Youtuber interne Details der Dekra-Untersuchung?

Der Fall könnte noch weitere Kreise ziehen. So deuten die Ermittlungsakten, die nicht das vollständige Dekra-Gutachten, aber eine „Handreichung“ der Prüforganisation enthalten, darauf hin, dass der rechte Youtuber Maurice Klag interne Informationen aus der Dekra-Untersuchung bekommen haben könnte.

Bis zum Erscheinungszeitpunkt eines Videos auf seinem Kanal „Politik mit Kopf“ war nirgendwo öffentlich bekannt, dass die Traglast des Daches des Adenauer-Busses Thema der Dekra-Untersuchung war. Ebenfalls nicht öffentlich bekannt war, dass die Dekra Chemnitz die bis dahin vorliegenden Gutachten zur Traglast des Busses anzweifelte.

Doch genau das thematisierte Klag in Videos auf YouTube und TikTok, wenn auch in anderen Worten als in der netzpolitik.org vorliegenden Dekra-Handreichung. Klag dankte der Polizei für ihren Einsatz, das TikTok-Video überschrieb er mit: „Der Polizeibericht liegt vor.“ Wer welche internen Informationen weitergab, lässt sich bislang jedoch nicht rekonstruieren.

Die Dekra sagt auf Anfrage von netzpolitik.org, dass sie keine Details nach außen gegeben habe. Auch die Polizei Chemnitz dementiert, Informationen durchgestochen zu haben: „Seitens der Polizei wurden keine weiteren Veröffentlichungen über die bekannten Medieninformationen hinaus getätigt“, so Jana Ulbricht, Sprecherin der Polizei Chemnitz. Gegenüber der Freien Presse (€) sagte sie zudem über das Video: „Es scheint sich durch den ganzen Beitrag zu ziehen, dass man hier und da etwas aufgeschnappt und offensichtlich zusammengeschnitten hat.“ Die angeblichen Fakten seien falsch, ihre Herkunft unklar.

Der Youtuber spricht in seinem Video etwa davon, dass die Gutachter beim Hersteller nachgefragt und eine Dachlast von „Null Kilo“ als Antwort bekommen hätten. Das geht nicht aus den Unterlagen der Dekra hervor. Die schreibt aber in ihrem Kurzgutachten, dass keine geeigneten Nachweise vorlägen, anhand derer die zulässige Dachlast des Fahrzeuges ableitbar sei.

Das Bild zeigt einen Anhänger, auf dem ein großes Banner befestigt ist. Auf dem Banner ist eine Karikatur von zwei Polizisten auf einem Motorrad abgebildet. Der eine Polizist trägt eine Uniform und einen Helm, während der andere einen Anzug und eine Krawatte trägt. Im Hintergrund sind eine Flagge und eine stilisierte Skyline zu sehen. Sprechblasen sind enthalten, die satirische Dialoge zwischen den Figuren enthalten:"HEY RINGO IST DIE AKTE SCHON BEI UNSEREN YOU-TUBERN?" "KLARO TINO! NAZIS HABEN BEI MIR IMMER AKTENEINSICHT!" Der Text auf dem Banner lautet: "RINGO & TINO ...AUF DER ÜBERHOLSPUR GANZ RECHTS AUSSEN !!! Polizei Sachsen leaked Akten an Rechtsextreme!" Neben dem Anhänger steht ein uniformierter Polizist, der das Banner betrachtet. Auf dem Banner ist auch das Logo "Chemnitz - Willkürhauptstadt Europas 2025" zu sehen.
Protest-Aktion des ZPS gegen die Polizeimaßnahme am 16.10.2025 in Chemnitz. Die Polizei beschlagnahmte auch dieses Plakat. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / HärtelPRESS

Staatsschutz-Ermittlungen gegen Unterstützer:innen der Künstler

Auf die Beschlagnahme reagierte das ZPS in gewohnt provokanter Manier, attackierte den Polizeibeamten Ringo S. und veröffentlichte Videos der Polizeimaßnahme in sozialen Medien.

In sozialen Medien protestierten manche Nutzer:innen gegen das Vorgehen der Polizei – und könnten deshalb nun selbst Probleme mit der sächsischen Polizei bekommen. Dort ist inzwischen ein vierköpfiges Team damit beschäftigt, um gezielt gegen Beleidigungen und ähnliche Delikte zu den Geschehnissen in sozialen Medien vorzugehen.

Mehr als 200 Kommentare soll die Polizei nach der sächsischen Beschlagnahme des Busses laut eigenen Angaben aufgespürt haben, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. In dutzenden Verfahren ermittelt sie nun unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, übler Nachrede, der Androhung von Straftaten oder auch wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz. Auf die Frage, welche der Delikte wie häufig vorgekommen wären, hatte die Polizei Chemnitz zuletzt nicht geantwortet.

Das Bild ist eine Comiczeichnung, die einen Polizisten auf einem Motorrad zeigt. Der Titel des Comics ist "Judge Schneider". Der Polizist fährt rücksichtslos und schreit: "Aus dem Weg ihr Schwuchteln!!" und "Ich habe einen Bus zu beschlagnahmen!!!". Im Hintergrund sieht man ein Schild mit der Aufschrift "Döbeln". Auf der Straße liegen zerrissene Papiere, menschen mit Regenbogenkleidung flüchten vor dem Motorrad. Unterhalb des Bildes steht der Text: "Es gibt nur ein Gesetz und das heißt Schneider!". Das Bild erweckt einen aggressiven und gewalttätigen Eindruck.
Diese Zeichnung veröffentlichte das Zentrum nach der Beschlagnahme. - Alle Rechte vorbehalten ZPS

Im Visier dieser mutmaßlichen Straftaten steht auch jener Polizeihauptkommissar, der die Verkehrskontrolle geleitet hatte. Ihn, der bereits aus Fernseh-Sendungen bekannt war, nahm das Zentrum für politische Schönheit in Instagram-Posts und in ihrer Kommunikation besonders aufs Korn.

Die Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht und wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dürften sich deswegen gegen das Zentrum für politische Schönheit selbst richten. Die Polizei Chemnitz hat auf eine entsprechende Presseanfrage, ob diese Straftaten die Videos der Aktionskünstler betreffen, nicht geantwortet.

Freudengeheul und Gewaltaufrufe

Die Beschlagnahme des Busses löste in rechten Medien und rechtsradikalen Kreisen regelrechtes Freudengeheul aus. Zahlreiche Postings und Videos in sozialen Medien beschäftigen sich mit der Maßnahme der Chemnitzer Polizei, darunter auch Gewaltdarstellungen.

Während die Polizei in Chemnitz gegen vermeintliche Unterstützer:innen des Protestbusses ermittelt, wird unter dem Video von Maurice Klag zu Straftaten gegen das Zentrum für politische Schönheit aufgefordert. „Warum habt ihr die Dreckskarre nicht längst abgefackelt?“, fragt einer, während ein anderer fordert: „Redet nicht so viel, bei nächster Gelegenheit eine Drohne mit 10 kg Semptex und der Bus schläft mit seinen Terroristen.“ Unter einem weiteren Video zur Beschlagnahme des Busses schreibt jemand: „Nehmt einen Kanister Benzin. Und der Bus hat sich erledigt ich geb auch noch ein Feuerzeug.“

Es sind nur einige Beispiele von vielen, die netzpolitik.org nach kurzer Recherche gefunden hat. Auf die Presseanfrage von netzpolitik.org, ob auch gegen diese mutmaßlichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Adenauer-Bus ermittelt wird, antwortet die Polizei: Im Rahmen der Ermittlungen seien zahlreiche Kommentare und Posts im Zusammenhang mit verschiedenen Veröffentlichungen, die sich in der Hauptsache gegen den die Kontrolle durchführenden Polizeibeamten richteten, gesichert worden. Gleichwohl hätten sich nicht alle Posts auf den Beamten bezogen. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne man nicht mehr sagen.

Und der Bus selbst? Der ist inzwischen wieder ganz offiziell fahrtauglich. Eine Dekra-Stelle in Mecklenburg-Vorpommern hat das Fahrzeug Mitte Oktober untersucht und konnte keine Mängel feststellen. Allzu viel war dafür nicht notwendig, sagt das ZPS zu netzpolitik.org: Der Bus sei „ohne technische Änderungen“ in die Überprüfung gegangen.

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24 Ergänzungen

  1. Hm, denkt man an die totale Digitalisierung, wäre das nicht eine der ersten Stellen für eine erfolgreiche Vogonisierung der Exekutive?

    Kryptographische Signaturen und automatische Aktenzuführung, keine Ausreden mehr. Man wedelt nämlich mit der elektronischen Akte, und da kann alles von jedem (Berechtigten bzw. gemäß Sehberechtigungen) nachvollzogen werden.

    Andererseits, womit haben die gewedelt? Handeln die nach Notstandsprinzipien (Gefahr im Bus)?

    1. Die strittigen Dachaufbauten sind wohl entfernt worden, wenn man die Fotos von der Beschlagnahmung und der Rückführung vergleicht.

      1. Ach ja. Naja, das Hinundher mit den Richtern steht ja im Artikel. Wirkt so, als hätten die Polizisten halt entschieden, dass die Aufbauten wohl gefährlich sind. Dem muss offensichtlich zugrundeliegen, dass die Aufbauten zum Beschlagnahmungszeitpunkt noch vorhanden waren.

        1. FYI

          Dachlasten gelten als Ladung, solange sie mit dem Fahrzeug nicht fest verbunden, also kein Bestandteil des Fahrzeugs sind und abgenommen werden können. Wichtig dabei: Bei allen Fahr- sowie Notmanövern wie Vollbremsungen oder starkem Ausweichen darf die Ladung nicht verrutschen, sich lösen oder gar vom Fahrzeug stürzen. Die Ladung ist nach Möglichkeit mithilfe von Spanngurten so zu sichern, dass sie zumindest bei leichten Crashs nicht zur Gefahr werden kann.

          Die zulässige Dachlast wird in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs aber nicht angegeben, sie ist nur in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu finden. Bei Dachlasten sind die Angaben des Fahrzeugherstellers zu beachten. Eine Erhöhung ist nur durch eine technische Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder vergleichbare Gesellschaften möglich, die in der Regel eine Bescheinigung oder Freigabe des Fahrzeugherstellers einfordern.

          1. Das kommt als Möglichkeit hinzu. Annahme: die Polizisten wissen das zu dem Zeitpunkt nicht, oder wollen es nicht wissen.

  2. Ich hab die Headline noch nich ganz verstanden. Warum sollte die sächsische Polizei hier in Erklärungsnot sein? Die handeln vorsätzlich illegal, beweisen können wird’s man nicht, dagegen vorzugehen kann man versuchen aber weit wird man nicht kommen. Ein paar Monate später bekommt man seinen Bus zurück, aber dass das alles genau so und nicht anders laufen wird war doch schon klar als der Bus gekauft wurde, oder nicht? Ist hier ernsthaft irgendjemand überrascht?

  3. Liebe Polizei in Sachsen, Ihr seid großartig!

    Danke für eure unermüdliche Mitarbeit, uns die Aufmerksamkeit zu besorgen, die wir brauchen.
    Bitte bleibt so, wie ihr seid, denn auf euch ist Verlass. Gleichmütig hüpft ihr auf jedes Stöckchen, welches ihr erblicken könnt. Das schätzen wir so sehr.

    Dürfen wir euch für den Schönheitspreis polizeilicher Kleinkunst vorschlagen?

    1. Das ist so saudumm und zeigt, wie degeneriert manche Leute – mutmaßlich aus dem Westen – schon seit langem sind. Was hat das touristische Land Sachsen mit der politischen administrativen Führung zu tun? Noch immer hocken sehr viele „Führungskräfte“ und Chefs in Behörden und größeren Unternehmen Westdeutsche, die vor 30 Jahren mit Buschzulage in das (damals) neue Anschlussgebiet gelockt wurden oder deren Kinder – mittlerweile. Von der Eigentumsstruktur ganz und gar zu schweigen.
      Aber bitte bleibt so fern wie es nur irgend geht. Auch wenn Schatzi gerne möchte ( wenn Schatzi ganz mutig ist kommt er heimlich und kann sich selbst ein Bild machen, bitte aber die Vorurteile vor der Reise im Kelker einsperren).

  4. Speziell in Sachsen scheint dies ein strukturelles Problem bei der Polizei zu sein. Die Polizei ist nicht zum Durchsetzen politischer Ansichten da. Falls doch, handelt es sich um einen Polizeistaat.

    1. Außerdem scheint sie die notwendige Neutralität vermissen zu lassen, wenn ich mir die Antwort im vorletzten Absatz durchlese. Aus meiner Sicht wird sie ihre Ermittlungen auf die gegen die Polizei gerichteten Kommentare konzentrieren, alles andere ist (mindestens) zweitrangig.
      In dem Zusammenhang finde ich es übrigens immer wieder seltsam, wie „egal“ es Journalisten (zumindest in ihren Artikeln/Beiträgen) zu sein scheint, wenn ihre Fragen einfach nicht beantwortet werden. Warum macht man das nicht deutlich, z. B. mit „Unsere konkrete Frage hat die Polizei nicht beantwortet, sondern äußert sich dazu nur folgendermaßen: …“? Ich fürchte nämlich, dass das vielen Lesern/Zuschauern gar nicht auffällt.

  5. >> In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt.

    Ist es in Deutschland übliche Praxis, dass Beschlagnahmen, Durchsuchungen und Verhaftungen nur mündlich am Telefon, ohne (nachfolgende) schriftliche Bestätigung durchgeführt werden?

  6. Tja Polizeiliche Willkür und da war wieder der Fortschritt „Fax“ offenbar ist die Digitalisierung vorgeschritten. Macht nichts in anderen Verfahren wurden Beweismittel „CDs „gelocht und dem Beschuldigte konnte die Tat nicht mehr nachgewiesen werden. Wir sind eben nicht im Privatfernsehen und die Bohrende Frage stellt sich mir wollte der „Fernsehkomnisssar“ nur eine gute Story? Rassismus, rechtes Gedankengut und Polizeiliche Willkür werden wieder Gesellschaftsfähig wie man erschreckend feststellen muss. Die Sachverständigen in Berlin konnten keine Mängel Festellen die eine Stilllegung rechtfertigen, der Bus fährt wieder.

    1. Es macht einen Unterschied ob jemand wie die Presse Akteneinsicht beantragt und die Staatsanwaltschaft dies prüft ggf. stattgibt. Oder ob jemand von der Polizei oder Justiz Informationen aus laufenden Verfahren ausplaudert. Vielleicht hatte Maurice Klag auch nur aufs blaue Geschossen, das es mit den Dachlasten immer wieder Probleme gab ist ja kein Geheimnis wenn man sich mit dem Thema intensiv beschäftigt. Zudem ist jede Akteneinsicht in der Akte Dokumentiert und im einem laufenden Verfahren kann die Staatsanwaltschaft auch Dinge aus der Akte entnehmen.
      Der §353d hat in sofern schon seine Berechtigung um ein faires Verfahren zu ermöglichen. Wie man in dem Fall sieht kommt es bei einseitiger Berichterstattung zu einer Vorverurteilung.

  7. Wenn der „Adenauer-Bus“ zur staatsanwaltschaftlichen Peinlichkeit wird, zeigt sich einmal mehr, wie eng Polizei, Medien und örtliche Gerichte in Sachsen miteinander verzahnt sind – und wie prekär das Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit. Die Polizeidirektion Chemnitz schwingt sich zum Selbstjustizorgan auf, ignoriert die klare Ablehnung einer Bereitschaftsrichterin und inszeniert die Beschlagnahme als vollendete Tatsache. Und die Medien? Statt kritisch nachzufragen, wiederholen sie brav die Narrative der Polizei: „richterliche Bestätigung“, „Sicherheitsmängel“, „Gefahr im Verzug“ – als wären sie Presseabteilungen der Polizeidirektion und nicht die vierte Gewalt.

    Das Landgericht Chemnitz, zuständig für die Überprüfung, bleibt im Schatten dieses absurden Theaters. Es wird auf interne Verfahren verwiesen, die ohnehin später klären sollen, was schon beim Beschlagnahmeakt offenbar missachtet wurde: Zuständigkeit, ordnungsgemäße richterliche Kontrolle, rechtsstaatliche Verfahren. Der Eindruck drängt sich auf: Wer auf Linie bleibt, darf durchregieren; wer widerspricht, muss die Folgen tragen. Die Polizei inszeniert, die Medien applaudieren, das Gericht schaut zu – und der Bürger fragt sich, ob „Kontrolle“ in Sachsen nur ein hübsches Wort im Amtsblatt ist.

    Die Adenauer-Bus-Affäre ist kein Einzelfall, sondern ein Spiegel der deutschen Realität: Öffentlichkeitswirksame Machtspiele auf Kosten von Transparenz und rechtsstaatlicher Sorgfalt. Wenn schon ein bunter Protestbus den Schulterschluss von Polizei, Presse und Gericht provoziert, sollte man sich ernsthaft fragen, wer hier eigentlich wen kontrolliert – und ob die Demokratie dabei nur noch Statist ist.

  8. Wenn der „Adenauer-Bus“ zur staatsanwaltschaftlichen Peinlichkeit wird, zeigt sich einmal mehr, wie eng Polizei, Medien und örtliche Gerichte in Sachsen miteinander verzahnt sind – und wie prekär das Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit. Die Polizeidirektion Chemnitz schwingt sich zum Selbstjustizorgan auf, ignoriert die klare Ablehnung einer Bereitschaftsrichterin und inszeniert die Beschlagnahme als vollendete Tatsache. Und die Medien? Statt kritisch nachzufragen, wiederholen sie brav die Narrative der Polizei: „richterliche Bestätigung“, „Sicherheitsmängel“, „Gefahr im Verzug“ – als wären sie Presseabteilungen der Polizeidirektion und nicht die vierte Gewalt.

    Das Landgericht Chemnitz, zuständig für die Überprüfung, bleibt im Schatten dieses absurden Theaters. Es wird auf interne Verfahren verwiesen, die ohnehin später klären sollen, was schon beim Beschlagnahmeakt offenbar missachtet wurde: Zuständigkeit, ordnungsgemäße richterliche Kontrolle, rechtsstaatliche Verfahren. Der Eindruck drängt sich auf: Wer auf Linie bleibt, darf durchregieren; wer widerspricht, muss die Folgen tragen. Die Polizei inszeniert, die Medien applaudieren, das Gericht schaut zu – und der Bürger fragt sich, ob „Kontrolle“ in Sachsen nur ein hübsches Wort im Amtsblatt ist.

    Die Adenauer-Bus-Affäre ist kein Einzelfall, sondern ein Spiegel der deutschen Realität: Öffentlichkeitswirksame Machtspiele auf Kosten von Transparenz und rechtsstaatlicher Sorgfalt. Wenn schon ein bunter Protestbus den Schulterschluss von Polizei, Presse und Gericht provoziert, sollte man sich ernsthaft fragen, wer hier eigentlich wen kontrolliert – und ob die Demokratie dabei nur noch Statist ist.

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