Journalisten werfen der bayerischen Polizei vor, sie während der Automesse IAA in München schikaniert zu haben. Daher haben einige von ihnen nun Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Der verschaffte seinen Beamten zuletzt durch die Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes umfassende Befugnisse.
Mit Änderungen am Polizeigesetz will die schwarz-rote Landesregierung den Weg frei machen für neue Tools zur digitalen Beobachtung. Geplant sind unter anderem die anlasslose Videoüberwachung und die elektronische Fußfessel. Nicht nur der Paragraf zur geplanten Spähsoftware ist noch reichlich holprig.
Nordrhein-westfälische Polizisten dürfen Personen, die auf Nachfrage ihren Namen nicht nennen, bis zu sieben Tage festhalten. Die Regelung gilt seit einem Jahr, bisher sind vier Aktivist:innen bei Klimaprotesten von ihr betroffen.
Der Hamburger Senat will der Polizei neue Befugnisse geben. Dabei geht es vor allem darum, Daten zu speichern und zu analysieren. Ein weiterer Paragraf soll umfassendes Predictive Policing erlauben. Wir fassen die wichtigsten Kritikpunkte von Jurist:innen zusammen.
Der Zoll gehört zur Finanzverwaltung, seine wichtigste Aufgabe ist die Kontrolle von Waren und Geldströmen. Doch die Bundesregierung will ihn noch stärker in das Netz der Sicherheitsbehörden verankern. Dafür hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Handschrift der neuen Polizeigesetze trägt.
Schon heute darf die Polizei in Hamburg mehr als in manch anderem Bundesland. Die Bürgerschaft diskutiert nun über einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz, der die Befugnisse erweitern würde. Unter anderem geht es um den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei „drohender Gefahr“. Bemerkenswert ist zudem ein Paragraf, der umfangreiches Predictive Policing erlauben würde.
Mit dem Gefährder-Begriff wird in Deutschland Innenpolitik gemacht. Regelmäßig wird auf die steigende Anzahl der terroristischen „Gefährder“ verwiesen, um neue Überwachungsmaßnahmen und härtere Abschieberegelungen zu begründen. Doch wie und nach welchen Kriterien wird entschieden, wer auf die Liste der „Gefährder“ gehört und wer nicht? Ein Interview mit dem Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann.
Im sächsischen Landtag wurde heute ein neues Polizeigesetz beschlossen. Damit werden Online-Anbieter verpflichtet, noch mehr Daten über ihre Kund:innen auf Anfrage der Polizei herauszugeben. Zudem darf die Polizei Bewegungsprofile von Personen erstellen, die sie einer schweren Straftat verdächtigt. Grüne und Linke kündigten Klage an.
Das niedersächsische Polizeigesetz sollte eigentlich bald verabschiedet werden. Doch der rechtliche Beratungsdienst des Landtags könnte dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung machen und listet akribisch Ungenauigkeiten und Falltüren auf. Das Lesen lohnt sich für alle, die sich derzeit mit der Zukunft der Polizei in Deutschland beschäftigen.
Kann das umstrittene bayerische Polizeigesetz eine Vorlage für ein Musterpolizeigesetz für die Bundesländer werden? Und darf eine „drohende Gefahr“ ohne einen konkreten Verdacht einer Straftat zu polizeilichen Zwangs- oder Überwachungsmaßnahmen führen? Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags und die Neue Richtervereinigung bewerten die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse kritisch.
Im Landtag in NRW wurde das geplante neue Polizeigesetz kontrovers diskutiert. Zahlreiche Wissenschaftler und Praktiker haben grundsätzliche Zweifel an dem Einsatz von Spionagesoftware und der Freiheitsbeschränkung bei „drohender Gefahr“. Die zweite Lesung wurde auf September verschoben.
Eine Demonstrationswelle schwappt durch Bayern: Überall im Land protestieren Menschen gegen die massive Ausweitung der Polizeibefugnisse. Kritik gibt es auch am Psychiatriegesetz. Experten warnen angesichts stärkerer Überwachung von psychisch kranken Menschen vor dem „gläsernen Patienten“.