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Gericht: „Fettes Schwein“ ist auch als Emoji eine Beleidigung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall über „Beleidigung in Facebook mittels Emoticons“ entschieden. Es handelte sich um eine Kündigung eines Mitarbeiters eines Maschinenbauunternehmens wegen einer Beleidigung mittels Emoticons auf Facebook. Im Urteil schreibt das Gericht: Der Mitarbeiter M. I. war seit 17.07.2015 wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt. Er verletzte sich an der Hand. Herr…

  • Markus Reuter

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall über „Beleidigung in Facebook mittels Emoticons“ entschieden. Es handelte sich um eine Kündigung eines Mitarbeiters eines Maschinenbauunternehmens wegen einer Beleidigung mittels Emoticons auf Facebook. Im Urteil schreibt das Gericht:

Der Mitarbeiter M. I. war seit 17.07.2015 wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt. Er verletzte sich an der Hand. Herr I. postete seine Verletzung in seiner Facebook-Chronik. Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion in der Kommentarfunktion, an der sich 21 Personen beteiligten, unter anderem der Kläger und vier weitere Mitarbeiter der Beklagten (G. L., J. N., I. T. und M. S.). Die Diskussion handelte vom Arbeitsunfall und der Krankmeldung des Herrn I. sowie um den Zeitpunkt dessen Rückkehr in den Betrieb der Beklagten. Die Diskussion nahm, soweit vorliegend von Interesse, folgenden Verlauf:

 

emojis-gericht-beleidigung

Mit „fettes Schwein“ hatte der Mitarbeiter offenbar den Produktionsleiter Herrn F. gemeint und mit „Bärenkopf“ den Gruppenleiter, seinen direkten Vorgesetzten.

In der unterhaltsamen Urteilsbegründung , die in der Redaktion für Schmunzeln gesorgt hat, kommt das Arbeitsgericht zum Schluss: „Fettes Schwein“ und „Bärenkopf“ sind auch als Emoticons Beleidigungen. Eine fristlose Kündigung des Mitarbeiters würden diese Beleidigungen jedoch nicht rechtfertigen.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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6 Kommentare zu „Gericht: „Fettes Schwein“ ist auch als Emoji eine Beleidigung“


  1. Ich frage mich, ob sich das Gericht nicht getäuscht hat und nicht eher ?kopf (also „Affenkopf“) gemeint war. Das aber nur am Rande. ;-)


    1. Markus Reuter

      ,

      Das Gericht hat festgestellt, dass es der Affenkopf war. Im Urteil heißt es:

      „Das vom Kläger benutzte Emoticon bedeutet ausweislich der List of Emoticons for Facebook (http://www.symbols-n-emoticons.com/p/facebook-emoticons-list.html) nämlich nicht „Bärenkopf“, sondern „monkey face“. Ein Bärenkopf wird dagegen mit dem Emoticonausgedrückt, welches „teddy bear Emoticon“ heißt. Aber offenbar haben beide Parteien das verwendete Emoticon als Bärenkopf angesehen.“


  2. jossel

    ,

    warum ist denn der Mensch, der die Beleidigung gepostet hat der Kläger?!


    1. someuser

      ,

      Sicherlich weil er gegen die Kündigung geklagt hat.


  3. DiogenesVS

    ,

    Hat für Schmunzeln gesorgt?!?

    Die Situtation des Klägers ist eher als sehr traurig zu beurteilen (vgl. letzter Absatz der Urteilsbegründung) und er kann sich glücklich schätzen, dass den Job behalten durfte. Aufgrund der Lustigsmachens über die krankheitsbedingten Gesichtszüge und die Vollstreckung des Titels mit Androhung der Zwangshaft gegen den Seniorgeschäftsführer wird er in dem Betrieb wohl auch nicht mehr glücklich werden


    1. Markus Reuter

      ,

      Eher die Ausführungen mit dem Affen vs. Bär und ähnliches hat für Schmunzeln gesorgt. Nicht die soziale Situation des Klägers.

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