Brauchen private Weblogs ein Impressum?

Bald wissen wir es:

Hintergrund ist wohl, dass eine Firma – völlig zu Unrecht – etwas gegen einen Weblogeintrag hat, aber es anscheinend nicht auf die Reihe kriegt, sich mit dem Betreiber des Weblogs in Verbindung zu setzen. Jedenfalls scheint sie beim österreichischen Hoster abgeblitzt zu sein und versucht es jetzt über die deutschen Aufsichtsbehörden.

nebenbei geht es um die Grundfeste, schlimmer noch als Katzencontent:

Vielleicht erfahren wir dann ja doch mal, ob es tatsächlich eine Impressumspflicht für rein private Weblogs gibt. Soweit ich weiß, gibt es dazu noch kein Gerichtsurteil.

Nur für alle Fälle ist die Netzpolitik.org mit einem solchen Ding ausgerüstet. Wenn jetzt mal nur keiner daraus einen Strick dreht…

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6 Ergänzungen

  1. Wobei dort eine definitive Aussage vermutlich besser wäre als das dauernde „es-könnte-unter-bestimmten-Umständen-schon-sein-aber“, welches bislang andauert und letztlich (für vorsichtige Zeitgenossen wie mich) einem „es-ist-erforderlich“ gleichkommt…

  2. Sofern das Weblog periodisch erscheint, redaktionell aufgearbeitete Artikel zu Politik, Gesellschaft und derartigem (also keine Sammlung von Kochrezepten oder Kosmetiktips) anbietet und einen Leserkreis hat, braucht es eine Anbieterkennung, sprich ein Impressum. Gleiches gilt fuer Podcasts, die obige Kriterien erfuellen.
    Umstritten ist unter Juristen lediglich, ob auch ein V.i.S.d.P. benannt werden muss.

  3. Noch besteht in der Schweiz keine Impressumspflicht für Blogs und WebSites. Ganz im Gegensatz zu Deutschland und Österreich. Und vorauseilender Gehorsam ist IMHO nicht angebracht…

  4. § 6 MDStV fordert aufgrund seiner presserechtlichen Ausrichtung in jedem Falle, unabhängig von der Gewerblichkeit, eine Anbieterkennzeichnung. Falls ein Angebot „in periodischer Folge“ Texte verbreitet, muss zudem ein Verantwortlicher für den Inhalt namentlich benannt werden, der unter anderem voll geschäftsfähig ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann. Dies gilt auch für Webseiten von Jugendlichen oder für Jugendliche.

  5. @Bambi: Beim MDStV geht es, wie der Name schon sagt, um Mediendienste. Bei privaten Blogs dürfte wohl eher das TDG einschlägig sein. „Gewerblich“ ist ohnehin nicht das Kriterium, da …

    „Die Auslegung des Begriffs „Geschäftsmäßigkeit“ ist nicht im Sinne von „kommerziell“ zu verstehen, sondern umfasst alle Angebote, die „aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt werden“. (Quelle: Joerg Heidrich, Justitiar des Hannover Heise Verlags)

    Weiter hier: http://fx3.org/faq/impressum_webseiten.php

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