Gerichtsurteil
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"Behörden-Telefonbuch": Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zur Bestandsdatenauskunft
Rund 6000 Bürger:innen schlossen sich der Klage gegen die Bestandsdatenauskunft an. "Behörden-Telefonbuch": Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zur Bestandsdatenauskunft Seit 2013 haben Bürgerrechtler:innen auf das Urteil gewartet, jetzt hat Karlsruhe entschieden: Der Gesetzgeber muss klarer definieren, welche Behörde bei welchen Anlässen welche Daten abfragen darf und wie die Daten dann genutzt werden dürfen. Die Kläger:innen werten das Urteil als Erfolg, hätten sich aber mehr gewünscht.
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Klage erfolgreich: Heimliche Videoüberwachung von Tübinger Wohnprojekten war illegal
Dieses Haus oberservierte die Tübinger Polizei mit einer Videokamera für fast einen Monat ohne richterliche Anordnung. Klage erfolgreich: Heimliche Videoüberwachung von Tübinger Wohnprojekten war illegal Die Tübinger Polizei überwachte im Juli 2016 ohne richterliche Anordnung aus den Wohnungen von Nachbarn die Hauseingänge zweier Wohnprojekte. Nur durch Zufall erfuhren die Betroffenen davon – und klagten.
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Nach Urteil des Obersten Gerichtshofes: Kenianische Regierung hält an biometrischem ID-System fest
Ohne die neue Identifikationsnummer "Huduma Namba" geht in Kenia künftig nichts mehr. Nach Urteil des Obersten Gerichtshofes: Kenianische Regierung hält an biometrischem ID-System fest Seit gut einem Jahr arbeitet die kenianische Regierung an der Umsetzung eines neuen ID-Programms, das bald allen Einwohner:innen eine persönliche Identifikationsnummer zuordnen wird. Weil das Programm diskriminierend sein soll und nicht klar ist, wie die gesammelten Daten geschützt werden, ordnete der Oberste Gerichtshof seinen vorläufigen Stopp an. Die Regierung zeigt sich wenig beeindruckt.
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Gerichtsurteil zu Gesichtserkennung : Datenschützer scheitert an Löschung biometrischer G20-Datenbank
Während der Ermittlungen nach den G20-Protesten erstellte die Gesichtserkennungs-Software "Videmo360" biometrische Profile von einer unbekannten Anzahl von Hamburger*innen. Gerichtsurteil zu Gesichtserkennung : Datenschützer scheitert an Löschung biometrischer G20-Datenbank Im Zuge der G20-Proteste setzte die Hamburger Polizei erstmals im großen Stil Gesichtserkennungs-Software ein. Wer sich in den Tagen um den Gipfel in Hamburg befand, dessen Gesichtsabdruck wurde möglicherweise erfasst und gespeichert. Der hamburgische Datenschutzbeauftragte wollte die biometrische Datenbank löschen lassen, scheiterte aber vor Gericht.
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: USA: Erneut Klage gegen Massenüberwachung durch NSA abgewiesen
Lichtinstallation gegen die Massenüberwachung. (Symbolbild) : USA: Erneut Klage gegen Massenüberwachung durch NSA abgewiesen Seit Jahren kämpft die Electronic Frontier Foundation vor Gerichten gegen die Massenüberwachung durch den US-Geheimdienst NSA. Nun hat ein Bundesrichter eine Klage aus dem Jahr 2008 abgewiesen: Um die nationale Sicherheit zu schützen, müsse ein mögliches Überwachungsprogramm geheim bleiben.
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: Drohnen: Datenschutz mit dem Luftgewehr (Update)
Private Drohenabwehr mit dem Luftgewehr. (Symbolbild) : Drohnen: Datenschutz mit dem Luftgewehr (Update) Wer über Nachbars Garten mit einer Kameradrohne fliegt, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder von Datenschutzbehörden. Ein sächsisches Gericht hat jetzt einen Mann freigesprochen, der eine Drohne mit dem Luftgewehr abgeschossen hatte. Ein professioneller Drohnenpilot warnt vor einem „zweifelhaften Urteil“ und potenziellen Nachahmern.
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: NSA-Leak: Hartes Urteil gegen Whistleblowerin Reality Winner erwartet (Update)
: NSA-Leak: Hartes Urteil gegen Whistleblowerin Reality Winner erwartet (Update) Nach einem Schuldeingeständnis wird am Donnerstag das Urteil gegen eine Whistleblowerin fallen. Ein Gericht in Georgia könnte die höchste Strafe aussprechen, die je in den Vereinigten Staaten für die Weitergabe von geheimem Dokumenten verhängt wurde. Der geleakte Bericht machte Versuche öffentlich, Wahlsoftware zu hacken.
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: Gericht: WhatsApp darf Daten immer noch nicht mit Facebook teilen
WhatsApp gehört zu dem Mutterkonzern Facebook. (Symbolbild) : Gericht: WhatsApp darf Daten immer noch nicht mit Facebook teilen Der Messenger WhatsApp darf weiterhin keine personenbezogenen Daten mit dem Mutterkonzern Facebook teilen. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg und wies die Beschwerde von Facebook zurück.
Der IT-Konzern war gegen eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vor Gericht gezogen, der die Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-NutzerInnen durch Facebook untersagt hatte. Das Gericht bestätigte die Sichtweise, dass der in Irland sitzende Facebook-Konzern die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-NutzerInnen vorerst nicht auf der Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung erheben und speichern darf.
Zur Begründung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Es sei offen, ob die beanstandete Untersagungsverfügung rechtmäßig sei. Offen sei insbesondere, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung gelange und – wenn ja – ob der Datenschutzbeauftragte gegen Facebook mit Sitz in Irland vorgehen dürfe.
Die Richter entschieden deshalb, dass in diesem Fall die Datenschutzinteressen der deutschen WhatsApp-NutzerInnen den Bedürfnissen des Konzerns übergeordnet sind.
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: Wegen Premium-Modell: Bewertungsportal Jameda muss Ärzteprofil löschen
: Wegen Premium-Modell: Bewertungsportal Jameda muss Ärzteprofil löschen Das Bewertungsportal Jameda muss das Profil einer Hautärztin aus Köln löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Ärztin wiege höher als das Recht auf Medien- und Meinungsfreiheit heißt es in der Pressemitteilung des BGH. Dies sei aber nur der Fall, weil Jameda eine Premium-Funktion anbiete, mit der sich Ärzte, die sich bei kostenpflichtig registriert haben, erkaufen können, dass keine Konkurrenten auf deren Profil angezeigt werden. Mit dieser Praxis verlasse die Jameda seine Stellung als „neutraler“ Informationsmittler.
Grundsätzlich müssen Ärzte auch in Zukunft damit leben, dass sie gegen ihren Willen auf Bewertungsportalen gelistet werden. Das hatte der der BGH schon im Jahr 2014 entschieden. Jameda reagierte auf das aktuelle Urteil mit einer Änderung seiner Geschäftspraxis: In Zukunft wird auf den unfreiwilligen Ärzte-Profilen keine Werbung anderer Ärzte mehr angezeigt.
Das Urteil wird auch Auswirkungen auf andere Bewertungsportale haben, die Premium-Modelle anbieten und so gegen Geld eine nicht neutrale Darstellung ermöglichen.
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: Gericht: Britisches Überwachungsgesetz teilweise rechtswidrig
Telefonüberwachung ist nur ein Teil des Gesetzes. : Gericht: Britisches Überwachungsgesetz teilweise rechtswidrig Der Court of Appeal, das zweithöchste Gericht Englands, hat das britische Gesetz Investigatory Powers Act in weiten Teilen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sowie mangelnde Kontrolle der Befugnisse der Behörden, berichtet der Guardian. Geklagt hatte die Bürgerrechtsorganisation Liberty.
Die britische Regierung hatte in Erwartung des Urteils im November 2016 ein neues Gesetz beschlossen, das die Befugnisse zur Überwachung noch weiter ausbaut. Bürgerrechtler hatten es „Snooper’s Charter“ getauft und als „extremstes Überwachungsgesetz“ bezeichnet, das je in einer Demokratie verabschiedet wurde.
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: LuxLeaks: Urteil gegen einen der beiden Whistleblower gekippt
Der Kleinstaat Luxemburg gilt weiterhin als Steuervermeidungsparadies. : LuxLeaks: Urteil gegen einen der beiden Whistleblower gekippt Das oberste luxemburgische Gericht hat ein Urteil gegen einen Informanten in der LuxLeaks-Affäre gekippt. Der Whistleblower Antoine Deltour war von einem Gericht wegen Diebstahls zu zwölf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Die Strafe des Whistleblowers Raphaël Halet wird hingegen aufrechterhalten.
Die Whistleblower und ehemaligen Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PwC) wurden in erster Instanz im Sommer 2016 verurteilt. Deltour bekam zwölf Monate Haft und 1500 Euro Geldstrafe. Die beiden hatten brisante Steuer-Dokumente an den Journalisten Edouard Perrin weitergegeben. Beide Whistleblower hatten stets betont, dass sie Missstände öffentlich machen wollten. Dies sei ihre Motivation gewesen. Um Geld sei es ihnen nicht gegangen.
Deltour und Halet hatten etwa 300.000 Dokumente entwendet. Sie enthüllten damit, wie Luxemburg Großkonzernen dabei half, Steuerzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden. Der Fall löste neben einer Debatte um Steuerschlupflöcher auch Diskussionen darüber aus, wie Whistleblower besser geschützt werden können.
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: Die Katze ist mausgerutscht – und hat den Tauber bedroht
: Die Katze ist mausgerutscht – und hat den Tauber bedroht In unserer Reihe „Mausrede des Tages“ gibt es einen neuen schönen Fall. Ein 45-jähriger Handwerker wurde vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt, weil er CDU-Generalsekretär Peter Tauber ein „primitives Mobberschwein“ genannt und ihm mit dem Tod gedroht hatte, berichtet die Fuldaer Zeitung.
Der Angeklagte hatte das Posting auf Facebook verfasst. Nach seiner Darstellung sei dann die Katze auf die Tastatur gesprungen und hätte auf Senden gedrückt. Der Richter nannte diese Version des Tathergangs eine Schutzbehauptung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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: EuGH-Urteil: Verkauf von Streaming-Geräten kann Urheberrecht verletzen
(Symbolbild) : EuGH-Urteil: Verkauf von Streaming-Geräten kann Urheberrecht verletzen Der Vertrieb fertig zusammengestellter Streaming-Geräte kann einer „öffentlichen Wiedergabe“ entsprechen und so das Urheberrecht verletzen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Niederländer hatte Mini-Computer mit Open-Source-Software verkauft und wurde von einer Urheberrechts-Organisation verklagt.
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: Filesharing-Urteil: Eltern müssen ihre Kinder verraten
Beim Fall ging es um das Album "Loud" von Rihanna. : Filesharing-Urteil: Eltern müssen ihre Kinder verraten Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Wenn Eltern rausbekommen, welches Kind für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich war, dann müssen sie den Namen preisgeben.
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: Grundrechtswidrig bleibt grundrechtswidrig – Reaktionen zum zweiten EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (Updates: jetzt auch mit Statements der GroKo)
Mit dem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof die Grundrechte. - <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0</a> via pixabay/<a href=https://pixabay.com/de/jugend-aktiv-sprung-gl%C3%BCcklich-570881/">jill111</a> : Grundrechtswidrig bleibt grundrechtswidrig – Reaktionen zum zweiten EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (Updates: jetzt auch mit Statements der GroKo) Déjà vu: Zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre stellt der Europäische Gerichtshof die anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich in Frage. Wir bieten eine Übersicht der ersten Einschätzungen von Politikern, Bürgerrechtlern und Verbänden.
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: Britische Geheimdienste nutzten Daten jahrelang illegal
Gestern fiel das Urteil, nachdem bereits vor über einem Jahr Klage eingereicht wurde. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/143601516@N03/27571522123/">Blogtrepreneur </a> : Britische Geheimdienste nutzten Daten jahrelang illegal Gestern hat das höchste zuständige Gericht im Vereinigten Königreich geurteilt, dass britische Geheimdienste über ein Jahrzehnt hinweg rechtswidrig personenbezogene Daten erhoben und genutzt haben. Damit folgte es in großen Teilen der Argumentation des Klägers, Privacy International, wonach die Datensammlung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.
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: Gericht: „Fettes Schwein“ ist auch als Emoji eine Beleidigung
: Gericht: „Fettes Schwein“ ist auch als Emoji eine Beleidigung Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall über „Beleidigung in Facebook mittels Emoticons“ entschieden. Es handelte sich um eine Kündigung eines Mitarbeiters eines Maschinenbauunternehmens wegen einer Beleidigung mittels Emoticons auf Facebook. Im Urteil schreibt das Gericht:
Der Mitarbeiter M. I. war seit 17.07.2015 wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt. Er verletzte sich an der Hand. Herr I. postete seine Verletzung in seiner Facebook-Chronik. Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion in der Kommentarfunktion, an der sich 21 Personen beteiligten, unter anderem der Kläger und vier weitere Mitarbeiter der Beklagten (G. L., J. N., I. T. und M. S.). Die Diskussion handelte vom Arbeitsunfall und der Krankmeldung des Herrn I. sowie um den Zeitpunkt dessen Rückkehr in den Betrieb der Beklagten. Die Diskussion nahm, soweit vorliegend von Interesse, folgenden Verlauf:
Mit „fettes Schwein“ hatte der Mitarbeiter offenbar den Produktionsleiter Herrn F. gemeint und mit „Bärenkopf“ den Gruppenleiter, seinen direkten Vorgesetzten.
In der unterhaltsamen Urteilsbegründung , die in der Redaktion für Schmunzeln gesorgt hat, kommt das Arbeitsgericht zum Schluss: „Fettes Schwein“ und „Bärenkopf“ sind auch als Emoticons Beleidigungen. Eine fristlose Kündigung des Mitarbeiters würden diese Beleidigungen jedoch nicht rechtfertigen.
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: Störerhaftung: Bundesgerichtshof beschleunigt das Ende der Abmahnindustrie
Anschlussinhaber müssen ihre Gäste im WLAN nicht mehr belehren. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/11280892395/sizes/o/">Mike Licht</a> : Störerhaftung: Bundesgerichtshof beschleunigt das Ende der Abmahnindustrie Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Urteil die Störerhaftung erheblich eingeschränkt. Die Abmahnindustrie befindet sich nun endgültig in Auflösung.
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: Reaktionen auf das Urteil zum BKA-Gesetz
Möchte mit dem Urteil leben - Innenminister de Maizière (Archivbild). Foto: CC-BY-SA 2.0 Metropolico.org : Reaktionen auf das Urteil zum BKA-Gesetz Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Hier sind die Reaktionen von Politik, Verbänden und Bürgerrechtsorganisationen.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) reagierte laut Tagesspiegel sichtlich verärgert. Das Urteil erleichtere den Anti-Terror-Kampf nicht, aber:
Leben müssen wir damit trotzdem.
Ganz anders die SPD-Fraktion. Sie hatte in der Großen Koalition 2008 das Gesetz mit verabschiedet (namentliche Abstimmung, PDF) und schlägt sich jetzt munter auf die Seite des Gerichts. Das zeigt zum Beispiel der Titel einer Pressemitteilung: „Verfassungsgericht bestätigt SPD-Kritik“. In einer weiteren Mitteilung der Fraktion sagt Eva Högl:
Das heutige Urteil ist ausgewogen und stärkt die Grundrechte. [..] Datenschutz ist notwendiger Grundrechtsschutz und zwingende Voraussetzung bei der Weiterleitung von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden.“
Jan Korte von der Fraktion die LINKE begrüßt das Urteil prinzipiell als „Korrektiv zum Schutz der Privatsphäre“, stellt aber fest:
Leider haben die Richter jedoch nicht den Mut gehabt, die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum unkontrollierbaren Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen als im Grundsatz mit den Grundrechten unvereinbar zu erklären.
Konstantin von Notz und Mitkläger Hans-Christian Ströbele von den Grünen freuen sich über die Stärkung der Bundesdatenschtzbeauftragten und sehen durch das Urteil auch Konsequenzen für die Datenaustausch-Praxis des BND:
Die einengenden Vorgaben des Gerichts werden jenseits des BKA auch Konsequenzen haben müssen beim Datenaustausch der Geheimdienste, etwa des BND mit der NSA.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff begrüßt das Urteil als „Meilenstein“ und hebt die Transparenz- und Kontrollauflagen der Karlsruher Entscheidung hervor:
Die Forderung des Gerichts nach turnusmäßigen Pflichtkontrollen sowie Berichtspflichten gegenüber Parlament und Öffentlichkeit belegen, dass auch wichtige Aufgaben wie die Terrorismusbekämpfung in einem Rechtsstaat nur in den Grenzen der Verfassung erfolgen dürfen. Das Urteil hat insoweit Grundsatzcharakter für den gesamten Sicherheitsbereich.
Die Humanistische Union analysiert, dass das Urteil erstmals Regeln und „grundsätzliche Vorgaben für die internationale Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden“ mache und stellt fest:
Eine einfache Legalisierung der bisherigen Praxis der massenhaften Datenübermittlung an ausländische Geheimdienste ist nach der heutigen Entscheidung nicht mehr möglich.
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) bemängelt,
dass das Gericht den im Gesetz nicht sehr stark ausgeprägten Schutz des Berufsgeheimnisses von Journalisten für hinreichend gehalten hat.
