ePetition für bestmöglichen Schutz von Whistleblowern

Es gibt eine neue unterstützenswerte ePetition: Arbeitsrecht – Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern. Die Mitzeichnungsfrist endet am 25.2.2011. Das ist der Text mit Begründung:

Text der Petition

Der Bundestag möge gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern beschliessen.
Begründung

==Präambel==

Whistleblowing als eine Form der Zivilcourage muss unterstützt und geschützt werden. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.
Der Begriff „Whistleblower“ hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein Whistleblower ist jemand, der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

==Schutz von Whistleblowern==
Whistleblower sind ein wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist es einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden, andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.

Es sollte außerdem keine Einteilung in gute und schlechte Whistleblower vorgenommen werden. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.

Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.
Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.

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6 Ergänzungen

  1. @rocky (2):
    Der bei der FDP dargestellte Entwurf zur „Stärkung der Pressefreiheit“ klingt zwar nett, verhüllt aber, dass es sich wieder einmal nur um die Umsetzung eines Richterspruchs aus Karlsruhe handelt.

    Und da es vorm BVerfG nur im die Journalisten, nicht aber um die Quellen ging, schützt die Änderung auch nur erstere. Die Whistleblower selbst bleiben daher ohne die in der Petition geforderte gesetzliche Regelung weiter im Regen stehen: Werden sie enttarnt laufen sie Gefahr gekündigt und Straf- und Zivilrechtlich belangt zu werden.

  2. Achso, aber das ist doch schon in Deutschland in den genannten Fällen legal. Letztendlich landet doch sowas sowieso vor Gericht. Und auch ein Unternehmen hat das Recht auf Klage.

    1. Das Problem ist ja, dass der Gesetzesentwurf der FDP nur die Journalisten schützt. Kommt raus, wer der Informant war, dann wird der Informant nicht vor Entlassung geschützt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.