Erfassung der Roma in Italien: „Salvini stößt Türen des Hasses weit auf“

Italiens starker Mann geht auf die Schwächsten los. Ab jetzt sollen Camps und Lager von Sinti und Roma erfasst werden, damit diese abgeschoben werden können. Die Erfassung von Ethnien in Datenbanken hat eine menschenverachtende Tradition – auch in Deutschland.

Die polizeiliche Erfassung von Sinti und Roma verbirgt sich in bestimmten „personengebundenen Hinweisen“. Das Bild zeigt einen Ausschnitt der Kategorien von Sachsens Polizei.

Der rechtsradikale italienische Innenminister Salvini lässt „Lager“ der Minderheit der Sinti und Roma ab jetzt erfassen. Sein Ministerium hat die italienischen Präfekten aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen Berichte über Roma, Sinti und andere „fahrende Leute“ vorzulegen. Die Maßnahme gilt als Vorbereitung für großangelegte Abschiebungen. Salvini, der den Plan schon 2018 angekündigt hatte, sorgt damit nicht nur bei Menschenrechtlern für Empörung.

„Mit seinen erneuten Drohungen gegen Sinti und Roma stößt Salvini die Türen des Hasses in Italien weit auf und setzt erneut die Schwächsten der Schwachen in Europa dem Hass der Straße aus, den er selber bei seinen Anhängern immer wieder hervorkitzelt. Alle diese Strategien des Hasses sind Europas unwürdig“, sagte der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner.

Erfassung als erster Schritt weiterer Diskriminierungen

Die Erfassung von Minderheiten hat eine lange und menschenverachtende Geschichte, gilt sie doch als erster Schritt für weitere Diskriminierungen, Maßnahmen und in manchen Fällen sogar Vernichtung. In Deutschland gipfelte die Erfassung im Porajmos, dem Genozid an Sinti und Roma.

Die deutsche Polizei hat über 250 Jahre hinweg eine zentrale Rolle bei der Erfassung und Verfolgung von Sinti und Roma gespielt, heißt es beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Laut einer Studie von Markus End über „Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“ sind erste Polizeikategorien für „Zigeuner“ seit dem frühen 18. Jahrhundert belegt. „Spätestens ab 1899 wurde das Konzept der ‚Zigeunerkriminalität‘ auch institutionell angewendet, bis in die frühen 2000er liegen Nachweise dafür vor, dass es weiterhin zur Anwendung kam“, schreibt End.

Polizeiliche Erfassung von Sinti und Roma wird auch in Deutschland praktiziert

In München wurde ab 1899 eine Personenkartei erstellt. Die Vorläuferorganisation von Interpol eröffnete 1936 in Wien eine „internationale Zigeunerzentrale“, deren Daten später in Hände der SS und des Reichskriminalpolizeiamtes gerieten. Die Nationalsozialisten errichteten dann 1938 eine „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“, welche maßgeblich an den Deportationen der Sinti und Roma in die Konzentrations- und Vernichtungslager beteiligt war.

Auch nach der Niederlage des Dritten Reiches wurde die antiziganistisch ausgerichtete Praxis der Polizei fortgeführt. 1953 wurde bei der Münchener Polizei nun die „Landfahrerzentrale“ eingerichtet und Dateien weitergeführt. Leitfäden für Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes wurden bis in die Siebziger Jahre hinein mit rassistischen Stigmata publiziert.

Demonstration von Sinti und Roma am 28. Januar 1983 anlässlich des 50. Jahrestags der Machtergreifung vor dem Bundeskriminalamt. - Public Domain Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma

Die im Nationalsozialismus erfolgte Totalerfassung der Sinti und Roma in „Landfahrerkarteien“ und die Kategorisierung als „Landfahrer“ wurde in der polizeilichen Praxis in vermeintlich nicht rassistische „personengebundene Hinweise“ wie „häufig wechselnder Aufenthaltsort“ überführt. In Kriminalitätsstatistiken ist bis in die 2000er-Jahre hinein von „mobilen ethnischen Minderheiten“ oder „mobilen Tätergruppen“ die Rede.

Polizeiliche Kategorie „Häufig wechselnder Aufenthaltsort“

„Personengebundene Hinweise“ (PHW) in Datenbanken dienen offiziell dem Schutz der einschreitenden Polizeikräfte im Arbeitsalltag. Sie erscheinen im Zuge jeder personenbezogenen Datenabfrage im bundesländerübergreifenden Informationssystem der Polizeien (INPOL) oder in den entsprechenden Datenbanken der Länderpolizeien als „Warnhinweis“ für die Einsatzkräfte. Jede Polizistin und jeder Polizist darf die gespeicherten Daten einsehen.

„Die Polizei Baden-Württemberg nutzt die Merkmale „Land- und Stadtstreicher“ und „wechselt häufig Aufenthaltsort“, was als polizeiliches Synonym für Roma und Sinti gilt“, schreibt Christian Schröder in einem Gastbeitrag von 2015 bei netzpolitik.org. Im Jahr 2016 musste der sächsische Innenminister Ulbig in der Antwort auf eine kleine Anfrage (PDF) angeben, dass die sächsische Polizeidatenbank PASS 2.254 Personen mit dem PHW „wechselt häufig Aufenthaltsort“ erfasst hat, in Baden-Württemberg waren im Jahr 2015 mehr als 12.000 Menschen in dieser Kategorie gespeichert.

Bundesregierung gegen ethnische Erfassung

In der Antwort auf eine kleine Anfrage zum Thema aus dem Jahr 2017 (PDF) lehnt die Bundesregierung eine behördliche Erfassung von Personen unter ethnischen Kategorien ab: „Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland aus historischen Gründen keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Auch bestehen rechtliche Bedenken hinsichtlich der Erfassung ethnischer Daten.“

Das hinderte das Bundesland Bayern nicht daran, die „Erweiterte DNA-Analyse“ im Rahmen des neuen Polizeigesetzes einzuführen. Die erweiterte Analyse gilt als Einfallstor für eine polizeiliche Erfassung der „biografischen Herkunft“.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisierte damals: „Die Debatte um die Zulassung erweiterter DNA-Analysen knüpft unmittelbar an rassistische Diskurse an, durch die spätestens seit dem 11. September 2001 nicht-mehrheitsdeutsche Personen allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft kriminalisiert und weitere stigmatisiert werden.“

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Eine Ergänzung

  1. Die Wegbereiter sind am Start, Mitläufer gibt es eine Menge. Hat sich der Rest schon für eine Rolle entschieden?

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