Öffentlichkeit

Meinungs- und Pressefreiheit, Zensur, Menschenrechte, Whistleblowing, Transparenz, Öffentlichkeitswandel, Datenjournalismus und Open Data.

  • : Urheberrecht abschaffen?
    Urheberrecht abschaffen?

    Auch mal nette Argumentation: Joost Smiers erklärt in der Süddeutschen Zeitung in „Krieg den Palästen, Friede den Künstlern!“, warum man das Urheberrecht abschaffen sollte.

    Mein Lösungsvorschlag verfolgt zwei Ansätze: zum einen die vollständige Abschaffung des Urheberrechts. Zum anderen müssten die Kulturmonopolisten aufgesplittet werden in viele kleine Unternehmen. Sehen wir uns zunächst an, was geschehen wird, wenn wir das Urheberrecht abschaffen. Dabei sollten wir im Hinterkopf behalten, dass dieses System derzeit seine Legitimität verliert und dass die Kulturindustrie immer größere Schwierigkeiten dabei hat, am Urheberrecht festzuhalten und es durchzusetzen.
    […]
    Was aber den sensiblen Bereich künstlerischer Produktion betrifft, so sollten wir nicht tolerieren, dass der Kulturmarkt nur von ein paar Aktiengesellschaften und deren Teilhabern beherrscht wird. Wie gesagt, die Demokratie und das menschliche Recht auf Kommunikationsfreiheit und auf Teilhabe am kulturellen Leben sind in Gefahr. Vier Musik-Konglomerate beherrschen achtzig Prozent der Musik weltweit; eine Handvoll Film- und Verlagskonsortien teilen sich den Kulturmarkt und sind auch noch untereinander stark vernetzt.

    Allerdings wundere ich mich über die Kritikpunkte an Creative Commons. Klar gibt es da genug Sachen, die man kritisieren kann. Vor allem, wenn man das Urheberrecht gleich abschaffen will und in den CC-Lizenzen den Erhalt des Status Quo sieht. Aber dann als Kritik an Creative Commons folgendes zu formulieren, ohne eigene Antworten für das eigene Modell zu haben, ist schon recht gewagt:

    Creative Commons klammert nämlich vier Fragen aus: Das Konzept verrät nicht, wie Künstler und Produzenten in einem System, das auf wechselseitigem Teilen basiert, überleben können.

    29. Mai 2007 4
  • : Bigbrother State gewinnt EMERGEANDSEE
    Bigbrother State gewinnt EMERGEANDSEE

    Die Überwachungs-kritische Animation „Bigbrother State“ von David Scherf hat auf dem studentischen Kurzfilmfestival „EMERGEANDSEE“ den ersten Preis gewonnen. EMERGEANDSEE fand am Freitag und Samstag in Berlin statt und ich war Freitag zu Gast, um einen Workshop zu den Creative Commons Lizenzen zu machen. Freut mich daher, dass ein CC-lizenzierter Film auch gewonnen hat. Zumal die Animation richtig gut ist.

    Mehr Infos zu den Gewinnern und dem Festival gibt es bei Jackpotbaby! zu lesen und sehen.

    29. Mai 2007 1
  • : Gute Frage
    Gute Frage

    Dropping Knowledge macht auch was zum G8-Gipfel. Daher kommt diese Anzeige:

    [via]

    25. Mai 2007
  • : Bestätigt: Polizei kontrolliert Briefe in Hamburg
    Bestätigt: Polizei kontrolliert Briefe in Hamburg

    Die Meldung wurde jetzt bestätigt, wie tagesschau.de mitteilt: Polizei kontrolliert Briefe in Hamburg

    Mitarbeiter des Landeskriminalamtes haben in Hamburg Briefe kontrolliert, die möglicherweise von G8-Gegnern stammen. Wie die Post am Vormittag bestätigte, haben Polizisten in einem Briefzentrum eine nicht genannte Anzahl von Schreiben überprüft. Hierzu habe es einen richterlichen Beschluss gegeben. Ob die Ermittler G8-Gegnern auf die Spur kommen wollten, konnte der Sprecher nicht sagen.

    […]

    Den Berichten zufolge wird vor allem die Post aus einigen so genannten Szene-Stadtteilen wie Hamburg-Altona oder dem Schanzenviertel kontrolliert. Hier gab es zu Beginn des Monats auch Razzien gegen militante G8-Gegner. Wie es weiter hieß, sollen mit der Aktion unter anderem mögliche Bekennerbriefe an die Medien frühzeitig abgefangen werden. Angeblich begleiten LKA-Beamte sogar Postbedienstete bei ihren Touren. Sie sollen dabei Briefe direkt aus dem Beutel entnommen haben und sie direkt der Briefkontrolle übergeben haben, bevor sie in die Verteilung gelangten.

    Weitere Berichte:

    R‑Archiv: »G 8« Leserbriefschreiber im Visier?
    Netzeitung: «Jedes Maß verloren»: BKA fängt Post von G8-Gegnern ab.

    25. Mai 2007 15
  • : Verantwortung in der Informationstechnologie
    Verantwortung in der Informationstechnologie

    Peter Glaser im Blog der Technology Review über Verantwortung in der Informationstechnologie: Falsche Maschinenstürmer.

    Was bleibt aus dem ganzen Gedächtnisgemenge, ist: Wir haben gegen ein Schwinden von Verantwortung anzukämpfen. Anlässlich der Konferenz „Datenschutz und Datensicherheit“ in Berlin forderte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, eine „Ethik der Informationsgesellschaft“: „Wir müssen Wertentscheidungen treffen über die Frage, was dürfen, was wollen wir machen?“ Der Nukleartechnik oder der Gentechnologie werden die Fragen seit langem gestellt, viel zu selten der Informationstechnologie. „Laßt mich in Ruhe mit euren Gewissensbissen“, hatte 1945 der Kernforscher Enrico Fermi allen Einwänden von Kollegen gegen den Bau der Atombombe entgegengehalten, „das ist doch so schöne Physik.“

    25. Mai 2007
  • : Netzpolitik-Interview zur Verschärfung der Hackerparagraphen
    Netzpolitik-Interview zur Verschärfung der Hackerparagraphen

    Das Gesetz zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität wird wohl heute Nacht im Bundestag trotz grosser Kritik am sogenannten „Hackerparagraphen“ ohne Änderungen beschlossen. Ich hab dazu ein kurzes Interview mit Andreas Bogk vom Chaos Computer Club geführt, welche Auswirkungen dieses Gesetz haben könnte.

    netzpolitik.org: Der Bundestag beschliesst heute Nacht einen Regierungsentwurf zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität. Worum geht es da?

    Andreas Bogk: Es werden einige längst überfällige Lücken geschlossen, um strafrechtlich besser gegen Probleme wie Phishing und Denial-of-Service-Attacken vorgehen zu können. Dies geschieht in internationaler Koordination, nach den Vorgaben der Cybercrime Convention. Leider schießt jedoch die Gesetzesvorlage des Kabinetts weit über dieses Ziel hinaus, es werden auch legitime Sicherheitsinteressen von Bürgern und Organisationen durch eine zu breit gefaßte Strafrechtsverschärfung gefährdet.

    netzpolitik.org: Wo liegt das konkrete Problem?

    Andreas Bogk: Das Problem liegt darin, daß der neu vorgesehene §202c auch die Herstellung, die Verbreitung und das Sich-Verschaffen von IT-sicherheitsrelevanten Werkzeugen unter Strafe stellt. Problematisch ist hier, daß eine Abgrenzung zwischen legitimen Werkzeugen, die Administratoren zur Sicherung der eigenen Systeme verwenden, und solchen, die von Kriminellen zum Einbruch in Rechner verwendet werden, schwierig ist: diese sind nämlich schlichtweg identisch.

    netzpolitik.org: Wieso brauchen denn Administratoren diese Werkzeuge?

    Andreas Bogk: Sie benötigen sie, um die von ihnen eingesetzte Software auf Sicherheitslücken zu testen, oder auch ganz generell, um Probleme in ihren Systemen zu beheben. Ein Beispiel sind sogenannte Netzwerk-Sniffer: sie werden oft zur Problembehebung in Computernetzen eingesetzt, weil sie die übertragenen Datenpakete analysieren helfen. Auf der anderen Seite kann man mit genau demselben Werkzeug auch die Übertragung unverschlüsselter Paßwörter belauschen. Man kann das Problem vielleicht mit einer Analogie verdeutlichen: der §202c ist, als würde man die Herstellung, Verbreitung und das Sich-Verschaffen eines Hammers verbieten, wenn dieser überwiegend zu kriminellen Zwecken verwendet werden soll, wie beispielsweise, um bei einem Einbruch eine Tür einzuschlagen. Man sieht deutlich, daß da ein Abgrenzungsproblem existiert, und der Hersteller des hammers Gefahr läuft, sich vor Gericht rechtfertigen zu müssen, und eventuell sogar beweisen, daß er den Hammer zur zum Einschlagen von Nägeln gebaut hat.

    netzpolitik.org: Nun argumentieren Politiker, „Für Juristen seien die Tatbestände klar umrissen und verständlich“. Warum schafft der Gesetzestext Deiner Meinung nach keine Rechtssicherheit?

    Andreas Bogk: Nun, es gibt durchaus Juristen, wie den Würzburger Strafrechtsprofessor Erich Hilgendorf, die genau diese klare Abgrenzung in Zweifel ziehen. Und wenn sogar Juristen sich in diesem Punkt nicht einig sind, dann ist es mit der Rechtssicherheit für den einfachen Bürger nicht besonders gut bestellt.

    netzpolitik.org: Es ist ja relativ ungewöhnlich, dass ein Regierungsentwurf im Bundestag ohne Änderungen durchkommt und zwei Oppositionsfraktionen auch noch zustimmen. Gab es nicht genug Kritik im Vorfeld?

    Andreas Bogk: Das ist in der Tat sehr überraschend, da eine breite Front von Betroffenen, sowohl aus der Hacker-Szene, als auch aus der Wirtschaft, vor den Folgen einer solchen Rechtsprechung warnte. Ich halte es für ein ausgesprochenes Armutszeugnis der Demokratie, wenn die Legislative, wie in diesem Fall, von der Exekutive geschriebene Gesetze einfach ohne Änderungen durchwinkt, vorliegende Bedenken unter den Tisch kehrt, und sogar eine Debatte durch geschickte Terminwahl vermeidet.

    netzpolitik.org: Welche Auswirkungen könnte dieses Gesetz für Freie Software haben?

    Andreas Bogk: Gerade im Bereich von Sicherheitswerkzeugen wird dieses Gesetz drastische Folgen haben. Entwickler Freier Software können das Risiko eines Strafprozesses in der Regel nicht eingehen, selbst wenn die Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang besteht. Das bedeutet, daß die Entwicklung entsprechender Werkzeuge stark gehemmt wird, was wiederum Folgen auf die Verfügbarkeit solcher Werkzeuge hat. Letzten Endes werden also an IT-Sicherheit interessierte Einzelpersonen in den Untergrund gedrängt. Wo dann der Nachwuchs für die IT-Sicherheit hierzulande herkommen soll, bleibt fraglich. Besonders drastisch ist die Bedrohungslage für den Einzelnen aufgrund der Tatsache, daß der Wortlaut des neu zu errichtenden §202c auch in den Paragraphen §303b übernommen werden soll. Auf diesen verweist §129a, der bekannte Terrorismusparagraph. Und da die Wortwahl sehr umfassend ist, und nahezu jedes Programm, das Daten verändern kann, unter §303b fällt, muß also jeder Entwicker Freier Software befürchten, demnächst als Terrorist eingestuft und hausdurchsucht zu werden.

    netzpolitik.org: Freie (Linux-) Distributionen wie Debian bieten ja normalerweise einen bunten Strauss an Sicherheitstools. Könnte das Gesetz Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von freien Distributionen in Deutschland haben?

    Andreas Bogk: Auch die Freien Distributionen werden ja von Einzelpersonen erstellt und gewartet, und in der Regel von kleinen Firmen vertrieben. Beide können sich das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung nicht leisten, so daß schon von einem „chilling effect“ und einer Abnahme der Verfügbarkeit auszugehen ist. Alternativ könnten speziell für Deutschland Distributionen erstellt werden, denen es dann aber an den Werkzeugen zur ordnungsgemäßen Absicherung gegen Einbrüche fehlen würde.

    netzpolitik.org: Der Bundestag beschliesst wohl heute Nacht (vermutlich ohne Debatte) das Gesetz. Ist es dann durch oder muss es noch in den Bundesrat?

    Andreas Bogk: Das Gesetz muß noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dieser hat ja bereits in einer Stellungnahme erklärt, unsere Bedenken, insbesondere gegen §202c, zu teilen. Es ist zu hoffen, daß der Bundesrat das Gesetz in dieser Fassung ablehnt, und dann der Vermittlungsausschuß für die dringend notwendigen Korrekturen sorgt.

    netzpolitik.org: Was kann jetzt noch getan werden, um negative Auswirkungen für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu verhindern?

    Andreas Bogk: Vermutlich ist es bereits zu spät, um die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag zu verhindern, da ja nicht nur die Koalition, sondern mit der FDP und den Grünen die beiden großen Oppositionsparteien im Rechtsausschuß ihre Zustimmung erklärt haben. Ein übriges tut die unangemessene Eile, die es verhindert, bei den Abgeordneten noch über die Folgen des Gesetzes angemessen aufzuklären. So bleibt es uns nur, den Bundesrat zu ermutigen, zu seiner Stellungnahme zu stehen und diese umzusetzen.

    netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview.

    Weitere Infos und Links zu dem Gesetz finden sich hier: Hacker und Administratoren werden zu Terroristen?

    24. Mai 2007 17
  • : Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vs Wikipedia
    Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vs Wikipedia

    Der Wikimedia e.V. hat sich heute vor Gericht gegen die Lobby-Gruppe „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH (INSM)“ durchgesetzt: Wikimedia setzt sich erneut erfolgreich gegen einstweilige Verfügung zur Wehr.

    Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH (INSM) ist heute, 24. Mai 2007, vor dem Oberlandesgericht Köln endgültig mit ihrem Antrag gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. zu erwirken. Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung seine Einschätzung kundgetan hatte, zog der Kläger seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Anlass für das gerichtliche Vorgehen war ein anonymer Diskussionsbeitrag im Zusammenhang mit dem Artikel über die INSM in der deutschsprachigen Wikipedia.

    Der gemeinnützige Verein Wikimedia Deutschland betreibt die Domain wikipedia.de, von der aus Benutzer automatisch auf die Hauptseite der deutschsprachigen Wikipedia (de.wikipedia.org) weitergeleitet werden. Betreiber der Wikipedia ist aber nicht der Verein, sondern die Wikimedia Foundation, Florida (USA). Dennoch hatte die klagende PR-Agentur versucht, den gemeinnütizen Verein Wikimedia Deutschland für die kritische Meinungsäußerung über die primär von der Industrie finanzierte Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft verantwortlich zu machen. “Dieses Vorgehen ist für uns völlig unverständlich”, sagt Kurt Jansson, Erster Vorsitzender von Wikimedia Deutschland, schließlich sei der Verein nicht Betreiber der Wikipedia und habe weder technischen noch redaktionellen Einfluss auf deren Inhalte.[…]

    24. Mai 2007 4
  • : Republikanische Vesper: Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht!
    Republikanische Vesper: Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht!

    Nächste Woche Donnerstag, den 31. Mai, veranstaltet die Humanistische Union im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin eine „Republikanische Vesper“ zum Thema Vorratsdatenspeicherung: „Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht!

    Die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten als Abschied vom Kommunikationsgeheimnis

    Es klingt harmlos und vernünftig: Nachdem immer mehr Straftaten mit moderner Kommunikationstechnik vorbereitet und begangen werden, will der Staat jetzt nachrüsten. Künftig sollen alle Verbindungsdaten für Telefone, Handys und Internetzugänge für ein halbes Jahr gespeichert werden. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, könne so die Aufklärung erheblich verbessert werden.

    24. Mai 2007
  • : Amnesty International Jahresbericht 2007
    Amnesty International Jahresbericht 2007

    Amnesty International hat gestern den Jahresbericht 2007 veröffentlicht. Hier sind die einzelnen Dokumente:

    Foreword (PDF, 12 pages, 60KB)
    Regional overviews (PDF, 23 pages, 96KB)
    Country entries (PDF, 242 pages, 1MB)
    Year in Campaigning (PDF, 9 pages, 56KB)

    Heise berichtet kurz darüber: Amnesty kritisiert Begünstigung von Internetzensur durch große IT-Firmen.

    „Das Internet ist zur neuen Front im Kampf um das Recht zur abweichenden Meinungsäußerung geworden“, betont die Generalsekretärin von Amnesty International, Irène Khan, im Vorwort des heute veröffentlichten Jahresberichts der weltweit bekanntesten NGO. Der Bericht prangert jedoch nicht nur die Zensurmaßnahmen in verschiedenen Staaten an, sondern weist ausdrücklich auch auf die Mitverantwortung westlicher Firmenpolitik hin. Dass die Regierungen in Weißrussland, China, Ägypten, Iran, Saudi-Arabien und Tunesien „Chat-Rooms überwachen, Blogs löschen und die Arbeit von Suchmaschinen beschränken“ könnten, geschehe mit der „Hilfe der weltgrößten IT-Unternehmen“.

    Es gibt auche ine offizielle Pressemitteilung dazu, auf die Heise sich bezieht: Report 2007: Politics of fear creating a dangerously divided world.

    „Just as global warming requires global action based on international cooperation, the human rights meltdown can only be tackled through global solidarity and respect for international law.“

    24. Mai 2007 1
  • : Ein Discotänzchen in Freiheit
    Ein Discotänzchen in Freiheit

    Richard Silver, Choreograf, hatte in den Siebzigern einen Tanz erfunden – „The Electric Slide“. Er hält das Copyright auf seine bestimmte Abfolge von Gleitschritten. Als das Web und Youtube erfunden wurde, stellte Kyle Machulis ein Video mit tanzendem Publikum im Rahmen eines Konzerts auf die beliebte Videoplattform. Als Richard Silver auf das Video aufmerksam wurde, erkannte er seine Abfolge von Gleitschritten und versandte eine „Take-Down-Notice“.

    In dem folgendem Rechtsstreit vertrat die Electronic Frontier Foundation Kyle Machulis und erwirkte ein Nachgeben von Richard Silver. Richard Silver will laut EFF fortan seine Gleitschritte für nichtkommerzielle Tänzer und sie dokumentierende Kulturgüter freigeben. Weiterhin wolle er sie unter eine nichtkommerzielle Creative Commons Lizenz stellen.

    Zum Lernen gibt’s hier ein gif. Da die Handhabung der nichtkommerziellen Lizenz aber noch nicht lupenrein geklärt ist, sollte man vielleicht vom Tragen eines Marken-T-Shirts beim Tanzen absehen.

    23. Mai 2007 2
  • : Mitmachen: CCC-Camp international verkünden
    Mitmachen: CCC-Camp international verkünden

    Es gibt einen englischsprachigen „FINAL Call for Papers: Chaos Communication Camp 2007, Berlin“. Dieser soll jetzt im englischsprachigen Netz weiter verkündet werden. Und dazu wird Hilfe gesucht. Macht mit, unterstützt das Vorbereitungsteam und verkündet die frohe Nachricht bei Euren englischsprachigen Lieblingsseiten, dass das Camp demnächst vor der Tür steht.

    23. Mai 2007
  • : Bundesregierung glaubt: Wahlcomputer sind sicher
    Bundesregierung glaubt: Wahlcomputer sind sicher

    Heute im Bundestag informiert über eine Antwort der Bundesregierung zu einer kleinen Anfrage der Linksfraktion bezüglich des Einsatzes von Wahlcomputern: Bundesregierung: Kein umfassender Einsatz von Wahlcomputern geplant.

    Da gibt es tolle politische Prosa, wie dieser hier:

    Obwohl sie der Überzeugung ist, dass Wahlcomputer „hinreichend manipulationssicher“ sind, plant die Regierung den verstärkten Einsatz dieser Geräte nicht: Die Entscheidung über die Anschaffung und den Einsatz von Wahlgeräten liege bei den Städten und Gemeinden, das Innenministerium entscheide nur über die Bauartzulassung für Wahlgeräte bei Bundestags- und Europawahlen.

    Warum sollte die Bundesregierung auch den Einsatz planen, wenn sie nicht zuständig ist?

    Die Sicherheit der Geräte werde durch organisatorische Maßnahmen wie etwa Kontrollen und Überprüfungen bei der Vorbereitung der Geräte zur Wahl sowie die Möglichkeit, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können, gewährleistet. Zudem sei die Fälschung einer Wahl „strafbewehrt“, was gegenüber Manipulationen präventiv wirke. Bislang seien Manipulationen an Wahlcomputern in Deutschland weder festgestellt, noch behauptet worden. Dennoch überprüfe die Bundesregierung derzeit die Bundeswahlgeräteverordnung auf Novellierungsbedarf.

    Viel dazu gelernt haben sie nicht von der Kritik an Wahlcomputern.

    23. Mai 2007 4
  • : Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen
    Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen

    Tolles Interview in der Süddeutschen Zeitung von gestern mit dem ehemaligen Innenminister Burkhard Hirsch: „Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen“.

    sueddeutsche.de: Welchen Eindruck macht der CDU-Politiker auf Sie?

    Hirsch: Ich fürchte, dass Herr Minister Schäuble den Blick für die Realität verloren hat. Er respektiert nicht den Geist der Verfassung, sondern testet ihre Belastbarkeit.

    sueddeutsche.de: Wie meinen Sie das?

    Hirsch: Es ist doch erstaunlich, dass er gleich eine ganze Serie von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes missachtet oder umdeutet. Beginnend mit dem Großen Lauschangriff, über das Luftsicherheitsgesetz, der Rasterfahndung, bis hin zum europäischen Haftbefehl. Aktuell ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig zur heimlichen Überwachung privater Computer, die er einführen will. Dazu wird es höchstwahrscheinlich eine Verfassungsbeschwerde geben müssen zur geplanten Vorratsdatenspeicherung.

    Wenn der Minister alle seine Pläne durchsetzen könnte, dann hätten wir eine andere Republik. Wenn er das will, dann sollte er sein Amt einem anderen überlassen.

    […]

    sueddeutsche.de: Warum stellen Sie diese Frage nicht den Konservativen?

    Hirsch: Die SPD hat ja den Glauben an die Grundwerte noch nicht ganz verloren. Der Konservative glaubt dagegen, der Staat kann nicht böse sein, weil er ja der Staat ist. Niemand bestreitet, dass dem Staat Grenzen gesetzt werden müssen. Aber sobald sie mit einem Konservativen über eine konkrete Grenze reden wollen, wird er ausweichen. Aber die Frage bleibt wichtig: Wo liegt die Grenze, ab der der Staat nicht mehr handeln darf?

    [Danke Torsten]

    23. Mai 2007 4
  • : Kleines Medienecho zum (aufgegebenen) chinesischen Realnamenzwang
    Kleines Medienecho zum (aufgegebenen) chinesischen Realnamenzwang

    Notiz am Rande: heute kommen überall Berichte auf, die mit dem kürzlich aufgegebenen Plan zu tun haben, chinesische Blogger zur Verwendung von Realnamen zu zwingen. Schönstes Zitat:

    „It (real-name registration) would impair the free spirit of the Internet,“ Zhang said.

    Zhang Chaoyang ist immerhin CEO des Portals sohu.com und manchmal ganz cool. Das da oben hat er schön gesagt.

    UPDATE: Auch der Shanghaiist berichtet: To Nym or Pseudonym: Guidelines or Law? Lesenswert.

    23. Mai 2007
  • : Der schmale Grat zum Überwachungsstaat
    Der schmale Grat zum Überwachungsstaat

    Gestern kam im Deutschlandfunk ein ausführlicher Bericht über: „Moderne Technik und Datenschutz – Der schmale Grat zum Überwachungsstaat“.

    Mit dem Protest gegen die Volkszählung 1987 trat der Schutz persönlicher Daten in das öffentliche Bewusstsein. Dabei war die Überwachung vor 20 Jahren noch vergleichsweise harmlos. Inzwischen durchleuchtet der Staat den Bürger umfassend, doch regt sich nur wenig Widerstand.

    Auf jeden Fall interessant zu hören. Die MP3 ist hier.

    23. Mai 2007 3
  • : Zu Gast beim Küchenradio
    Zu Gast beim Küchenradio

    Gestern Abend war ich zu Gast beim Küchenradio und die Sendung ist schon online als MP3 zu finden.

    23. Mai 2007 1
  • : Der Bundestagspräsident hat ein Blog gelesen
    Der Bundestagspräsident hat ein Blog gelesen

    Unser Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich beim Stern beschwert, weil ein Stern-Blogger kritisch über das Verschleppen von mehr Transparenz bei den Bezügen der Bundestagabgeordneten bloggte. Mehr gibts in dem Blog: IG Bundestag GmbH & Co.

    Wenn es Lammert aber um die Grundrechte geht: Wo war sein Protest gegen den Beschluss des Bundeskabinetts, die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung aller unserer Telekommunikationsdaten durchzupauken? Einer Speicherung, der übrigens niemand entkommt. Warum stellt sich Lammert nicht hinter die Forderung von Datenschützern, die Speicherung solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Republik Irland gegen das zugrunde liegende EU-Gesetz entschieden hat? Anders als im Fall der Bundestags-Nebeneinkünfte ginge das sogar auf ganz zweifelsfrei legalem Weg. Nämlich indem Deutschland selbst der irischen Klage beitritt. Damit könnte Berlin die „Unanwendbarkeit“ der Vorratsspeicherung beantragen. Nur für den Fall, dass der Bundestagspräsident ein Faible für rechtsstaatliche Verfahren entwickelt.

    Aber kann es sein, dass es Lammert gar nicht um irgendwelche Grundrechte geht, die dann ja für alle zu gelten hätten? Sondern um die eigenen Privilegien?

    22. Mai 2007 12
  • : Instant Blitz Copy Fight Project
    Instant Blitz Copy Fight Project

    Die Künstlergruppe Monochrom aus Österreich ruft dazu auf, zurück zu filmen. Und zwar die „Raubkopierer sind Verbrecher“-Warnungen vor den Filmen. Wo man belästigt wird, wenn man Geld fürs Kino oder eine DVD ausgegeben hat. Das ist eigentlich verboten. Aber ein wenig ziviler Ungehorsam kann da nicht schaden, um das absurde Verbot lächerlich zu machen.

    We – monochrom and comrade Cory Doctorow – would like to ask you to perform an act of civil disobedience. Please bring a digital camera next time you go to the movies, take a picture of the piracy-warning before the movie starts and use the flashlight. Don’t go for quality taking the picture, it’s secondary. Please jot down time, place and the title of the movie. And thanks!

    Falls jemand dabei verhaftet werden sollte, frueen wir uns natürlich über eine ausführliche Berichterstattung. Am besten mit Fotos und/oder Videos.

    22. Mai 2007 5
  • : Eine Creative Commons Lizenz?
    Eine Creative Commons Lizenz?

    Udo Vetter war heute beim Tagesschau-Chat und davon gibt es ein Transcript. Bei der Beantwortung einer Frage ist ihm ein kleiner Fehler unterlaufen, die sicherlich dem Medium Chat geschuldet ist:

    madcap: Darf ich Bilder, die unter der Creative-Commons-Lizenz stehen, auf einer Kleinunternehmenswebseite verwenden?

    Udo Vetter: Die Lizenz schließt nach meiner Kenntnis gewerbliche Nutzung aus. Sie macht keinen Unterschied zwischen kleinem und großem Gewerbe. Aber man kann ja fragen.

    Dem ist nicht so. Es gibt nicht „die“ Creative Commons Lizenz, sondern einen kleinen Pool an Lizenzen. Diese gewähren Nutzungsfreiheiten auf verschiedenen Leveln, die vom Urheber festgelegt werden. So gibt es die Unterscheidung zwischen „kommerzieller Nutzung erlaubt“ und „kommerzieller Nutzung nicht erlaubt“. Das sind zwei verschiedene CC-Lizenzen. In diesem Fall wäre die korrekte Antwort:

    „Wenn die Creative Commons Lizenz eine kommerzielle Nutzung zulässt, dann stellt das kein Problem dar. Alternativ müsste man um Erlaubnis fragen.“

    22. Mai 2007 1
  • : Grundrecht auf Internetfreiheit?
    Grundrecht auf Internetfreiheit?

    Der Tagesspiegel verkündete eben in einer Vorabmeldung, dass die grosse Koalition ein „Grundrecht auf Internetfreiheit“ plant: Der Tagesspiegel: Aufnahme eines Rechts auf Freiheit im Internet in den Grundrechtekatalog geplant.

    „Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen“, begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. „Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit.“ In welcher Weise sich das im Grundgesetz wiederfinden soll – ob als eigenes neues Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses – ist nach Wiefelspütz noch offen. Darin stimmt auch Göbel zu. „Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt“, konstatiert der CDU-Mann, „wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie“.

    So sehr ich ein solches Grundrecht befürworte, bin ich aber skeptisch. Und zwar, weil es von dieser grossen Koalition eingeführt werden soll, die bei (fast) allen internet-relavanten Gesetzgebungen die Grundrechte der Bürger abbaut. So klingt das fast wie ein Witz. Aber ich bin gespannt auf die Diskussion. Die wir gerne konstruktiv mitführen werden. Und was Wolfgang Schäuble dazu sagt, der wie kein anderer in dieser Koalition den Abbau der Internetfreiheiten forciert.

    Der grösste Witz ist daher auch die Begründung, weshalb man das braucht: Damit man besser die Online-Durchsuchung legalisieren kann!

    „Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der in der großen Koalition umstrittenen online-Durchsuchung – muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Damit liegt Göbel hier auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausgeweitet sehen will, um die online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern. Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. „Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt“, sagt er. Die Modernisierung sei über die online-Durchsuchung hinaus dringend nötig.

    Update: Der Artikel ist online: Freiheit im Internet als Grundrecht.

    „Kafkaesk“, wie Ralf es in den Kommentaren schrieb, trifft die Argumentation ziemlich gut.

    22. Mai 2007 9