Technologie

Künstliche Intelligenz, Drohnen, selbstfahrende Autos, Cyborgs, Roboter und IT-Sicherheit.

  • : Bundesregierung beschließt IT-Konsolidierung der Bundesverwaltung und will „Bundes-Cloud“ (Update)
    Die Bundesregierung setzt große Hoffnungen in die Bundes-Cloud. CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/dotcompals/3449854626/">flickr/Prashanth dotcompals</a>
    Bundesregierung beschließt IT-Konsolidierung der Bundesverwaltung und will „Bundes-Cloud“ (Update)

    Die Bundesregierung will die IT-Landschaft der Bundesverwaltung neu organisieren und hat heute ein entsprechendes Konsolidierungs-Konzept beschlossen. Das ambitionierte Projekt soll die Anzahl der Standorte auf wenige reduzieren, IT-Anwendungen und Dienste zentral an einer Stelle entwickeln und zudem eine „Bundes-Cloud“ aufbauen. Auch die IT-Beschaffung soll in wenigen Stellen der Bundesverwaltung zusammengeführt werden.

    Als Grundlage dient ein vom Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegter Entwurf, die Projektleitung liegt bei der Bundesbeauftragten für IT im Bundesministerium des Innern (BMI) Cornelia Rogall-Grothe. Das BMI ist auch für die Finanzierung verantwortlich, wobei zur Zeit noch nicht bekannt ist, wie hoch der Finanzierungsbedarf ausfallen wird.

    Zunächst werden bis zum 1. Januar 2016 die IT-Dienstleistungszentren der Ministerien für Finanz‑, Innen- sowie Verkehr und digitale Infrastruktur zusammengelegt. Dieses Bundesrechenzentrum wird dem Finanzministerium unterstehen. Die genaue Rechtsform des Zentrums ist ebenfalls noch nicht abgeklärt und soll in einem zweiten Schritt erfolgen. So soll bis 2022 etappenweise die gesamte IT-Infrastruktur der Bundesverwaltung zusammengeführt werden, die sich im Moment noch auf über 1.300 Rechenzentren und Serverräume verteilt. Den Betrieb sollen ein bis zwei Dienstleister übernehmen.

    Mehrfachentwicklungen sollen dann ebenfalls der Vergangenheit angehören, indem ressortübergreifend benötigte IT-Anwendungen an einer Stelle entwickelt und verwaltet werden. Noch in diesem Jahr beginnt die Arbeit an einer gemeinsamen elektronischen Akte, einer Archivierungs- und Kollaborationsplattform sowie einem konsolidierten Personalverwaltungssystem.

    Parallel dazu soll eine Bundes-Cloud aufgebaut werden. Welche Funktion genau diese einnehmen soll bleibt zunächst unklar, ebenso, ob sie von Grund auf neu entwickelt wird und von wem – eine entsprechende Anfrage hat uns das BMI bislang noch nicht beantwortet. In seiner gestrigen Rede auf dem deutschen IT-Sicherheitskongress ging de Maizière nur am Rande darauf ein:

    Wir werden eine eigene Bundescloud aufbauen, um Leistungsfähigkeit, Flexibilität, Sicherheit und Datenschutz der IT der Bundesverwaltung nachhaltig zu verbessern und ein nationales Vorbild zu schaffen. So reagieren wir auf den Trend, dass immer mehr IT-Firmen ihre Geschäftsmodelle in Richtung Cloud-Computing anpassen und Daten größtenteils nur noch im Internet außerhalb unserer Netze, auch außerhalb unseres Landes für Dienste des Bundes verarbeitet und gespeichert werden. Dem wollen wir mit einer Bundescloud entgegenwirken.

    Bleibt noch die Frage, wie viel das alles kosten soll und wie hoch das Einsparungspotenzial eingeschätzt wird. Die Pressemitteilung schweigt sich dazu aus. Sobald wir Antworten auf unsere Fragen aus der Pressestelle des BMI erhalten, werden wir die Meldung aktualisieren.

    Update: Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums beziffert uns gegenüber den Kostenaufwand des Projekts „IT-Konsolidierung Bund“ nach vorliegender Schätzung auf einen Betrag im „mittleren dreistelligen Millionenbereich.“

    Mit der Konzeption der Bundes-Cloud wird erst im Sommer 2015 begonnen, deshalb könne man zur Zeit auch noch keine Aussagen zur technischen Architektur treffen. Das Grobkonzept zur IT-Konsolidierung sieht vor, dass die Konzeptionsphase für die Bundes-Cloud Ende 2016 abgeschlossen sein soll. In Betrieb soll die Bundes-Cloud Ende 2018 mit ersten Nutzungsszenarien wie Office-Anwendungen gehen. Sie soll stufenweise aufgebaut werden und „perspektivisch viele mögliche Einsatzszenarien des Cloud Computings abdecken.“

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist aktiv in das Projekt eingebunden und erarbeitet etwa Sicherheitsanforderungen an das Cloud-Computing. Zudem soll die Behörde an der Sicherheitsgestaltung des Bundesrechenzentrums mitwirken.

    20. Mai 2015 9
  • : Yet another TLS-Katastrophe – Logjam-Angriff auf Diffie-Hellman-Schlüsselaustausch
    Log jam in freier Wildbahn
    Yet another TLS-Katastrophe – Logjam-Angriff auf Diffie-Hellman-Schlüsselaustausch

    Eine Forschungsgruppe hat einen Bericht veröffentlicht, in dem neue Angriffsmöglichkeiten auf den Diffie-Hellman-Schlüsselaustauschmechanismus beschrieben sind. Diffie-Hellman wird dafür genutzt, geheime Schlüssel auf unsicheren Kanälen zu vereinbaren.

    Angreifer könnten durch Logjam zehntausende Internetdienste wie Webseiten und Mailserver angreifen und übertragene Daten lesen und manipulieren. Laut den Forschern sind etwa 8 Prozent der Top 1 Million Domains von der Sicherheitslücke betroffen. Wie die FREAK-Attacke basiert Logjam darauf, dass oft immer noch unsichere Verfahren zur TLS-Kommunikation benutzt werden, auf die ein Server „heruntergehandelt“ werden kann. Die Schwachstellen stammen aus der Zeit, in der es Exportbeschränkungen für Krypto-Software aus den USA gab, damit US-Geheimdienste nicht daran gehindert werden können, Verbindungen abzuhören und die Daten zu entschlüsseln. Damit kann ein Server – wenn er das Verfahren unterstützt – gezwungen werden, 512-bit-Schlüssel zu akzeptieren, die dem Angreifer ermöglichen, durch vorberechnete Tabellen den Geheimschlüssel zu ermitteln.

    Zusätzlich gehen die Forscher davon aus, dass staatliche Angreifer wie die NSA mehr Kapazitäten als Forschungsaufbauten zur Vorberechnung der Daten haben und damit auch längere Schlüssel in Echtzeit brechen können. Das deuten auch NSA-Dokumente an, die über die Bemühungen des Dienstes berichten, VPNs zu knacken. Damals schrieben wir:

    Unter welchen Bedingungen die NSA die betroffenen Verschlüsselungsprotokolle knacken kann, bleibt weiter unklar. Auch welche Implementierungen und welche Verschlüsselungsstandards betroffen sind, geht aus den Folien nicht hervor. Klar wird aus ihnen allerdings, dass die NSA sich die Handshakes, also den Austausch der Schlüssel, besonders genau anschaut und sowohl diese, als auch nicht gebrochene verschlüsselte Inhalte für später abspeichert.

    Jetzt ist ein möglicher Angriff auf den Schlüsselaustausch greifbar.

    Aber was tun? Ironischerweise ist der Internet Explorer der erste Browser, der einen Fix angeboten hat, andere sollen so schnell wie möglich nachziehen, indem sie Schlüssellängen kleiner 1024 bit ablehnen. Für Leute mit eigenem Server haben die Forscher eine Anleitung veröffentlicht, um die Lücke zu schließen.

    20. Mai 2015 5
  • : Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz im Bundestag (Liveblog und Fazit)
    Geplante Cybersicherheitsstrategie für Deutschland - noch will sich die Regierung nicht äußern.
    Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz im Bundestag (Liveblog und Fazit)

    Wie bereits angekündigt, findet heute ab 14 Uhr eine Expertenanhörung zum Thema IT-Sicherheitsgesetz (ITSG) im Innenausschuss des Bundestages statt.

    Kurze Erinnerungsauffrischung: Das IT-Sicherheitsgesetz liegt derzeit in Fassung eines Gesetzesentwurfes vor, der von uns und vielen anderen, wie etwa dem CCC, stark kritisiert wird. Eigentlich soll er für mehr Sicherheit, vorrangig bei „Kritischen Unternehmen und Infrastrukturen“ sorgen. Durch schwammige Formulierungen und wirtschaftsfreundliche Verwässerung verfehlt der Entwurf dieses Ziel und verdient eher den Namen IT-Sicherheitssimulationsgesetz. Es ist weder genau definiert, wer eine kritische Infrastruktur bereitstellt, noch, was ein schwerwiegender Vorfall ist, der gemeldet werden müsste. Meldungen können im Normalfall anonym erfolgen und auch Sanktionsmöglichkeiten sind in dem Entwurf nicht vorgesehen. Mehr kritische Punkte haben wir hier zusammengefasst.

    Wir haben live aus der Anhörung berichtet, für die ganze drei Stunden vorgesehen waren. Wer die Anhörung selbst nachvollziehen wollte, konnte das im Parlamentsfernsehen tun. Die eingeladenen Sachverständigen waren:

    • Michael Hange, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
    • Prof. Dr. Gerrit Hornung, Universität Passau, Lehrstuhl für öffentliches Recht, IT-Recht und Rechtsinformatik
    • Linus Neumann, Chaos Computer Club (CCC), Berlin [Text der Stellungnahme, Blogpost]
    • Iris Plöger, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Leiterin der Abteilung Digitalisierung
    • Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht
    • Prof. Dr.-Ing. Jochen Schiller, Freie Universität Berlin, Institute of Computer Science
    • Dipl.-Ing. (FH) Thomas Tschersich, Deutsche Telekom AG, Leiter Group Security Services
    • Dr. Axel Wehling, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Mitglied der Hauptgeschäftsführung, Geschäftsführer des Krisenreaktionszentrums der deutschen Versicherungswirtschaft

    Eingangsstatements

    Sitzungsvorsitzender Wolfgang Bosbach (CDU/CSU)

    $begrüßungs-foo

    Es wird ein Wortprotokoll geben. Und schriftliche Stellungnahmen, die ins Internet gestellt werden.

    Michael Hange

    Herausragende Punkte

    Lagebericht zur IT-Sicherheit, BITKOM-Studie und Snowdenenthüllungen zeigen, wie verletztlich der Cyberraum ist.

    Es gibt drei kritische Punkte: Vernetzung, Komplexität, die Erreichbarkeit jedes System über das Internet.

    Gefährdungslage: Internet ist als Plattform für Angreifer attraktiv. Dienste und Angriffe sind zu kaufen, Entdeckungsrisiko ist gering, Masse der möglichen Ziele ist groß, Cyber-Angriffe kennen keine Grenzen.

    Schwachstellen sind systemimmanent. Bei üblicher Software existieren 2–5 Promille Fehler pro Programmzeile. Bei gängigen Betriebssystemen ergibt das über 20.000 Schwachstellen. Die Bedeutung von Advanced Persistent Threats nimmt zu – das sind „hochwertige Premiumangriffe“.

    Apps nähern sich 1,5 Millionen nur für Android.

    Cybersicherheit rückt im KRITIS-Bereich [Kritische Infrastrukturen] in den Vordergrund. Bisher ist die Zusammenarbeit mit den Behörden freiwillig, aber angesichts des Risikos wird das der Realität nicht mehr gerecht.

    Der Zeitpunkt ist gekommen, für KRITIS und Internetnutzer mehr zu tun. Mindeststandards, Meldepflicht, Warnpflicht, jährliches Lagebild, Prüfung zentraler Produkte, Änderungen in TMG und TKG.

    BSI soll aktiv präventiv werden in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden. ITSG ist ein notwendiger und wichtiger Schritt.

    Prof. Dr. Gerrit Hornung

    Gesetzentwurf adressiert eine relevante Frage und ist ein sinnvoller Ansatz. In aller Kürze:

    1. Inhaltliche Standards: Ziel ist Verbesserung der IT-Sicherheit. Stand der Sicherheit soll berücksichtigt werden, das ist zu wenig. Sicherheit muss eingehalten werden. Branchenstandards sind ein probates Mittel, bringen aber auch Probleme.

    2. Wie weist man die Einhaltung nach? Bereich der Audits ist ungeregelt. Das ist unzureichend, braucht genauere Regelung.

    Meldepflichten: Entwurf sieht Sonderregelungen vor, keine Rechtfertigung für terminologische Abweichungen. Ist damit auch unterschiedlicher Inhalt gemeint. Bereich der hoheitlichen Anwender wird nicht geregelt. Nicht einsichtig, warum diese anders als KRITIS behandelt werden sollen.

    Umgang mit den Informationen durch das BSI ist wichtig. Meldungen enthalten sensible Informationen über Wirtschaft. BSI sollte mehr für Öffentlichkeitsarbeit tun und Dritte informieren. Nicht nur Bedürfnisse der Wirtschaft berücksichtigen.

    Kriminelle dürfen nicht auf Lücken hingewiesen werden, Lücken müssen vorher geschlossen werden. Information der Öffentlichkeit ist nicht adressiert, das ist ergänzungsbedürftig. Auch europäische Richtlinie sieht das vor.

    3. Fehlende Sanktionen: Nicht alle Betreiber sind kooperativ, BSI braucht deshalb Durchsetzungs- und Anordnungsbefugnisse. Ungleichbehandlung, Bußgelder nur für TK-Bereich vorgesehen.

    Zu §100 TKG: Wird als kleine Vorratsdatenspeicherung bezeichnet.

    Linus Neumann

    Im Gesetz sollen technische Probleme adressiert werden. Schwierig mit juristischen Mitteln zu machen.

    Zwei Möglichkeiten für mehr IT-Sicherheit:

    Härtung – Im Schadensfall den Schaden begrenzen – und Prävention – Finden und Entfernen von Bugs im Code. Am Ende die einzige Möglichkeit, ein Sicherheitsrisiko loszuwerden.

    Anreize für eine Erhöhung der IT-Sicherheit im ITSG? Im ITSG starken Fokus auf KRITIS, aber Endnutzerschutz sollte größere Rolle spielen.

    Stört, dass jegliche Proaktivität fehlt. Stand der Technik soll eingehalten werden, wird aber schon per Definition eingehalten. Technische Sicherheit muss erhöht werden, das kann nicht durch Meldepflichten im Nachhinein passieren.

    Erstellung von Sicherheitskonzepten ist vorgesehen, um Rechtsunsicherheit des „Stands der Technik“ zu entfliehen. Verbände müssen sich für gemeinsames Sicherheitskonzept zusammensetzen. Dilemma: Standard, den alle erfüllen oder Standard, den man noch nicht erfüllt. Letzteres würde Investitionen benötigen.

    §100 TKG, damit wird Datenvorhaltung ermöglicht. Aber Störungen sind akute Probleme, da bringt 180 Tage zurückreichender Datensatz nicht. „Das ist einfach Unsinn.“

    BSI hat inhärenten Interessenskonflikt, weil BMI untergeordnet. Es ist auch im offensiven Bereich der IT-Sicherheit tätig, Verweis auf Wunschliste des BND. BSI unterstützt auch die Entwicklung von Staatstrojanern. Als zentrale Meldestelle daher grundsätzlich nicht geeignet.

    Iris Plöger

    BDI findet die Maßnahmen, wie Meldepflicht, unverhältnismäßig. Es entstehen finanzielle Aufwände. Nutzen ist nicht einschätzbar. Industrie hat Eigeninteresse an IT-Sicherheit.

    Meldepflicht allein führt nicht zum Ziel, da reaktiv. Freiwillige Zusammenarbeit funktioniert sehr gut.

    Eigene Vorschläge schon 2014 eingebracht, Studie „IT-Sicherheit in Deutschland.“ Konkrete Handlungsempfehlungen präsentiert.

    1. KRITIS klar definieren. Ist nicht klar, an wen sich das Gesetz richtet. Unternehmen müssen wissen, ob sie betroffen sind. Staat ist der größte Betreiber kritischer Infrastrukturen. Schutzgut des Gesetzes ist kein Grund für Ungleichbehandlung staatlicher und privater Betreiber.

    2. Umfang und Inhalt der Meldepflichten im Gesetz nicht bestimmt. Definition „erheblicher Störungen“ nicht hinreichend. Weitergabe von Daten sollte gesetzlich ausgeschlossen werden.

    3. Mindeststandards sind branchenspezifisch wichtig.

    4. Kompatibilität zwischen ITSG und NIS-Richtlinie wichtig. Stehen bisher nicht im Einklang. Unterschiedliche nationale und europäische Anforderungen.

    5. Keine Doppelregelungen und Doppelzuständigkeiten schaffen.

    6. Zusammenarbeit BSI und Unternehmen ausbauen. Informationen müssen zeitnah und praxisorientiert an Unternehmen gegeben werden – tagesaktuell. Allianz für Cybersicherheit stärken.

    Prof. Dr. Alexander Roßnagel

    1. Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen. Name verspricht mehr, als die Regelungen verfolgen. Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, Grundrechtseingriffe erforderlich und verhältnismäßig.

    2. Definition kritischer Infrastrukturen erscheint ausreichend. Für Rechtssicherheit müssen sie so detailliert beschrieben werden wie in Emmissionsschutzverordnung, detaillierte Merkmale sind sachlich geboten.

    3. Sicherheitsvorkehrungen sind für ein gleichmäßiges Mindestniveau erforderlich. Stand der Technik soll nicht nur berücksichtigt, sondern eingehalten werden. Branchengerechte Vorgaben sind zu begrüßen. Aber eingesetzte Technik kann nicht durch Betreiber selbst verbessert werden, daher müssen Sicherheitsnachweise hier präziser gefasst werden.

    4. Kooperatives Sicherheitssystem ist zu begrüßen, wie anonyme und identifizierende Meldepflicht. Wann eine Meldepflicht besteht, sollte jedoch präziser geregelt werden. Ausnahmen sollen nur bei spezielleren Regelungen greifen. Verbessert werden muss Information der Öffentlichkeit und Nutzer. Staat hat Schutzpflicht, daher sollte Information die Regel sein.

    Pflichten der Betreiber müssen sanktionsbewährt sein.

    5. §100 TKG, Gesetzentwurf erweitert Begriff der Störung. Vorschrift erlaubt anlasslos Speicherung von Verkehrsdaten, das ist unverhältnismäßig. Muss eingeschränkt werden.

    Prof. Dr.-Ing. Jochen Schiller

    Gedankenexperiment: Smarter Backofen, lädt Backprogramme aus dem Internet. Steuerung übernimmt ein Webserver. Hat Schadsoftware, verkohlt nicht nur Kuchen, sondern die ganze Wohnung. Wer ist haftbar? Nutzer, Hersteller, Hacker?

    Backofen ist keine kritische Infrastruktur, aber Probleme sind ähnlich. Eingebettete Computer steuern vielfältige Systeme, sind aber kaum abgesichert. Haben wir das richtige Sicherheitsbewusstsein?

    Grundlegender Bewusstseinswandel ist notwendig, Sicherheit ist ein dynamischer Prozess.

    Sicherheitsprozesse müssen branchenübergreifend gedacht werden. Alle müssen eingeschlossen werden, um wirksam zu sein. Drei Viertel aller Angriffe betreffen KMUs, diese stellen in ihrer Gesamtheit auch kritische Infrastrukturen dar – Wirkungsbereich des ITSG überdenken!

    TMG und TKG sind nicht konsistent, um Angreifer zu erkennen. Das ist aus technischer Sicht nicht sinnvoll. Man muss reagieren können, bevor etwas passiert. Lagebild erfasst nicht alles im notwendigen Detailgrad.

    Insgesamt: Gelebte IT-Sicherheit liegt hinter dem Stand der Technik zurück, ITSG ist Startschuss zum Sicherheitsbewusstsein.

    Dipl.-Ing. (FH) Thomas Tschersich

    Gesetz ist absolut notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Geht um unsere Zukunftsfähigkeit in der digitalen Welt.

    Historische Chance für Standortfaktor der sicheren Dienstleistungsumgebung. Nicht aus den Augen verlieren, dass weitere Schritte erforderlich sind.

    Es fehlt die Einbeziehung der Hard- und Softwarehersteller. Angreifer sind erfolgreich, weil Schwachstellen ausgenutzt werden können. Betreiber kann die nicht allein beheben, Hersteller müssen unterstützen und Updates zur Verfügung stellen.

    Vermutet, dass 95 Prozent aller Angriffe vergebens wären, wenn alle auf dem „Stand der Technik“ wären.

    Man braucht ein Warnmeldungsregime zum Austausch von Informationen über Angriffe. Meldepflicht ist sinnvoll, relevante Meldungen sind notwendig für praktischen Nutzen.

    Speichern von Daten in Telediensten: Diskussion um Erforderlichkeit ist notwendig. Logs sind notwendig für Schutz vor und Erkennung von Angriffen. Es braucht eine Definition, was gespeichert werden kann und darf.

    Dr. Axel Wehling

    Ist der richtige Zeitpunkt mit der richtigen Dosierung, gibt drei Kernpunkte:

    1. Anonymisierte Meldung

    2. Fortschreiten bei kooperativem Ansatz: Muss ausgebaut werden. Insbesondere in der Frage, welche Unternehmen zu KRITIS zählen. Bei Definition von Sicherheitsaudits und Zertifizierungen sollten branchenspezifische Lösungen möglich sein.

    Kleinere Anpassungen sind erforderlich.

    3. Branchenansatz: Versicherungsbranche hat Single Point of Contact mit BSI schon 2010 eingerichtet. Soll ausgebaut werden. Branchenansatz ist das Tool, um spezifisch IT-Sicherheit voranzubringen und Bürokratie zu vermeiden. Branchen haben unterschiedliche Anforderungen.

    Um Meldekultur zu etablieren von Spezialgesetzen absehen. Lagebild reicht, evtl auch spezielle Lagebilder. Keinen Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Meldewegen generieren.

    Fragerunde

    Wendt (CDU/CSU)

    @Tschersich/Wehling: Konkreter Wert als Anhaltspunkt für Definition kritischer Infrastruktur möglich? Welche Bereiche und Sektoren sollten unter KRITIS fallen, wird das europaweit tragfähig sein?

    Tschersich: Kennzahlen schwierig. KRITIS alles, was unter Grundversorgung fällt, egal wie groß oder klein. D.h. auch Nahrungsmittel. Hier ist branchenspezifischer Ansatz sachdienlich. BSI bildet das Korrektiv, wenn eine Branche sich entziehen will, um Investitionen zu vermeiden.

    Wehling: 1200 Versicherungsunternehmen in Deutschland, im GdV nur 430 Unternehmen. Nicht alle müssen miterfasst werden – branchenspezifisch gucken. In Übungen die Response-Zeiten angeschaut und geschätzt, ob diese adäquat sind. Nicht alle können in einen Topf geworfen werden.

    Man kann ein Gefühl entwickeln, wer dazugehört oder nicht.

    Schwer zu sagen, ob mit EU-Regelung kompatibel. National andere Aufteilung ist unschädlich, in etlichen Staaten gar keine nennenswerte Versicherungswirtschaft.

    @Plöger/Hornung: Wesentlichkeit und Bestimmtheit, ist Gesetz ausreichend konkret? Ist sichergestellt, dass Kooperation von Unternehmen, Wissenschaft und Behörden funktioniert

    Plöger: Große Unsicherheit bei Unternehmen besteht. Umfang und Inhalt der Meldepflicht wird kritisiert. Anzahl der Personen in großen Unternehmen, um das zu leisten, wird sehr groß sein.

    Begrüßt kooperativen Ansatz, wünscht sich mehr Präzision im Gesetz. Frage, ob man mit Meldepflichten dem Problem Herr wird, unklar.

    Hornung: Anforderung aus Grundgesetz, wesentliche Entscheidungen muss Gesetzgeber treffen. Also auch, auf wen ein Gesetz angewendet wird. Nicht jedes Unternehmen muss das direkt aus dem Gesetz sehen können. Empfiehlt Konkretisierung, gibt im Gesetz Ansätze dafür.

    Wie ist die Zahl von maximal 2000 betroffenen Unternehmen, die im Gesetz genannt wird, zustande gekommen? Sollte präzisiert werden.

    Je vager der Entwurf, desto größer die Chance, mit der EU-Richtlinie kompatibel zu sein. Eigentliche Probleme bei EU liegen bei Veröffentlichung der Ergebnisse und Sanktionen.

    @Hange: Meldepflichten, Einschätzung der Menge der zu meldenden Vorfälle? Wie wird mit Meldefällen umgegangen? Wie wird der Mehraufwand?

    Hange: BSI hat ein Lagezentrum, dass künftig 24/7 präsent sein wird. Zweistufiger Prozess: Was ergibt sich an Gefährdung für andere? Daraus ergibt sich eine Warnung. Dann: Meldepflichten sind kein Selbstzweck. Jede Meldung braucht auch Analyse, 80 – 90 Prozent aller Angriffe können abgewehrt werden. Spam ist nicht meldewürdig, sondern neuartige Angriffe. Betrifft vermutlich 5 – 10 Angriffe pro Jahr.

    Ist ein dynamischer Prozess, wichtig ist, die Methoden festzulegen und Common Sense für Vorgehensweise zu etablieren. Informationen müssen vertraulich bleiben.

    Reichenbach (SPD)

    @Hornung/Roßnagel: Websteuerungen in eingebetteten Systemen: Zuordnungsschwierigkeiten zu TMG oder TKG, wie ist das Problem zu lösen?

    Hornung: Sowohl in TMG und TKG Problem mit Umgang mit Verkehrsdaten. Es gibt überlappende Bereiche. Lösung nicht im Gesetzentwurf, Erforderlichkeitskriterium zu vage, Speicherdauer läuft völlig auseinander. Man braucht eine Erheblichkeitsschwelle und Zweckbindungsregelung, sowie Obergrenze für Speicherpflicht.

    Roßnagel: Wenn man TMG miteinbezieht hat man nicht nur Verkehrs- sondern auch Nutzungsdaten. Eingriff in Grundrechte wird dadurch tiefer. Schließt nicht aus, dass trotzdem Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Aber darauf achten, dass stufenweise vorgegangen wird. Nicht alle Daten aller Nutzer für unbestimmten Zeitraum aufbewahren. Erstmal anonyme Statistiken analysieren. Sollte im Gesetz verankert werden. BVerfG hat eingefordert, dass nicht einfach alles gespeichert werden darf.

    @Hange/Roßnagel/Schiller: Mitwirkungspflicht von Herstellern. Was passiert, wenn Monopolist ein Sicherheitsproblem ignoriert? Wie können Regelungen Mitwirkung garantieren?

    Roßnagel: BSI kann Betreiber zu Nachbesserung auffordern, aber nicht Hersteller. Das muss aber möglich sein.

    Schiller: Kann nicht so tun, als wäre IT-Bereich etwas ganz Neues. Nicht einzusehen, dass derjenige, der das Produkt anbietet, nicht zur Rechenschaft gezogen werden soll. Der Anbieter selbst muss Anforderungen an Hardwarehersteller stellen. Nicht logisch, dass in diesem Fall Haftung nicht greifen soll. Weiterpropagieren von Verantwortlichkeiten kann nicht sein.

    Hange: Mit Mindeststandards wird ein Rahmen vorgegeben. Bindung des Herstellers an den KRITIS-Betreiber notwendig, z.B. in AGBs. BSI kann auch öffentlich warnen, das hat hohen Wirkungsgrad. Via Gesetz auf Zulieferer einwirken ist wirksam. Produktauswahl muss am Markt entschieden werden. Benennung von Schwachstellen schafft Druck auf Hersteller.

    @Hornung/Roßnagel: Sanktionsmechanismen, wie ist das besser formulierbar? Wie lässt sich Wettbewerbsverzerrung vermeiden?

    Hornung: TKG-Bereich kann als Modell gelten, nur erhebliche Verstöße Bußgeld-bewehrt. Nicht auf Sanktionsbefugnisse verzichten.

    Roßnagel: Sicherungs- und Meldepflicht werden von großer Anzahl an Unternehmen befolgt. Muss dafür sorgen, dass diejenigen keine Wettbewerbsnachteile haben. Daher ist Sanktion notwendig. Regelung aus TKG könnte übertragen werden.

    @Hornung/Roßnagel/Hange: Kritik von außen: Zweckbindung nicht ausreichend. Nachschärfung notwendig?

    Roßnagel: Zweckbindung in §7a Abs. 2, Gesetz wird aber nicht nur von Rechtsabteilungen angewendet, daher sollte diese Frage präzise und detailliert beschrieben werden. Darf nicht nur Juristen-lesbar sein.

    Hange: Nur dazu da, um Schwachstellen dem BSI zu nennen. Keine Weitergabe vorgesehen.

    Wawzyniack (Linke)

    @Neumann: Hat gesagt, dass Meldepflichten noch keinen Hack verhindert haben. Wenn Endnutzerschutz im Mittelpunkt, ist da Meldepflicht nicht doch sinnvoll? Vielleicht sogar ein Mehr an Meldepflicht? Verbot des Verkaufs von Sicherheitslücken?

    Neumann: Gibt Ad-Hoc-Angriffe, Angriffe sind erfolgreich, wenn sie neuartig sind. Hohe Kunst fängt bei neuen Angriffen an, z.B. OpenSSL. Konnte keiner vorhersehen und fast niemand detektieren. Meiste Unternehmen haben hier Defizite. Angreifer hat keine Motivation, die Meldung der Telekom abzuwarten, bis er andere angreift.

    Warum meldet bisher niemand freiwillig, Gelegenheit besteht seit 2012 in der Allianz für Cybersicherheit? Irgendwas funktioniert da nicht.

    IT-Sicherheit ist multidimensionales Problem, es gibt viele Angriffsmotivationen.

    @Neumann: Mehr Proaktivität gefordert, wie kann das aussehen?

    Man sollte den Unternehmen Anreize geben – durch Haftung, Zwänge, … – den Risikoszenarien zu begegnen, bei denen Endnutzer zu schaden kommen und nicht nur das Kerngeschäft.

    Bereits vorgeschlagen zu schauen: Was sind Softwareprodukte, die ein Großteil der Menschen nutzen? OpenSSL: Niemand hat das auditiert, um das eigene Risiko zu verringern. Alle profitieren von einer Sicherheitsüberprüfung, daher haben einzelne Unternehmen wenig Anreiz, profitieren aber davon.

    Was macht man mit der proprietären Software? Kann bisher noch ohne jegliche Garantie operieren. Haftung würde mit wenig Bürokratie schönen Effekt erzielen. Gesamte Awareness für IT-Sicherheit ist noch nicht so hoch, wie sie sein könnte.

    @Neumann: Ambivalente Funktion des BSI angesprochen. Aus Sicht der Endnutzer evtl. Auditierung sinnvoll, das scheint aber schwierig. Ist Auditierung sinnvoll, mit BSI als unabhängiger Stelle?

    Unabhängigkeit ist ein dringendes Anliegen. BSI hat Imageproblem: Staatstrojaner, ungenügende Aufklärung bei Identitätsdiebstählen. Erfolg der Allianz für Cybersicherheit nicht groß. Mangelnde Unabhängigkeit ist dabei ein Kernproblem. Schade, dass sich das Gesetz nicht auf BSI-Lageberichte stützt.

    @Neumann: Datenvorhaltung bei Störungen kritisiert. In welchem Umfang sind welche Daten notwendig?

    Es darf keinen Freibrief geben, alle Daten unbegrenzt vorzuhalten. Aber es gibt konkrete Notwendigkeit, in Verkehrsdaten zu schauen, um Angriff vernünftig aufzuklären. Betreiber muss das tun, aber in diesem Fall ist Informieren der Nutzer notwendig.

    Oft werden die Daten für Kleinstvergehen angefragt, daher sieht man, dass massive Einschränkung des Verwendungszwecks notwendig ist. Wenige Stunden bis Tage Speicherung sind ausreichend.

    @Schiller/Hornung: Anwendungsbereich des Gesetzes, kleinere Unternehmen werden ausgenommen (< 250 Mitarbeiter, 43 Mio. Euro Bilanzsumme). Macht Bestimmtheitsgebot da noch Sinn? Nicht alle von Anfang an einbeziehen?

    Hornung: Ausnahme für Kleinstunternehmer (kleiner 10 Mitarbeiter), nicht für KMUs. Wenn die reingenommen werden, kann das unverhältnismäßige Kosten verursachen.

    Schiller: Stand der Technik und Sicherheitsbewusstsein. Stand der Technik ist definierbar. Warum KMUs? Bewusstseinsbildung. Oft kein Sicherheitsbewusstsein vorhanden, auch wenn keine Mitwirkungspflicht. Außerdem ist die Menge der KMUs zusammen relevant. Alle einzeln nicht erfasst. Wenn man ein Land lahmlegen will, dann geht man zu denen, die schlecht geschützt sind. Angriff ist dann in der Menge kritisch.

    @Hange/Hornung: BfV soll bis zu 50 Stellen mehr bekommen, weil BSI dem BfV Daten übermitteln soll. Aber im Gesetz stehen nur Unterrichtungspflichten. Ist tatsächlich die Möglichkeit einer Datenübermittlung vorgesehen, Ermächtigungsgrundlage?

    Hange: BSI hat technischen Blick auf Analyse. Wird warnen und Handlungsempfehlungen geben, Lageberichte erstellen. Bei Angriffen auf Regierungsnetze liegt Anteil der „hochwertigen Angriffe“ im einstelligen Bereich.

    Zu Heartbleed – auch BSI macht Open Source. Auch Open Source muss geprüft werden. BSI will hier die Rolle des Prüfens übernehmen. Krypto-Bibliothek soll geprüft werden, BSI kann das finanzieren. Zertifizierung soll genutzt werden, um auch proprietäre Produkte zu prüfen, zum Beispiel bei eGK, Smart Meter.

    Mitarbeit am Staatstrojaner wird auch Gegenstand des NSA-Ausschusses sein. BSI kann auch beauftragt werden, für Sicherheit zu sorgen. Darauf beschränkt sich das. Bei Identitätsdiebstahl waren die Server ruckelig, wurde aber in den Griff bekommen. Täglich werden bis 20.000 IP-Adressen an Provider gegeben, damit Kunden gewarnt werden können.

    Gesamtgesellschaftlich muss gefragt werden, wie man Bürger besser schützen kann. Auch um kriminelle Bedrohungen an den Bürger zu reduzieren.

    Hornung: BSI muss Stellen wie BfV unterrichten. Dieser Begriff ist unbestimmt. Auffällig, dass Gesetzesbegründung unspezifisch ist. Was BfV damit macht, muss das BfV selbst entscheiden. Scheint so zu sein, dass substantieller Teil der Auswertung beim BfV liegen soll. Sieht das kritisch.

    von Notz (Grüne)

    @Roßnagel/Hornung/Neumann: Was sind konkrete Punkte, die noch in das Gesetz hineingehören, damit auch Bürger geschützt werden?

    Hornung: Hersteller mit ins Boot holen, Auditierung detaillierter formulieren. Anreize durch Haftungsregelungen. Inwieweit können sich Anbieter durch AGBs freizeichnen? Das im AGB-Recht beschränken. Meldepflicht für weitere Behörden und sonstige Anbieter.

    Neumann: IT-Systeme sind komplex, schwer zu beherrschen. Meist gibt es aber nur Checklisten. Angreifer muss sich darum nicht kümmern, ist viel flexibler. Das erzeugt ein Ungleichgewicht. Schnellere Auditierung notwendig. Nicht IT-Sicherheit mit noch mehr Bürokratie erschlagen. Das geht zu Lasten proaktiver Maßnahmen.

    Haftung bei Fahrlässigkeit einführen, Erhöhung der Schutzziele über den Stand der Technik hinaus. Konkrete Vorgaben für die Zukunft formulieren – das wäre Standortvorteil. Konkrete Schutzziele vorgeben. Grundlagen für gesamte deutsche Wirtschaft schaffen.

    Roßnagel: Geht nicht nur darum, Wahrscheinlichkeit von Schäden und Angriffen zu reduzieren. Sondern auch um Schadenspotential. Haftung kann präzisiert werden, was sind berechtigte Sicherheitserwartungen und ‑pflichten? Öffentliche Hand sollte vorbildhaft vorangehen, z.B. nur zertifizierte Produkte einsetzen. Aktuellen Entwurf aber nicht deswegen aufhalten, sondern Schritt für Schritt vorgehen.

    @Roßnagel/Hornung/Neumann: In Hinblick auf Scheinabsicherungen – was wären harte, notwendige Prüfungsschritte, um Hard- und Software als sicher beschreiben zu können? Z.B. bei Netzwerk-Switches.

    Neumann: Zwei Teilprobleme, es gibt die Sicherheit, die das Produkt bieten kann und die Sicherheit, die man kaputtkonfigurieren kann. Man kann Anbieter von Produkten durch Zertifizierung zu Überprüfungen anhalten. Dort gibt es noch Luft nach oben, aktuelle Kontrollmöglichkeiten scheinen noch nicht zu greifen. Problembewusstsein ist nicht gegeben.

    Roßnagel: Aus Technikrecht kann man Mindestniveau übertragen. Einheitlichkeit erreichen, wird aber nicht jedem Risiko gerecht. Dann spezifischere Anforderungen stellen. Schauen, ob IT-Sicherheitskonzepte existieren und umgesetzt werden.

    @Hange/Roßnagel/Hornung/Neumann: Problem in Diskussion um IT-Sicherheit, Cyberwar und Co. bei Verteidigung und Angriff? Wie kann es sein, dass das BSI dem BMI unterstellt ist?

    Hornung: Bei Zusammenarbeit BSI und andere Behörden aufpassen, aber komplette Unabhängigkeit nicht notwendig. Muss über Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen nachdenken.

    Roßnagel: Frage nach Unabhängigkeit zweitrangig, relevant ist, ob es Interessensgegensätze gibt. Evtl. ist Unabhängigkeit ein Mittel, darauf zu reagieren.

    @Roßnagel/Hornung/Neumann: Parallele Verhandlung der NIS-Richtlinie in der EU. Ist es sinnvoll, dass das ITSG Vorbild der NIS-Richtlinie werden soll?

    Hornung: Abhängig davon, wie der Zeitplan für die NIS-Richtlinie aussieht. Keine Prozesse vorgeben, die Unternehmen teuer umsetzen müssen.

    Roßnagel: Artikel 2 der NIS-Richtlinie sagt, sie betreibt nur eine Mindestharmonisierung, Länder dürfen trotzdem noch eigene spezifische Regelungen über Mindestniveau erlassen. Definition von kritischen Infrastrukturen in NIS nicht enthalten.

    Jarzombek (CDU/CSU)

    @Tschersisch: Wie wird bei Telekom vorgegangen, wenn Kunden als Teil eines Botnetzes unterwegs sind?

    Tschersisch: Monatlich werden viele Endkunden angeschrieben, von deren IPs Angriffe stammen. Hat einen enormen positiven Effekt, viele Kunden fragen nach und nehmen das ernst. Problem ist, dass solche Informationen nicht durch eigene Auswertungen ermittelt werden dürfen. Man ist auf Meldungen von Dritten angewiesen.

    @Hange: Wie sind Reaktionszeiten des BSI bei eingehenden Meldungen geplant? Wie sieht Unterstützung von Unternehmen bei persistenten Angreifern aus?

    Hange: Schon jetzt sind Prozesse etabliert. Prozesse müssen mit den Branchen transparent gemacht werden. Man kann nicht zeitlich genau definieren.

    BSI kann Betreiber von KRITIS unterstützen – als Ersthilfe – oder an dritte Dienstleister verweisen.

    @Plöger/Hornung: Wie ist Alternativvorschlag zur Konkretisierung von Begriffen, z.B. Stand der Technik?

    Plöger: Parallele zu Patentrecht – Industrie hat sich zurückhaltend geäußert, den Stand der Technik in einem Gesetz zu formulieren.

    Hornung: Man kommt nicht ohne unbestimmte Rechtsbegriffe aus. Man braucht jemanden, der entscheidet, was Stand der Technik ist. Das ist Dynamik, aber die fehlt im Gesetzesentwurf.

    Hakverdi (SPD)

    @Roßnagel: Wie kann man §100 TKG verfassungskonform formulieren?

    Roßnagel: Man muss den zulässigen Anlass genau beschreiben. Stufenweise vorgehen: Verkehr beobachten ohne Personenbezug, bei Anlass auch Anomalien näher anschauen, auch anonym und pseudonym. Erst bei Entdeckung eines Angriffs den Personenbezug herstellen. Im ersten Schritt keine flächendeckende und anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten durchführen. EuGH verlangt, dass Verarbeitung personenbezogener Daten auf das absolut Notwendige beschränkt wird.

    Ausnahmen für bestimmte Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.) – überlegen, ob man eine Whitelist mit bestimmten Anschlüssen erstellt. §100 TKG modernisieren. Mehr Kriterien zum Schutz der betroffenen Bürger.

    Nachfrage: Sind Whitelists technisch möglich?

    Tschersisch: Technisch möglich so gut wie alles, aber Realismus fraglich.

    Fazit

    Im Grunde entsprachen die vorgebrachten Argumente den Punkten, die bereits im Vorfeld kritisiert wurden. Ein Streitfaktor ist dabei die Frage, ob eine im Normalfall anonyme Meldepflicht ausreicht. Ein weiterer, viel bemängelter Punkt sind die unklaren Begriffsdefinitionen, die unter anderem dazu führen, dass Unternehmen nicht wissen würden, ob sie selbst zur betroffenen kritischen Infrastruktur gehören. Auch die Festlegung auf einen Stand der Technik gibt keine klaren Leitlinien, eine Konkretisierung des Begriffes ist jedoch im Rahmen eines Gesetzes schwer umzusetzen.

    Die Begrenzung des Gesetzes auf kritische Infrastrukturen ist dabei ein Kritikpunkt an sich. Denn eigentlich, sollte man meinen, ist IT-Sicherheit für alle ein maßgeblicher Faktor. Denn wenn eine Vielzahl an Unternehmen, die vielleicht für sich genommen nicht kritisch wären, von einem Angriff betroffen ist, kann das in der Masse einen ebenso kritischen Vorfall darstellen wie beispielsweise ein Angriff auf einen einzelnen, großen Energieversorger. Ebenso wichtig für die IT-Sicherheit sind diejenigen, die Komponenten für IT-Systeme liefern, auf deren Basis die Betreiber arbeiten müssen. Existieren beispielsweise Sicherheitslücken in verwendeter Hard- oder Software, hat ein Betreiber eines Unternehmens wenig Handhabe, das ITSG hilft ihm dabei nicht.

    Inwiefern der Gesetzesentwurf helfen kann, proaktiv Angriffe zu bekämpfen bleibt fraglich und so stellten einige der Sachverständigen in Frage, ob eine vorgesehene nachträgliche Meldepflicht ausreichend ist, wenn Angreifer sich normalerweise nicht darauf beschränken, Infrastrukturen nacheinander anzugreifen, sondern dies in der Regel parallel erfolgt. Was die Wirksamkeit des Gesetzes darüberhinaus behindern könnte, sind die mangelnden Sanktionierungsbefugnisse. Denn gibt es keinen wirtschaftlichen Anreiz, Sanktionen zu vermeiden, da schlichtweg keine vorgesehen sind, ist es fraglich, ob Unternehmen mitunter intensive Investitionen in IT-Sicherheit tätigen werden.

    Ein anderes, viel angesprochenes Thema sind die Speicherbefugnisse für Telemedien- und Telekommunikationsanbieter bezüglich Verkehrsdaten nach §100 TKG, die zur Angriffserkennung gewährt werden sollen. Hier ist eine Konkretisierung und Beschränkung der Befugnisse dringend erforderlich, um nicht eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür einzuführen.

    Ob eine Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes zum aktuellen Zeitpunkt überhaupt sinnvoll ist, wurde aufgrund der aktuell debattierten NIS-Richtlinie an mehreren Stellen angezweifelt. Die NIS-Richtlinie stellt quasi das europäische Äquivalent des ITSG und damit Mindeststandards dar. Bei Widersprüchen müsste das ITSG nachgeregelt werden, manche sehen das ITSG jedoch als mögliche Vorlage für die europäische Regelung.

    Worin sich alle Beteiligten einig waren ist der Punkt, dass eine Regelung von IT-Sicherheitsstandards dringend geboten ist. Dass das IT-Sicherheitsgesetz in der aktuellen Entwurfsfassung das gebotene Mittel ist, ist jedoch unwahrscheinlich.

    20. April 2015 7
  • : Bürgerrechtler fordern Verbot autonomer Waffensysteme
    Screenshot aus der HRW-Studie <a href="http://www.hrw.org/node/133918">"Mind the Gap: The Lack of Accountability for Killer Robots"</a>
    Bürgerrechtler fordern Verbot autonomer Waffensysteme

    Für die Ächtung von autonomen Waffensystemen spricht sich ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) aus, der letzte Woche veröffentlicht wurde. Im Mittelpunkt der Kritik steht die ungeklärte Frage, wer die Verantwortung im Falle eines unrechtmäßigen Zwischenfalls übernähme, wenn dabei Zivilisten zu Schaden kommen sollten. Weil solche Maschinen ohne menschliche Interaktion arbeiten würden, wäre es schwer bis unmöglich, Hersteller, Programmierer oder Militärpersonal zu belangen:

    Neither criminal law nor civil law guarantees adequate accountability for individuals directly or indirectly involved in the use of fully autonomous weapons.

    Der Zeitpunkt der Veröffentlichung kommt nicht von ungefähr, denn diese Woche tagt in Genf eine Arbeitsgruppe, die sich mit „Lethal Autonomous Weapons Systems“ (LAWS) auseinandersetzt. Zwar räumt die Studie ein, dass solche Systeme noch nicht in freier Wildbahn anzutreffen wären, Vorläufer-Technologien wie das israelische Iron-Dome-Raketenabwehrsystem oder die US-Systeme Phalanx respektive C‑RAM würden jedoch die Richtung weisen; Prototypen wie britische Taranis-Flieger könnten jetzt schon selbständig interkontinentale Missionen ausführen. Einmal eingeführt und etabliert, wäre es kaum möglich, solche Systeme wieder aus den Arsenalen zu verbannen. Die „Mind the Gap“ betitelte Studie, die in Zusammenarbeit mit der Harvard Law School International Human Rights Clinic (IHRC) entstanden ist, fordert daher ein präemptives Verbot solcher sogenannten „Killer-Roboter“.

    In Deutschland geht der schwarz-rote Koalitionsvertrag (pdf) in einem Absatz auf autonome Waffensysteme ein:

    Deutschland wird für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten und sich für eine völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme einsetzen, die dem Menschen die Entscheidung über den Waffeneinsatz entziehen.

    Die jüngst veröffentlichte Studie knüpft inhaltlich an die aus dem Jahr 2012 stammende Publikation „Losing Humanity: The Case against Killer Robots“ an, die ebenfalls von HRW und IHRC veröffentlicht wurde. Schon damals haben die Organisationen auf ungeklärte straf- und zivilrechtliche Rechtsfragen verwiesen und sich für ein Verbot autonomer Waffen eingesetzt. Unter anderem daraus entstand schließlich 2013 die Initiative „Stop Killer Robots“, die insgesamt 54 NGOs unter einem Dach versammelt.

    13. April 2015 6
  • : Weiterer „Fragenkatalog“ versenkt – Deutsche Unterstützung des US-Drohnenkriegs soll nicht aufgeklärt werden
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    Weiterer „Fragenkatalog“ versenkt – Deutsche Unterstützung des US-Drohnenkriegs soll nicht aufgeklärt werden

    Mehrfach hatten wir hier über das in Deutschland für Afrika zuständige US-Kommando AFRICOM berichtet. Hierzu gehören die Standorte Stuttgart und Ramstein. In Ramstein stehen Kommunikationsanlagen, die nach Medienberichten über Deutschlands Rolle im „Geheimen Krieg“ der USA unmittelbar in die Steuerung von Drohnen in Somalia, dem jemen, aber auch Pakistan eingebunden sind.

    Dabei handelt es sich beispielsweise um Relaisstationen, über die zwischen den Einsatzorten und den USA, von wo die Drohnen gesteuert werden, kommuniziert wird. Den Berichten zufolge wird die Verbindung von Ramstein in afrikanische Länder über Satellit vorgenommen, während der Traffic in Richtung USA über breitbandige Kabel vorgenommen wird. In Ramstein befinde sich laut dem Rechercheprojekt „Geheimer Krieg“ auch die Einheit DGS‑4, von der Drohneneinsätze ausgewertet und wesentliche Aufklärungsergebnisse an andere US-Einrichtungen übermittelt werden.

    Die Angaben wurden später von Brandon Bryant, einem ehemaligen Drohnenpiloten, bestätigt. Demnach habe er zu Schichtbeginn stets in Ramstein angerufen und sogar über das dortige Wetter Bescheid gewusst.

    Abklingbecken für die öffentliche Empörung

    Das alles wäre rechtswidrig. Denn die US-Drohnen werden unter anderem für die sogenannten „gezielten Tötungen“ eingesetzt – Hinrichtungen ohne gerichtlichen Beschluss, bei denen allzu häufig unbeteiligte Zivilpersonen, darunter auch Kinder, getötet werden. Inzwischen haben jemenitische Angehörige von Opfern eines solchen Angriffs in Deutschland Klage eingereicht. Sie werden vor dem Verwaltungsgericht Köln vom European Centre for Constitutional Rights vertreten.

    Zunächst hatten die Berichte nur für einen Beobachtungsvorgang der Bundesanwaltschaft geführt. Diese Prüfungen sind eine Art Abklingbecken für die öffentliche Empörung und führen in der Regel nach einigen Jahren zu dem Beschluss, dass nicht genügend Beweise für die Aufnahme von Ermittlungen oder sogar eines Verfahrens vorliegen.

    Die Bundesregierung zog sich dabei auf den Standpunkt zurück, US-Präsident Barack Obama habe persönlich versichert, dass von Deutschland aus keine Drohnen für Angriffe in Afrika oder Asien starteten. Auch würden die PilotInnen nicht in Ramstein sitzen. Das war eine Nebelkerze, denn so hatten das die Medien auch nicht berichtet. In den Enthüllungen ging es stets um die Nutzung der digitalen Infrastruktur des in Süddeutschland ansässigen AFRICOM.

    US-Botschaft schweigsam

    Nach neuerlichen Recherchen der Süddeutschen Zeitung hatte der Regierungssprecher Steffen Seibert im April vergangenen Jahres zunächst mehr Bemühungen zur Aufklärung versprochen. Das Auswärtige Amt richtete einen „Fragenkatalog“ zum AFRICOM-Komplex an die US-Regierung. Abgeordnete erkundigten sich seitdem regelmäßig nach der Behandlung oder sogar Beantwortung der Fragen.

    Die Besorgnis war, dass der „Fragenkatalog“ zu AFRICOM ein ähnliches Schicksal zuteil würde sein Vorgänger zu PRISM: Nach Bekanntwerden des NSA-Spähprogramms hatte das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium Fragen zu Fähigkeiten und Zielsetzung gestellt. Nach nicht mal einem Jahr musste die Bundesregierung einräumen, man rechne nicht mehr mit einer Antwort. Das hat sich ein Jahr später nicht geändert; vergangenen Monat hieß es:

    Zu Ihrer Frage nach anderen übermittelten Fragekatalogen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Schreiben vom 11. Juni, vom 26. August und vom 24. Oktober 2013 Fragen an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin gerichtet hat. Auf keines dieser Schreiben liegt bisher eine Antwort vor.

    Auswärtiges Amt „fortgesetzt eindringlich“

    Im Falle des AFRICOM gab sich die Bundesregierung trotzdem unwirsch. Der Bundestag wurde trotz mehrmaliger Bitte nicht über den Inhalt des „Fragenkataloges“ unterrichtet. Im Juni wurden zweifelnde Abgeordnete von der zuständigen Staatssekretärin Maria Böhmer angeherrscht, man rechne innerhalb weniger Wochen mit einer Antwort.

    Im August und September fiel auf, dass es in der Sache keine Bewegung gibt, auch im Herbst hatte die US-Regierung noch nicht reagiert. Angeblich habe die Staatssekretärin die USA deshalb „fortgesetzt“, dann „eindringlich“, später auch „mit Nachdruck“ erinnert. Auch als dann „fortgesetzt eindringlich“ gemahnt wurde kam aus Washington keine Reaktion.

    Schließlich schrieben die Abgeordneten selbst an den Standortkommandanten von AFRICOM und die US-Botschaft und baten darum, wenigstens zu erfahren auf welche Weise der „Fragenkatalog“ behandelt würde und wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Nicht einmal der Eingang dieses Schreibens vom Dezember wurde wie erbeten quittiert.

    Nun will die Bundesregierung einen weiteren Schlussstrich ziehen und verzichtet auf weitere kritische Nachfragen. Dazu musste die Obama-Administration lediglich die bereits vorgetragenen Nebelkerzen wiederholen:

    Die US-Regierung hat dem Auswärtigen Amt nach intensiven, vertraulichen Gesprächen Mitte Januar 2015 versichert, dass Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in Afrika von Deutschland aus in keiner Weise gesteuert oder durchgeführt würden. Darüber hinaus fielen auch sämtliche Entscheidungen über Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge im Kommandobereich von U.S. AFRICOM nach Erklärung der Regierung der USA durch die US-Regierung in Washington.

    Vorwurf der Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt bleibt

    Kurzum: Der „Fragenkatalog“ wird als beantwortet betrachtet. Man begnügt sich mit der Aussage, aus Ramstein flögen keine Drohnen Richtung Afrika und außerdem habe sich Obama beim Erteilen der Befehle in Washington aufgehalten.

    Die Frage ist aber, ob die fragwürdigen Ausflüchte vor Gericht Bestand hätten. Denn ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Deutschland diese „völkerrechtswidrigen Militäroperationen“, die „durch ausländische Staaten von deutschem Territorium“ vorgenommen werden, nicht unterstützen darf. Wisse sie davon, handele aber nicht, stelle dies womöglich „eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt“ dar.

    Spannend ist nun wie sich der Generalbundesanwalt Harald Range verhalten wird. Range könnte ebenfalls entscheiden auf weitere unbequeme Ermittlungen zu verzichten und seinen Beobachtungsvorgang endgültig einstellen. Für die weitere Aufklärung bliebe dann nur noch die Möglichkeit, die Angelegenheit im NSA-Ausschuss zum Thema zu machen.

    20. März 2015 13
  • : EU: Rat verhandelt Cybersecurity-Direktive weiter
    EU: Rat verhandelt Cybersecurity-Direktive weiter

    Was für Deutschland das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SG) ist für die EU die NIS-Direktive, kurz für „Network and Information Security“. Die NIS-Direktive wurde 2013 als Vorschlag von der Kommission eingebracht und von EU-Parlament und dem Rat diskutiert. Nun hat die lettische Ratspräsidentschaft angekündigt, die Trilogverhandlungen mit dem Parlament fortzuführen, um zu einer Einigung über den endgültigen Text der Direktive zu gelangen und sie verabschieden zu können. Statewatch hat den Ratsvorschlag veröffentlicht.

    Die Direktive soll Betreiber kritischer Infrastrukturen und essentieller Internetdienste dazu verpflichten, Sicherheitsstrategien zu entwickeln und Vorfälle zu melden – wobei unklar bleibt, wer genau zu einer kritischen Infrastruktur zählt. Genau wie im deutschen IT-SG soll diese Meldepflicht jedoch nicht für öffentliche Stellen gelten – entgegen der Fassung in dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag. Ein ähnlicher Schwachpunkt ist die Anonymität der Meldungen. Wie im IT-SG soll der Großteil an Meldungen anonym erfolgen, wenn die Katastrophe nicht bereits so groß ist, dass es sowieso jeder mitbekommt, weil das Licht ausgeht.

    Immerhin ist Cyberkommissar Oettinger zuversichtlich, Cyper-Typo inklusive:

    oettinger_nis_direktive

    12. März 2015
  • : Vor Windows 8 wird gewarnt
    via lesazas.org
    Vor Windows 8 wird gewarnt

    Bei der Einführung von Windows 8 versucht Microsoft ein weiteres Mal eine von Microsoft kontrollierte Umgestaltung der PC-Welt. Mittels Secure Boot und Trusted Computing verlieren die Besitzer sehr weitgehend die Kontrolle über die vormals persönlichen Computer. Was für den Privatanwender eine kartellrechtlich problematische Einschränkung darstellt, ist für die Industrie insbesondere im Zusammenhang von eingebetteten Systemen (Industrie 4.0) völlig unakzeptabel. Während innerhalb der Bundesregierung noch diskutiert wird, in wie weit vor Windows 8 gewarnt wird, verbot die Volksrepublik China kurzerhand den Einsatz von Windows 8 auf staatlichen Computern. Abhilfe kann nur durch eine alternative Vertrauensinfrastruktur und quelltextoffene Realisierung in Hardware und Software geleistet werden. Hier sind insbesondere auch staatliche Stellen in einer unmittelbaren Bringschuld.

    Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von Rüdiger Weis und erschien zuerst in unserem Jahrbuch Netzpolitik 2014. Rüdiger Weis ist Diplom-Mathematiker und Kryptograph. Er lebt und arbeitet in Berlin-Wedding und ist Professor für Informatik an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin. Wir posten ihn aus aktuellem Anlass passend zu unserem Leak zu den Abstimmungen über den Trusted-Computing-Standard.

    Der von vielen schon leichtfertigerweise für abgewehrt gehaltene Angriff der Computer-Industrie auf die Kontrolle bisher persönlicher Computer muss seit der Einführung von Windows 8 neu bewertet werden. Microsoft versucht den Nutzern eine neue, von Microsoft kontrollierte Sicherheitsarchitektur aufzuzwingen. Hierbei soll ein Trusted Computing Modul (TPM) in die persönlichen Computer und Mobilgeräte eingebaut werden. Dieses enthält einen Schlüssel, auf den der Besitzer des Computers keinen Zugriffs hat.

    Zusammen mit den nun von Microsoft implementierten Verfahren innerhalb von Windows 8 (insbesondere Secure Boot) wird dem Nutzer weitgehend die Kontrolle über seine eigene Hardware und Software entzogen.

    Ähnlich analysierte das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik in einer Stellungnahme des BSI zur aktuellen Berichterstattung zu MS Windows 8 und TPM:

    Aus Sicht des BSI geht der Einsatz von Windows 8 in Kombination mit einem TPM 2.0 mit einem Verlust an Kontrolle über das verwendete Betriebssystem und die eingesetzte Hardware einher. Daraus ergeben sich für die Anwender, speziell auch für die Bundesverwaltung und kritische Infrastrukturen, neue Risiken.

    Es erinnert fatal an eine elektronische Fußfessel. So kann beispielsweise über das Netz angefragt werden, ob nur genehmigte Software läuft. Das Ende der persönlichen Computer und Smartphones. Es klingt wie aus einem Traum für außer Kontrolle geratene Geheimdienste und repressive Staaten.

    Kryptographische Probleme im Trusted-Computing-Standard

    Erschreckenderweise muss festgestellt werden, dass weiterhin die wissenschaftlichen unstrittigen Kritikpunkte an der Algorithmenauswahl (insbesondere die Weiterverwendung der gebrochenen Hashfunktion SHA1) und der unzureichenden Schlüssellänge (2048 bit RSA) auch in den neueren Standardaausarbeitungen weitgehend ignoriert wurden.

    Unzureichende Schlüssellängen

    Der TC-Standard verwendet eine Schlüssellänge von 2048 bit für die RSA-Verfahren.
    Angesichts der Wichtigkeit dieser Schlüssel und der oft langen Verwendungszeiten insbesondere im Bereiche kritischer Infrastrukturen, ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar.

    Beispielsweise empfiehlt das BSI mindestens 3072 bit selbst für mittelfristige Sicherheit.

    Gebrochene Hashfunktionen

    Wirklich düster sieht die Lage bei Hashfunktionen aus. Hashfunktionen sind wichtige Bausteine von kryptographischen Systemen, denen bisher relativ geringe Aufmerksamkeit gewidmet wurden. Dies ist auch deshalb überraschend, da Schwächen von Hashfunktionen beispielsweise für das Fälschen von Zertifikaten ausgenutzt werden können, selbst wenn die eigentliche Signaturfunktion sicher ist.

    Gegen Hashfunktionen gab es in der öffentlichen Forschung einige dramatische Durchbrüche. Fast alle in Anwendung befindlichen Hashfunktionen stammen von Ron Rivests MD4-Hashfunktion ab. Gegen MD4 gab es schon früh Sicherheitsbedenken, MD5 und SHA1 ergänzten Operationen zur Erhöhung der Sicherheit. MD4 ist inzwischen mit Bleistift und Papier brechbar. MD5 und SHA1 sind ebenfalls schon mit überschaubarem Aufwand praxisrelevant angreifbar.

    Eine Analyse von stuxnet ergab, dass die NSA wohl über Techniken zum Angriff auf die MD4-basierte Hashfunktionen-Familie verfügt, die in der öffentlichen Forschung bisher so nicht bekannt waren.

    Auch das inzwischen angewendete und bisher noch nicht gebrochene SHA2-Verfahren stammt aus dem Hause der NSA und ist ähnlich konstruiert. Das neue Hashverfahren SHA3 wurde in einem offenen, transparenten Wettbewerb ausgewählt und ist bewusst völlig anders konstruiert.

    Trotz zahlreicher Einwände unter anderem von DIN- Arbeitsgruppen erlauben auch neuere Versionen des Trusted Computing Standards selbst die Verwendung des gebrochenen SHA1.

    Kryptographen warnen vor Trusted Computing Architektur

    Whitfield Diffie, einer der Entdecker der Public-Key-Kryptographie, zeigte sich besorgt über die dominierende Stellung von Microsoft und forderte, dass die Benutzer die vollständige Kontrolle über die Schlüssel des eigenen Computers behalten sollten:

    The Microsoft approach lends itself to market domination, lock out, and not really owning your own computer.

    To risk sloganeering, I say you need to hold the keys to your own computer.

    Auch Ron Rivest mahnte eindringlich, die möglichen Konsequenzen gründlich abzuwägen:

    We should be watching this to make sure there are the proper levels of support we really do want.

    We need to understand the full implications of this architecture. This stuff may slip quietly on to people’s desktops, but I suspect it will be more a case of a lot of debate.

    Sabotageakte Dritter

    Wenn Wirtschaft und Behörden mittels Windows und Trusted Computing eine Sicherheitsinfrastruktur aufbauen, können die US-Behörden im Zweifelsfall die völlige Kontrolle übernehmen.

    Darüber hinaus können die neu eingesetzten Mechanismen auch für Sabotageakte Dritter genutzt werden. Diesen Risiken muss begegnet werden (BSI, August 2013).

    Angesichts der Tatsache, dass wiederholt Druck auf Hersteller ausgeübt wurde, Hintertüren einzubauen, wirkt die Idee, dass ein Schlüssel vom Benutzer nicht ersetzt werden kann, sehr bedrohlich. Besonders brisant ist, dass die geheimen Schlüssel während des Herstellungsprozesses außerhalb des Chips erzeugt und danach in den Chip übertragen werden. Hier ist es trivial, eine Kopie aller Schlüssel herzustellen. Es ist nicht auszuschließen, dass entsprechende Rechtsvorschriften bestehen und über diese nicht berichtet werden darf.

    Das andere realistische Szenario, dass der TPM-Hersteller nicht in der Reichweite der NSA, sondern beispielsweise in der Volksrepublik China sitzt, kann nicht wirklich beruhigen.

    Da neben den Überwachungsmöglichkeiten auch die Wahlmöglichkeiten der Nutzer eingeschränkt werden, stellen sich natürlich kartell- und verbraucherrechtliche Fragen. Unter anderem die Tatsache, dass Microsoft die übliche Praxis verlassen hat und den Überwachungschip bei den modernen ARM-Systemen automatisch einschaltet und nicht mehr ausschalten lässt, verstößt unter anderem gegen das Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums zur vertrauenswürdigen Technikgestaltung.

    Secure Boot Probleme für Linux

    Nachdem die Einführung einer Microsoft-kontrollierten Sicherheitsinfrastruktur durch politischen Widerstand lange aufgehalten werden konnte, hat Microsoft ein weiteres Mal in Geheimverhandlungen
    Fakten geschaffen. In den Hardwareanforderungen für Windows 8 wird Secure Boot verpflichtend vorausgesetzt. Alternative Betriebssysteme können in der Praxis bisher nur mit technisch und rechtlich nicht unproblematischen Notkonstruktionen gestartet werden.

    Microsoft kann und hat auch ohne nachvollziehbare Begründung konkurrierende Bootloader deaktiviert. Ein Szenario, dass Microsoft (möglicherweise durch US-Regierungsdruck) die Berechtigung, die von Microsoft unterschriebenen Bootloader für Linux-Distributionen zurückzieht, will man sich insbesondere für sicherheitskritische Systeme oder eingebettete Systeme nicht wirklich vorstellen.

    Insbesondere können auf einer Hardware, die mit einem TPM 2.0 betrieben wird, mit Windows 8 durch unbeabsichtigte Fehler des Hardware- oder Betriebssystemherstellers, aber auch des Eigentümers des IT-Systems Fehlerzustände entstehen, die einen weiteren Betrieb des Systems verhindern. Dies kann soweit führen, dass im Fehlerfall neben dem Betriebssystem auch die eingesetzte Hardware dauerhaft nicht mehr einsetzbar ist. Eine solche Situation wäre weder für die Bundesverwaltung noch für andere Anwender akzeptabel (BSI, August 2013).

    Während deutsche Behörden darüber diskutieren, wie sehr vor Windows 8 gewarnt werden sollte, verbot die Volksrepublik China Windows 8 auf staatlichen Computern.

    Alternative Vertrauensanker

    Es erscheint zwingend notwendig, Alternativen zum Vertrauensanker von Microsoft zur Verfügung zu stellen. Aus technischen Gründen ist dies sogar deswegen notwendig, weil Microsoft mit einer Schlüssellänge von 2048 bit arbeitet, welche vom BSI nicht für langfristige Sicherheit empfohlen wird.

    Für den staatlichen Bereich könnte beispielsweise die Bundesnetzagentur eine führende Position einnehmen. Hier sind im Zusammenhang mit dem Signaturgesetz schon erhebliche Vorarbeiten vorgenommen worden.

    Für nichtstaatliche Bereiche erscheint eine gemeinnützige Stiftung außerhalb der USA die bessere Lösung. Ähnliche Diskussionen werden bereits zu ICANN und DNSSEC Rootzonenschlüssel geführt.

    Die Kryptographieforschung hat Lösungen für feingranulare Sicherheitspolitiken mit mathematisch beweisbaren Sicherheitseigenschaften entwickelt. Beispielsweise können Vertrauensbeziehungen durch mehre mögliche Stellen dezentralisiert werden oder eine Zusammenarbeit von mehren Instanzen erforderlich gemacht werden.

    Hintertüren in Closed Source Soft- und Hardware

    Remember this: The math is good, but math has no agency. Code has agency, and the code has been subverted (Bruce Schneier, 5. September 2013).

    Es gibt ein eigenes Teilgebiet der Kryptographie namens Kleptographie, welches sich unter anderem mit dem sicheren Stehlen von Geheiminformationen durch Manipulation von Software und Hardware beschäftigt. Ohne Einsicht in den Source-Code und das Hardware-Design ist der Angegriffene beweisbar hilflos.

    Nach Snowden ist dollargenau bekannt, dass die Geheimdienste über einen Milliarden-Etat verfügen, um die Sicherheit von kommerzieller Software und Geräten mit Hintertüren zu versehen. Lesbarer Quellcode und aufmerksame Entwickler bieten hiergegen Sicherheit.

    Lesbarer Quellcode

    Während über die Notwendigkeit der ausschließlichen Verwendung von Open-Source-Programmen für sicherheitskritische Bereiche noch kontrovers diskutiert wird, ist die schwächere „Lesbarer Quellcode“-Forderung innerhalb der Wissenschaftsgemeinde unumstritten. Ohne die Möglichkeit, den Quellcode zu überprüfen, ist es faktisch unmöglich, Hintertüren zu entdecken.

    Lesbarer Quellcode bedeutet nicht zwangsläufig die Verwendung einer offenen Lizenz. Auch veröffentlichter Quellcode kann unter kommerzielle Lizenzen gestellt werden, die die Verwendung und Weitergabe nahezu beliebig einschränken können. Dies ist seit Langem gängige Praxis, wie die Beispiele PGP und CryptoPhone zeigen.

    Shared-Code-Probleme

    Shared-Code-Initiativen für Windows, die beispielsweise Microsoft mit verschiedenen Regierungen vereinbart hat, bieten geringeren Schutz, da nicht die gesamte kryptographische Forschungsgemeinde an der Sicherheitsanalyse teilnehmen kann.

    Die freie Forschung arbeitet besser als ihre Gegenspieler im Verborgenen und tut dies in der Regel kostenlos für (akademischen) Ruhm und Ehre.

    Ein exklusiver Quellcode-Zugang für Regierungen ist problematisch, da viele Dienste diesen Wissensvorsprung für Angriffe missbrauchen.

    Open Source schließt Sicherheitslücken schneller

    Open-Source-Programme bieten den wichtigen Vorteil, dass beim Schließen von Sicherheitslücken nicht auf den Hersteller gewartet werden muss. Die Zeit zwischen der Veröffentlichung einer Sicherheitslücke und des Schließens dieser durch den Hersteller ist unstrittig die Zeit der höchsten Gefährdung. In der Praxis sind derartige Hochrisikozeiten von mehreren Monaten nicht unüblich.

    Konsequenzen aus der OpenSSL-Katastrophe

    Die 2014 aufgedeckte Sicherheitskatastrophe in der für die Internetkommunikation systemrelevanten Open-SSL-Implementierung zeigt einen unmittelbaren Handlungsbedarf.

    Da staatliche Stellen häufig Open Source Lösungen einsetzen und damit selbst nach konservativen Schätzungen Milliardeneinsparungen realisieren, besteht wegen der Sorgfaltspflicht eine staatliche Verpflichtung, hier für eine Grundsicherheit zu sorgen.

    Staatsaufgabe Sicherheit in der Informationstechnik

    Die politische und juristische Frage, ob Regierungen Cyberangriffswaffen („Bundes-Trojaner“) zum Schutze hoher Rechtsgüter entwickeln dürfen oder dies verfassungsrechtlich inakzeptabel ist, wie ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgericht nahe legt, soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Aus wissenschaftlicher Sicht muss jedoch in diesem Falle auf ein technisches und organisatorisches Problem hingewiesen werden, das beispielsweise bei der Einblickgewährung in den Windows-Quellcode auftritt.

    Die Kenntnis des Quellcodes erleichtert es Angreifern ganz erheblich, ausnutzbare Schwachstellen zu finden. Hier haben staatliche Stellen, die neben dem Schutz der Anwender auch aktive Angriffe entwickeln, einen nicht auflösbaren Zielkonflikt.

    Aus diesem Grunde sollten staatliche Stellen die digitale Verteidigung von Bürgern und Wirtschaft organisatorisch strikt von der Entwicklung von Cyberangriffswaffen trennen.

    Die Bundesregierungen haben diesen Punkt schon recht früh durch die Gründung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik teilweise adressiert. Hier erscheint es sinnvoll eine weitere organisatorische Stärkung, etwa durch die Konstitution einer eigenen Bundesbehörde, umzusetzen.

    Diese könnte sich etwa an den Reformvorschlägen der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zur organisatorischen Ausgestaltung und Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten oder dem seit 2000 bestehenden Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein anlehnen.

    Eine unabhängige Bundesbehörde für die Sicherheit in der Informationstechnik könnte, wie bereits seit Jahrzehnten der Datenschutz, ein international beachtetes Modell darstellen.

    Wissenschaftliche Empfehlungen

    Aus der Sicht der theoriekundigen Praktiker und der praktisch orientierten Theoretiker ergiben sich überraschend einfache Empfehlungen mit zu vernachlässigenden Kosten:

    Starke Kryptographie mit extra Sicherheitsspielraum.

    Dies bedeutet auf der Algorithmenebene beispielsweise:

    • Verwendung von 256 bit Schlüssellänge für AES
    • Schlüssellänge größer gleich 4096 bit für RSA
    • 512 bit Hash-Funktionen

    Ohne volle Schlüsselkontrolle für die Anwender und ohne lesbaren Code und offene Hardware helfen die besten kryptographischen Verfahren natürlich nicht gegen Geheimdiensthintertüren.

    • Open Souce fördern.
    • Open Source Sicherheit als Staatsaufgabe wahrnehmen

    Kryptographie ist eine notwendige Technologie zum Schutz des freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens. Trotz der viel diskutierten Angriffe ist es stets die schlechteste Lösung, ungeschützt zu kommunizieren.

    Open-Source-Software bietet die Möglichkeit zum Auffinden von Hintertüren und Programmierfehlern. Eine Grundsicherheit für systemrelevante Open-Source-Programme sollte als Staatsaufgabe wahrgenommen werden.

    Kryptographie und Offene Software sind mächtige Werkzeuge, um die digitale Gesellschaft menschenwürdig zu gestalten.

    9. März 2015 30
  • : Mit Strahlenwaffen gegen Drohnen? Polizeibehörden erkundigen sich bei Rüstungsfirmen zu Abwehrmöglichkeiten [Update]
    Mit Strahlenwaffen gegen Drohnen? Polizeibehörden erkundigen sich bei Rüstungsfirmen zu Abwehrmöglichkeiten [Update]

    Über Anstrengungen von Polizeibehörden in Bund und Ländern zur Abwehr von kleinen Drohnen war hier bereits zu lesen. Einige Landeskriminalämter haben eine Bund-Länder-Projektgruppe gegründet, an der auch das Bundeskriminalamt beteiligt ist. Die Gruppe holte Erkundigungen zu technischen Möglichkeiten sowohl bei der Bundeswehr als auch bei ausländischen Polizeibehörden ein.

    Außerdem wurde der Rüstungskonzern MDBA befragt. MDBA ist einer der größten europäischen Raketenhersteller mit Niederlassungen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Vermutlich ging es aber weniger um die Frage, wie die Polizei Drohnen mithilfe von Lenkwaffen vom Himmel holen kann. Denn MDBA ist auch als Hersteller von Geräten mit elektromagnetischen Impulsen bekannt.

    In einem EU-Forschungsprojekt arbeitet MDBA an Methoden, die Bordelektronik von Fahrzeugen oder Schiffen lahmzulegen um diese zu stoppen. Ziel ist, die bislang nur militärisch genutzte Technologie für polizeiliche Zwecke nutzbar zu machen. Geforscht wird an Antennen, Verstärkern und Stromquellen. Das Endprodukt soll tragbar sein, um es in Polizeifahrzeugen mitführen zu können. Die Technik könnte womöglich also auch gegen kleinere Drohnen Einzug genutzt werden.

    Auch die Rüstungsfirmen Rheinmetall und Airbus Space and Defense waren laut der Antwort von der „Marktsichtung“ von LKÄ und BKA adressiert. Weitere Details nannte der Staatssekretär Günter Krings gestern in der Fragestunde des Bundestages:

    Wann sollen nach gegenwärtigem Stand die beiden Berichte bzw. Bewertungen zur Gefährdung und Abwehr von Drohnen vorliegen, die in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und in einer Bund-Länder-Projektgruppe zur „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ erarbeitet werden (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3608 und auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und bei bzw. mit welchen Firmen oder Behörden wurde vom Bundeskriminalamt der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ und Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ erhoben bzw. Marktsichtungen vorgenommen?

    Zu einem derartigen Bericht liegen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, DFK, keine Erkenntnisse vor. Eine abschließende Bewertung der für die Sicherung von Kernkraftwerken zuständigen französischen Behörden steht noch aus.

    Der zweite Zwischenbericht der Bund-Länder-Projektgruppe „UAV“ – „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ – wird dem Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, UA FEK, zur Frühjahrssitzung am 18./19. März 2015 in Münster vorgelegt.
    Sachstanderhebungen wurden bei folgenden Firmen durchgeführt: Fa. Rheinmetall AG, Airbus Space and Defense, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, DeDrone GmbH, MDBA Germany.

    Folgende Behörden wurden einbezogen:
    Über die Teilnehmer der Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles, UAV“ hinaus gab es Kontakte zur Bundeswehr sowie zu niederländischen und britischen Polizeibehörden, DLOS, CAST.

    Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ wurden in der Vergangenheit lediglich informatorisch angesprochen. Eine weiter gehende Informationserhebung hat nicht stattgefunden.

    Über welche Verfahren oder Produkte – bitte die Hersteller benennen – zum polizeilichen „Jamming“ von unerwünschten Drohnen haben sich das Bundeskriminalamt und die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht (Plenarprotokoll 18/72), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dort betrachteten Verfahren oder Technologien?

    Im Rahmen einer Versuchsreihe des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Duisburg wurden Fragen zum Verfahren „Jamming“ von Funkfernsteuerungen ausgetauscht. Das Bundeskriminalamt hat die Versuchsreihe an einem Tag begleitet. Erste Tests sind durchgeführt worden. Für eine genaue Bewertung sind noch weitere systematische Erprobungen erforderlich.

    Update: Neues gibt es auch von den Justizbehörden. Die stehen vor dem Problem, dass Drohnen genutzt werden um unliebsame Gegenstände oder Substanzen auf das Gelände von Gefängnissen zu verbringen, wo diese dann von Gefangenen eingesammelt werden können. Die Berliner Piraten haben SPD hat nachgefragt. Laut der Antwort haben sich die Bundesländer auch hierzu koordiniert:

    Die Problematik entspricht im Wesentlichen der bei Mauerüberwürfen. Wie dort auch gilt es, den Weg vom Überwurf zum Adressaten zu unterbrechen. […] Nach Bekanntwerden zweier Vorfälle in Hamburg und Bremen sind alle Bediensteten zur besonderen Aufmerksamkeit angehalten worden.
    Die zuständige Senatsverwaltung wird im Austausch mit den Justizverwaltungen der anderen Länder beobachten und erörtern, wie sich der Einsatz von Drohnen entwickelt und ggf. welche technischen Lösungen hiergegen erfolgversprechend sind.

    5. März 2015 3
  • : Polizei und Justiz in Bund und Ländern überlegen Abwehrmaßnahmen gegen privat genutzte Drohnen
    Eine fliegende Drohne
    Die Drohnen sollen die Arbeit der Polizei erleichtern
    Polizei und Justiz in Bund und Ländern überlegen Abwehrmaßnahmen gegen privat genutzte Drohnen

    Auch die Staatssekretäre aus den Justizressorts deutscher Bundesländer stellen Überlegungen zur Abwehr kleiner Drohnen an. Das berichtet das Magazin Airliners auf seiner Webseite. Demnach planen die BeamtInnen, das Thema im Mai auf einer Konferenz in Bremen zu behandeln. Zur Vorbereitung wurde eine Länderumfrage gestartet, um den Bedarf nach neuen Regelungen zur Kontrolle oder Abwehr von Drohnen auszuloten. Interessierte Bundesländer können darin auch ihre Erfahrungen mitteilen.

    Zuerst hatten sich die Innenminister der Länder mit „Möglichkeiten zur Abwehr von Unmanned Aerial Vehicles“ befasst. Im April vergangenen Jahres hatte die bundesweite Innenministerkonferenz (IMK) hierzu im Unterausschuss „Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung“ eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet. Sie soll unter anderem Handlungsempfehlungen erarbeiten, ein Abschlussbericht ist für das Frühjahr angekündigt.

    Austausch mit französischen Behörden

    Die allgemeine polizeiliche und justizielle Verfolgung von Straftaten ist in Deutschland zunächst Ländersache. Allerdings werden Drohnen in anderen Ländern immer mehr auch als staatliches Sicherheitsrisiko angesehen. In Frankreich flogen kleine Drohnen bereits dutzendfach über Atomkraftwerke, angeblich hat die Polizei keine Spur zu den UrheberInnen. Gestern sind nach Medienberichten erneut mindestens fünf Drohnen über „bekannte Orte im Zentrum“ von Paris aufgetaucht.

    Derart „ungenehmigte Drohnenüberflüge von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen“ sind laut Bundesregierung noch nicht vorgekommen. In Deutschland (und vermutlich auch in Frankreich) sind rund um die Anlagen Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet, Flüge mit bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen sind dort also komplett untersagt.

    Die Vorkommnisse in Frankreich sind mehrfach in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen thematisiert worden. Eine abschließende Bewertung war bis Dezember allerdings nicht erfolgt. In Deutschland wird aber geprüft, auf welche Weise Drohnen bzw. eine von ihnen transportierte explosive Nutzlast die Sicherheit von Kernkraftwerken überhaupt gefährden könnten (die sogenannten „Lastannahmen“). Diese Prüfung erstreckt sich auch auf „andere einschlägige kerntechnische Anlagen“.

    Unbeliebt: Drohnen gegen die „Frau Bundeskanzlerin“

    Bislang waren derartige Suchbewegungen lediglich vom Bundeskriminalamt (BKA) bekannt. Außer in der Bund-Länder-Projektgruppe ist das BKA auch selbst mit der Untersuchung einer „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ befasst. Hintergrund waren Aktionen wie bei der Wahlkampfabschlussveranstaltung der CDU in Dresden 2013, als AktivistInnen eine Hobby-Drohne „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“ flogen und landeten. Beim BKA steht der Personenschutz im Vordergrund.

    Das BKA ist aber auch international in der Angelegenheit aktiv. Laut dem Bundesinnenministerium hat die Wiesbadener Behörde das Phänomen im „European Network for the Protection of Public Figures“ thematisiert. Dort organisieren sich jene europäischen Behörden, die mit Personen- und Objektschutz befasst sind.

    Laut der Auskunft des BMI werde zunächst der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ erhoben. Das BKA nimmt aber auch eine Marktsichtung zur verfügbaren Drohnen-Technologie vor. Dabei stehen auch Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ im Fokus. Viel ist über die konkreten Anstrengungen des BKA nicht bekannt. Jedoch haben sich die Bundeskriminalisten mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu Verfahren des „Jamming“, also des Störens von Funkverbindungen, ausgetauscht.

    Drohnen-Abwehr boomt

    Angeblich hatte es 2011 in den USA tatsächlich einen versuchten Anschlag aus der Luft gegeben, allerdings mit einem Modellflugzeug. Der mutmaßliche Urheber wurde verhaftet. Inzwischen hat sich eine kleine Industrie zur Abwehr kleiner Drohnen entwickelt. Eine Firma aus Nordhessen bietet Bewegungsmelder an, die Drohnen angeblich von Vögeln unterscheiden. Ein französischer Anbieter zeigte unlängst eine Drohne, die mit einem großen Netz behängt ist und damit andere Drohnen einfangen kann.

    Nachdem eine Drohne des populären Herstellers DJI über das Weiße Haus geflogen war, will die Firma die Gegend um das Kapitol genauso wie Flughäfen weiträumig als „No Fly“-Zone auf der Firmware programmieren. Für bereits verkaufte Drohnen ist das Einspielen der Software allerdings freiwillig. Zunächst hat DJI das Firmware-Update allerdings wegen technischer Probleme wieder zurückgerufen.

    24. Februar 2015 4
  • Interview mit anonymen Hackern: Mit geklonten Hochschulkarten in Namen anderer bezahlen und Türen öffnen
    Automaten, um Thoska-Karten mit Geld aufzuladen. Bild: <a href="https://fhznordhausen.wordpress.com/2013/12/16/bargeldlos-in-der-mensa-bezahlen-die-thoska-karte/">FHZ Nordhausen</a>.
    Interview mit anonymen Hackern Mit geklonten Hochschulkarten in Namen anderer bezahlen und Türen öffnen

    Die an Thüringer Universitäten eingesetzte Hochschulkarte „thoska“ lässt sich einfach auslesen und klonen, sogar aus der Distanz. Anonyme Hacker haben die seit Jahren bekannte Schwachstelle jetzt praktisch ausgenutzt und ihre Erkenntnisse veröffentlicht. Sicherheits-Forscher fordern, die veralteten Karten zeitnah durch moderne Versionen zu ersetzen.

    12. Februar 2015 23
  • : Taxidienst UberX blockt Transportinspekteure in Australien
    (CC BY-NC-SA 2.0, flickr.com/joakimformo)
    Taxidienst UberX blockt Transportinspekteure in Australien

    Wie die australische abc berichtet, bieten Fahrer des kontroversen Taxivermittlungsdienstes Uber weiterhin Fahrten in Australien an – trotz gesetzlichem Verbot und Strafen von bis zu 8000 australischen Dollar. Die australischen Staaten in denen Uber verboten wurde, setzen verdeckte Ermittler ein, die mittels der UberX-App Fahrten buchen. Üblicherweise wird dann an Ort und Stelle ein Bußgeld vom Fahrer verlangt.

    So weit, so logisch – gäbe es da nicht eine Schwachstelle: Um private Fahrer aufzuspüren, die trotz Verbot weiterhin ihre Dienste anbieten, sind die Behörden auf die App des Vermittlungsdienstes angewiesen – und dieser blockiert einfach kurzerhand die Kontrolleure. Das belegen Emails zwischen Mitarbeitern der Transportbehörde von Queensland, die durch eine Informationsfreiheitsanfrage offengelegt wurden.

    „Due to blocking by Uber, only two covert rides were undertaken [today],“ said Nick Marsden from the Department of Transport and Main Roads in an email to colleagues last August.

    „Time was spent purchasing new credit cards, activating gmail accounts, and setting up two more phones.

    „These phones are the last ones, [we] will be ordering additional units.“

    Uber wehrt sich momentan mit allen Mitteln gegen das Verbot ihrer Dienste in einigen Teilen Australiens. So würden unter anderem mögliche Geldstrafen die Fahrern auferlegt würden vom Unternehmen bezahlt. Das Unternehmen strebt einen Dialog und eine Legalisierung ihrer Dienste in Australien weiterhin an – mit Blick auf Ubers Verständnis von Datenschutz gibt es da für die australischen Behörden aber hoffentlich noch einige Dinge zu bedenken.

    14. Januar 2015 3
  • : DDoS-Attacke: Bundestag.de und bundeskanzlerin.de werden vermisst
    DDoS-Attacke: Bundestag.de und bundeskanzlerin.de werden vermisst

    КиберБеркут | CyberBerkut 2015-01-07 12-17-49Die Webseiten bundestag.de und bundeskanzlerin.de sind seit mindestens zwei Stunden verschwunden und sehr wahrscheinlich Opfer einer massiven DDoS-Attacke, d.h. die Server oder der Router davor werden mit ganz vielen Paketen beschossen. Tageschau.de spricht von einer „Hackerattacke“ und nennt eine ukrainische Gruppe namens Cyber-Berkut: Hackerattacke auf Kanzlerin und Bundestag.

    „Zu der Attacke bekannte sich eine ukrainische Hackergruppe mit Namen CyberBerkut. Sie begründete dies mit dem Besuch des ukrainischen Ministerpräsidenten Arseni Jazenjuk heute in Berlin. Dieser wolle neue Gelder, um damit den Konflikt in der Ost-Ukraine fortzusetzen.“

    Mal was anderes als Nordkorea.

    Ein Bekennerschreiben dieser Gruppe findet sich im Netz.

    The Ukrainian government wants to review national budget by the 15 of February, 2015. The Prime Minister Arseniy Yatsenyuk hopes to obtain multi-billion credits from the EU and the IMF. It is obvious how this money will be wasted. Yatsenyuk needs money to extend the war and not to restore collapsed infrastructure of our country.This war has already taken thousands of lives, and Yatsenyuk will kill more for your money! That’s why we appeal all people and government of Germany to stop financial and political support of criminal regime in Kiev, which unleashed a bloody civil war.

    In Anonymous-Wording „We will not forget. We will not forgive.“ beschwert man sich über Einschränkungen von Meinungsfreiheit – da passt natürlich das Mittel einer DDoS-Attacke, um anderen auch die Meinungsfreiheit zu verbieten.

    Wir haben den Artikel gegenüber der Kurzmeldung, dass bundestag.de verschwunden ist, umgebaut.

    7. Januar 2015 28
  • : Pressekonferenz zum IT-Sicherheitsgesetz – Mit anonymer Meldepflicht gegen Premiumangriffe
    Namentlcih gemeldet wird erst, wenns sowieso jeder merkt und das Licht aus ist - CC BY-SA 3.0 via wikimedia
    Pressekonferenz zum IT-Sicherheitsgesetz – Mit anonymer Meldepflicht gegen Premiumangriffe

    Nach der Abstimmung des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SG) im Kabinett am Morgen, fand eine Pressekonferenz mit Innenminister de Maizière und BSI-Präsident Michael Hange statt, auf der es auch um die Lage der IT-Sicherheit der Nation gehen sollte.

    Thematisch passend, denn die „weiterhin angespannte“ Lage zur IT-Sicherheit in Deutschland stellt eine willkommene Legitimation für ein IT-SG dar. Und so begann de Maizière auch damit, auf die Risiken durch das Internet hinzuweisen, darunter die täglich 2000–3000 Angriffe auf Regierungsnetze. Hange setzte mit Beispielen fort und beschrieb, jeder Laie könne „zum Preis von 300 Dollar“ einen Trojanerkoffer kaufen und 2 Promille aller Softwarezeilen seien „mit Schadcode infiziert“ (sic). Außerdem beschwor er die zunehmende Relevanz von Advanced Persistence Threads, zielgerichteten und professionellen Angriffen auf kritische IT-Infrastrukturen, die er als „Premiumangriffe“ bezeichnete. Sie stellten das Hauptangriffsszenario für Unternehmen dar, währenddessen Bürger primär Opfer von Identitätsdiebstahl würden. Darüberhinaus sprach er noch diejenigen Bedrohungen an, die ein Problem für das gesamte Internet darstellten, wie etwa Heartbleed, das als „Open Source Software-Tool“ bezeichnet wurde…

    Was klar wurde: Die Bundesregierung hat erkannt, dass IT-Sicherheit ein Problem ist, dass das Internet längst zu einer kritischen Infrastruktur geworden ist und hat deshalb das IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg gebracht. Doch leider ist das nur ein sehr schwammig formulierter Katalog von Mindestkriterien. Während der Pressekonferenz wurde deutlich, dass man das aber seitens der Ministerien gar nicht als Bug, sondern als Feature anzusehen scheint und sich darauf verlässt, dass die Branchen intern Dinge schon näher regeln würden.

    Es gibt aber eine ganze Menge, das unklar bleibt und das schon im Vorgängerartikel angesprochen wurde: Wie wird geprüft, ob ein System sicher ist? Was ist dieser „Stand der Technik“, der zum Mindestmaß für alle Betreiber von Telemediendiensten werden soll? Was ist ein „erheblicher Vorfall“, der einer Meldung bedarf? Dass das in der Eigenverantwortung der Betreiber liegen soll, da laut Hange „jeder für sich selbst entscheiden muss, wie er Sicherheit gestaltet“, befriedigt nicht. Auch nicht, dass der Innenminister es als Erfolg verbucht, die anonyme Meldepflicht von erheblichen Sicherheitsvorfällen weniger Anforderungen an Unternehmen stelle als beispielsweise Produktrückrufe in der Lebensmittelindustrie.

    Man braucht keine weitere Sicherheitssimulation, die nur die Interessen der Industrieverbände schützt. Es sind wirksame Mindestrahmenbedingungen notwendig und – vor allem – Transparenz gegenüber dem Verbraucher.

    Und man kann sich vorstellen, was in zwei Jahren passieren wird: Die Anzahl der Meldungen an Sicherheitsvorfällen wird sich vermutlich durch den Meldemechanismus im IT-SG erhöhen, damit wäre eines der ausgesprochenen Ziele erreicht, um einen besseren Blick auf das Lagebild zu bekommen. Das wird dann im nächsten Lagebericht zur IT-Sicherheitslage oder zur Cybersicherheit oder irgendeinem anderen Bericht zu den bösen Seiten des Internets auffallen. Und bietet dann eine gute Argumentationsgrundlage, Ermittlungsbehörden weitere Kompetenzen und Ermittlungsmethoden zu geben.

    17. Dezember 2014 6
  • : IT-Sicherheitsgesetz im Kabinett beschlossen – Die kritischen Punkte zusammengefasst
    Nicht wie im Bild: Die Bürger werden weiterhin bei den meisten Vorfällen im Dunkeln gelassen - via bsi-fuer-buerger.de
    IT-Sicherheitsgesetz im Kabinett beschlossen – Die kritischen Punkte zusammengefasst

    Heute wurde im Kabinett das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen. Beim Bundesinnenministerium war zuvor nur ein Gesetzesentwurf aus dem August verfügbar, wir haben Anfang November den aktuellsten uns vorliegenden Entwurf veröffentlicht. Ein Vergleich der beiden Versionen findet sich bei dem IT-Sicherheitsbeauftragten der Max-Planck-Gesellschaft Rainer Gerling.

    Es gibt viele Punkte im IT-Sicherheitsgesetz, die problematisch sind. Die wesentlichen, die sich auch in der heute verabschiedeten Version finden, sind hier noch einmal zusammengefasst:

    • Das BSI bekommt die Aufgabe, Sicherheitslücken zu sammeln und auszuwerten [§8b], muss sie aber nicht zwingend veröffentlichen – zumindest nicht gegenüber der breiten Bevölkerung.
    • Es gibt eine Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle bei Unternehmen, aber keine konsequente. Standardfall sind anonyme Meldungen [§8b(4)], bei denen die Information der Betroffenen nicht sichergestellt ist, nicht einmal das BSI erfährt den Namen des betroffenen Unternehmens. Darüberhinaus greift jegliche Meldepflicht erst bei der Bereitstellung „Kritischer Infrastrukturen“, also Wasser, Energie, Telekommunikation [§8c].
    • Namentliche Meldung muss erst ab dem Ausfall kritischer Infrastruktur erfolgen, nicht bei einem Angriff oder Schaden im Allgemeinen. Also dann, wenn großflächig das Licht ausgeht und sowieso jeder mitbekommen würde, dass etwas nicht in Ordnung ist. Das bedeutet auch, dass beispielsweise ein massenhafter Datenabfluss aus einem Energieunternehmen gar nicht von Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes betroffen wäre, da der Betrieb dennoch funktioniert. Aus Ministeriumskreisen hieß es, die Unternehmen hätten diese Vereinbarung „sehr goutiert.“
    • Was letztlich ein „kritischer Vorfall“ und eine „erhebliche Störung“ sind, die zu einer anonymen Meldung verpflichten, wird diskutiert werden müssen. Angeblich sollen das Betreiber und BSI zusammen festlegen, da die Betreiber am besten wüssten, welches ihre kritischen Betriebsprozesse seien.
    • Durch anonyme Meldungen entsteht auch kein öffentlicher Druck für die Unternehmen, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern, Sanktionen sind ebenso nicht vorgesehen. Hier hofft man darauf, dass bereits andere gesetzliche Regelungen greifen und die Branchen selbst derartige Regelungen treffen. Branchen könnten eigene Standards erarbeiten und vom BSI anerkennen lassen.
    • In Zukunft soll das BKA für sogenannte „Hackertools“ und deren Verfolgung zuständig sein und mehr Kompetenzen im Bereich Internetstraftaten bekommen. Damit würde vor der Erforschung und Veröffentlichung von Sicherheitslücken und Exploits weiter abgeschreckt [Artikel 7].
    • BKA, BBK und Verfassungsschutz sollen neben dem BSI mehr Mittel Kompetenzen bekommen, vor allem bei Eingriffen in Systeme des Bundes und kritische Infrastrukturen [Artikel 7].

    Was verspricht man sich von einem IT-Sicherheitsgesetz, dass nur wenig konkrete Konsequenzen haben wird und dem man den Druck der Industrie, so wenig wie möglich zur Verantwortung gezogen werden zu können, überdeutlich anmerkt?

    Die Antwort: Ein „verbessertes Bild zur IT-Sicherheitslage“ in Deutschland. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht davon, dass bei 2000 Betreibern kritischer Infrastruktur vermutlich maximal sieben Meldungen pro Betreiber und Jahr anfallen. Bekommt man so also mehr Meldungen über IT-Sicherheitsvorfälle als in den vergangenen Jahren, hat das nebenbei den Effekt, dass man in Lageberichten noch besser die Gefahren aus dem Internet beschwören kann, um Maßnahmen zu dessen Überwachung und Regulierung zu rechtfertigen.

    Einen Teilerfolg in der abgestimmten Entwurfsversion gibt es jedoch zu verzeichnen, um nicht alles schwarz zu malen. Die Speicherberechtigung von Telemedienanbietern, Nutzerdaten bis zu sechs Monate lang zu protokollieren, um Fehler zu erkennen und zu beheben, ist aus der jetzigen Gesetzesfassung gestrichen worden [Artikel 4]. Wir hatten zuvor darüber berichtet, dass es in den Ressorts Diskussionen dazu gab, ob das eine neue Form von Vorratsdatenspeicherung sein könnte. Unseren Informationen zufolge verschwand die Berechtigung wieder, da man sich innerhalb der Bundesregierung nicht einigen konnte. Ganz vom Tisch sei das Thema aber noch nicht, die Industrie mache großen Druck in diese Richtung – natürlich nur, um sich besser präventiv vor Angriffen schützen zu können…

    Unserer Einschätzung nach greift das IT-Sicherheitsgesetz an vielen Stellen zu kurz. Vor allem was die Meldepflichten, aber auch was die überhaupt betroffenen Unternehmen angeht. Ob das Gesetz also nicht nur eine Simulation von IT-Sicherheit generieren wird, werden wir beobachten. Zunächst aber einmal die Pressekonferenz von Innenminister de Maizière verfolgen, der das Gesetz der Öffentlichkeit präsentieren will, zusammen mit einem Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland, der durch BSI-Präsident Michael Hange präsentiert werden wird.

    17. Dezember 2014 3
  • : Bundeswehr erhält neue Störtechnologie für Radaranlagen – Angeblich aber nur zur Ausbildung
    Bundeswehr erhält neue Störtechnologie für Radaranlagen – Angeblich aber nur zur Ausbildung

    airbus-jammerDer Rüstungskonzern Airbus Defence and Space hat der Bundeswehr laut einer Pressemitteilung vier neue „Radar-Störsysteme“ geliefert. Die deutschen Militärs würden ihre Fähigkeiten zur Abwehr elektronischer Störangriffe laut dem Militärmagazin Griephan „an die wachsenden Möglichkeiten neuer Technologien“ anpassen. Demnach wird die Hardware zur Ausbildung an Radargeräten genutzt. Auch PilotInnen würden an dem System geschult.

    Die Technik wird an die Gesellschaft für Flugzieldarstellung (GFD) geliefert. Dort werden die Anlagen an Tragflächen von Learjet-Flugzeugen montiert. Eine Integration in andere fliegende Plattformen sei aber jederzeit möglich.

    Die GFD ist ein Tochterunternehmen von Airbus Defence and Space, die Firma arbeitet eng mit der Bundeswehr zusammen. Die verkauften Multi-Frequency Jammer simulieren elektronische Störangriffe, auf die von der Bundeswehr dann reagiert wird. Auf diese Weise will die Bundeswehr den Schutz von Flugzeugen gegen „radargesteuerte Raketenangriffe“ optimieren. Auch „Luftverteidigungsradare“ sollen vor solchen Störangriffen geschützt werden, etwa wenn gegnerische Militärs „elektronische Gegenmaßnahmen“ ergreifen.

    Weshalb die Investitionen gerade jetzt getätigt werden erklärt Griephan nicht. Möglicherweise profitiert die Bundeswehr von den zweitägigen Störungen der Flugsicherung, die im Juni im gesamten östlichen Alpenraum aufgetreten waren. Damals waren Transponder von Verkehrsflugzeugen (die sogenannte Sekundärradarerfassung) durch eine „externe Störquelle” lahmgelegt worden. Es handelt sich dabei um Signale, die am Boden aufgefangen werden und Daten wie die Route oder die Flughöhe übermitteln. Der Flugverkehr war wegen der Störungen auf bis zu 50% reduziert, es kam zu Verspätungen von insgesamt 41 Stunden. 57 Flugzeuge waren betroffen. Allerdings nutzt die Flugsicherung auch immer einen Primärradar, der eigenständig nach Bewegungen im Luftraum sucht. Die Flieger waren also nicht gänzlich vom Schirm der Flugsicherung verschwunden.

    Die Vorfälle sind noch nicht restlos aufgeklärt, vermutlich waren aber die NATO-Manöver „NEWFIP 2014“ ursächlich. Dies war auch vom „Nationalen Lageführungszentrum“ im niederrheinischen Uedem vermutet worden. Dort überwachen Militärs zusammen mit der Bundespolizei und der Flugsicherung den Luftraum. Die Behörden sind in einer NATO-Kaserne untergebracht, auch der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt sind einbezogen. Die Vermutung ist nicht abwegig: In Ungarn wurde während der Störungen der sogenannte elektronische Kampf (EloKa) geübt, entsprechende Manöver fanden später auch in Italien statt. Teil der Übungen war, gegnerische Radaranlagen zu stören. Mit Untersuchungen wurden die Luftfahrtbehörden der betroffenen Staaten beauftragt, auch das NATO-Hauptquartier in Ramstein ermittelt.

    Es ist unklar, inwiefern auch das Kommando „Computer Netzwerk Operationen“ Störsysteme von Airbus nutzt. Im Sommer hatte das Magazin „Technology Review“ berichtet, dass die Bundeswehr eine Einheit geschaffen hat, um „gezielte Angriffe auf Drohnen und andere elektronische Ziele“ zu führen. Hierfür würden zur Tarnung „Stealth-Techniken“ genutzt und Firewalls umgangen. Die deutschen „Cyber-Krieger“ würden überdies lernen, Intrusion-Detection-Systeme oder Verschlüsselungsverfahren zu umgehen.
    Die Bundesregierung hatte damals ausgeführt, dass die Gruppe „Computer Netzwerk Operationen“ (CNO) innerhalb des Kommandos „Strategische Aufklärung“ eingerichtet worden war. Es handele sich aber nicht um ein eigenes Kommando. Die CNO würden „in den Einsatz- und Krisengebieten“ der Bundeswehr operieren und dort „gegnerische Fähigkeiten“ analysieren. Das „Wirken in gegnerischen Computernetzwerken“ würde lediglich simuliert.

    12. November 2014
  • : IT-Sicherheit oder Unsicherheit? BSI kauft Erkenntnisse zu Sicherheitslücken von VUPEN
    Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>.
    IT-Sicherheit oder Unsicherheit? BSI kauft Erkenntnisse zu Sicherheitslücken von VUPEN

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hatte bis vor zwei Monaten einen Vertrag mit der umstrittenen Firma VUPEN. Die Behörde bestätigte uns einen Bericht im Spiegel. Weitere Nachfragen will man aber nicht beantworten.

    10. November 2014 7
  • : Hackertools im IT-Sicherheitsgesetz
    Internet Security - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/penut/">penut</a>
    Hackertools im IT-Sicherheitsgesetz

    Es geht munter weiter mit einem Text aus der Reihe „Warum der Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes schlecht ist“, und diesmal soll es darum gehen, dass das BKA in Zukunft für die 202er Paragraphen im Strafgesetzbuch zuständig sein sein soll. Hier geht es vor allem um §202c StGB.

    Die Diskussion um sogenannte Hackertools wird auf mehreren Ebenen seit langem geführt. So haben Katitza Rodriguez und Marcia Hofmann von der EFF (Electronic Frontier Foundation) 2011 im Rahmen der Anhörung im Europäischen Parlament ein lesenswerten Kommentar geschrieben, bei dem sie sich anhand von CFAA (Computer Fraud and Abuse Act) die Fälle angesehen haben, die vergleichbar sind und unter anderem zu dem Schluss kommen, dass Hackertools-Regeln komplett aus dem Entwurf verschwinden sollten, weil sie schlicht für weniger statt mehr Sicherheit sorgen. Auch der CCC ist schon 2008 in seiner Stellungnahme an das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) zu dem Ergebnis gekommen, daß der § 202c StGB ungeeignet ist das Ziel zu erfüllen und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft. Aber auch andere als die üblichen Verdächtigen haben dazu schon kritische Anmerkungen gemacht, wie z.B. Ines Hassemer, die die strafrechtlichen Risiken von Unternehmen in dem Zusammenhang untersucht hat, in der sie zu dem Schluss kommt, dass, auch wenn die Gefahren einer Verurteilung von Herstellern und Verbreitern von „Dual Use“-Software (also Software, die sich für Angriffe und Verteidigung gleichermaßen nutzen lässt), durch den Kommentar des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2009 (siehe BVerfG, 2 BvR 2233/07) gemindert ist, für IT-Unternehmen dennoch die Gefahr besteht, in Ermittlungen hineingezogen zu werden, wenn sie sich mit solcher Software beschäftigen.

    Mir ist beim Lesen des Entwurfs zum IT-Sicherheitsgesetz direkt wieder eine Diskussion eingefallen, die ich mal mit LKA-Leuten aus meinem Lieblingsbundesland auf einem Event hatte, wo sie zu mir meinten, sie seien froh, dass §202c eigentlich nicht weiter verfolgt wird. Denn was die meisten nicht wissen und mir auch bis dato unklar war: Ein Verstoß gegen §202c StGB ist ein sogenanntes Offizialdelikt und es müssten eigentlich von Staatesseite aus automatisch untersucht werden, ob Ermittlungen eingeleitet werden müssen, selbst mit der Einschränkung durch den Karlsruher Kommentar (eine reine Behauptung, es handle ich um ein Dual-Use-Tool reicht ja nicht). Warum speziell dieser Paragraph so problematisch ist und welchen Effekt er hat, sei hier noch mal im Groben erläutert.

    IT-Sicherheit ist eine komplexe Angelegenheit. Computer bestehen aus vielen Komponenten, z.B. Hardware, Betriebssystem und Anwendungs- und Administrationssoftware, und grade bei verteilten Systemen gibt es davon viele unterschiedliche. Ein Administrator oder selbst eine Gruppe von Administratoren kann ohne fremde Hilfe kaum ermessen, ob die Systeme, um die sich kümmern sollen, sicher sind oder nicht. Sie brauchen dazu Werkzeuge, die ihnen helfen und sie brauchen das Wissen, wo sie überhaupt gucken müssen. Beides, also Wissen und Werkzeuge, sind Produkte einer Beschäftigung einer oder mehrerer Personen sowie Diskussionen und am Ende auch die Bereitstellung von Software, mit dem entsprechende Tests durchführen können und eine Ahnung davon bekommen, ob ihre Systeme gegen spezifische Unsicherheiten verwundbar sind.

    Wenn aber Code, mit dem solche Prüfungen durchgeführt werden, grundsätzlich kriminalisiert wird, so entsteht die Unsicherheit bei Betroffenen, ob sie solche Tools überhaupt benutzen dürfen und auf Seite von Sicherheitsforschern besteht das Problem, dass sie nicht wissen können, ob sie deswegen mit Problemen zu rechnen haben, auch wenn es bisher keine Probleme gab (durchgeknallte Staatanwälte gibt es überall). Was also ganz offensichtlich ein Effekt sein kann ist der, dass es auf der einen Seite keine Veröffentlichung des entsprechenden Tools gibt und das im Zweifel eben nicht passiert, und auf der anderen ist die Unsicherheit, ob man sich strafbar macht, wenn man solche Tools runter lädt.

    Es gab ja vor einiger Zeit einen interessanten Fall, nämlich Blackshades. Bei diesem Tool handelt es sich um ein sogenannte Remote Access Tool, kurz RAT. Dieses Tool mag zwar auch einem illegalen Zwecken dienen, was aber nicht heisst, dass jeder, das das für 30 bis 40 Euro (!) kauft, damit auch eine Straftat begeht. Aber die Strafverfolgungsbehörden sind ganz klar davon ausgegangen, dass jeder, der das kauft und runter lädt, auch eine Straftat begeht. Das ist natürlich Unsinn, denn es gibt gleich eine ganze Reihe von Akteure wie Journalisten (um sich ein RAT mal „in echt“ anzugucken), Sicherheitsforscher (um z.B. eine Backdoor in der Backdoor zu suchen) oder Administratoren oder ganz normale Nutzer, weil sich damit nämlich auch testen lässt, wie gut die eigene Infrastruktur gegen diese Art von „Off the Shelf“-Tools gewappnet ist. Und es soll auch Leute geben, die damit ihre Kinder beobachten. Ganz automatisch davon auszugehen, dass Leute, die die 40 Euro ausgeben, damit automatisch Straftaten begehen, ist also mehr als fragwürdig – wurde aber so von der Staatsanwaltschaft in Gießen behauptet und vom Richter, der die Anordnung unterschrieben hat, mit dem Argument bestätigt, dass die Leute ja auf jeden Fall Geld damit verdienen wollen, was natürlich Unsinn ist, denn normalerweise kosten solche Werkzeuge ein vielfaches, und für das Geld kann man einfach mal gucken. Und so eine Ermittlung sorgt eben auch schnell dafür, dass Rechner beschlagnahmt werden und das ist heutzutage alles andere als kleiner Eingriff.

    Im Kontext von IT-Sicherheit macht es also nur sehr wenig Sinn, diesen Paragraphen überhaupt zu haben. Denn für sich genommen, dürfte er keine große Rolle bei Verurteilungen spielen, sondern die Straftat, die damit begangen wird. Und das Strafmaß für diese begangene Straftaten dürfte dann auch über dem einem Jahr oder einer Geldstrafe liegen, die man für einen Verstoß gegen §202c kassiert.

    Noch viel lustiger wird es ja, wenn man sich überlegt, wie das dann real aussehen soll, wenn das BKA wegen „Hackertools“ in der Zukunft zentral ermittelt. Sie lesen dann wohl die üblichen Sicherheitsmailinglisten durch und klicken sich Untergrundforen, laden die entsprechenden Werkzeuge runter, greifen damit irgendwelche Systeme an (die sie vorher aufgesetzt haben müssen) um dann zu entscheiden, ob es sich hierbei um Dual-Use-Güter handelt oder um reine Angriffswerkzeuge und ob sie dann ermitteln. Zugegeben, so wird es wohl nicht ganz so aussehen, aber im Kern ist es trotzdem das Problem, und das Ganze erhält eine besondere Brisanz im Kontext der Exportkontrollen von Überwachungstechnik, die auch einige Aussagen zu sogenannter „Intrusion Software“ macht.

    Liest man sich beispielsweise die Anleitung des Hackers durch, der FinFisher angegriffen hat, so ist sehr schnell zu erkennen, dass die Werkzeuge zur Informationsbeschaffung und die „vorbereitenden Handlungen“ sehr allgemein sind (DNS-Checks, Portscans, Suche nach bestimmten Dateien auf dem Server usw.usf.). Ich finde das ja ein schönes Beispiel dafür, wie fehl solche Regeln gehen, sobald man sich reale Fälle aus der Nähe ansieht.

    Statt also hier eine Abmilderung oder gar Streichung des Paragraphen §202c vorzusehen, ist wohl geplant, diesen auch noch zu verschärfen (da war doch was im dem geleakten Papier zu den Vorhaben der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode). Ich bezweifle jedenfalls sehr stark, dass das in irgendeiner Form zu mehr Sicherheit führen wird. Ich vermute, das es eher noch den Chilling Effect verstärken wird, den solche Regelungen auf die Veröffentlichung von Tools und Exploits hat. Ich hätte mir gewünscht, dass man grundsätzlich klare Bagatellgrenzen zieht und den Standort Deutschland für innovative Sicherheitsforschung stärkt, anstatt immer noch auf inhärent kaputte Regelungen wie diese zu setzen, die letztendlich das diametral Gegenteil von guter IT-Sicherheitsgesetzgebung sind.

    26. August 2014 9
  • : Die fünf B und die IT-Sicherheit
    Internet Security - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/penut/">penut</a>
    Die fünf B und die IT-Sicherheit

    In den vergangengen Tagen gab es bereits zwei Artikel auf Netzpolitik, die sich etwas näher mit dem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetz auseinander gesetzt haben. Während es in Annas Artikel um eine Zusammenfassung ging und beim zweiten etwas spezieller um Meldepflichten und Verantwortlichkeiten, dreht sich dieser hier um die fünf B in dem Entwurf (BKA, BND, BfV, BSI und BfDI) und deren Rolle im Rahmen der Verbesserung von IT-Sicherheit.

    Im Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz des BMI geht nicht zuletzt auch darum, wer welche Aufgaben übernehmen soll und entsprechend finanziell ausgestattet wird. Die Digitale Gesellschaft hat in ihrer alternativen Digitalen Agenda bereits entsprechende Kritik an der grundsätzlichen Ausrichtung der Bundesregierung zu dem Thema geäussert, und so heisst es in unter 2. „IT-Sicherheit: Dezentralisierung vorantreiben, Open Source fördern“:

    Zudem erkennen wir in der Digitalen Agenda der Bundesregierung eine kontraproduktive Polizeiisierung und Militarisierung von „Cyber-Sicherheit“ anstelle des nötigen Paradigmenwechsels hin zu einer transparenten, evidenzbasierten und effektiven IT-Sicherheitspolitik. Polizeiliche, militärische und geheimdienstliche Stellen lösen die – zuvorderst technischen – Probleme der IT-Sicherheit nicht und verursachen dabei untragbar hohe gesellschaftlichen Kosten. Die Stärkung der Ressourcen staatlicher Stellen wie des BfV, die auf Eingriffsmöglichkeiten in IT-Systeme und den Zugriff auf Datenvorhaltungen angewiesen sind, verhindert ein Mehr an IT-Sicherheit.

    BND, BfV und BKA sind nicht vertrauenswürdig

    Das trifft auch schon den Kern des Problems: IT-Sicherheit ist eine Aufgabe, die sich schlicht nicht militärisch, polizeilich oder geheimdienstlich lösen lässt – im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass hier, wie es so schön heisst, der Bock zum Gärtner gemacht wird. Auch wenn z.B. BND (Bundesnachrichtendienst) und BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) nicht in der Lage mögen, wie die NSA in großem Stile Implantate in Technik zu verbauen, so sind grade diese staatlichen Stellen jene, mit denen man als Unternehmen oder Privatmensch einfach nicht zu tun haben will, wenn es um die Sicherheit eigener technischer Systeme geht. Der Hauptgrund ist, dass beide eine unklare Agenda haben und, wie wir bei den diversen Untersuchungsausschüssen gesehen habe, ein gefährliches Eigenleben führen. Was sie hingegen gerne tun dürfen ist es, Hinweise an andere staatlichen Stellen oder die Öffentlichkeit zu geben, wenn sie von bevorstehenden oder bereits durchgeführten aber unentdeckt gebliebenen Angriffen wissen, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren. Darüber hinaus sollten aber genau diese Organisationen auf keinen Fall an der Organisation von IT-Sicherheit der Zivilgesellschaft hinaus beteiligt werden.

    Auch das BKA (Bundeskriminalamt) gehört in eine ähnliche Kategorie. Die Polizei hat zwar auch Aufgaben im Rahmen der Verbrechensprävention zu erledigen. Aber grade weil sie mit Staatstrojanern hantieren (oder zumindest versuchen), um Verdächtigen auf den Rechner zu gucken, wird auch hier schnell klar, dass sie genauso wenig ein vertrauenswürdiger Partner sein können, schlicht aus dem Grund, weil sie aus „ermittlungstaktischen Gründen“ leicht mal eine Unsicherheit nicht melden, nur um ihre laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden – was im Umkehrschluss leicht völlig Unbeteiligte gefährdet, die sich durch die entsprechenden Informationen leicht hätten schützen können. Wieso sollte so eine staatliche Stelle überhaupt mit der Erhöhung von IT-Sicherheit beschäftigt sein? Ihr ist doch sogar zumindest in Teilen daran gelegen, Unsicherheiten auszunutzen oder gezielt in Technik einzubauen. Dass sie bei erfolgten Einbrüchen ermitteln sollen, ist davon vollkommen unberührt, und ihre technische Expertise vor allem in der Forensik haben sie über TESIT (Link geht auf eine BKA-Seite), und das ist auch vollkommen okay so. Für IT-Sicherheit sorgen aber auch sie ganz sicher nicht, zumindest aber kann das BKA kein vertrauenswürdiger Partner sein für all jene, die sich um die Sicherheit ihrer eigenen IT-Systeme kümmern. Oder hat von euch schon mal jemand von einem Security Advisory des BKA gelesen? Mir ist da jedenfalls nichts bekannt und ich würde mich doch sehr wundern, wenn dem so in Zukunft sein sollte, obwohl sie in der Vergangenheit durchaus mit Zerodays in Berührung gekommen sein sollten.

    BfDI und „BSI für Bürger“ to the rescue?

    Zu den anderen zwei erwähnten Akteueren hat die alternative Digitale Agenda der Digiges auch was zu sagen:

    Institutionell können die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Schlüsselrolle in der IT-Sicherheit spielen. Dazu sind beide Behörden aus dem Bundesministerium des Inneren auszugliedern, um ihre Unabhängigkeit zu gewähren. Statt der vorgeschlagenen Stärkung des BfV, ist die Ressourcen- und Personalausstattung von BfDI und BSI zunächst auf Augenhöhe mit den Sicherheitsbehörden zu bringen. Zudem ist zu prüfen, welche Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit derzeit in nachrichtendienstlichen Behörden angesiedelt sind und besser in ein unabhängiges BSI bzw. zur BfDI auszugliedern sind.

    Viel zu viele Leute unterschätzen immer noch den Zusammenhang von Datenschutz und IT-Sicherheit, obwohl dieser Zusammenhang eigentlich klar auf der Hand liegt. Das deutsche Modell des Datenschutzes (und auch das europäische) ist aber vor allem juristisch und weniger technisch geprägt. Das ist schade und sollte meiner Meinung nach geändert werden. Hier schliesse ich mir ganz klar Rigo Wenger an, der fordert, die Datenschutzbehörden sollten zur Hälfte durch Naturwissenschaftler oder Informatiker besetzt werden.

    Das BSI hat mit dem BSI für Bürger eine Abteilung, die sich vor allem um die Sicherheit von Bürgern und KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) kümmern soll. Sie ist, genau wie ENISA (European Union Agency for Network and Information Security) auf europäischer Ebene, klar nicht-militärisch und nicht-polizeilich ausgerichtet, sondern soll ganz praktische Hilfestellung geben. Eine Überlegung wäre also, das „BSI für Bürger“ aus dem BSI heraus zu lösen und dem BfDI zuzuschlagen (der Teil, der sich mit Behördentechnik beschäftigt, kann meinetwegen gerne im BMI verbleiben). Ob und wie dann das neue Konstrukt noch ans BMI angelehnt sein kann und muss, kann ich nicht sagen (da fehlt mir schlicht das Wissen um Verwaltungsverfahren), aber rein rational sehe ich darin einen möglichen Weg. Im Kern geht es darum, dass der Konflikt, der sich hier auftut (nämlich zum einen für IT-Sicherheit zu sorgen, andererseits mögliche Lücken auszunutzen um gegen Verdächtige vorzugehen), sich nicht sinnvoll lösen lässt, wenn eine Verwaltungseinheit gleichzeitig für beides zuständig ist. Auch schon das Obama Review Panel zur NSA kam zu dem Ergebnis, dass die gleichzeitige Erfüllung offensiver und defensiver Aufgaben in der IT-Sicherheit zu einem Konflikt führt, der in der Regel zu Lasten der Defensive geht.

    Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Definition von „Kritischer Infrastruktur“ gar nicht stattfindet (und auch zugegebenermassen eine echte Herausforderung ist). Denn „kritisch“ sind natürlich erstmal alle Sachen, die irgendwie alle betreffen (z.B. Energie- und Wasserversorgung oder Krankenhäuser), aber für KMU und Bürger ist das kritische natürlich auch ganz anderes. Für mich ist es z.B. viel kritischer, wenn mein NAS (Networked Attached Storage) abraucht als wenn ein Krankenhaus in einem bayerischen Kaff lahmgelegt wird (und so geht es wohl den meisten). Was aber trotzdem nicht heisst, dass deswegen der BND oder das BfV mein Problem in irgendeiner Weise zu interessieren hat, den BfDI es hingegen schon interessieren könnte (und das BKA vielleicht, wenn das Problem durch einen kriminellen Eingriff stattgefunden hat, aber das war es dann auch schon).

    Die Kritik von Digiges und anderen, hier wird einfach eine rein polizeiliche, militärische und geheimdienstliche Sicht auf das Thema gelegt, die rein gar nichts zur Sicherheit beträgt, eher sogar im Gegenteil! Was wir brauchen sind vertrauenswürdige Partner für die Zivilgesellschaft, die unsere Probleme mit IT-Sicherheit nicht gegen ein krudes und undurchsichtiges Ziel ausspielen, also einem „Kampf gegen Terrorismus“ oder ähnlichem und leicht falsche und schädliche Prioritäten setzen.

    25. August 2014 2
  • : De Maizières IT-Sicherheitssimulationsgesetz
    De Maizières IT-Sicherheitssimulationsgesetz

    Vor ein paar Tagen wurde der Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes von von Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt. Wir wollen das zum Anlass nehmen, um uns hier in loser Folge ein wenig über mögliche gesetzliche Regelungen auszulassen, die der Verbesserung der Sicherheit von IT-Systeme dienen können. Anna hat hier vor ein paar Tagen schon ausführlicher darüber geschrieben, hier soll es noch mal speziell um Meldepflichten und die Verteilung von Verantwortung gehen.

    Das Ziel: Die signifikante Verbesserung der IT-Sicherheit

    Die Einleitung des Entwurfes klingt eigentlich erst einmal vielversprechend:

    „Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland erreicht werden. Die vorgesehenen Neuregelungen dienen dazu, den Schutz der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit datenverarbeitender Systeme zu verbessern und der gestiegenen Bedrohungslage anzupassen.“

    Leider wird in dem Entwurf sehr schnell deutlich, dass dieses Gesetz seinem Anspruch nicht mal im Ansatz gerecht werden kann. Einer der Kernaspekte des Entwurfs, über die auch schon länger diskutiert wird, bildet die Meldepflicht bei sicherheitsrelevanten Vorfällen. Das Innenministerium scheint aber gar nicht daran gelegen zu sein, dass diese Meldungen einen sinnvollen Zweck erfüllen können. Dass die vorgestellte Form der Meldepflicht dies nicht tun wird sieht man daran, dass es eine Möglichkeit der anonymen Meldung geben soll und die Betroffenen gar nicht zwangsläufig erfahren, was passiert ist. Man muss sich das dann wohl so vorstellen, dass man vielleicht irgendwo zu lesen bekommt, das irgendwer irgendein Problem hatte und das irgendwie gefixt wurde. Das kann man sich meines Erachtens vollkommen schenken, denn das sorgt nicht für mehr Sicherheit, nicht für ein besseres Problembewusstsein, es sorgt für genau gar nichts ausser einer oder mehrerer Stellen in einer Behörde, die das in Excelsheets eintragen und irgendwelche Zahlen präsentieren können.

    Meldepflichten, aber richtig!

    Meldepflichten ergeben nur Sinn, wenn Unternehmen ihre Kunden bzw. Behörden die Öffentlichkeit über alle Vorfälle ohne Ausnahmen unterrichten. Das muss in erster Linie für all jene Unternehmen und Behörden gelten, die personenbezogene Daten verarbeiten, denn Betroffene müssen wissen, wo ihre Daten abgeflossen sind. Das Argument der Industrielobby, die Unternehmen würden damit zusätzlich belastet, ist schon im Kern kaputt: Wessen Geschäft die Entwicklung von Software oder das Betreiben von Services ist und keine Strukturen hat, um mit sicherheitsrelevanten Problemen entsprechend umgehen, der sollte so ein Geschäft nicht betreiben oder zumindest zur ehrlichen Aussage gezwungen werden, dass er das nicht kann, so dass Kunden die Wahl haben, sich ein anderes Unternehmen zu suchen, mit dem sie Geschäfte machen. Was meines Erachtens grundsätzlich fehlt in diesem Entwurf ist die Verpflichtung für Unternehmen, überhaupt einen Kontakt für Sicherheitsfragen einzurichten. Wer schon mal versucht hat, Sicherheitsschwankungen bei einem Unternehmen zu melden, der wird erlebt haben, was das für ein Trauerspiel werden kann. Aber auch die weit vertreitete Betrachtung, ein Sicherheitsvorfall sei in erster Linie ein PR-GAU, den es zu fixen gilt, verniedlicht Ernsthaftigkeit und Tiefe des Problems.

    „Klassische“ Kriminalität und Internetkriminalität unterscheiden sich in ihren Folgen ganz gravierend. Gucken wir uns kurz an, was das bei Einbrüchen bedeutet: Ein Wohnungseinbruch wird deutlich erkannt, der nominelle Schaden ist der Verlust plus die Reparatur und wird über Versicherungen reguliert. Bei Einbrüchen in technische Systeme äussert sich der Schaden aber ganz anders (und wird auch nicht immer erkannt). Um ein extrem vereinfachtes Beispiel zu nehmen, um das zu verdeutlichen: Jemandem werden Zugangsdaten zum Email-Account gestohlen. Mit Zugriff auf diesen Account kann der Angreifer Daten finden, um weitere Angriffe durchzuführen. So kann eine Sicherheitsschwankung in einem Unternehmen sehr schnell zu einem Problem für andere werden, die gar keine Verbindung zu diesem Unternehmen haben. Den Schaden tragen also oft Dritte, nicht der, der den Schaden letztendlich zu verantworten hat. Das Problem verschärft sich aber ganz erheblich, wenn der Kunde nicht weiss, dass seine Daten kompromittiert wurden und kann auch keinerlei Gegenmaßnahmen, wie z.B. den Wechsel eines Passwortes, einleiten oder seinerseits Betroffene warnen.

    Der unglückliche Hase

    Ross Anderson hat es vor einiger Zeit schön auf den Punkt gebracht: „If Alice guards a system and Bob pays the cost of failure, then Bob will not be a very happy bunny“. Genau so sieht es heute aus, und das ist auch einer der Gründe für die weit verbreitete technische Unsicherheit. Dieses sehr einfache Beispiel zeigt aber auch einen möglichen Ansatz, in welche Richtung Überlegungen gehen können, nämlich in eine, die mit „Liabilities“ bezeichnet wird, also der Verantwortung zum ordentlichen Umgang mit Fragen der technischen Unsicherheit. Dazu gehört z.B., neben vernünftigen Meldepflichten, bei Software eine Verpflichtung, gefundene und gemeldete Sicherheitslücken schnellstmöglich zu fixen und könnte darüber hinaus mit der Möglichkeit einhergehen, bei Nichtbeachtung mit einer Strafe geahndet oder mit Möglichkeiten zum Schadensersatz versehen zu werden. Richtig sinnvoll ist das allerdings nur für Closed Source Software, da im Falle von Open Source Software die Betroffenen das entweder selbst fixen oder jemanden dazu beauftragen können, also anderes als bei geschlossener Software, wo dies der Anbieter tun muss.

    Entsprechende Regeln könnte es auch für Services geben, die personenbezogene Daten verarbeiten, wobei man fairerweise zugeben muss, dass da eine Menge Detaildiskussion nötig ist. Denn es könnte natürlich auch darum gehen, Nutzern Verpflichtungen aufzubürden, um überhaupt einen Schaden geltend machen zu können (z.B. der Verpflichtung zur Durchführung von Sicherheitsupdates).

    Der Weg ist hier also nicht, IT-Sicherheit für so wenig Geld und Aufwand wie möglich zu bekommen, sondern technische Unsicherheit über kurz oder lang teurer zu machen als technische Sicherheit, in dem künstliche Anreize für technische Verlässlichkeit geschaffen werden.

    Ich hätte gerne diese und eine Reihe daran angelehnte Fragen am Rande der Telemedicus Sommerakademie nächstes Wochenende in Berlin mit einigen der dort anwesenden Fachjuristen diskutiert, auch wenn der thematische Hauptschwerpunkt ein anderer ist, nämlich Überwachung. Aber ich sehe hier einen Zusammenhang und mögliche Wege, das Problem zu adressieren. Denn Überwachung ist nicht zuletzt auch ein Problem von IT-Unsicherheit. Leider musste ich aus persönlichen Gründen absagen, aber Interessierte an der Veranstaltung können sich noch anmelden (und sollten sich damit beeilen, denn die Plätze sind sehr begrenzt).

    22. August 2014 3
  • : Vertrauensfördernde Maßnahme: Condoleezza Rice im Vorstand von Dropbox
    Vertrauensfördernde Maßnahme: Condoleezza Rice im Vorstand von Dropbox

    Die ehemalige US-Außenministerin Condoleezza Rice wurde in den Vorstand von Dropbox.com berufen. Techcrunch versucht eine Erklärung dafür zu finden, was sie qualifiziert:

    Dropbox needs people with international experience to help it at once deal with foreign governments that have blocked its use — China, for example — and as it works to spread a product developed in one country to others that are culturally different.

    Bereits vor ihrem Eintritt in den Vorstand des auch in Deutschland beliebten Synch- und Cloud-Service beriet ihre Firma RiceHadleyGates schon Dropbox. Wer sich fragt, welcher Gates das im Namen ist: Das ist Robert Gates, der ehemalige US-Verteidigungsminister.

    Wenn das nicht mal eine vertrauensfördernde Maßnahme im Lichte des NSA-Überwachungsskandal ist…!

    10. April 2014 5