e-Democracy
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: Probleme mit Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht oder Softwarepatenten?
: Probleme mit Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht oder Softwarepatenten? Probleme und/oder Sorgen in Verbindung mit EU-Richtlinien zu den Themen Vorratsdatenspeicherung, Jugendschutz, Biomtrischen Pässen, Urheberrecht, Softwarepatenten oder Industrie-Lobbyismus im Allgemeinen? Kein Problem, die EU-Kommission hört Dir zu. Zumindest theoretisch, denn es gibt jetzt ein Betroffenheitsforum für europaverdrossene Bürger: EU lädt europaverdrossene Bürger zum Gespräch ins Internet ein.
Die EU-Kommission reagiert mit dem Angebot auch auf die Ablehnung der EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005. Die Kommission will besser die Rolle und die Vorteile der EU verdeutlichen. Es geht Wallström vor allem darum, das Vertrauen der EU-Bürger zurückzugewinnen.
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: Politischer exe-Bildschirmschoner der CDU
: Politischer exe-Bildschirmschoner der CDU Auf der Suche nach parteipolitischen Informationen im Internet stieß ich auf den interaktiven CDU-Bildschirmschoner. Damit könnte ich mir über das Web mit „den aktuelle CDU-Schlagzeilen“ ziehen.
Leider gibt es ein Problem: ich verwende Linux und kann keine .exe-Dateien ausführen. Ich kann dazu auch keine Prüfung der Datei vornehmen, bevor ich sie installiere, weil sie nicht im Quellcode vorliegt. Dazu passt natürlich, dass mir bisher noch kaum positive, bejahende oder förderliche Äußerungen der CDU, die freie und plattformübergreifend verwendbare Software betrifft, untergekommen sind (tendenziell eher im Gegenteil, man möge meine Angaben ergänzen). Insgesamt ist der Zuschnitt auch eher niedrigschwellig:
Da der Schoner geladene News-Schlagzeilen lokal zwischenspeichert, benötigt er keine permanente Verbindung zum Internet und funktioniert auch offline. Das stellt sicher, dass der Bildschirmschoner keine ungewollten Online-Kosten verursacht!
Das stellte natürlich auch sicher, dass wenn ich offline bin, ich keine aktuellen Informationen oder neue Inhalte erhalte. Aber immerhin gibts auch das Angebot, die Nachrichten per RSS zu erhalten. Aber die Zielgruppe der Parteiwebseite interessiert das vermutlich nicht, denn das wird dort nirgendwo erwähnt. Es ginge auch anders, wie die Sozen zeigen: RSS wird erwähnt. Aber auch dort nur eine unschöne .exe.
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: Manchmal ist China wirklich mittelbar unschuldig
: Manchmal ist China wirklich mittelbar unschuldig Slashdot berichtet über einen Hoax einiger chinesischer Blogger, die aus „Protest“ ihr Blog mit dem Hinweis darauf schlossen, die chinesischen Behörden hätten das für sie erledigt. Rechercheunfreudige oder ‑unkundige Journalisten nahmen die Geschichte auf – sie passte ja ins Bild.
Das Wall Street Journal, auf das sich /. bezieht, hat mehr darüber.
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: Start der gemeinsamen Aktensammelstelle des CCC und FoeBuD e.V.
: Start der gemeinsamen Aktensammelstelle des CCC und FoeBuD e.V. Mit dem Motto „Befreite Dokumente“ für alle im Internet abrufbar ging heute die gemeinsame Aktensammelstelle von FoeBuD und CCC zum Informationsfreiheitsgesetz online.
Der Bielefelder FoeBud e.V. hat gemeinsam mit dem Chaos Computer Club ein Internetportal eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger Akten einstellen und anderen zugänglich machen können, die sie zuvor über das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefordert haben. Damit können andere die hohe Gebühr (bis zu 500 Euro) für die Akteneinsicht sparen und die Behörden werden von doppelter Arbeit entlastet. Die gemeinsame Aktensammelstelle ist ab sofort unter http://www.befreite-dokumente.de zu erreichen.
„Wir möchten den Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird“, erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, „zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen“.
Auf der Internetplattform http://www.befreite-dokumente.de können Bürger, Journalisten oder Anwälte sehr einfach die Akten der Öffentlichkeit zugänglich machen, die per IFG von den Behörden „freigekauft“ wurden. So können die Kosten für eine Recherche minimiert werden und der Staat wird transparenter. Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Ansonsten gibt es auch eine Faxnummer, an die man die Akte schicken kann. Auch der Postweg steht offen. Die Aktensammelstellte fungiert als „Marktplatz“, wo sich Interessierte finden können, um die Kosten für eine Anfrage zu teilen.
„Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereit zu stellen, aber das wir noch einige Jahre dauern“, bedauert Axel Rüweler vom FoeBuD e.V. „Die hohen Gebühren kann sich kaum jemand leisten und stehen im krassen Gegensatz zu dem, was das Gesetz eigentlich bezwecken sollte. Mit dem Portal versuchen wir, den Gebühren ein wenig entgegenzuwirken, aber der Gesetzgeber ist aufgefordert hier, für Abhilfe zu sorgen.“
Hintergrund:
Das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ oder kurz Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit dem 1.1.2006 in Kraft. Das IFG regelt den Zugang zu Akten und Dokumenten und gibt jedem interessierten Bürger die Möglichkeit, beliebige Akten ohne Begründung
anzufordern oder einzusehen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es vergleichbare Gesetze seit Jahren. Das Auswärtige Amt war zuletzt in die Kritik geraten, weil es für vier Seiten Fotokopien 106 Euro Gebühren verlangte. -
: Transparenz und Kontrolle beim Lobbying
: Transparenz und Kontrolle beim Lobbying Sehr interessant ist der Artikel „Die fünfte Gewalt – Wie Lobbyisten die Prinzipien der parlamentarischen Demokratie unterlaufen“ von Thomas Leif und Rudolf Speth in der aktuellen Zeit:
Ministerialbeamte, Minister und Staatssekretäre sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Interessenunabhängigkeit ist ihr Vertrauenskapital. Die Öffentlichkeit hat deshalb das Recht, zu erfahren, welche Interessen bei politischen Entscheidungen im Spiel waren. Dies wird aber immer schwieriger, wenn komplette Gesetzesvorlagen von den Lobbyisten ohne erkennbaren Absender geliefert werden. Die Aushöhlung des Parlaments mit seinen Funktionen, Politik zu formulieren und zu kontrollieren, schreitet weiter voran.
Die beiden Autoren fordern als Konsequenz stärkere Kontrollen und Transparenz beim Lobbying. Es gibt auch einen neuen Sammelband mit dem Titel „Die fünfte Gewalt“, welcher aktuell bei der Bundeszentrale für politische Bildung erschienen ist.
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: Dummer britischer Abgeordneter
: Dummer britischer Abgeordneter Die britische Partizipationsplattform writetothem.com hat den konservativen Abgeordneten Iain Liddell-Grainger von dem Dienst ausgeschlossen. Die Plattform bietet den Service, dass Bürger direkt mit ihren Abgeordneten kommunizieren können. Grund für den Ausschluss waren selbstverfasste eMails, der Herr wollte einfach ein wenig bedeutender erscheinen, als er tatsächlich ist. Dumm nur, dass die Betreiber der Plattform dies herausfanden. Er hatte sich nämlich extrem dämlich verhalten und verschickte die Mails von derselben Hotmailadresse – aber mit unterschiedlichen Postadressen. Natürlich beantwortete er diese netten Mails umgehend selber. Mehr gibts bei der BBC: Site axes MP over ‚fake’ e‑mails.
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: Heute Abend ist Chaosradio zum Informationsfreiheitsgesetz
: Heute Abend ist Chaosradio zum Informationsfreiheitsgesetz Es ist wieder der letzte Mittwoch im Monat und heute Abend läuft zwischen 22:00 – 01:00 Uhr das Chaosradio auf Radio Fritz.
Thema diesmal ist das Informationsfreiheitsgesetz und der Untertotel der Sendung ist auch treffend „Selbstverteidigung für Bürger“. Wer nicht im Berliner Raum wohnt, kann sich die Sendung via Stream anhören oder auf den Podcast warten.
Update: Der Mitschnitt ist jetzt auch schon als MP3 verfügbar.
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: Podcast: Dan Gillmor über Citizen Media
: Podcast: Dan Gillmor über Citizen Media Heute ist wohl Audio-Tag. Blog-Age verweist auf ein Interview mit Dan Gillmor über „Citizen Media“. Sein Buch „We the media“ ist lesenswert, allerdings hab ich ihn auf einer Podiumsdiskussion rund um das Thema „Citizen Journalism“ auf dem WSIS in Tunesien live gesehen und war danach enttäuscht. Ausser einigen belanglosen Thesen, die mittlerweile jeder Blogger aufzählen konnte, hatte er nicht viel zu sagen. Das Interview ist aber trotzdem hörenswert.
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: Informationsfreiheit einmal praktisch
: Informationsfreiheit einmal praktisch Der Bundestag gibt sich freundlich. Auf der Startseite wird auf das neue deutsche Informationsfreiheitsgesetz verwiesen und auf den Aktenplan im deutschen Bundestag. Die URL zeigt derzeit noch nach „http://www.bundestag.de/htdocs/parlament/verwalt/aktenplan.pdf“, was jedoch Unfug ist. Richtig ist http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/aktenplan.pdf
Jörg Tauss (SPD-MdB) rief auf dem 22C3 dazu auf, die Grenzen des IFG auszuloten. Happy Hacking!
Lieber Bundestag. Ich liebe Dich, denn du hast den „Geheimschutz“ an Position 23 gestellt.
23 Geheimschutz
230 Allgemeine Geheimschutzangelegenheiten
2300 6200 Allgemeine Angelegenheiten der Staatssicherheit
2301 6201 Einzelfälle der Staatssicherheit
2302 6202 Spionage- und Sabotageabwehr Spionageabwehr
2303 6204 Verfassungswidrige Parteien und Organisationen
2304 6207 Datenschutz im Bereich der Sicherheitsbehörden
2305 Geheimschutzvorschriften der NATO/CAZ/CTS
2306 6224 Geheimschutzvorschriften des Deutschen Bundestages -
: Informationsfreiheitsgesetz in UK
: Informationsfreiheitsgesetz in UK Wie die Jungle World von gestern unter dem Titel „Zu viel Freiheit“ berichtet, haben britische Ministerien im letzten Jahr etwa 130.000 Anfragen nach behördlichen Informationen erhalten. Für das erste Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist das eine ganz ansehnliche Zahl. Von Preisen steht da nichts, das Gesetz sei aber „inflationär“ in Anspruch genommen worden, wird das Justizministerium zitiert. Die etwa 16.000 beantworteten Anfragen betrafen auch triviale Informationen (nur solche werden hier beispielhaft genannt); als vertraulich klassifizierte Informationen seien selbstverständlich weiterhin geschützt.
Leider wird in dem kurzen Artikel nicht berichtet, wie viele Privatpersonen um Auskunft gebeten haben, und wie viele Zeitungsredaktionen statt eher alberner Dinge wie dem Verschwinden der Katze aus Downing Street No 10 nach ernsthaften, wichtigen Sachverhalten gefragt haben. Und, so würden wir fast wetten, nicht nur „Hohe Beamte“ haben die Anfragen dann tatsächlich beantwortet. Und von den 114.000 nicht beantworteten Fragen würden wir auch gerne wissen, weshalb sie denn nun abgelehnt wurden: aus inhaltlichen, aus formalen, aus gesellschaftspolitischen, aus nachrichtendienstlichen Gründen? Aber das kann man ja teils bei der Campaign for Freedom of Information nachholen, oder den Links in der Wikipedia zum Freedom of Information Act folgen. Auch freedominfo.org ist eine gute Quelle.
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: Wikis für eGovernment
: Wikis für eGovernment Viele Leser werden wahrscheinlich aus eigener Erfahrung den Mehrwert von Wikis kennen. Nun haben Wissenschaftler festgestellt, dass sich Wikis auch hervorragend für eGovernment- und eDemocracyProjekte eignen: Researchers Recommend Wikis for Government Information.
E‑government researchers have suggested that collaborative Wiki software may be the best avenue for getting public information to the citizenry.
They advocate building two-layered Web pages, with the agency providing a base layer of information and interactive pages layered on top that domain experts, volunteers and others could use to annotate and link the data.
In diese Richtung geht beispielsweise das Projekt „WikiMap Linz“, welches ich für sehr empfehlenswert halte. Das Projekt ist ein Beitrag der Ars Electronica zur Hotspot-Initiative der Stadt Linz.
WikiMap Linz ist ein interaktiver Stadtplan, der über die Hotspot-Seiten zugänglich ist. Zugrunde liegt der Linzer Stadtplan, in den die NutzerInnen an selbst gewählten Plätzen Informationen in Form von Texten, Bildern oder auch Sounds eingegeben werden können. Ein Stadtplan mit persönlichen Eindrücken der BewohnerInnen oder BesucherInnen entsteht, ähnlich einer Pinwand. Damit wird ein Netz über Linz gespannt, das wesentlich breiter und vielschichtiger Informationen wiedergibt als es mit den üblichen Mitteln möglich war.
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: Gutes Recht ist teuer
: Gutes Recht ist teuer Jaja, das Informationsfreiheitsgesetz. Eigentlich eine prima Sache. Man kann denen da oben, bzw. denen da drüben in der Verwaltung auf die Finger und in die Akten schauen. Von wegen Transparenz und weil eine Behörde kein Selbstzweck ist, sondern … also wir sind jedenfalls das Volk.
Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht.
(Quelle: Innenministerium NRW)
Das mit dem in die Akten schauen regeln sogenannte Informationsfreiheitsgesetze. Im Bund, in einigen Bundesländern, vor allem aber erstmal in der Theorie.
Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen. […] In Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind bereits Informationsfreiheitsgesetze in Kraft. Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen auch in allen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern vor.
(Quelle: Wikipedia)
In der Praxis nämlich lassen sich manche Behörden eher ungern in die Akten schauen. Dem Bürger – oder neugierigen Journalisten – den gewünschten Einblick zu verwehren, ist für sie auch gar nicht so schwer.
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: Interview: Blogger verändern die Meinungsbildung
: Interview: Blogger verändern die Meinungsbildung Die Netzeitung hat den US-amerikanischen Politologen und Blogger Daniel W. Drezner interviewed. Natürlich zu Blogs. Herausgekommen ist ein interessantes Interview: «Blogger verändern die Meinungsbildung».
Netzeitung: Aber generell glauben Sie, dass das Bloggen einen demokratisierenden Effekt hat?
Drezner: Ja, Blogs macht die Gesellschaft demokratischer. Sie haben die Eintrittsbarrieren gesenkt. Es wird immer Ungleichheiten geben, die werden aber von Blogs reduziert. Sie tragen zu einer Egalisierung der Gesellschaft bei. Das hängt mit einer sehr interessanten Debatte über Blogs und Öffentlichkeit zusammen.
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: Open Document Format vs Microsoft
: Open Document Format vs Microsoft Manchmal bewegen sich scheinbar eingefahrene Dinge doch. Jedenfalls scheint es so. Die Entscheidung von Massachusetts hat auf jeden Fall Offene Standards in die Presse gebracht und sogar Microsoft zum Reagieren genötigt. Und das obwohl Massachusetts eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit gefordert hat – die elektronische Kommunikation mit den Behörden soll ab 2007 mit Dokumentenformaten geschehen, die alle Hersteller in ihre Software implementieren können. Nur so wird kein Hersteller bevorzugt oder benachteiligt. Alle haben die gleichen Chancen.
Diese Entscheidung von Massachusetts hat Microsoft zum Handeln gezwungen, da die Formate ihrer Office-Lösung (.doc, .xls, .ppt,…) allein von Microsoft kontrolliert werden. Dies bedeutet, dass nur Microsoft genau weiß, wie diese Formate aussehen müssen. Alle anderen Hersteller müssen das Format erraten. Dieses Raten ist erstens sehr teuer und führt zweitens mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu unschönen Fehlern, die den Austausch von Dokumenten behindert. Nun möchte Microsoft seine Formate öffnen. Schade nur, dass hier das Rad neu erfunden wird und bestehende, eingesetzte Standards, wie beispielsweise das OASIS Open Document Format, nicht verwendet werden. Der Grund für diesen Schritt liegt wahrscheinlich in strategischen Überlegungen. Offene Standards haben nämlich aus Sicht eines Marktführers die unschöne Eigenschaft, dass der Wettbewerb gestärkt wird. Schön für den Kunden, schlecht für den Marktführer. So bleibt zu beobachten, welche Taten den Ankündigungen von Microsoft folgen. Andy Updegrove wurde ein Dokument zugespielt, das erste Zweifel an der Nutzbarkeit der neuen Formate aufkommen lässt. Das neue Format soll stark auf Microsoft Office Dokumente spezialisiert sein. Was sich auf den ersten Blick nicht als Nachteil anhört, ist jedoch nicht im Sinne eines Offenen Standards. Ein Offener Standard soll keinen Hersteller bevorzugen und keinen Hersteller benachteiligen. Stimmen jedoch die Aussagen, würde der neue Dokumentenstandard sehr stark auf MS Office spezialisiert sein und wäre somit nicht mehr herstellerunabhängig. Dies erschwert die Nutzung in anderen Programmen. Das OASIS Open Document Format ist solch ein herstellerunabhängiger Standard. Es wird im Moment schon u.a. in OpenOffice, StarOffice, IBM Lotus Workplace, KOffice, writly, AbiWord, Scribus und Textmaker unterstützt. OASIS Open Document Format vs Microsoft, ich bin mal gespannt, wer sich durchsetzt.
Nachtrag: Wie GROKLAW meldet, regt sich Widerstand gegen den Microsoft-Standardisierungs-Vorstoß. Die Computer & Communications Industry Association, eine bislang mir unbekannte Lobby-Vereinigung, hat ECMA aufgefordert, den Standardisierungsantrag von Microsoft zurückzuweisen. In dem Brief (hier als PDF) ist als Begründung folgendes zu lesen:
Much, if not most technological progress today takes place in a milieu of open standards. Rather than approve this proposal as is, we urge you to insist on true openness. You should demand more of any vendor that brings a standard to your committee. If Microsoft’s proposal is to have any meaning at all, competitive vendors and open source developers must have a strong role in its development. Microsoft, likewise, should promise to develop within the confines of the standard it puts forward, and should license any intellectual property within Office 12 so that all developers can be assured that their software licenses will not conflict with Microsoft’s. Once again we urge you to reject the proposal.
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: Barrierefreies Internet: Behinderte bleiben außen vor
: Barrierefreies Internet: Behinderte bleiben außen vor Von staatlicher Seite wird der digitale Bürger beworben und von der elektronischen Regierung geschwärmt – die europäischen Staaten kümmern sich offenkundig aber herzlich wenig darum, dass alle, auch ihre behinderten Bürger uneingeschränkten Zugang zu Informationen auf den amtlichen Webseiten haben. Die Studie „eAccessibilty of public sector services in the European Union“ des britischen Cabinet Office zur Barrierefreiheit von amtlichen Webseiten bringt Frappierendes zu Tage: Nur 3 Prozent aller europäischen Behördenseiten sind so aufgebaut, dass sie auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt benutzen können. Von den 437 untersuchten Amtsseiten entsprachen stolze 97 Prozent nicht den allgemein bekannten Konventionen, unter denen Webseiten in der Regel erstellt werden sollten. Bei den beanstandeten Seiten mangelte es nicht nur an einer übersichtlichen Nutzerführung, schon der Quellcode war unvollständig angelegt, so dass Informationen nicht korrekt von Browsern gelesen und dargestellt werden konnten. Für die Studie zur Zugänglichkeit der amtlichen Seiten nahm sich das Cabinet Office von Mai bis Juli diesen Jahres die Internet-Auftritte der 25 Mitgliedsstaaten vor. Die Behörde, die in Koordination mit der britischen Schatzkammer und dem Büro des Premiers arbeitet, untersuchte 437 offizielle Seiten auf ihre Verträglichkeit nach den Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C).
Immerhin sind knapp die Hälfte aller 460 Millionen EU-Bürger online, also ungefähr 222 Millionen. In der EU leben aber auch etwa 39 Millionen Behinderte, denen der Internet-Zugang erschwert wird: So bedeutet eine barrierefreie Nutzung des WWW nicht nur, dass Menschen mit eingeschränkter Sehkraft zwischen verschiedenen Schriftgrößen wählen können. Wichtig sind unter anderem auch eine klare Navigation und eine übersichtliche Strukturierung samt einer Site Map – das Handwerkszeug für jeden HTML-Programmierer. Überschriften sollten eindeutig sein, überhaupt muss für alle Bilder und grafischen Elemente ein informativer Ersatztext geliefert werden. Doch was nützt der leichte Seitenaufbau, wenn der Anwender überhaupt nicht in der Lage ist, eine Maus für die Navigation zu bedienen? Auch hierfür sollte vorgesorgt werden und die Eingabe rein über das Keyboard möglich sein. Als vorbildliches Beispiel wird im britischen Report die Seite der spanischen Behörde für soziale Sicherheit angeführt.
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: WSIS: „P2P File-Sharing, Digital Rights, and e‑Democracy“
: WSIS: „P2P File-Sharing, Digital Rights, and e‑Democracy“ Am kommenden Donnerstag werde ich auf EInladung von IPJustice im Rahmen der WSIS-Parallel-Events an folgender Diskussion teilnehmen: „P2P File-Sharing, Digital Rights, and e‑Democracy“.
Die Diskussion findet von 17:00h – 19:00h im Salle SOUSSE auf dem WSIS-Gelände statt.
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: Democracy Technology Online Conference 2005
: Democracy Technology Online Conference 2005 Die „Democracy Technology Online Conference 2005 (DTECHCON)“ ist eine interessante Konferenz am Samstag, den 26. November. Erik Möller organisiert diese und sie findet rein virtuell synchron in einem IRC-Chat und asynchron in einem Wiki statt. Das Ziel ist, Innovatoren, die sich mit Partizipationstechnologien – und möglichkeiten beschäftigen, in einem neutralen Forum zusammen zu bringen. Ich finds spannend, bin aber leider an dem Wochenende in Brüssel, und da hatte ich noch nie freies Internet (Soll es aber wohl geben, wie ich hörte).
There is no doubt that participatory technology (blogs, wikis, online voting, forums, social networking, and so forth) is changing the world. Can it be used to bring about fundamental changes in democratic societies and to enable regular citizens to participate in the democratic process? Is direct democracy becoming a realistic option?
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: Montag ist Webtag
: Montag ist Webtag Morgen findet in Köln der so genannte „Web-Montag“ statt: Der Veranstalter Tim Bonnemann, der seit Mai in Kalifornien arbeitet, möchte damit auch in Deutschland das weite Feld von Social Software und Co. fördern und Interessenten zum öffentlichen Brainstorming einladen:
Web-Montag – bringt Anwender, Entwickler, Gründer, Unternehmer, Forscher, Pioniere, Blogger, Podcaster, Designer und sonstige Interessenten zum Thema Web 2.0 (im weiteren Sinne) zusammen.
Themen: Ajax, API, Atom, Collaboration, E‑Democray, E‑Learning, Emerging Technology, Feeds, FOAF, Folksonomy, Identity, Instant Messaging, Location-based Services, Long Tail, Microformats, Mobile, Multimodal Interactive (Wireless Voice), Open Source, Podcasting, Privacy, RFID, RSS, Search, Security, Semantisches Web, Social Bookmarking, Social Networks, Social Software, Spam, Syndication, Tags, Tagging, Voice over IP (VoIP), Web 2.0, Weblogs, Web Services, Wikis, Wireless, XFN…
Montag abend am 18 Uhr im Hallmackenreuther in Köln. Alle Informationen in Tims Wiki.
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: SMS als demokratische Technologie
: SMS als demokratische Technologie Einen interessanten Beitrag über SMS und Mobiltelefone als Technologie für mehr Demokratie hat „The christian science monitor“ veröffentlicht: New political tool: text messaging.
If television helped bring down the Berlin Wall and the fax machine helped protesters organize during the Tiananmen Square protests, cellphone text messaging, also known as SMS (short message services), may be the new political tool for activists. In tech-savvy nations like South Korea, but more so in controlled societies like China and the Middle East, text messaging has been fomenting what some experts call a „mobile democracy.“ Because it is unmonitored and cheap, it provides an underground channel for succinct uncensored speech. Demonstrators use it to mobilize protests, dodge authorities, and fire off political spam. It has also enabled them to engineer collective action at unprecedented speed.
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: DJV-Flyer für Journalisten zum Informationsfreiheitsgesetz
: DJV-Flyer für Journalisten zum Informationsfreiheitsgesetz Der Deutsche Journalistenverband hat einen neuen Flyer zum Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht:
„Der langjährige Einsatz des DJV für ein IFG auf Bundesebene hat sich mit der Annahme des Gesetzes im Bundestag und der Zustimmung des Bundesrates im Juli endlich ausgezahlt“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das IFG macht den Weg frei für deutlich mehr Transparenz im Behördendschungel. Insbesondere für recherchierende Journalisten ergeben sich ganz neue Möglichkeiten. Mit dem neuen Flyer wollen wir den Journalisten eine Hilfe an die Hand geben, um die Chancen, die das Gesetz bietet, möglichst umfassend zu nutzen.“
Richtig modern und entgegen alle Trends kann man sich den Flyer kostenlos in den Landesgeschäftsstellen abholen oder per Mail anfordern. An ein PDF-Dokument auf der Webseite wurde offensichtlich nicht gedacht. Schade eigentlich.