Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall über „Beleidigung in Facebook mittels Emoticons“ entschieden. Es handelte sich um eine Kündigung eines Mitarbeiters eines Maschinenbauunternehmens wegen einer Beleidigung mittels Emoticons auf Facebook. Im Urteil schreibt das Gericht:
Der Mitarbeiter M. I. war seit 17.07.2015 wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt. Er verletzte sich an der Hand. Herr I. postete seine Verletzung in seiner Facebook-Chronik. Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion in der Kommentarfunktion, an der sich 21 Personen beteiligten, unter anderem der Kläger und vier weitere Mitarbeiter der Beklagten (G. L., J. N., I. T. und M. S.). Die Diskussion handelte vom Arbeitsunfall und der Krankmeldung des Herrn I. sowie um den Zeitpunkt dessen Rückkehr in den Betrieb der Beklagten. Die Diskussion nahm, soweit vorliegend von Interesse, folgenden Verlauf:
Mit „fettes Schwein“ hatte der Mitarbeiter offenbar den Produktionsleiter Herrn F. gemeint und mit „Bärenkopf“ den Gruppenleiter, seinen direkten Vorgesetzten.
In der unterhaltsamen Urteilsbegründung , die in der Redaktion für Schmunzeln gesorgt hat, kommt das Arbeitsgericht zum Schluss: „Fettes Schwein“ und „Bärenkopf“ sind auch als Emoticons Beleidigungen. Eine fristlose Kündigung des Mitarbeiters würden diese Beleidigungen jedoch nicht rechtfertigen.
