Öffentlichkeit

Meinungs- und Pressefreiheit, Zensur, Menschenrechte, Whistleblowing, Transparenz, Öffentlichkeitswandel, Datenjournalismus und Open Data.

  • : Arbeitstreffen zu Online-Durchsuchung ohne Parlamantarier?
    Arbeitstreffen zu Online-Durchsuchung ohne Parlamantarier?

    Am vergangenen Freitag gab es im Justizministerium auf Einladung von Justiz- und Innenministerium ein Arbeitstreffen zur Online-Durchsuchung. Eingeladen waren neben dem Bundeskriminalamt, dem BSI und der Generalbundesanwaltschaft auch Parlamentarier aus den Ausschüssen für Innen, Recht und Neue Medien. Beim Treffen wollte man dann doch lieber unter sich sein und keine störenden Parlamentarier dabei haben.

    Mit der Begründung, es seien zu viele Parlamentarier, seien diese aber, laut Tauss, wieder ausgeladen worden. Tauss sprach von einem unfreundlichen Akt und dem Versuch, Druck auf Parlamentarier auszuüben, ohne sie zu beteiligen: „Das ist mir noch nie passiert, dass fünf Minuten vor der Sitzung Beamte entscheiden, ob Parlamentarier teilnehmen dürfen“.

    6. März 2007
  • : Pornographie in Second Life
    Pornographie in Second Life

    Wichtige Fragen der Menschheit werden von der Netzeitung beantwortet: Wie ist denn das strafrechtlich beim virtuellen Sex mit Tieren in Second Life? Das gibt bis zu drei Jahren, seien es Mäuse oder Füchse und immer gilt dabei das deutsche Strafrecht. Andere Fragen dieser Art werden auch beantwortet.

    5. März 2007 11
  • : Bundesrat unterstützt die Musikindustrie-Lobby
    Bundesrat unterstützt die Musikindustrie-Lobby

    Das war ja fast zu erwarten: Bundesrat sägt am Richtervorbehalt bei Auskunftsanspruch gegen Provider.

    Der Rechtsausschuss des Bundesrats fordert eine deutliche Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, um Urheberrechtsverletzer im Internet besser zu erfassen. Den Fachpolitikern ist vor allem der geplante Auskunftsanspruch gegen Netzprovider nicht weit genug gefasst, mit dem die Bundesregierung gemäß einer entsprechenden EU-Richtlinie das illegale Treiben in Tauschbörsen eindämmen will. Demnach sollen hierzulande allgemein auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben.

    Nachdem die Bundesregierung den Gesetzentwurf der Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentum „relativ verbraucherfreundlich“* beschlossen hat, springt der Unions-dominierte Bundesrat als Vollstrecker der Medienindustrie in die Debatte. Und fordert weniger Datenschutz, weniger Rechtsstaat und mehr Abmahnmöglichkeiten. Nutzniesser dieser Forderungen sind vor allem Film- und Musikindustrie, die gerne neue „innovative“ Geschäftsmodelle nutzen wollen: Massenabmahnungen der eigenen Kundschaft und Zielgruppen, am besten gleich industriell durchgeführt. Argumentiert wird, dass z.B. ein rechtsstaatlicher Richtervorbehalt dem Justizsystem zuviele Kosten verursachen würde…

    Diese Richtlinie ist übrigens der Vorgänger der IPRED2, wo gerade auf EU-Ebene versucht wird, dieselben Dinge gleich zu kriminalisieren. Das ist die Richtlinie, womit der CDU-Abgeordnete Klaus-Heiner Lehne sich theoretisch selbst in den Knast bringen könnte.

    Update:

    Jetzt auch bei Golem: Strengere Regelungen gegen Urheberrechtsverletzungen?

    5. März 2007 9
  • : Bundestagsanhörung: Experten fordern Modernisierung des Datenschutzes
    Bundestagsanhörung: Experten fordern Modernisierung des Datenschutzes

    Heute im Bundestag berichtet über eine öffentliche Anhörung des Innenausschuss, die heute zum Thema „Modernisierung des Datenschutzes“ stattgefunden hat: Experten fordern Modernisierung des Datenschutzes.

    Experten plädieren für eine Novellierung des Datenschutzgesetzes. Das wurde am Montagnachmittag anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Modernisierung des Datenschutzes“ im Innenausschuss deutlich. Die Weiterentwicklung des Datenschutzes, so die überwiegende Meinung der Sachverständigen, müsse im Interesse der grundgesetzlich geschützten informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung zügig auf den Weg gebracht werden. Als Hauptdefizite derzeit wurden neben den eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Datenschutz unter anderem auch das wenig ausgeprägte gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für die Problemstellung genannt.
    […]
    Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht derzeit Lücken bei den Bußgeldvorschriften. So werde die ungesetzliche Beschaffung von Informationen bestraft, nicht jedoch die ungesetzliche Nutzung. Dies gelte es dringend zu ändern. Schaar betonte außerdem, es reiche nicht, das Datenschutzrecht einmalig zu modernisieren. Vielmehr müsse es kontinuierlich an den neusten gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen gemessen werden. Der Gesetzgeber müsse dafür die Position des Bürgers stärken und das derzeit bestehende Informationsungleichgewicht beheben. Nur ein informierter Bürger könne sein Recht eigenverantwortlich und selbstbestimmt wahrnehmen. Johann Bizer vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel forderte, das Vertrauen der Menschen in die Wirksamkeit von Datenschutzvorschriften zu festigen. Der Gesetzgeber stehe aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für die informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger in der Verantwortung, das derzeit den Herausforderungen nicht gerecht werdende Schutzkonzept zu erneuern und zu verbessern.

    Schön, dass man nochmal darüber gesprochen hat…

    5. März 2007 3
  • : Spendenaufruf zur Unterstützung der Kampagne gegen den Einsatz von Wahlcomputern
    Spendenaufruf zur Unterstützung der Kampagne gegen den Einsatz von Wahlcomputern

    Bei den Bundestagswahlen am 18. September 2005 wurden in Deutschland Wahlcomputer der holländischen Firma NEDAP eingesetzt. Die Öffentlichkeit kann die Auszählung der Stimmen auf Wahlcomputern in keiner Weise nachvollziehen. Der Einsatz der Computern ist aufgrund nachgewiesener Manipulationsmöglichkeiten weltweit heftig umstritten. Das Vertrauen der Wähler in die Wahlcomputer ist also aus gutem Grunde nachhaltig gestört.

    Die holländische Bürgerinitiative »Wij vertrouwen stemcomputers niet« hat gemeinsam mit dem Berliner Chaos Computer Club (CCC) erhebliche Sicherheitsmängel bei den Wahlcomputern von NEDAP nachgewiesen. Zu dem berechtigten Einwand des Wählers, dass das Wahlergebnis beim Einsatz der Wahlcomputer nicht mehr nachprüfbar ist, kommt nun das Wissen um die Manipulationsmöglichkeiten an den NEDAP-Wahlcomputern.

    Neben diesen Bedenken stellt sich die grundsätzliche Frage, warum das in Deutschland sicher und transparent funktionierende Papierwahl-System durch die intransparenten, unsicheren und teuren Wahlcomputer entdemokratisiert werden soll.

    Der Chaos Computer Club führt deshalb in Zusammenarbeit mit der Wau-Holland-Stiftung eine Kampagne zur Abschaffung der gesetzlichen Grundlage des Einsatzes von Wahlcomputern in Deutschland. Im Rahmen der Kampagne werden u. a. Untersuchungen zur Manipulierbarkeit von Wahlcomputern vorgenommen, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Aufdeckung der tatsächlichen Kostenstrukturen und Interessensverflechtungen bei der Anschaffung von Wahlcomputern gestellt und juristische Schritte gegen den Wahlcomputereinsatz unterstützt bzw. eingeleitet. Dies alles kostet leider nicht wenig Geld für Hardwarebeschaffung, Informationsfreiheitgesetz-Gebühren und Anwaltskosten.

    Ein wesentlicher und sehr dringlicher Aspekt der Kampagne ist die Unterstützung des Vorstoßes von Ulrich Wiesner gegen den Einsatz von Wahlcomputern. Der Chaos Computer Club teilt die grundlegenden Bedenken, die Herr Wiesner vor dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestages vorgebracht hat. Durch die Ablehnung seines Wahleinspruches durch den Wahlprüfungsausschuss ist nun der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Da die Politiker und Behörden offenbar keine Anstalten machen, den Einsatz von Wahlcomputern zum Wohle unserer Demokratie zu verhindern, bauen wir nun auf unsere Verfassung, die freie und geheime Wahlen garantiert.

    Gemeinsam können wir den Wahlcomputern den Garaus machen! Helft mit und spendet für die Kampagne zur Abschaffung von Wahlcomputern! Auch kleine Beträge helfen.

    Spenden bitte an die

    Wau Holland Stiftung
    Commerzbank Kassel
    BLZ: 52040021
    Konto: 2772812
    Stichwort: Gegen Wahlcomputer

    Die Wau-Holland-Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

    5. März 2007
  • : Diebold überlegt Ausstieg aus Wahlcomputer-Markt
    Diebold überlegt Ausstieg aus Wahlcomputer-Markt

    Die Firma Diebold überlegt wohl laut einer AP-Meldung den Ausstieg aus dem Wahlcomputer-Markt: Diebold weighs strategy for voting unit. Als Grund wird ein Verlust an Reputation angesehen. Es macht sich nicht gut im Bankensektor und anderen Sicherheits-relevanten Branchen, wenn man die Sicherheit von (vergleichsweise einfachen) Wahlcomputern nicht in den Griff bekommt und alle sich über sie lustig machen…

    Diebold Inc. saw great potential in the modernization of elections equipment. Now, analysts say, executives may be angling for ways to dump its e‑voting subsidiary that’s widely seen as tarnishing the company’s reputation.
    […]
    The criticism is particularly jarring for a nearly 150-year-old company whose primary focus has long been safes and automated teller machines. „This is a company that has built relationships with banks every day of every year. It pains them greatly to see their brand tarnished by a marginal operating unit,“ said Gil Luria, an investment analyst who monitors Diebold for Wedbush Morgan Securities Inc.

    5. März 2007
  • : Datenhunger deutscher Polizeibehörden
    Datenhunger deutscher Polizeibehörden

    Spiegel-Online berichtet ausführlich über den Datenhunger deutscher Polizeibehörden: Die Polizei, Dein Freund und Datensammler. Und der ist mehr als erschreckend.

    Allein beim digitalen „Rauschgift-Informationssystem“ hatte Betzl bei mehr als einem Drittel der geprüften Fälle „erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Speicherung der Daten“. Auch sein schleswig-holsteinischer Kollege Thilo Weichert berichtet: „Es kommt immer häufiger vor, dass die Polizei unschuldige Bürger in ihren Akten als Verdächtige führt“. Angesichts von aktuell rund 3,4 Millionen Personen-Kriminalakten, die in Deutschlands Polizeistuben lagern, eine beängstigende Aussage. Auch Freigesprochene oder Bürger, deren Verfahren eingestellt wird, müssen laut Weichert damit rechnen, möglicherweise noch Jahre später in den Computern der Sicherheitsbehörden gespeichert zu sein. Zudem sei es „ein gängiges Problem“, dass die Kriminalakten von Verdächtigen auch nach den mehrjährigen Fristen oft nicht gelöscht würden.

    […]

    Als besonders fleißig beim Datensammeln gilt neben Bayern auch Hessen, wo laut dem hessischen BKA 2008 „das modernste Labor zur DNA-Analyse bundesweit“ entstehen soll. Weichert kritisiert, dass die Polizei zunehmend die DNA auch politischer Aktivisten abnehme. So soll die niedersächsische Polizei bei einer friedlichen Demonstration von Castor-Gegnern laut eines Berichts der „Datenschutz Nachrichten“ Zigarettenkippen für spätere DNA-Proben in Plastiktütchen einzeln gesammelt haben. In Oberbayern musste ein 20-Jähriger seinen DNA-Fingerabdruck abgeben, weil er verdächtigt wurde, die Hauswand eines NPD-Politikers mit Anti-Nazi-Sprüchen beschmiert zu haben. „Die Polizei sammelt Daten von politischen Aktivisten“, kritisiert Siegfrid Benker, Chef der Grünen-Stadtratsfraktion in München.

    5. März 2007 1
  • : Wie könnte die Online-Durchsuchung technisch klappen?
    Wie könnte die Online-Durchsuchung technisch klappen?

    Volker Birk schreibt in Telepolis über „Der Staat als Einbrecher: Heimliche Online-Durchsuchungen sind möglich“. Dabei zeigt er Wege auf, wie die Online-Durchsuchungen technisch möglich sind und welcher Preis dafür gezahlt wird. Der ist hoch und bedeutet Unsicherheit und daraus resultierend unsichere IT-Infrastrukturen. Wo doch das Ziel des Staates sein sollte, sichere IT-Infrastrukturen zu schaffen.

    Es ist schon schlimm genug, dass derart schwere Grundrechtseingriffe immer mehr auch bei weniger schlimmen Vergehen eingesetzt werden, denn das bricht das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, an das sich ein Rechtsstaat eigentlich halten muss. Jetzt soll die Polizei aber handeln wie die „Staatssicherheit“. Der Bundestrojaner wendet das bisherige Vorgehen vollständig, er pervertiert es. Der Bundestrojaner soll in privateste Bereiche desjenigen einbrechen, der untersucht wird. Aber er soll es so tun, dass der Betroffene davon nichts merkt. Und er soll es so tun, dass der Betroffene keine Chance hat, sich gegen eventuell daraus entstehende Anschuldigungen zu verteidigen. Der Bundestrojaner soll eigentlich wie Software von Verbrechern funktionieren. Damit wird die Polizei selbst zum lichtscheuen Gesindel, also zum Teil des Problems und ist nicht weiter Teil der Lösung.

    Dabei geht er auch auf die Frage ein, wie der Bundestrojaner technisch funktionieren kann. Und verweist auf die SINA-Boxen.

    Denn der Staat hat bereits eine vollständige Infrastruktur für Man-In-The-Middle-Angriffe auf jegliche elektronische Telekommunikation: die SINA-Boxen bzw. IMS (Interception Management Systems). Diese Geräte muss ein jeder größerer Provider in seinem Netz installiert haben, dazu verpflichtet ihn die TKÜV. Denn über diese Geräte ist die Möglichkeit des Abhörens jeglicher Telekommunikation implementiert. SINA-Boxen ließen sich ohne großen Aufwand zu weiteren Zwecken umbauen. So könnte der Staat mit vergleichsweise wenig Aufwand in jede beliebige Downloadverbindung Angriffscode „implantieren“, eben den Bundestrojaner. Egal was und woher ein Benutzer downloadet: es könnte sich um Shareware handeln, um Testversionen von Software, gar um Video-Codecs, die automatisch downgeloadet werden, oder um die neue Version der ELSTER, des Programms der deutschen Steuerbehörden. Ein neuer Bildschirmschoner könnte genauso problemlos mit dem Bundestrojaner auf der Strecke verseucht werden wie ein scheinbar harmloses Computerspiel oder die neue PDF-Reader-Version. Denn der Staat sitzt in der Mitte auf allen Leitungen, wenn er will.

    Update: Bei Fefe wird die Theorie technisch auseinandergenommen.

    Die SINA-Box ist ein VPN-Endpunkt, kein MITM-Werkzeug. Man benutzt es gerade, um sich gegen MITM zu schützen. In das große Lawful Interception Bild paßt die SINA-Box höchstens indirekt rein, wenn die abgehörten Daten damit verschlüsselt zum „Bedarfsträger“ (so nennt man das im Fachjargon) zu leiten. Ich hoffe, Volker fängt sich jetzt keine Klage von Secunet (dem Hersteller der SINA-Box) ein, denn was er da geschrieben hat ist Bockmist. Der Staat wird auch nicht anfangen, Dateien in vorbei fliegenden Downloads zu ersetzen. Theoretisch ist das denkbar, aber wenn sie das tun, und jemand prüft Checksummen nach, dann ist der Trojanerversuch enttarnt. Daher halte ich das für unwahrscheinlich.

    [Danke frü den Hinweis]

    5. März 2007 3
  • : Hallo, hier spricht die Kamera
    Hallo, hier spricht die Kamera

    Telepolis berichtet über Pläne der britischen Regierung, bald landesweit sprechende Überwachungskameras einzusetzen.

    Die britische Regierung plant nach einem offenbar gelungenen Testversuch, in vielen Städten Kameras mit Lautsprechern zur verbalen Disziplinierung von Missetätern zu installieren
    […]
    Das britische Innenministerium plant nun, wie die britische Times berichtet die Einführung solcher „sprechender Überwachungskameras“ im ganzen Land, beispielsweise in Glasgow, Gloucester oder Plymouth. Offenbar wirken Überwachung und Zurechtweisung aus der Ferne, wenn die Missetäter für alle vor Ort Anwesenden kenntlich direkt angesprochen werden. Nach der Times wurden seit Sommer 2006 die Lautsprecher 156 Mal eingesetzt.

    Und hier ist der Times-Artikel: Oy! Big Brother is talking to you.

    5. März 2007 1
  • : Spass mit der Süddeutschen
    Spass mit der Süddeutschen

    Sueddeutsche.de hat ein Internet-Wörterbuch, wo man mehr als 2100 „vor allem Internet-spezifische“ Begriffe mehr oder weniger kompetent erklärt bekommt. Zum Beispiel den Begriff „web log“:

    Website (site) mit nicht kommerziellem Inhalt und personalisierter Information, die regelmäßig mit Informationen zu einem bestimmten Thema aktualisiert wird. Der Autor eines solchen Netztagebuchs wird häufig als Blogger (blog) bezeichnet. Im Allgemeinen repräsentieren Weblogs die persönlichen Interessen ihrer Autoren und sind einem bestimmten Thema und persönlichen Sichtweisen gewidmet. Der Name ist dabei Programm und kommt von den Logfiles (logfile), in denen ein Webserver (web server) Zugangsdaten (von Websites) mitschneidet

    [via]

    4. März 2007 7
  • : Erik Josefsson von EFF-Europe im Interview
    Erik Josefsson von EFF-Europe im Interview

    Technology Review hat ein Interview mit Erik Josefsson, der seit wenigen Wochen zusammen mit Gwen Hinze für die EFF in Brüssel Lobbying macht: „Big Media lässt sich seine Geschäftsmodelle vom Gesetzgeber schützen“.

    TR: Wäre es möglich, dass die EU-Länder künftig Bürgerrechtetraditionen untereinander „importieren“? Ließe sich etwa von liberaleren Ländern wie den Niederlanden lernen?

    Josefsson: Es ist unmöglich, zu verhindern, dass Traditionen verschmelzen, sich weiterentwickeln und sich mischen – das ist aber ein sehr komplexes Thema. Wir als EFF Europe wollen ja zunächst nicht die europäische Kultur oder die europäischen Werte ändern. Uns geht es darum, Innovationspolitik zu beeinflussen – und die ist zunehmend global. Wir analysieren die Auswirkungen der Gesetze auf Technologie und Bürgerrechte – und umgekehrt. Das tun wir inzwischen weltweit. Ich glaube aber, dass man die Menschen erst auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen muss. Die europäische Tradition ist da – man findet sie etwa in der Menschenrechtskonvention des Europarates wieder.

    2. März 2007
  • : Tim Berners-Lee für Netzneutralität und gegen DRM
    Tim Berners-Lee für Netzneutralität und gegen DRM

    WWW-Erfinder Sir Tim Berners-Lee war auf einer Anhörung über die „Zukunft des World Wide Web“ im Unterausschuss für Telekommunikation und Internet im US-Repräsentantenhaus als Experte eingeladen.

    IT-World.com: Berners-Lee: Congress should consider net neutrality.

    Berners-Lee didn’t endorse specific net neutrality proposals largely supported by congressional Democrats, but he said the Web as a communications medium deserves „special treatment“ to protect its nondiscriminatory approach to content. While he was growing up in the U.K., there were high penalties for interfering with mail delivery, because mail was one of the main ways to communicate, Berners-Lee said. Now, the Web is a major communications medium worthy of protections, he said.

    One company or country shouldn’t control access to the Web, he added. „We are a society only in as much as we are individuals communicating,“ said Berners-Lee, founder of the World Wide Web Consortium and author of the first version of HTML.

    Heise: Web-Erfinder Berners-Lee spricht sich für Netzneutralität und gegen DRM aus.

    Stirnrunzeln bei einzelnen Abgeordneten löste Berners-Lee mit seinem Pochen auf offenen Standards auch bei der Verbreitung von Inhalten über das Netz aus, für die sich Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) als Hindernis herausgestellt hätten. Konkret bezeichnete der Web-Erfinder die von Apple bei iTunes eingesetzte „geschlossene, nicht Standard-basierte Technik für den Kopierschutz“ als Ursache für das verlangsamte Wachstum beim Verkauf von Musikstücken über die Plattform aus. Apple-Chef Steve Jobs hatte sich zuvor selbst dafür ausgesprochen, DRM von den Songs zu verbannen, um das Inhaltegeschäft weiter anzukurbeln.

    Die Republikanerin Mary Bono, eine strikte Verfechterin eines starken Schutzes geistiger Eigentumsrechte, fragte Berners-Lee daraufhin, wie Kreative in einer Welt ohne DRM ihr Geld verdienen sollen. Dieser verwies auf einen besser handhabbaren Ansatz, in dem digitale Inhalte mit Wasserzeichen markiert und so rückverfolgbar werden. Das wäre wie der Erlass eines Tempolimits ohne dessen Durchsetzung, bohrte Bono nach. Berners-Lee ging auf den Vergleich ein und bekundete, dass im Autoverkehr auch nicht jeder Temposünder sofort und automatisch gedrosselt würde: „Ich bevorzuge es, Software zu machen, die es einem an erster Stelle erlaubt, die richtigen Dinge zu tun.“

    Gute Argumentation.

    2. März 2007 1
  • : Geld spenden gegen Wahlcomputer
    Geld spenden gegen Wahlcomputer

    Der Chaos Computer Club sammelt Geld, um die Kampagne gegen Wahlcomputer auf eine neue Ebene stellen zu können:

    Der Chaos Computer Club führt deshalb in Zusammenarbeit mit der Wau-Holland-Stiftung eine Kampagne zur Abschaffung der gesetzlichen Grundlage des Einsatzes von Wahlcomputern in Deutschland. Im Rahmen der Kampagne werden u. a. Untersuchungen zur Manipulierbarkeit von Wahlcomputern vorgenommen, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Aufdeckung der tatsächlichen Kostenstrukturen und Interessensverflechtungen bei der Anschaffung von Wahlcomputern gestellt und juristische Schritte gegen den Wahlcomputereinsatz unterstützt bzw. eingeleitet. Dies alles kostet leider nicht wenig Geld für Hardwarebeschaffung, Informationsfreiheitgesetz-Gebühren und Anwaltskosten.

    Ein wesentlicher und sehr dringlicher Aspekt der Kampagne ist die Unterstützung des Vorstoßes von Ulrich Wiesner gegen den Einsatz von Wahlcomputern. Der Chaos Computer Club teilt die grundlegenden Bedenken, die Herr Wiesner vor dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestages vorgebracht hat. Durch die Ablehnung seines Wahleinspruches durch den Wahlprüfungsausschuss ist nun der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Da die Politiker und Behörden offenbar keine Anstalten machen, den Einsatz von Wahlcomputern zum Wohle unserer Demokratie zu verhindern, bauen wir nun auf unsere Verfassung, die freie und geheime Wahlen garantiert.

    Alle weiteren Informationenf inden sich auf der Webseite. Spenden können auch von der Steuer abgesetzt werden. Macht mit, auch kleine Beträge helfen.

    2. März 2007
  • : Neue Gesetze sind in Kraft getreten
    Neue Gesetze sind in Kraft getreten

    Heute ist der 1. März und mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die Anti-Terror-Datei, der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz offiziell erneuert, bzw. eingeführt worden.

    c´ t Hintergrund: Die Anti-Terror-Datei geht in Betrieb.

    Am 1. März 2007 startet peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate.

    Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im „Produktionsbetrieb“ zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-„Vorsorgedatei“ mit 1.018.815 Einträgen.

    Heise: Neue Regeln für Telemedien in Kraft.

    Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das umstrittene neue Telemediengesetz (TMG) am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit dem Vorstoß im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG, PDF-Datei) das Medienrecht neu ordnen und entschlacken. Das TMG soll dabei direkt mit dem neuen, ebenfalls von heute an gültigen Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung der neunten Änderung der Ländervereinbarung zusammenspielen.

    „Durch den Wegfall der komplizierten Abgrenzung von Tele- und Mediendiensten wird der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht“, warben Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gemeinsam für die Novelle. Zudem werde ein einheitlicheres Datenschutzkonzept für Rundfunk und Telemedien geschaffen. Die Länder würden mit der Reform ferner erste Schritte für die Vereinfachung der Aufsichtsstrukturen an streben.

    1. März 2007
  • : Die Propaganda der Firma Pan Amp
    Die Propaganda der Firma Pan Amp

    Über die Verbindungen der Filter-Firma Pan Amp mit der Panorama-Redaktion berichtet Telepolis ausführlich: Panorama, „Killerspiele“ und die Filter-Firma. Demnach gab es bereits zum vierten Mal innerhalb der letzten zwei Jahren für die Firma Promotion-Beiträge bei Panorama. Was für ein „investigatives Magazin“ in der öffentlich-rechtlichen ARD ein paar Mal zuviel sein dürfte.

    Deutlich wird, dass wesentliche Inhalte der Sendung vom 22.2. von der Firma Pan Amp beigesteuert wurden. So wurde von der Firma eine Zählung von Online-Spielern sog. „Killerspiele“, nach eigenen Angaben „im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt“ durchgeführt. Vorstand Bert Weingarten selbst trat in längeren Interview-Passagen als „Experte“ auf; tatsächlich verfügt er lediglich über technische Internetkenntnisse; psychologische oder pädagogische Qualifikationen sind nicht bekannt. Die Firma Pan Amp brachte Inhalte für das Umfeld des Spiels „Call of Duty“, sowie den Aspekt, dass Modifikationen des Spiels zwecks historischer Authentizität auch NS-Symbolik einbringen. Statistische Erhebungen und längerfristige Recherchen im Internet kosten Sender Geld und Journalisten Arbeit. Da ist es ein merkwürdiger Zufall, dass eine Privatfirma Statistiken und Untersuchungsergebnisse beisteuert und die Sendungen stets eine der Firma zuträgliche Tendenz haben.
    […]
    Was Weingarten mit seiner Firma den Politikern nahezulegen sucht, findet sich im Schlusssatz seiner „Killerspiele“-Meldung vom 26.2.2007 kurz und bündig zusammen gefasst: „Jeder Innenminister, der Killerspiele nicht unmittelbar in die rechtlichen Schranken verweist, versündigt sich […] an der kulturellen Harmonie in Europa“. Kulturelle Harmonie also, nach dem Gutdünken von Politikern und Sittenwächtern, unter massiver Beschneidung individueller Freiheit und Zensur! Eine Formulierung, die an Ideologien totalitärer Staaten erinnert.

    Da finden sich einige interessante Details in dem lesenswerten Artikel.

    1. März 2007 13
  • : Die Volkszählung war nichts dagegen
    Die Volkszählung war nichts dagegen

    In der heutigen Taz ist ein schönes Interview mit Constanze Kurz vom CCC zu den Online-Durchsuchungen: „Die Volkszählung war nichts dagegen“.

    Müssten die Nutzer nicht einfach nur auf freie Programme umsteigen ?

    Das wäre wünschenswert, aber die meisten Menschen tun sich schwer damit. Sie wollen nicht Stunden investieren, damit ihr PC sicher ist. Aber auch sie haben ein Recht darauf, etwa mit dem Internet Explorer von Microsoft zu surfen, ohne sich ständig Gedanken zu machen, dass ihnen der Staat dabei zusieht.

    Das klingt schon wieder nach Science-Fiction. Glauben Sie denn wirklich, dass die Polizei den Trojaner flächendeckend verbreiten will, um notfalls jeden abhören zu können?

    Solche Spekulationen führen zu nichts. Grundsätzlich haben die vergangenen Jahre aber eines gezeigt: Ist eine Überwachungstechnologie zugelassen, wird sie auch mehr und mehr angewandt. Die Zahl der Telefonüberwachungen hat sich von 1995 bis 2005 mehr als verfünffacht. Die Online-Überwachung ist das i‑Tüpfelchen auf einer Reihe von Maßnahmen, welche ein Mehr an Überwachung bedeuten und den Kernbereich des Privatlebens unmittelbar betreffen.

    [Danke Mirjam]

    1. März 2007 1
  • : Auszeichnung bei den Lead Awards
    Auszeichnung bei den Lead Awards

    Gestern Abend war ich in Hamburg bei den Lead Awards. Da feiert sich vor allem die Printbranche und verteilt in vielen Kategorien irgendwelche eingerahmten Urkunden in Gold, Silber und Bronze. Und neuerdings sind da auch Blogs dabei (bzw. „WebBlogs“ wie auf dem Anmeldefax stand). Und so gehört netzpolitik.org zu einigen Blogs, die eine Urkunde ohne Rahmen bekommen haben und als „Preisträger“ gezählt wurden. Dafür gabs gleich drei Urkunden und drauf steht „Auszeichnung – Weblog des Jahres“.

    Die LeadAwards sind Deutschlands führende Auszeichnung für Print- und Online-Medien. Sie werden seit 16 Jahren vergeben und genießen sowohl in der Medienbranche als auch in der Werbe- und Marketingszene hohes Renommée.

    Kannte ich vorher auch nicht. Dachte zuerst, man wolle mir was verkaufen, als eine Frau am Telefon meinte, ich hätte was gewonnen. Die Party war übrigens langweilig. Das Essen aber ok. Und zum Glück waren genug Berliner vor Ort. Das spannenste am Abend war ein längeres Gespräch mit Florence Nibart-Devouard, die Vorsitzende der Wikimedia Foundation ist. Sehr nette Person.

    1. März 2007 5
  • : Mittwoch: Chaosradio zu Digitale Identitäten
    Mittwoch: Chaosradio zu Digitale Identitäten

    Mittwoch Abend, den 28.02.2007, gibt es ab 22:00 Uhr wieder für drei Stunden das Chaosradio live auf Fritz-Radio. Diesmal ist das Thema „Digitale Identitäten – Anonymität, Pseudonymität und der neue Trend zur uneingeschränkten Offenheit“.

    Im World Wide Web muss man heute kräftig tippen, wenn man mitspielen will. Überall muss man sich anmelden, einloggen, Daten hinterlassen und sich eine „Identität“ wählen. Wenige machen sich darüber Gedanken, welche Datenspuren man dabei erzeugt aber auch die Anbieter haben ihre liebe Not mit den aktuellen Systemen, da die ganzen Kennwörter, Anmelde- und Registrierungsvorgänge die Benutzer zunehmend verwirren.

    Zentrale Registrierungssysteme sollten schon vor langer Zeit die Nachfolge antreten, aber versagten, weil niemand bereit war, sich in monopolistische Systeme wie z.B. Microsofts Passport einsperren zu lassen. Die Nachfolge ist eine Mischung aus Login-Systemen der großen Hersteller (Google, Yahoo, Apple etc.), einigen systemspezifischen Identitätssystemen in Blogsystemen (TypeKey etc.) und dem freien Wildwuchs aus Logins in Millionen unabhängigen Weblogs und dynamischen „Web 2.0“-Websites. Beim Ringen um einen „Standard“ gibt es jetzt mit Open ID einen neuen Anlauf, der sich erst noch beweisen muss.

    Chaosradio stellt die Problematiken und Notwenigkeiten der digitalen Identitäten im Netz vor und legt Vor- und Nachteile von Anonymität, Pseudonymität und Identität in die Waagschale. Wir möchten auch mit Euch diskutieren, wie ihr es mit Eurer Identität im Netz so handhabt und welche Rezepte ihr habt, um Missbrauch zu verhindern oder einzuschränken.

    27. Februar 2007 1
  • : Klaus-Heiner Lehne und die IPRED2
    Klaus-Heiner Lehne und die IPRED2

    Die Abstimmung über die IPRED2-Direktive (Verschärfter Teil 2 der „Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentumsrechten“) ist im EU-Parlament verschoben worden. Der FFII weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass der deutsche CDU-Abgeordnete Klaus-Heiner Lehne auf seiner eigenen Homepage selber Urheberrechte verletzt hat und einfach fremde Grafiken nutzt. Aufgrund des von ihm unterstützten Richtlinienentwurfes könnte er damit eine Gefängnisstrafe riskieren (- wäre er nicht immun).

    The fact that regular citizens can easily criminalise themselves if the directive were to be approved without significant changes, is demonstrated by MEPs Toine Manders and Klaus-Heiner Lehne, both of whom are lawyers specialised in intellectual property law. The websites of both Members contain copyright infringing images, and in case of Manders’ site there is also a count of trademark infringement. Manders previously tabled an amendment which could consequently turn all visitors of his website into „dealers of stolen goods“.

    „Only extremists would claim that both MEPs are criminals merely because their websites contain a few infringing images. Lehne, Nicole Fontaine and Janelly Fourtou, supported by Manders, however tabled amendments which would equate this with someone selling counterfeit watches or DVDs. And your nephew, who put a couple of Pokémon™ pictures on his website, would also be in the same boat“, Maebe added. „But if even staunch, professional supporters of IPRs make a mistake every now and then, where does that leave the rest of us?“

    27. Februar 2007 8
  • : Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit
    Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Cicero entschieden: Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit.

    Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reicht nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Erforderlich sind vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer von einem Geheimnisträger bezweckten Veröffentlichung des Geheimnisses und damit einer beihilfefähigen Haupttat. Solche Anhaltspunkte lagen im Fall der Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO nicht vor. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 27. Februar 2007. Damit war die Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs von CICERO erfolgreich. Die Entscheidung ist mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

    Das Urteil findet sich hier.

    Bei Spiegel-Online findet sich eine Chronik der Affäre.

    Reporter ohne Grenzen haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht: ROG begrüßt Cicero-Urteil, fordert aber weitere Schritte.

    „Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit diesem Urteil die Pressefreiheit gestärkt.
    Doch um journalistische Recherchen nicht zu gefährden und um Quellen zu schützen, sind weitere Schritte erforderlich“, so Reporter ohne Grenzen (ROG). „Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von § 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden“, so die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. „Nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben und nur so kann das öffentliche Interesse an Aufklärung gewahrt werden.“

    Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt. „Entsprechende Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen vor. Nun muss der Gesetzgeber diese zügig auf den Weg bringen,“ fordert ROG.

    Tagesschau.de: Karlsruhe stärkt Pressefreiheit – „Cicero“-Razzia war verfassungswidrig.

    Spiegel-Online: Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit.

    27. Februar 2007