Datenschutz

  • : European Digital Rights unterstützen!
    European Digital Rights unterstützen!

    Die European Digital Rights Initiative (EDRI) braucht Geld für Lobbying und Kampagnen:

    European Digital Rights needs your help in upholding digital rights in the EU. Donations allow EDRI to hire part-time professional assistance in Brussels and invest in targeted campaigns. With the plans for mandatory data retention and the continuous erosion of digital civil rights, your donation could make a huge difference.

    If you wish to help us promote digital rights, please consider making a private donation, or interest your organisation in sponsorship. We will gladly send you an invoice for any amount above 250 euro to confirm the donation.

    KBC Bank Auderghem-Centre, Chaussée de Wavre 1662, 1160 Bruxelles, Belgium
    EDRI Bank account nr.: 733–0215021–02
    IBAN: BE32 7330 2150 2102
    BIC: KREDBEBB

    15. Juni 2005
  • : EFF: Rechtlicher Leitfaden für Blogger
    EFF: Rechtlicher Leitfaden für Blogger
    eff

    Heute zum zweiten Mal die Electronic Frontier Foundation. Diese hat einen „Legal Guide for Bloggers“ in Form verschiedener FAQs veröffentlicht. Darin finden sich zahlreiche rechtliche Hinweise zu den unterschiedlichsten Fragestellungen, die Blogger betreffen. Von Intellectual Property bis hin zu Privacy. Tolle Sache!

    13. Juni 2005
  • : EU-Parlament lehnt einstimmig Vorratsdatenspeicherung ab
    EU-Parlament lehnt einstimmig Vorratsdatenspeicherung ab

    Heise: EU-Parlament stimmt gegen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten

    Das EU-Parlament hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Dienstag den vom EU-Rat vorangetriebenen Plänen zu einer Vorratsspeicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten eine klare Absage erteilt. Bei der pauschalen Überwachungsmaßnahme geht es um die Verpflichtung der Anbieter zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten über Monate und Jahre hinweg, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E‑Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Einstimmig haben die Abgeordneten den entscheidenden und auch hierzulande kontrovers diskutierten Vorstoß zu dem Vorhaben aus Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden für einen EU-Rahmenbeschluss abgelehnt.

    Demokratie in Europa – Das wird aber vermutlich die Mitgliedsstaaten nicht abhalten, diese trotzdem einzuführen…

    7. Juni 2005
  • : Digital Rights: Offener Brief zur Vorratsdatenspeicherung an das Europäische Parlament
    Digital Rights: Offener Brief zur Vorratsdatenspeicherung an das Europäische Parlament

    Offener Brief an die Abgeordneten im Europaparlament von European Digital Rights, dem Zusammenschluss von 17 Organisationen aus 11 europäischen Ländern, tätig im Bereich der digitalen Bürgerrechte, Privacy International, einer internationalen Nicht-Regierungs-Organisation mit Mitgliedern in über 30 Ländern, und Statewatch, einer Organisation, die mit Korrespondenten in 14 europäischen Ländern die Freiheiten der Bürger überwacht.

    […] Die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten ist eine Maßnahme, mit der die Überwachungsmöglichkeiten in bisher beispielloser Weise erweitert werden. Sie wiederruft auf einen Schlag viele der in den europäischen Menschenrechtsinstrumenten wie den Datenschutzdirektiven und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutzmaßnahmen.

    Wie wir gegenüber der Europäischen Kommission im September 2004, unterstützt von 200 Organisationen der Zivilgesellschaft und des Privaten Sektors, zum Ausdruck brachten:

    * ist Vorratsdatenspeicherung eine äußerst aufdringliche Maßnahme,
    * die in die Privatsphäre aller Menschen in Europa eingreift. ist die Speicherung von persönlichen Daten über jeden eine illegale Praxis in Hinblick auf Artikel 8 der Europäischen
    * Menschenrechtskonvention, da sie unverhältnismäßig ist. kann sich die Sicherheit, die durch Vorratsdatenspeicherung erreicht werden kann, als Illusion herausstellen, da es
    * wahrscheinlich ist, dass Verkehrsdaten, die einer Person zugeordnet werden, tatsächlich den Aktivitäten einer anderen Person zuzuordnen sind, oder einem Ablauf, der mit den Aktivitäten dieses Benutzers in keinem Zusammenhang steht. sind die Mittel, mit denen diese Politik verfolgt wird, illegitim,
    da einige Mitgliedsländer, deren nationalen Parlamente dieser Maßnahme nicht zustimmten, nun versuchen, diese stattdessen im Namen der Harmonisierung und der internationalen Zusammenarbeit über die EU durchzusetzen.

    Eine derartige Maßnahme hat mit großer Wahrscheinlichkeit teure Auswirkungen auf die Bereitstellung von Telekommunikationsprodukten und ‑dienstleistungen innerhalb Europas. Dies wird nicht nur zu Nachteilen für die Europäische Industrie führen sondern wahrscheinlich auch erhöhte Kosten für die Konsumenten nach sich ziehen und in einem Sektor, der für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft essentiell ist, zu reduziertem Wachstum führen.

    Daher unterstützen wir den Bericht des LIBE-Berichterstatters. Nirgendwo in Europa wurden Forschungen zum Bedarf und zur Notwendigkeit der Einrichtung einer derart umfassenden Datensammlung vorgenommen, die derart sensible Daten über die 450 Millionen Menschen in Europa enthalten soll. Wir stimmen mit dem Berichterstatter ebenso darin überein, dass diese Maßnahme ineffektiv ist und nicht mit dem Prinzip der grundsätzlichen Unschuldsvermutung in Einklang steht.[…]

    Die komplette deutschsprachige Übersetzung findet sich auf den Seiten des Netzwerk Neue Medien.

    6. Juni 2005
  • : Hollywood sponsert Videoüberwachung
    Hollywood sponsert Videoüberwachung

    Die Netzeitung berichtet, dass in Los Angeles gerade Überwachungskameras errichtet werden, um an bestimmten Punkten der Stadt gegen kommerzielle DVD-Schwarzhändler vorzugehen. Pikant dabei ist:

    Bratton räumte zugleich ein, die Überwachungskameras seien vom amerikanischen Filmindustrie-Verband bezahlt worden. Dieser habe 186.000 Dollar für die Installation und den Betrieb der Anlage zur Verfügung gestellt.

    Was das bringt, wissen sie anscheinend selbst:

    Der Polizeichef des betroffenen Bezirks sagte, die Händler würden womöglich die DVD-Filme künftig an anderer Stelle verkaufen – auch wenn es dort nicht so viele Kunden gebe.

    4. Juni 2005
  • : EPIC Alert, Volume 12.11, June 2, 2005
    EPIC Alert, Volume 12.11, June 2, 2005

    Ein weiterer spannender Newsletter über Digital Rights kommt vom Electronic Privacy Information Center (EPIC) aus Washington. Gerade ist der neueste EPIC Alert, Volume 12.11, June 2, 2005 erschienen:

    [1] Report: Consumers Vulnerable to Profiling, Price Discrimination
    [2] EPIC Urges Close Scrutiny of Sunsetting USA PATRIOT Act Provisions
    [3] Government Proposes to „Virtually Strip Search“ Air Passengers
    [4] Government Report: Federal Agencies’ RFID Plans Flawed
    [5] Conference in Congo Covers Privacy Policies and Internet Governance
    [6] News in Brief
    [7] EPIC Bookstore: Larry Selden & Geoffrey Colvin: Good & Bad Customers
    [8] Upcoming Conferences and Events

    Der Newsletter kann hier abonniert werden.

    3. Juni 2005
  • : Lehrer Beckstein im Interview
    Lehrer Beckstein im Interview

    Günther Beckstein in einem Spiegel-Interview:

    Unsere Nachricht an den Wähler ist: Die Union hat die originale und richtige Sicherheitspolitik – Otto Schily war trotz des falschen Parteibuchs ein guter Lehrling in diesem Bereich.

    Das kann ja heiter werden…

    1. Juni 2005
  • : DRM-Verkaufsveranstaltung in Brüssel
    DRM-Verkaufsveranstaltung in Brüssel

    Die Business Software Alliance veranstaltete gestern in Brüssel einen Workshop zum Digital Restriction Management. Immerhin wollen die Mitgliedsfirmen dieser Lobbygruppe auch kräftig ihre DRM-Lösungen in Europa verkaufen. Stefan Krempl war dabei und schreibt auf Heise über den Workshop: EU will Politik zum Digital Rights Management neu ausrichten

    Vertreter der Verwertungsgesellschaften oder von Verbraucherorganisationen fehlten auf dem Podium. Die ausgelegten Positionen des Bureau Européen des Union de Consommateurs (BEUC) und des Transatlantic Consumer Dialoge (TACD) fanden aber zumindest am Ende der Veranstaltung reißenden Absatz. Das in den Papieren über DRM gefällte Urteil ist vernichtend: „Diese Technologien haben in jeder Hinsicht im praktischen Einsatz versagt“, heißt es. Professionelle Urheberrechtsverletzungen würden nicht gestoppt, da noch jedes DRM-„Schloss“ gebrochen worden sei. Die Rechte der normalen Verbraucher seien dagegen „erfolgreich“ eingeschränkt worden. Es dürfe nicht so weit kommen, dass die bislang immer bevorzugten Rechtehalter bald auch noch bis ins Detail bestimmen, „wo und wer ein Stück Content nutzen kann“.

    1. Juni 2005
  • : Wie funktioniert der biometrische Pass?
    Wie funktioniert der biometrische Pass?

    Wie funktioniert der biometrische Pass? Technology Review hat sich das technische Verfahren mal genauer angeschaut und einen Artikel dazu veröffentlicht: Gesicht zeigen!. Lesenswert!

    31. Mai 2005
  • : Von ICANN zu WECANN
    Von ICANN zu WECANN

    Meine Mit-Vorsitzende des Netzwerk Neue Medien, Annette Mühlberg, wurde vor zwei Monaten als Vertreterin der Internetnutzer in das ALAC-Gremium bei ICANN berufen. Wir haben ihr jetzt ein Blog aufgesetzt, wo sie über die Arbeit und Prozesse berichtet und ein wenig Licht ins Dunkel des ICANN-Dschungels bringen will. Der Arbeitstitel ist programmatisch: Von ICANN zu WECANN – WE Care about Assigned Namens and Numbers!

    26. Mai 2005
  • : Keine Überregulierung neuer Publikationsformen
    Keine Überregulierung neuer Publikationsformen

    Wir haben heute eine Netzwerk Neue Medien – Pressemitteilung zum Thema „Telemediengesetz“ veröffentlicht, die ich hier spiegeln werde:

    Keine Überregulierung neuer Publikationsformen

    Zur geplanten Einführung eines Telemediengesetzes und der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages in einen „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“ erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Netzwerk Neue Medien:

    „Die geplante Einführung eines Telemediengesetzes und die damit verbunden Änderungen am Rundfunksaatsvertrag dürfen nicht zu einer Überregulierung von neuen Publikationsformen im Netz führen.

    So dürfen Weblogs nicht mit redaktionellen Angeboten gleichgesetzt werden. Weblogs sind keine Online-Tageszeitungen, sondern entsprechen vielmehr in der Realität oftmals persönlichen Tagebüchern. Eine Trennung von redaktionellen Inhalten und Meinungen ist dem Medium Blog nicht angemessen und für die Entstehung einer vielfältigen Blogosphäre in Deutschland kontraproduktiv. Hier scheint dem Gesetzgeber nicht bewußt zu sein, auf welche Weise gesellschaftlicher Wandel mit den neuen Techniken einhergeht. Ein Gegendarstellungsrecht, wie wir es aus dem Printbereich kennen, liefern die meisten Blogs durch eine Kommentarfunktion bereits mit. Journalistische Pflichten sollten wenn nur mit den jeweiligen journalistischen Rechten für Blogger einhergehen.

    Neue demokratische Kommunikationsformen und ‑techniken wie Streaming oder Podcasting dürfen nicht durch bürokratische Hürden und Anmeldeprozeduren in ihrer Existenz bedroht werden, die Rundfunkanstalten könnten mit der Geschwindigkeit der Netzcommunity ohnehin nicht Schritt halten. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder gestreamte Vortrag oder jeder neuer Audio-Blog Beitrag bei den Landesrundfunkanstalten angemeldet werden müsste?

    Auch darf das Telemediengesetz nicht dazu dienen, das bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes verhinderte Auskunftsrecht für Provider nun an dieser Stelle zu verankern. Internetprovider dürfen keine Auskunfts- und Informationsdienste sein, sondern müssen den Datenschutz ihrer Kunden gewährleisten.“

    23. Mai 2005 1
  • : Süddeutsche: „Vernachlässigte Datensorgfalt“
    Süddeutsche: „Vernachlässigte Datensorgfalt“

    Joachim Käppner kommentiert in der Süddeutschen die „Vernachlässigte Datensorgfalt“ der Deutschen Bevölkerung:

    Wir geben gerne

    Die Deutschen bewegen sich recht ungeniert in einem Netz von Daten: Man tritt sein Recht auf informelle Selbsbestimmung bereitwillig ab, um im Kaufhaus ein paar Euro zu sparen. Mit einer Leichtgläubigkeit, die an jene staunenden Ureinwohner der Südsee erinnert, die den weißen Kolonisatoren für ein paar bunte Glasperlen ganze Inseln überließen.

    18. Mai 2005
  • : Buch und Veranstaltung: Die Google-Gesellschaft
    Buch und Veranstaltung: Die Google-Gesellschaft

    Am kommenden Donnerstag organisiert das Netzwerk Neue Medien in Kooperation mit der Heinrich Böll Stiftung eine spannende Diskussionsrunde zum Thema „Suchmaschinen“. Einer der Gründe ist die Veröffentlichung des Buches „Die Google-Gesellschaft“, welches diese Tage endlich mal in den Handel kommen sollte. In dem Buch geht es natürlich nicht nur um Suchmaschinen, sondern um den Weg in die Wissensgesellschaft.

    Aus dem Ankündigungstext des Buches:

    Diskussionen zur Wissensgesellschaft gibt es viele, konkrete Bilanzen nur wenige. Dabei ist klar: Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ändert sich der Umgang mit Wissen radikal. Wie wir Wissen heute entwickeln, verändern und verbreiten, unterscheidet sich in vielfältiger Weise von früheren Formen. Der umfangreiche Band liefert eine aktuelle Bestandaufnahme der verschiedenen Dimensionen der internetbasierten Wissensgesellschaft. In mehr als 50 Beiträgen ziehen Praktiker, Journalisten und Wissenschaftler Bilanz für Politik und Ökonomie, für Bildung, Medien und Kunst und gleichen dabei Diskussion und Wirklichkeit miteinander ab.

    Ich habe den Beitrag zum Thema „Online-Kampagnen. Das Netz als Forum politischer Öffentlichkeit“ beigesteuert und beschreibe darin verschiedene Herangehensweisen, wie das Netz für politischen Aktivismus genutzt wird.

    Den Ankündigungstext für die Veranstaltung am Donnerstag habe ich etwas gekürzt:

    […] Doch wie das Milliardengeschäft mit der Suche im Internet funktioniert, wissen nur die Wenigsten. Ein tieferer Blick in Funktionsweise und Geschäftsmodelle der Suchmaschinen lässt mehrere Fragekomplexe erkennen, denen sich die Betreiber, aber auch die Nutzer von Suchmaschinen stellen müssen: Die Zensur und das Filtern von Suchergebnissen, der Schutz der Verbraucherdaten und die Qualität der Suchertreffer.

    Weil diese Fragen sowohl die Wissensaneignung als auch die Bürgerrechte (informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz) betreffen und eng mit den Fragen der Regulierung des Netzes verbunden sind, verdienen sie stärker als bisher öffentlich debattiert zu werden. Auch weil wichtige Entscheidungen über die Regulierung des Internet (Internet Governance) auf dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) der UNO im November in Tunis auf der Tagesordnung stehen.

    Die Diskussion mit VertreterInnen der Branche, der NutzerInnen und der Politik wird erörtern, wie und welches Wissen über die Suchmaschinen zugänglich ist. Es soll dabei erfragt werden, welche Probleme mit der marktbeherrschenden Stellung von Google verbunden sind und wie das Unternehmen mit dieser Verantwortung umgeht. Auch die Alternativen sollen dabei diskutiert werden, um schließlich zu schauen, ob die »Google-Gesellschaft«, in der private Anbieter den Zugang zum Wissen organisieren, eher Erfüllung oder Abgesang auf eine demokratische Wissensgesellschaft ist.

    Und hier ist das Programm:

    19.00 Uhr Begrüßung:
    Olga Drossou, Heinrich-Böll-Stiftung
    Kai Lehmann, Herausgeber »Die Google-Gesellschaft«

    Einführung: Michael Schetsche, Herausgeber »Die Google-Gesellschaft«

    Podiumsdiskussion:
    »Willkommen in der Google-Gesellschaft. Unternehmen, Politik und VerbraucherInnen in der Verantwortung«, mit

    Stefan Keuchel, Google Deutschland
    Sabine Frank, Geschäftsführerin Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter
    Wolfgang Sander-Beuermann, Vorsitzender SuMa e.V.
    Katja Husen, Bundesvorstand B’90/ Die Grünen
    Günter Krings, MdB, CDU-Fraktion
    Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein

    Moderation: Jochen Wegner, Focus

    21.00 Uhr Get together

    Die Veranstaltung scheint leider schon überbucht zu sein, so dass Anmeldungen nicht mehr möglich sind. Aber wir werden die Diskussion zumindest mitschneiden und danach via Podcast und/oder Bittorrent online stellen. Eventuell gibts auch noch eine Video-Doku, aber das ist immer so ein Aufwand im Gegensatz zum Audiomitschnitt…

    17. Mai 2005
  • : Mitschnitte vom BSI-Kongress
    Mitschnitte vom BSI-Kongress

    Es gibt vier Audiomitschnitte vom BSI-Kongress.

    Folgende Files finden sich dort:

    DatenschutzBeiDerElektroGK.mp3.bz2
    Intro_Schily-only.mp3.bz2
    Intro_komplett.mp3.bz2
    Podiumsdiskussion_Biometrie.mp3.bz2

    17. Mai 2005
  • : OLG Hamburg kennt kein Auskunftsrecht
    OLG Hamburg kennt kein Auskunftsrecht

    Für das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg gibt es kein Auskunftsrecht für Rechteinhaber auf Herausgabe von Provider-Kundendaten. Damit kassierte eine höhere Instanz das Urteil des Landesgericht Hamburg, das vor kurzem ein Auskunftsrecht für rechtens gefunden hatte. Begründung für das OLG war eine fehlende rechtliche Grundlage.

    Aber diese ist auf dem Weg. Unklar ist noch, bei welchem Gesetzesvorhaben die Rechteinhaber ein Auskunftsrecht durchsetzen werden. Wird es der zweite Korb der Urheberrechtsreform werden? Oder die Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigem Eigentum? Oder wird es etwa der neue Referentenentwurf für ein neues Telemediengesetz?

    Heise weiss mehr: Kein Auskunftsrecht für Plattenlabel auf Herausgabe von Provider-Kundendaten

    Ob die beiden Urteile auch in Zukunft Bestand haben werden, ist fraglich. Schließlich plant der Gesetzgeber im Rahmen des neuen Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 12 Absatz 3 eine Auskunftsregelung, wonach Diensteanbieter „Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen“ erteilen dürfen.

    Juristen befürchten, dass es nicht bei einem „Dürfen“ bleibt, sondern ein ausdrücklicher Auskunftsanspruch zu Gunsten von Urheberrechtsinhabern statuiert wird. Auch aus Sicht des Datenschutzes wird die schwammige Formulierung der Auskunftsregelung scharf kritisiert. So spricht beispielsweise der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Johann Bizer, von einer „Kapitulation des Gesetzgebers vor dem Auftrag der Verfassung, normenklare und bestimmte Regelungen zu treffen“.

    Und auch intern.de berichtet: Keine Auskunft ohne Staatsanwalt

    Doch nach dem zweimaligen Scheitern dieses Versuchs scheint es klar, dass die Industrie auch weiterhin den strafrechtlichen Weg einschlagen muss, wenn ihr Rechtsverstöße im Internet bekannt werden. Sie muss dem Staatsanwalt ihr Begehren und ihre Beweise zur Prüfung vorlegen, und dieser wird dann entscheiden, welche rechtlichen Schritte notwendig sind.

    Insofern ändert sich an der Situation für P2P-Nutzer so gut wie nichts. Denn bisher hat die Musikindustrie schon mehrfach demonstriert, dass sie auf diesem Weg ihre Rechtsansprüche durchsetzen kann. Und nach einer entschiedenen Strafsache ist es immer noch möglich, zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schadensersatz) gegen den dann bekannten Täter durchzusetzen.

    Insofern dauert es noch ein wenig, bis Provider zu Hilfspolizisten gemacht werden.

    17. Mai 2005
  • : DRM mit RFID mixen
    DRM mit RFID mixen

    Man nehme zwei aus Verbraucherschutz-Sicht umstrittene Technologien und mixe sie zu etwas neuem:

    Laut einem Bericht im RFID Journal arbeitet eine Gruppe des Wireless Internet for Mobile Enterprise Consortium (WinMec) an einem Konzept, bei dem sich DVDs mit eingebettetem RFID-Tag vor dem Abspielen gegenüber einem im Player integrierten RFID-Reader korrekt authentifizieren müssen.

    Heise weiss mehr. Alles natürlich nur, um Kopien verhindern zu wollen.

    14. Mai 2005
  • : Telefonieren ist kein Rückzugsraum?
    Telefonieren ist kein Rückzugsraum?

    Justizministerin Brigitte Zypries hat gestern zur Verabschiedung der „Grossen Lauschangriff“-Reform der Taz ein Interview gegeben:

    Die Telefonüberwachung spielt in der Polizeipraxis bislang eine viel größere Rolle als die Überwachung von Wohnungen. Läge da nicht die Überlegung nahe, den Kernbereich privater Lebensgestaltung in beiden Bereichen gleich zu schützen?

    Nein. Nur die eigene Wohnung ist ein Rückzugsraum, nicht aber das Telefon.

    Vermutlich führt sie keine privaten Gespräche übers Telefon und kennt das gar nicht. So wie Bush keine E‑Mails schreibt…

    13. Mai 2005
  • : BKA-Chef fordert massive Überwachung des Internets
    BKA-Chef fordert massive Überwachung des Internets

    Von de.internet.com:

    Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat einen massiven Ausbau der staatlichen Überwachungsmöglichkeiten im Internet gefordert. So sei ein Ausbau der Vorratsdatenspeicherung erforderlich, sowie ein Gegenangriff auf Kryptographie und Steganographie. Anonymisierungsdienste sollten mit Hintertüren ausgestattet werden, forderte Ziercke laut Redemanuskript gestern auf dem 9. Deutschen IT- Sicherheitskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn.

    13. Mai 2005
  • : Spiegel Online zur Datenschutz-Debatte
    Spiegel Online zur Datenschutz-Debatte

    Spiegel-Online hat einen guten Artikel zum Thema „Datenschutz oder Sicherheit“ veröffentlicht. Darin gehts um Schily, Pfitzmann, Vorratsdatenspeicherung und auch das Ende der Krypographie wird vorhergesagt.

    Interessant und berechtigt ist die Äusserung von Pfitzmann:

    Gegen Politiker vom Schlage Schilys fährt Pfitzmann große Geschütze auf: „Die Terroristen haben versucht, unsere Gesellschaft zu erschüttern“, meint er. „Die Innenminister haben es geschafft.“

    Überwachung gibt es natürlich nicht erst seit dem 11. September und den folgenden Otto-Gesetzen:

    Dass die zunehmende Überwachung der Bürger schon lange vor den Anschlägen vom 11. September einsetzte, zeigt auch das Beispiel der Videoüberwachung. Ausgerechnet die Stadt Leipzig, in der 1989 die Bürger mit einer friedlichen Revolution das Ende von SED-Diktatur und Stasi-Überwachung einläuteten, begann 1996 mit der Aufstellung von Überwachungskameras. Im Herbst 1989 filmte die Stasi die Demonstranten noch in Schwarz-Weiß, einige Jahre später saßen sächsische Polizisten hinter Farbmonitoren – stets die Plätze und Straßen rund um den Hauptbahnhof im Blick.

    Für den Artikel muss man Spiegel-Online ausnahmsweise mal loben.

    10. Mai 2005
  • : Referentenentwurf zum Telemediengesetz
    Referentenentwurf zum Telemediengesetz

    Unsere Bundesregierung mal wieder… Diesmal gibt es einen Referentenentwurf für ein Telemediengesetz (PDF) aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wie Heise berichtet.

    Grösster Nutzniesser sollen Online-Auktionen wie eBay sein. Allerdings können die Probleme, die mit dem Gesetzesentwurf beseitigt werden sollen, auch anders gelöst werden:

    Datenschützer befürchten dagegen, dass der Gesetzgeber mit der unbestimmten Passage einer „Blockwartmentalität“ von Anbietern Tür und Tor öffnet. Sie verweisen darauf, dass sich eBay zunächst selbst um die Absicherung seiner Plattform mit verlässlichen Authentifizierungsmethoden kümmern sollte.

    Eine grosse Hilfe für mehr Innovation im digitalen Zeitalter ist folgendes:

    Unpräzise verläuft auch die Grenze zu „journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien“, welche die Länder im Rundfunkstaatsvertrag in einem neuen Unterabschnitt regeln wollen (PDF). Laut TMG-Entwurf sollen auch Internet-Radios, Live-Streamings und Webcasting als Rundfunk gelten. Deren Anbieter müssten dann eine Zulassung nach Landesrecht stellen, während Telemedien an sich zulassungsfrei bleiben.

    Wie soll ich das jetzt verstehen? Anscheinend ist es in den höheren Behördenetagen noch nicht durchgedrungen, dass es Innovationen wie Podcasting gibt. Zumindest ahne ich böses, wenn ich diese Zeilen bei Heise lese, dass man zukünftig für das Bereitstellen von Podcasts oder das Streamen von Vorträgen eine Zulassung durch Landesbehörden brauchen könnte. Hallo? Realität? Wie war das nochmal mit der Förderung von Innovation? Das Innovationsjahr schon wieder vorbei?

    Was mir eben noch beim lesen des Referentenentwurfes auffällt: Fällt p2p/Filesharing auch unter das Telemediengesetz? Mit meinen juristischen Laienkenntnissen würde ich das so interpretieren!

    Noch schlimmer sieht es, wie immer, beim Datenschutz aus:

    Der TMG-Entwurf liebäugelt auch mit einem erweiterten Auskunftsanspruch zur Herausgabe von Nutzerdaten durch Internet-Provider. „Die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung zu Fragen der Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Auskunfterteilung sind noch nicht abgeschlossen“, besagt zwar eine Fußnote. Eine vorbereitende Klausel findet sich aber schon in § 12: „Der Dienstanbieter darf nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen erteilen“, heißt es dort.

    Ich erinnere mich noch an die erste Pressekonferenz zum zweiten Korb des Urheberrechtes, wo unsere kompetente Justizministerin Brigitte Zypries ausdrücklich darauf hinwies, dass ein Auskunftsrecht verfassungsrechtlich wohl nicht möglich sei. Also mal schnell ein paar Schrauben in anderen Gesetzen stellen, damit die Lobbyisten von der Unterhaltungsindustrie nicht ständig nerven und endlich das bekommen, was sie am lautesten brüllen…

    Und dann biegt mal wieder der Schily um die Ecke und kündigt im nächsten Artikel einen „Nationalen Plan zum Schutz der Infrastrukturen“ an:

    Auf dem heute eröffneten 9. Deutschen IT-Sicherheitskongress des BSI in Bonn erläuterte Schily, dass er dem BSI hierfür operative Aufgaben übertragen werde. Diese werden „weit über die derzeitigen beratenden Funktionen hinausgehen“ erklärte BSI-Präsident Udo Helmbrecht. Das BSI werde zur „vierten Säule“ der inneren Sicherheitsarchitektur neben Verfassungsschutz, Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt ausgebaut werden, die auch an die Politik „stringente Empfehlungen“ geben werde.

    Da sehnt man sich schon nach einer anderen Regierung als Hüterin von Bürger- und Verbraucherrechten. Aber wenn ich mir die Beckstein/Westerwelle/Krings – Opposition ansehe, dann habe ich doch eher das Gefühl, dass die das noch krasser und radikaler können. Und auch machen werden.

    10. Mai 2005