Digital Rights
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: Liveblog: Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes
: Liveblog: Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes Der Bundestag debattiert heute über eine mögliche Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Über den Hintergrund haben wir gestern bereits berichtet. Sobald die Debatte beginnt, werden wir hier live berichten. 45 Minuten Debatte sind laut Tagesordnung eingeplant. Bisher ist das Bundestags-Plenum mehr als 60 Minuten verspätet.
Wenn wir was verpassen: Ergänzt uns in den Kommentaren.
17:06 Uhr geht es los. Livestream gibt es auf bundestag.de.
Burkhard Lischka (SPD) startet die Debatte und wiederholt alle unsere Argumente aus der Debatte. (Liebe SPD: Im vergangenen Jahr wäre das so schön gewesen mit dieser Argumentation). Er wendet sich insbesondere gegen die Aussetzung des Gesetzes durch das Ministerium. Aufheben könne ein Gesetz nur das Parlament, insofern handele es sich um einen Verfassungsbruch. Besondere Kritik an der Janusköpfigkeit des Vorgehens: Entscheiden, Aussetzen, und dann von europäischer Ebene erneut aufrollen. Auch an Phishing-Seiten, die problemlos und schnell aus dem Netz verschwinden, erinnert er.
Ansgar Heveling (CDU/CSU) zitiert erstmal aus der EMMA (Wahrscheinlich der einzige Artikel, den er je in dem Magazin gelesen hat), wo ein Staatsanwalt mal geschrieben habe: „Bis vor 5 Jahren habe ich gedacht, wir bekommen das Internet in den Griff […] Den Kampf haben wir schon verloren“. „Gleichgültig, welche Strategie wir verfolgen, machen wir uns bewusst: machen andere mit ihrem ekelhaften und schändlichen Verhalten weiter“. Na, wenn das nicht mal ein Grund ist, einfach grundrechtsfreundliche Lösungen zu finden, liebe CDU/CSU! Er bemängelt, dass es keine grundsätzlichen neuen Erkenntnisse gebe, und sich an den Argumenten seit 2009 nichts geändert habe (Warum auch?). Bisher das einziges Argument von Heveling für Sperren ist, dass die SPD 2009 dafür war. „Wir können uns die Diskussion um die Wirksamkeit jetzt gegenseitig um die Ohren hauen“. Sperren solle sich als ultima ratio als Option vorbehalten werden, bis sich wirklich wirksame Alternativen ergeben – das sei bisher nicht der Fall. Zitiert Welfling aus der Zeit, der gegen die „Ideologen der Freiheit“ schrieb. Für die CDU/CSU sind Netzsperren eine Brückentechnologie. Sie lehnen den Antrag zur Aufhebung ab. Insofern: Keine neue Erkenntnis.
Halina Wawzyniak (Linke) zitiert die Erkenntnisse von eco, die am Dienstag veröffentlich wurden: „dafür braucht man keine Netzsperren. Was man nicht braucht, braucht man auch nicht. Deshalb: Lassen sie es sein“. „Schon das Betreiben von Sperrlisten ist kontraproduktiv. Stoppschilder werden Hinweisschilder“. Erinnert an die Stimmen, die Netzsperren auf Urheberrecht ausweiten wollen. Sie zieht die Parallele zur Netzneutralitäts-Debatte: „Die Netzbetreiber möchten gern selbst entscheiden welche Inhalte zu welchem Preis zu welcher Geschwindigkeit befördert werden – die Regierung geht mit der Lobby Hand in Hand“. „Wir sollten das Internet nicht nur als Wirtschaftsraum, sondern als globalen Kulturraum begreifen“. Verweist auf netzpolitik.org und die EDRi-Kampagne gegen die Censilia-Pläne. „Auf netzpolitik.org wurde am Dienstag auf diese Kampagne hingewiesen und ich empfehle den Kollegen die Lektüre“. (Machen wir auch)
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: Tim Wu über „The Master Switch“
: Tim Wu über „The Master Switch“ Der US-Wissenschaftler Tim Wu hat vor kurzem sein Buch “The Master Switch: The Rise and Fall of Information Empires.” veröffentlicht, was sich thematisch um Netzneutralität und Medienimperien der vergangenen 80 Jahre beschäftigt. Das liegt schon auf meinem Nachttisch (auf einem riesigen Stappel weiterer Bücher) und ich muss es noch lesen, denn es soll sehr gut sein und Tim Wu ist sowie ein hörenswerter Redner (Hier sein Vortrag auf der re:publica’10 über Netzneutralität und Meinungsfreiheit).
Beim Berkman Center war er vergangene Woche, um die Thesen seines Buches zu präsentieren und über das Thema zu diskutieren. Davon gibt es eine MP3 und OGG und hier auch ein Video.
Und hier gibts eine 500 MB große Version des Videos als Download (.mov).
Mehr dazu gibt es auch hier zu lesen: Das Internet ist ein Paradies für Monopole.
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: Open Music Night: Creative-Commons-Party in Ludwigshafen
: Open Music Night: Creative-Commons-Party in Ludwigshafen Am kommenden Samstag, den 22. Januar 2011, veranstalten die PIRATEN eine Creative-Commons-Party in Ludwigshafen. Der Eintritt ist frei und gespielt werden Gothic, EBM, Indie, Alternative, Rock und Punk. Aufgelegt wird von DJ Sven vom darkerradio. Gefeiert wird ab 22 Uhr unter dem Motto „Gut, Legal, GEMA-frei“ im Exodus:
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: Kann Interessensausgleich zwischen Kunstschaffenden, Industrie und Nutzern funktionieren? Diskussion zum Urheberrecht in Hannover
: Kann Interessensausgleich zwischen Kunstschaffenden, Industrie und Nutzern funktionieren? Diskussion zum Urheberrecht in Hannover
Am heutigen Donnerstag findet um 19:30 Uhr eine Diskussionsrunde zum Thema Urheberrecht statt. Spezieller Fokus soll dabei laut Einladungstext der Grünen-EU-Abgeordneten Rebecca Harms und Jan Philipp Albrecht auf der Frage des Interessensausgleichs zwischen Kunstschaffenden, Industrie und Nutzern liegen.Das Urheberrecht spaltet die Geister. Oft scheint ein Interessensausgleich zwischen KünstlerInnen, der Industrie und den NutzerInnen unmöglich. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt: Wem gehören die Ideen und Werke von KünstlerInnen und wer darf sie nutzen? Wie kann das Urheberrecht neu gestaltet werden? Wer soll davon profitieren? Und wie kann eine gerechte Vergütung der KünstlerInnen gewährleistet sein?
Auch der OMC e.V. (der Verein hinter dem Open Music Contest) wird auf dem Podium durch seinen Vorsitzenden Meik Michalke vertreten sein. Für die Musikwirtschaft spricht Reinher Karl vom Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT). Bereits eine Stunde vor Diskussionbeginn soll eine kleine Creative-Commons-Ausstellung an einigen Beispielen freie Kultur veranschaulichen. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostet keinen Eintritt.
Meik Michalke hatte bereits auf der SIGINT einen Vortrag zum Thema „Chancen, Risiken und Nebenwirkungen freier Musikultur“ gehalten, dessen Aufzeichnung hier online ist.
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: Französische Internetsperren ohne Richterbeschluss auf der Zielgeraden
: Französische Internetsperren ohne Richterbeschluss auf der Zielgeraden Während in Tunesien die Zensur abgeschafft wird, ist Frankreich jetzt auf der letzten Zielgeraden der Verabschiedung von Loppsi2 („Gesetz über die Orientierung und Programmierung für die Durchsetzung der inneren Sicherheit“). Gestern hat dort nämlich der Senat die Nationalversammlung bestätigt und den Artikel 4 des Gesetzespakets verabschiedet. Dieser Artikel sieht vor, kinderpornographische Inhalte im Internet zu blockieren – und das ohne Richterbeschluss. Jetzt könnte nur noch der Verfassungsrat eine Umsetzung des Artikels verhindern.
Am 15. Januar hatte das Kollektiv Anti-Loppsi2 in mehreren Städten Frankreichs zu Demonstrationen gegen das Gesetz aufgerufen. Das Kollektiv befürchtet, wie auch die Bürgerrechtsorganisation Quadrature du Net und der Verein zur Verhinderung von Kindesmissbrauch L‘Ange-Bleu, dass die Einführung der Netzsperren einen Einstieg in die Zensur und die schnelle Verbannung weiterer unliebsamer Seiten, wie z.B. WikiLeaks, bedeuten. Der Berichterstatter der Nationalversammlung, Eric Ciotti (Regierungspartei UMP), stritt im Dezember nicht ab, dass das Modell zukünftig auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden könnte.
Der bekannteste bloggende Anwalt Frankreichs kommentierte hierzu:
…Tunesien öffnet das Web, Frankreich macht seins dicht.
Frankreich ist also dem europaweiten Vorhaben ein wenig voraus. Das Europäische Parlament wird in den kommenden Wochen über den Berichtsentwurf der Abgeordneten Angelilli abstimmen und entscheiden, ob verpflichtende Internetsperren von kinderpornographischen Inhalten europaweit eingeführt werden sollen. Mehr Infos gibt es dazu hier.
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: ePetition für bestmöglichen Schutz von Whistleblowern
: ePetition für bestmöglichen Schutz von Whistleblowern Es gibt eine neue unterstützenswerte ePetition: Arbeitsrecht – Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern. Die Mitzeichnungsfrist endet am 25.2.2011. Das ist der Text mit Begründung:
Text der Petition
Der Bundestag möge gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern beschliessen.
Begründung==Präambel==
Whistleblowing als eine Form der Zivilcourage muss unterstützt und geschützt werden. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.
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: Censilia: Stoppt Internetsperren auf EU-Ebene!
: Censilia: Stoppt Internetsperren auf EU-Ebene! Dank unwatched.org gibt es eine deutsche Übersetzung der aktuellen EDRi.org-Kampagne gegen die Censilia-Pläne, auf EU-Ebene eine Netzzensurinfrastruktur zu erreichten. Wenn Ihr Euch gegen die Zensursula-Pläne auf nationaler Ebene im vergangenen Jahr engagiert habt, ist jetzt die Zeit, Euch wieder einzusetzen, damit der Unsinn nicht über die EU kommt! Hier findet Ihr alle Infos, um mitzumachen, bevor es zu spät ist.
Anfang Februar 2011 wird der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments eine erste entscheidende Abstimmung darüber abhalten, ob verpflichtende Internetsperren EU-weit eingeführt werden sollten. Es bleibt daher nicht mehr viel Zeit!
Beachte bitte auch die Kampagne der niederländischen Organisation Bits of Freedom.
Worum geht’s?
Anfang Februar wird der Innenausschuss des Europäischen Parlaments eine Abstimmung abhalten, die entscheidend dafür sein wird, ob EU-weit verpflichtende Internetsperren eingeführt werden. Wir müssen JETZT handeln, um die Umsetzung von Internetsperren zu verhindern.
Wann?
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: Mit Quick-Freeze in den Orwell-Staat?
: Mit Quick-Freeze in den Orwell-Staat? Spiegel-Online hat ein irrewitziges Interview mit dem „Cybercrime-Experten“ Dieter Kochheim zum Thema Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung. Kochheim ist gegen Quick-Freeze, weil er nicht in einem Orwell-Staat leben will. Deshalb ist er für die Vorratsdatenspeicherung. Ich spar mir eine detaillierte Exegese des Interviews, weil Fefe das schon gemacht hat.
Update: Die Gegenmeinung hat Joerg-Olaf Schaefers in den Kommentaren vertreten.
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: Petition: Netzzugang – Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken
: Petition: Netzzugang – Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken Es gibt eine neue Petition mitzeichnen, die Stefan Meiners beim ePetitionssystem des Deutschen Bundestages eingereicht hat: Netzzugang – Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken.
Und darum gehts:Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, mittels eindeutiger Rechtsnorm den Betrieb von ungeschützten unentgeltlichen Zugängen zu kabellosen Netzwerken (nachfolgend WLAN) zu erlauben und damit private Internetzugänge Dritten zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Derzeit ist der Betreiber eines WLAN auf Grund der Rechtsprechung verpflichtet, sein Netzwerk mit der verfügbaren Technik gegen Zugriffe Dritter zu sichern. Obwohl dem Gesetzgeber bekannt ist, dass die Verschlüsselungsmethoden erfolgreich angegriffen wurden, droht dem Besitzer eines WLAN-Zugangspunkt ggf. Repressionen zivil- oder strafrechtlicher Natur, wenn er auf eine Verschlüsselung verzichtet und sein WLAN im Sinne einer sozial gerechten Gesellschaft teilt.
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: Hadopi: Dieses war der erste Strike…
: Hadopi: Dieses war der erste Strike… … , doch der zweite folgt sobald. In Frankreich beginnt in den kommenden Wochen die nächste Phase des Internetsperren-Gesetzes: Illegale Filesharer werden per Einschreiben schriftlich verwarnt.
Anfang des letzten Jahres ist die französische Three-Strikes-Regelung in Kraft getreten. Zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet verschickt die eigens eingerichtete Behörde Hadopi im Auftrag der Unterhaltungsindustrie als ersten Schritt Mahnungen per E‑Mail. Bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen folgt eine Mahnung per Einschreiben und schließlich wird nach weiteren Verstößen der Internetanschluss suspendiert.
Jetzt hat die Hadopi-Behörde während einer Pressekonferenz ein Muster des Einschreibens (pdf) präsentiert. Und endlich nennt sie auch offizielle Zahlen. Zurzeit werden jeden Tag im Schnitt 2000 Mails versandt. Zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2010 gingen fast 70.000 Mails raus. Mireille Imbert-Quaretta, Vorsitzende des Ausschusses zum Schutz der Urheberrechte bei Hadopi, kündigte auf der Konferenz an, einen Gang zuzulegen und 10.000 E‑Mails pro Tag als Ziel für die erste Jahreshälfte 2011 anzusetzen. Eine Bilanz bezüglich der Effizienz der Behörde wird es aber erst in 18 Monaten geben.
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: Vorratsdatenspeicherung: Korrekturzettel für die CSU
: Vorratsdatenspeicherung: Korrekturzettel für die CSU Die CSU hat letzte Woche ein aktuelles Papier mit den ganzen alten Forderungen nach mehr Überwachung und weniger Bürgerrechten beschlossen. Dazu gibt es jetzt einen Korrekturzettel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, um beim nächsten Mal bessere Positionen beschließen zu können.
Die große Version zum Ausdrucken findet sich hier als 1,7 MB große Datei.
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: Internet-Dialog mit Ilse Aigner
: Internet-Dialog mit Ilse Aigner Heute hatte Verbraucherministerin Ilse Aigner zum Internet-Dialog eingeladen und ich bin da mal hingegangen. Überschrieben war die Veranstaltung mit „Verbraucher im Netz – Was sollten die Anbieter tun? Welche Regelungen brauchen die Verbraucher?“ Es ging aber fast nur um Datenschutz und ich war der einzige, der mal erwähnte, dass Nutzerrechte im Netz auch mehr bedeuten und das Verbraucherministerium sich auch mal um Themen wie Urheberrecht und Netzneutralität kümmern sollte.
Einen Teil der 3,5 Stunden lange Diskussion drehte sich um die Idee eines „digitalen Radiergummis“, die passende Lösung wird an der Uni Saarland entwickelt und der zuständige Professor Michael Backes war dann auch vor Ort und präsentierte „X‑Pire“. Kurz gesagt: Mich hat das nicht so überzeugt wie Ilse Aigner (Die dann auch leider zur Halbzeit los muste, um Dioxin-verseuchte Eier zu suchen). Die Idee eines digitalen Vergessens, die vor allem von Viktor Meyer-Schönberger seit einigen Jahren propagiert wird, finde ich zumindest diskussionswürdig, weil er interessante Fragen stellt, die man nicht so einfach mit Ja oder Nein beantworten kann. Die präsentierte technische Lösung sieht zwar aus Sicht nicht gerade technisch versierter Politiker sympathisch aus, ich habe aber große Zweifel, dass sich das durchsetzen wird.
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: Erich Moechel: Kinderpornos als Vorwand für Netzsperren
: Erich Moechel: Kinderpornos als Vorwand für Netzsperren Erich Moechel kommentiert bei FM4 die Censilia-Sperrdebatte und weist auf die Ungereimheiten hin: Kinderpornos als Vorwand für Netzsperren. Interessant auch, weil Moechel dabei die Arbeitsweise der Anbieter beschreibt:
Diese Pages sind nur dazu da, sogenannte „Pädophile“ – wie die ärgsten Feinde der Kinder unverständlicherweise genannt werden – auf Bezahlsysteme zu locken, die im WWW nicht sichtbar sind. Die Anlock-Sites werden entweder Großprovidern untergejubelt, oder sie befinden sich auf gekidnappten und ferngesteuerten Maschinen ahnungsloser Besitzer. [.…] Im ersten Fall liegt Betrug gegen den Provider vor, da das Hosting von „Kinderporno“-Sites logischerweise mit gestohlenen Kreditkartendaten „bezahlt“ wird. Im anderen Fall handelt es sich um „Ausbringen von Schadsoftware“ sowie „Eindringen in ein Computersystem“, also ebenfalls um Straftaten.
Wird der Provider direkt informiert, werden diese Inhalte in der Regel sofort vom Netz genommen und samt Logfiles routinemäßig für allfällig ermittelnde Strafbehörden als Kopie gesichert. Im zweiten Fall informiert der Provider den betroffenen Kunden darüber, dass sein Rechner verseucht ist. Geht die Angelegenheit aber auf den Amtsweg, nämlich von Polizei zu Polizei, dann nimmt sie in der Regel einen ganz anderen Verlauf. Anlock-Sites und der verdeckte Server werden beobachtet und bleiben deshalb solange am Netz, bis man sich entscheidet, die „Vorermittlungen abzuschließen“ und zuzugreifen.
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: Gleich live im Europaparlament: Censilia-Debatte startet (Update)
: Gleich live im Europaparlament: Censilia-Debatte startet (Update) Die Censilia-Debatte über die Einführung einer Netzzensurinfrastruktur im Rahmen einer EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern startet gleich um 15:00 Uhr im „Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs“ (Rechtsausschuss) des Europaparlaments. Hier gibt es den Livestream zur Debatte, die ca. 45 Minuten lang ist.
Gleichzeitig gibt es jetzt eine Censilia-Kampagnenseite von European Digital Rights (EDRi). Von einer früheren Version gibt es bereits eine deutsche Übersetzung, die hauptsächlich Gero Nagel in einem Etherpad im Dezember gemacht hat. Bei der Kampagnenseite gab es aber kleine Updates. Gesucht werden noch fleißige Helfer und Helferinnen, die gerade etwas Zeit und Lust haben, um den Text nochmal zu vergleichen und die letzten Punkte vom englischen ins deutsche zu übersetzen.
Hauptstreitpunkt ist momentan in der Debatte, ob man eine „können“ („may“)-Formulierung in der umstrittenen Passage akzeptiert oder nicht. Diese Formulierung klingt erstmal super, weil Nationalstaaten damit nicht gegenüber dem ursprünglichen Plan dazu verpflichtet werden, diese Zensurinfrastruktur einzuführen. Allerdings muss man die politischen Rahmenbedingungen beachten: Berichterstatterin des Europaparlaments ist die italienische rechte Abgeordnete Roberta Angelilli. Wenn das Europaparlament eine „may“-Formulierung durchsetzt, rennt Angelill damit zum EU-Rat und ich würde mich nicht darauf verlassen, dass diese nicht diese „may“-Formulierung als Verhandlungsmasse nimmt und der Ausgangszustand wieder hergestellt wird. Wir wollen die Passage am liebsten ganz gekürzt haben!
Update: Der Mitschnitt sollte morgen in der Mediathek des Europaparlaments zu finden sein. Die Debatte war etwas strange.
Nadja Hirsch (FDP) und Jan-Philipp Albrecht (Grüne) argumentierten für Löschen und gegen Sperren. Ausreißer war Axel Voss von der CSU, der sich für die verpflichtende Einführung einer Netzzensurinfrastruktur in jedem Nationalstaat einsetzte. Etwas merkwürdig war die Argumentation der EU-Kommission, dass die schnelle Löschung von Phishing-Seiten durch eine einflußreiche Organisation durchgesetzt würde, was bei der Löschung von Seiten mit kinderpornograhischen Inhalte nicht der Fall sei. Deshalb brauche man eine Netzzensurinfrastruktur. Mit anderen Worten: Die Europäische Union sieht sich nicht in der Lage, eine Löschung ähnlich beim Phishing einzufordern. Wenn das nicht mal ein Armutszeugnis ist.
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: US-Regierung will Zugriff auf Twitter-Daten von Wikileaks-Unterstützern
: US-Regierung will Zugriff auf Twitter-Daten von Wikileaks-Unterstützern Die US-Regierung hat mittlerweile herausgefunden, dass Wikileaks auch auf Twitter ist und verlangt die Herausgabe von diversen Daten von namentlich bekannten Wikileaks-Unterstützern der letzten 180 Tage. Zu den Betroffenen gehören der niederländische Hacker Rop Gonggrijp (@rop_g ), die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jónsdóttir (@birgittaj), der US-Hacker Jacob Appelbaum (@ioerror), dem verhafteten Whistleblower Bradley Manning (Account kenn ich nicht) und natürlich der offiziellen Wikileaks-Kanal @wikileaks.
Rob Gonggrijp hat am Freitag eine Mail von Twitter erhalten, dass Twitter die Daten herausgeben soll und er zehn Tage Zeit hätte, dagegen juristisch Einspruch zu erheben. Twitter hat dabei auf die EFF und die ACLU als mögliche Partner verwiesen. Anscheinend war der juristische Weg mit einem sogenannten Gag Order verbunden, so dass Twitter erstmal
klagenEinspruch erheben musste, um die Betroffenen darüber informieren zu können. Das ist löblich, da man davon ausgehen kann, dass wahrscheinlich auch andere Diensteanbieter kontaktiert worden sind. Ein Teil der Betroffenen hat z.B. auch Accounts bei Facebook.
Glenn Greenwald hat auf Salon.com diverse weitere Hintergrundinformationen, u.a. auch ein PDF der Anfrage des US-Justizministeriums. -
: Abmahnungen: Ablaufdatum für Musik und Filme
: Abmahnungen: Ablaufdatum für Musik und Filme Udo Vetter hat über einen neuen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln gebloggt, unter welchen Umständen das Gericht die Weitergabe von IP-Adressen an die Abmahnindustrie erlaubt. Und das ist recht interessant. Das OLG Köln ist für die Deutsche Telkom zuständig, die wiederum soll derzeit rund 190.000 IP-Adressen pro Monat auf Aufforderung rausrücken.
Als Grund für die Weitergabe der IP-Adressen muss ein „gewerbliches Ausmaß“ vorliegen. Das klingt erstmal nach „Mit einer Urheberrechtsverletzung Geld verdienen“,
heißt aber in der Realität konkret, dass man einen finanziellen Vorteil erlangt.Udo Vetter schreibt:
“Es bedeutet aber nach Auffassung der Gerichte nicht, dass der Filesharer selbst finanzielle Vorteile gehabt haben muss. Vielmehr reicht es für sie, wenn dem Rechteinhaber ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.”
Und dieser „finanzielle Vorteil“ wird zumindest bei Musik für die „Abverkaufsphase“ bis zu sechs Monate nach Veröffentlichung vom Gericht gesehen (Ausnahmen sind spätere Singleauskopllungen oder wenn sich ein älteres Album wieder in den Charts befindet). Für Filme gibt es ebenfalls eine„Abverkaufsphase“, allerdings beginnt diese nicht nach Erscheinen im Netz oder im Kino, sondern gilt bis zu sechs Monate nach Veröffentlichung auf DVD.
Für Hörspiele gibt es derzeit wohl noch keine „Abverkaufsphase“.
Das Fazit von Udo Vetter:
Bei älteren Werken müssen die Rechteinhaber den Gerichten also genau darlegen, wieso die Urheberrechtsverletzung noch ein gewerbliches Ausmaß erreichen soll. Dies alles geschieht aber, bevor der Filesharer überhaupt angeschrieben wird. Bewilligt ein Gericht fälschlich die Herausgabe seines Namens und seiner Adresse, kann er selbst sich dagegen nicht mehr wehren. Er hat kein Rechtsmittel. Die Preisgabe der persönlichen Daten lässt sich also nicht rückgängig machen.
Trotzdem bleibt es natürlich ein gutes Argument gegen die Abmahnung selbst, dass die Urheberrechtsverletzung wegen des Alters der abgemahnten Titel jedenfalls kein gewerbliches Ausmaß hatte. Es lohnt sich also immer, das juristische Verfallsdatum der fraglichen Werke zu prüfen.
Hintergründe, was man bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen tun sollte, gibt es hier:
Der Netzpolitik-iRights-Podcast: Netzrecht im Gespräch 001.
Vorgehensweise bei Abmahnungen: Post vom Anwalt, was tun? -
: EU-Kommission: Neue Anti-Piraterie-Maßnahmen geplant
: EU-Kommission: Neue Anti-Piraterie-Maßnahmen geplant Die EU-Kommission möchte den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen und Piraterie im Internet verschärfen. Internetserviceprovider, Suchmaschinen und Webhosting-Anbieter sollen zukünftig stärker eingebunden werden, um „wirkungsvollere Mittel“ gegen Online-Piraterie zu finden.
Ende Dezember hat die EU-Kommission einen Bericht (pdf) bezüglich der Richtlinie vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (pdf) vorgelegt. In dem 10-seitigen Bericht ist die EU-Kommission der Meinung, dass
seit ihrer Verabschiedung und Umsetzung in den Mitgliedstaaten beachtliche Fortschritte erzielt wurden.
Jedoch wird bemängelt:
Die Durchsetzungsverfahren wurden zwar insgesamt verbessert, doch sind das schiere Volumen und der finanzielle Wert der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums alarmierend. Ein Grund hierfür ist die beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, durch das Internet.
Die Europäische Kommission listet dann in Punkt 3.1 die verschiedenen Missstände auf, die behoben werden müssten:
Die Vielfalt des Internet erleichtert es, zahlreiche Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu begehen. Waren, durch die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, werden im Internet zum Kauf angeboten. Suchmaschinen ermöglichen es Betrügern häufig, Internetnutzer für ihre zum Kauf oder als Download verfügbaren rechtswidrigen Angebote zu interessieren. Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe, teilweise deshalb, weil die Entwicklung der legalen Angebote von digitalen Inhalten nicht mit der Nachfrage (vor allem grenzüberschreitend) Schritt halten konnte; dies hat dazu geführt, dass viele gesetzestreue Bürger massive Verletzungen des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Form von illegalem Hochladen und illegaler Verbreitung geschützter Inhalte begehen.
Sie schlussfolgert:
Auch Internetplattformen wie beispielsweise Online-Märkte oder Suchmaschinen können eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die Zahl der Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu verringern, vor allem durch Präventivmaßnahmen und Verfahren zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte.
Das Europäische Parlament und alle interessierten Akteure haben bis zum 31. März 2011 Zeit, auf den Bericht zu reagieren.
(Crossposting von vasistas?)
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: Politiker des Tages: Günter Krings (Update)
: Politiker des Tages: Günter Krings (Update) Es gibt einen neuen Politiker des Tages: Dr. Günter Krings, CDU, ist der Meinung, einen Widerspruch entdeckt zu haben. In einem Gastbeitrag findet er es merkwürdig, dass Provider Spam bekämpfen können, aber nicht in der Lage sein wollen, durch den Aufbau einer Zensurinfrastruktur kinderpornographische Seiten zu sperren. Ich hab seinen Beitrag mehrfach gelesen und ich werde nicht ganz schlau daraus. Das liegt daran, dass er Äpfel (=Spambekämpfung) mit Birnen (=Zensursula-Infrastruktur) zu einem Obstsalat mit anderen Früchten (=Deep-Packet-Inspection, etc.) zusammenrührt. In weiten Teilen des Artikels offenbart sich technisches Unverständnis, dass Günter Krings, ganz Jurist, mit manchmal extrem schiefen Vergleichen aus der analogen Welt auszugleichen versucht.
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: Diskussion: Thomas de Maiziere und Constanze Kurz
: Diskussion: Thomas de Maiziere und Constanze Kurz Am 29.12.2010 wurde eine rund 45 Minuten lange Diskussion zwischen Constanze Kurz und Thomas de Maiziere auf Deutschlandfunk gesendet. Davon finde ich leider keine MP3 (Hinweise gerne in den Kommentaren), sondern nur ein Video:
Über Computer, Netze, Politik und Gesellschaft im digitalen Zeitalter diskutieren Constanze Kurz vom CCC und Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit DLF-Chefredakteur Stephan Detjen.
DLF – Zur Diskussion from Gerd Pasch on Vimeo.
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: Die aktuelle Situation rund um die Vorratsdatenspeicherung
: Die aktuelle Situation rund um die Vorratsdatenspeicherung Ralf Bendrath ist auf dem 27c3 rund 20 Minuten lang zur Vorratsdatenspeicherung und der aktuellen Situation interviewt worden. Hier ist das Video:
Peter Welchering und Tim Pritlove diskutieren mit Ralf Bendrath über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Zur Sprache kommt auch die Alternative „quick freeze“ und deren Ergänzung.

