Frankreich

  • : Startschuss für Hadopi in Frankreich: Erste Warnmails gehen raus
    Startschuss für Hadopi in Frankreich: Erste Warnmails gehen raus

    In Frankreich ist es jetzt soweit: Die ersten Anschlussinhaber haben wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet eine Abmahnung per Email bekommen. Absender im Auftrag der französischen Internet-Kontrollbehörde zur Bekämpfung illegaler Downloads, kurz „Hadopi“ (Hohe Autorität für die Weiterverbreitung von Werken und den Schutz von Urheberrechten im Internet), sind die Internetprovider Bouygues und Numericable. Dies ist der erste Schritt der sogenannten „abgestuften Erwiderung“ und strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Netz.

    Mitte September hatte die Kontrollbehörde Hadopi eine erste Anfrage zur Identifizierung von IP-Adressen an alle Internetprovider (ISPs) Frankreichs geschickt. Laut Gesetz haben die ISPs acht Tage Zeit, eine solche Anfrage zu beantworten und Namen, Vornamen, Anschrift, Email und Telefonnummer zu übermitteln –sonst blüht ihnen 1.500 €uro Strafe für jede nichtidentifizierte IP-Adresse. Daraufhin erhielt die Behörde von den Providern die Kontaktdaten von ca. 800 verdächtigen Internetabonnenten. Allerdings nutzte mindestens einer der Provider eine Gesetzeslücke aus und übermittelte, dem Online-Magazin Numerama zufolge, die Listen mit den Daten der Anschlussinhaber praktischerweise in Papierform.

    Wie funktioniert Hadopi eigentlich?

    2. Oktober 2010 11
  • : Frankreich bekommt Netzsperren ohne richterliche Kontrolle
    Frankreich bekommt Netzsperren ohne richterliche Kontrolle

    In Frankreich wurde gestern Abend der Artikel 4 des Gesetzespakets Loppsi2 angenommen. Nun können die Behörden die Internetanbieter anweisen, Seiten zu sperren – und zwar ohne richterliche Kontrolle.

    Internetsperren, Verlängerung der Online-Durchsuchung, Erweiterung der Datenbanken der Polizei (u.a. durch genetische Informationen), Einführung von Ganzkörperscannern, verstärkte Kameraüberwachung (Ende 2011 soll eine Zahl von 60.000 Kameras erreicht werden – Budget: 23 Millionen €uro), Ausgangssperre nach 23 Uhr für Jugendliche unter 13, Einsatz von Trojanern und Keyloggern auf verdächtigen Computern (auch bei Verdacht auf Hilfeleistungen für illegale Einwanderer), einfallsreicher Neusprech (aus „Kontrolle“ wird „Schutz“) : All dies ist Teil des bunten Sammelsuriums Loppsi 2 über die „Orientierung und Programmierung für die Durchführung der inneren Sicherheit“ (Loi d’orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure), über das bereits seit Anfang dieser Woche im französischen Senat diskutiert wird und den Staat voraussichtlich 2,539 Milliarden €uro kosten wird.

    9. September 2010 11
  • : NPP100: Jeremie Zimmermann über Netzpolitik auf EU-Ebene
    NPP100: Jeremie Zimmermann über Netzpolitik auf EU-Ebene

    Der Netzpolitik-Podcast mit der Jubiläumsnummer 100 ist ein Interview mit Jeremie Zimmermann von La Quadrature du Net über die kommenden Netzpolitik-Ereignisse auf europäischer Ebene in den kommenden Monaten. Konkret geht es um diese Themen:

    ACTA – Written declaration 12/2010

    Die „schriftlichen Erklärung 12/2010“ ist eine „interne Petition“ des Eu-Parlaments und wenn sich 369 Unterzeichner unter den Eu-Abgeordneten finden, gilt diese als Willensbekundung. In der Erklärung wird mehr Transparenz und Beteiligung im ACTA-Prozess gefordert. Im Moment fehlen noch 16 weitere Unterzeichner, hier könnt Ihr EU-Abgeordnete kontaktieren, damit diese die schriftliche Erklärung noch unterzeichnen. Die aktuellen Unterzeichner findet Ihr hier.

    Gallo-Report on IPR-Enforcement

    3. September 2010 6
  • : Frankreich: Internetprovider zu Netzsperren verurteilt
    Frankreich: Internetprovider zu Netzsperren verurteilt

    In Frankreich wurden Ende Juli sieben Internetprovider (Orange, SFR, Telecom, Free, Auchan Télécom, Numericable, Bouygues et Darty) von der Behörde zur Regulierung von Online-Glücksspielen (ARJEL) vor Gericht zitiert. Jetzt fiel das Urteil des Tribunal de Grande Instance (TGI) in Paris und die Provider sind nun zum ersten Mal dazu verpflichtet, „mit allen Mitteln“ den Zugang zu einem Online-Glücksspiel zu sperren, das auf französischem Staatsgebiet als unzulässig gilt. Die Entscheidung ist umgehend wirksam und entscheidend für die Zukunft der digitalen Freiheiten in Frankreich.

    7. August 2010 8
  • : Die Auflösung: C++ und der Terrorismus
    Die Auflösung: C++ und der Terrorismus

    Die Nachricht des Terrorismusexperten, der vor C++ warnt, hat ja schon mächtig die Runde gedreht.

    Roland Jacquard, Leiter des französischen Instituts „Observatoire international du terrorisme“ erzählte in der Sendung Arret sur Images vom Handbuch “Secrets Moudjahidine 2″, das angeblich von der Al’Qaida-Führungsspitze genutzt wird. In Wahrheit handelt es sich einfach nur um eine Anleitung für C++ auf Arabisch, wie man auf dieser Seite ganz einfach anhand der Inhaltsangabe (übersetzt mit Google Translate) sehen kann.

    Nachdem die Nachricht kräftig die französisch-deutsche Blogosphäre amüsierte, wurde der Terrorismusexperte von der Sendung nochmals befragt. Und der Experte setzt noch einen drauf. Er erklärt, dass

    29. Juli 2010 12
  • : Hadopi: Erste Bedenken in der französischen Regierung
    Hadopi: Erste Bedenken in der französischen Regierung

    In der letzten Woche berichtete das konservative Blatt Le Figaro über die repressive französische Three-Strikes-Regelung „Hadopi“ und die aktuelle Distanzierung einiger Abgeordneter der französischen Regierungspartei UMP von dem Gesetz.

    Hadopi – Schluss mit lustig?

    14. Juli 2010 5
  • : Frankreich: Sollen Blogger anonym bleiben?
    Frankreich: Sollen Blogger anonym bleiben?

    Diese Woche berichtete das französische Magazin Numerama über einen Gesetzesvorschlag des Senators Jean-Louis Masson. Denn der Senator fordert, die Anonymität der Blogger aufzuheben:

    Personen, die nicht professionell über Kommunikationsdienste publizieren, sollen ihren Lesern Elemente zur Verfügung stellen, mit denen sie identifiziert werden können.

    Dies beinhaltet den Namen, Vornamen, die Postanschrift und eine Telefonnummer.

    Daraufhin wurde nun eine Online-Petition über das französische OverBlog-Portal gestartet, die unter anderem vom Wikio-Chef, der Organisation Reporter ohne Grenzen und der Quadrature du Net mitunterzeichnet wurde.

    Auch in der französischen Blogosphäre setzte sich sofort alles für das Recht auf Anonymität der Blogger in Bewebung. Bei Koztoujours mokiert man sich über den Vorschlag (und auch ein wenig über die Diskussion), der die französische Netzwelt in dieser Woche beschäftigte. Denn der Senator wird nicht besonders ernst genommen und mancherorts als „hurluberlu“ – als Luftikus und obskur beschrieben.

    Der vielgelesene Blogger Maître Eolas, Avocat der Pariser Anwaltskammer, meint zu der Debatte:

    28. Mai 2010 11
  • : re:publica-Interviews: Acta zu den Akten
    re:publica-Interviews: Acta zu den Akten

    Ein weiteres dctp-Interview von der re:publica 2010 ist mit dem Netzaktivisten Jérémie Zimmermann von La Quadrature du Net: Acta zu den Akten!

    Hier klicken, um den Inhalt von www.dctp.tv anzuzeigen.

    21. April 2010
  • : Frankreich bekommt Internetsperren
    Frankreich bekommt Internetsperren

    Die französische Nationalversammlung hat einen Teil des „LOPPSI 2“-Paketes verabschiedet, der die Einführung von Internetsperren gegen kinderpornographische Webseiten vorsieht. Das berichtet La Quadrature du Net.

    ISPs werden dazu verpflichtet, Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Eine entsprechende Liste wird von der französischen Verwaltung erstellt. Eine richterliche Kontrolle findet nicht statt. Der nun verabschiedete Artikel 4 des Gesetzes lautet:

    Wenn die Notwendigkeit gegen die Ausbreitung von Bildern und Darstellungen von Minderjährigen zu kämpfen, gemäß den Vorschriften des Artikels 227–23 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt ist, geben die Verwaltungsbehörde ISPs die Internetadressen von öffentlichen Online-Kommunikationsdiensten bekannt, die den Vorschriften dieses Artikels unterliegen und für die der Zugang unverzüglich unterbunden werden muss“, lautet Artikel 4 des Gesetzes.

    11. Februar 2010 31
  • : LOPPSI: Aus „Kontrolle“ wird „Schutz“
    LOPPSI: Aus „Kontrolle“ wird „Schutz“

    Thomas Pany hat für Telepolis einige schöne Beispiele für Neusprech im Rahmen des französischen „Loppsi 2“-Paketes zusammengefasst. Das Gesetzesvorhaben enthält diverse Überwachungsmaßnahmen, darunter eine engere Vernetzung von staatlichen Datenbanken, stärkere Videoüberwachung und Internetfilter gegen Kinderpornographie. Aber, wie Pany schreibt,

    Die Regierung weist derartige Vorwürfe und Reaktionen natürlich zurück. Sie will das Bündel aus unterschiedlichsten Maßnahmen, die in Loppsi erwähnt werden, in einem anderen Licht gesehen wissen: Es geht ihr um den Schutz der Bevölkerung, nicht um Kontrolle. Weswegen beispielsweise der (lange angekündigte) Ausbau der Videoüberwachung – von 20 000 Kameras auf 60 000, dazu das neu gewährte Recht von privaten Einrichtungen Kameras auf der Straße aufzustellen – unter dem Begriff „Vidéoprotection“ formuliert wird.

    10. Februar 2010 11
  • : Open Data in Frankreich
    Open Data in Frankreich

    Im Blog der Open Knowledge Foundation gibt es einen Gastbeitrag von Regards Citoyens, der verschiedene Open Data Initiativen in Frankreich vorstellt: Open data in France: the state of play.

    1. Februar 2010
  • : Europäischer Datenschutztag 2010
    Europäischer Datenschutztag 2010

    Heute ist Europäischer Datenschutztag 2010. Eine schöne Übersicht über Möglichkeiten zur informationellen Selbstverteidigung bietet das deutsch-französische Blog vasistas. Dort findet sich eine lange Liste an Hinweisen und Werkzeugen in französisch und deutsch.

    28. Januar 2010 1
  • : Kein Zugang zum Netz ist kein Drama?
    Kein Zugang zum Netz ist kein Drama?

    Der französische Kulturminister Frederic Mitterrand hat am Freitag die Chefin der Internet-Sperrbehörde HADOPI vorgestellt und dabei laut Liberation / Futurezone einen bemerkenswerten Kommentar abgelassen: F: Chefin der Internet-Sperrbehörde ernannt.

    Am Ende seiner Rede, so „Liberation“, versuchte Mitterand die Tragweite der HADOPI-Maßnahmen herunterzuspielen. „Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass den Leuten ihr Zugang zum Internet unterbrochen wird. Das ist doch nun wirklich kein großes Drama.“ Im vergangenen Juni hatte das französische Verfassungsgericht den Zugang zum Internet als „wichtigen Bestandteil der Meinungs- und Informationsfreiheit“ bezeichnet.

    Das Hadopi-Gesetz scheint übrigens noch nicht in Kraft zu sein, wie man aus Frankreich hört. Schuld ist der Datenschutzbeauftragte. Dieser sollte sein Feedback zum Gesetz abgeben und weigerte sich, dieser Formalie nach zu kommen. Nun zögert die Regierung, das Gesetz in Kraft treten zu lassen.

    11. Januar 2010 10
  • : Die Wiederauferstehung der französischen Mega-Datenbank „EDVIGE“
    Die Wiederauferstehung der französischen Mega-Datenbank „EDVIGE“

    Nathalie Roller hat für Telepolis einen lesenswerten Artikel darüber geschrieben, wie ein Jahr nach den erfolgreichen Protesten gegen die französische Mega-Datenbank „EDIVGE“ das scheinbar tote Projekt unter neuem Namen wieder auf der Tagesordnung gelandet ist.

    EDVIGE hatte aufgrund des schieren Umfangs der geplanten Datensammlung für Aufregung gesorgt und musste nach massiven Protesten zurückgezogen werden. Jetzt sind zwei Datenbanken geplant, die weit weniger tiefgreifend sein sollen.

    Sieht man sich die zwei Dekrete allerdings genauer an, so muss man feststellen, dass die beiden neuen Datenbanken fast alle bürgerlichen Aufreger von vor einem Jahr nach wie vor enthalten. Nur eben verteilt auf zwei Datenbanken, wozu der Innenminister von Gesetzes wegen gezwungen war. Denn die alte EDVIGE hatte nämlich Äpfel mit Birnen vermischt, was illegal ist und auch damals schon war.

    Ein schönes Beispiel für die Salami-Taktik der europäischen Innenpolitiker: Was einmal scheitert, taucht sicher noch ein zweites Mal auf. „Die wundersame Wiederauferstehung einer Scheintoten“ bei Telepolis.

    10. November 2009 1
  • : Internetsperren-Gesetz in Frankreich verfassungsgemäß
    Internetsperren-Gesetz in Frankreich verfassungsgemäß

    Der französische Verfassungsrat hat das Hadopi-Gesetz genehmigt. Er hatte keine Einwände gegen die zweite Auflage des Gesetzes, das bei wiederholten Urheberrechtsverstößen eine Sperrung des Internetzugangs für bis zu einem Jahr vorsieht. Auch Freiheits- und Geldstrafen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro sind möglich, da Hadopi eine internetbezogene Ergänzung des Tatbestandes der „Fälschung“ ist.

    Damit hat sich der Verfassungsrat mit den vorgeschlagenen beschleunigten Verfahren zur Verurteilung illegaler Filesharer einverstanden gezeigt. Bemängelt wurden nur die Vorschriften zu Schadensersatzfragen. Diese müssen vom Parlament präzisiert werden und dürfen nicht über Dekrete an der Kammer vorbei geregelt werden.

    23. Oktober 2009 14
  • : Frankreich: Forschungszentrum für freie Software
    Frankreich: Forschungszentrum für freie Software

    Ein schönes Beispiel, wie man als Staat Freie Software fördern kann, kommt wie immer aus einem anderen Land: Frankreich: Forschungszentrum für freie Software

    Das französische Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique (INRIA, nationales Forschungsinstitut für Informatik und Automation) , eine Einrichtung des Forschungs- und des Industrieministeriums, hat ein Forschungszentrum zum Thema Open Source gegründet. Das Centre d’Innovation et de Recherche en Informatique sur le Logiciel Libre (CIRILL, Innovations- und Forschungszentrum für freie Software) soll in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren Forschungsfragen im Zusammenhang mit freier Software untersuchen, selbst freie Software entwickeln, in der Ausbildung tätig werden und den Technologietransfer unterstützen.

    13. Oktober 2009 1
  • : 3sat Neues: Internetzensur in Frankreich
    3sat Neues: Internetzensur in Frankreich

    Nochmal 3sat Neues vom Wochenende, diesmal zum Thema „Internetzensur in Frankreich – Ist „Hadopi“ der Anfang vom Ende?“.

    Es war eine schwere Geburt, ein jahrelanges Gezerre. Wie schützt man die Rechte von Autoren und Künstlern in Zeiten des Internets. Und wahrt dabei gleichzeitig demokratische Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit. Frankreichs Parlamentarier glauben eine Antwort gefunden zu haben. Ein Gesetz namens „Hadopi.

    (Update: Da das Youtube-Video irgendwie asychron ist, ist hier der direkte LInk zur ZDF-Mediathek)

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    12. Oktober 2009 7
  • : Wollen wir die digitale Todesstrafe?
    Wollen wir die digitale Todesstrafe?

    Mein wöchentlicher Kommentar im Zeit.de-Blog Kulturkampf.

    Die Digitalisierung stellt das traditionelle Urheberrecht vor eine große Herausforderung. Seit Jahren tobt daher ein politischer Krieg um die richtigen Rahmenbedingungen. Zehn Jahre nach Start der ersten Tauschbörse Napster ist immer noch keine Lösung in Sicht. Vielleicht liegt das auch daran, dass man immer nur gehofft hat, der Geist des Kopierens würde wieder zurück in die Flasche gehen? Was gab es nicht alles für Verschärfungen: Alleine in Deutschland wurde in den letzten Jahren das Urheberrecht gleich zweimal an das “digitale Zeitalter” angepasst. Dazu kam das Durchsetzungsgesetz, was Rechteinhabern mehr zivilrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gebracht hat. Wovon auch gerne Gebrauch gemacht wird, um neue Geschäftsmodelle auf der Grundlage von Massenabmahnungen zu entwickeln.

    Einen Schritt weiter geht Frankreich. In einem erneuten Anlauf hat das französische Parlament das umstrittene HADOPI 2 – Gesetz beschlossen. Das Verfassungsgericht hatte den ersten Versuch zurück gewiesen. Mit dem HADOPI 2 Gesetz soll ein “zivilisiertes Internet” durchgesetzt werden, was Nicolas Sarkozy als Zielrichtung definierte. Die neue zu schaffende HADOPI-Überwachungsbehörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet) soll zukünftig in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern Tauschbörsennutzer verfolgen. Beim ersten Mal erwischen gibt es eine Warn-E-Mail, bei der Wiederholung einen blauen Brief und beim dritten Mal soll dann das Internet gekappt werden. Das Internetverbot soll bis zu einem Jahr gelten, dazu sind Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro und maximal zwei Jahre Gefängnisstrafe geplant. In Grossbritanien sind ähnliche Massnahmen in der Planung.

    Das muss man sich mal vorstellen: Für das nicht-kommerzielle Tauschen von Musik oder Filmen soll französischen Bürgern bei einer Wiederholung für bis zu einem Jahr das Internet entzogen werden. Natürlich gilt das für den Anschlussinhaber. Wenn die Kinder Tauschbörsen nutzen und dabei erwischt werden, kommt eben die ganze Familie in den fragwürdigen Genuss, gemeinsam vom digitalen Leben ausgeschlossen zu werden.

    Ein Modell für Deutschland?

    Die Lobbyisten der Rechteindustrie fordern dies seit zwei Jahren auch für Deutschland. Die CDU hatte die Forderung, die Internet-Zugänge sollen bei Rechtsverstößen notfalls gesperrt werden, für ihr aktuelles Wahlprogramm vorgesehen. Der Satz wurde aber kurz vor Schluss wieder entfernt, weil die öffentliche Kritik zu laut wurde. Nun steht die Forderung nur noch zwischen den Zeilen im Programm. Allerdings steht der französischen Lösung auch deutsches Recht im Weg. Juristen haben aber schon Möglichkeiten vorgestellt, wie Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen in Deutschland möglicherweise rechtskonform durchgeführt werden könnten. Wie sich die FDP in dieser Frage aufstellt, ist noch unklar. Auch sie schreibt in ihrem Wahlprogramm von einer Verschärfung des Urheberrechts.

    Die Forderung, Tauschbörsennutzern das Internet zu sperren, ist irrsinnig, unverhältnismässig und unvernünftig. Und darüber hinaus gibt es zahlreiche ungelöste Problemstellungen:

    1. Hier wird eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gefordert, ohne jegliche Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit und mit Umgehung jeglicher rechtsstaatlicher Instanzen.
    2. Die von den privaten Ermittlern übermittelte IP-Adresse muss nicht unbedingt die richtige sein.
    3. Die Sanktion trifft den Anschlussinhaber und nicht unbedingt den Rechtsverletzter.
    4. Es gibt bereits strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche für Rechteinhaber. Ohne jegliche Evaluation der neuen Maßnahmen soll jetzt sofort noch mehr durchgesetzt werden.
    5. Kunden verlieren das Vertrauen in ihre Provider. Provider werden zur Verantwortung gezogen und sollen als Kontrollinstanz agieren.
    6. Was ist mit Triple- und Quadruple-Play-Anschlüssen? Wird dann auch das Telefon gekappt?
    7. Was ist bei Irrtümern? Falsche Zuordnungen von IP-Adressen zu Anschlussinhabern kommen vor, Zahlendreher passieren. Wer haftet? Wer ist Ansprechpartner?
    8. Die Eskalationsstufe trägt nicht dazu bei, dass die Frage gelöst wird, wie Kreative im digitalen Zeitalter vergütet werden können.

    Im Jahre 2009 vom Internet ausgeschlossen zu werden, kommt einer digitalen Todesstrafe gleich. Vernünftiger wäre es, neue Technologien und den medialen Wandel zu umarmen und innovative Geschäftsmodelle dafür zu entwickeln. Und den Künstlern ist sicherlich durch Rahmenbedingungen wie einer Kulturflatrate besser geholfen, als wenn die eigenen Fans vom Internet ausgeschlossen werden. Wo sollen sich die Fans denn sonst über (neue) Musik und Künstler informieren?

    Update: Gerne könnt Ihr Kommentare posten, was Ihr von der Metapher „digitale Todesstrafe“ haltet. Der Begriff wurde im vergangenen Jahr erstmals von Jérémie Zimmermann und Erik Josefsson als „Digitale Guillotine“ eingeführt, um Internetsperrungen zu beschreiben. Manchen ist er zu heftig. Auf Twitter kam schon der Vorschlag, statt dieser Metapher lieber „digitale Einzelhaft“ zu verwenden. Was sagt Ihr?

    28. September 2009 88
  • : Nutzer setzt GNU GPL in Frankreich gerichtlich durch
    Nutzer setzt GNU GPL in Frankreich gerichtlich durch

    Laut einer Meldung der FSF Frankreich war ein französischer Träger von Erwachsenenbildung (AFPA) vor dem Pariser Appellationsgericht erfolgreich mit seiner Klage wg. Verstößen gegen die GNU General Public License. Demnach hatte ein Dienstleister, der auf Hard- und Software für Bildungseinrichtungen spezialisiert ist, der AFPA u. a. VNC als Teil neuer Computerausstattung geliefert, sich aber anschließend geweigert, den Source Code offenzulegen, und dazu noch die GPL-Lizenzhinweise aus dem Code entfernt.

    Nachdem die GPL vor deutschen Gerichten ja schon mehrfach anerkannt worden ist, ist dieser neue Fall – der als obergerichtliche Rechtsprechung wohl als Leitentscheidung anzusehen ist – in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:

    Zum einen liegt damit eine Pro-GPL-Entscheidung aus einer weiteren nicht ganz unrelevanten Rechtsordnung vor, die zudem einen ganz eigenen Blickwinkel auf Immaterialgüterrechte hat. Darüber hinaus wurde hier aber auch gezeigt, dass nicht nur die Urheber von GPL-Software, sondern auch Dritte als Nutzer die Lizenzbedingungen gerichtlich durchsetzen können.

    (Es gibt einen PDF-Scan des Urteils vom 17. September 2009, Übersetzungen sind willkommen)

    24. September 2009 8
  • : Frankreich: Gericht kassiert Internetsperrungen
    Frankreich: Gericht kassiert Internetsperrungen

    La Quadrature du Net verkündet, dass das französische Verfassungsgericht heute die Pläne für Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des HADOPI-Gesetzes gestoppt hat: Hadopi is dead: „three strikes“ buried by highest court.

    The Constitutionnal Council, highest jurisdiction in France gave its decision1 concerning the HADOPI „three strikes“ law, final stage before the promulgation of the law. It decided that presumption of innocence is more important than the idiotic schemes from the entertainment industries to artificially prolong their obsolete models.

    All sanctioning power (ie. disconnecting internet users) has been removed from the HADOPI.

    “ This is a great victory for citizens who proved they can altogether act to protect their Freedom. HADOPI’s ‚three strikes’ is finally buried. All we have now is a big tax-sponsored spam machine for the entertainment industries. But this is not the end of Sarkozy’s will to control the Internet. The next law, LOPPSI, is already on tracks and will be about filtering the content on the Internet. Citizens must celebrate this great victory but remain watchful…“ declares Jérémie Zimmermann, cheerfully.

    Update: Tagesschau.de berichtet jetzt: Französischer Verfassungsrat kippt Internetsperre.

    Frankreichs oberste Verfassungshüter haben die umstrittene Internetsperre für Raubkopierer gekippt. Die Strafe widerspreche der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internet umfasse, erklärte der Verfassungsrat. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde.[…] Die französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische Gesetz die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.

    10. Juni 2009 15