Datenschutz
-
: Campact-Kampagne gegen Bundestrojaner
: Campact-Kampagne gegen Bundestrojaner Die Attac-nahe Kampagnenplattform Campact hat eine Aktion gegen den Bundestrojaner gestartet.
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“ (Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht 1983)
Fordern Sie Innenminister Wolfgang Schäuble, Justizministerin Brigitte Zypries und die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen Volker Kauder, Peter Ramsauer und Peter Struck mit dem Auszug aus dem Volkszählungsurteil auf, die vom Bundesverfassungsgericht gezogene Grenze zu wahren. Schicken Sie ihnen die abgebildete E‑Card und den Appell!
Die gesammelten e‑Cards sollen dann später noch „bei einer öffentlichkeitswirksamen Aktion von Campact überreicht“ werden.
-
: Strafanzeige wegen Stasi 2.0‑Schäublone in Bayern
: Strafanzeige wegen Stasi 2.0‑Schäublone in Bayern Der Münchener Informatikstudent Thomas K. wurde bei einer Polizeikontrolle in Schwabing angehalten, sein Auto durchsucht und er wurde mit auf die Polizeistation genommen. Grund war eine „Stasi 2.0‑Schäublone“ auf seinem Auto. Darüber berichtet Jetzt.de: Schäublone auf dem Auto – Thomas im Visier der bayerischen Polizei.

Auch Thomas K. hatte sich die Schäublone ausgedruckt – „aus stillem Protest“, wie er sagt. Seit April 2007, als er das Bild in sein Auto klebte, hatte er nie Probleme. Er war wohl, wie man sagt, zur falschen Zeit am falschen Ort. Das Schäublekonterfei weckt das Interesse der Polizisten, vier Beamte im Ganzen. Es ging ihnen „um den Anfangsverdacht auf Beleidigung“, wie Markus Dengler, Mitarbeiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums, erklärt. Durch einen Anruf beim diensthabenden Staatsanwalt versicherten sich die Polizisten, dass dieser Tatbestand zumindest der Überprüfung bedürfe, es wird Anzeige erstattet, K.´s Bild beschlagnahmt. Einen Beleg erhält er nicht. Er muss mit auf die Wache. Für Thomas K. bedeutete dies drei Stunden Wartezeit. „Im Nachhinein finde ich das fast lustig, zum Glück hatte ich was zu lesen dabei“, sagt er nun. Eine Gelassenheit, die erstaunt, denn mittlerweile harrt die Anzeige, wie Polizeisprecher Markus Dengler bestätigt, bei der Münchner Staatsanwaltschaft ihrer Bearbeitung. Ob es zu einer weiteren Verfolgung oder gar einem Prozess kommt, ist derzeit noch unklar. Der stille Protest an der Fensterscheibe, in seiner öffentlichen Wirkung ist er nicht vom Protest im Internet zu unterscheiden. Damit könnte die Anzeige gegen Thomas K. zu einem Fall werden, der Tausende von Webseitenbetreibern zu potentiellen Straftätern werden lässt.
Mehr dazu gibt es auch bei Dataloo: Die Schäublone und die Meinungsfreiheit.
Auf der AK-Vorrat-Mailingliste wird gerade darauf hingewiesen:
Nach §194 StGB wird Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt, also nur, wenn Schäuble Strafanzeige erstattet. Die Verfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Die Staatsanwaltschaft darf daher kein Ermittlungsverfahren einleiten. Beleidigung ist kein Offizialdelikt.
Vielleicht sollte man darauf mal die Polizei hinweisen…
Update: Jetzt.de hatte leider den Klarnamen des Betroffenen veröffentlicht. Ich hab daraus den oben stehenden Text samt Klarnamen zitiert. Der Betroffene schrieb mir eine Mail, dass er lieber nicht mit der Geschichte für immer bei Google auftauchen möchte und ich habe ihn rausgenommen. Wenn Ihr seinen Klarnamen gebloggt habt, nehmt den auch bitte raus.
-
: „Pressefreiheit fängt auf Brüsseler Ebene an zu verdunsten“
: „Pressefreiheit fängt auf Brüsseler Ebene an zu verdunsten“ Mögliche Folgen der Vorratsdatenspeicherung diskutieren gestern auf der Fachtagung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland der Brüsseler Korrespondent Detlef Drewes, Stephan Wels von Panorama, sowie Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der im Programm angekündigte Unionspolitiker Norbert Geis, war hingegen auf dem Panel nicht zu sehen. Anscheinend war niemand aus der Grossen Koalition bereit, sich der Diskussion zu stellen. Etwas verwunderlich, weil die üblichen Verdächtigen normalerweise keinem Mikrophon ausweichen, was ihnen für kurze Statements für die Medien vor die Nase gehalten wird.
Im Mittelpunkt stand vor allem die Frage, ob nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch ausreichender Informanten- und Datenschutz zu gewährleisten sei. Nach den Ausführungen von Detlef Drewes kann die Antwort darauf nur ein klares „Nein“ sein. So berichtete der Korrespondent, der in Belgien bereits sein einiger Zeit unter der Vorratsdatenspeicherung leidet, dass ihm bei Europol mittlerweile jenseits der Pressestelle jeglicher Kontakt versagt worden sei. Allgemein herrsche in Brüssel mittlerweile eine Atmosphäre „in der Journalisten mit größter Skepsis und Anfeindungen begegnet wird“. Als Beispiel führte er an, dass er gar nicht mehr in der Lage sei, zum Thema Kinderpornographie zu recherchieren, da eine Rückleitung an den Provider bereits dazu führt, dass er sich strafbar machen würde. Ebenso habe ihm ein Informant vom flämischen Block – der ihm früher Informationen über rechtsextreme Parteien in Deutschland lieferte – mitgeteilt, dass er ihn nie wieder anrufen solle.
Derartige Konsequenzen fürchtet auch Stephan Wels von Panorama, räumte aber ein, dass man sich mit dieser Thematik in der Panorama Redaktion das erste Mal vor ein paar Wochen für einen Bericht befasst habe.
Bezeichnend ist es für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass die Ausweitung der Vorratsdatennutzung zur Gefahrenabwehr und für die Geheimdienste bereits in den Referentenentwurf aufgenommen wurde. Sie nannte dies eine „Frechheit“ die veranschauliche, welche Befugnisausdehnungen in diesem Fall noch hinzu kommen könnten. Bedenklich findet sie im Besonderen, dass es schwierig sei, die Bürger dafür zu interessieren und es der Koaltion deshalb möglich sei, sich so viel herauszunehmen.
Weitere Aspekte der Diskussion lassen sich im Heise-Artikel „Vorratsdatenspeicherung als Bedrohung für das soziale Netz“ nachlesen:
Die für diese Woche im Rechtsausschuss des Bundestags angesetzten Anhörungen zum Gesetzesentwurf allgemein und zur Vorratsdatenspeicherung im Besonderen bezeichnete die Liberale nicht als reine Pro-Forma-Sache. Sie hoffe, dass an einzelnen Stellschrauben wie dem Informantenschutz bei Abhöranordnungen allgemein noch Änderungen erfolgen könnten. Eine Aufschiebung der Verpflichtungen zur Verkehrsdatenprotokollierung bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgrund einer Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie sei aber unrealistisch, da es trotz Demonstrationen gegen die zunehmende Überwachung „keinen Aufschrei in weiten Teilen der Bevölkerung gibt“. Erst, wenn sich Bürger einzelne Verhaltensweisen der Behörden nicht mehr erklären können, dürfte mehr öffentliche Aufmerksamkeit entstehen. Aber dann sei es zu spät, da einmal geschaffene Ermittlungsbefugnisse nicht mehr zurückgenommen würden.
Auch die Taz berichtet: Auch Seelsorge gegen Datensammelei.
Das größte Bedenken der Medienvertreter: Potenzielle Informanten, die den Redaktionen Insiderwissen zutragen wollen, ohne ihre Identität preiszugeben, könnten das Vertrauen in die ihnen zugesagte Anonymität verlieren und ihre Information lieber für sich behalten. Denn wenn der Autor eines Insiderbeitrags ins Visier der Staatsanwaltschaft gerät, können zukünftig dessen sämtliche elektronische Kommunikationen offengelegt werden – und zwar rückwirkend bis zu einem halben Jahr. Da der Gesetzentwurf „einen spürbaren Quellenschutz für Journalisten verweigert“, so Fiedler, werde ein Kernbereich der Pressefreiheit angegriffen.
-
: BSI angezeigt wegen Hackertool-Paragrafen
: BSI angezeigt wegen Hackertool-Paragrafen Nach der Ankündigung einer Selbstanzeige wegen der Unklarheiten darüber, was mit dem neuen 202c StGB noch legal ist und was nicht, hat nun TecChannel eine Strafanzeige gegen den Verantwortlichen für die Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingereicht. Begründung: Das BSI bietet auf der BOSS-CD u.a. den Password-Cracker „John the Ripper“ an.
Die Staatsanwaltschaft in Bonn (Sitz des BSI) hat nun zwei Möglichkeiten:
Der Anzeige wird NICHT stattgegeben, weil das BSI nach Meinung der Staatsanwaltschaft keine strafbare Handlung begeht
Der Anzeige wird STATTGEGEBEN, und die Ermittlungen gegen Unbekannt werden aufgenommen, weil der Verdacht besteht, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt.In beiden Fällen ergibt sich für TecChannel.de und alle anderen seriösen Internetseiten sowie Sicherheitsexperten eine weitaus bessere Rechtssicherheit:
-
: Video: Planet unter Beobachtung
: Video: Planet unter Beobachtung Alexander Svensson hat aus den Schätzen der Prelinger Collection einen Clip zur Vorratsdatenspeicherung zusammengestrickt: Planet unter Beobachtung. Und der ist klasse:
Im Internet Archive liegt die Video-Datei in den beiden Formaten „256Kb MPEG4 (6.8 MB)“ und „QuickTime (65 MB)“.
Der Clip eignet sich prima zum weiterdistributieren durch Blogs und Foren. Damit kann man auch gut auf die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung hinweisen, die kommenden Samstag in Berlin stattfindet.
Die Prelinger-Collection findet sich im Internet Archive und bietet viel freies Material für Remixe.
-
: Weitere Tor-Razzia in Deutschland
: Weitere Tor-Razzia in Deutschland In Düsseldorf ist der Betreiber eines Tor-Anonymisierungs-Servers Nachts von der Polizei besucht worden und seine Computer wurden beschlagnahmt. Er wird verdächtigt, in einem Forum über ein mögliches Bombenattentat auf ein Ministerium geschrieben zu haben. Hat er natürlich nicht, das lief über seinen Tor-Server und wurde von jemandem anderen geschrieben. Die ganze Story findet sich hier:
Die Aktion führt leider dazu, dass er seinen Service einstellt: Tor madness reloaded.
The consequences: I’ve shut down my Tor-server. I can’t do this any more, my wife and I were scared to death. I’m at the end of my civil courage. I’ll keep engaged in the Tor-project but I won’t run a server any more. Sorry. No.
Der Server wurde übrigens nicht beschlagnahmt. Zeigt einiges von der IT-Kompetenz der ermittelnden Polizei und des Staatsschutzes.
-
: BKA-Gesetz und Schäubles Weltbild
: BKA-Gesetz und Schäubles Weltbild Die ZEIT hat heute eine schöne Analyse des BKA-Gesetzentwurfs, der vor kurzem an die Öffentlichkeit gelangt war. Es geht hier nämlich um viel mehr als den Bundestrojaner. Deutlich wird, dass immer mehr die prozessualen Hürden (Richtervorbehalt etc.) für schwerwiegende Eingriffe aufgeweicht werden sollen. Lesen!
Ausserdem: Im Handelsblatt ein erhellender Bericht über eine Grundsatzrede von Wolfgang Schäuble, in der sein gesamtes angstbesetztes Weltbild deutlich wird. Irgendwer hat ihm offenbar erzählt, dass es sowas wie „second life“ gibt, er hat es nur mal wieder missverstanden.
Die technischen Probleme der Sicherheitsbehörden sind in Schäubles Augen aber nur die eine Seite des Problems. Dazu kommt eine „tiefer gehende gesellschaftspolitische Implikation“, und die hat mit der Virtualität als solcher zu tun. Mit der Möglichkeit, ein „second life“ zu führen, herausgelöst aus der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Wertgefüge. Diese Möglichkeit scheint dem gläubigen Konservativen Schäuble zutiefst unheimlich zu sein.
Was folgert er daraus in seiner skurrilen Logik? Der größte Feind der offenen Gesellschaft ist angeblich nun die Offenheit:
Irgendwann sei ein Punkt erreicht, wo die „von realen Menschen programmierte virtuelle Welt Macht über Menschen in unserer Mitte“ gewinnt, sagt Schäuble. An diesem Punkt „wird die absolute Offenheit des virtuellen Raums zur Gefahr für die offene Gesellschaft und ihre Verfassung als freiheitlicher Demokratie.“
Ob er wohl auch Angst davor hat, dass die ganzen e‑Government-Projekte des BMI Macht über seine Bürokraten gewinnen könnten und kleine Bürokraten-Avatare aus den Rechnern kriechen und sein Ministerium übernehmen? Der Mann ist langsam nicht mal mehr als Science-Fiction-Grusel-Autor zu gebrauchen.
-
: Die Festplatte ist der Inbegriff von Privatheit
: Die Festplatte ist der Inbegriff von Privatheit Spiegel hat ein Interview mit dem früheren Innenminister Gerhart Baum zur Online-Durchsuchung: „Die Festplatte ist der Inbegriff von Privatheit“.
SPIEGEL ONLINE: Sie sind im Frühjahr gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil es das Ausspähen von Computern erlauben soll. Was spricht denn gegen eine Ausweitung der technischen Abhörmethoden auf Computer?
Baum: Die Festplatte ist der Inbegriff der Privatheit. Der Erfolg der vergangenen Wochen war auch ohne Online-Duchsuchung möglich. Da stellt sich doch die Frage: Ist das Instrument überhaupt notwendig? Ist es praktikabel? Das bezweifeln viele Fachleute. Das technische Verfahren hängt längst aufs engste mit der verfassungsmäßigen Beurteilung zusammen. Das hat nicht zuletzt der Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts bei seiner Verhandlung am 10. Oktober gezeigt.
SPIEGEL ONLINE: Ist Ihnen die jetzige Debatte zu technisch?
Baum: Zu oberflächlich. Die grundrechtlichen Fragen werden fast vollständig ausgeklammert. Die Bundesregierung selbst hat in dem anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht selbst erklärt, es handele sich bei der Online-Durchsuchung um einen schweren Eingriff in die Grundrechte.
SPIEGEL ONLINE: Konkret bedeutet das …?
Baum: Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.
-
: Heimat ist, wo meine Festplatte liegt
: Heimat ist, wo meine Festplatte liegt Die FAZ berichtet über die Online-Durchsuchung: Heimat ist, wo meine Festplatte liegt.
Dass es nun dramatisch anders ist, verdeutlicht auch ein Erwachen jener Generation, die Datenschutz für die Folklore eines vergangenen Jahrhunderts zu halten schien. Aus den unbeschwerten Blumenkindern auf der Datenwiese sind kritische Bürger geworden. Heimat ist für sie da, wo ihre Daten sind. Sie wissen, dass ihr Nutzerverhalten Intimitäten offenbaren würde, gegen die die Auskünfte von Tagebuch, Kontoauszügen und Briefen selbst in der Summe armselig sind.
[…]
Constanze Kurz wie Simitis zeigen sich dabei ausgerechnet gegen jene Verfahrensvorkehrung skeptisch, die in der derzeitigen Diskussion als Reservekarte im Ärmel des Rechtsstaats steckt und darauf wartet, als Trumpf gezogen zu werden. Gemeint ist der Richtervorbehalt bei Ermittlungen. Die Entscheidung eines unabhängigen Richters, so die gemäßigten Befürworter einer Online-Durchsuchung, könne die Rechtsstaatlichkeit und die Unverletztheit der Bürgerrechte garantieren.Gegen diesen Kompromissvorschlag verweist Constanze Kurz auf die banale Praxis der Amtsstuben, die als Produkt von Desinteresse und Arbeitsüberlastung deutlich die mangelnde Einzelprüfung spiegele. Noch schlimmer berichtete es das Freiburger Max-Planck-Institut 2003 und verblüffte die Öffentlichkeit mit der Tatsache, dass die Richter einerseits nahezu jeden Antrag auf Überwachung durchwinkten und andererseits entgegen der klaren Rechtslage nur in 27 Prozent der Fälle die Betroffenen nachträglich informiert würden.
-
: Mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung
: Mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung Im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung wird ja gerne von nur 10–12 Fällen pro Jahr gesprochen, die man damit verfolgen will. Natürlich alles nur schlimmer Terrorismus. Wenn man sich Änderungswünsche der Unions-regierten Bundesländer im Bundesrat zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations-überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ vom 29.5.2007 anschaut, liest man was anderes:
Als mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung sind weiter zu nennen:
- die Fälschung von Zahlungskarten (hier stehen sämtliche Tatphasen – von der Datenerlangung über die Herstellung von Falsifikaten bis hin zu deren Gebrauch – in direktem Zusammenhang mit der elektronischen Datenver-arbeitung. Die Tatbegehung findet international organisiert unter Nutzung modernster Technologien auf dem Gebiet der EDV statt)
– der gesamte Bereich der organisierten Kriminalität, z.B. Geldwäsche, Ter-rorfinanzierung, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung bzw. Drogenhandel
– der Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Das Betäti-gungsfeld der Islamisten im Internet reicht dabei von der Radikalisierung, Rekrutierung, Missionierung und Spendengeldsammlung bis hin zur Bil-dung von Netzwerken und der Bereitstellung bzw. dem Herunterladen von Bombenbauanleitungen, Bekennervideos und Videobotschaften.)
– der Bereich der Internetkriminalität bzw. der Bekämpfung von Kinderpor-nografie
– der Bereich der Produkterpressung (Androhung der Vergiftung von Le-bensmitteln) bzw. der Erpressung von Großbetrieben und Konzernen (z.B. Bahn, Luftfahrtunternehmen).Für den Anfang nicht schlecht, das hätte man sicher noch ausbauen können. Der Änderungsantrag fand im Bundesrat keine Mehrheit. Aber irgendwie entlarvt er die aktuelle Unions-Rhetorik in Sachen Online-Durchsuchung schon ein wenig.
[Vielen Dank an Kai K., der das gefunden und uns zugeschickt hat.]
-
: Wall Street und die chinesische Überwachung
: Wall Street und die chinesische Überwachung Die Hedge Fonds von der Wall Street investieren offenbar massiv in chinesische Überwachungssysteme, die anhand der Auswertung von Cybercafes die Anfänge von Protesten erkennen sollen:
Wall Street analysts now follow the growth of companies that install surveillance systems providing Chinese police stations with 24-hour video feeds from nearby Internet cafes. Hedge fund money from the United States has paid for the development of not just better video cameras, but face-recognition software and even newer behavior-recognition software designed to spot the beginnings of a street protest and notify police.
Das Thema beschäftigt mittlerweile wohl den US Congress.
Via Privacy.org.
-
: NSA 2.0 – Domestic Spying
: NSA 2.0 – Domestic Spying Die EFF hat eine neue Kampagne gestartet, die die Bestrafungsmöglichkeit von noch nach US-Recht illegalen Handlungen fordert.

Der US-Kongress soll demnächst entscheiden, ob private Institutionen strafrechtliche Immunität bekommen, wenn sie staatlichen Behörden bei der Spionage behilflich sind. Wenn US-Bürger also durch Spionage geschädigt würden, könnten sie die jeweiligen privaten Einrichtung dafür nicht mehr verklagen. Relevant ist diese Entscheidung auch für den jüngsten Fall, bei dem AT&T wahllos die Kommunikation vieler Amerikaner mitschnitt.

Bei einem Immunitätserlass wäre auch die Möglichkeit verloren, den AT&T‑Fall näher zu untersuchen. Man würde nicht mehr feststellen können, welche Informationen für wen ausgewertet wurden. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf einen sehr guten Artikel im Rolling Stone hinweisen, der beschreibt, wie sich die Mischung aus privaten und staatlichen Interessen verselbstständigen kann, wenn demokratische Mechanismen ausgehebelt werden.
-
: Fluggastdaten sollen an Bundespolizei übermittelt werden
: Fluggastdaten sollen an Bundespolizei übermittelt werden Wenn man die Daten schonmal für die USA erhoben hat, kann man sie doch auch zweitverwerten. Dazu gibt es einen neuen Entwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes, wie „Heute im Bundestag“ berichtet: Fluggastdaten sollen an Bundespolizei übermittelt werden.
Berlin: (hib/SUK) Wer künftig per Flugzeug über die Schengen-Außengrenzen in die Bundesrepublik einreist, muss damit rechnen, dass seine Daten an die Bundespolizeidirektion übermittelt werden. Angaben wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Reisedokuments oder Flugnummer sollen nach dem Willen der Bundesregierung „unverzüglich“ an die Bundespolizei übermittelt werden, sobald der Check-in der Fluggäste für den betreffenden Flug geschlossen ist. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat (16/6292).
Darin heißt es, dass nicht von allen Flügen Daten übermittelt werden sollen, sondern nur in Fällen, in denen die Übermittlung „ausdrücklich verlangt wird“. So könnten Flugstrecken, die nach den behördlichen Erkenntnissen häufiger als andere für illegale Einreisen genutzt werden, gezielter überprüft werden. Die Übermittlungspflicht gelte für alle Fluggäste und differenziere nicht nach deren Staatsangehörigkeit. Die Luftfahrtunternehmen müssten ihre Fluggäste über die elektronische Übermittlung der Daten informieren, heißt es in dem Entwurf. Bei den Unternehmen würden die Daten 24 Stunden nach ihrer Übermittlung gelöscht.
Zur Begründung schreibt die Regierung, der Gesetzentwurf diene der Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Rates und werde dazu führen, dass mehr Zeit für die grenzpolizeiliche Überprüfung von Flugpassagieren zur Verfügung stehe. Die Übermittlung der Fluggastdaten sei ein „wichtiges Instrument zur Verbesserung der Einreisekontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung“. Außerdem ergebe sich daraus ein „Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung“. Zudem sei gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, weil die EU-Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt worden seien. Bei einer weiteren Verzögerung drohen nach Angaben der Regierung „Klage und Verurteilung zu Strafzahlungen“.
Unklar ist, wann die Daten bei der Bundespolizei gelöscht werden.
-
: Was noch so passierte
: Was noch so passierte Heise: Amerikanische Handelskammer in Deutschland kritisiert Datenhunger der USA.
Nach Einschätzung der Wirtschaftsvereinigung, die als bilaterale Wirtschaftsvereinigung nach eigenen Angaben 3000 Mitglieder in den USA und Deutschland vertritt, geraten immer mehr deutsche Unternehmen mit Amerikageschäft in das Dilemma, eine Vielzahl von Daten in die USA übermitteln zu sollen – obwohl deren Transfer nach deutschen und europäischen Vorschriften unzulässig sei. Dies stelle eine Belastung des transatlantischen Handels dar.
Gulli: Rentner wird seit neun Monaten der Volksverhetzung verdächtigt.
Ein 76 Jahre alter Rentner rief das Sorgentelefon der Zeitung ‚Märkische Allgemeine’ (kurz: MAZ) an um sich lediglich über Glasscherben auf Rad- und Fußwegen in seinem Stadtteil in Brandenburg zu beschweren. Am 30. November führte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei dem Rentner in Hohenstücken durch. Der Mann erfährt, ihm würde Volksverhetzung zur Last gelegt werden. Man erhebt ihm gegenüber den Verdacht, er wäre seit zehn Jahren der Urheber von Briefen mit nationalsozialistischem Gedankengut. Briefe in denen unter anderem Juden und die USA verunglimpft werden. Auch soll er Symbole verfassungswidriger Organisationen aufgemalt und in einige Umschläge Glasscherben gesteckt haben, die er dann angeblich an die ansässige Jüdische Gemeinde, die Deutsche Bank und andere Organisationen geschickt hat. Glasscherben. Höchstwahrscheinlich nicht dieselben Scherben von denen er am Telefon sprach.
Pro-Linux: Schweizer Studenten werden Microsoft-Steuer los .
Das Neptun-Programm, das allen Schweizer Universitätsangehörigen vergünstigte Laptops anbietet, gibt die Geräte nun auch ohne Windows ab.[…] Bisher wurden alle Geräte ausschließlich mit Windows geliefert. Für die an Windows nicht Interessierten bedeutete dies zumindest unnötige Mehrkosten oder schlimmstenfalls eine unerwünschte Förderung eines Monopolisten. In der demnächst beginnenden Verkaufsphase hat sich das geändert. Nun können die meisten Geräte ohne Windows bestellt werden und sind dadurch um 125 sFr. (ca. 75 EUR) günstiger. Selbst die Windows-Anwender können davon profitieren, da sie über ihre Hochschule unter Umständen eine kostenlose Windows-Lizenz bekommen. Das Angebot ohne Windows wurde nach Angaben des Blogs erst aufgrund der fortgesetzten Forderung der Studentenorganisation »theAlternative.ch« realisiert. Die Organisation setzt sich für freie Software, Open-Access-Publikationen und andere Ideen ein, die eine »nachhaltige digitale Welt« zum Ziel haben.
Telepolis: Von wegen 99,9 %.
Um die angebliche Harmlosigkeit der geplanten Online-Durchsuchung zu belegen, verweist BKA-Chef Ziercke immer wieder gern darauf, dass angeblich 99,9 % der Bevölkerung gar nicht von dieser Maßnahme betroffen wären. In Wirklichkeit ist jeder, der WLAN und/oder ein Windows-Betriebssystem nutzt, potentiell einem erheblichen Risiko ausgesetzt – auch und gerade wenn er kein Terrorist ist. Und das, was die Behörden bei Personen, von denen sich später herausstellt, dass sie keine Terroristen sind, über Unregelmäßigkeiten beim Steuernzahlen, beim Kopieren von Medien oder an justiziablen Aussagen über Politiker finden, kann potentiell zu Strafverfahren führen.
Heise: IBM tritt OpenOffice-Community offiziell bei.
Schon seit geraumer Zeit entwickelt IBM intensiv an OpenOffice weiter, ließ aber eigene Erweiterungen und Codeverbesserungen nicht ins Open-Source-Projekt einfließen. Ab sofort beteiligt sich IBM aktiv am Open-Source-Projekt und will eigene Erweiterungen am Code des freien Office-Pakets einbringen.
Heise: OSI segnet GPLv3 als Open-Source-Lizenz ab.
Im Rahmen ihrer letzten Vorstandssitzung hat die Open Source Initiative (OSI) die GNU General Public License Version 3 (GPLv3) offiziell als Open-Source-Lizenz akzeptiert. Die Organisation ist Hüterin der Open Source Definition und führt in dieser Rolle eine Liste zertifizierter Open-Source-Lizenzen.
Tagesschau: RFID-Technik soll Strichcode ersetzen – Karstadt führt Funkchips im Verkauf ein.
Karstadt setzt als erster Einzelhändler in Deutschland die neue Radiofrequenz-Technik RFID im Verkauf ein. In der Düsseldorfer Warenhaus-Filiale werden Jeans mit Hilfe der Funk-Etiketten verkauft. Karstadt-Chef Peter Wolf kündigte an, dass im Herbst kommenden Jahres alle Warenhäuser in der Herrenmode-Abteilung mit den neuartigen Etiketten ausgestattet werden sollen. Die RFID-Chips sollen langfristig den Strichcode ersetzen. Karstadt erhofft sich von der Technologie Millioneneinsparungen.
de.niternet.com: Scharfe Überwachung in Mumbais Internet-Cafés.
Benutzer von über 500 Internet-Cafés in der indischen Metropole Mumbai müssen künftig genaue Online-Kontrollen über sich ergehen lassen. Wie örtliche Medien meldeten, setzt die Polizei bald Tastatur-Überwachungsprogramme, so genannte Keylogger, ein. Diese erfassen alle Eingaben und geben sie gegebenenfalls an die Behörden weiter.
Spiegel: Datenmaut für Internet-TV.
Die Debatte über die Frage, ob Serviceprovider Datenmaut für breitbandige Internet-Inhalte verlangen dürfen, verschärft sich wieder. Das US-Justizministerium ist dafür – und könnte einen Trend setzen. Aus Kundensicht wäre das nicht witzig: Multimediale Dienste könnten deutlich teurer werden.
Futurezone: Erster „Fair Music“-Award verliehen.
Im Rahmen der Ars Electronica wurde erstmals mit dem „Fair Music Award“ gerechte Behandlung im Musikbusiness ausgezeichnet.Mit dem neu geschaffenen „Fair Music Award“ wurden am Samstag Tonga.Online, female:pressure, Freibank Music Publishing und Extraplatte ausgezeichnet. Sie hätten „gezeigt, dass Fairness im Musikbusiness möglich ist“, so der Leiter des Music Information Center Austria [mica], Peter Rantasa, bei der Verleihung. Die „Fair Music“-Initiative zielt auf gerechtere Bedingungen und Entlohnung der Musiker ab.
Futurezone: Die „Rasterfahndung“ des FBI.
Das FBI hat bei seinen Ermittlungen gegen Terror-Verdächtige auch zahlreiche Informationen über deren Umfeld gesammelt, berichtet die „New York Times“. Manche Personen könnten über die „Link Analysis“ auch unverschuldet ins Visier geraten sein.
Rabenhorst: Totalüberwachung zum Kaffee.
Das nach Presseberichten die drei im Sauerland verhafteten Männer, die von der Gneralbundesanwaltschaft der sogenannten „Islamic Jihad Union“ zugerechnet werden, mit Kontaktpersonen über gekaperte WLAN-Verbindungen und abgespeicherte E‑Mail Entwürfe in Ordnern bei Webnmail-Providern kommuniziert haben sollen (was an die Kofferbomben-Terrorlaien erinnert), wozu dann ein Mitglied des Trios ein 80 Kilometer entferntes Internetcafe aufgesucht hatte, wurde und wird von Innen- und Sicherheitspolitikern wie Kauder, Beckstein & Co. als Argument für Befugnisse zur Online-Durchsuchung benutzt, die so dringend nötig sei, um im Wettkampf mit den irregulären Kämpfern der Terrorzellen bestehen zu können.
ZDF: Berlin-Direkt über Online-Durchsuchungen mit Wolfgang Bosbach und Jürgen Trittin im Interview.
Der Streit um die Online-Durchsuchungen hat seit den versuchten Terroranschlägen in Deutschland an Schärfe gewonnen. Im Streitgespräch zwischen dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Union, Wolfgang Bosbach und Jürgen Trittin, dem ehemaligen Umweltminister der Grünen, plädiert Bosbach für eine Online-Durchsuchung. „Wir dürfen keine Schutzlücken haben“, warnt Bosbach. Trittin spricht sich gegen die Bundestrojaner aus. „Ich glaube, dass hier an dieser Stelle eine Lücke konstruiert wird“, sagt Trittin.
ZDF-Mediathek: Video Interview mit Constanze Kurz.
Handelsblatt: Politik mit Tunnelblick.
Die Bundespolitik wollte in der neuen Hauptstadt Berlin weltoffener und bürgernäher werden. Doch eineinhalb Jahrzehnte nach ihrem Umzug vom Rhein an die Spree schotten sich die Abgeordneten jetzt stärker von der Wirklichkeit ab. Außerhalb des Regierungsviertels sind die meisten der 614 Abgeordneten Fremde – ohne Ortskenntnis und Bezug zur Hauptstadt.
Ich begrüsse ja, was andere befürchten: Privatsender fürchten „Expansion“ von ARD und ZDF im Internet.
MAPLight.org Campaign Widgets Track Presidential Money Race.
Today MAPLight.org, a nonprofit that illuminates the connection between money and politics, released free widgets that allow anyone to track presidential fundraising on their own blogs, social media sites, and personal Web sites. „We’re making political fundraising more transparent,“ said MAPLight.org Executive Director Dan Newman. „As presidential candidates compete in what will surely be the most expensive election campaign in U.S. history, we want to make it easy to see the huge amounts of money candidates received from private contributors.“
-
: Lambsdorf für Online-Durchsuchung (bei eindeutige Gesetzesgrundlage)
: Lambsdorf für Online-Durchsuchung (bei eindeutige Gesetzesgrundlage) Der FDP-Ehrenvorsitzender Otto Graf Lambsdorff hat sich im Hamburger Abendblatt für Online-Durchsuchungen bei einer rechtlichen Grundlage vergleichbar mit dem Lauschangriff ausgesprochen: „Politik muss beweglicher werden“.
ABENDBLATT: Aber wie? Beim Thema Online-Durchsuchung zum Beispiel sagt Westerwelle strikt Nein und stellt sich selber neben SPD und Grüne.
LAMBSDORFF: Ich glaube, dass wir dieses hundertprozentige Nein vor dem Hintergrund der Entwicklung nicht durchhalten. Vor allem nicht nach der jüngsten Verhaftung von drei mutmaßlichen Attentätern. Wir sollten aber auch die ausufernden und völlig unkontrollierten Vorstellungen des Bundesinnenministers Schäuble nicht akzeptieren.
ABENDBLATT: Sondern?
LAMBSDORFF: Ich kann nicht voraussagen, wie die Debatte ausgeht. Aber wir brauchen eine eindeutige Gesetzesgrundlage, sonst sollten wir die Finger davon lassen.
ABENDBLATT: Sie meinen Beschränkungen, wie sie beim Aufheben des Post- und Fernmeldegeheimnisses auch schon existieren?
LAMBSDORFF: Genau. Die Online-Durchsuchung ist gesetzlich mindestens gleichzusetzen mit dem Lauschangriff. Vergessen wir aber nicht, dass es ein Patentrezept gegen Terrorismus nicht gibt. -
: Schäuble-Suche
: Schäuble-Suche Lustige Idee der Jusos aus Herford:

-
: Die Gefahren hochwertiger Erdfernerkundungssysteme
: Die Gefahren hochwertiger Erdfernerkundungssysteme Bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses ging es gestern um das geplante Satellitendatensicherheitsgesetz(SatDSiG). Das Gesetz ist vor allem für die Infoterra GmbH relevant, welche die kommerzielle weltweite Vermarktung der Daten übernommen hat, die von dem deutschen Satelliten Terra SAR‑X erzeugt werden. Nach Regierungsangaben sind alle leistungsfähigen Satelliten auf US-Bauteile angewiesen, deren Export die USA von nationalen gesetzlichen Regelungen abhängig gemacht hat, die auf entsprechende Sicherheitsinteressen Rücksicht nehmen. Folglich hat man in Deutschland erkannt, dass man diesbezüglich vielleicht auch Sicherheitsinteressen besitzt. Zumindest mit der Nutzung von – per Flugzeug erhobenen- Erdfernerkundungsdaten dürfte man ja spätestens seit dem G‑8‑Gipfel in Heiligendamm vertraut sein.
Heise: Geodatenschutzgesetz gefordert
Der Entwurf sieht konkret vor, dass jedes von deutschem Boden aus betriebene hochwertige Erdfernerkundungssystem vom Staat zu genehmigen ist. Die Betreiber müssen prüfen, ob es sich bei einer Kundenanfrage um eine mögliche Gefährdung der Sicherheitsinteressen handelt. Kriterien sind etwa der Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden, das angefragte Zielgebiet oder die gewünschte Zeitnähe. Ergibt die Kontrolle, dass möglicherweise Sicherheitsaspekte betroffen sind, ist eine Weitergabe der Daten nur mit Zustimmung der Behörden erlaubt. Der Diensteanbieter muss ferner sämtliche Anfragen protokollieren und die entsprechenden Daten auf Anfrage der Sicherheitsbehörden herausgeben.
Was der Entwurf hingegen unbehandelt lässt, sind einerseits Datenschutzaspekte und andererseits die „private Erdfernerkundung“ mit Hilfe ausländischer Anbieter. Der Vertreter von Google bezeichnet den Gesetzesentwurf deshalb zurecht als Insellösung. Nicht viel anders steht es wohl um das von Datenschützern geforderte Geodatenschutzgesetz.
Aus der Stellungnahme von Thilo Weichert, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein(ULD)
Schon wegen der praktizierten Veröffentlichung durch internationale Anbieter von Satellitenbildern über das Internet ist ein absolutes Verbot voraussichtlich nicht durchsetzen. Dies wäre für einen angemessenen Persönlichkeitsschutz wohl auch nicht erforderlich. Doch müssten insbesondere im Hinblick auf die geometrische und die zeitliche Auflösung präzise, für Anbieter wie Betroffene berechen- und einschätzbare normative Festlegungen gemacht werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit eines Widerspruchsrechtes eingeräumt werden, wenn besondere persönliche Gründe dazu führen, dass durch die allgemeinen normativen Vorgaben ein ausreichender Persönlichkeitsschutz im konkreten individuellen Fall nicht gewährleistet werden können. Schließlich lassen sich gesetzlich die zulässigen Zwecke bei der Weitergabe (dem Verkauf) und der Nutzung persönlichkeitsrechtlich sensibler Daten beschränken.
Der Gesetzesentwurf zum Download(pdf)
-
: Schützt die Schreibtische?
: Schützt die Schreibtische? n‑tv zitiert Kurt Beck, der sich jetzt offener für Online-Durchsuchungen ausspricht, und zwar weiter als bisher von der SPD kommuniziert wurde:
„Die SPD wird ja dazu sagen, wenn die Union sich dazu bequemt, die rechtsstaatlichen Voraussetzungen, wie sie für jede Hausdurchsuchung und jede Telefon-Abhör-Aktion vorgeschrieben sind, auch zu akzeptieren.“
Damit dürfte die Union bald ihr Ziel erreicht haben, die SPD mit (rechtstattlich-unsinnigen) Maximalforderungen vor sich her zu treiben. In der Politik ist es ja eine gerne praktizierte Taktik, möglichst viel zu fordern und sich dann auf das runterhandeln zu lassen, was man auf jeden Fall durchsetzen möchte.
Ein lustiges Verständnis von Computern und ihren Anwendungen hat auch wieder mal Dirk Niebel von der FDP in demselben Artikel gezeigt:
FDP-Generalsekretär Dirk Niebel wandte sich sowohl gegen die Online-Durchsuchung als auch gegen eine Registrierungspflicht bombenfähiger Chemikalien. Das geheime Ausspähen privater Festplatten sei „ungefähr so, wie wenn Sie heimlich einen Schreibtisch durchsuchen“.
Gut möglich, dass er schon einen Computer zum arbeiten nutzt. Vielleicht kann ihm ja mal einer von der FDP erklären, dass viele Menschen Computer auch schon für andere Dinge nutzen und in ihr Privatleben integriert haben?
-
: Kritik an digitalem Identitätsmanagement
: Kritik an digitalem Identitätsmanagement Ich war letzte Woche bei der Ars Electronica in Linz und durfte dort einen Vortrag halten zum Thema „Internet Identity – Bug oder Feature des Web 2.0?“. ORF Futurezone hat mich anschließend interviewt, und das gab eine ganz gute Zusammenfassung meiner wichtigsten Thesen.
Passend zum Thema hat Stefan Brands von Credentica, der seit Jahren in der IdM-Forschung eine Autorität ist, gerade eine umfassende Zusammenstellung der Kritik an OpenID in sein Blog gestellt. Sehr lesenswert – selbst mir war die Problematik so geballt noch nicht klar.
-
: Online-Durchsuchung: Schützenhilfe aus den USA
: Online-Durchsuchung: Schützenhilfe aus den USA Der Kölner Stadt Anzeiger tickert über den dpa-ots-Service eine Aussage des innenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,Hans-Peter Uhl (CSU): Festnahmen von Terrorverdächtigungen gehen auf Online-Durchsuchungen von US-Geheimdiensten zurück.
Demnach geht die Festnahme der drei Terrorverdächtigen auf Online-Durchsuchungen der amerikanischen Geheimdienste zurück. Das ist ja äusserst praktische Schützenhilfe zur rechten Zeit, um das Thema Online-Durchsuchung wieder zugunsten der Union in die richtige Bahn zu lenken.
„Die ursprünglichen Impulse gingen von Pakistan aus. Dort wurden die Erkenntnisse durch nachrichtendienstliche Überwachung gewonnen. Glücklicherweise haben wir Informationen von amerikanischen Nachrichtendiensten bekommen, die uns geholfen haben, diese potenziellen Massenmörder rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Die USA brauchen von uns nicht gebeten werden. Die machen das, was sie für sich richtig halten.“
Weiter wird Uhl zitiert:
„Die Position der SPD ist unhaltbar. Der Staat muss gerüstet sein. Jedes weitere Zuwarten ist schädlich und eigentlich nicht zu verantworten. Der amerikanische Geheimdienst macht das; die anderen Geheimdienste machen es. Und Deutschland wird es auch machen, weil die SPD noch vor dem Verfassungsgerichtsurteil beidrehen wird. Sie kann gar nicht anders.“
Da die USA wohl über ihr Echelon-System die Mailkommunikation überwacht hat, wissen wir ja, was nach der Vorratsdatenspeicherung als nächster Vorschlag von der Union kommen wird: Die Überwachung der Kommunikationsinhalte. Mit derselben Argumentation wird das problemlos zu schaffen sein. Damit kann man auch Folter legitimieren,
Taz: CDU will Terrorcamper einsperren.
Bürgerrechtler werfen der CDU vor, die angespannte Stimmung für ihre parteipolitischen Zwecke auszunutzen. „Derzeit lässt sich in der Debatte leider auf fatale Weise Druck aufbauen“, sagt Frank Rosengart vom Chaos Computer Club (CCC). Dabei hat er nichts dagegen, dass „Herr Schäuble die Rechner beschlagnahmt, die als Server für die Foren religiös motivierter Bombenbastler dienen“. Anders sehe dies allerdings aus, wenn der Innenminister beabsichtige, private Computer zu durchsuchen. „Wir bleiben auch in dieser schwierigen Situation dabei, dass dies einen grundgesetzwidrigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.“
Süddeutsche Zeitung: Kommentar: Weniger Rechtsstaat durch Onlinedurchsuchung.
Jeder Sicherheitspolitiker gibt zwar gerne zu, dass sich der Staat Grenzen setzen muss. Aber praktisch gibt es diese Grenzen nicht mehr, sie sind in den vergangenen Jahren ständig weiter durchlöchert worden. Und dort, wo es sie noch gibt, werden sie offenbar umgangen: Die Regierungspolitik hat keine Schwierigkeiten damit, Erkenntnisse zu verwerten, die von ausländischen Nachrichtendiensten mit Mitteln erlangt wurden, die in Deutschland verboten sind. Auf diese Weise finden auch erfolterte Informationen in Deutschland Verwendung. Mit Informationen, die vom US-Geheimdienst per Computer-Durchsuchung erlangt wurden, dürfte es sich genauso verhalten. Das ist Pontius-Pilatus-Politik.
Nichts ist unmöglich – ein Motto für rechtsstaatliche Politik ist das nicht. Es ist Zeit, endlich (und mit der Verve, mit der die Online-Durchsuchung gefordert wird) zu überlegen, wo die Grenze liegen muss. Als vor 40 Jahren die Telefonüberwachung eingeführt wurde, war sie nur bei vier schweren Delikten erlaubt; heute gleicht die Liste einer Rundreise durchs Strafgesetzbuch. In den Antworten auf Fragen der SPD hat das Bundesinnenministerium zweierlei zugeben müssen: Dass sich bei einer Online-Durchsuchung die Privatsphäre nicht vernünftig schützen lässt. Und dass der Inhalt eines Computers online verändert werden kann – also Schriftstücke eingepflanzt werden können, die vorher nicht da waren. Das beeinträchtigt die Beweistauglichkeit von Online-Erkenntnissen.
Süddeutsche Zeitung: Brieftauben im Netz.
Laut Medienberichten haben die Terrorverdächtigen zunächst über einen Webmail-Dienst miteinander kommuniziert. Sie haben aber keine E‑Mails verschickt, sondern diese im Entwurfsordner gespeichert und über ein gemeinsames Passwort den Zugang geregelt. Diese Idee hat aber keinerlei Auswirkungen auf das Zugriffsrecht der Ermittler. Tatsächlich ist es bereits heute so, dass nach dem Telekommunikationsgesetz und die Telekommunikations-Überwachungsverordnung E‑Mail-Konten und Mailserver überwacht werden dürfen. Nach einem Richterbeschluss müssen die Provider der Staatsanwaltschaft Zugang zu den Postfächern gewähren und die gesamten Daten der E‑Mail-Kommunikation an die Staatsanwaltschaft weitergeben. So ist das laut Medienberichten auch Falle der festgenommenen Terrorverdächtigen
de.internet.com: Mehr als zwei Drittel für stärkere Überwachung des Internet.
Kurz nach der Festnahme von drei Terrorverdächtigen in Nordrhein-Westfalen fühlt sich die große Mehrheit weiterhin sicher in Deutschland, stimmt aber trotzdem für mehr Überwachung. In einer heute in Köln vorgestellten Umfrage für die ‚Tagesthemen’, erhoben von Infratest Dimap unter 1.000 Bundesbürgern, sagen 81 Prozent, dass sie sich alles in allem sicher in Deutschland fühlen. Das sind fast ebenso viele wie im Juli dieses Jahres (84 Prozent), als diese Frage zum letzten Mal gestellt wurde. Nur 18 Prozent fühlen sich derzeit eher unsicher im Land.
Dass das Internet stärker überwacht werden müsse, meinen dennoch 67 Prozent. Die Zustimmung zur Online-Durchsuchung auf Privatcomputern ist durch die geschürte Terrorhysterie im Laufe dieser Woche gestiegen. Waren am Montag und Dienstag im ARD-DeutschlandTrend noch die Hälfte der Bundesbürger (50 Prozent) der Ansicht, dass der Einsatz der so genannten „Bundestrojaner“ auf privaten PCs zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung prinzipiell erlaubt sein sollte, so sind es nach den Festnahmen der Terrorverdächtigen 58 Prozent. 36 Prozent, so das Ergebnis der Blitzumfrage von Donnerstag, dagegen finden, die Online-Durchsuchungen mit „Bundestrojanern“ greife zu weit in die Privatsphäre. Am Montag und Dienstag waren es noch 47 Prozent.
Ich mach mir echt Sorgen, in welchem Staat wir landen werden, wenn tatsächlich mal ein Anschlag in Deutschland passieren sollte und eine richtige Hysterie ausbricht.