Morgen stimmt Bayerns Landtag über ein neues Polizeigesetz ab. Die Politik erlaubt darin den Behörden, DNA-Spuren auf Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie die sogenannte „biogeographische Herkunft“ zu analysieren. Aus wissenschaftlicher Sicht sorgt dieses Ermittlungsinstrument allerdings für erhebliche Bedenken. Ein Gastbeitrag.