Digital Rights
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: Mehr Informationen zur IPRED2-Entscheidung im EU-Parlament
: Mehr Informationen zur IPRED2-Entscheidung im EU-Parlament Pressemitteilung des EU-Parlaments: Strafrechtliche Maßnahmen gegen Nachahmung und Produktpiraterie.
Das Plenum stellt klar, dass die Richtlinie nur für Verletzungen in gewerbsmäßigem Umfang zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile gelten sollte. Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke schließt sie daher nicht ein. Auch „der faire Gebrauch eines geschützten Werkes“ z.B. durch eine Vervielfältigung für Kritik, Kommentare, Zeitungsberichte, den Unterricht, Wissenschaft und Forschung stelle keine Straftat dar.
Telepolis: Abgeordnete sind Raubkopierer und Verbrecher.
Die zweite Durchsetzungsrichtlinie soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission die erste Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EC vom 29. April 2004 „ergänzen“ und die Mitgliedsstaaten dazu zwingen, bei der Verletzung von Monopolrechten nicht mit dem Zivilrecht, sondern mit dem Strafrecht einzuschreiten. Sie besteht hauptsächlich aus kontroversen Regelungen aus der Durchsetzungsrichtlinie, die damals entfernt wurden, um eine schnelle Verabschiedung zu ermöglichen. Die Abstimmung über die zweite Durchsetzungsrichtlinie endete am Donnerstag mit so vielen Änderungen, dass es eine zweite Lesung geben wird, mit der Kritiker auf eine komplette Ablehnung hoffen.
IP-Watch: IP Enforcement Directive Clears EU Parliament But Opposition Remains.
“The recording industry is not alone in the view that the European Parliament has taken the wrong road in trying to define what constitutes ‘commercial scale’ and ‘intentional’ intellectual property infringements,” said Frances Moore, the International Federation of the Phonographic Industry’s European regional director. The Commission refrained from introducing definitions “in order to keep the directive in line with international laws and allow national judges to use their own discretion when deciding on particular cases.”
Defining commercial scale as “obtaining by a commercial advantage” does not make it clear “if saving money by filesharing instead of buying CDs would give anyone a commercial advantage or not,” said Erik Josefsson, the Electronic Frontier Foundation’s (EFF’s) European affairs coordinator. If it did, he said, the act of sharing files would, under Zingaretti’s definition, not be considered private use for personal and not-for-profit purposes.
The Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) criticised the decision to criminalise incitement to infringement. “Today, ‘inciting’ is only criminal in some member states, and in exceptional cases such as hate speech,” said analyst Jonas Maebe. “Elevating IP rights to the same level is a scary development.”
Urheberrecht.org: EU-Parlament beschließt Richtlinienvorschlag zu Strafvorschriften bei Verletzungen geistigen Eigentums.
ars technica: Controversial copyright directive passes European Parliament.
The directive is ostensibly designed to crack down on commercial piracy and counterfeiting operations, but critics warned that, thanks to the vague terminology of the directive, it could apply much more widely. They note that no definitions are offered for the terms „incitement“ or „commercial scale,“ opening the possibility that the courts could interpret them to include innovators building new media products. Those terms could be interpreted, for example, to hold ISPs liable for the infringing activities of their users.
Mehr Infos bietet auch Ipred.org. Oder hier im Blog unter: IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen.
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: Access Denied: The Practice and Policy of Global Internet Filtering
: Access Denied: The Practice and Policy of Global Internet Filtering Bei MediaBerkman gibt es mal wieder einen interessanten Podcast: Access Denied: The Practice and Policy of Global Internet Filtering. Diesmal geht es um:
Rob Faris, the OpenNet Initiative’s Research Director and John Palfrey, one of the project’s Principal Investigators, lead a discussion of Internet filtering and provided a glimpse of the results of ONI’s first global survey of Internet censorship.
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: IT-Gipfel: Die Bundesregierung versucht zu erklären
: IT-Gipfel: Die Bundesregierung versucht zu erklären Letzten Winter fand in Potsdam ja der erste IT-Gipfel der Bundesregierung statt, worüber wir ausgiebig gebloggt haben. Grietje Bettin aus der grünen Bundestagsfraktion hat im Anschluss eine kleine Anfrage an die Bundesregierung geschrieben und nun sind die Antworten da. Kurz zusammengefasst ist die Antwort echt langweilig (Ich hatte aber auch nichts spannendes erwartet). Eine Antwort ist durchaus interessant, gebloggt zu werden. Zeigt sie doch das technokratische Verständnis unserer Bundesregierung inkl. dem Internetminister Michael Glos, der gar nicht genau weiss, worum es überhaupt geht:
Frage: Wie erklärt die Bundesregierung den Ansatz, dass sie „der Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen auf dem Weg in die globale Informationsgesellschaft eine besondere Bedeutung beimisst“ (vgl. Drs. 16/3975) vor dem Hintergrund, dass die Zivilgesellschaft zu dem IT-Gipfel im Dezember nicht eingeladen wurde?
Antwort: Ziel des IT-Gipfelprozesses ist es, den IKT-Standort Deutschland zu stärken. Es geht nicht um alle Bereich der Informationsgesellschaft. Im Zentrum des ersten nationalen IT-Gipfels stand die Verbesserung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Deutschland als wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen IKT-Branche. Angesichts dieser wirtschafts- und technologiepolitischen Grundausrichtung waren zivilgesellschaftliche Aspekte nicht Gegenstand des ersten Gipfels.
Da könnte man gut ein paar Gegenfragen stellen:
* Wann gibts denn mal was für die gesamte Informationsgesellschaft? Wenn der Glos in Rente ist?
* Warum hat nach Meinung des Wirtschaftsministerium die Zivilgesellschaft (Dazu zählt u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte, der CCC, eigentlich der ganze Rest) nichts mit technischen Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland zu tun?Was fällt Euch noch ein?
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: IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen
: IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Geistigen Eigentum (IPRED2) ist heute im EU-Parlament mit Änderungen angenommen worden. Ein Antrag der Grünen auf Abweisung ist nicht durchgekommen. 379 sollen für die Richtlinie gestimmt haben, 270 dagegen. Es soll zwar eine Änderung in der Formulierung zwischen kommerzieller / privater Nutzung angenommen worden sein, aber wahrscheinlich ist die Konkretisierung nicht gut genug. Sie wird immer noch als sehr schwammig bezeichnet. Ein weitergehender Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Mehr Infos später.
Update: Reaktionen.
Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: Dem Lobbydruck gebeugt!
Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.[…]Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“
Monika Ermert hat für Heise einige Stimmen gesammelt: EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein.
Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen. Patente sollen anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst werden. Im mehrheitlich beschlossenen Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen.
EFF: IPRED2 Slips Through, Fight to Continue
We were told by the two largest political parties that they felt that the Directive had not been given enough time to be properly discussed, and that our campaign had definitely contributed to the discussion. The fight now moves to the Council of the European Union, where it will be considered by representatives of the national governments of all EU Member States. Several states have started to mount resistance to IPRED2 in recent weeks, with the UK and Holland leading the charge. Europeans worried about their right to innovate, and their ability to live under clear, fair criminal laws must now turn to their own national governments to ensure that IPRED2 doesn’t set a terrible precedent for copyright law, and the EU legal process. If the Council disagrees with EuroParl’s action – which we believe is in reach – IPRED2 would be returned for a second reading. We will be tracking these developments and providing opportunities to act at CopyCrime.eu.
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: Parole Font: das Carepaket für den politischen Widerstand.
: Parole Font: das Carepaket für den politischen Widerstand. Die Nachfolger zur „Stasi 2.0“-Schablone sind da: Die beiden Blogs Dataloo und Fontblog haben grafische Vorlagen von mehr Politikern geschaffen, dazu einen Font wieterentwickelt und alles unter einer Creative Commons Lizenz online gestellt: Parole Font: das Carepaket für den politischen Widerstand.

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: Überraschung: Vorratsdatenspeicherung kommt viel schneller
: Überraschung: Vorratsdatenspeicherung kommt viel schneller Am 8. November 2006 hiess es noch in einer Pressemitteilung vom Bundesjustizministerium: Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren – mehr Grundrechtsschutz als bisher.
Für die internetbezogenen Daten sieht der Entwurf im Einklang mit europäischen Vorgaben allerdings einen Aufschub der Speicherungspflicht bis 15. März 2009 vor.
Klang toll, damit konnte man noch ein paar Bedenken ausräumen, zum Beispiel das mit den Kosten. Das dauert ja noch, also keine Panik… Im aktuellen Gesetzesentwurf heisst es nun aber, dass Verkehrsdaten von Internet- und E‑Mail-Nutzern schon zum 1. Januar 2008 gespeichert und ggf. Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden sollen. Das kristiert jetzt Eco, der Verband der Internetprovider:
Dazu Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, eco: „Die Internetwirtschaft ist von dieser kurzfristigen Umsetzung böse überrascht worden. Es ist völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und Email-Nutzung zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Sie ist mit herkömmlicher Überwachung nicht zu vergleichen. Es geht hier nicht um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es müssen neue, anspruchsvolle technische und organisatorische Prozesse aufgesetzt werden, die hohe Kosten verursachen. Denn es sind auch Daten zu speichern, die kein Provider bisher erfasst hat. Bislang haben wir noch nicht einmal grundlegende Informationen zu den technischen Anforderungen. Die überhastete Umsetzung stellt eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft dar. Sie wird gezwungen, kurzfristig enorme Kosten für die Umsetzung eines Gesetzes zu tragen, das dann möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird.“
Mal wieder keine vertrauensbildende Massnahme von Seiten der Bundesregierung.…
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: Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“?
: Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“? Laut Gisela Plitz von der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung in einer heutigen Sitzung des Innenausschusses „die Katze aus dem Sack“ gelassen:
Auf Antrag der FDP musste die Bundesregierung in der heutigen Sitzung des Innenausschusses die Katze aus dem Sack lassen und einräumen, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“ stattfinden, die vom damaligen Innenminister Otto Schily abgezeichnet worden sei. Hierzu stelle ich fest: Eine Dienstanweisung ist eine unter keinem Gesichtspunkt geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend ist die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege schon gar nicht vor, jedenfalls nicht so lange der Computer „im Garten“ steht. Auch eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe man nicht.
Gibt es irgendwo weitere Quellen, die das mit dem „Garten“ näher verifizieren?
Update: Heute im Bundestag hat noch einige weitere Infos zu der Sitzung.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts. Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten.
Danke an Maritta für den Hinweis.
Update: Jetzt gibts auch bei Golem einen Artikel mit mehr Zitaten: Innenministerium: Online-Durchsuchungen längst Usus.
Auch von Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, gibt es scharfe Worte: „Die heute bekannt gewordenen gesetzlich nicht zulässigen Online-Durchsuchungen durch den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz zeigen erneut, wie es um die Bürgerrechte in der großen Koalition bestellt ist. Erst vor wenigen Taten rief der SPD-Vorsitzende Beck seine Partei zur Bürgerrechtspartei aus. Heute schon ist sie Teilhaberin eines rechtsstaatlichen Abbruchunternehmens.“
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: Rentner-TV
: Rentner-TV Heute diskutiert in der WDR-Sendung „hart aber fair“ eine männliche Rentnerrunde über das Thema „Tausche Freiheit gegen Sicherheit – wird unser Land zum Schnüffelstaat“. Julia Seeliger, jung, weiblich und grüne Datenschutz-freundliche Politikerin wurde erstmal eingeladen und jetzt wieder ausgeladen. Man braucht Platz für ein bisschen „Grosse Koalition Inszenierung“ und nimmt lieber Bundestrojaner-Fan Wiefelpütz mit rein. Und so wird eine männliche Rentnerrunde zur besten Sendezeit über (für sie) abstrakte Themen wie die Online-Durchsuchung reden.
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: IPRED2 morgen im EU-Parlament
: IPRED2 morgen im EU-Parlament Morgen ist die Abstimmung über die IPRED2 im EU-Parlament. Im Vorfeld gab es die erste Lesung. Heise berichtet über die Diskussion: Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums in der EU weiter umstritten.
Eine Kriminalisierung des Austauschs von Kultur, so wetterte der Vertreter der spanischen Grünen, David Hammerstein Mintz, sei mit dem Industrieausschuss nicht zu machen. Kriminelle und Bürger dürften nicht einfach auf die gleiche Stufe gestellt werden. Genau das aber drohe, würde der von der Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf nicht klar beschränkt. Für viele Parlamentarier ist es unabdingbar, das private Kopieren ohne Gewinnabsicht auszunehmen. So wird es nun auch in erster Lesung von Zingaretti als Kompromiss vorgeschlagen. Ebenso sollen Patente explizit aus den Strafrechtsvorschriften herausgenommen werden. Die Kommission ist aber laut EU-Kommissar Günther Verheugen über die vom Parlament gemachten Einschränkungen bei der Definition des Geistigen Eigentums „nicht glücklich“. Die Kommission trete für die Einbeziehung von Patenten ein. Der vom Parlament vorgeschlagene Erhalt von Spielräumen für die Mitgliedsstaaten könne darüber hinaus erneut zu Rechtsunsicherheit führen.
Interessant ist natürlich, dass der SPD-EU-Kommissar Verheugennicht glücklich ist, dass Patentverletzungen vone einer Strafbarkeit ausgenommen werden sollen. Seine Initaitiven etwas weiter gesponnen könnte ein solcher Weg allerdings Programmierer in den Knast bringen, wenn denn doch irgendwie Softwarepatente durch die Hintertür eingeführt werden können. Verheugen´ s Verwaltung hätte dies ja gerne.
Die Free Software Foundation Europe hat sich auch in einem offenen Brief an die Abgeordneten des EU-Parlaments gewandt:
Die FSFE würde Sie gerne auf einen Vorschlag für eine Richtlinie hinweisen, über welchen in der nächsten Plenarsitzung abgestimmt wird. KOM(2006)168 kriminalisiert viele gesellschaftlich sinnvolle und legitime Anwendungen von Technologien und würde Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Furcht erzeugen, wodurch die Fähigkeit der europäischen Bürger und Unternehmen, an der Informationsgesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt würde. Dies macht die Vorteile des Fortschritts in der Computertechnologie zunichte, der es für alle immer leichter macht, an der Erstellung und Verbreitung von Software und Information mitzuwirken.
Auch die Futurezone berichtet: Streit über EU-Richtlinie zu Produktpiraterie.
Uneinigkeit herrschte jedoch über eine klare Definition darüber, wer sich wodurch strafbar macht. So wurde etwa darüber gestritten, ob es mit Hilfe der EU-Richtlinie auch möglich sein soll, Konsumenten und Enduser strafrechtlich zu belangen. Die im Entwurf festgeschriebene Definition des „gewerblichen Umfangs“ [„Commercial Scale“] lässt diese Interpretation durchaus zu. Damit könnten auch im privaten Rahmen begangene Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden, da eine Absicht zur Gewinnerzielung für die strafrechtliche Verfolgung nicht nachgewiesen werden muss.
Golem: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen.
Zur Rechtfertigung des Richtlinien-Entwurfs verweist die EU-Kommission neben dem Kampf gegen Piraterie und Organisiertes Verbrechen, den Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produktfälschungen und die Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat: „Geistiges Eigentum wird geschützt“. Die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses ist in Artikel 17 (2) nicht ausdrücklich vorgesehen. Das Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum weist in seiner Stellungnahme zu den EU-Plänen darauf hin, dass „ein unbegrenzter Schutz den Verpflichtungen aus dem TRIPS-Abkommen widersprechen würde, die ebenfalls fordern, das Interesse der Öffentlichkeit zu berücksichtigen“.
Die Berliner Europa-Abgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann (Die Linke) macht Hoffnungen auf einen adäquaten Änderungsantrag:
„Es zeichnet sich jedoch ab, dass durch voraussichtlich mehrheitsfähige Änderungsanträge Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke von „gewerblichem Umfang“ nach Art. 3 explizit ausgenommen werden. Von daher hoffe ich, dass Ihre Hauptbedenken mit der Plenumsentscheidung aus dem Weg geräumt werden können.“
Jetzt informieren: Copycrime.eu (englisch).
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: Nationale Internetkontrolle sichert die Stabilität des Staates
: Nationale Internetkontrolle sichert die Stabilität des Staates Bei heise.de heute: China will Internet und amtliche Informationen besser kontrollieren. Inhaltlich wenig Neues, dafür aber drastisch formuliert:
Nach einem Treffen des Politbüros über die Informationspolitik am Vortag sagte Präsident Hu Jintao, die Entwicklung und Verwaltung des Internet „muss der fortschrittlichen sozialistischen Kultur und der korrekten Führung der Propaganda folgen“. Ideologisch müsse die Führung des Marxismus gefestigt werden. „Ob wir das Internet in den Griff bekommen, hat Auswirkungen auf die Entwicklung der sozialistischen Kultur, die Sicherheit der Informationen und die Stabilität des Staates“
Das Internet in den Griff bekommen… das heißt in China immer auch, die eigenen User in den Griff bekommen und einzuschüchtern. Die Medien, Blogger eingeschlossen, können bei Verstoß mit fetten Geldstrafen bedacht werden. Auch das Re-Posten eines älteren Artikels kann Menschen in den Knast bringen, jetzt wirds nicht nur Leben ruinieren sondern auch teurer. Das Verfahren dazu wird sogar „standardisiert“.
Weitere Details zur Lage in China in diesem Blog, oder an anderer informierter Stelle.UPDATE: Auch bei boingboing wird berichtet, auch von einem Insider.
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: Jonathan Zittrain im tagesschau.de-interview
: Jonathan Zittrain im tagesschau.de-interview Tagesschau.de hat ein kurzes Interview mit Jonathan Zittrain vom Berkman Center for Internet and Society zur IT-Zukunft: „Behalten Sie Ihren PC im Haus!“ Er hat wohl auch ein neues Buch zur Internet-Regulierung veröffentlicht, was ich mir mal beschaffen muss. Das Interview ist auf jeden Fall lesenswert und ich kann leider nicht alle lesenswerten Stellen hier zitieren.
tagesschau.de: Warum die Entwicklungsländer?
Zittrain: Die Lehre aus den vergangen zwanzig Jahren ist, dass die meisten nützlichen oder interessanten Online-Innovationen – darunter das World Wide Web – ohne große Finanzierung oder sogar durch Amateure entstanden sind. Wenn das Mainstream-Internet diese Innovationsquellen künftig ausschließt, könnten die Entwicklungsländer, wo offene Technologien eingesetzt werden, zum Labor für neue Programme werden – und dabei vielleicht sogar die Führung übernehmen.
tagesschau.de: Sie sind Professor für Internetregulierung. Sollten Regierungen etwas unternehmen, um die Entwicklung zu steuern?
Zittrain: Ja, ich denke, Regierungen können etwas tun, um ein ausgewogenes Ökosystem bei der Informationstechnologie sicherzustellen. Sie sollten außerdem davon Abstand nehmen, solche vermeintlich „sicheren Geräte“ für neue Arten der Überwachung zu benutzen. Bei einigen Geräten ist es möglich, bei allen Nutzern quasi per Fernsteuerung störende Dateien zu löschen, oder ein Mobiltelefon einzuschalten und darüber die Umgebungsgeräusche mitzuhören.
[Danke an Bernhard]
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: Datenschutz: 21. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2005/2006
: Datenschutz: 21. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2005/2006 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat heute dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, den 21. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2005/2006 überreicht: Schaar: Staat muss Datenschutz stärken.
Zur Lage des Datenschutz in Deutschland gibt es eine Einleitung von Peter Schaar:
Eine der wichtigsten Aufgaben des demokratischen Rechtsstaates ist es, die Freiheitsrechte seiner Bürger zu schützen. In der modernen Informationsgesellschaft ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein elementares Bürgerrecht, dessen Bedeutung vor allem angesichts des technologischen Fortschritts ständig zunimmt. Immer mehr personenbezogene Daten werden in immer mehr Lebensbereichen erfasst. Ob wir mit Kunden- und Kreditkarten einkaufen, im Internet surfen, telefonieren oder uns einfach nur in videoüberwachten Bereichen bewegen, die Datenflut ist so groß wie noch nie. Das Datenschutzrecht hat jedoch nicht mit dieser Entwicklung Schritt gehalten. Leider hat es die Bundesregierung in den letzten Jahren versäumt, hier initiativ zu werden. So stehen gesetzliche Regelungen zu Genomanalysen und zum Arbeitnehmerdatenschutz seit langem aus, obwohl der Deutsche Bundestag die Bundesregierung wiederholt und einstimmig aufgefordert hat, hierzu Entwürfe vorzulegen. Auch die dringend erforderliche Modernisierung des Datenschutzrechts und das Ausführungsgesetz zum Datenschutzaudit müssen endlich in Angriff genommen werden. Beides sollte schon im Anschluss an die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EG-Datenschutzrichtlinie im Jahr 2001 geregelt werden, ist aber dann auf der Strecke geblieben.
Umgekehrt wurde der Datenschutz auch im Berichtszeitraum zu Gunsten der Inneren Sicherheit immer mehr eingeschränkt. Das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Terror und Kriminalität und dem Schutz ihrer Freiheit droht aus dem Lot zu geraten. Der Staat muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wieder stärker unter seinen Schutz stellen.In der oben verlinkten Pressemitteilung sind viele aktuelle Debatten aufgeführt, worüber dieses Blog schon oftmals berichtet hat. Den ganzen Tätigkeitsbericht gibt es hier als 2,7 MB grosses PDF.
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: USA: Beschwerde gegen Doubleclick-Übernahme durch Goole
: USA: Beschwerde gegen Doubleclick-Übernahme durch Goole Heise berichtete am Samstag über eine Beschwerde von US-Bürgerrechtsorganisationen gegen die Doubleclick-Übernahme durch Goole.
Die amerikanischen Bürgerrechtsgruppen EPIC, CDD und US PIRG haben bei der Federal Trade Commission (FTC) eine Beschwerde über die Übernahme des Werbevermarkters DoublClick durch Google eingereicht. Sie wollen damit erreichen, dass die US-Wirtschaftsbehörde die geplante Akquisition untersucht.
Den Beschwerde-Brief hat freundlicherweise Anika ins deutsche übersetzt und uns geschickt.
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: Blogger-Registrierung in Weissrussland
: Blogger-Registrierung in Weissrussland Das Regime in Weissrussland will eine Registrierung für Online-Publikationen einführen. Dies wird von den Reporter ohne Grenzen kritisiert, wie die Futurezone berichtet: Weißrussland setzt Blogger unter Druck.
Die „Vereinigung zur Verteidigung der Rechte von Journalisten“ [BAJ] warnte am 12. April in einer Pressekonferenz vor einem in Minsk vorgelegten Entwurf für ein „Gesetz über Information, Informationstechnologie und den Schutz von Information“. Der Entwurf sieht ein System zur Registrierung sämtlicher Medien, also auch Online-Publikationen, vor. Noch ist unklar, ob die Registrierung verpflichtend oder bloß „empfohlen“ sein wird. In jedem Fall sei ein derartiges Gesetz in einem Staat wie Weißrussland der sich auf der Liste der „13 Feinde des Internet“ befindet, besonders beunruhigend, so ROG.
Die Originalmeldung findet sich hier: Opposition activist arrested for article posted online.
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: Anhörung zu „Änderung des Passgesetzes“ im Bundestag
: Anhörung zu „Änderung des Passgesetzes“ im Bundestag Während gerade im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung über die „Änderung des Passgesetzes“ läuft, gibt es passend dazu auch einige Presseberichte. Spiegel-Online berichtet z.B. über „Experten warnen vor Biometrie-Pass“.
Ein knackbarer Kopierschutz, massenhaft Missbrauchs-Möglichkeiten – und eine Technik, die weit hinter den Versprechen zurückbleibt: Experten lassen wenig Gutes am neuen Biometrie-Pass. Bei der Anhörung heute im Bundestag warnen sie vor dem elektronischen Fingerabdruck.
Und die Taz hat den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar befragt: „Ich will keine Foto-Datei aller Bürger“.
Sie wollen also den technischen Fortschritt aufhalten?
Nein. Ich habe nichts dagegen, wenn die Meldebehörden heute Fotos per E‑Mail statt per Post verschicken. Das wird ja teilweise bereits gemacht. Ich will nur nicht, dass eine Infrastruktur entsteht, bei der die rund 5.300 Passregister so vernetzt sind, dass sie aus Sicht der abfragenden Polizei oder anderer Stellen wie eine zentrale Passfoto-Datei der ganzen Bevölkerung funktionieren. Denn genau so etwas wollte der Bundestag immer verhindern.
Sie sprechen von Infrastruktur. War der eigentliche Sündenfall nicht schon die Digitalisierung der Passbilder?
Wenn die Bilder erst mal eingescannt sind und als Datei vorliegen, dann ist klar, dass irgendwann ein Online-Zugriff gefordert wird. Aber wir Datenschützer können auch nicht die Verwaltung zwingen, weiter mit den Methoden des letzten Jahrhunderts zu arbeiten. Die Digitalisierung der Passbilder hat ja schon vor mehr als zwanzig Jahren begonnen.
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: Aktion: Kontaktiert Europaparlamentarier um die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern
: Aktion: Kontaktiert Europaparlamentarier um die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern ### Update: Abstimmung ist wohl erst am Mittwoch!!! Es bleibt also noch ein weiterer Zeit zum Kontaktieren von Abgeordneten! ###
Über die nahende Abstimmung im EU-Parlament für die Fortsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums (IPRED2) hatte ich erst letzte Woche im Rahmen der copycrime-Kampagne geschrieben. Nun gibt es eine europaweite Aktion, um am Wochenende und am kommenden Montag noch viele EU-Parlamentarier davon zu überzeugen, für Verbraucher- und Bürgerrechte zu stimmen. Extrem kurz zusammengefasst hat die Musik- und Filmindustrie im Moment nur die Möglichkeit, Tauschbörsennutzer pleite zu klagen. Aber das reicht nicht. Wenn diese Richtlinie in deren Sinne durchkommt, dann kann man für das Brennen von CDs oder das nicht-kommerzielle tauschen von Kulturgütern in den Knast kommen. Im Gegensatz zum Bundestag bringt es was, auf EU-Ebene Abgeordnete aller Parteien zu kontaktieren. Diese unterliegen weitgehend keinem Fraktionszwang und entscheiden mehr oder weniger frei. Fairsharing hat den folgenden Aufruf von EFF-Europe und FFII ins deutsche übersetzt:
Filesharer aufgepasst: Das EU-Parlament droht Euch mit Knast. Macht mit und wehrt Euch!
Während in Deutschland noch über die Umsetzung einiger EU-Richtlinien im Urheberrechtsbereich diskutiert wird, zimmert man in Brüssel schon an der nächsten: Am kommenden Dienstag, den 24.04.2007 soll das EU-Parlament die so genannte zweite Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) beschließen und so europaweit strafrechtliche Bestimmungen für die Verletzung von Urheberrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten einführen.
Nutzt das Wochenende und fordert das Mitglied des Europäischen Parlamentes das Euch in Brüssel vertritt auf, die Richtlinie abzulehnen oder den Änderungsantrag der Koalition aus Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und ErfinderInnen zu unterstützen (s.u.).
*** Was ist neu an der zweiten Durchsetzungs-Richtlinie und warum ist das schlecht? ***
Die Anwendung von Strafrecht auf die Verletzung von Urheberrechten ist in Deutschland nicht neu. Schon jetzt können hier sogenannteRaubkopiererInnen, die ihre „Beute“ gewerblich vertreiben, für mehrere Jahre hinter Gittern landen. Neu wäre aber, wie es der derzeitige Entwurf der Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie vorsieht, dass diese Androhung von Strafe auch auf nicht kommerziell handelnde Piraten / RaubkopiererInnen ausdehnen würde, also z.B. auch auf Menschen, die ganz privat in Tauschbörsen Musikdateien tauschen. Wird man in Zukunft beim Tauschen im Netz erwischt, würde es bedeuten, dass nicht mehr wie bisher „lediglich“ eine Geldstrafe droht, die man eventuell dem „geschädigten“ Unternehmen zahlen muss, sondern obendrein noch Freiheitsstrafen bzw. Geldstrafen drohen, die dann vom Staat zusätzlich eingefordert werden.
*** Konkret enthält der Entwurf folgende Schwächen: ***
1.Die Definitionen im derzeitigen Entwurf sind derart ungenau, dass sie das private Tauschen in Internettauschbörsen mit erfassen könnten. Niemand ist sich da so genau sicher. Wir fordern klare Definitionen, die rein privates Handeln, also nicht auf das Erzielen von Profit ausgerichtete Tätigkeiten, explizit von strafrechtlicher Verfolgung ausschließen.
2.Der jetzige Entwurf droht Dritte haftbar zu machen, wenn mit den von ihnen angebotenen Techniken Urheberrechtsverletzungen begangen werden und würde dafür ebenfalls strafrechtliche Bestimmungen einführen (Artikel 3 IPRED2). Das trifft z.B. Internet-Service Provider, die künftig P2P-Netzwerkdiensteschneller sperren werden, um der potentiellen Strafe zu entgehen. Ebenso wird es Programmierer treffen, die neue P2P-Software kreieren oder die Betreiber von Internetseiten wie YouTube. Insgesamt würde die Richtlinie so auf die Entstehung und Verbreitung von Innovationen abschreckend wirken und diese be- oder gar verhindern.
3.Der Entwurf enthält derart schwammig formulierte Definitionen, dass er mehr Rechtsunsicherheit schafft als er beseitigt. Dadurch ist er nicht geeignet, gerade in einem Bereich, der für VerbraucherInnen derzeit schon sehr unübersichtlich ist, mehr Rechtssicherheit zu liefern, sondern würde gerade im Gegenteil zu noch größerer Unsicherheit führen.
Gestern hat sich auf europäischer Ebene ein Bündnis aus Büchereien, VerbraucherschützerInnen und ErfinderInnen entschlossen, gemeinsam einen Änderungsantrag an das Europäische Parlament zu stellen (zum Text des Änderungsvorschlags: http://www.copycrime.eu/amendments/).
Helft mit und fordert Euren Europaparlamentarier auf, diesen Antrag zu unterstützen oder die Richtlinie ganz abzulehnen.
ES IST SEHR WICHTIG, DASS IHR JETZT REAGIERT. Die Europaparlamentarier brechen bereits zu ihrer Reise von Brüssel nach Straßburg auf, wo sie am 24. April 2007 den Änderungsanträgen zur Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie (IPRED2) zustimmen sollen.
Schreibt, was das Zeug hält. Erzählt Eurem Abgeordneten, wer ihr seid, warum ihr Euch an ihn wendet. Erzählt ihm, dass ihr nicht für die Nutzung einer neuen Technik mit Gefängnis bedroht werden möchtet. Fragt ihn oder sie, wie ihr die Richtlinie verstehen sollt, wenn das noch nicht mal die Fachleute schaffen und fragt sie, ob sie wirklich meinen, dass das private Tauschen von Musik im Internet mit Gefängnis bestraft werden sollte. Weist sie außerdem daraufhin, dass es Alternativen zur Kriminalisierung von TauschbörssennutzerInnen gibt, z.B. die Kulturflatrate.
WIE AUCH IMMMER IHR EUREN UNWILLEN BEGRÜNDET, FOLGENDES SOLLTE MIT REIN:
Fordert ihn oder sie auf, ENTWEDER FÜR DEN ÄNDERUNGSANTRAG des Bündnisses von Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und Erfinderinnen“ (the librarians’, consumers’ and innovators’ coalition amendments) zu stimmen ODER DIE VORLAGE IM GANZEN ABZULEHNEN.
*** An wen genau schreibe ich? ***
Am effektivsten ist es, wenn ihr die Abgeordneten aus Eurem Bundesland anschreibt, anruft, anfaxt. Dazu könnt ihr hier herausfinden, wer Euch vertritt. Notiert Euch den Namen und sucht unter dieser Adresse die Kontaktdaten heraus, damit ihr sicher geht, dass ihr sie auch im Büro in Brüssel bzw. Straßburg erreicht.
Schickt Eure Mitteilung
* an das BRÜSSELER BÜRO des jeweiligen Abgeordneten vor Montag, dem 23. April
* an das STRASSBURGER BÜRO nach Montag, dem 23. April.Wenn eine Mail an einen der Europaabgeordneten rausgeht, wäre es klasse, wenn ihr sie auch an uns weiterleiten könntet, damit wir ungefähr wissen, wie viele Personen sich beteiligt haben. Auch auf die Antworten sind wir sehr gespannt, ebenso hier wäre die Weiterleitung an uns toll.
Die Electronic Frontier Foundation Europe (EFF Europe) hat eine Webseite zur Information von EU-Parlamentariern gemacht, auf der es viele weitere Informationen zu diesem Thema gibt: www.copycrime.eu. Auch der Förderverein für eine Freie Informationsinfrastruktur (FFII) hält jede Menge Infos bereit.
EFF und FFII haben zu dieser Aktion aufgerufen, die vom FairSharing Netzwerk unterstützt wird.
Bei Heise gibt es weitere Informationen: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen.
Mehrere Nichtregierungs-Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vorgelegt, um eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung „vager neuer Urheberrechtsverbrechen“ zu verhindern. „Der Entwurf ist schlecht“, warnen die Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief (PDF-Datei). Das Gesetzesvorhaben würde „Millionen junger Europäer bekämpfen“. Da die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien, würden sie allgemein „eine Bedrohung für die Bürgerrechte“ darstellen. „Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein“, erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens. Der Richtlinienentwurf sei beides nicht.
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: Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ fordert mehr OpenAccess
: Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ fordert mehr OpenAccess Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat gestern wieder eine neue Pressemitteilung zum zweiten Korb der Urheberrechtsreform veröffentlicht.
Professoren appellieren an die Politik, der Privatisierung und Kommerzialisierung von mit öffentlichen Mitteln erzeugtem Wissen nicht weiteren Vorschub zu leisten und fordern ein bildung- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht.
Das Ende der parlamentarischen Aushandlung der zweiten Urheberrechtsnovellierung steht bevor. Aber das, was als Gesetz dem Bundestag vorgelegt werden soll, ist immer noch weit von dem entfernt, was die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hatte, nämlich ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Das wollen Professoren nicht hinnehmen. In Anschreiben an Bundesregierung und Bundestag äußern zahlreiche Professoren die Sorge, dass der für Forschung und Lehre unabdingbare elektronische Zugriff auf das publizierte und mit öffentlichen Mitteln erstellte Wissen durch neue Normvorschriften erheblich behindert wird. Die Politik billige den Verlagen ohne Not ein weitgehendes Monopol für die elektronische Dokumentlieferung zu. Wenn sich Wissenschaftler, Lehrer und Studierende die benötigten Artikel über den Markt mit den kommerziellen Hochpreisangeboten der internationalen Verlagswirtschaft einkaufen müssen und die Bibliotheken von den elektronischen Dokumenten ausgeschlossen werden, besteht die Gefahr, dass auf die Nutzung wichtiger Texte verzichtet wird. Die Professoren fordern die Politik auf, auch durch das Urheberrecht die Weichen zu stellen, damit das öffentlich produzierte Wissen nach Open-Access-Prinzipien für jeden frei verfügbar wird.[…]
Die Pressemitteilung geht ausführlich auf verschiedene Kritikpunkte für Lehre und Wissenschaft im Rahmen der Urheberrechtsreform ein.
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: MediaBerkman-Podcast: Wendy Seltzer, “Sacked by Copyright”
: MediaBerkman-Podcast: Wendy Seltzer, “Sacked by Copyright” Bei MediaBerkman gibt es wieder einen interessanten Podcast für die Weiterbildungsprogramm: Wendy Seltzer, “Sacked by Copyright”.
When Berkman Fellow and Chilling Effects founder Wendy Seltzer posted a Super Bowl clip to YouTube, she thought she’d get to teach a bit about copyright — the clip was the NFL’s warning that “Any other use of this telecast or of any pictures, descriptions, or accounts of the game without the NFL’s consent, is prohibited.” In series of DMCA notices, copyright takedowns, counter-notifications, and put-backs, Seltzer has found the process more convoluted than even she anticipated. Join the discussion at the Berkman Center about the free expression stakes in Viacom v. YouTube: copyright, safe-harbors, and Chilling Effects.
Die MP3 ist 1:10h lang.
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: Union will Schäuble-Katalog komplett umsetzen
: Union will Schäuble-Katalog komplett umsetzen Heise berichtet: Union will den „Schäuble-Katalog“ in allen Punkten durchsetzen.
Die Unions-Wunschliste im Sicherheitsbereich ist lang: Der Ausbau des Bundeskriminalamtes (BKA) zur präventiven Anti-Terrorpolizei mit der Lizenz zu Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen ist darauf genauso verzeichnet wie die polizeiliche Nutzung der Mautdaten und der automatisierte Online-Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung. Auch der große Lauschangriff soll mit Hilfe eines permanent mitlaufenden „Richterbandes“ wieder polizeifreundlich geregelt werden. Dies alles ist laut Bosbach erforderlich, „um die Rechtslage an die Bedrohungslage anzupassen“.
Was mir gestern wieder bewusst wurde, als ich die Tagesthemen schaute: Die Wunschliste ist ja nicht neu, bis auf wenige Punkte wie die Online-Durchsuchung. Der rest wurde fast alles schon von der Union in Oppositionszeiten gefordert, als Schily noch an der Macht war. Jetzt ziehen die halt ihre Punkte durch. Und alle sind verwundert, wo die Forderungen herkommen. In den Medien wurde auch verkündet, dass die SPD bei vielen Punkten kontra geben würde. Wenn ich mir den Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, anschaue, wundert mich diese Einschätzung. Die Fronten in der SPD sind nicht so klar. Es gibt zwar Stimmen wie von Jörg Tauss, die sich gegen eine Online-Durchsuchung wenden. Wenn Wiefelpütz aber öffentlich erklärt, die Online-Durchsuchung komme auf jeden Fall, so sollte man auch damit rechnen und sich nicht von Hinternbänkler-Meinungen ablenken lassen.
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: Stasi 2.0 in Saarbrücken
: Stasi 2.0 in Saarbrücken An der Universität in Saarbrücken wurde das „Stasi 2.0″-Motiv fleissig in die analoge Welt übertragen:

Nils hat in einer Flickr-Galerie noch viel mehr Bilder vom Ort des Geschehens gemacht.