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: Bestätigt: Polizei kontrolliert Briefe in Hamburg
: Bestätigt: Polizei kontrolliert Briefe in Hamburg Die Meldung wurde jetzt bestätigt, wie tagesschau.de mitteilt: Polizei kontrolliert Briefe in Hamburg
Mitarbeiter des Landeskriminalamtes haben in Hamburg Briefe kontrolliert, die möglicherweise von G8-Gegnern stammen. Wie die Post am Vormittag bestätigte, haben Polizisten in einem Briefzentrum eine nicht genannte Anzahl von Schreiben überprüft. Hierzu habe es einen richterlichen Beschluss gegeben. Ob die Ermittler G8-Gegnern auf die Spur kommen wollten, konnte der Sprecher nicht sagen.
[…]
Den Berichten zufolge wird vor allem die Post aus einigen so genannten Szene-Stadtteilen wie Hamburg-Altona oder dem Schanzenviertel kontrolliert. Hier gab es zu Beginn des Monats auch Razzien gegen militante G8-Gegner. Wie es weiter hieß, sollen mit der Aktion unter anderem mögliche Bekennerbriefe an die Medien frühzeitig abgefangen werden. Angeblich begleiten LKA-Beamte sogar Postbedienstete bei ihren Touren. Sie sollen dabei Briefe direkt aus dem Beutel entnommen haben und sie direkt der Briefkontrolle übergeben haben, bevor sie in die Verteilung gelangten.
Weitere Berichte:
R‑Archiv: »G 8« Leserbriefschreiber im Visier?
Netzeitung: «Jedes Maß verloren»: BKA fängt Post von G8-Gegnern ab. -
: Verantwortung in der Informationstechnologie
: Verantwortung in der Informationstechnologie Peter Glaser im Blog der Technology Review über Verantwortung in der Informationstechnologie: Falsche Maschinenstürmer.
Was bleibt aus dem ganzen Gedächtnisgemenge, ist: Wir haben gegen ein Schwinden von Verantwortung anzukämpfen. Anlässlich der Konferenz „Datenschutz und Datensicherheit“ in Berlin forderte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, eine „Ethik der Informationsgesellschaft“: „Wir müssen Wertentscheidungen treffen über die Frage, was dürfen, was wollen wir machen?“ Der Nukleartechnik oder der Gentechnologie werden die Fragen seit langem gestellt, viel zu selten der Informationstechnologie. „Laßt mich in Ruhe mit euren Gewissensbissen“, hatte 1945 der Kernforscher Enrico Fermi allen Einwänden von Kollegen gegen den Bau der Atombombe entgegengehalten, „das ist doch so schöne Physik.“
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: Netzpolitik-Interview zur Verschärfung der Hackerparagraphen
: Netzpolitik-Interview zur Verschärfung der Hackerparagraphen Das Gesetz zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität wird wohl heute Nacht im Bundestag trotz grosser Kritik am sogenannten „Hackerparagraphen“ ohne Änderungen beschlossen. Ich hab dazu ein kurzes Interview mit Andreas Bogk vom Chaos Computer Club geführt, welche Auswirkungen dieses Gesetz haben könnte.
netzpolitik.org: Der Bundestag beschliesst heute Nacht einen Regierungsentwurf zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität. Worum geht es da?
Andreas Bogk: Es werden einige längst überfällige Lücken geschlossen, um strafrechtlich besser gegen Probleme wie Phishing und Denial-of-Service-Attacken vorgehen zu können. Dies geschieht in internationaler Koordination, nach den Vorgaben der Cybercrime Convention. Leider schießt jedoch die Gesetzesvorlage des Kabinetts weit über dieses Ziel hinaus, es werden auch legitime Sicherheitsinteressen von Bürgern und Organisationen durch eine zu breit gefaßte Strafrechtsverschärfung gefährdet.
netzpolitik.org: Wo liegt das konkrete Problem?
Andreas Bogk: Das Problem liegt darin, daß der neu vorgesehene §202c auch die Herstellung, die Verbreitung und das Sich-Verschaffen von IT-sicherheitsrelevanten Werkzeugen unter Strafe stellt. Problematisch ist hier, daß eine Abgrenzung zwischen legitimen Werkzeugen, die Administratoren zur Sicherung der eigenen Systeme verwenden, und solchen, die von Kriminellen zum Einbruch in Rechner verwendet werden, schwierig ist: diese sind nämlich schlichtweg identisch.
netzpolitik.org: Wieso brauchen denn Administratoren diese Werkzeuge?
Andreas Bogk: Sie benötigen sie, um die von ihnen eingesetzte Software auf Sicherheitslücken zu testen, oder auch ganz generell, um Probleme in ihren Systemen zu beheben. Ein Beispiel sind sogenannte Netzwerk-Sniffer: sie werden oft zur Problembehebung in Computernetzen eingesetzt, weil sie die übertragenen Datenpakete analysieren helfen. Auf der anderen Seite kann man mit genau demselben Werkzeug auch die Übertragung unverschlüsselter Paßwörter belauschen. Man kann das Problem vielleicht mit einer Analogie verdeutlichen: der §202c ist, als würde man die Herstellung, Verbreitung und das Sich-Verschaffen eines Hammers verbieten, wenn dieser überwiegend zu kriminellen Zwecken verwendet werden soll, wie beispielsweise, um bei einem Einbruch eine Tür einzuschlagen. Man sieht deutlich, daß da ein Abgrenzungsproblem existiert, und der Hersteller des hammers Gefahr läuft, sich vor Gericht rechtfertigen zu müssen, und eventuell sogar beweisen, daß er den Hammer zur zum Einschlagen von Nägeln gebaut hat.
netzpolitik.org: Nun argumentieren Politiker, „Für Juristen seien die Tatbestände klar umrissen und verständlich“. Warum schafft der Gesetzestext Deiner Meinung nach keine Rechtssicherheit?
Andreas Bogk: Nun, es gibt durchaus Juristen, wie den Würzburger Strafrechtsprofessor Erich Hilgendorf, die genau diese klare Abgrenzung in Zweifel ziehen. Und wenn sogar Juristen sich in diesem Punkt nicht einig sind, dann ist es mit der Rechtssicherheit für den einfachen Bürger nicht besonders gut bestellt.
netzpolitik.org: Es ist ja relativ ungewöhnlich, dass ein Regierungsentwurf im Bundestag ohne Änderungen durchkommt und zwei Oppositionsfraktionen auch noch zustimmen. Gab es nicht genug Kritik im Vorfeld?
Andreas Bogk: Das ist in der Tat sehr überraschend, da eine breite Front von Betroffenen, sowohl aus der Hacker-Szene, als auch aus der Wirtschaft, vor den Folgen einer solchen Rechtsprechung warnte. Ich halte es für ein ausgesprochenes Armutszeugnis der Demokratie, wenn die Legislative, wie in diesem Fall, von der Exekutive geschriebene Gesetze einfach ohne Änderungen durchwinkt, vorliegende Bedenken unter den Tisch kehrt, und sogar eine Debatte durch geschickte Terminwahl vermeidet.
netzpolitik.org: Welche Auswirkungen könnte dieses Gesetz für Freie Software haben?
Andreas Bogk: Gerade im Bereich von Sicherheitswerkzeugen wird dieses Gesetz drastische Folgen haben. Entwickler Freier Software können das Risiko eines Strafprozesses in der Regel nicht eingehen, selbst wenn die Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang besteht. Das bedeutet, daß die Entwicklung entsprechender Werkzeuge stark gehemmt wird, was wiederum Folgen auf die Verfügbarkeit solcher Werkzeuge hat. Letzten Endes werden also an IT-Sicherheit interessierte Einzelpersonen in den Untergrund gedrängt. Wo dann der Nachwuchs für die IT-Sicherheit hierzulande herkommen soll, bleibt fraglich. Besonders drastisch ist die Bedrohungslage für den Einzelnen aufgrund der Tatsache, daß der Wortlaut des neu zu errichtenden §202c auch in den Paragraphen §303b übernommen werden soll. Auf diesen verweist §129a, der bekannte Terrorismusparagraph. Und da die Wortwahl sehr umfassend ist, und nahezu jedes Programm, das Daten verändern kann, unter §303b fällt, muß also jeder Entwicker Freier Software befürchten, demnächst als Terrorist eingestuft und hausdurchsucht zu werden.
netzpolitik.org: Freie (Linux-) Distributionen wie Debian bieten ja normalerweise einen bunten Strauss an Sicherheitstools. Könnte das Gesetz Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von freien Distributionen in Deutschland haben?
Andreas Bogk: Auch die Freien Distributionen werden ja von Einzelpersonen erstellt und gewartet, und in der Regel von kleinen Firmen vertrieben. Beide können sich das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung nicht leisten, so daß schon von einem „chilling effect“ und einer Abnahme der Verfügbarkeit auszugehen ist. Alternativ könnten speziell für Deutschland Distributionen erstellt werden, denen es dann aber an den Werkzeugen zur ordnungsgemäßen Absicherung gegen Einbrüche fehlen würde.
netzpolitik.org: Der Bundestag beschliesst wohl heute Nacht (vermutlich ohne Debatte) das Gesetz. Ist es dann durch oder muss es noch in den Bundesrat?
Andreas Bogk: Das Gesetz muß noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dieser hat ja bereits in einer Stellungnahme erklärt, unsere Bedenken, insbesondere gegen §202c, zu teilen. Es ist zu hoffen, daß der Bundesrat das Gesetz in dieser Fassung ablehnt, und dann der Vermittlungsausschuß für die dringend notwendigen Korrekturen sorgt.
netzpolitik.org: Was kann jetzt noch getan werden, um negative Auswirkungen für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu verhindern?
Andreas Bogk: Vermutlich ist es bereits zu spät, um die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag zu verhindern, da ja nicht nur die Koalition, sondern mit der FDP und den Grünen die beiden großen Oppositionsparteien im Rechtsausschuß ihre Zustimmung erklärt haben. Ein übriges tut die unangemessene Eile, die es verhindert, bei den Abgeordneten noch über die Folgen des Gesetzes angemessen aufzuklären. So bleibt es uns nur, den Bundesrat zu ermutigen, zu seiner Stellungnahme zu stehen und diese umzusetzen.
netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview.
Weitere Infos und Links zu dem Gesetz finden sich hier: Hacker und Administratoren werden zu Terroristen?
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: Republikanische Vesper: Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht!
: Republikanische Vesper: Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht! Nächste Woche Donnerstag, den 31. Mai, veranstaltet die Humanistische Union im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin eine „Republikanische Vesper“ zum Thema Vorratsdatenspeicherung: „Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht!“
Die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten als Abschied vom Kommunikationsgeheimnis
Es klingt harmlos und vernünftig: Nachdem immer mehr Straftaten mit moderner Kommunikationstechnik vorbereitet und begangen werden, will der Staat jetzt nachrüsten. Künftig sollen alle Verbindungsdaten für Telefone, Handys und Internetzugänge für ein halbes Jahr gespeichert werden. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, könne so die Aufklärung erheblich verbessert werden.
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: Bundesregierung glaubt: Wahlcomputer sind sicher
: Bundesregierung glaubt: Wahlcomputer sind sicher Heute im Bundestag informiert über eine Antwort der Bundesregierung zu einer kleinen Anfrage der Linksfraktion bezüglich des Einsatzes von Wahlcomputern: Bundesregierung: Kein umfassender Einsatz von Wahlcomputern geplant.
Da gibt es tolle politische Prosa, wie dieser hier:
Obwohl sie der Überzeugung ist, dass Wahlcomputer „hinreichend manipulationssicher“ sind, plant die Regierung den verstärkten Einsatz dieser Geräte nicht: Die Entscheidung über die Anschaffung und den Einsatz von Wahlgeräten liege bei den Städten und Gemeinden, das Innenministerium entscheide nur über die Bauartzulassung für Wahlgeräte bei Bundestags- und Europawahlen.
Warum sollte die Bundesregierung auch den Einsatz planen, wenn sie nicht zuständig ist?
Die Sicherheit der Geräte werde durch organisatorische Maßnahmen wie etwa Kontrollen und Überprüfungen bei der Vorbereitung der Geräte zur Wahl sowie die Möglichkeit, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können, gewährleistet. Zudem sei die Fälschung einer Wahl „strafbewehrt“, was gegenüber Manipulationen präventiv wirke. Bislang seien Manipulationen an Wahlcomputern in Deutschland weder festgestellt, noch behauptet worden. Dennoch überprüfe die Bundesregierung derzeit die Bundeswahlgeräteverordnung auf Novellierungsbedarf.
Viel dazu gelernt haben sie nicht von der Kritik an Wahlcomputern.
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: Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen
: Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen Tolles Interview in der Süddeutschen Zeitung von gestern mit dem ehemaligen Innenminister Burkhard Hirsch: „Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen“.
sueddeutsche.de: Welchen Eindruck macht der CDU-Politiker auf Sie?
Hirsch: Ich fürchte, dass Herr Minister Schäuble den Blick für die Realität verloren hat. Er respektiert nicht den Geist der Verfassung, sondern testet ihre Belastbarkeit.
sueddeutsche.de: Wie meinen Sie das?
Hirsch: Es ist doch erstaunlich, dass er gleich eine ganze Serie von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes missachtet oder umdeutet. Beginnend mit dem Großen Lauschangriff, über das Luftsicherheitsgesetz, der Rasterfahndung, bis hin zum europäischen Haftbefehl. Aktuell ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig zur heimlichen Überwachung privater Computer, die er einführen will. Dazu wird es höchstwahrscheinlich eine Verfassungsbeschwerde geben müssen zur geplanten Vorratsdatenspeicherung.
Wenn der Minister alle seine Pläne durchsetzen könnte, dann hätten wir eine andere Republik. Wenn er das will, dann sollte er sein Amt einem anderen überlassen.
[…]
sueddeutsche.de: Warum stellen Sie diese Frage nicht den Konservativen?
Hirsch: Die SPD hat ja den Glauben an die Grundwerte noch nicht ganz verloren. Der Konservative glaubt dagegen, der Staat kann nicht böse sein, weil er ja der Staat ist. Niemand bestreitet, dass dem Staat Grenzen gesetzt werden müssen. Aber sobald sie mit einem Konservativen über eine konkrete Grenze reden wollen, wird er ausweichen. Aber die Frage bleibt wichtig: Wo liegt die Grenze, ab der der Staat nicht mehr handeln darf?
[Danke Torsten]
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: Der schmale Grat zum Überwachungsstaat
: Der schmale Grat zum Überwachungsstaat Gestern kam im Deutschlandfunk ein ausführlicher Bericht über: „Moderne Technik und Datenschutz – Der schmale Grat zum Überwachungsstaat“.
Mit dem Protest gegen die Volkszählung 1987 trat der Schutz persönlicher Daten in das öffentliche Bewusstsein. Dabei war die Überwachung vor 20 Jahren noch vergleichsweise harmlos. Inzwischen durchleuchtet der Staat den Bürger umfassend, doch regt sich nur wenig Widerstand.
Auf jeden Fall interessant zu hören. Die MP3 ist hier.
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: Grundrecht auf Internetfreiheit?
: Grundrecht auf Internetfreiheit? Der Tagesspiegel verkündete eben in einer Vorabmeldung, dass die grosse Koalition ein „Grundrecht auf Internetfreiheit“ plant: Der Tagesspiegel: Aufnahme eines Rechts auf Freiheit im Internet in den Grundrechtekatalog geplant.
„Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen“, begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. „Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit.“ In welcher Weise sich das im Grundgesetz wiederfinden soll – ob als eigenes neues Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses – ist nach Wiefelspütz noch offen. Darin stimmt auch Göbel zu. „Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt“, konstatiert der CDU-Mann, „wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie“.
So sehr ich ein solches Grundrecht befürworte, bin ich aber skeptisch. Und zwar, weil es von dieser grossen Koalition eingeführt werden soll, die bei (fast) allen internet-relavanten Gesetzgebungen die Grundrechte der Bürger abbaut. So klingt das fast wie ein Witz. Aber ich bin gespannt auf die Diskussion. Die wir gerne konstruktiv mitführen werden. Und was Wolfgang Schäuble dazu sagt, der wie kein anderer in dieser Koalition den Abbau der Internetfreiheiten forciert.
Der grösste Witz ist daher auch die Begründung, weshalb man das braucht: Damit man besser die Online-Durchsuchung legalisieren kann!
„Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der in der großen Koalition umstrittenen online-Durchsuchung – muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Damit liegt Göbel hier auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausgeweitet sehen will, um die online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern. Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. „Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt“, sagt er. Die Modernisierung sei über die online-Durchsuchung hinaus dringend nötig.
Update: Der Artikel ist online: Freiheit im Internet als Grundrecht.
„Kafkaesk“, wie Ralf es in den Kommentaren schrieb, trifft die Argumentation ziemlich gut.
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: Nie wieder falsch parken – Null Toleranz bei Innerer Sicherheit?
: Nie wieder falsch parken – Null Toleranz bei Innerer Sicherheit? Also das mit den Falschparkern geht überhaupt nicht, darum „Null Toleranz bei Innerer Sicherheit?“ So Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer öffentlichen Rede, die es bei Youtube zu bewundern gibt. Die Rede war Teil der Wahlkampf-Abschlussveranstaltung der Berlin CDU zur Abgeordnetenhauswahl 2006. im Und überhaupt diese ganze Videoüberwachung: „Das sind aber Dinge, darüber darf man nicht diskutieren, die muss man einfach machen.“
[via]
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: Kleine Chronik der Überwachung beim Deutschlandfunk
: Kleine Chronik der Überwachung beim Deutschlandfunk Der Deutschlandfunk beschäftigte sich am Samstag mit „Eine Chronik der Neugier“:
Telefonüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner – der Gesetzgeber lässt sich zahlreiche Werkzeuge einfallen, um viele Bürger zu durchleuchten, um wenige Gefahrenträger aufzudecken. Kritiker sorgen sich indes um den Umgang mit dem dabei anfallenden Datenwust. Computer und Kommunikation stellte dazu eine kleine Chronik zusammen.
Dazu gibt es auch die MP3.
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: CCC-Sommercamp, die zweite
: CCC-Sommercamp, die zweite Neben Markus, der etwas eher dran war, habe ich gerade auch meine Beiträge für das CCC-Camp eingereicht: Neben dem Panel zu „23 ways to fight for your rights“ mit Markus und Wetterfrosch sind nun noch im Angebot: „Internet Identity“ mit Udo Neitzel, „Privacy and Web 2.0“ mit Constanze Kurz sowie ein Aktivistentreffen der entstehenden Datenschutz-Bewegung. Besonders letzteres dürfte spannend werden, da haben anscheinend gerade eine Reihe von Leuten die gleiche Idee gehabt. Ich freu mich auf jeden Fall jetzt schon auf das Camp.
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: BKA-Ermittler fahnden im Biergarten
: BKA-Ermittler fahnden im Biergarten Die Taz berichtete gestern über Berliner Ermittlungspannen im Rahmen der G8-Razzia: BKA-Ermittler fahnden im Biergarten. Dazu gehörten eine falsche Hausnummer, ein Vorwarnung vom Meldeamt per Post, ein gefundener GPS-Peilsender und das hier:
Hanebüchen auch die Argumentationskette bei einem vierten Durchsuchungsbefehl. Darin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, an einem vor wenigen Monaten verübten Brandanschlag auf das Berliner Unternehmen Dussmann beteiligt gewesen zu sein. Das Indiz für diese Annahme: Der Beschuldigte hätte im Internet mal nach „Dussmann“ recherchiert. Dussmann unterhält unter dem gleichen Namen eines der größten Bücherkaufhäuser der Stadt.
Wenn erstmal moderne Ermittlungsmethoden wie die Online-Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung funktionieren, dann werden solche Fehler sicherlich nicht mehr gemacht…
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: Netzpolitik-Podcast: Iconset für Datenschutzerklärungen
: Netzpolitik-Podcast: Iconset für Datenschutzerklärungen Matthias „Wetterfrosch“ Mehldau hatte gestern bei netzpolitik.org eine frühe Alpha-Version eines „Iconset für Datenschutzerklärungen“ vorgestellt. Wir haben dazu jetzt einen sieben Minuten langen Podcast erstellt, wo wir die Idee genauer beschreiben. Hier ist die MP3. Kommentare bitte im Originalbeitrag schreiben.
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: Iconset für Datenschutzerklärungen
: Iconset für Datenschutzerklärungen Datenschutzerklärungen sind meist langatmige Texte, deren Kernaussagen sich nicht unbedingt leicht erschließen lassen. Webdienste werden international genutzt. Persönliche Daten werden in immer komplexeren Strukturen gespeichert und verarbeitet. Aber wer liest schon die Datenschutzerklärung, geschweige denn AGBs?
Um als Webseiten-Anbieter im Dschungel der eigenen Datenspeicherung dem Nutzer einfach erklären zu können, mit welchen seiner Daten wie umgangen wird, schlage ich vor, ein Iconset zu entwickeln.
Dieses sollte möglichst alle allgemeinen Datenfelder und Verarbeitungsschritte enthalten, darf aber natürlich auch nicht zu umfangreich werden, damit es nicht mehr Unübersichtlichkeit schafft, als es aus dem Weg räumen will.
Vorschläge für weitere Felder oder vielleicht auch Kürzungen können gerne in die Kommentare geschrieben werden. z.B. fehlt noch ein gutes Symbol für „Kontoverbindung“.
Hiermit seien auch ersteinmal alle Typografen und Typogräfinnen aufgerufen, sich mit der Simplizität der Vektor-Symbole auseinander zusetzen und vielleicht sowas wie einen gemeinsamen Stil zu etablieren.
Vorläufiger Höhepunkt sollte dann in naher Zukunft einmal ein kleiner Webservice sein, mit dem sich einfache Schaubild-Websites erstellen lassen, die die Datenschutzerklärung visuell ansprechend darstellen und als Textform auch in mehreren Sprachen übersetzt. Wenn sich jemand für die Programmierung berufen fühlt, kann er oder sie sich gerne melden.

Das „Iconset for Data-Privacy Declarations“ v0.1 als PDF.
Das ganze steht natürlich unter einer CC BY-Lizenz.
Update: Es wird noch ein SVG zum bearbeiten geben. Und hier ist ist ca. 7 Minuten langer Podcast als MP3 zum Thema, der die Idee mal genauer beschreibt.
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: Politiker freuen sich: Mit Web 3.0 in die Vollüberwachung
: Politiker freuen sich: Mit Web 3.0 in die Vollüberwachung Wenn die CSU-nahe Hans-Seidel-Stiftung in Brüssel mit Politikern über „Die Zukunft des Internet – Web 3.0 als Chance für den Wirtschaftsstandort Europa“ diskutiert, dann klingt das erstmal spannend. Und die Pressemitteilung dazu liefert auch gleich nette Beispiele. Da wäre z.B. Erika Mann von der SPD:
Als Internetnutzerin der ersten Stunde und Visionärin bezeichnete sich Erika Mann. Das Internet entwickle sich evolutiv, d.h. es gebe keine stufenweisen, sondern fließende Übergänge. Für sie birgt Web 3.0 große Möglichkeiten für die zukünftige Datenanalyse, die beispielsweise auch für die Verbrechensbekämpfung oder Terroristenfahndung nutzbringend sein werden. Die analytische Qualität der Daten würde verbessert, was substantiell auch mehr Sicherheit bringen dürfte. Als Vorbedingung müssten jedoch die Gesetzgebung entsprechend angepasst und Standards im Bereich von Sicherheit und automatischer Bewertungen von Daten gesetzt werden.
Ich bin mir ja nicht sicher, ob man dieser CSU-nahen Pressemitteilung trauen kann, die Frau Mann von der SPD zitiert. Aber falls da doch was dran ist, wird es bald Zeit für „Stasi 3.0“-Schablonen.
[via]
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: Danke, Deutsche Post
: Danke, Deutsche Post Heute morgen klingelte das Telefon und eine freundliche Frauenstimme war am anderen Ende. Sie hätte Post für uns erhalten, die nach Kontoauszügen aussehen würden. Nur dass sie keine Nachbarin war, sondern in der Oranienburger Strasse 6x ihre Büro hatte – einige hundert Meter entfernt von uns. Und namentlich nichts mit uns zu tun hatte. Glücklicherweise konnten wir dank des Anrufes die Post schnell abholen. Und tatsächlich waren alle Kontoauszüge unserer Firma der letzten zwei Monate in dem Brief drin. Der korrekt an uns adressiert in der Tucholskystr. 48 war. Danke Deutsche Post – das ist schon eine Meisterleistung gewesen. Sicher noch zu übertreffen. Man hätte die Post auch nach Aachen an irgendwen schicken können. Oder noch woandershin.
Und man fängt an zu überlegen, ob man der Deutschen Post überhaupt noch irgendwas sensibles anvertrauen kann. Anscheinend nicht.
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: Heimlicher Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel?
: Heimlicher Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel? de.internet.com zitiert aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung einen Passus aus der Dienstvorschrift zur Online-Durchsuchung. Dass daraus die Durchsuchung privater PCs verstanden sein soll, sollte ja lediglich ein Missverständnis gewesen sein. Das Zitat der HAZ, was aus Kreisen des Innenausschusses im Bundestag kommen soll, klingt aber nicht nach Missverständis:
„das heimliche Beobachten und sonstige Aufklären des Internet, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel“.
*
Der „heimliche Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel“ klingt für mich nicht wirklich überzeugend als Missverständnis. Es zeigt höchstens von einer mangelnden Technikkompetenz der beteiligten Politiker und ihrer Mitarbeiter in der Verwaltung.
* Das ergebe sich aus dem Wortlautprotokoll der Sitzung vom 25. April, in der der Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche (CSU) aus der Dienstanweisung vorgelesen hat. Das Protokoll hab ich nicht gefunden, vielleicht weil es eine nicht-öffentliche Sitzung war.
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: Peter Schaar im Stern-Interview
: Peter Schaar im Stern-Interview Der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar wurde vom Stern interviewt: „Jeder hat etwas zu verbergen“.
Herr Schaar, macht Ihnen die derzeitige Debatte um die Verschärfung der Sicherheitsgesetze Angst?
Ja. Ich fürchte um unseren Rechtsstaat. Er droht sich selbst die Grundlage zu entziehen, indem er seine Offenheit verliert und die Rechte seiner Bürger immer weiter einschränkt. Meine größte Sorge ist die Tendenz, immer stärker in die Privatsphäre einzugreifen. Gerade im Kampf gegen den Terrorismus werden die Grenzen immer mehr verlagert. Es geht um das in ihrer Summe Maßlose der Eingriffe, die diskutiert und teilweise auch realisiert werden.
Und zur Vorratsdatenspeicherung:
Ist denn nicht genau geregelt und beschränkt, wer an diese Daten herankommt?
Allein dadurch, dass es diese Daten gibt, entstehen neue Begehrlichkeiten. So ist die Film- und Musikindustrie sehr daran interessiert, Raubkopierern auf die Spur zu kommen. Meine Vermutung ist: Wenn diese Daten später genutzt werden, wird es in den allerwenigsten Fällen um Terrorismus oder schwere Straftaten gehen, sondern vor allem um Urheberrechtsverletzungen, etwa in Onlinetauschbörsen.
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: „Freiheitsredner“ informieren über den Wert der Privatsphäre
: „Freiheitsredner“ informieren über den Wert der Privatsphäre Die kleine Plattform Freiheitsredner.de ist gestern nach etwas Vorlaufzeit offiziell online gegangen:
Ab heute können Schulen, Universitäten und Vereine ein Netzwerk Freiwilliger in Anspruch nehmen, die ehrenamtliche Vorträge über den Wert der Privatsphäre anbieten. Die „Freiheitsredner“ wollen vermitteln, welche Bedeutung überwachungsfreie Räume für uns und unsere Gesellschaft haben, wie groß die „Bedrohung“ durch Kriminalität wirklich ist und wieviel Sicherheit Überwachung tatsächlich bewirken kann. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite Freiheitsredner.de.
Ich hab mich schon eingetragen und Ralf dürfte für die Region Bremen drin stehen. Macht mit und vergrössert die Basis der Beteiligten.
Dazu gibt es auch eine Pressemitteilung.
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: Kollateralschäden der Vorratsdatenspeicherung
: Kollateralschäden der Vorratsdatenspeicherung Am Samstag kümmerte sich die Sendung „Markt und Medien“ des Deutschlandfunks um die Kollateralschäden der Vorratsdatenspeicherung: Medien befürchten löchrigen Informantenschutz.
Um Anschläge islamistischer Terroristen zu verhindern werden in Deutschland immer neue Überwachungsmaßnahmen beschlossen und auch die Anti-Terror-Datei ermöglicht es Geheimdiensten und Polizei, Daten auszutauschen. Doch was mehr Sicherheit bringen soll, kann auf der anderen Seite auch Sicherheiten zerstören. Ein Bündnis von renommierten Medienverbänden fühlt sich durch die Änderung der Strafprozessordnung bedroht.
Hier ist die MP3 des Beitrages.