Öffentlichkeit

Meinungs- und Pressefreiheit, Zensur, Menschenrechte, Whistleblowing, Transparenz, Öffentlichkeitswandel, Datenjournalismus und Open Data.

  • : Biometrischer Pass in UK: Gegenwind für Blair
    Biometrischer Pass in UK: Gegenwind für Blair

    Der britische Independent bringt heute einen Kommentar, der den innerbritischen Widerstand gegen den neuen ePass zusammenfasst. Die Aufnahme biometrischer Merkmale wird nicht weiter erwähnt. Sonst keine Überraschung: es wird viel teurer als gedacht und dadurch noch mehr Unwillen erzeugen, zumal genaue Zahlen nicht zu bekommen sind.

    The cost of the proposals is spiralling out of control. A report by the London School of Economics has estimated that members of the public might be charged £300 each for the privilege of carrying a card.

    Der Artikel dazu ist auch online zu haben: ID Cards Bill in crisis after peers inflict defeat.

    17. Januar 2006 3
  • : Skriptum „Internetrecht“ veröffentlicht
    Skriptum „Internetrecht“ veröffentlicht

    Der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Thomas Hoeren hat ein 506 Seiten langes Skript zum Thema „Internetrecht“ im Netz veröffentlicht. Die 1,4 MB grosse PDF-Datei kann hier herunter geladen werden.

    17. Januar 2006 1
  • : Überraschung: Neue iMacs mit TPM-Chip
    Überraschung: Neue iMacs mit TPM-Chip

    Was natürlich niemand erwartet hat, scheint jetzt Realität zu sein…: Wie Heise berichtet, werden die neuen iMacs von Apple mit einem TPM-Chip ausgeliefert: Apples Core-Duo-iMacs mit Trusted Platform Modules. Aber aufgeklärt wird darüber nicht:

    Es ist etwas verwunderlich, dass Apple auf die Existenz dieses Bausteins, der bei Gegnern der TCPA/TCG-Inititiative für „Trusted Computing“ auf harte Kritik stößt, in den bisher erreichbaren iMac-Spezifikationen nicht hinweist. Noch ist nicht klar, ob das TPM – wie bei den Entwickler-Modellen – standardmäßig aktiv und auch nicht abschaltbar ist.

    17. Januar 2006 1
  • : Blogschau Krings/Open Source
    Blogschau Krings/Open Source

    In den letzten Tagen haben sich einige Blogs der Rede von Günter Krings angenommen. Zeit für eine kleine Presseschau in Ermangelung an Presse.

    Netbib:

    CDU-MdB Krings hat wieder einmal seine Ideologie-Maschine bezüglich des Urheberrechtes angeworfen und geißelt die “kurzsichtigen Interessen” der Verbraucher und der Börsenverein bringt das natürlich.

    Opensourcejahrbuch.de:

    Die Entscheidung, ein eigenes Werk unter eine offene Lizenz zu stellen erfolgt selbstverständlich immer freiwillig – anders als Herr Krings behauptet soll niemand dazu gezwungen werden. Jedoch sind offene Lizenzen, ein wirklich fairer Umgang mit Kulturgütern und Lernmaterialien und unlukrative Pauschalvergütungen der Verwertungsindustrie schon lange ein Dorn im Auge. Und so unterstellt er fadenscheinig den Kritikern der aktuell anstehenden Urheberrechtsnovelle Eigentums- und Freiheitsfeindlichkeit.

    yellowled:

    Jessas.

    luedke.org:

    Und wieder mal spricht ein Politiker offen über etwas, von dem er anscheinend keine Ahnung hat. Diesmal ist es der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings, der für eine Verschärfung des Urheberrechts plädiert. Ist an sich vielleicht gar keine schlechte Idee (in bestimmten Bereichen), doch was er während seiner Rede alles durcheinander wirft ist doch geradezu haarsträubend.

    zimmer428.net:

    Problematisch indes ist in meinen Augen, daß die Krings’sche Stellungnahme grundsätzlich fixiert zu sein scheint auf den Aspekt “Open-Source = Vertretung von Verbraucher-Interessen = kostenlose Inhalte für eine Selbstbedienungs-Generation”.

    Auf meine Email habe ich von Günter Krings eine Antwort bekommen, die ich leider im Moment noch nicht veröffentlichen kann, da ich ihn nicht gebeten haben, mir das Recht zur Veröffentlichung einzuräumen. *Sigh*. Whatever. Hole ich nach.

    17. Januar 2006 5
  • : Thilo ist nicht alleine zu Haus
    Thilo ist nicht alleine zu Haus

    Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, wurde vom Innenminister von Schleswig Holstein gerügt. Vorangegangen war eine Kritik am geplanten Polizeigesetz, welches eine Überwachung der Bürger ohne konkreten Anfangsverdacht ermöglichen soll. Nachdem der Innenminister eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Thilo allein zu Haus“ veröffentlicht hatte, konterte jetzt das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz mit dem folgenden Bild:

    Das Bild gibt es hier in gross.

    Irgendwie hatten wir das schonmal mit der Kritik von Innenministern an störenden Datenschützern…

    [via Isotopp]

    16. Januar 2006
  • : Pro-Irakkrieg bloggen?
    Pro-Irakkrieg bloggen?

    Die US-Regierung scheint wohl eine PR-Firma engagiert zu haben, welche die Dienstleistung erbringen soll, in der „Blogosphäre“ mehr Beiträge für den Irak-Krieg zu organisieren und somit das Stimmungsbild zu verbessern. Mehr Informationen gibts bei Source-Watch.

    16. Januar 2006 3
  • : Morgen ist zweite Abstimmung zum Urheberrecht in Frankreich
    Morgen ist zweite Abstimmung zum Urheberrecht in Frankreich

    Nach dem überraschenden Votum in der ersten Lesung zur Urheberrechtsmodernisierung in Frankreich steht morgen die zweite und entscheidende Abstimmung an. Erwartungsgemäss werden diesmal mehr als die 58 Abgeordneten beim ersten Wahlgang dabei sein. Bei der Futurezone gibt es einen AFP-Artikel zu den aktuellen Entwicklungen: Urheberrechtsdebatte vor dem Showdown.

    Auf Druck des französischen Premierministers Dominique de Villepin soll die Gesetzesvorlage nun deutlich entschärft sein. Geldstrafen in Höhe bis 300000 Euro sollen nur bei Filesharing mit kommerziellem Hintergrund drohen.

    Weiters wurde das Recht auf Privatkopien von CDs, DVDs und digitalem Content herausgehoben, die Zahl solle bei fünf Kopien liegen. Der neue Vorschlag sieht auch ein „Verbot“ von Kopierschutztechnologien vor. Im vorausgegangenen Entwurf war die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen noch illegal gewesen. Es bliebe jedoch weiterhin nicht erlaubt, das Umgehen des Kopierschutzs kommerziell anzubieten oder Anleitungen dafür zu verbreiten.

    Ich bin mir gerade nicht sicher, ob sich ein Fehler in die Agenturmeldung eingeschlichen hat. Denn ein Verbot von Kopierschutztechnologien würde gleichzeitig ein Verbot für DRM bedeuten. Klingt sympathsich, kann aber wohl leider nicht ernst gemeint sein, oder doch?

    Einen weiteren Fokus bei den Änderungen gibt es in Fragen der Kompatibilität. Hier scheinen tatsächlich ganz interessante Vorschläge auf dem Tisch zu liegen, wie z.B. dieser:

    Eine weitere Anpassung der Vorlage betrifft die Kompatibilität der einzelnen Services und Geräte. Demnach müsse etwa der iTunes Music Store Downloads für alle Musikplayer anbieten, was derzeit nicht der Fall ist. Sollte sich Apple diesem Punkt nicht beugen, könnte der Fall vor dem Kartellrichter landen.

    Das würde ganz klar ein Statement für Offene Standards sein und den Druck auf die Hersteller erhöhen, endlich mal konsequent offene Standards, wie beispielsweise MP3 in ihren Online-Stores anzubieten.

    Mehr dazu gibt es morgen, ich bin sehr gespannt. Wer noch Artikel zum Showdown in Frankreich findet, bitte in den Kommentaren posten.

    Mehr zum Thema:

    7. Dezember 2005: Frankreich plant digitale Katastrophe
    22. Dezember 2005: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool!
    6. Januar 2006: Chirac äussert sich zum Urheberrecht

    16. Januar 2006 5
  • : Studie: Wie ich blogge?!
    Studie: Wie ich blogge?!

    Vor einiger Zeit wurde von der Forschungsstelle „Neue Kommunikationsmedien“ an der Universität Bamberg eine Umfrage durchgeführt. Erste Ergebnisse sind online. Auszüge:

    # An der Umfrage „Wie ich blogge?!“ nahmen 5.246 Personen teil, von denen ein Großteil nach dem Schneeballsystem durch Verweise in Weblogs auf die Befragung aufmerksam wurden. Die Ergebnisse können daher keinen Anspruch auf statistische Repräsentativität beanspruchen, erscheinen aber als aussagekräftig für die aktive deutschsprachige Blogosphäre.
    # 84 Prozent der Teilnehmer sind aktive Blogger, also Autoren von einem oder mehreren Weblogs. Das soziodemographische Profil dieser Gruppe entspricht in etwa dem von Pioniernutzern neuer Internet-Technologien (hohe formale Bildung; um die 30 Jahre alt; oft noch in einer schulischen oder studentischen Ausbildung), weist aber ein vergleichsweise ausgeglichenes Geschlechterverhältnis auf. Unter den Weblog-Autoren im Teenager-Alter sind Frauen gegenüber Männern sogar deutlich in der Überzahl.
    # Etwa 60 Prozent der Autoren führen ihr Weblog bei einem Provider, wobei twoday.net, myBlog.de und blog.de in der Stichprobe am Häufigsten vertreten sind. Unter den Stand-Alone-Systemen dominiert WordPress mit deutlichem Abstand vor Serendipity. Die Zufriedenheit mit der jeweiligen Weblog-Software und einzelnen Aspekten variiert zwar in einzelnen Punkten, ist aber im Großen und Ganzen recht hoch.

    Die Umfrage ist als PDF verfügbar (27 Seiten).

    15. Januar 2006 1
  • : Gesetzgebung (auch) gegen digitale Kreativität
    Gesetzgebung (auch) gegen digitale Kreativität

    Etwas außerhalb der europäischen Aufmerksamkeit liegt die derzeit heiß diskutierte (und absurde) Sensenbrenner Bill H.R. 4569, auch „Digital Transition Content Security Act of 2005“ genannt (PDF, 35 Seiten). Was einstmals ein Slogan für die Broadcast Flag war, „plugging the analog hole“, bei dem einem das Lachen in Hals steckblieb, würde damit technische wie rechtliche Wirklichkeit, plus Kreativitätsverhinderung. Die Broadcast Flag ist gescheitert, und auch diese Initiative im Dreierpack wird verhindert werden.

    Über Importverbote für hardwareseitig kopierschutztechnologie-freie Geräte (siehe heise) und qualitätsbeschränkte analoge Ausgänge hinaus würde ein feuchter Traum der Rechteinhaber wahr. Bizarr und realitätsfern wie nur was, und bereits überholt.

    Auch die EFF berichtete über die Sache, teils schon im Dezember. Immer betrifft es auch die ganz gewöhnlichen Möglichkeiten von Technik ‚von der Stange’, die für alle zugänglich ist und großartige Möglichkeiten eröffnet. Techdirt berichtet so:

    We’ve talked, repeatedly, about how the power of internet has often been in how it has enabled anyone to become a content creator. It’s no longer about „professionals“ or „amateurs“ because that distinction no longer matters. Unfortunately, this bill tries to bring back that distinction in a major way – and then put up huge barriers for the amateurs.

    Die geplanten Verhinderungsmaßnahmen im Klartext: digitale Wasserzeichen (als Platzhalter-Technologie mit Patent: VEIL, bisher u.a. für Spielzeug eingesetzt) und andere Kopierschutztechnologien (broadcast flag-ähnlich: CGMS‑A) müssen von allen Geräten respektiert und die eingebauten Restriktionen eingehalten werden. Analoge Videorekorder können dann keinen geschützen Film mehr abspielen oder aufnehmen. Wenn sie es können sind sie illegal.
    Die Ausnahme bilden „professionelle Geräte“. Nur solche dürfen in der Herstellungskette für Inhalte eingesetzt werden. Es müssen ebenfalls alle professionellen Geräte so gekennzeichnet, beworben, verkauft, und ausschließlich mit ihnen professionelle Inhalte hergestellt, bearbeitet und übertragen werden. Und dieses Schema wird auch auf die Nutzer angewendet: „professionelle Geräte“ dürfen nur von authorisierten Personen bedient und verwendet werden.

    Mindestens einen Haken hat die Sache: die technischen Spezifikationen für die verwendete Kopierschutztechnologie, durch die Patent and Trademark Office (PTO) zu erstellen und einzufordern, gelten nicht für professionelle Geräte. Mit anderen Worten, mit diesen werden immer die betreffenden Inhalte vervielfältigt werden können. Wenn Amateure solche durchaus bezahlbaren Maschinen zu Hauf kaufen, ist dieselbe Technik laut Definition plötzlich nicht mehr durch die Definition gedeckt. Dann darf dieselbe Hardware nicht mehr das tun, wofür sie gebaut und eingesetzt wurde.

    Ed Felten von Freedom to Tinker führt weiter aus:

    The really interesting thing about the professional device hole is that it makes one provision of the bill utterly impossible to put into practice. For those reading along at home, I’m referring to the robustness rulemaking of section 202(1), which requires the Patent and Trademark Office (PTO) to establish technical requirements that (among other things) “can only with difficulty be defeated or circumvented by use of professional tools or equipment”. But there’s a small problem: professional tools are exempt from the technical requirements.

    The robustness requirements, in other words, have to stop professional tools from copying content — and they have to do that, somehow, without regulating what professional tools can do. That, as they say, is a tall order.

    Next to impossible, aber mindestens ein Schlag ins Gesicht der Kreativen, die dieser Tage bezahlbares Equipment kaufen können, um ordentliche Qualität herzustellen, mit freien Lizenzen weiterverwerten dürfen was nur irgend geht, und ihre Werke frei verbreiten. Nur professionelle Auftragsarbeiter dürften das dann noch. Mike von Techdirt:

    In other words, perhaps the point of this bill isn’t so much to „plug the analog hole“ when it comes to copying unauthorized content (not that it would work anyway), but to try to slow down the somewhat rapid growth of amateur content successfully competing with professional broadcast content.

    15. Januar 2006 1
  • : Zensur in China und DRM in der EU
    Zensur in China und DRM in der EU

    Unsere EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, war in China und beklagte laut dpa/Heise die Zensur dort. Dies ist ja erstmal ein erfreuliches Signal, dass die EU das Thema Zensur Ernst nimmt. Verwundert bin ich nur über die Zitate, die das Statement untermauern:

    „Sie schämen sich nicht für die Zensur.“ Während sich die Europäische Union darum sorge, dass ihre Bürger vor Kontrolle im Internet geschützt werden müssten, gehe es in China um den Schutz der Regierung vor dem Internet. „Wir sprechen nicht die gleiche Sprache“, sagte Reding. „Für sie ist es eine ganz normale Verhaltenweise.“

    Was die Zukunft des Internet angehe, stehe die EU „nicht auf der Seite Pekings“. Aus europäischer Sicht solle das Internet niemandem gehören. „Niemand kontrolliert den Inhalt bislang, außer die Diktatoren dieser Welt“, sagte Reding. „Unser Ziel ist der freie Zugang zu Informationen in der Welt.“

    Die Statements klingen ein wenig merkwürdig und wenig glaubwürdig, wenn man sich die Betrebungen der EU anschaut, Digital Restriction Management – Systeme zur Kontrolle der Inhalte zu fördern, in einen rechtlichen Gesetzesrahmen zu bringen (EU-Copyright-Directive) und ebenfalls die Durchsetzung der monopolisierten Inhalte durch entsprechende Richtlinien zu begleiten.

    Was bleibt vom „Free Flow of informations“ übrig, wenn erstmal eine Trusted DRM-Infrastruktur der Rechteinhaber neue Oligopole schafft und das freie Internet zur Seite drängt?

    13. Januar 2006
  • : Informationsfreiheitsgesetz in UK
    Informationsfreiheitsgesetz in UK

    Wie die Jungle World von gestern unter dem Titel „Zu viel Freiheit“ berichtet, haben britische Ministerien im letzten Jahr etwa 130.000 Anfragen nach behördlichen Informationen erhalten. Für das erste Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist das eine ganz ansehnliche Zahl. Von Preisen steht da nichts, das Gesetz sei aber „inflationär“ in Anspruch genommen worden, wird das Justizministerium zitiert. Die etwa 16.000 beantworteten Anfragen betrafen auch triviale Informationen (nur solche werden hier beispielhaft genannt); als vertraulich klassifizierte Informationen seien selbstverständlich weiterhin geschützt.

    Leider wird in dem kurzen Artikel nicht berichtet, wie viele Privatpersonen um Auskunft gebeten haben, und wie viele Zeitungsredaktionen statt eher alberner Dinge wie dem Verschwinden der Katze aus Downing Street No 10 nach ernsthaften, wichtigen Sachverhalten gefragt haben. Und, so würden wir fast wetten, nicht nur „Hohe Beamte“ haben die Anfragen dann tatsächlich beantwortet. Und von den 114.000 nicht beantworteten Fragen würden wir auch gerne wissen, weshalb sie denn nun abgelehnt wurden: aus inhaltlichen, aus formalen, aus gesellschaftspolitischen, aus nachrichtendienstlichen Gründen? Aber das kann man ja teils bei der Campaign for Freedom of Information nachholen, oder den Links in der Wikipedia zum Freedom of Information Act folgen. Auch freedominfo.org ist eine gute Quelle.

    12. Januar 2006 1
  • : Übersetzung der RSF-Petition
    Übersetzung der RSF-Petition

    Über die aktuelle Petition von Reporter ohne Grenzen habe ich heute Mittag schon geschrieben. Eine deutsche Übersetzung des Textes wäre noch sinnvoll, leider fehlt mir heute die Zeit dazu. Aber vielleicht hat ja jemand Lust und Zeit, den Text zu übersetzen?

    Update:

    Klasse Sache: Stefan T Saffert hat eine Übersetzung gemacht und sie mir geschickt.

    Unternehmerische Verantwortung
    ==============================
    Reporter Ohne Grenzen bittet Internet-Nutzer und Blogger, ihre Empfehlungen bezüglich freier Meinungsäußerung zu unterstützen.

    Am 6. Januar veröffentlichte Reporter Ohne Grenzen sechs konkrete Vorschläge mit dem Ziel der Gewährleistung, daß Internet-Unternehmen das Recht auf freie Meinungsäußerung respektieren, wenn sie in repressiven Staaten Geschäfte tätigen.

    Diese Empfehlungen richten sich an die Regierung und Gesetzgeber der USA, da alle Unternehmen, die in diesem Dokument genannt werden, ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. Gleichwohl betreffen sie alle demokratischen Länder und wurden deshalb auch an Amtspersonen der Europäischen Union sowie an den Generalsekretär des OECD geschickt.

    10. Januar 2006
  • : Petition von Reporter ohne Grenzen für mehr Meinungsfreiheit
    Petition von Reporter ohne Grenzen für mehr Meinungsfreiheit

    Sehr unterstützenswert: Reporter ohne Grenzen haben heute eine Petition gestartet, um US-Unternehmen an ihre gesellschaftliche Verantwortung zu erinnern, ethische Leitlinien zu entwickeln und Meinungsfreiheit im Internet zu schützen. Die Pertition baut auf sechs Vorschläge von Reporter ohne Grenzen auf, die Internet-Unternehmen auffordern, keine Zensur zu unterstützen und die personenbezogenen Daten ihrer Kunden nicht an repressive Regime heraus zu geben.

    Corporate responsibility: Reporters Without Borders urges Internet users and bloggers to support its recommendations on freedom of expression

    On 6 January, Reporters Without Borders issued six concrete proposals aimed at ensuring that Internet-sector companies respect free expression when operating in repressive countries. The organisation calls on bloggers and Internet user to sign an online petition in support of this initiative.

    These recommendations will be addressed to the US government and US legislators because all the companies named in this document are based in the United States. Nonetheless, they concern all democratic countries and have therefore will be sent to European Union officials and to the Secretary General of the OECD as well.

    Reporters Without Borders’ proposals

    - E‑mail services:

    No US company would be allowed to host e‑mail servers within a repressive country*. So, if the authorities of a repressive country want personal information about the user of a US company’s e‑mail service, they would have to request it under a procedure supervised by US judicial authorities .

    - Search engines:

    Search engines would not be allowed to incorporate automatic filters that censor „protected“ words. The list of „protected“ keywords such as „democracy“ or „human rights“ should be appended to the law or code of conduct.

    - Content hosts (websites, blogs, discussion forums etc)

    US companies would not be allowed to locate their host servers within repressive countries. If the authorities of a repressive country desire the closure of a publication hosted by a US company, they would have to request it under a procedure supervised by the US judicial authorities. Like search engines, content hosts would not be allowed to incorporate automatic filters that censor „protected“ key-words.

    - Internet censorship technologies

    Reporters Without Borders proposes two options:

    Option a: US companies would no longer be permitted to sell Internet censorship software to repressive states.

    Option b: They would still be able to market this type of software but it will have to incorporate a list of „protected“ keywords that are rendered technically impossible to censor.

    - Internet surveillance technology and equipment
    US companies would have to obtain the express permission of the Department of Commerce in order to sell to a repressive country any technology or equipment which can be used to intercept electronic communications or which is specifically designed to assist the authorities in monitoring Internet users.

    - Training

    US companies would have to obtain the express permission of the Department of Commerce before providing any programme of training in Internet surveillance and censorship techniques in a repressive country.

    * A list of countries that repress freedom of expression would be drawn up on the basis of documents provided by the US State Department and would be appended to the code of conduct or law that is adopted. This list would be regularly updated.

    Note: The purpose of these recommendations is to protect freedom of expression. They in no way aim to restrict the necessary cooperation between governments in their efforts to combat terrorism, paedophilia and cyber-crime.

    10. Januar 2006 2
  • : Gutes Recht ist teuer
    Gutes Recht ist teuer

    Jaja, das Informationsfreiheitsgesetz. Eigentlich eine prima Sache. Man kann denen da oben, bzw. denen da drüben in der Verwaltung auf die Finger und in die Akten schauen. Von wegen Transparenz und weil eine Behörde kein Selbstzweck ist, sondern … also wir sind jedenfalls das Volk.

    Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht.

    (Quelle: Innenministerium NRW)

    Das mit dem in die Akten schauen regeln sogenannte Informationsfreiheitsgesetze. Im Bund, in einigen Bundesländern, vor allem aber erstmal in der Theorie.

    Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen. […] In Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind bereits Informationsfreiheitsgesetze in Kraft. Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen auch in allen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern vor.

    (Quelle: Wikipedia)

    In der Praxis nämlich lassen sich manche Behörden eher ungern in die Akten schauen. Dem Bürger – oder neugierigen Journalisten – den gewünschten Einblick zu verwehren, ist für sie auch gar nicht so schwer.

    6. Januar 2006 2
  • : Neuer Kabinettsentwurf zum Urheberrecht ist fertig
    Neuer Kabinettsentwurf zum Urheberrecht ist fertig

    Heise berichtet, dass das Justizministerium einen Entwurf der Kabinettsvorlage für den „2. Korb der Urheberrechtsnovellierung“ verschickt hat: Bundesjustizministerium macht neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform.

    Nach wie vor besonders umstritten sind die Regelungen zum Umgang mit Tauschbörsen-Nutzern, die Ausgestaltung von Vergütungspauschalen fürs private Kopieren sowie die Möglichkeiten von Bibliotheken zur Versorgung der Fachwelt und der Bevölkerung mit Wissen. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in Peer-2-Peer-Netzen sieht der Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium vor, Downloads „rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen“ aus dem Internet zu kriminalisieren. Im nicht-gewerblichen Umfeld drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren. Eine Anfertigung von Privatkopien unter Umgehung von Kopierschutztechniken soll zudem verboten bleiben. Um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern“, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch vorgeschlagen, dass „in geringer Zahl“ für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese „Bagatellklausel“ erweiterte ihr Haus vor einem Jahr um die Versorgung des „persönlich verbundenen“ Bekanntenkreises sowie „Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“.

    Am 26. Januar soll es in Berlin eine Anhörung dazu geben, die ich mir anschauen werde, wenn nichts dazwischen kommt.

    6. Januar 2006 2
  • : Pläne der österreichischen EU-Präsidentschaft
    Pläne der österreichischen EU-Präsidentschaft

    Österreich hat die EU-Präsidentschaft fürs nächste halbe Jahr übernommen und kündigt als Schwerpunkt eine Evaluierung verschiedener Richtlinien rund um elektronische Kommunikation an: Neue EU-Ratspräsidentschaft: Überprüfung des TK-Rechtsrahmens und Spam.

    Das wichtigste gesetzgeberische Projekt für die kommenden Monate ist allerdings die Überprüfung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation. Dieser umfasst neben der Rahmenrichtlinie (2002/21/EC, PDF-Datei) die Genehmigungsrichtlinie für TK-Netze (PDF-Datei) , die Zugangsrichtlinie (2002/19/EC, PDF-Datei), die Universaldienstrichtlinie (2002/22/EC, PDF_Datei) und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EC, PDF-Datei). Gleich mit überprüft werden sollen dabei die Leitlinien der Kommission (PDF-Datei) zu Marktanalyse und Marktmacht und der auf Kabelnetze bezogene Artikel 8 der Richtlinie zum Wettbewerb auf den Kommunikationsmärkten (2002/77/EC, PDF-Datei). Mit Blick auf die Kabelnetze bittet die Kommission um Stellungnahmen zur Frage, ob der Betrieb von Kabelnetzen weiterhin von dem anderer öffentlicher Kommunikationsnetze zu trennen ist oder ob Wettbewerb und Konvergenz diese Auflagen als überholt erscheinen lassen.

    6. Januar 2006
  • : Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform
    Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gestern eine lange und sehr kritische Pressemitteilung zum Urheberrecht veröffentlicht, welche ich sehr sympathisch finde: „Schulen und Wissenschaft werden von digitalem Wissen abgeschnitten“. Hier gibt es ein paar Auszüge:

    Der vzbv kritisiert, dass die geplante Urheberrechtsnovelle das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, nahezu vollständig aushöhlt. „Der Käufer einer Musik-CD wird keinen Anspruch haben, die Stücke auch auf seinen MP3 Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat,“ so von Braunmühl.

    Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen in Zukunft verboten sein, wenn eine „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde“. Gemeint ist vor allem der Download von Werken aus dem Internet. Die Formulierung kann zu gefährlichen Konsequenzen für den Nutzer führen. Vor dem Download einer Datei müsste der Nutzer in Zukunft prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Ist dies „offensichtlich“ nicht der Fall, ist der Download strafbar oder zumindest rechtswidrig. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote „offensichtlich rechtswidrig“ sind, bleibt schleierhaft. „Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist“, sagte von Braunmühl. Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, müsste dem Nutzer in Zukunft empfohlen werden, deutlich vorsichtiger mit dem Medium Internet umzugehen. „Ob dies mit den Zielen der Bundesregierung vereinbar ist, die Informations- und Wissensgesellschaft zu fördern und Deutschland zu einem Vorreiter bei der Nutzung des Internet zu machen, darf bezweifelt werden“, so von Braunmühl.

    Zu DRM:

    Der vzbv befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur. Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen. DRM-Systeme können auch genutzt werden, um das Verhalten der Nutzer am PC oder anderen Endgeräten aufzuzeichnen und zu kontrollieren. Dies ermöglicht die Bildung von Nutzerprofilen und bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre.

    Filesharing und Musikindustrie:

    Die Musikindustrie hat es über viele Jahre nicht geschafft, ein attraktives legales Angebot zum Musikdownload im Internet bereitzustellen. Damit hat sie ihre Kunden selbst in die Arme illegaler Tauschbörsen im Internet getrieben. Anschließend ist sie dazu übergegangen, Kunden und solche die es werden könnten, zu verklagen. „Anstatt Kunden weiter zu vergraulen sollte die Musikindustrie endlich dazu übergehen, die legalen Angebote attraktiver zu gestalten“, so von Braunmühl. Es gibt Beispiele von Musikdownload-Diensten, die Nutzerrechte durch DRM sogar noch nach Kauf eines Musikstücks zum Nachteil der Kunden eingeschränkt haben.

    6. Januar 2006
  • : Microsoft bestätigt Blogger-Zensur in China
    Microsoft bestätigt Blogger-Zensur in China

    Über die Anschuldigungen, dass Microsoft den chinesischen Blogger Zhao Jing, aka Michael Anti zensiert haben soll, hatte ich schon am Dienstag berichtet. Jetzt bestätigte Microsoft den Fall, wie aus einem Artikel der „Information Week“ hervorgeht:

    Microsoft said in a statement that the decision to unplug Zhao was inline with its practice of „ensuring that products and services comply with global and local laws, norms, and industry practices.“

    „Most countries have laws and practices that require companies providing online services to make the Internet safe for local users,“ the company said. „Occasionally, as in China, local laws and practices require consideration of unique elements.”

    Während sich in den USA immer mehr Massenmedien des Themas annehmen (z.B. Forbes), passiert in Deutschland leider nicht viel. Lediglich bei der Netzeitung habe ich bisher etwas darüber gelesen. Schade eigentlich. Das war vor einiger Zeit beim ersten Yahoo-Fall noch ganz anders.

    Update:

    Am heutigen Freitag berichten nun auch andere Medien in Deutschland darüber:

    Spiegel: MSN zensierte chinesischen Blogger
    Heise: MSN nimmt chinesisches Weblog vom Netz

    5. Januar 2006 4
  • : Die Zeit über den 22c3
    Die Zeit über den 22c3

    Eine weitere Review auf den 22. Chaos Communication Congress bietet jetzt die Zeit: Hacken im Polizeistaat.

    4. Januar 2006