Öffentlichkeit

Meinungs- und Pressefreiheit, Zensur, Menschenrechte, Whistleblowing, Transparenz, Öffentlichkeitswandel, Datenjournalismus und Open Data.

  • : Der Bundestrojaner technisch durchdekliniert
    Der Bundestrojaner technisch durchdekliniert

    „Die wunderbare Welt von Isotopp“ hat mal den Bundestrojaner technisch durchdekliniert.

    Der Deal ist also wie folgt: Weil einige Staatsorgane den heimlichen Zugriff auf meine Hardware fordern, will der Staat das möglicherweise noch vorhandene Restvertrauen zwischen ihm und mir komplett ruinieren. Ich muß in Zukunft also davon ausgehen, daß jede staatlich bereitgestellte Software nicht nur die angepriesenen Funktionen hat, sondern auch noch die staatliche Hintertür auf Vorrat mitbringt. Im Austausch bekommt der Staat einen Mechanismus, der für den angepriesenen Zweck vorab erkennbar ungeeignet ist, weil er die notwendigen Richtlinien zur gerichtsfesten Beweiserbringung nach Definition nicht erfüllen kann. Der Staat riskiert außerdem die Sicherheit seiner gesamten DV-Infrastruktur, bundesweit, seine eigenen Systeme eingeschlossen. Und das ist die Sachlage noch vor jedem politischen Argument dafür oder dagegen.

    Und weil es aktuell ist, hier mal die neuesten Forderungen der letzten paar Stunden:

    Heise: EU-Justizkommissar Frattini befürwortet Online-Durchsuchung.

    Heise:Thüringen will Antrag zu Online-Durchsuchungen in Bundesrat stellen.

    27. Februar 2007 3
  • : WIPO mag weiterhin die Public Domain
    WIPO mag weiterhin die Public Domain

    Leichte Verbesserungen gibts bei der WIPO: WIPO künftig auch Wächterin der Wissensallmende.

    Die World Intellectual Property Organization (WIPO) wird künftig nicht nur für den Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) sorgen. Sie soll auch die Auswirkungen dieses Schutzes auf die ärmeren Länder untersuchen und sich für eine reichhaltige „Public Domain“ einsetzen, also frei zugängliche Werke. Das haben die WIPO-Mitgliedsstaaten am späten Freitagabend bei einer Sitzung eines eigens eingesetzen Komitees entschieden, das der WIPO eine „entwicklungspolitische Agenda“ geben soll.
    […]
    In gewisser Weise starte die WIPO in ein neues Jahrhundert ihrer Zeitrechnung und reagiere auf den wachsenden Reformdruck in Richtung einer besseren Balance bei der Politik zum geistigen Eigentum, schreibt James Love von der Organisation Knowledge Econogy International (KEI), zu der auch das Consumer Project for Technology (CPTech) gehört. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sprach von einer willkommenen Überraschung. Das verabschiedete Dokument sei eine machtvolle Bestätigung von Kernpunkten der von den „Friends of Development“ initiierten WIPO-Neuausrichtung. Noch während der Verhandlungen der vergangenen Woche hatten sich unter anderem Kolumbien, Italien und El Salvador skeptisch zur Betonung der Public Domain in den WIPO-Statuten geäußert.

    26. Februar 2007
  • : Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen
    Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen

    Eine lange Jura-Lektüre ist bei Telepolis zu finden: Der Text der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen.

    26. Februar 2007
  • : Sieben Tage Verbindungsdaten-Speicherung ist angemessen?
    Sieben Tage Verbindungsdaten-Speicherung ist angemessen?

    Heise: Datenschützer hält siebentägige Speicherung von Verbindungsdaten für angemessen.

    Gemäß dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist die von der T‑Com jetzt praktizierte einwöchige Vorhaltung von Verbindungsdaten bei Flatrates gesetzeskonform und datenschutzverträglich. „Als Aufsichtsbehörde versuchen wir, das geltende Recht bei den Telekommunikationsunternehmen durchzusetzen“, erklärte Schaar gegenüber heise online. Das heranzuziehende Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaube in den Paragraphen 96, 97 und 100 eine Verwendung von „Verkehrsdaten“ zur Entgeltberechnung und zur Missbrauchseingrenzung. Nach Paragraph 109 TKG sei der Anbieter ferner verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Netzes gegen unerlaubte Zugriffe beziehungsweise äußere Angriffe zu treffen. „Bei einer siebentägigen Frist ist dies genau der Fall“, warb Schaar für seinen in Gesprächen mit der Deutschen Telekom durchgesetzten Vorschlag.
    […]
    Scharf kritisierte der Datenschützer zugleich, dass das Justizministerium bei dem geplanten Umsetzungsvorhaben auch Anbieter von E‑Mail-Konten zur Erhebung von Kundendaten und zur Identifizierung von Nutzer verpflichten will. „Eine entsprechende Vorgabe findet sich nicht in der Richtlinie“, betonte Schaar. Zugleich stehe das Vorhaben in Widerspruch zu dem in der Debatte um die Verabschiedung der Direktive immer wieder gegebenen Versprechen, keine neuen Pflichten zur Erhebung von Daten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung einführen zu wollen.

    Beim Deutschlandfunk gabs am Samstag auch einen Beitrag dazu: Gebremste Sammelwut – Internet-Provider speichern Verbindungsdaten nur noch sieben Tage lang. Irgendwie findet sich aber nur das Transcript und nicht die MP3-Datei auf die schnelle.

    26. Februar 2007 1
  • : Impressumspflicht für Einsteiger
    Impressumspflicht für Einsteiger

    Bei Telepolis gibt es einen Artikel über die Neuerungen bei der Impressumspflicht im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages und des Telemediengesetzes: Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt!

    Damit sind wir bereits bei einer Dreiteilung der Impressumspflicht angelangt:

    * Rein private Website
    Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.
    * Geschäftsmäßige Website
    Nach § 5 TMG ist u.a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E‑Mail-Adresse erforderlich.
    * Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website
    Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.
    […]
    Fazit

    Die Gesetzeslage wird eher verwirrender und die Frage, welche Angaben zwingend auf einer Website zu finden sein müssen, immer schwerer zu beantworten. Die Unterschiede bei den anzugebenden Informationen sind zum Glück eher gering zwischen den einzelnen Fallkonstellationen. Webmastern ist zu raten, im Zweifel lieber mehr als zu wenige Angaben zu machen, insbesondere nicht auf die Angabe einer E‑Mail-Adresse zu verzichten. Unzulängliche Angaben können nicht nur einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen, es drohen außerdem Abmahnungen durch Konkurrenten.

    26. Februar 2007 3
  • : Wir können die Kreativität unserer Kinder nicht abtöten, wir können sie nur kriminalisieren
    Wir können die Kreativität unserer Kinder nicht abtöten, wir können sie nur kriminalisieren

    Die FAZ berichtet irgendwie über eine Tagung zum Thema Bücherdigitalisierung und Urheberrecht. Irgendwie kann ich auch nur schreiben, weil die schlappe zwei Euro wollen, um den Text online zu lesen. Da ist die komplette Printausgabe billiger. Deshalb verlinke ich mal auf SpOn, wo ein interessantes Zitat von Lawrence Lessig in der Feuilleton-Zusammenfassung zu finden ist:

    „Creative Commons“-Verfechter Lawrence Lessig hielt ein flammendes Plädoyer fürs Draufloskopieren: „Wo heute Anwälte für die Musik- und Bildrechte ihrer Klienten streiten und Websites schließen lassen, sieht Lessig die zukünftige digitale Sonne aufgehen. ‚Wir können die Kreativität unserer Kinder nicht abtöten, wir können sie nur kriminalisieren’, beschwor er die Versammlung, und die von Youtube heruntergeladenen Clips mit Anime-Verschnitten und neu vertonten George-Bush-Fernsehbildern, mit denen er seinen Vortrag unterlegte, lieferten dazu das klingende und leuchtende Anschauungsmaterial.“

    Falls hier jemand FAZ-Abonennt ist, ich würde mich über eine digitale Kopie des Textes freuen. [Danke an Daniel]

    update: Der Artikel ist mittlerweile ohne Gebühr online: Die Ruhe der Riesenschildkröte.

    26. Februar 2007 3
  • : Montag Abend bei Fritz: Berliner Datenschützer am Telefon
    Montag Abend bei Fritz: Berliner Datenschützer am Telefon

    Holger Klein macht am Montag eine interessante Radiosendung auf Fritz:

    Weitersagen: am kommenden Montag, dem 26. Februar 2007 zwischen 22:00 Uhr und 01:00 Uhr habe ich den Berliner Datenschützer Alexander Dix zu Gast in meiner Sendung. Ich kann mir vorstellen, dass es auch einiges zu besprechen gibt, von dem ich noch keine Vorstellung habe und würde mich über umfangreiche, qualifizierte Beteiligung sehr freuen. Wer sich nicht live per Telefon beteiligen möchte, kann mir auch gerne schonmal vorab eine Mail schicken oder hier kommentieren. Dann stelle ich die Fragen.

    23. Februar 2007 9
  • : Musikmarkt-Umfrage zu DRM
    Musikmarkt-Umfrage zu DRM

    DRM-Debatte: „Musikmarkt“ fragte bei verschiedenen Unternehmen aus der Digital- und Mobil-Branche nach.

    Gerd Leonhard, Autor von „Die Zukunft der Musik“ (erschienen im Musikmarkt Verlag), prognostiziert keine rosige Zukunft: „Das digitale Geschäft ist tot, wenn es so weiter geht. Die Realität ist, dass fast keiner Online-Musik kauft, weil die einzigen legalen Angebote mit DRM versetzt sind. Wir zwingen quasi die User, illegal herunterzuladen.“ Dementsprechend fordert auch Bornefeld-Ettmann, „das legale digitale Produkt für den Konsumenten attraktiver zu machen als das illegale“.
    […]
    Bornefeld-Ettmann sieht zwei Möglichkeiten: „Man versucht entweder, die Einigung auf einen neuen Standard herbeizuführen, nimmt aber dabei in Kauf, dass die Etablierung eines solchen Standards schmerzhaft, kosten- und zeitaufwendig sein wird (…). Oder aber man verzichtet zum Wohle einer Marktbelebung auf DRM, unterstützt MP3 und bietet dem Konsumenten eine wirklich attraktive Alternative zu illegalen Tauschbörsen.“

    Dazu passt auch dieser Artikel bei Golem: Musikindustrie orientierungslos bei DRM – Keine Besserung in Sicht.

    Mehr als 60 Prozent der Manager in der Musikindustrie sind davon überzeugt, dass DRM-Systeme ein wichtiges Hindernis für den Online-Verkauf von Musik bilden. Nichtsdestotrotz wollen sie in absehbarer Zeit nicht auf den Einsatz von DRM verzichten, berichtet die BBC über die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage von Jupiter Research.

    21. Februar 2007 5
  • : Wie teuer sind Eure Daten?
    Wie teuer sind Eure Daten?

    Bei der Technology Review gibt es eine Zusammenfassung eines Druckartikels zum Thema „Der Wert der Daten“.

    Indem Suchmaschinen diese Daten samt der geografisch bestimmbaren IP-Adressen erfassen und immer genauer analysieren, können sie Anzeigenkunden präzisere Platzierungen anbieten, die zu mehr Klicks und Transaktionen führen. Der viel beschriebene „Long Tail“ – jene scheinbar endlos lange Schleppe immer kleinerer Interessengruppen im Web – kann heute Nische für Nische effizient gemessen und beworben werden. Google erwirtschaftet nach Schätzungen mit jeder Suche 4,5 bis 5 US-Cents, Yahoo 2,5 bis 3 US-Cent. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für kontextbezogene Suchmaschinen-Werbung im Jahr 2006 allein in den USA auf rund 6,7 Milliarden Dollar – etwas weniger als die Hälfte aller Werbeausgaben im Netz.

    Für den ständigen Blick ins Hirn der Surfer wird Otto Normalsurfer mit vermeintlichen Gratis-Dienstleistungen abgespeist: Du gibst mir kontinuierlichen Einblick in dein Verhalten und deinen Clickstream, lautet hier der Deal, im Gegenzug geben wir dir Web-Mail, Speicherplatz für Dokumente, Fotos, Videos oder Musik.

    21. Februar 2007
  • : EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?
    EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?

    Die International Herald Tribune berichtete am 14.2. über eine neue EU-Initiative, die anonyme eMails per Direktive verbieten möchte: Proposed legislation called a threat to Internet users’ privacy. Die Richtlinie soll im Bundesjustizministerium vorbereitet werden. Ich hab da gerade mal angerufen, um nachzufragen und warte jetzt auf den Rückruf eines Pressesprechers. Mal schauen, was der mir dazu erzählt.

    In Germany, a proposal from the Ministry of Justice would essentially prohibit using fake information to create an e‑mail account, making the standard Internet practice of creating pseudonymous accounts illegal.
    […]
    Under the proposals in Germany, consumers theoretically could not create fictitious e‑mail accounts, for example, to disguise themselves in online auctions. Nor could they use a made-up account to use for receiving commercial junk mail. While e‑mail aliases would not be banned, they would have to be traceable to the actual account holder.

    Nach dem Artikel könnten zukünftig eMail-Adressen nur noch mit einem amtlichen Identifikationsnachweis angelegt werden. Allerdings wäre weder die EU noch Deutschland Trendsetter solcher Massnahmen. Diese sind bisher nur aus repressiven Staaten wie China oder dem Iran bekannt.

    [via]

    Update: Ralf vermutet in den Kommentaren, dass es sich hierbei um den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung handelt. Mal schauen, was der Pressesprecher sagt, wenn er denn mal zurückruft.

    Nochmal update: Ich hab jetzt zweimal mit der Pressestelle telefoniert. Und es ist der Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung, welche gemeint war. Das Justizministerium war auch etwas verwirrt wegen des plötzlichen Interesses. Zumal gestern das Thema auch nochmal in der NYT war. Ich hab mich dann mal erkundigt, was mit bestehenden eMail-Konten ist, die (pseudonym) anonym bei Freemail-Hostern angelegt wurden. Diese sollen nur „im Einzelfall bei Aktualisierung“ der Nutzerdaten einen Identifikationsnachweis haben. Was das alles bringen soll, ist unklar. Wird das etwa zu einem Schwarzmarkt für EMail-Adressen führen, wenn das Gesetz mal in Kraft tritt?

    19. Februar 2007 11
  • : BKA Chef zeigt Technikverständnis bei Online-Durchsuchung
    BKA Chef zeigt Technikverständnis bei Online-Durchsuchung

    BKA-Präsident Zierke war am 15.2. im Nachtmagazin der ARD und agitierte dort für die Online-Durchsuchung. Telepolis liefert ein Best-Of des Interviews: Die Vaporware des BKA. Und das hier müsste der Real-Livestream dazu sein.

    Gabi Bauer fragte präzise nach und wies darauf hin, dass der Online-Überwachte im Unterschied zur Telefonüberwachung etwas tun müsse, nämlich etwas herunterladen. Die Antwort des BKA-Chefs fiel ein wenig undeutlich aus:

    Ja, aber da haben wir eben – eben Möglichkeiten, Programme, die wir entwickeln werden. Wir werden Umfeldanalysen machen. Und wir wollen es nur im Einzelfall auch einsetzen. Und das ist genau das Missverständnis, das hier entsteht. Wir wollen doch keine Schleppnetzfahndung im Internet, sondern wir wollen auf unser Gegenüber bezogen, ganz spezielle, äh, Maßnahmen anwenden, und da habe ich gar keine, äh, Bedenken und auch keine Zweifel, dass uns das gelingen wird.
    […]
    Gabi Bauer fragte weiter nach absichtlich von den Herstellern offen gelassenen Sicherheitslücken, „um auf unsere Computer zugreifen zu können“, da doch sonst auch die Polizei nicht hereinkäme. Das führte zu einem noch verschwurbelteren Wortschwall des obersten Polizisten:

    Nein, auch darum geht es nicht. Äh, wir werden mit unseren Programmen, die wir anwenden werden, nicht in solche Lücken hinein müssen, die allgemein zum Schaden der Bevölkerung da sind, sondern wir werden sehr kontrolliert mit hoch professioneller Software unsere Programme starten und werden dann den Weg finden, um dieses aufklären zu können. Vor allem, und das geht noch einmal um die Frage, warum keine offene Hausdurchsuchung äh, Kriminelle laden diese Daten, die man auf der Festplatte normalerweise hat, ins World Wide Web aus. Das heißt, der Speicherplatz ist das Internet irgendwo weltweit.

    „Durchsuchen Sie das Internet denn nicht – vielleicht würde das ja reichen?“, fragte Frau Bauer deutlich präziser nach.

    Wir wollen, nein, wir können das Internet weltweit eben nicht durchsuchen. Das ist ja das Riesenmissverständnis, was hier entsteht. Wir können nur direkt am Computer des einzelnen ansetzen und nur dann, wenn es unverschlüsselt ist, das heißt, selbst die Verschlüsselungs-Software macht uns große Probleme. Deshalb müssen wir vor dem Verschlüsseln und nach dem Entschlüsseln ansetzen können. Wir brauchen die Passwörter, die man ja auch normalerweise nicht auf dem eigenen Computer abspeichert. All das können wir nur, wenn wir es online machen.

    Vielleicht sollte man dem BKA-Chef mal eine Einführung in Suchmaschinen geben? Und ihm sonst auch mal erklären, worum es geht. Der scheint absolut keinen Plan davon zu haben, wie alle anderen verantwortlichen Politiker der Hardliner-Fraktion auch nicht.

    19. Februar 2007 14
  • : Was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet
    Was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet

    Heribert Prantl hat in der SZ wieder einen sehr lesenswerten Kommentar zum Bürgerrechts-Abbau in Deutschland geschrieben. Thema diesmal ist die Debatte um die Online-Durchsuchung, die er mit der älteren Debatte bei der Einführung des Lauschangriffs vergleicht. Grosse Überraschung – Das läuft genauso ab mit denselben Argumenten wie damals: Der Staat zieht seine Bürger aus.

    Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist. Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt.

    Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen „aus praktischen Gründen“ nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.

    [via]

    17. Februar 2007 5
  • : Berichte aus dem Bundesrat
    Berichte aus dem Bundesrat

    Der Bundesrat hat heute wieder verschiedene netzpolitische Themen behandelt. Dabei waren das Telemediengesetz, das Killerspiel-Verbot und der zentrale Abgleich biometrischer Passdaten auf der Tagesordnung.

    Heise: Bundesrat hat keine Bedenken gegen Telemediengesetz

    Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag keine Einwände gegen die vom Bundestag Mitte Januar verabschiedete Neuordnung des Medienrechts im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG, PDF-Datei) vorgebracht. Die Länderchefs ließen den Gesetzesentwurf passieren, ohne den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen. Das ElGVG, dessen Kern das neue Telemediengesetz (TMG) ausmacht, kann so höchstwahrscheinlich plangemäß am 1. März zeitgleich mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) der Länder in Kraft treten.

    Heise: Bundesratsvorstoß zu „Killerspiele-Verbot“ erntet viele schlechte Noten.

    Die Länderchefs überwiesen den bayerischen Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. Dort gibt es nach Informationen von heise online viele Stimmen, die eine Vertagung der Initiative fordern. Demnach soll zumindest die für Herbst angekündigte Evaluation der Jugendschutzgesetzgebung durch das Bundesfamilienministerium abgewartet werden. In einer Stellungnahme von Rheinland-Pfalz heißt es, dass noch kein Fall bekannt geworden sei, in dem einer Staatsanwaltschaft die Basis des bestehenden Paragraphen 131 Strafgesetzbuch (StGB) nicht für ein eventuelles Verbotsverfahren ausgereicht hätte. Generell solle die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis im Umgang mit „Killerspielen“ genauer untersucht werden.

    Heise: Bundesrat fordert zentralen Abgleich biometrischer Passdaten.

    Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag für eine Speicherung von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken aus biometrischen Ausweisdokumenten bei der Polizei sowie einen automatisierten Vergleich der höchstpersönlichen Daten mit Fahndungsdatenbanken ausgesprochen. Die Länderchefs folgten damit in allen Punkten dem Votum des federführenden Innenausschusses zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes, das wiederum in weiten Teilen auf Forderungen etwa des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) beruht. Datenschützer haben sch dagegen seit langem entschieden gegen derartige Verwendungen der sensiblen biometrischen Informationen ausgesprochen.

    Wie war das nochmal mit der Sicherheit in den ePässen? Eine zentrale Datenbank will man aus Sicherheitsgründen nicht? Das weiss der Bundesrat anscheinend nicht oder war das eine falsche Argumentation vom Innenministerium?

    16. Februar 2007 5
  • : Überwachung 2.0 in Baden-Württemberg
    Überwachung 2.0 in Baden-Württemberg

    In Baden-Württemberg versucht das Innenministerium gerade, das eigene Netz an Videokameras etwas zu erweitern. Durch die kollaborative Nutzung von User-Generated-Überwachung. Ein Videoatlas soll private Videokameras für die Polizei sammeln. Falls mal irgendwo etwas passiert, kann man dann schnell nachschauen, was aufgenommen wurde. Die Probleme dabei sind nur, dass das Datenschutzrecht eine Speicherung bei privaten Kameras in der Öffentlichkeit nicht erlaubt und auch sonst noch keine gesetzliche Basis für das Handeln da ist. Aber da die im Sommer kommen soll, kann man ja schonmal der Erhebung der Daten anfangen.

    Hier würde sich vielleicht ein öffentliches Mashup mit Google-Maps anbieten, wo die Besitzer von Videokameras und Webcams ihren Standort selber eintragen könnten. Das würde einerseits die Transparenz erhöhen (Aber ganz schlechtes Argument, weil Terroristen dort auch nachschauen könnten), aber vor allem könnte das den Steuerzahler Kosten sparen helfen.

    16. Februar 2007 2
  • : DRM steht auch bei Filmdownloads in Frage?
    DRM steht auch bei Filmdownloads in Frage?

    ddp/pressetext haben einen aktuellen Artikel zu „Kopierschutz-Debatte erreicht Hollywood – DRM steht auch bei Filmdownloads in Frage“. Allerdings hat der Inhalt wenig mit dem Titel zu tun, wie man z.b. am folgenden Absatz sieht:

    Einige Anzeichen für eine Abkehr von DRM hat es in Hollywood bereits gegeben. Seit vergangenem Jahr können Kunden des Onlineportals CinemaNow eine kostenlose Kopie von einzelnen herunter geladenen Filmen auf DVD brennen. Rival Movielink wiederum erlaubt den Nutzern, jeden Filmdownload einmal auf DVD brennen zu können, die aber nur über Computerlaufwerke abspielbar ist.

    Von einer Abkehr kann in diesem Artikel keine Rede sein. Genau diese Features soll ja DRM bieten. Einen Film z.B. nur einmal anzuschauen. Oder sogar einmal brennen zu dürfen. Aber schön, dass man mal einen aktuellen Artikel zur aktuellen Diskussion hat. Auch wenn da nichts drin steht und man eigentlich nur die alten und neuen DRM-Geschäftsmodelle beschreibt. Die dieselben geblieben sind.

    16. Februar 2007
  • : Online-Durchsuchung bei Urheberrechtsverletzungen?
    Online-Durchsuchung bei Urheberrechtsverletzungen?

    Update: Scheint ein Fehler bei Telepolis zu sein, wie Detlef Borchers hier in den Kommentaren schreibt. Demnach hat Beckstein dort die Online-Durchsuchung nur für schwere Straftaten wie „Auftragsmord, Vorbereitung terroristischer Anschläge, organisierte Kriminalität, internationaler Drogenhandel, Menschenverschleppung und die Verbreitung von Kinderpornographie“ gefordert.

    —-
    Es gibt ja wenige Dinge, über die ich mich noch wundere. Heute ist wieder so ein Moment. Wenn mitten in der öffentlichen Debatte rund um die Online-Durchsuchung plötzlich der staatliche Einbruch in Computer zur Bekämpfung von Urheberrechtsdelikten von einem zukünftigen Ministerpräsidenten gefordert wird, dann scheinen langsam alle Dämme zu brechen. Man stelle sich mal vor, die Polizei würde, womöglich mit der GVU zusammen, in die Wohnungen von Bürgern einbrechen, um im Schlafzimmer nach gebrannten CDs zu schauen.

    Als Günther Beckstein die Bühne betrat, brandete im Publikum spontan Beifall auf. Auch er befürworte den verdeckten Zugriff auf die heimischen PCs, unter anderem mit dem Argument, die Polizei könne so Urheberrechtsverletzungen verfolgen. Der hessische Innenminister Volker Bouffier wiederum forderte eine „integrierte Gefahrenabwehr“, also die Möglichkeit, die Bundeswehr im Inland einzusetzen, und erklärte den Zuhörern außerdem, er habe durchgesetzt, dass der hessische Verfassungsschutz Personen ab dem 10. Lebensjahr überwachen dürfe.

    Ich verstehe die Strategie dahinter nicht. Normalerweise werden solche massiven Grundrechts-Einschnitte mit der Bekämpfung von Kinderpornographie und dem internationalen Terrorismus argumentiert.Dagegen muss ja was getan werden und alle Gegner werden in der Diskussion gleich mit dem Stigma versehen, dass man deren Bekämpfung verhindere. Wenn die Massnahmen erstmal da sind, wird der Straftatsbestand später ausgeweitet. Das ist die einfachste Strategie, um öffentlichen Protest zu vermeiden. Die Online-Durchsuchung ist noch gar nicht als Gesetzesvorlage da, sondern nach dem BGH-Urteil erstmal in der öffentlichen Diskussion. Und schon wird in der Debatte der Einsatz von den Befürwortern auf viele anderen Bereiche ausgedehnt. Da scheint man sich sehr sicher zu sein, dass man sich das leisten kann, oder was könnte der Grund dafür sein? Mal schauen, ob die SPD da mitspielt.

    16. Februar 2007 8
  • : Warum das BKA die Online-Durchsuchung braucht
    Warum das BKA die Online-Durchsuchung braucht

    BKA-Chef Jörg Ziercke agitiert in der Welt gegen Grundrechte und für die Online-Durchsuchung: Deutsche schätzen Terrorgefahr zu gering ein

    Jörg Ziercke warnt vor einer Unterschätzung der Terrorgefahr in Deutschland. Der BKA-Präsident ist überzeugt: Die Diskussion über Online-Durchsuchungen würde sicher anders geführt, wenn die Kofferbomben in den Regionalzügen im vergangenen Jahr explodiert wären.

    Da gibt es dann Fragen und Antworten wie diese:

    WELT.de: Das größte Problem einer gesetzlichen Regelung ist der Intim- und Geheimnisschutz. Wie wollen Sie verhindern, dass ihre Ermittler etwa Liebesbriefe oder intime Tagebücher durchstöbern?

    Ziercke: Wir werden eine spezielle, hoch professionelle Software entwickeln, die sich nicht mit Hacking oder Trojanern vergleichen lässt. Die Ermittler dürfen nur einzelfallbezogen arbeiten und müssen vorab eine Umfeldanalyse der betroffenen Person vornehmen. Die Programme sollen bestimmte Signalwörter zur Suche enthalten. Die Privatsphäre wird dadurch geschützt. Im Übrigen soll ein Richter entscheiden, welche Daten ins Verfahren eingeführt werden.

    Die Polizei brauche die Massnahme übrigens, „um zum Beispiel Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Menschen- und Waffenhandel sowie Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen zu können.“ Da scheint sich ja der Tatbestand immer weiter auszuweiten. Zumal KInderpornographie explizit mal nicht genannt wurde.

    Im übrigen stellt er sich das Verfahren folgendermassen vor:

    Für eine Online-Durchsuchung wäre nicht nur ein schwerer Verdacht, sondern auch ein richterlicher Beschluss notwendig. Außerdem würde ein Staatsanwalt die Maßnahme überwachen und der Datenschützer alles kontrollieren. Niemand muss Orwellsche Verhälnisse befürchten – 99,99 Prozent der Bevölkerung werden davon nicht betroffen sein.

    15. Februar 2007 20
  • : Politik 2.0
    Politik 2.0

    Die Netzeitung berichtet über „Clinton und Royal setzen auf Politik 2.0″. Ist aber nicht besonders spannend wegen solcher Passagen:

    Auf der Site www.hillaryclinton.com registrierten sich denn auch mehr als 150.000 Besucher als Unterstützer von Hillary Clinton. Selbstverständlich liefert sie das Pflichtprogramm jeder Web 2.0‑Politikerin ab: Stellungnahmen zu politischen Themen, Aufforderungen an die Besucher, ihre eigene Meinung zu äußern, Chatten mit den Wähler…

    Das war übrigens schon das Pflichtprogramm im Jahre 2000.

    15. Februar 2007 4
  • : Neues zur Online-Durchsuchung
    Neues zur Online-Durchsuchung

    Bei der Netzwelt gibt es ein Interview mit Frank Rosengart vom CCC: Keine Anzeichen für Vereinbarkeit mit Grundgesetz.

    netzwelt: Wie der Name schon sagt, beinhaltet der Terrorismus die Verbreitung von Angst und Schrecken, was durch die Online-Durchsuchungen wiederum verhindert werden soll. Kommt es dem Terror indirekt entgegen, wenn Internet-Nutzer aufgrund staatlicher Sicherheitsvorkehrungen um ihre Privatsphäre bangen?

    Frank Rosengart: Wenn jemand in Deutschland Angst und Schrecken verbreitet, dann sind es Politiker, die Grundwerte unserer Verfassung ignorieren, wie Herr Schäuble oder BKA-Chef Jörg Ziercke, der ständig auf der Suche nach neuen Aufgabengebieten für seine Behörde ist. Solche Maßnahmen sind einzig dazu geeignet, den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen und spielen damit den Terroristen direkt in die Hände.

    Wenn der Thüringer Landesdatenschützer Harald Stauch sich zu Wort meldet, der vorher 16 Jahre lang CDU-Landtagsabgeordneter war, dann klingt das überraschend interessant: Datenschützer wendet sich gegen Pläne für Online-Durchsuchungen.

    Es sei „nicht nachvollziehbar“, wieso ihre Befürworter mit Bekämpfung von Internet-Kriminalität argumentierten. Da Datenverkehr per Internet mit Telefonüberwachung kontrolliert werden könne, bedeuteten diese Argumente „entweder Nichtwissen oder Vorsatz“, meinte Stauch.[…]
    „Als Politiker haben sie mehr die Sicherheit im Blick.“ Jetzt sehe er einige Dinge durchaus anders als früher, was eine „Einsicht, aber nicht Selbstkritik“ sei. Es gebe eine sehr eindeutige Schieflage zu Lasten der Bürger- und Freiheitsrechte, sagte Stauch, der seit Jahresbeginn auch Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist.

    „Aus unserer Sicht gibt es einen ausufernden Datenhunger des Staates.“ So würden spektakuläre Straftaten wie etwa Morde oder Kinderpornografie genutzt, um ohne öffentlichen Widerstand Grenzen auszuloten. Im Gegensatz zu Forderungen von Innenministern gehe es aber nicht darum, alles „Menschenmögliche“ zu tun, sondern alles „Rechtmäßige“.

    Vom Polizeikongress berichtet immer noch Heise: Bedrohungstriade mit eingebauter Rechtsstaatserosion.

    Unter den Fachleuten bewegte sich die von BKA-Chef angestoßene Debatte, wie der Terror bekämpft werden kann, im Zirkelschluss. In seiner Rede hatte Ziercke heftige Kritik am Verfassungsgericht geübt. Es habe mit seiner Entscheidung zum „Kernbereich privater Lebensführung“ die Wohnraumüberwachung von Verdächtigen praktisch wertlos gemacht. Wie eine juristisch wasserdichte Online-Durchsuchung von Computersystemen aussehen kann, die nicht diesen Kernbereich angreift, wurde von den Fachleuten erörtert. Einem Dateinamen ist es nicht ohne Weiteres anzusehen, ob es sich um einen (privaten) Liebesbrief oder eine (zugriffsberechtigte) Verabredung zu einem Anschlag handelt. Daher sehen die Strafverfolger die Gefahr, dass aus diesem Grunde auch ein neu verabschiedetes Gesetz zur Online-Durchsuchung von den Gerichten beschnitten wird.

    Heise: Online-Durchsuchungen: Von Gelsenkirchen lernen.

    Auch wenn die Überwachung in dem Sinne erfolgreich war, dass ein Anschlag verhindert werden konnte, forderte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm eine genauere Beobachtung des Internets, in dem sich Jugendliche radikalisieren. Sein Kollege Ingo Wolf betonte, dass man mit allen Mitteln versuchen müsse, in die Kommunikation von Gruppen hereinzukommen, die sich völlig alleine radikalisieren. Der hessische Innenminister Volker Bouffier machte dagegen darauf aufmerksam, dass Streifenbeamte und Ortspolizisten besser erkennen könnten, wann sich Jugendliche radikalisieren. Und der Berliner Innensenator Körting verwies als Beamter einer Stadt mit hohem Ausländeranteil auf den Zusammenhang zwischen Radikalisierung und mangelnden Ausbildungs- oder Arbeitsperspektiven.

    Telepolis: Wie verlässlich sind digitale Beweise?

    Der Fall zeigt nicht nur, wie sehr sich Behörden noch an Besonderheiten elektronischer Beweisführung gewöhnen müssen, er legt auch eine bisher wenig berücksichtigte Problematik der Debatte um Online-Durchsuchungen offen: Mit einem „Bundestrojaner“ lassen sich nicht nur Daten ausspähen, sondern potentiell auch verändern. Bisher wies nur der CCC darauf hin, dass solche Programme ihrer Natur nach nicht nur fremde Rechner „durchsuchen“, sondern dort auch Daten erzeugen und verändern könnten. Weil online „durchsuchte“ Rechner – anders als beschlagnahmte – sowohl dem Zugriff der Überwachten als auch dem der Polizei oder des Verfassungsschutzes ausgesetzt sind, können die Behörden Vorwürfen der willentlichen oder versehentlichen Erzeugung von Beweisen nur schwer entgegentreten. Damit ist fraglich, inwiefern ein solcherart „durchsuchter“ Rechner noch als Beweismittel in rechtsstaatlichen Verfahren tauglich sein kann.

    15. Februar 2007 3