Creative-Commons-Lizenzen

  • : Österreich: Creative Commons 3.0
    Österreich: Creative Commons 3.0

    Auch in Österreich gibt es jetzt die Creative Commons Lizenzen in der Version 3.0:

    Seit heute stehen die CC-Lizenzen in der Version 3.0 in der „österreichischen“ Variante der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die Übersetzung und Anpassung der ursprünglichen englischsprachigen Lizenzen in der Version 3.0, die eine Anwendbarkeit in Österreich garantieren soll. Zu diesem Zweck wurde insbesondere auf die sprachlichen Eigenheiten des österreichischen Urheberrechts Rücksicht genommen, um eine Durchsetzung vor einem inländischem Gericht zu erleichtern. Neu in den Lizenzen der Generation 3.0 sind unter anderem die Berücksichtigung des Datenbankrechts, der Urheberpersönlichkeitsrechte sowie der Vergütungsansprüche bei gesetzlichen Lizenzen und Zwangslizenzen.

    Eine kurze Kommentierung, die die Neuerungen beschreibt sowie die Unterschiede im Vergleich zu den deutschen Lizenzen erläutert ist hier abrufbar . Die Portierung erfolgte durch den Legal Project Lead von Creative Commons Österreich, Florian Philapitsch.

    14. August 2008
  • : iSummit 08: Best of Keynotes II
    iSummit 08: Best of Keynotes II

    Hier nachgereicht noch ein Best-of der Keynotes der zweiten Hälfte des iSummit 08:

    Open Source Pharmaindustrie

    Dr. Hiroaki Kitano vom Sony Computer Science Laboratory berichtete von den Forschungsproblemen der Pharmaindustrie, die immer mehr investieren muss und dennoch immer weniger neue Medikamente findet. In dieser Situation wird es nach seiner Aussage immer sinnvoller, Kombinationen bereits entwickelter Wirkstoffe darauf zu untersuchen, ob sie unvorhergesehene Heilungserfolge bringen. Statistisch sei das bei einem gewissen Prozentsatz der Fall, allerdings gehe die Zahl möglicher Kombinationen ins Astronomische. Es sei daher nicht nur unwirtschaftlich sondern grundsätzlich unmöglich, dass jeder Pharmaproduzent alle Kombinationen für sich hinter verschlossenen Türen testet. Vielmehr sei man auf arbeitsteiliges Testen und die Ergebnisse der anderen angewiesen, um mögliche Erfolgskombinationen eingrenzen zu können.

    Ob der zunehmenden Wichtigkeit dieser Kombinationsforschung sieht Dr. Kitano hier ein ganz neues Paradigma in der Entstehung, das er Open Pharma nennt. Um das Ganze in Fahrt zu bringen wurde nun im japanischen Okinawa ein System namens PAYAO etabliert, ein „community-basiertes Ansammlungssystem für biologisches Wissen“ [PDF]. Es handelt sich dabei um eine funktionsreiche Annotations-Plattform, auf der Wissenschaftler ihre Forschungserkenntnisse hinterlegen und miteinander diskutieren können. Die gesammelten Informationen können kombiniert und auf verschiedene Arten dargestellt werden.

    (Über verwendete Lizenzen war leider nichts Genaueres zu erfahren)

    Open Content: Rückblick auf die letzten Jahre

    David Wiley gab eine kleine Geschichtsstunde zur Entwicklung der Initiativen rund um die Ideen von freier Software und Open Content, angefangen bei Richard Stallman und Eric S. Raymond über Wileys eigene OpenPrinciples/License bzw. Open Publication License (1998), die Creative-Commons-Lizenzen 1.0, die Etablierung des Konzepts der Open Educational Resources durch die Unesco (2003), das OpenCourseWare-Programm des MIT bis zu den CC-Lizenzen 3.0 und der GFDL heute. Ein Schelm wer ihm dabei unterstellen würde, dass er auch gerne mal drauf hinweisen wollte, dass Lawrence Lessig nicht wirklich der Erfinder der Idee eines allgemeinen Lizenzmodells jenseits der GPL war. Wiley zufolge wurden mit den CC-Lizenzen viele Schwächen der OPL behoben und er dankte unter Applaus dem im Auditorium sitzenden Lessig dafür, dass er die Idee zum Erfolg geführt habe.

    Aber für die Zukunft seien noch genug Probleme übrig, wie etwa das der Kompatibilität verschiedener Lizenzen untereinander, die Definition von „nicht kommerziell“ oder auch die potenziellen Probleme aus der in vielen Lizenzen zu findenden Verbindung von Unwiderruflichkeit und salvatorischer Klausel. Als vielversprechenden praktischen Ansatz erwähnte Wiley das von ihm mitinitiierte Projekt Open Highschool of Utah, einer gebührenfreien Oberschule, bei der ausschließlich freie Inhalte zum Einsatz kommen. Deswegen kann das Unterrichtsmaterial stetig angepasst und verbessert werden. Außerdem verwies er auf flatworld knowledge, seinen Verlag für akademische Werke, bei dem durchweg frei lizenziert wird. Alle Bücher sind online kostenlos erhältlich und können ansonsten für nach Druckqualität gestaffelte Preise auch gekauft werden.

    Japan mit rechtlichem Klotz am Bein

    Nicht weniger als ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert kündigte Tsuguhiko Kadokawa in seiner Keynote an. Er ist CEO und Vorstandsvorsitzender u. a. eines der größten japanischen Verlagskonsortien (vor allem für Anime) und Mitglied eines Regierungsausschusses zum Bereich Urheberrecht. Die Rede ist von einer umfassenden Urheberrechtsreform in Japan, nach der die Interessen der Rechteinhaber und Nutzer besser austariert sein sollen und die bereits in Teilen Gestalt angenommen hat. Eine wichtigen Faktor in der Entwicklung in Japan bildet dieser Darstellung nach YouTube. Fast war in diesem Vortrag sogar so etwas wie Besessenheit mit dem Phänomen YouTube spürbar. Kadokawa zufolge war man angesichts des Umfangs des dort auftauchenden kommerziellen Contents zuweilen wirklich entschlossen, YouTube komplett aus Japan heraus zuhalten (wie auch immer das hätte gehen sollen). Als YouTube dann allerdings von Google gekauft wurde, war den Japanern offenbar ziemlich schnell klar, dass man den ausgewilderten Content nicht dauerhaft würde verhindern können, wohl aber legalisieren könnte.

    YouTube hat in der Folge einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit japanischen Musikproduzenten geschlossen. Etwas ähnliches ist bzgl. Anime geplant, allerdings weitgehend auf Einzelfallbasis mit dem jeweiligen Anime-Urheber, vermittelt über den jeweiligen Verlag. Es soll eine Art freundliche Aufforderung zur Einwilligung in die Verbreitung über YouTube sein – gegen pauschale Vergütung versteht sich. Es gehe dabei um „Liebe und Respekt“ für die Arbeit der Urheber, also eine Art offizielles Anerkennungssystem in Kooperation mit YouTube.

    Die genannte Urheberrechtsreform diene insgesamt vor allem einem besseren Schutz von 100 Millionen japanischen Urhebern (auf diese Zahl kommt Kadokawa offenbar, indem er die zukünftig erwartete Zahl japanischer Laptop-Besitzer mit der Zahl potenzieller zukünftiger Urheber gleichsetzt), aber auch dem Schutz der klassischen Rechteinhaber und ‑verwerter. Wertvolle Erkenntnisse habe man auch aus den Büchern und Erläuterungen von Lawrence Lessig gezogen und werde sie berücksichtigen. An konkret geplanten Schritten, deren Einzelheiten bis März 2009 noch ausgearbeitet werden sollen, nannte Kadokawa: Suchservices würden legalisiert (!), Caching werde legalisiert, Beschränkungen des Urheberrechts zugunsten von Universitäten würden geschaffen und Reverse Engineering werde legalisiert (wobei anhand der Simultanübersetzung nicht klar wurde, was mit letzterem gemeint war).

    Und es wird wohl eine Art Fair-Use-Prinzip in Japan etabliert, womit Japan also dem US-amerikanischen Ansatz einer letztendlich gerichtlich auszugestaltenden, generellen Ausnahme vom Urheberrechtsschutz zu folgen scheint. Zugleich soll aber auch die Durchsetzung von Urheberrechten erleichtert werden.

    14. August 2008
  • : Freie Lizenzen gewinnen vor US-Gericht
    Freie Lizenzen gewinnen vor US-Gericht

    Vor dem höchsten US-Gericht für IP-Fragen wurde jetzt eine Entscheidung im Sinne freier und offener Lizenzen getroffen. Die Futurezone beschreibt den Fall: US-Gericht schützt freie Lizenzen.

    Konkret ging es um den Fall Jacobsen vs. Katzer. Der Programmierer Robert Jacobsen hatte eine Java-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der freien Artistic License [1.0] kostenlos ins Netz gestellt. Die Artistic License verpflichtet Programmierer, die den unter ihr veröffentlichten Code weiterverwenden dazu, ihr Programm unter den gleichen Bedingungen zu verbreiten. Die Firma Matthew Katzer and Kamind Associates, die Software für Modelleisenbahnen entwickelt, hatte Katzers Code in eines ihrer Produkte integriert und diese ohne Nennung des ursprünglichen Autors weiterverkauft, schreibt das Gericht. Das hätten sie nach den Bestimmungen der Artistic License nicht tun dürfen. Jacobsen klagte Katzer/Kamind 2006 wegen Urheberrechtsverletzung, nachdem diese ihn ihrerseits mit Klage wegen Patentverletzung gedroht hatten.

    Die Entscheidung ist logisch und bestätigt die Wirksamkeit von freien und offenen Lizenzen. Wenn sich nicht an die Bedingungen der Lizenz gehalten wird, kommt der Lizenzvertrag mit der Gewährung von Nutzungsfreiheiten nicht zustande und es entsteht eine normale Urheberrechtsverletzung. Ein ähnliches Urteil haben wir in Deutschland schon rund um die Frage von GPL-Violations gehabt. Freut mich, dass es jetzt auch ein Musterurteil in den USA gibt.

    Creative Commons kommentiert das US-Urteil: THE “IP” Court Supports Enforceability of CC Licenses.

    The Court held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. As a result, licensors using public licenses are able to seek injunctive relief for alleged copyright infringement, rather than being limited to traditional contract remedies. Creative Commons founder Lawrence Lessig explained the theory of all free software, open source, and Creative Commons licenses upheld by the court: “When you violate the condition, the license disappears, meaning you’re simply a copyright infringer. This is the theory of the GPL and all CC licenses. Put precisely, whether or not they are also contracts, they are copyright licenses which expire if you fail to abide by the terms of the license.” Lessig said the ruling provided “important clarity and certainty by a critically important US Court.”

    Siehe auch: Court: violating copyleft = copyright infringement.

    14. August 2008
  • : Netzpolitik-Podcast 065: Diane Peters über Creative Commons
    Netzpolitik-Podcast 065: Diane Peters über Creative Commons

    Der Netzpolitik-Podcast 065 ist ein Gespräch mit Diane Peters, was John Weitzmann auf dem iSummit in Japan gemacht hat. Diane Peters ist die neue „General Counsel“ bei Creative Commons. In dem Interview geht es um ihre Rolle als General Counsel und was man so macht. Zu ihren Aufgaben gehört die Verantwortung für alle rechtlichen Fragen und Werkzeuge. Dazu gehört u.a. eine Studie, was „non-commercial“ (unkommerziell) genau heisst, wie man das evtl definieren und wie man das in den CC-Lizenzen besser darstellen kann. Dazu behandelt das Gespräch auch CC+ Das ist ein neues Protokoll, was Urhebern ermöglicht, weitere Nutzungsfreiheiten (z.B. für kommerzielle Nutzung) in Aussicht zu stellen und einen Marktplatz dafür zu stellen.

    Das Interview ist ca. Minuten lang und liegt als MP3 und OGG vor.

    12. August 2008
  • : ARD: Olympia-Comedy unter CC
    ARD: Olympia-Comedy unter CC

    Die ARD bietet auf ihren Olympia-Sonderseiten peking.ard.de jetzt eine Staffel „Olympia-Comedy“. Das schöne daran ist, dass alle Beiträge unter einer Creative Commons Lizenz stehen (CC-BY-NC-ND) und die Folgen werden auch bei Youtube eingestellt.

    In acht Folgen präsentiert Klaas Butenschön bis zum Ende der Sommerspiele in Peking einige der olympischen Sportarten auf etwas andere Art und Weise – mit einem Augenzwinkern. So zeigt er zum Beispiel, dass die Ringer die zärtlichsten aller olympischen Sportler sind. Und auch, dass es Synchronspringer niemals wagen würden, alleine vom Sprungturm zu hüpfen. Die schlauesten Sportler sind laut Klaas übrigens die Gewichtheber. Wer hätte das gedacht?

    Besser wäre noch eine Remix-fähige CC-Lizenz, aber das lernen sie dort auch noch irgendwann.

    [Danke an Meike für den Hinweis]

    12. August 2008 3
  • : Video: Die kurze Geschichte von Creative Commons
    Video: Die kurze Geschichte von Creative Commons

    Lawrence Lessig erzählt die kurze Geschichte von Creative Commons mit seinem bekannten Präsentationsstil:

    Hier klicken, um den Inhalt von blip.tv anzuzeigen.

    Gibts auch als Quicktime und MP3.

    11. August 2008 6
  • : Netzpolitik-Podcast 064: Joi Ito über Creative Commons
    Netzpolitik-Podcast 064: Joi Ito über Creative Commons

    Der Netzpolitik-Podcast 064 ist ein Interview mit Joi Ito, was John Weitzmann auf dem iSummit in Japan gemacht hat. Joi Ito ist japanischer Internetunternehmer und seit einiger Zeit CEO von Creative Commons. In dem Gespräch geht es um seine Rolle als CEO von Creative Commons und seine Aufgabe, Geschäftsmodelle mit Creative Commons Lizenzen zu entwickeln. Weiter geht es um Fundraising für Creative Commons und die Gefahr von Abhängigkeiten, wenn man sich von bekannten Internet-Unternehmen finanzieren lässt. Zum Schluss geht es um zukünftige Herausforderungen für Creative Commons als international operierende Organisation.

    Das Interview ist ca. 8 Minuten lang und liegt als MP3 und OGG vor.

    11. August 2008 1
  • : OpenMoko Freerunner
    OpenMoko Freerunner

    Golem hat das Open-Source-Handy „OpenMoko Freerunner“ ausführlich getestet:

    Für das Geld gibt es einen kleinen Linux-Rechner mit GSM-Funktion. Genau das ist der OpenMoko Freerunner derzeit. Die Hardware bietet im Zusammenspiel mit Linux viel Potenzial, so dass unzählige Szenarien denkbar sind. Linux-Fans werden daran ihre Freude haben und in kritischen Umgebungen sind dank der offenen Architektur komplett angepasste Lösungen denkbar. Ein Linux-Smartphone für den Massenmarkt ist der Freerunner hingegen nicht. Wer als normaler Nutzer an einem Mobiltelefon mit Linux-Betriebssystem interessiert ist, sollte daher auf die ersten Android- und LiMo-Geräte warten und hoffen, dass diese benutzerfreundlicher sind. Jetzt bleibt abzuwarten, was die Community aus dem Freerunner macht.

    Gibts über Distributoren auch in Deutschland und kostet zwischen 350 – 400 Euro.

    7. August 2008 2
  • : iSummit 08: Open Business mit Erfolgen und Definitionskrise
    iSummit 08: Open Business mit Erfolgen und Definitionskrise

    Als Start des Open Business Tracks des diesjährigen iSummit berichtete Paul Keller erstmal davon, wie so etwas wie Open Business in zaghaften Schritten bei einigen europäischen Verwertungsgesellschaften Einzug hält. Eine niederländische und eine dänische Gesellschaft erlauben ihren Mitgliedern die Veröffentlichung von Musik unter Creative-Commons-Lizenzen, die kommerzielle Nutzung ausschließen. Hierzu wurden jeweils eigene Richtlinien erarbeitet, die genau festlegen, was kommerziell ist und was nicht. Im Ergebnis ist darin alles, was irgendwie mit Werbung zu tun hat, als kommerziell eingestuft worden. Es handelt sich also um sehr restriktive erste Ansätze, aber immerhin gibt es sie.

    Außerdem stellte Jon Philips von Creative Commons das Protokoll CC+ vor, mit dem sich direkt in den Metadaten einer Lizenz Kontaktdaten für weitere Rechteverhandlungen hinterlegen lassen, etwa eine URL, über die weitere Erlaubnisse eingeholt werden können. Dadurch und die teilweise Öffnung von Verwertungsgesellschaften wurde nun etwas möglich, was noch vor einem Jahr die meisten für ausgeschlossen gehalten haben dürften: Von einer CC-Lizenz aus wird direkt auf die Seite einer Verwertungsgesellschaft verlinkt, dort die Lizenz anerkannt und entsprechend zurück verlinkt. Alles im Sinne der Versöhnung von freien Lizenzen und kollektiver Rechtewahrnehmung. Die Symbolik ist hier nicht zu unterschätzen.

    Ansonsten beschäftigte sich der Open Business Track beim iSummit vor allem mit der Suche nach Definitionen, was Open Business eigentlich genau ist oder sein soll. Ist Offenheit dabei nur ein Mittel zum (Marketing-) Zweck oder eine alternative Grundeinstellung? Als kleinster gemeinsamen Nenner ergab sich letztendlich: Open Business ist in erster Linie der Einsatz bestimmter Methoden, was eins oder mehrere der folgenden Dinge umfassen kann:

    - Sampling freier Inhalte

    - neue Technologien auf Open-Source-Basis / freie Software

    - Online-Community-Kultur

    - größere Transparenz als bei klassischer Unternehmensführung

    - faires Teilen der Profite mit den Beitragenden

    Weiter wurde diskutiert, ob Offenheit als graduelles Phänomen oder sogar nur als temporäres Phänomen zu begreifen ist. Beobachtet werden kann jedenfalls häufig, dass, je mehr Geld verdient wird, desto mehr zugleich Transparenz und Offenheit abnehmen (Beispiel: Mozilla Foundation seit den Deals mit Google). Das führte natürlich zu Frage, welche Art von „Offenheit“ hier gemeint ist. Als verschiedene Sichtweisen wurden gesammelt:

    Offenheit bzgl. Zugang zu Services (offene APIs)

    Dies ist die niedrigste denkbare Schwelle für den Begriff Offenheit in diesem Zusammenhang und ändert am Charakter des dahinter stehenden Geschäfts kaum etwas.

    Offenheit bzgl. dem Input von (user generated) Content

    Man gibt den Kunden die Möglichkeit, sich einzubringen und dafür Vorteile zu bekommen. Wenn es allerdings nur darum geht, dass man die Konsumenten dazu bekommt, dass sie sich / ihre Zeit investieren, dann sieht das eher nach einem freundlich gefärbten CRM aus

    Offenheit bzgl. Mitwirkung Außenstehender an Entscheidungsprozessen des Unternehmens

    Hiermit ist im übertragenen Sinne gemeint, dass die „DNA“ des Unternehmens von jedermann (oder zumindest von allen Kunden des jeweiligen Unternehmens) verändert bzw. mitgestaltet werden kann.

    Insgesamt war man sich einig, dass Open Business keine gänzlich neue Sache aber auch nicht „business as usual“ ist, und dass man kaum jemals davon sprechen kann, dass ein gesamtes Unternehmen „offen“ ist, genau wie man nicht von „grünen Unternehmen“ sprechen kann. Es sind meist nur bestimmte Unternehmensbereiche oder Handlungsweisen als offen (oder grün) identifizierbar.

    Zum Schluss gab’s noch Kritik, dass häufig zuviel in das Thema Open Business hinein interpretiert werde und viele Leute sich und anderen davon zuviel versprechen würden. Als Beispiel wurde die Verwendung von CC-Lizenzen genannt, die, wenn sie auf traditionelle geschlossene Modelle trifft, oft zu „Complicated Commons“ oder „Confusion Commons“ führen würde statt zu funktionierenden Geschäftsmodellen. Die Replik darauf war, dass man muss sich letztendlich entscheiden und im Zweifel ganz aus den eingefahrenen Bahnen der etablierten Modelle raus müsse. Es gehe eben in der Praxis nicht auf, wenn man etwa als Band alternativ lizenzieren aber dennoch bei Sony-BMG oder EMI unterkommen will, um sich das Türchen zum sagenhaften Reichtum offenzuhalten.

    Als nächstes will sich die Gruppe des Open Business Track um die Aufbereitung von Praxiserfahrungen in Form von qualifizierten Fallstudien kümmern. Für alle Interessierten gibt es ein Wiki (http://wiki.icommons.org/index.php/ISummit_2008/Open_Business).

    4. August 2008 4
  • : iSummit 08: Best of Keynotes
    iSummit 08: Best of Keynotes

    Auch beim diesjährigen iSummit in Sapporo gibt es wieder die tägliche Dosis an dicken Ideen in Form von Keynotes, in der Sprache der Programmseite: „framing your day with big ideas“. Jeden Morgen und jeden Nachmittag lassen jeweils drei mehr oder weniger prominente Personen die Dinge auf die iSummit-Teilnehmer los, die sie für wichtig halten. Hier nun ein kleines Best-of der bisherigen Keynotes:

    Read-Write-Suchmaschinen

    Nachdem Heather Ford eine sehr allgemeine Eröffnungsrede gehalten hatte, in der sie von Wasser bis Zugang zu Mobilfunknetzen so ziemlich alles abdeckte, was auch nur im Entferntesten mit Gemeingut zu tun hat, wurde Jimbo Wales per Videostream aus Californien zugeschaltet und bewarb sein Projekt Wikia Search. Er kritisierte die großen drei Suchmaschinen-Platzhirsche:Wie werden Suchresultate erzeugt (die ersten Einträge der Suchergebnisse stimmen bekanntlich nicht selten mit denen der sposored ads überein)? Wenn man seine Seite nicht weit oben auf der Ergebnisliste findet, empfiehlt Google, dass man einen SEO-Experten anheuert. Soll das die beste Lösung sein? Wie sieht es mit dem Datenschutz in Zeiten von Google Maps Street View? Alle Suchergebnisse von den großen drei sind „Read only“, keine Verbesserung kann von den Nutzern direkt vorgenommen werden. Also versucht er nun, das Wikipedia-Momentum auf seinen eigenen Suchansatz Wikia Search zu übertragen. Das Ganze steht unter der FreeBSD Lizenz, der Code kann über Subversion verwaltet werden und es gibt einen „distributed web crawler“. Dennoch erreichen die Suchergebnisse bislang noch nicht die „industry standards“, Jimbo Wales zählt aber auf den „human touch“, der durch viele Mitwirkende erreicht werden kann. Seit Anfang des Jahres gibt es insbesondere aus Deutschland und der Türkei eine sehr aktive Mitwirkung, was Jimbo Wales sich nicht wirklich erklären kann, er dankt aber dennoch und wünscht sich noch mehr davon.

    Jamie King: Bitte bitte steal this film!

    Außer den bereits oft gehörten Dingen über Steal this film hat Jamie King sich vor allem verwundert gezeigt, dass in den zwei Jahren, seit das mit seinen Projekten verbundene Verbreitungsmodell über BitTorrent bekannt wurde, es bisher noch von niemandem im kommerziellen Sektor nachgeahmt wurde, obwohl er ständig davon erzählt. Ansonsten ließ er die Zuhörer zurück mit der durchaus auslegbaren Aussage „business is piracy and piracy is business“.

    YouTube und CC-Lizenzen für Al Jazeera

    Einen Redner der etwas anderen Art stellte Mohamed Nanabhay dar, der für den neuen iCommons-Medienpartner Al Jazeera sprach. Er benannte die Herausforderungen, denen sich die traditionellen Massenmedien im digitalen Zeitalter gegenübersehen.

    1. Sie verlieren Konsumenten an andere Plattformen und Verbreitungskanäle

    2. Es gibt immer mehr Produzenten von Inhalten

    3. Der Content, den man sendet, geht so oder so online, egal ob man das will oder nicht

    4. Die zugehörigen Geschäftsmodelle sind noch undefiniert

    5. Intern gibt es große Beharrungskräfte

    Die Medienunternehmen befänden sich im Unklaren über ihre eigene (zukünftige) Rolle und letztendlich in einer handfesten Relevanzkrise. Al Jazeera versucht dem mit „Al Jazeera Labs“ (labs.aljazeera.net) zu begegnen, einem Thinktank, der Produkte rund um die neuen Arten des Konsumierens entwickeln soll. Al Jazeera nennt die resultierende Verbreitung dann „distributed distribution“, gleichzeitige Verbreitung neuer Inhalte über TV, SMS-Newsservices, YouTube, Blogs, Podcasts, soziale Netzwerke etc. Dieser Art des Outputs soll eine ebenso verteilte Art des Inputs hinzugefügt werden. Ansonsten ist freie Lizenzierung für Al Jazeera vor allem ein wirtschaftliches Instrument und weniger eine Sache der Unternehmensphilosophie. Man nutzt es zum Aufbau von Reputation, um neue Konsumentengruppen zu erreichen, in neue Märkte einzubrechen, den Zuschauern Respekt zu vermitteln und um Konkurrenten unter Druck zu setzen. Die besten Erfahrungen hat Al Jazeera damit gemacht, dass sie selbst Content auf YouTube eingestellt haben.

    Der doppelte Fehler neoliberaler Politik

    David Bollier vereinfacht die Sicht der Welt auf einen „doppelten Fehler“, den er vor allem in der neoliberalen Politik erblickt: Limitierte (natürliche) Ressourcen werden so behandelt, als wären sie unendlich, während zugleich die nicht limitierte Ressourcen (Wissen, Ideen, Kreativität) so behandelt werden, als wären sie endlich, indem man mittels Gesetzen künstliche Monopole schafft. Ob es ganz so einfach ist, sei mal dahingestellt. Jedenfalls sieht David in der Gruppe der anwesenden „Commoners“, sich selbst einschließend, das Potenzial für nicht weniger als eine neue politische Macht, denn: „Wir“ haben demnach:

    - eine unvergleichliche internationale Reichweite

    - großartige politische Fähigkeiten

    - viel Kompetenz bezogen auf neueste Technologien

    und stützen uns auf starke demokratische Traditionen (zumindest diese Einschätzung wird sicherlich nicht von allen so gesehen), während wir trotzdem einen pragmatischen Ansatz verfolgen. Fehlt eigentlich nur noch die Gründung einer Commonspartei …

    31. Juli 2008 1
  • : Berichterstattung vom iCommons-Summit
    Berichterstattung vom iCommons-Summit

    Derzeit findet in Sapporo / Japan das jährliche Creative Commons Treffen, der iCommons-Summit, statt. Leider gab es nur ein Stipendium für Creative Commons Deutschland, so dass John Weitzmann jetzt vor Ort ist und von dort hier berichtet.

    31. Juli 2008
  • : Destination Cologne – Netlabel Sounds aus Köln
    Destination Cologne – Netlabel Sounds aus Köln

    Phlow.net hat mit „Destination Cologne“ eine Compilation mit Netlabel Sounds aus Köln zusammengestellt.

    Köln blickt auf eine lange Tradition elektronischer Musik zurück. Nach Stockhausen, dem Sound of Cologne und Kompakt formiert sich seit Jahren zunehmend eine lockere Musikszene, die sich der freien Musik verpflichtet sieht. Neben wichtigen Informationskanälen wie dem deutschsprachigen Phlow Magazin und der englischen Edition Phlow-Magazine.com bietet Köln eine lebhafte Szene an Musikaktivisten, die das Internet umarmen und digitale Distributionswege für Musik nutzen. Diese Netlabel verteilen frei, sprich kostenlos ihre Musik. Das Business-Modell heisst Aufmerksamkeitsökonomie, Spaß und Förderung freier Werte, gerne auch Gift Economy genannt.

    Alle Songs stehen unter einer Creative Commons Lizenz. Der Download-Button verbirgt sich leider hinter einem Flash-Widget, daher kann ich hier nicht direkt darauf verlinken.

    28. Juli 2008 2
  • : Netzpolitik-Podcast 063: Creative Commons 3.0
    Netzpolitik-Podcast 063: Creative Commons 3.0

    Zum Release der deutschen Creative Commons Lizenzen Version 3.0 habe ich mit John Weitzmann ein Interview zu den Neuerungen geführt. John ist der „Legal-Lead“ bei Creative Commons Deutschland, während ich für den „Public-Lead“ verantwortlich bin. Kurz zusammengefasst beschäftigt er sich mit allen juristischen Fragen und ich kümmere mich um die Öffentlichkeitsarbeit. In den letzten Monaten hat John zusammen mit vielen Helfern den Portierungsprozess auf die Version 3.0 koordiniert. In dem Gespräch erklärt er die vielen Änderungen gegenüber der Version 2.0 und beschreibt die Prozesse, die zu einem Lizenz-Update führen. Es ist etwas mehr Jura-Talk als sonst in den Netzpolitik-Podcasts, aber wir haben versucht, alles möglichst Praxis-nah mit Beispielen zu beschreiben.

    Der Podcast ist ca. 22 Minuten lang und liegt als MP3 und OGG zum Download bereit.

    24. Juli 2008 22
  • : Deutsche Creative Commons-Lizenzen in Version 3.0 verfügbar
    Deutsche Creative Commons-Lizenzen in Version 3.0 verfügbar

    Die deutschen Creative Commons-Lizenzen sind heute in der Version 3.0 erschienen. Sie wurden einerseits an die internationale 3.0‑Version angepasst und andererseits an aktuelle Urheberrechtsentwicklungen in Deutschland nach dem zweiten Korb.

    Ein grosser Dank geht an John Weitzmann, der in den letzten Monaten die vielen juristischen Fragen koordiniert hat. Wir haben dazu auch eine Pressemitteilung von Creative Commons Deutschland veröffentlicht: Deutsche Creative Commons-Lizenzen in Version 3.0 verfügbar.

    „Die Arbeit hat sich gelohnt“, so John Weitzmann zum fertig gestellten deutschen Lizenzenset, „denn nun stehen auch den CC-Begeisterten hierzulande wieder Lizenzen zur Verfügung, die auf der Höhe der nationalen Rechtslage und dem letzten Stand der internationalen Weiterentwicklung der CCPL sind.“ Die Version 3.0 ist eine komplette Neuübersetzung der US-Originale.

    Die wichtigsten Neuerungen der 3.0er Lizenzen:

    - Sui-Generis-Datenbankenrechte (in Deutschland die §§ 87a folgende des Urheberrechtsgesetzes) werden nun explizit in die Lizenzen einbezogen und der Verzicht auf sie erklärt. Dadurch soll verhindert werden, dass die über CC-Lizenzen gewährten Freiheiten über den Umweg der Aufnahme in Datenbanken ausgehebelt werden können.

    - Nachdem zum 1. Januar 2008 auch nach deutschem Urheberrecht die Möglichkeit besteht, in Voraus für noch nicht bekannte Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte einzuräumen, ist dies auch in die portierten CC‑3.0‑Lizenzen aufgenommen worden.

    - Weiterhin werden nun ausdrücklich auch gesetzliche Vergütungsansprüche und Zwangslizenzen behandelt. Dazu wird klargestellt, dass bzgl. unverzichtbarer Ansprüche auch ihre Geltendmachung durchaus vorbehalten wird. In den Lizenzen mit Nicht-kommerziell-Einschränkung wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass bei lizenzwidrigen kommerzielle Verwendungen auch verzichtbare Ansprüche und solche aus Zwangslizenzen ausdrücklich vorbehalten bleiben. Hintergrund ist, dass auch Verwendern von CC-Lizenzen zumindest die Möglichkeit offen stehen sollte, an Abgaben zu partizipieren, die ohnehin anfallen.

    - Die Lizenzvariante „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (abgekürzt BY-SA), die zusammen mit der Variante „Namensnennung“ (BY) von der Free Software Foundation als „freie Lizenz“ anerkannt ist, lässt nun im Rahmen der Weitergabe ein Verlassen des CC-Lizenzmodells zugunsten jedes anderen, gleich wirkenden Lizenzmodells zu. Dadurch soll mehr Kompatibilität mit anderen alternativen Lizenzmodellen erreicht und somit verhindert werden, dass frei lizenzierte Inhalte in einem Lizenzmodell „gefangen“ bleiben, was bisher meist der Fall war und ganz klar den Zwecken alternativer Lizenzierung zuwider läuft.

    - Die neuen Texte sind bewusst so strukturiert worden, dass die Lizenzen nun noch besser als früher auch für solche Inhalte verwendet werden können, die nicht alle Voraussetzungen eines „Werkes“ im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes erfüllen. Dazu wurde u. a. der gesetzlich definierte Begriff der „Bearbeitung“ im Definitionsteil der Lizenzen mit anderen unter den nicht gesetzlich definierten Begriff „Abwandlung“ gekapselt.

    - Sprache und Begrifflichkeiten der Lizenzen wurden teilweise den einschlägigen internationalen Abkommen zum geistigen Eigentum angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen soll die Durchsetzbarkeit der portierten Lizenzen für den Fall verbessert werden, dass sie vor Gerichten im Ausland behandelt werden.

    Als nächstes wird sich das deutsche Creative Commons Projekt nun um neue Möglichkeiten der Vermittlung der Ideen hinter dem CC-Lizenzmodell kümmern und auf Arbeitsebene auch versuchen, den Dialog mit den Verwertungsgesellschaften wieder in Gang zu bringen.

    Der Netzpolitik-Podcast 063 behandelt die Neuerungen nochmal ausführlich.

    Am Freitag: Release-Party in Berlin

    Am 25. Juli lädt Creative Commons Deutschland zu einer Party in die Berliner Netlabel-Bar breiPott ein. Das musikalische Rahmenprogramm werden verschiedene Berliner DJ-Künstler mit CC-lizenzierter Musik bestreiten. Die breiPott-Bar ist in der Skalitzerstrasse 81 in Berlin-Kreuzberg. Beginn ist 20 Uhr und der Eintritt ist frei.

    Spenden für Creative Commons Deutschland:

    Mit Release der dritten Version startet Creative Commons Deutschland eine Fundraising-Kampagne. „Mit Spendengeldern möchten wir die Öffentlichkeitsarbeit für Creative Commons in Deutschland ausbauen“, so Markus Beckedahl, Projektleiter Öffentlichkeitsarbeit bei Creative Commons Deutschland. Geplant sind u.a. Flyer, Aufklärungsbroschüren, Aufkleber und mehr Veranstaltungen. Spenden an den Legal Lead der Creative Commons Deutschland, die Europäische EDV-Akademie des Rechts, sind steuerlich absetzbar.

    24. Juli 2008 11
  • : Neuer Bewerbungsrekord beim OpenMusicContest
    Neuer Bewerbungsrekord beim OpenMusicContest

    Die Geister, die ich rief: Freie Kultur auf dem Vormarsch: Neuer Bewerbungsrekord beim OMC.

    Schon mit dem Ende der Bewerbungsphase des vierten OMC ist klar, dass der laufende Wettbewerb seine Vorgänger einmal mehr deutlich in den Schatten stellt: Insgesamt 109 Bewerbungen gingen beim Orga-Team ein, etwa 16,5 Stunden Musik kamen zusammen. Damit setzte sich der Trend der Vorjahre ungebremst fort. Beim OMC#1 (2005) gab es 35 Bewerbungen, der OMC#2 (2006) zählte 50 und der OMC#3 zuletzt 76. In den nächsten Tagen werden wir die Musik für die Jury aufbereiten und zusammenstellen, damit diese ihre Arbeit aufnehmen kann. Mit den Ergebnissen ist nicht vor Mitte August 2008 zu rechnen.

    Soweit ich mich erinnere, bin ich in der Jury und kann mir dann die ganze Musik auch anhören.

    16. Juli 2008 2
  • : Creative Commons 3.0 – Party in Berlin
    Creative Commons 3.0 – Party in Berlin

    Wir feiern wieder eine Creative Commons Party in Berlin. Diesmal ist der Anlass das Release der deutschen Creative Commons Lizenzen mit der Version 3.0. Die Party wird am 25. Juli im breiPott in der Skalitzerstr. 81 in Berlin-Kreuzberg stattfinden. Der breiPott ist die erste Netlabel-Bar in Deutschland. Beginn ist 20 Uhr und der Eintritt ist frei. Wir werden am Anfang wieder etwas Rahmenprogramm bieten und ab 23 Uhr ist dann Party mit Musik und Visuals.

    Hier ist der Flyer zur Party (Grosse Version):

    15. Juli 2008 7
  • : Öffentlich-rechtliche Sender sollen Creative Commons nutzen
    Öffentlich-rechtliche Sender sollen Creative Commons nutzen

    Ein „Digitalmagazin“ hat Wolfgang Blau, Chefredakteur Zeit online, interviewt: „Der wichtigste Konkurrent der Verlage im Netz sind nicht die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern das Netz selbst“

    Digitalmagazin: Wird es auch Kooperationen mit Mediatheken anderer Sender wie Arte, ARD oder gar einem privaten Anbieter geben?

    Blau: Wir sind für viele Ideen offen, privater wie öffentlich-rechtlicher Art. Man sollte aber nicht unterschätzen, wie unendlich kompliziert die Urheberrechtssituation bei der Online-Nutzung von Fernsehinhalten werden kann. Ich warte und hoffe auf den Tag, an dem öffentlich-rechtliche Sender ihre eigenen Inhalte unter einer Creative-Commons-Lizenz ins Netz stellen werden.

    Freut mich, dass diese Position auch mal von anderer Seite vertreten wird.

    14. Juli 2008 2
  • : Identi.ca – Twitter in offen und frei
    Identi.ca – Twitter in offen und frei

    Identi.ca ist ein neuer und interessanter Microblogging-Service. Im Gegensatz zu Twitter & Co ist der Ansatz ein anderer: Die Basis ist Freie Software, die Daten liegen unter der Creative Commons Namensnennungslizenz und der Service implemtiert das OpenMicroBlogging-Protokoll. Das Ziel ist Autonomie für die Nutzer, so dass diese ihre Online-Präsenz besser managen können und die Kontrolle behalten. Identi.ca ermöglicht den Aufbau eigener Server und auch die Accounts kann man mitnehmen.

    Bin mal gespannt, wie sich das Projekt entwickelt.

    2. Juli 2008 12
  • : Werbefilm: Creative Commons erklärt
    Werbefilm: Creative Commons erklärt

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    30. Juni 2008 19
  • : Spenden für Creative Commons Deutschland
    Spenden für Creative Commons Deutschland

    Die Creative Commons Länderprojekte arbeiten finanziell unabhängig von creativecommons.org und sind daher auf eigenes Spendenaufkommen angewiesen. Das gilt genauso für Creative Commons Deutschland. Alle Arbeit für Creative Commons Deutschland wird ehrenamtlich ausgeführt und das wird sich auch nicht ändern.

    Aber trotzdem brauchen viele Ideen und Projekte immer etwas Geld, um sie zu verwirklichen. Wir würden gerne mehr Materialien erstellen, um die CC-Lizenzen in Deutschland bekannter zu machen. Auch fallen bei Reisen zu Vernetzungstreffen mit anderen CC-Projekten oder auf Veranstaltungen, wo CC promotet wird, immer Reisekosten an, die wir derzeit grösstenteils aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Wir freuen uns über jeden Betrag und stellen selbstverständlich auch Spendenquittungen für Abzüge nach §§ 10b EStG, 9 I Nr. 2 KStG und 9 Nr. 5 GewStG aus. Wer also selber schonmal freie Inhalte verwendet hat oder die ganze Idee gut findet und einfach gerne die Arbeit des Projekts voranbringen will, sollte hin und wieder mal über’s Spenden nachdenken.

    Bitte im Verwendungszweck unbedingt “CC-DE” angeben, damit die Zuordnung problemlos verläuft.

    Inh.: Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH
    Kto.-Nr.: 82701
    bei der Sparkasse Merzig-Wadern
    BLZ: 59351040

    Die Europäische EDV-Akademie des Rechts betreut den „Legal-Lead“ in Deutschland und ist für die juristischen Fragestellungen rund um die Lizenzen zuständig.

    Da wir eine kleine Spenden-Kampagne starten wollen, freuen wir uns auch über kreative Banner und Widgets, die diese unterstützen. Und natürlich freuen wir uns auch über jeden Hinweis auf diese Spendenmöglichkeit.

    26. Juni 2008 2