Widerstand gegen geplantes Polizeigesetz in Bayern wächst

Eine Demonstrationswelle schwappt durch Bayern: Überall im Land protestieren Menschen gegen die massive Ausweitung der Polizeibefugnisse. Kritik gibt es auch am Psychiatriegesetz. Experten warnen angesichts stärkerer Überwachung von psychisch kranken Menschen vor dem „gläsernen Patienten“.

Bekommen deutlich mehr Befugnisse als bisher: Bayerische Polizisten. Hier im Einsatz auf dem Oktoberfest. CC-BY 2.0 Marco Verch

Das von der bayerischen Regierung geplante neue Polizeigesetz stößt auf immer größeren Widerstand. Einige tausend Menschen protestierten in den vergangenen Wochen gegen den Gesetzentwurf, den ein Jurist als das härteste Polizeigesetz in Deutschland seit 1945 bezeichnet. Mehrere Oppositionsparteien kündigten Klagen vor dem Verfassungsgericht von Bayern an, sollte die CSU das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschieden. Für die kommenden Wochen sind weitere Proteste angekündigt.

„Drohende Gefahr“ ausgeweitet

Worum es geht: Der Entwurf des „Polizeiaufgabengesetzes“ sieht eine massive Ausweitung der Polizeikompetenzen vor. Die Polizei dürfte künftig präventiv Ermittlungen einleiten, bevor eine Straftat begangen wurde oder eine konkrete Gefahr besteht, dass eine solche geplant ist. Es reicht der Verdacht auf eine „drohende Gefahr“. Der Begriff wurde in Bayern bereits letztes Jahr mit dem Gefährdergesetz eingeführt. Die Grünen haben jüngst gegen dieses Gesetz Klage eingereicht.

Geht es nach der CSU, dürfen Polizeibeamte künftig vorbeugend die Post durchsuchen und sämtliche Kommunikation überwachen. Zudem soll die Polizei Dateien auf Computern, Smartphones und der Cloud durchsuchen, speichern und verändern dürfen. Das Gesetz erleichtert zudem den Einsatz von Handgranaten in Ausnahmefällen. Demonstrationen dürften künftig gefilmt werden, auch wenn keine Straftaten erwartet werden.

In einer Anhörung im Bayerischen Landtag äußerten Sachverständige Zweifel an der Verfassungskonformität des Vorhabens. Sie warnten vor einer Aufhebung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei. Ähnlich dem Verfassungsschutz soll es der Polizei künftig erlaubt sein, Privatleute als V-Personen einzusetzen.

Großdemo in München

Für bayerische Verhältnisse könnte man angesichts der vielen öffentlichen Proteste schon von einer Demonstrationswelle sprechen. Bisher gab es unter anderem Kundgebungen in Regensburg, Nürnberg und München. In den Stadien vom FC Bayern München und dem 1. FC Nürnberg hängten Fans große Banner mit Sprüchen gegen die CSU-Pläne auf. Für die kommenden Wochen sind weitere Proteste in allen größeren bayerischen Städten geplant. Die Organisatoren können auf viele Teilnehmer hoffen: Rund 60 Prozent der Bayern lehnen das Vorhaben der CSU ab, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag der Grünen in Bayern ergab.

Für den 10. Mai, Christi Himmelfahrt, ruft ein Bündnis aus knapp 50 Organisationen zu einer Großkundgebung unter dem Motto „Kein Angriff auf unsere Freiheits- und Bürger*innenrechte!“ in München auf. Diese soll dazu beitragen, die Verabschiedung des Gesetzes im Landtag durch breiten Bürgerprotest zu verhindern und die anhängenden Klagen zu unterstützen, heißt es im Gründungsaufruf. Zu den Unterzeichnern zählen Oppositionsparteien, Bürgerrechtler und Journalistenvereinigungen. Auch linke Jugendorganisationen und Fußballfans rufen zu der Kundgebung auf. Auf Facebook haben bereits mehr als 16.000 Menschen ihr Interesse an der Kundgebung signalisiert.

Eine weitere Klage wird zur Zeit von der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorbereitet. Die Bürgerrechtler sammeln mit einer Crowdfunding-Kampagne 25.000 Euro, um unmittelbar nach der Verkündigung gegen das Gesetz juristisch vorzugehen. Mit der Klage wollen sie verhindern, dass das Polizeigesetz Vorbild für den Bund und andere Bundesländer wird.

Kritik an Psychiatriegesetz

Die Proteste richten sich auch gegen die „öffentliche Stigmatisierung“ von psychisch Kranken durch ein weiteres Gesetzesvorhaben der bayerischen Landesregierung. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, plant die CSU-Regierung ein „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“. Was nach Hilfe klingt – und auch Verbesserungen in der psychiatrischen Versorgung in Krisen enthält – bewirkt laut Kritikern aber überwiegend das Gegenteil. Laut dem Entwurf sollen Personen, die in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden, für fünf Jahre in einem Register erfasst werden. Auf die gespeicherten Daten hätten dann staatliche Stellen Zugriff.

Selbsthilfeorganisationen warnen folglich vor dem „gläsernen Patienten“. Psychisch kranke Menschen würden mit Straftätern gleich gestellt. „Der Gesetzentwurf unterstellt jedem psychisch Kranken, der mal einen Unterbringungsbeschluss hatte, dass er letzten Endes gewaltbereit ist“, sagte Brigitte Richter vom Selbsthilfeverein Pandora der Süddeutschen Zeitung.

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28 Ergänzungen

  1. unbedingt und bundesweit !
    es kann jede_n betreffen.
    schlimm auch, wenn bereits im Vorfeld z.B. im offenen-H4-Vollzug-Lebende sich evtl. Gedanken machen „was ist wenn“.

    und in Zusammenhängen denken : #PAG plus #Psychiatriegesetz plus #eGK (vllt. dann mit Lesegeräten dazu bei BY-Pol …)
    Was soll mit dieser Überwachung, Militarisierung, Unendlichkeitshaft etc. bezweckt werden ?
    Wie steht’s um Datenschutz ?
    Datenmissbrauch ?
    usw.
    #MakeHeimatGreatAgain
    ironie off

    1. Ach, immer diese Elektronik!
      Armbinden!
      Das hat früher auch gut funktioniert, wussten gleich alle Bescheid, auch die weder Lesen noch Schreiben konnten!
      Warum Armbinden?
      Die Analphabeten werden wieder mehr werden, da man sich die Gelder für die Überwachung ja irgendwoher beschaffen muss, da ist doch der Bildungssektor ein Gebiet, auf dem man noch als Politiker nach Geld schürfen darf.

      Ironie? Nun, wer es als Ironie mag.

  2. Ein Staat, der diese Gesetze hat und in die Praxis umsetzt, ist schlicht und einfach ein Polizeistaat.

    Widerstand ohne Ende gegen all das. Wenn nicht jetzt, dann ist es zu spät.

    1. Und wie sollte der Widerstand aussehen, sodass er wirksam sein kann?
      Der Nopag-Haufen ist schon von Beginn an hauptsächlich damit beschäftigt, sich selbst zu zerlegen.

        1. Das wirst Du leider selbst herausfinden müssen. Nicht, weil ich es nicht verraten wollte, sondern weil betreffende Links hier dem Spamfilter zum Opfer fallen würden.
          Selbst in der großen Suchmaschine ist das gefiltert.
          Es gibt eindrucksvolle Erlebnisberichte von nopag-Veranstaltungen.

  3. Die Bürger wollen das Gesetz nicht.
    Die Polizei selbst will das Gesetz nicht.
    Juristen und Sachverständige äußern verfassungsrechtliche Bedenken.

    Aber die CSU glaubt fest an den Erfolg. Glauben eben. Vielleicht ist das ja mit „christlich“ gemeint.
    Brav die Hand heben, auch wenn man nicht informiert ist, die Reihen geschlossen halten, Flanken sichern. Einigkeit first – Recht und Freiheit second. Das konservative Spektrum war schon immer besser organisiert.

    1. Aber immer brav die rechte Hand geben! München ist halt auch nach 90 Jahren noch die Hauptstadt der Bewegung.

  4. Die Verhältnisse hier werden seit 2013 massiv schlimmer und ich denke da nur die anstandslose Überwachung von Prepaid-Mobilfunknummern, was im Sommer 2016 eingeführt wurde. Nicht jeder kann sich ein Vertragsmobilfunktarif leisten bzw. will es einfach nicht, weil er nicht weiß wie es bei ihm beruflich weitergeht. Wenn man bedenkt das ca. jeder 5te am unteren Einkommensende angesiedelt ist und diese auch oft nicht wissen, wie lange sie noch Arbeit haben, dann kann man verstehen das diese Menschen sich kein 2 Jahresvertrag ans Bein nageln wollen ggf. auch nicht können. Somit wird also Artikel 10 des GG schon eine Kostenfrage und man muss sich ausrechnen, ob man sich diesen Paragraphen leisten kann… (So sehe ich das.)

    Wir leben in einer Umwelt, in der das Grundgesetz zunehmend unterwandert und ausgehöhlt wird, was einfach nur traurig ist.

    Ich selbst habe hier schon üble Sachen erleben müssen, wodurch mir ein riesiger Schaden entstand. Bin bis heute nicht dafür entschädigt worden und die Sache wurde auch nicht aufgeklärt. (Wer Journalist ist und mehr erfahren will, kann mich unter meiner Emailadresse hier – zwecks Termins für ein Interview/Gespräch – erreichen.)

    1. Ach komm schon, Prepaid ist, wenn du nicht anrufen musst, über das Jahr gerechnet, immens billiger, als ein Vertrag.
      Wenn ich 20€ vertelefoniere, dann ist das schon viel und diesen Betrag bezahlen viele pro Monat!
      Ich bin im übrigen recht zufrieden mit meinem Einkommen.
      Die Panik der Bayrischen Union ist dadurch begründet, das sie wiedergewählt werden möchte und die Befürchtung hat, das sie es nicht wird, da sie annimmt, das viele Agitatoren in Bayern Leben, die ihnen die „politische Stimmung“ vergiften „wollen“, sie übersehen allerdings, das sie selber, durch ihre drakonischen Gesetze (die auch für den Meinungsabweichler innerhalb der CSU gelten), die Lebensumstände vergiften.

      1. Einen Vertrag schließt man üblicherweise wegen dem Datenbestandteil ab, oder täusche ich mich da?

  5. Also ich bin für elektronische Fußfesseln und gelbe armbinden für psychisch kranke. Seit Münster kann ich nicht mehr ruhig schlafen und durch belebte Strassen laufen.

    Bissel Ironie

    1. Jupp, geht mir genau so!

      Einen Schlagstock eines vorsichtigen Polizisten, der meine Frisur von Halloween beanstandet, im Rücken zu spüren ist allemal angenehmer, als den Knüppel eines Irren!

      1. Die Frage ist nur, welcher Knüppel dich (nach Verabschiedung und in Krafttreten des Gesetzes) öfter und zunehmend härter trifft, wegen der Wiederholungstätergeschichte und so!

        1. Man ändert eben seine Verhaltensweise, weniger Pink in den Haaren und öfter mal den Anzug anziehen, statt der bequemen Klamotten.

          Ja, wer nach Rechts‘ und Ordnung leben darf, so wie bei uns herunten in Passau, weiß genau, das man Ordnungshüter nicht anguckt, wenn die das mitbekommen, bist du schon heute fällig!
          Trägst du einen Anzug, fragen sie dich noch, ob was ist.
          In dem Fall musst du dir schnellstens eine Person zum Denunzieren suchen, dann lassen sie von dir ab und nicht rennen, beim abhauen!

          1. Das ist aber nicht lustig, sich schon heute so verstellen zu müssen.
            Was passiert eigentlich, wenn du keine Zeit hast und sie (Polizei) dich trotzdem aufhalten?
            Ich kann mir das kaum vorstellen.

          2. Du darfst eben nicht zeigen, das du keine Zeit hast, du musst demonstrieren, das du das gut findest, das du kontrolliert wirst und das du die Meinung der Politik teilst, aber zu viel Schmalz fällt auf und klingt nach Ironie.
            Auf Ironie reagieren unsere Beamten recht heftig allergisch.
            Nimm die Maßnahme ernst, aber beschwere dich nicht darüber, lass sie geduldig über dich ergehen, ansonsten melden sie dich noch beim Verfassungsschutz als mutmaßlichen Gefährder und dann geht es bergab.
            Ist mir zwar noch nicht passiert, aber man hört so Dinge, als einer seinen Hund anmelden wollte und seinen Persilschein aus Wiesbaden anfordern wollte, hatte er ziemlichen Klärungsbedarf!
            Die Ursache war wohl eine Verkehrskontrolle, bei der er sich im Ton vergriffen haben soll!

  6. Das sind doch so Gesetze, die wir (™) sonst so als totalitär und ggf. auch als faschistisch bezeichnen würden oder könnten, handelte es sich um andere Staaten !
    Und PAG Teil 1 wurde doch schon letztes Jahr in BY durchgedrückt.

    Ho.See ist 69, aus dessen Regime stammen doch diese Gesetze.
    Er war der unpopulärste MP in BY.
    Warum ist der in Berlin ?
    Heimatministerium !
    Was ich so von csU und cdU höre und lese kann als reaktionär und völkisch-faschistisch eingestuft werden.

    Diese Punkte werden auf Tafeln in Gedenkstätten aufgelistet – Merkmale
    für faschistische Regime (sry auf Englisch) :

    1. Powerful and Continuing Nationalism > Heimatministerium …
    2. Disdain for the Recognition of Human Rights > H4, Bamf/Flüchtlinge, Psychiatriegesetz, PAG …
    3. Identification of Enemies/Scapegoats as a Unifying Cause > Flüchtlinge, Islam gehöre nicht zu D …
    4. Supremacy of the Military > Millionen Euro per Werbeagenturen an FB für Bundeswehr-Werbung …
    5. Rampant Sexism > MeToo
    6. Controlled Mass Media
    7. Obsession with National Security > PAG
    8. Religion and Government are Intertwined > Kreuze in Schulen und Gerichten, Amtseid „so wahr wie G*tt helfe“ …
    9. Corporate Power is Protected > Steuerflucht, Dieselgate …
    10. Labor Power is Suppressed > Agenda 2010, H4 …
    11. Disdain for Intellectuals and the Arts
    12. Obsession with Crime and Punishment > PAG, Unendlichkeitshaft …
    13. Rampant Cronyism and Corruption > Spahn, vgl. Lobbycontrol D …
    14. Fraudulent Elections

  7. . Laut dem Entwurf sollen Personen, die in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden, für fünf Jahre in einem Register erfasst werden.

    Fake News!

  8. Welche Personen/Organisationen bilden diese „drohende Gefahr“ ab?

    Oppositionsparteien, Bürgerrechtler und Journalistenvereinigungen und auch linke Jugendorganisationen und Fußballfans!

    Das sind doch die Zielgruppen gegen die diese neuen Gesetzespakete eingesetzt werdensollen, diese Zersetzer des innerdeutschen politischen Friedens!

    Für die einen Ironie, für die CSU die Realität!

  9. Ich verstehe die Bazis auch nicht. Die Wählen den Kram immer wieder! Eigentlich hätten die es nicht anders verdient. Mauer drum und gut!

    1. Weil die Bazis des ned wissen!
      Wie die Niederländer https://netzpolitik.org/2018/so-brachten-fuenf-junge-niederlaender-die-massenueberwachung-ins-wanken/ , die wurden auch erst informiert, als es fast zu spät war und was ich noch lustiger finde ist, das es 75% der Bevölkerung nicht im geringsten interessiert hat!
      Dann hat das Parlament gerächt, weil Widerstand ohne Konsequenzen für die Gefährder?
      Nein!

      „bevor die Menschen in den Niederlanden zur Urne gerufen wurden, stimmte das niederländische Parlament für die Abschaffung jeglicher konsultativer Referenden.“

      Hier sieht man doch, was passiert falls man sich wehrt.
      Im übrigen mir Bayer ist da nicht viel anders gestrickt!

    2. Wissen ist Macht und gegen etwas, von dem die Bayern nix wissen/keine Kenntnis haben, wird nicht Protestiert!

      Wie die Niederländer https://netzpolitik.org/2018/so-brachten-fuenf-junge-niederlaender-die-massenueberwachung-ins-wanken/ , die wurden auch erst informiert, als es fast zu spät war und was ich noch lustiger finde ist, das es 75% der Bevölkerung nicht im geringsten interessiert hat!
      Dann hat sich das Parlament gerächt, weil Widerstand ohne Konsequenzen für die Gefährder?
      Nein! Widerspruch wird in Zukunft in den Niederlanden nicht mehr geduldet!
      Rechte für Bürger werden rigoros gestrichen!

      „bevor die Menschen in den Niederlanden zur Urne gerufen wurden, stimmte das niederländische Parlament für die Abschaffung jeglicher konsultativer Referenden.“

      Hier sieht man doch, was passiert falls man sich wehrt.
      Im übrigen mir Bayer ist da nicht viel anders gestrickt!
      Doch wenn ihm etwas gegen den Strich geht, macht er seinem Ärger Luft!

  10. hey zusammen,

    schlechte Nacrichten aus Karlsruhe!! Klage abgeschmettert!!

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/rk20181008_1bvr165818.html

    In dem Verfahren
    über
    die Verfassungsbeschwerde
    1. des Herrn H…,
    2. des Herrn A…,
    – Bevollmächtigter:

    Rechtsanwalt Michael Augustin,
    Bavariafilmplatz 7 / Gbd. 49, 82031 Grünwald –
    gegen

    das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18. Mai 2018 (GVBl S. 301, 434)

    und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
    hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

    den Vizepräsidenten Kirchhof

    und die Richter Masing,

    Paulus

    gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
    Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 8. Oktober 2018
    einstimmig beschlossen:

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

    G r ü n d e :

    1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes durch das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18. Mai 2018 (BayGVBl S. 301).

    2 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). Sie ist unzulässig, da die Beschwerdeführer eine Beschwerdebefugnis im Hinblick auf die angegriffene Norm nicht hinreichend dargelegt haben.

    3 Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde – wie hier – unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr). Hier haben die Beschwerdeführer schon nicht hinreichend dargelegt, mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in ihren Grundrechten berührt zu werden. Jedenfalls aber ist nicht hinreichend dargelegt, dass die angegriffenen Vorschriften geeignet wären, die Rechtsstellung der Beschwerdeführer ohne einen weiteren Vollzugsakt unmittelbar zu verändern, oder es den Beschwerdeführern unzumutbar wäre, gegen denkbare Vollzugsakte im fachgerichtlichen Verfahren vorzugehen (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    4 Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

    5 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.