Bald wissen wir es:
Hintergrund ist wohl, dass eine Firma – völlig zu Unrecht – etwas gegen einen Weblogeintrag hat, aber es anscheinend nicht auf die Reihe kriegt, sich mit dem Betreiber des Weblogs in Verbindung zu setzen. Jedenfalls scheint sie beim österreichischen Hoster abgeblitzt zu sein und versucht es jetzt über die deutschen Aufsichtsbehörden.
nebenbei geht es um die Grundfeste, schlimmer noch als Katzencontent:
Vielleicht erfahren wir dann ja doch mal, ob es tatsächlich eine Impressumspflicht für rein private Weblogs gibt. Soweit ich weiß, gibt es dazu noch kein Gerichtsurteil.
Nur für alle Fälle ist die Netzpolitik.org mit einem solchen Ding ausgerüstet. Wenn jetzt mal nur keiner daraus einen Strick dreht…