Kultur

Meme, Veranstaltungen, Kunst, Museen, Remixe, Musik, Internetphänomene, Computerspiele und Archive.

  • : Autorenschwund in der Wikipedia: Algorithmen als Ursache und Lösung?
    Das Objective Revision Evaluation Service (ORES) hat sogar ein eigenes <a href="https://meta.wikimedia.org/wiki/File:Objective_Revision_Evaluation_Service_logo.svg">Logo</a>
    Autorenschwund in der Wikipedia: Algorithmen als Ursache und Lösung?

    Mit Hilfe eines neuen Tools zur Evaluation von Editierungen in der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia möchte die Wikimedia Foundation, die gemeinnützigen Organisation hinter der Wikipedia, den seit mittlerweile fast zehn Jahre dauernden Rückgang an aktiven WikipedianerInnen stoppen. Am Wikimedia-Blog ist gar von „künstlicher Intelligenz“ und „Röntgenbrillen“ die Rede, die helfen sollen schlechte Änderungen (z.B. Vandalismus) besser von solchen Änderungen zu unterscheiden, die zwar vielleicht gut gemeint („good faith“), aber nicht nicht gut genug nach den Standards der Wikipedia sind. Auf diese Weise sollen Neulinge nicht mehr durch sofortiges und kommentarloses Rückgängigmachen ihrer Änderungen („revertieren“) verprellt sondern stattdessen bei ihren ersten Gehversuchen in der Wikipedia unterstützt werden.

    Maßgeblich beteiligt an der Entwicklung des etwas sperrig als „Objective Revision Evaluation System“ (ORES) bezeichneten Werkzeugs ist Aaron Halfaker. Bevor Halfaker als Senior Researcher zur Wikimedia Foundation gewechselt ist, forschte er an der University of Minnesota zum Autorenschwund in der Wikipedia. Gemeinsam mit seinen Co-Autoren war er einer der ersten, der Algorithmen – „Bots“ – für den Rückgang an menschlichen WikipedianerInnen mitverantwortlich machte.

    In dem Beitrag „The Rise and Decline of an Open Collaboration System: How Wikipedia’s Reaction to Popularity Is Causing Its Decline“ (Open Access Pre-Print PDF) belegen Halfaker und Kollegen, dass eine steigende Zahl automatisierter Revertierungen die Wahrscheinlichkeit verringert, dass Neulinge auch längerfristig in der Wikipedia mitarbeiten. Gleichzeitig ermöglichen es aber ebendiese Bots bei bis heute ständig wachsender Zahl an Artikeln Probleme mit Vandalismus, Werbung und Verfälschungen in Grenzen zu halten.

    Mit ORES soll jetzt also ein Algorithmus helfen ein Problem zu lösen, für das andere Algorithmen zumindest mitverantwortlich sind. Konkret sollen sich Bots in Hinkunft in ihrem Verhalten nach der Analyse von ORES richten und dementsprechend „sensibler“ auf gut gemeinte Änderungen reagieren. Ganz allgemein zeigen Halfaker und Taraborelli, Leiter der Wikimedia Forschungsabteilung, mit der ORES-Initiative ein gestiegenes Bewusstsein für die (auch: politische) Brisanz der algorithmischen Implementierung sozialer Regeln und Normen („algorithmic governance“, vgl. Müller-Birn et al. 2012). Im Blogeintrag zur Vorstellung von ORES führen sie dessen Entwicklung demnach auf „feministische Inspiration“ zurück und mahnen zur Vorsicht bei algorithmischer Problemlösung (meine Übersetzung):

    Auch wenn künstliche Intelligenz wahrscheinlich von entscheidender Bedeutung für die Lösung von Problemen in der Größenordnung der Wikipedia ist, kann die Abbildung subjektiver Einschätzungen in Algorithmen auch Menschen unterjochen und inhärente Voreingenommenheiten verschleiern.

    Aber selbst wenn es mit ORES gelingen sollte, zumindest die gröbsten Ecken und Kanten der bestehenden Bots etwas abzuschleifen, für andere Probleme wie zum Beispiel fehlende Diversität sind algorithmische Lösungen nicht in Sicht. Ähnliches gilt für das angespannte Verhältnis zwischen der (ehrenamtlichen) Wikipedia Community und den Hauptamtlichen in der Wikimedia Foundation. Auch hier werden bessere Algorithmen nicht wirklich weiterhelfen.

    18. Dezember 2015 28
  • : Urheberrecht auf gemeinfreie Bilder? Nächste Runde im Streit zwischen Wikimedia und Mannheimer Museum
    Logo von Wikimedia Deutschland
    Urheberrecht auf gemeinfreie Bilder? Nächste Runde im Streit zwischen Wikimedia und Mannheimer Museum

    Entstehen Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte durch das bloße Digitalisieren gemeinfreier Werke? Diese grundsätzliche Frage ist noch nicht höchstgerichtlich entschieden und jetzt Gegenstand eines Gerichtsverfahrens zwischen der Wikimedia Foundation, der Organisation hinter Wikipedia, und der Stadt Mannheim. Deren Klage betrifft, wie Christian Rickerts, Vorstand von Wikimedia Deutschland, in einem Blogeintrag erläutert „17 Fotos gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim, die auf Wikimedia Commons hochgeladen worden sind“.

    So ist zwar unstrittig, dass die urheberrechtliche Schutzfrist der fotografierten Werke abgelaufen und diese gemeinfrei sind. Der Rechtsstreit dreht sich aber darum, ob das Abfotografieren der Werke einen Lichtbildschutz im Sinne des § 72 UrhG von 50 Jahre ab Veröffentlichung begründet. Rickerts findet diese Position falsch und befürchtet eine „Fristverlängerung durch die Hintertür“:

    Schutzfristen sind allein dadurch legitimiert, dass sie enden. Nach Ablauf der Frist sollen Werke neu verwendet und in die kulturelle Teilhabe aller zurückgeführt werden können. Auch das gehört zur Absicht des Urheberrechts. Was nicht dazu gehört, ist eine Fristverlängerung durch die Hintertür. Insbesondere dann nicht, wenn es sich wie bei den Fotos im Auftrag des Museums um originalgetreue 1:1‑Abbildungen der Gemälde handelt.

    Betroffen vom Ausgang des Verfahrens sind klarerweise nicht nur Wikimedia-Wikis sondern auch andere Nachnutzer, die inzwischen die Bilder von Wikimedia Commons übernommen und auf ihren Seiten eingebunden hatten. Heise.de berichtet, dass auch Nachnutzer diesbezügliche Abmahnungen erhalten hätten. Angesichts der Rechtsunsicherheit bei der Verwendung digitalisiert-gemeinfreier Werke wäre also fast zu hoffen, dass der Rechtstreit letztlich höchstrichterlich entschieden wird. Ein ähnlich gelagerter Konflikt zwischen Wikimedia Foundation und der Londoner National Portrait Gallery wurde nämlich außergerichtlich beigelegt.

    24. November 2015 16
  • : Programm des 1. Netzpolitischen Abends in Wien: Netzneutralität, Medienkompetenz und EU-Datenschutz
    Programm des 1. Netzpolitischen Abends in Wien: Netzneutralität, Medienkompetenz und EU-Datenschutz

    npat-wien-successkid (1)In Berlin ist der Netzpolitische Abend des Digitale Gesellschaft e. V. bereits eine Institution, in Wien soll er bald eine werden. Das zumindest ist das Ziel einer bunten Gruppe netzpolitisch Interessierter, die am 3. Dezember zum 1. Netzpolitischen Abend AT im Wiener Metalab einladen. Das Konzept ist dem Berliner Vorbild entlehnt und umfasst drei kurze Vorträge mit anschließend-informellem Bier- und Matetrinken.

    Am 3. Dezember geht es ab 20 Uhr zu folgenden Themen los:

    • Tom Lohninger (@socialhack): Netzneutralität nach der EU-Verordnung
    • Meral Alkin-Hecke (@kigo): Digitale Medienkompetenz – die Plattform werdedigital.at
    • Andreas Krisch (@AndreasKrisch): Wie steht es um die EU-Datenschutzreform?

    Moderieren wird den 1. netzpolitischen Abend Barbara Wimmer von der Futurezone.

    Prinzipiell ist der erste Donnerstag im Monat für den Netzpolitischen Abend AT reserviert, nur der 2. Netzpolitische Abend wird feiertagsbedingt erst am Freitag, 15. Januar/Jänner stattfinden.

    23. November 2015 1
  • : mb21 vergibt Preise für herausragende Kinder- und Jugendmedienproduktionen
    mb21 vergibt Preise für herausragende Kinder- und Jugendmedienproduktionen

    mb21 ist der deutsche Multimedia-Preis für Kinder und Jugendliche. Bereits zum 17. Mal zeichnet er Medienproduktionen von jungen Menschen bis 25 Jahre aus. Dabei gibt er einen breiten Überblick über jugendliches Medienhandeln, deren Talente in der Nutzung von (Web-)Technologie und den Themen, die Kinder und Jugendliche im jeweiligen Jahr beschäftigen. Ein Stöbern im Archiv lohnt also, im Folgenden die Highlights aus netzpolitischer Perspektive im Jahr 2015:

    Neulandeuphonie

    Neulandeuphonie ist eine Installation, die auf allen angeschlossenen Rechnern auf Websites negative Begriffe durch positiv konnotierte Begriffe ersetzt. Außerdem werden sämtliche Bilder durch Katzenfotos ausgetauscht.

    Durch diese „künstlerische Verdichtung“, wie die jungen Entwickler bei der Preisvergabe betonten, möchten sie auf staatliche Zensur aufmerksam machen. Das Projekt wurde bei Jugend hackt entwickelt, der Code liegt bei github.

    The Touch Technology

    Juan Pablo Garcia Sossa möchte mit seiner Arbeit Kritik an der oberflächlichen „Selfie-Kultur“ üben. Wer sich lediglich vor der Kamera positioniert, wird nur sehr verpixelt dargestellt. Erst das gemeinsame, bewußte in Szene setzen mit hohem Körperkontakt führt zu einem scharfen Photo. Damit gibt der junge Künstler eine neue Dimension und Achtsamkeit in das schnelllebige Darstellen vor der Kamera. Und erhielt den Sonderpreis Medienkunst bei mb21 für seine Arbeit.

    Die Laudatio:

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    Streets of Berlin

    Omid Mirnour möchte mit seinem YouTube-Channel „Streets of Berlin“ Menschen, die sonst keine Stimme in der Gesellschaft haben, Aufmerksamkeit verschaffen. Dabei begegnet er Menschen auf der Straße auf Augenhöhe und gibt den Zuschauern damit tiefe Einblicke in Persönlichkeiten und Geschichten, die sonst nur erahnt werden können. „Streets of Berlin“ ist eines dieser Netzprojekte, die einem verdeutlichen, wofür Engagement für ein weiter freies Netz sich lohnt: Offenheit, Kreativität, Engagement.

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    Unser erstes „WRO – World Robot Olympiad“-Abenteuer

    Auch Kinder zeigen beim Wettbewerb schon Engagement für große Themen – der 10-Jährige Marcel und der 9‑Jährige Fynn bauten mit Lego-Mindstorms das Weltkulturerbe des Zeche-Zollvereins nach, „weil das geschützt werden muss […], und nur wenn man etwas kennt, spendet man auch“, so Fynn. Das ganze Gebäude ist natürlich an den richtigen Stellen bewegt, sehr detailliert und liebevoll umgesetzt und hat sowohl wegen des großen Engagements zum Thema als auch der Kreativität die Jury von mb21 überzeugt: ein wunderbares Beispiel, wie früh über lebensweltbezogene Themen (aus der Region) Technikbegeisterung entstehen (und gefördert) werden kann.

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    Im Archiv gibt es zahlreiche weitere spannende Projekte aus diesem und den letzten Jahren. Auch ein Besuch des rahmenden Kinder- und Jugend-Medienfestivals mit fast 4.000 Besuchern und Kinder- und Jugendangeboten in neun Stockwerken der Technischen Sammlungen lohnt sich – im November 2016 wieder.

    18. November 2015
  • : Digitale Arbeitsvermittlungsplattformen: Der Versuch einer strukturellen Bewertung
    Digitale Arbeitsvermittlungsplattformen: Der Versuch einer strukturellen Bewertung

    logowald-clickworker

    Online-Plattformen schießen in allen möglichen Feldern aus dem Boden – nicht zuletzt im Dienstleistungsbereich. Reinigung bei Helpling, Paketlieferungen bei CheckRobin, Online-Dienstleistungen bei Clickworker – dies sind nur einige Beispiele für Tätigkeiten, die online vermittelt werden. Die Europäische Kommission ordnet diese Plattformen in einer aktuellen Mitteilung euphemistisch unter dem Schlagwort Partizipative Wirtschaft ein. In diesem Text werden anhand der Betrachtung einiger Plattformen strukturelle Gemeinsamkeiten identifiziert: Welche Eigentümerstruktur steht hinter den Plattformen? Wie stellen sie sich selbst dar? Welche Geschäftsmodelle liegen ihnen zugrunde? Wie steht es um die Entlohnung und die Vertragsbedingungen? Und vor allem: Was heißt das für die dort arbeitenden Menschen? Im Folgenden stellen wir sieben zentrale Thesen vor und wagen genau das, was auch auf den Plattformen auf die Menschen zukommt, die von ihnen vermittelt werden: eine Bewertung.

    Diesem Gastbeitrag liegt ein ausführlicherer Beitrag zugrunde, der von Michael Heiling und Sylvia Kuba im Rahmen des „Momentum-Kongresses 2015″ diskutiert wurde. Sylvia Kuba ist Mitglied der A&W Blog-Redaktion, außerdem politische Assistentin in der Arbeiterkammer Wien. Michael Heiling ist Referent für Energie, Bildung/Forschung, Werbung/Medien und Wirtschaftsdienstleistungen in der Abteilung Betriebswirtschaft der Arbeiterkammer Wien.

    Folgende Plattformen wurden beispielhaft betrachtet: Die beiden Vermittlungsplattformen für Reinigungskräfte Helpling und Book a Tiger, der Vermittler von Paketlieferdiensten CheckRobin, die Handwerkerplattform MyHammer, die Crowdworking-Plattform Clickworker, und die Vermittlungsplattform für Schreibarbeiten Lass-andere-schreiben.de.

    These 1: Neue Online-Vermittlungsplattformen werden oftmals von finanzkräftigen EigentümerInnen und InvestorInnen gehalten.

    Der Blick auf die Eigentümerstrukturen neuer Online-Arbeitsvermittlungsplattformen fördert schnell das Bild von oft sehr kapitalstarken EigentümerInnen oder RisikokapitalgeberInnen ans Tageslicht. So ist an der deutschen Mutterfirma der Reinigungsvermittlungsplattform Helpling Rocket-Internetlaut Medienberichten mit rd. 43 Mio. Euro – beteiligt. Rocket-Internet ist ein deutsches Unternehmen, das Beteiligungen an zahlreichen Internet-Firmen hält. Es ist darauf spezialisiert, Unternehmen in kurzer Zeit maximal zu expandieren. Der Unternehmenswert aller von Rocket-Internet gehaltenen Beteiligungen betrug laut Geschäftsbericht im Jahr 2014 3,1 Mrd. Euro. Für Helpling werden im März 2015 eine Gesamtbeteiligung von 33,8% und ein Portfoliowertbeitrag von 36,5 Millionen Euro ausgewiesen. Als weitere Investoren werden auf der Homepage von Helpling „unter anderem Mangrove Capital Partners, Phenomen Ventures sowie Point Nine Capital“ angeführt.

    Auch die Online-Task-Plattform Clickworker hat in mehreren Finanzierungsrunden Geld von finanzstarken Investoren eingesammelt. Laut unternehmenseigenen Angaben investierten Klaus Wecken sowie europäische Investmentunternehmen, darunter die KfW Bankengruppe, Corporate Finance Partners und die Odeon Venture AG.

    Die Checkrobin GmbH, die Paketmitnahme vermittelt, hat laut Firmenbuch der Republik Österreich prominente Co-Eigentümer. Die Attila Dogudan Privatstiftung hält 10,8%, die dem ehemaligen Rennfahrer und Luftfahrtunternehmer Niki Lauda zuzurechnende L3M Investments GmbH hält 23,4%. 10% wiederum hält der Medienunternehmer und Kaufhauseigentümer (Steffl) Hans Schmid. Die MyHammer AG, deren Geschäftsmodell auf der Vermittlung von Heimwerk- und Handwerkstätigkeiten fußt, ist die Tochter der in Frankfurt börsennotierten MyHammer Holding AG. 26,5% an der MyHammer AG hält „ein Unternehmen der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck“, die auch mit 70,1% Mehrheitseigentümerin der MyHammer Holding AG ist. Bekannte Marken dieser Verlagsgruppe sind unter anderem die Wochenzeitung Die Zeit und die Buchverlage Rowohlt und Kiepenheuer & Witsch.

    These 2: Online-Plattformen vermeiden den Begriff „Arbeit“ und geben Arbeitsleistenden neu erfundene Namen. Die dahinterstehende Absicht liegt nahe.

    Auffallend ist die Kreativität mit der die Unternehmen Menschen „benennen“, deren Arbeitskraft über die Plattformen beworben wird. So werden bei Helpling die Reinigungskräfte durchgehend als „Helplinge“ bezeichnet, Helplings Konkurrent Book a Tiger nennt sie „Tiger“ oder „Professionals“. Anderswo werden Euphemismen, wie „Experten“ oder „Mitnehmer“ verwendet. Einzig auf der Plattform von MyHammer wird der traditionelle Begriff „Handwerker“ verwendet, der deutlich erahnen lässt, dass es sich hier um eine Arbeitsleistung im konventionellen Sinne handeln könnte. Ansonsten wird der Begriff der „Arbeit“ und der „ArbeitnehmerInnen“ umschrieben. Nicht zuletzt scheint es integraler Bestandteil der Kommunikationspolitik dieser Plattformen zu sein, explizit auf die „Privateigenschaft“ der Arbeitsleistenden hinzuweisen. CheckRobin bringt dies schon in seinem Slogan „Private bringen’s“ zum Ausdruck.

    These 3: In der Selbstdarstellung verneinen die Plattformen die Rolle als ArbeitgeberInnen oder AuftraggeberInnen, teils sogar als VermittlerInnen

    Die Plattformen verneinen durchgängig ihre „Auftraggebereigenschaft“, in einigen Fällen sogar die „Vermittlereigenschaft“. Sie charakterisieren sich selbst als „Marktplatz“ (Helpling), „Online-Vermittlungsportal“ (Book a Tiger) oder als „technische Plattform“(Lass-andere-schreiben). In seinen AGBs beschreibt sich Clickworker als „Workplace, auf dem angemeldete Teilnehmer verschiedene Leistungen anbieten können“. Insgesamt entsteht der Eindruck eines bewussten Versuchs, sich immer stärker aus regulierten Bereichen zurückzuziehen und die damit verbundenen Begriffe bewusst zu meiden. Von Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen wird nicht gesprochen, aber in einem nächsten Schritt wird auch eine Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung vermieden, so dass letztlich nur noch von „Nutzern“ oder „Teilnehmern“ gesprochen wird – dies wirkt wie ein Streben nach der höchstmöglichen Privatisierung von Rollen.

    These 4: Die Bewerbung von Fixpreisen widerspricht der Selbstdarstellung als Marktplatz

    Die Festlegung von Löhnen und Standards für Leistungserbringung widerspricht der Selbstdarstellung als reiner Marktplatz. In einigen Fällen (Helpling, Book a Tiger, Clickworker) werden sowohl die Löhne, als auch Standards für die Leistungserbringung (bei clickworker sogar eine Leistungskontrolle) vorgegeben, was der Selbstcharakterisierung als reiner „Marktplatz“ oder Vermittler von Selbstständigen widerspricht.

    Dort wo Werklöhne dezentral dargestellt werden (z. B. MyHammer, Lass-andere-schreiben) kommt es zu intensivierter Konkurrenz durch „Versteigerungen“ der Arbeitsleistung durch jene, die ihre Arbeit bei den Plattformen anbieten. Es ist davon auszugehen, dass der Lohndruck durch den hohen Wettbewerb um Aufträge stark erhöht wird.

    These 5: Es wird mit gesellschaftlich wünschenswerten Zielen geworben

    Auffällig ist, dass neben auf der Hand liegenden Vorteilen für NutzerInnen – Einfachheit, Schnelligkeit und Flexibilität – zunehmend auch gesellschaftspolitisch wünschenswerte Ziele als Attribute für die Bewerbung der Plattformen verwendet werden. So spricht etwa CheckRobin von CO2-Einsparungen, Umwelt- und Ressourcenschonung, um sein Geschäftsmodell zu bewerben. Das Angebot von Helpling hingegen reduziert laut eigenen Angaben „die Schwarzarbeit in Österreich und stärkt die Attraktivität legaler Reinigungskräfte“.

    These 6: (Einseitige) Rankings sind zentraler Bestandteil der Plattformen

    Bei allen untersuchten Plattformen gibt es die Möglichkeit für die KundInnen, die erbrachte Arbeitsleistung zu bewerten. Es wird meist darauf verwiesen, dass diese Bewertung in die weitere „Auftragsvergabe“ einbezogen wird. Umgekehrt gibt es für die ArbeitnehmerInnen meist keine Möglichkeit, die KundInnen/AuftraggeberInnen zu bewerten. Ein Umstand, der in Anbetracht der Tatsache, dass Arbeitsleistende, die auf Online-Plattformen vermittelt werden, ihre Leistungen oftmals in Privatwohnungen völlig unbekannter AuftraggeberInnen erbringen, eine deutliche Schieflage aufweist.

    These 7: Wochenend- und Feiertagsarbeit wird nicht gesondert behandelt

    Deutlich wird auch, dass sich bei den Informationen, die den arbeitenden Menschen auf der Homepage (z.B. in den FAQs für die AuftragnehmerInnen) bzw. in den gesichteten AGBs zur Verfügung gestellt werden, nirgends darüber informiert wird, ob sich die Entlohnung für ihre Arbeit ändert, wenn sie z.B. an Sonn- oder Feiertagen erbracht wird.

    Politische Bewertung: Der Druck auf arbeits- und sozialrechtliche Standards wird im Kontext von Online-Vermittlungsplattformen durch die Entwicklungen des digitalen Wandels dynamisiert

    Als politische Ableitung scheinen zwei Punkte zentral. Erstens, in vielen Bereichen erbringen ArbeitnehmerInnen Leistung wie eh und je. Neu ist die Art der Vermittlung. Wichtiges politisches Ziel muss also sein, dass unter dem Deckmantel neuer digitaler Arbeitsweisen nicht bestehende Arbeits- und Sozialstandards ausgehöhlt werden – und zwar unabhängig davon wie diese neuen Arbeitsformen (Begriffe in einem Bericht der Dublin-Foundation sind hier etwa: Crowdwork, Portfolio Work, Casual Work) bezeichnet und kategorisiert werden.

    Für den interessenspolitischen Diskurs scheint es zweitens wichtig, sich auf gemeinsame Aspekte unterschiedlicher neuer Phänomene der Arbeit und Arbeitsvermittlung zu konzentrieren. Vor allem auch, da davon auszugehen ist, dass sich neue Begriffe und Kategorien parallel zum technischen Fortschritt rasch und fließend weiter entwickeln werden und somit Antworten auf die großen Trends gefunden werden müssen.

    Eine wesentliche Gemeinsamkeit scheint darin zu liegen, dass es sich letztlich um prekäre Arbeit handelt, die von gewinnorientierten Unternehmen unter Zuhilfenahme digitaler Technologie angeboten oder vermittelt wird. Es erscheint mehr als denkbar, dass viele Menschen nicht von den Aufträgen, die sie über die Plattformen bekommen, ihr Leben finanzieren können, sondern dazu auf andere Arbeit oder finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

    Gemeinsam ist den Plattformen auch, dass sie versuchen, mit der Rolle als Auftraggeber oder gar Arbeitgeber tunlichst nicht in Kontakt zu kommen und sehr darauf bedacht sind, die ArbeitnehmerInnen in ihrer Rolle als Private und Selbstständige zu beschreiben. Politisch müssen daher Wege diskutiert werden, wie die AuftraggeberInnen aus der Anonymität des Internets in die Verantwortung geholt werden können.

    Nicht zuletzt ist die Ranking-Kultur auf diesen Plattformen umfangreich ausgeprägt. Ihr Effekt auf die Beschäftigten und eine faire Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen muss dringend untersucht werden. Umgekehrt gilt es, Möglichkeiten für die Beschäftigten zu schaffen, sich über ArbeitgeberInnen, ihre Aufträge und ihre Verlässlichkeit bei der Bezahlung und der Einhaltung der Rahmenbedingungen auszutauschen.

    Zweifelsohne kann festgehalten werden, dass zahlreiche erkämpfte Rechte, wie kollektiver Mindestlohn, Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit, Überstundenzuschläge, Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Urlaubsgeld und etliche mehr für viele Arbeitsleistende auf diesen Plattformen nicht gelten. Hier beginnen historische Kämpfe im digitalen Zeitalter von Neuem.

    16. November 2015 5
  • : Google für den Journalismus: 150 Millionen mit „Geschmäckle“
    Google für den Journalismus: 150 Millionen mit „Geschmäckle“

    Ein Kommentar

    150 Millionen Euro stellt Google seit gestern für journalistische „Innovation“ in Europa zur Verfügung. Über drei Jahre wird diese Summe in mehreren Runden für rein digitale Vorhaben verteilt. „It is Google’s attempt to help incentivise innovation and risk-taking in the European digital news ecosystem“, heißt es auf der dazugehörigen Website. Keine Frage, wenn das hiesige journalistische Verlagswesen eines gebrauchen kann, dann sind es Anreize zum „risk-taking“.

    Die Summe klingt weniger beeindruckend, teilt man sie durch die drei Jahre und die 32 Länder, aus denen sich Unternehmen, Initiativen und Einzelpersonen um das Geld bewerben dürfen. So gerechnet verteilt sich die Summe pro Land und Jahr auf knapp 1,6 Millionen Euro. Angesichts der Milliarden, die Google im Jahr in Europa erwirtschaftet und deren Besteuerung durch Steuertricks in weiten Teilen dem Fiskus bislang entzogen hat, könnte der Eindruck aufkommen: Es handelt sich hier nicht zuletzt auch um eine PR-Aktion. Die Querelen um das Leistungsschutzrecht und Google News dürften dabei eine Rolle gespielt haben.

    23. Oktober 2015 3
  • : Refugee-Hackathon in Berlin
    Refugee-Hackathon in Berlin

    Fehlende Abstimmungen, Zäune, Grenzkontrollen und immer noch keine Quote zur EU-weiten Verteilung von Flüchtlingen. Was auf politisch-administrativer Ebene derzeit nicht geleistet werden kann, wird auf lokaler Ebene oftmals von Freiwilligen übernommen, von Vereinen, NGOs und Stiftungen. Doch auch ihnen wird es oft nicht leicht gemacht, es fehlen Organisationsstrukturen und Ansprechpartner_innen (Beispiel LaGeSo). Einigen dieser Schwierigkeiten will sich der Refugee Hackathon am 24. und 25. Oktober in Berlin annehmen. Die Unternehmerin und Aktivistin Anke Domscheit-Berg entwickelte die Idee dazu auf Twitter, erhielt positive Resonanz und fand Unterstützer_innen.

    refugeehackathon

    16. September 2015 37
  • : Hessische Polizei will Follower auf Twitter grundsätzlich mit „Ihr“ oder „Euch“ ansprechen
    Das "Social Media Team" der Frankfurter Polizei.
    Das "Social Media Team" der Frankfurter Polizei. Foto: Polizei Frankfurt
    Hessische Polizei will Follower auf Twitter grundsätzlich mit „Ihr“ oder „Euch“ ansprechen

    Das hessische Innenministerium hat eine Kleine Anfrage der linken Landtagsfraktion zur Nutzung von Twitter durch die Frankfurter Polizei beantwortet. Darin heißt es, der Auftritt der Polizei in Sozialen Medien diene dazu, „zeitnah zu informieren und ihr Handeln transparent zu machen“. Soziale Medien eröffneten eine Möglichkeit der „bidirektionalen Kommunikation mit der Bevölkerung“.

    Die Ansprachen richten sich mitunter aber auch an Teilnehmende von Versammlungen:

    So waren und sind soziale Netzwerke im „Web 2.0″ in Deutschland bekannte Kommunikationsmittel von Protestbewegungen, bei denen Veranstaltungs- und Versammlungsteilnehmer intensiv über soziale Netzwerke kommunizieren.

    Belastbare Untersuchungen kann das Land Hessen hierzu allerdings nicht vorweisen. Im Gegenteil heißt es, „wissenschaftliche Annahmen über den Grad der Nutzung von Twitter oder sozialen Netzwerken im Allgemeinen durch Teilnehmer von Versammlungen“ seien der Landesregierung „bisher nicht bekannt geworden“.

    Mit „Viralität“ gegen störende Versammlungen

    Gleichwohl gibt das Ministerium zu, dass Twitter auch zur Steuerung von Polizeimaßnahmen herangenommen wird. Tweets könnten demnach dazu dienen, „Solidarisierungen mit Störern zu vermeiden und Gewalttäter zu isolieren“. Cop Culture auf Twitter also, um störende Versammlungen im Zaum zu halten?

    Die Antwort ist aufschlussreich, da der Twitter-Auftritt der Frankfurter Polizei schon länger in der Kritik steht. Der Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt hält die Praxis für rechtswidrig, der Polizei fehle für das Twittern eine Ermächtigungsgrundlage.

    Während der Blockupy-Aktionstage zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank versah die Polizeidirektion ihre Kurznachrichten über militante Aktionen mit kommentierenden und mitunter wertenden Aussagen. Zudem waren die Tweets mit Hashtags versehen, die zuvor von DemonstrantInnen für die Bewerbung ihrer Veranstaltungen benutzt wurden.

    Hierzu schreibt das Innenministerium, die Nutzung von Hashtags garantiere „eine möglichst große Viralität von versendeten Tweets oder Beiträgen“. Die hessische Polizei nutze Hashtags, um dadurch „unterschiedliche Zielgruppen (z. B. ‚Demonstrierende‘) zu erreichen“.

    „Zielgruppenorientiertes Ansprechen“ von Personen: „Lasst das!“

    Laut der Antwort soll mithilfe von Twitter auch schneller auf „Falschmeldungen“ reagiert werden. Allerdings hatte die Frankfurter Polizei selbst Falschmeldungen kolportiert, die zwar später dementiert wurden. Die Agenturen hatten die bereits verbreiteten Meldungen aber nicht mehr korrigiert.

    Ebenfalls fragwürdig ist die Praxis der Frankfurter Polizei, DemonstrantInnen mit Aufforderungen im Befehlston anzusprechen („Lasst das!“), Tweets mit mehreren Satzzeichen und Großbuchstaben zu versehen („WAS SOLL DAS?!“) und dabei keine Höflichkeitsform zu verwenden. In der Antwort wird dies als „zielgruppenorientiertes Ansprechen von Personen“ bezeichnet.

    Die derart plumpe Ansprache der Follower folgt offenbar einer vom Landespolizeipräsidium im Januar 2015 herausgegebenen Richtlinie. Dort wird behauptet, ein „behördlicher Tonfall“ in sozialen Netzwerken stoße „in der Regel auf geringe oder keine Akzeptanz“. Die hessische Polizei will daher konsequent auf die Höflichkeitsform verzichten:

    Aus den bisherigen Erfahrungen der Polizeien des Bundes und der Länder ist sowohl das „Siezen“ als auch das direkte „Duzen“ in der Ansprache der Nutzergemeinde kritisiert worden. In der Abwägung von Vor- und Nachteilen hat sich die hessische Polizei bei ihrer Ansprache grundsätzlich für ein „Ihr“ oder „Euch“ entschieden.

    Bleibt bloß die Frage, wie – andersherum – ein „zielgruppenorientiertes Ansprechen“ der @Polizei_Ffm auf Twitter aussehen könnte? Ich kann an der „bidirektionalen Kommunikation“ nicht mehr teilnehmen, da mich das polizeiliche „Social Media Team“ blockiert. Vielleicht aufgrund eines Tweets, den ich mit einem populären Hashtag versah. Wegen der „Viralität“ und um „unterschiedliche Zielgruppen“ zu erreichen.

    15. September 2015 8
  • : Nachruf auf Michael Bauer: We all stand together if one falls down
    Michael Bauer "mihi"
    Michael Bauer "mihi"
    Nachruf auf Michael Bauer: We all stand together if one falls down

    In tiefer Trauer müssen wir bekannt geben, dass Michael Bauer „Mihi“ letzten Sonntag vollkommen überraschend verstorben ist. Er war eines der Urgesteine der österreichischen Netzpolitik und Netzkultur, Freund, Mentor, Vorbild und Visionär.

    Er war Mitbegründer des CCC in Österreich, des ersten Wiener Hackerspaces Metalab und des freien Community-Netzwerks Funkfeuer. Er war zentral für die derzeitige Renaissance der Netzpolitik in Österreich und half als erster festangestellter netzpolitischer Aktivist in Österreich dabei, die damals größte Bürgerinitiative Österreichs gegen die Vorratsdatenspeicherung auf die Beine zu stellen und jene Verfassungsklage auf den Weg zu bringen, welche zur Abschaffung der Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in der EU und Österreich führte. Mit ihm habe ich meine erste Kampagne geführt und gelernt, wie man als Teil der Zivilgesellschaft Politik beeinflussen kann.

    Trotz seines enormen Engagements und seiner vielen Leistungen in unterschiedlichen Disziplinen war Mihi ein Meister des Understatements. Erst nach Jahren habe ich erfahren, dass er ein Medizinstudium und drei Jahre Harvard Post-Doc absolviert hatte. Er hat für die Open Knowledge Foundation das globale Projekt School of Data betreut, hielt Workshops für Journalisten* und Aktivisten* auf fast allen Kontinenten und brachte ihnen Datenkompetenz bei, unterstützte unzählige Open-Source-Projekte, war Core-Developer der Werkzeuge, um auf SaveTheInternet.eu Europa-Abgeordnete zu kontaktieren, und arbeitete in den letzten Monaten als Datenjournalist für die Tageszeitung Standard/DerStandard.at.

    Ich zähle mich zu den glücklichen Menschen, die mit Mihi arbeiten und ihn besser kennenlernen durften. Von ihm habe ich mehr Musik- und Science-Fiction-Referenzen gelernt, als von irgendjemand anderes. Er hatte den unbeirrbaren Drang, die Welt zu verbessern und sich selbst alle paar Jahre neu zu erfinden. Wir werden nie erfahren, was er noch alles hätte werden, hätte erreichen können. Ähnlich wie bei Florian Hufsky „oneup“ ist sein schmerzhafter Tod nicht nur für jene, die ihn kannten, ein herber Verlust, sondern auch für uns alle Mahnmal, die wenige Zeit auf dieser Welt in vollen Zügen zu nutzen.

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    15. September 2015 8
  • : Ausstellungspreview: Samizdata: Evidence of Conspiracy
    Laura Poitras (Berlin), 2013. by Jacob Appelbaum CC BY-NC-SA 2.0
    Ausstellungspreview: Samizdata: Evidence of Conspiracy

    In der NOME-Galerie in Berlin-Friedrichshain eröffnet heute die Ausstellung SAMIZDATA: Evidence of Conspiracy von Jacob Appelbaum. Sie beschäftigt sich künstlerisch mit ureigensten Netzpolitik-Themen wie Überwachung, Transparenz und der Geheimhaltungskultur.

    Die ausgestellte Kunst: Zwei Skulpturen sowie sechs Infrarotfilm-Porträt-Fotografien von bekannten Akteuren aus Überwachungstheorie und ‑praxis wie Sarah Harrison, William Binney oder Laura Poitras sowie die sie umgebende Architektur entwickeln bereits für sich betrachtet einen spannenden Kontrast:

    Ähnlich wie das Neubaugebäude, das die Galerie beherbergt, mit einer forschen Welle aus Beton die Kreuzung an der Dolziger Straße eher erkämpft als für sich gewonnen hat, ist Berlin in den vergangenen Jahren zu einem der Schaltkreuze für die „digitalen Dissidenten“ avanciert, die oft kritisch beäugt – und noch öfter durchleuchtet – werden. Der Zuzug der internationalen Netzaktivisten wie Appelbaum, aber auch von Sarah Harrisson und vielen anderen hat wahrnehmbar dazu beigetragen, dass Politik sich zurück in den digitalen, aber auch analogen Raum (z. B. durch Demonstrationen) spielt – während zeitgleich „merkeln“, das heißt: aussitzen, zum Jugendwort des Jahres gewählt wird. Vieles ist in der Stadt wie in der Ausstellung ambivalent und zutiefst konzeptuell:

    Es verwundert nicht, dass die NOME-Galerie sich in dieser Gemengelage dem Spannungsfeld aus Kunst, Technologie und Politik verschrieben hat. In der Vorgänger-Ausstellung wurden Werke von James Bridle gezeigt, der ebenfalls den Ansatz von „Art as Evidence“ verfolgt. Es geht darum, durch Visualisierung bzw. Sichtbarmachung komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie in Aktivierungsenergie und politische Prozesse umgesetzt werden können.

    Der Titel bezieht sich auf den russischen Begriff „Samizdat“, der Ende der 1950er Jahre in der Sowjetunion und dem ehemaligen Ostblock die Verbreitung und Vervielfältigung zensierter Literatur auf nichtoffiziellen Kanälen bezeichnete. Schriften von indizierten System-Kritikern wurden in Geheim-Druckereien oder handschriftlich vervielfältigt und weiterverteilt. Übertragen auf das 21. Jahrhundert passt das Konzept zu Aspekten der Snowden-Affäre und WikiLeaks.

    Netzwerke sind nicht zwingend digital. Nicht nur die NSA ist der Meinung, dass die Analyse einer Zielperson innerhalb ihrer sozialen Kontakte sehr viel aussagekräftiger ist, als diese isoliert zu betrachten.

    Obwohl insbesondere die Fotografien auch unter reiner Bewertung nach ästhetischen Gesichtspunkten sehenswert sind (sowohl der verwendete Film als auch das Trägermedium werden nicht mehr produziert), sind die spannenderen Ansatzpunkte für die dahinter verborgenen Geschichten in der verwendeten Technik als auch in Bilddetails, der Hängung und dem Gesamtarrangement zu suchen.

    Die Motive in den Fotografien sind teils als Metaphern zu lesen. So beispielsweise die Einbeziehung der Natur: Zwar resoniert der verwendete Infrarotfilm (ursprünglich benutzt für Luft-Überwachung in der Landwirtschaft oder Personenprofile in bewaldeten Gebieten) besonders mit dem Chlorophyll der Blättern, die sich in allen Fotografien wiederfinden. Die Wurzeln der Bäume deuten aber auch auf die porträtierten Personen hin: Netzaktivismus ist eine Grassroots-Bewegung aus der Zivilgesellschaft. Zwar gibt es herausstechende Charaktere, wie z. B. Julian Assange, der hier noch vor seinem Exil in einer Londoner Botschaft als aufrechter, jüngerer Mann im Freien eingefangen wird.

    Gemeinsam ist den Porträts, dass sie in einem künstlerischen Akt diejenigen in den Konsekrationsraum der Kunst erheben, die sich nicht aus herausragenden gesellschaftlichen Positionen gegen unerwünschte politische Entwicklungen wenden, sondern als wachsame Privatpersonen. Zusammengebracht durch die Snowden-Enthüllungen verbinden sich hier einzelne Akteure zu einem Netzwerk aus Kollaborateuren. An Details wie Schärfe und Unschärfe, Haltungen, abgebildeten Accessoires, Glitches und Posen ließen sich zahlreiche weitere Geschichten exemplifizieren, die nicht nur als Pars pro Toto in der Ausstellung, sondern in einem Übertragungsbogen auch für die politische Arbeit der Dargestellten gelten können.

    Nur ein Porträt verwundert ein wenig in dieser Reihe: das von Ai WeiWei. Die Verbindung erfolgt über ein zweites Ausstellungsstück:

    P2P (Panda to Panda), das in diesem Jahr auf der re:publica vorgestellt wurde, ist eine Kooperation zwischen Jacob Appelbaum und Ai WeiWei, die von Rhizome und dem New Museum in New York in Auftrag gegeben worden war. Für diese Arbeit schredderten die beiden Künstler NSA-Dokumente, die einst Laura Poitras und Glenn Greenwald zugespielt worden waren, und befüllten damit in Ai Weiweis Heimatstadt Peking Pandabär-Plüschtiere. In jedem Pandabären befindet sich eine Micro-SD-Speicherkarte, auf der Weiwei und Appelbaum jeweils eine Überraschung abgespeichert haben. Die Pandabären wurden aus Peking herausgeschmuggelt und reisten um die Welt, wobei sie buchstäblich ein menschliches Netzwerk des Daten-Transfers bildeten: wieder „Samizdata“. 
„Panda to Panda“ nimmt Bezug sowohl auf einen umgangssprachlichen Ausdruck für die chinesische Geheimpolizei als auch auf die sogenannte Peer-to-Peer-Kommunikation (P2P), eine dezentralisierte Anwendungsstruktur, die Aufgaben oder Arbeitspensum auf verschiedene Teilnehmer, „Peers“, verteilt.



    Die dritte Arbeit der Ausstellung, Schuld, Scham und Angst, besteht aus filigranen Kettenanhängern, gefüllt mit verschiedenen Materialien: geschredderte Notizen von Journalisten, historische sowie nicht redigierte geheime Dokumente aus dem Sommer der Snowden-Enthüllungen und den darauffolgenden Jahren. Der Titel bezieht sich auf die Emotionen von Journalisten, die mit diesen Materialien arbeiten: „Angst“, das Gefühl aus welchem heraus die Dokumente geschreddert werden; „Schuld“ und „Scham“ in dem Bewusstsein der Tatsache, dass auch Journalisten zu Kollaborateuren in einer Kultur der Geheimhaltung geworden sind.

    Im besten Sinne wird in der Ausstellung mit Kunst als Überbrückungstechnologie das geleistet, was in Texten oder Datensätzen nur vereinzelt gelingt. Komplexe moralische Fragen werden durch das Persönliche in den Bildern, fernab der offiziellen Funktionen der Porträtierten, erörtert. Die Tragweite des Kulturwandels hin zu einer Überwachungsgesellschaft wird deutlich – der Katalog versammelt weitere interessante Denkanstöße.

    10. September 2015 2
  • : Urheberrecht auf Memes? Getty Images, der „Socially Awkward Penguin“ und eine Lösung aus dem Markenrecht
    Urheberrecht auf Memes? Getty Images, der „Socially Awkward Penguin“ und eine Lösung aus dem Markenrecht

    one-does-not-memeIm digitalen Remix-Museum der Initiative für ein Recht auf Remix widmet sich eine eigene Sammlung dem Bereich Internet-Meme. Denn Meme-Kultur spielt sich in den meisten Fällen im rechtlichen Graubereich, wenn nicht überhaupt in der Illegalität ab. Memes kollidieren häufig mit Urheber- (z. B. bei den gelöschten Hitler-Parodien aus „Der Untergang“) oder Persönlichkeitsrechten (z. B. im Fall des „Technovikings“).

    Wer Memes gestaltet und verbreitet, geht also ein gewisses rechtliches Risiko ein. Jüngster Beleg dafür sind Vergütungsforderungen der Bildagentur Getty Images in Höhe von € 785,40 gegenüber dem deutschen Blog getdigital.de (via) für die Nutzung eines Pinguinfotos im Rahmen des Memes „Socially Awkward Penguin“:

    Unser kleines Blogprojekt Geeksisters hat wieder einmal Probleme mit Urheberrechten. Grund dafür ist ausgerechnet das extrem bekannte Meme „Socially Awkward Penguin“; :O Vor inzwischen drei Jahren hatten wir ein paar Varianten davon in diesem Blogpost vorgestellt und bei einem derart bekannten und verbreiteten Meme natürlich nicht im Entferntesten damit gerechnet, dass das irgendwie problematisch sein könnte. Ende April bekamen wir dann einen Brief von Getty Images: Erst einmal schreibt man uns nur, dass man festgestellt habe, dass wir lizenzpflichtiges Bildmaterial auf unserer Internetseite verwenden und wir doch bitte Kontakt mit Getty aufnehmen sollen „um eine aktive Lizenz für die Verwendung zu ermitteln“. Angehängt war eine Kopie unseres Blogposts und das Originalbild des Pinguins. Die genauen Schreiben haben wir hier hochgeladen: Seite 1, 2 und 3.

    Netterweise haben sich die Betreiber von getdigital.de nach ihrer Abmahnung bei Daniela Schreiter um gemeinfreie Pinguin-Alternativen bemüht und sie unter CC-Zero-Lizenz zur Verfügung gestellt:

    Eine Analogie zum Markenrecht

    Zumindest was den urheberrechtlichen Aspekt von Memes angeht, könnte vielleicht eine Analogie zu einem anderen Bereich des Immaterialgüterrechts einen praktikablen Lösungsweg aufzeigen: das Markenrecht. Das Markenrecht ist in mancher Hinsicht eigentlich sogar noch stärker ausgestaltet als das Urheberrecht. Zwar müssen Marken in der Regel kostenpflichtig registriert werden (Ausnahme ist aber bspw. „notorische Bekanntheit“, was eine Notoritätsmarke begründen kann), dafür ist die Schutzdauer prinzipiell unbegrenzt.

    Dennoch kann es passieren, dass Unternehmen ihrer Marke verlustig gehen – und zwar dann, wenn eine Marke in den allgemeinen Sprachgebrauch übergeht und damit ihre Unterscheidungskraft gem. § 8 Markengesetz verliert. Passiert ist das beispielsweise mit der früheren AEG-Marke „Fön“ und in Österreich mit Sonys „Walkman“. In so einem Fall dürfen auch andere Firmen ihre Produkte mit dieser Bezeichnung versehen, die Marke geht verloren. Kein Wunder also, dass Google nur wenig Freude mit der Eintragung des Wortes „googeln“ in den Duden hatte.

    Gründe gegen Abmahnbarkeit von Memes

    Wenn ein Meme im Internet weite Verbreitung gefunden hat und auf tausenden von Webseiten mit immer neuen Texten versehen zum Einsatz kommt, warum sollte in so einem Fall nicht auch der Vergütungsanspruch entfallen können? Ist ein weitverbreitetes Online-Meme nicht mit dem „allgemeinen Sprachgebrauch“ vergleichbar? Für eine derartige Analogie sprechen eine Reihe von Gründen:

    • Memes sind kaum antizipierbar. Was zur Grundlage eines (viralen) Memes wird, entscheidet sich in einer Vielzahl dezentraler, oft kreativer Nutzungshandlungen. Deshalb sind Memes auch – so wie Marken, die in den Sprachgebrauch übergehen – selten. Und deshalb werden Bilder oder Filme nicht für Memes erstellt, sondern Memes basieren auf (der Re-Kontextualisierung) bereits bestehender Werke.
    • Memes sind in der Regel nicht-kommerziell. Auch wenn beispielsweise die Macher des Harlem-Shake-Songs durchaus einiges an Geld damit verdient haben, die Millionen von Harlem-Shake-Tanzvideos – und damit das, was das Meme ausmacht – wurden fast ausschließlich ohne finanzielle Interessen geschaffen.
    • Memes haben keinen Urheber. Memes sind eine neue durch das Internet ermöglichte Form von kollektiver Kultur. So wie herkömmliche Werke nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist gemeinfrei und damit Teil unseres gemeinsamen kulturellen Erbes werden, gehören Memes quasi schon per Definition niemandem. Es gibt keinen klassischen Urheber, Memes sind fortgesetzte Fortschöpfungen. Ein Phänomen wie die „Ice Bucket Challenge“ erfordert einerseits Aneignung und Individualisierung kollektiver Ideen. Andererseits lebt es davon, dass diese individualisierten Ideen wieder in den kollektiven Korpus an Werken zurückgespeist werden.
    • Abmahnung von Memes ist willkürlich und potentiell missbräuchlich. Gerade bei weitverbreiteten Memes ist eine effektive Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen aussichtslos, Rechtsdurchsetzung meist völlig unverhältnismäßig. Umgekehrt gab es aber bereits Fälle, in denen jemand die Rechte an bereits viral verbreiteten Fotos erworben und erst dann auf Abmahnungstour gegangen ist (vgl. z. B. einen Fall, von dem neben Kraftfuttermischwerk auch der oben erwähnte Geeksisters-Blog betroffen waren).

    Eine Regelung oder Rechtsprechung analog zum Verlust von Markenrechten im Fall von Memes könnte beispielsweise so aussehen, dass urheberrechtlich begründete Verwertungsansprüche im Fall der Nutzung als Meme verloren gehen. Andere Formen der (z. B. kommerziell motivierten) Nutzung könnten hingegen weiterhin vorbehalten bleiben. Wer dagegen einwendet, dass eine Sonderregelung nur für Memes auch etwas übertrieben sei, dem kann ich nur zustimmen: Ein Recht auf Remix wäre natürlich die bessere, weil allgemeinere Lösung. Aber bis dahin, warum nicht ein wenig richterliche Rechtsfortbildung im Wege des Analogieschlusses im Immaterialgüterrecht?

    4. September 2015 24
  • : Lobbyismusvorwurf: Gabriels Digitalbeauftragter Gorny in der Kritik
    Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/spd-sh/">SPD Schleswig Holstein</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>
    Lobbyismusvorwurf: Gabriels Digitalbeauftragter Gorny in der Kritik

    gorny2Der deutsche Musiklobbyist Dieter Gorny, seit März Beauftragter des Bundeswirtschaftsministeriums für kreative und digitale Ökonomie, soll große Teile seines Vertrages selbst geschrieben haben. Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes hatte der Grünen-Politiker Malte Spitz beim Wirtschaftsministerium Unterlagen diesbezüglich angefordert, unter welchen Bedingungen Dieter Gorny in seine neue Funktion gekommen ist. Spitz erhielt nicht nur den Arbeitsvertrag, sondern auch den E‑Mail-Verkehr zwischen Gorny und dem Bundeswirtschaftsministerium. Diese Informationen ließ der Grünen-Politiker dann dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL zukommen. Dort wurde aus den Informationen dann gefolgert, dass das Ministerium zahlreiche Formulierungen Gornys einfach in den Vertrag übernommen habe.

    Gorny wurde vom Ministerium wegen seiner vielen Beschäftigungsfelder als außerordentlich gute Besetzung angepriesen. Gorny hat eine Professur der FH Düsseldorf inne, ist Vorsitzender des European Center for creative Economy und war einstmals Chef des Musiksenders Viva. Was jedoch nicht genannt wurde, ist seine Position als Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Musikindustrie, dem Lobby-Verein der deutschen Musikbranche. In dieser Funktion nutze Gorny seine Position mehrfach um die Interessen seine Verbandes durchzusetzen, nun droht die Gefahr, dass er eben dies auch als Beauftragter eine Bundesministeriums weiterhin so handhaben wird.

    Gorny hatte sich in der Vergangenheit mehrfach dafür eingesetzt, Internetsperren nach französischem Vorbild einzurichten oder Menschen, die Musik aus dem Internet illegal downloaden, mit betrunkenen Autofahrern gleichgesetzt.

    Malte Spitz äußerte sich zum Sachverhalt in einer Stellungnahme auf seiner Homepage, darin bezeichnete er Gornys Berufung als „inhaltlich falsch“. Die Berufung sei wohl eher in Seil- und Freundschaften begründet.

    31. August 2015 13
  • : Was leisten Wissenschaftsverlage heute eigentlich noch?
    Hilty mit Datenkabel, iPad, Modellauto und Fussballfan-Schal.
    Was leisten Wissenschaftsverlage heute eigentlich noch?

    Einen Sammelband in einer renommierten Buchreihe herauszugeben, ist heute eine Erfahrung der besonderen Art. Noch konsequenter als bei Zeitschriften werden alle Arbeiten mit Ausnahme des Marketings auf Herausgeber und niedrig qualifizierte Arbeitskräfte in Billiglohnländern abgewälzt. Erfahrungsbericht eines Herausgebers.

    Diesen Gastbeitrag von Lorenz M. Hilty veröffentlichen wir mit seiner freundlichen Genehmigung. Zuerst erschienen im „Informatik Spektrum“, Band 38, Heft 4, August 2015, S. 302–305.

    Der Lektor am Telefon war ausgesprochen hilfsbereit. Er hatte sich über den Inhalt des Lehrbuches, das ich im Auftrag eines Professors überarbeitete, ausführlich Gedanken gemacht und gab mir in stundenlangen Telefongesprächen seine Erfahrungen zu Stil und Layout weiter. So lernte ich im Laufe eines Jahres einiges über die professionelle Produktion von Fachbüchern. Später sah ich den Band mit einigem Stolz in Buchhandlungen ausliegen, übrigens zu einem für Studierende erschwinglichen Preis.

    Das war Anfang der 1990er-Jahre. Die Verlage hatten den Schriftsatz schon an die Autoren und ihre PCs ausgelagert, beschäftigten aber noch Lektoren, die mitdachten und sich Zeit für ein Buchprojekt nahmen, um die Qualität des Ergebnisses sicherzustellen. Diese positiven Erfahrungen hatte ich damals mit Springer, aber auch mit anderen renommierten Verlagen gemacht, in denen ich sowohl Monografien als auch Sammelbände publiziert habe.

    Nichts ahnend fasste ich deshalb, mehr als zwanzig Jahre später, den Entschluss, erneut bei Springer zu veröffentlichen. Einen Sammelband, der die besten Beiträge einer internationalen Konferenz enthalten sollte. Wir wollten keine Proceedings im üblichen Sinne herausgeben, sondern einen sorgfältig editierten Band mit Kapiteln, die aufeinander Bezug nehmen. Weil Autoren heute an bibliometrischen Indikatoren gemessen werden, war es ein Glücksfall, dass Springer eine passende Reihe mit dem Hinweis „Now indexed by ISI Proceedings, EI-Compendex, DBLP, SCOPUS, Google Scholar and Springerlink“ bewarb. Mein Team organisierte einen Peer-Review-Prozess für die Buchkapitel, um die Qualität des Inhalts nach heute üblichen Standards zu sichern. Einem erfolgreichen Buch schien nichts mehr im Weg zu stehen. Doch es sollte ganz anders kommen – ein Drama in fünf Akten.

    Erster Akt

    Auf meine Anfrage hin zeigt Springer Interesse, unser Buch in der besagten Reihe zu veröffentlichen und schätzt den voraussichtlichen Verkaufspreis für die Printversion auf „99,99 Euro“. Das klingt zwar nicht gerade günstig, liegt aber im Rahmen des heute Üblichen für ein Werk dieses Umfangs. Wir unterzeichnen einen Vertrag, die Autoren beginnen ihre Arbeit, wir versorgen sie mit den – laut Springers Website – für diese Reihe maßgeblichen „Author Guidelines“ und einem vielversprechenden Paket von „Author Tools“. Einige Vorgaben sind sehr ungewöhnlich, beispielsweise das Format für Überschriften der dritten und vierten Gliederungsebene. Aus der Erfahrung heraus, dass Autoren solche Regeln gern ignorieren und dann unzählige Varianten produzieren, die nachträglich nur mit riesigem Aufwand zu vereinheitlichen sind, weisen wir unsere 47 Autorinnen und Autoren zusätzlich auf solche Besonderheiten hin. Auch darauf, dass alle Abbildungen für die Printversion auch ohne Farbe verständlich sein müssen.

    Zweiter Akt

    Zahlreiche Rückfragen zeigen uns, dass es Unklarheiten in den Guidelines gibt und Inkonsistenzen mit den „Author Tools“. Einige Autoren haben außerdem andere Guidelines von der Springer-Website heruntergeladen und sind nun überzeugt, dass diese für unsere Reihe gelten. Wir senden Listen mit detaillierten Fragen an den Verlag. Diese werden zwar beantwortet, die Antworten werfen aber häufig neue Fragen auf. Eine Lektorin schickt uns relativ spät eine neue Version von Richtlinien, die wir noch nie gesehen haben. Und den überraschenden Hinweis, dass wir uns „um Formatierungen nicht zu kümmern“ brauchen, weil das Buch „professionell gesetzt“ werde. Bitte prägen Sie sich diesen Satz gut ein, um das Kommende daran zu messen.

    Dritter Akt

    Eigentlich ist es eine gute Nachricht, dass sich Profis um das Layout kümmern werden und wir als Herausgeber damit nichts zu tun haben. Aber abgesehen davon, dass die Nachricht etwas spät kommt und im Widerspruch zu den Instruktionen im Web steht, fehlt mir der Glaube an dieses Wunder. Ich versuche weiterhin, ein möglichst einheitliches und ausgereiftes Manuskript abzuliefern. Wir schärfen den Autoren weiterhin ein, ab der dritten Gliederungsebene nicht zu nummerieren (wie in den Richtlinien verlangt) und lösen viele andere Detailprobleme. Wir achten darauf, dass die Literaturlisten aller Kapitel einheitlich formatiert sind. Und natürlich bestehen wir weiterhin darauf, dass alle Abbildungen auch ohne Farbe verständlich sein müssen, weil die Printversion bei diesem Preis ohne Farbbilder auskommen muss. All dies verursacht erheblichen Aufwand. Wir, die Herausgeber, betrachten es als Investition, die in einem weiteren Schritt – der Endkorrektur – allen Beteiligten Aufwand sparen und die Einhaltung des ambitionierten Zeitplans ermöglichen wird. Dann liefern wir die rund 470 Seiten an Springer ab.

    Vierter Akt

    Per E‑Mail meldet sich ein freundlicher Herr von einer Firma in Chennai, Indien. Er sei im Auftrag von Springer für die Produktion unseres Buches zuständig, „in accordance with the Springer style guidelines“. Wir sind gespannt, welche Guidelines das nun sein werden. Als wir die PDF-Datei des gesamten Buches zur Korrektur erhalten, ist die Antwort klar: keine. Die Korrekturfahnen sehen aus, als hätte man sie mit einem Zufallsgenerator editiert. Für Überschriften ab der dritten Gliederungsebene gibt es neuerdings neun verschiedene Varianten, manchmal sogar mehrere in einem einzigen Kapitel. Zudem wurden in einigen Kapiteln die Überschriften gar nicht als solche erkannt. Keine der neun Varianten ist übrigens konform mit den Springer-Richtlinien für diese Reihe, einige davon enthalten sogar nummerierte Abschnitte. Sie erinnern sich: Genau das haben wir den Autoren mühsam ausgeredet.

    Doch das ist lange nicht das einzige Problem: Platzhalter, die wir eingesetzt haben, um auf andere Kapitel des gleichen Bandes zu verweisen, wurden nicht aufgelöst, obwohl das mit mehreren Personen bei Springer per E‑Mail vereinbart war; in den Literaturlisten aller Kapitel wurden die Titel sämtlicher Quellen automatisch auf Kleinschreibung umformatiert, einschließlich Abkürzungen, sodass wir in Hunderten von Fällen beispielsweise „it“ in „IT“, „un“ in „UN“, „oecd“ in „OECD“ zurückkorrigieren müssen; in einigen Kapiteln wurden Dutzende von Referenzen aus dem Text entfernt und dann „Author Queries“ generiert wie diese: „References [56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69] are given in list but not cited in text.“ Solche Schäden lassen sich nur mit Rückgriff auf das ursprüngliche Manuskript und auch nur mit einem Verständnis für den Inhalt (jawohl, das gibt es noch: Inhalt) in mühsamer Handarbeit reparieren.

    Die Liste der Zerstörungen ließe sich fortsetzen. Ich sende eine seitenlange detaillierte Beschwerde an den indischen Auftragnehmer und zur Kenntnis an Springer. Sie enthält den Satz: „It is inevitable that someone who tries to understand will now look at both the current text and the author manuscripts and decide what has to be done.“ Sie ahnen schon: Diesen „someone“ wird es nicht geben, außer wir machen die Arbeit selbst. Wir sitzen in der Falle, weil wir das Buch auf einer kurz bevorstehenden Konferenz präsentieren wollen. Wer weiß, welche Verzögerungen mit einem Verlagswechsel und möglichen juristischen Auseinandersetzungen verbunden wären. Lassen wir das Projekt scheitern, ist alle schon investierte Arbeit – besonders die der 47 Autorinnen und Autoren – entwertet.

    Problematisch ist, dass wir den Text in dieser Phase des Prozesses nicht mehr selbst ändern können und jede einzelne Korrektur explizit annotieren müssen. Viele Korrekturen führen in der Umsetzung durch die Profis zu neuen Fehlern, die von uns gefunden und in der nächsten Runde wieder korrigiert werden müssen. Das erinnert mich an alte Zeiten – an Softwareentwicklung im Batch-Betrieb. Es ist ein Gefühl, wie jemandem per Telefon das Töpfern beizubringen. Auf unsere Beschwerden reagieren sie mit langatmigen E‑Mails, in denen sie um Nachsicht betteln: „Please bear with us!“ Also üben wir uns in Nachsicht, d. h. wir machen ihre Arbeit, machen Nächte und Wochenenden durch – zur Lösung lächerlicher Probleme, die vollkommen vermeidbar gewesen wären. Nachsicht durch Nachtschicht.

    Springer hält es nicht für nötig, sich in unsere Kommunikation mit den Indern einzuschalten. Ein bestechendes Geschäftsmodell: Lass unqualifizierte Arbeiter zusammen mit gutmütigen Wissenschaftlern etwas erarbeiten, wobei Letztere kostenlos die Qualitätssicherung übernehmen, auch dann noch, wenn das Projekt zum Fass ohne Boden wird. Und lass dir alle Rechte am Ergebnis abtreten – als Gegenleistung dafür, dass du diesen Prozess mal eben schlecht und recht organisierst.

    Fünfter Akt

    Das Buch ist auf dem Markt. Die Geburtswehen, die es verursacht hat, sind ihm nicht anzusehen. Springer verkauft es nun zum stolzen Preis von 203 Euro, 253 Schweizerfranken oder 259 US-Dollar pro Exemplar (Printversion, Softcover). Der Unterschied zum ursprünglich genannten Preis ist nur teilweise dadurch zu erklären, dass es nun 474 statt 300 Seiten umfasst. Außerdem liege dem ursprünglich genannten Preis ein Irrtum seitens Springer zugrunde, wie man uns sagt. Einzelne Kapitel kosten online übrigens um die 25 Euro, was hochgerechnet etwa dem dreieinhalbfachen Preis der Printversion entspricht.

    Doch der Preis bleibt nicht die einzige Überraschung. 26 der insgesamt 119 Abbildungen sind in Farbe gedruckt worden. Allerdings nicht diejenigen, bei denen die Farbe am meisten zum Verständnis beigetragen hätte. Niemand hat uns über diese Entscheidung informiert, niemand hat über die Bedeutung der Farben in den Abbildungen nachgedacht. Autoren melden sich bei uns und beklagen sich: „Wenn ich gewusst hätte, dass Farbdruck möglich ist…“

    Es ist offensichtlich, dass es beim Verlag keine Person gab, die sich inhaltlich über dieses Buch Gedanken gemacht hätte. Ich vermute außerdem, dass niemand einen Überblick über den gesamten Prozess hatte. Wir hatten mit insgesamt sieben Personen bei Springer und seinem indischen Auftragnehmer zu tun. Diese wussten voneinander meist nicht, was mit uns abgesprochen war, wenn sie sich auch redlich bemüht haben, uns aus ihrer jeweils begrenzten Perspektive heraus zu unterstützen.

    Eine weitere Überraschung war das Erscheinungsjahr: Obwohl am 22. August 2014 erschienen (auch als Printversion), steht im Impressum das Jahr 2015. Das muss uns nicht weiter stören, da das Buch dadurch nominell länger frisch bleibt, aber die Seriosität dieser Praxis ist zumindest diskutierbar.

    Sieben Monate nach seinem Erscheinen ist unser Buch übrigens immer noch nicht „indexed by ISI Proceedings, EI-Compendex, DBLP, SCOPUS, Google Scholar and Springerlink“, wie es auf der Website von Springer so schön hieß, und entscheidend sind hier ISI und SCOPUS. Die Autoren beginnen sich bei mir zu beschweren, weil die Publikation für bibliometrische Indikatoren nicht zählt, solange Springer sein Versprechen nicht einlöst. Meine wiederholten Nachfragen bewirken nichts – außer dass Springer den Hinweis auf der Website subtil ändert. Es heißt neuerdings: „Indexing: The books of this series are submitted to ISI Proceedings, EI-Compendex, DBLP, SCOPUS, Google Scholar and Springerlink.“ Die Formulierung „submitted to“ ist näher an der Wahrheit als die alte („now indexed by“), da Springer nach eigenen Angaben gar keinen direkten Einfluss auf die meisten dieser Dienste hat, da sie ja von Konkurrenten betrieben werden, und die Aufnahme eines Werks nur vorschlagen kann. Das bisherige Versprechen an die Autoren war also zumindest fahrlässig. Die Autoren scheinen sich damit scharenweise ködern zu lassen. In der besagten Reihe sind seit 2013 über 180 Titel erschienen, im Mittel also mehr als ein Band pro Woche. Eine Fließbandproduktion ohne jegliche Qualitätssicherung durch den Verlag. Springer gibt insgesamt rund 4.500 Buchreihen heraus. Das ist leicht möglich, wenn man damit so gut wie nichts mehr zu tun hat – außer Werbung zu machen, natürlich.

    Bis vor zwei, drei Jahrzehnten haben Verlage noch Themen identifiziert, Autoren gefunden, beraten und betreut. Ihre Reputation haben sie erworben, indem sie die inhaltliche und technische Qualität der Werke sicherstellten. Außerdem sind sie erhebliche finanzielle Risiken eingegangen (und mussten deshalb wählerisch sein), da die Auflagen nicht beliebig klein sein konnten. Heute dagegen, im Zeitalter von „Print on Demand“, ist das finanzielle Risiko nahe null. Die Produktion wird, wie wir gesehen haben, in Billiglohnländer ausgelagert und die Qualitätssicherung komplett auf die Herausgeber und Autoren abgewälzt. Warum ist ein Wissenschaftsverlag lukrativer als eine Notenpresse? Richtig, die Banknoten müsste man selber drucken.

    Mit diesem kritischen Bericht möchte ich nicht etwa die Mitarbeitenden des indischen Auftragnehmers für ihre mangelnde Ausbildung oder Erfahrung kritisieren. Was ich kritisiere, ist die rücksichtslose Externalisierung von Kosten durch den Springer-Verlag, der billige Arbeitskräfte einsetzen kann, weil er gleichzeitig die Qualitätssicherung an weitgehend aus Steuergeldern bezahlte Herausgeberinnen und Herausgeber abwälzt. Dadurch gehen die Kosten nach unten – die Verkaufspreise werden gleichzeitig erhöht, weil die Universitäten über ihre Bibliotheken und Konferenzen die von ihnen finanzierten Produkte bereitwillig zurückkaufen. Die Verlagstätigkeit reduziert sich auf Werbung mit einer Marke, die ihren Ruf der Arbeit einer früheren Generation von Profis – wirklichen Profis – zu verdanken hat.

    Angesichts dieser Realitäten drängt sich mir die Frage auf, ob sich denn niemand um den Ruf einer erfolgreichen Marke sorgt – offenbar nicht. Eine naheliegende Erklärung ist, dass die renommierten Wissenschaftsverlage schon lange und in voller Absicht vom Glanz vergangener Zeiten leben. Noch umgibt die großen Marken ein Mythos von Qualität und Glaubwürdigkeit. Die Zukunft wird zeigen, wie lange man daraus noch Profit schlagen kann, ohne sich um die Einlösung des damit verbundenen Anspruchs zu bemühen – wie lange es dauert, bis der Gaul zu Tode geritten ist. Nachhaltig ist das nicht.

    Diesen Text habe ich den Betroffenen vor der Veröffentlichung zur Kenntnis gegeben. Springer hat daraufhin seine Anstrengungen verstärkt, den Band wie angekündigt bei SCOPUS erfassen zu lassen. Dies ist geschehen, exakt acht Monate nach Erscheinen des Buches. Die Erfassung durch ISI steht weiterhin aus.

    Nach der Erstpublikation dieses Beitrags in deutscher Sprache erhielt ich zahlreiche Zuschriften von Kollegen, die von ähnlichen Erfahrungen mit anderen Verlagen berichteten. Offensichtlich ist das hier geschilderte Problem nicht spezifisch für Springer, sondern die Auswirkung des heute vorherrschenden Geschäftsmodells in der Branche. Es spricht für die Trennung von redaktionellen und kommerziellen Belangen bei Springer, dass dieser Artikel in der Zeitschrift „Informatik Spektrum“ erscheinen konnte.

    Lorenz M. Hilty ist Professor am Institut für Informatik der Universität Zürich und leitet die gemeinsame Forschungsgruppe „Informatik und Nachhaltigkeit“ der Universität Zürich und der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa. Er ist außerdem Delegierter für Nachhaltigkeit der Universität Zürich und Affiliated Professor am „Center for Sustainable Communications“, CESC, des Royal Institute of Technology, KTH, Stockholm.

    Das von ihm und Bernard Aebischer herausgebene Buch hat den Titel „ICT Innovations for Sustainability“.

    26. August 2015 57
  • : „Strategische Kommunikation“ mit LeFloid und MrWissen2go: EU-Regierungen füllen Internet mit „Gegenerzählungen“
    http://www.stop-djihadisme.gouv.fr/decrypter.html
    „Strategische Kommunikation“ mit LeFloid und MrWissen2go: EU-Regierungen füllen Internet mit „Gegenerzählungen“

    Die Organe der Europäischen Union wollen dem „gewaltbereiten Extremismus“ und „Terrorismus“ zukünftig mit „strategischer Kommunikation“ begegnen. Vor allem im Internet, aber auch im Fernsehen sollen „Gegenerzählungen“ („counter narratives“) präsentiert werden. Ein ähnliches Projekt „Think Again. Turn Away“ war vor zwei Jahren in den USA gestartet worden, mittlerweile gelten dessen Erfolge aber als dürftig. Unter dem Namen „Handeln gegen die terroristische Bedrohung“ hat auch die französische Regierung eine entsprechende Präsenz im Internet gestartet.

    Nach äußerst kurzer Vorbereitungszeit haben einige Mitgliedstaaten Anfang des Jahres ein „Beratungsteam für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien“ (SSCAT) ins Leben gerufen. Die Gruppe wird von der belgischen Polizei, der EU-Kommission und dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung geleitet. Mit der „Research, Information and Communications Unit“ (RICU) ist auch die britische Polizei beteiligt. Perspektivisch soll aus dem Projekt ein Netzwerk von Behörden und Experten der EU-Mitgliedstaaten etabliert werden. Rund zwanzig Regierungen haben VertreterInnen ins SSCAT entsandt. Die Gruppe hat sich bereits mehrmals getroffen. Auch mit der NATO hat es direkte Gespräche gegeben, ein weiteres Treffen ist für den Herbst anvisiert.

    „Youtuber gegen den Islamischen Staat“?

    Ziel ist, die EU-Mitgliedstaaten sowie europäische Institutionen bei der Ausarbeitung von Kampagnen zur „strategischen Kommunikation“ zu unterstützen. Polizeien der EU-Mitgliedstaaten können vom SSCAT auch Beratung anfordern, um der verstärkten Anwerbung für den islamistischen Terrorismus zu begegnen. Das SSCAT wird von der EU-Kommission für 18 Monate mit zunächst einer Million Euro unterstützt. Außer den EU-Mitgliedstaaten können auch Drittstaaten teilnehmen. Anvisiert sind beispielsweise Tunesien, Marokko, Jordanien und die Türkei.

    Die Arbeit des SSCAT ist in drei Abschnitte gegliedert. Zur Vernetzung werden zunächst Behörden in einzelnen Mitgliedsstaaten besucht. Anschließend sollen „Gegenerzählungen“ entwickelt werden, die schließlich in einem dritten Abschnitt gemeinsam umgesetzt werden sollen. Dabei soll vor allem auf die Schwächen des „Islamischen Staates“ abgehoben werden, etwa die Unfähigkeit, ein eigenes Staatswesen aufzubauen oder die hohe Zahl bei Luftangriffen getöteter Kämpfer.

    Auf welche Weise die Inhalte veröffentlicht werden, bleibt unklar. Ebenfalls offen ist, ob die besagten „Gegenerzählungen“ von muslimischen Gruppen oder Personen erstellt werden. Vermutlich kommt aber den behördlichen Bildungseinrichtungen eine besondere Rolle zu. In Deutschland arbeitet das SSCAT beispielsweise mit der Bundeszentrale für politische Bildung zusammen. Eine dort vorbereitete Kampagne könnte sich an Erfahrungen von „Youtuber gegen Nazis“ orientieren.

    Durch eine „authentische Ansprache“ könnten „junge, politikferne Zielgruppen“ erreicht werden. Dabei sollten „anerkannte Youtuber“ helfen, indem sie „Orientierungswissen vermitteln“ und „aufklärend und deradikalisierend“ wirken. Laut einem Bericht der FAZ von heute habe der unter dem Pseudonym „LeFloid“ auftretende Florian Mundt seine Beteiligung zugesagt. Die „Beauty-Bloggerin“ Hatice Schmidt und „MrWissen2go“ alias Mirko Drotschman hätten ebenfalls Beiträge zugesagt.

    Im österreichischen Innenministerium ist man ein Schritt weiter und will selbst „zielgruppengerechte Präventionsvideos“ erstellen. Auch Deutschland wolle sich laut einer Aussendung Österreichs daran beteiligen.

    Entwicklung von „Strategien gegenüber der Wirtschaft“

    Ein weiteres, sehr ähnliches Projekt unter dem Namen „Europäische gemeinsame Initiative zu Internet und Terrorismusbekämpfung“ (EJI-ICT) wird unter Federführung der Niederlande betrieben. An mehreren Arbeitstreffen haben die Innenministerien aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg teilgenommen. Zu den Aufgaben gehört die Bekämpfung der Nutzung des Internets „durch Terroristen zu Propagandazwecken, Rekrutierung, Kommunikation und Planung von Anschlägen“.

    Die Gruppe soll laut dem Bundesinnenministerium „gemeinsame Strategien gegenüber der Wirtschaft“ ausarbeiten. Ziel ist, inkriminierte Inhalte „unter Einsatz einer Palette von Instrumenten, darunter auch Maßnahmen der Strafverfolgung, zu verringern“. Hierzu hatte die Polizeiagentur Europol kürzlich eine „Meldestelle für Internetinhalte“ eingerichtet. Die Kommission betreibt derzeit die Gründung eines „Forums der Internetdienstleister“. Firmen wie Google, Microsoft und Facebook sollen für die verstärkte Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden gewonnen werden. Wie das SSCAT könnte das EJI-ICT auf bestehenden Maßnahmen aufbauen. Hierzu gehört das vom Bundeskrimnalamt gestartete EU-Projekt „Check the web“, das seit 2007 eine Datenbank zu „islamistisch-extremistischen“ Webseiten bei Europol angelegt hat.

    Die beiden neuen Maßnahmen waren nach den Anschlägen von Paris im Januar in Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen anvisiert worden:

    Verbesserung der strategischen Kommunikation, Entwicklung einer Strategie zur Einbindung der arabischen Welt, einschließlich der Entwicklung eines Gegendiskurses zur terroristischen Propaganda, der Förderung der Grundrechte, der Berücksichtigung des immer häufiger auftretenden Missbrauchs des Internets für die Radikalisierung, der Herstellung von Kontakten über die sozialen Medien und der Verbesserung der Kommunikation in arabischer Sprache.

    Neuer „Aktionsplan über Strategische Kommunikation“

    Das SSCAT und das EJI-CT findet die ausdrückliche Zustimmung des deutschen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), der seit einigen Monaten für Maßnahmen der „Gegenerzählung zur islamistischen Propaganda im Internet“ wirbt. Bereits im November hatte de Maizière den Start einer entsprechenden europäischen Kooperation bekanntgegeben. Die „Werbeplattform Internet“ dürfe nicht dem IS überlassen werden. Die „Gegenerzählungen“ der EU-Regierungen sollen in allen europäischen Sprachen, aber auch auf Arabisch und Türkisch online gehen.

    Mittlerweile hat sich auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in die Erstellung von „Gegenerzählungen“ zu den „von Terrororganisationen verwendeten radikalen Botschaften“ eingeschaltet. Zusammen mit der EU-Kommission hat der EAD eine entsprechende Task Force gestartet. Ziel ist die Einbettung entsprechender Maßnahmen in die EU-Außenpolitik. Auf diese Weise könnten etwa arabische Regierungen überredet werden, Ausstrahlungen von Satelliten-Fernsehsendungen auf dem Gebiet der EU zu verhindern oder wenigstens zu beeinflussen, wie es der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung gefordert hatte. Die EU hat bereits mehrere Projekte für Regierungen im Nahen Osten und Nordafrika (der sogenannten MENA-Region) gefördert, die darin beraten werden, wie sie der Argumentation islamistischer Gruppen „durch einen wirksamen Gegendiskurs entgegentreten können“. Zuletzt wurden hierfür im Februar 3,3 Millionen Euro ausgegeben, nun laufen Verhandlungen mit „Umsetzungspartnern“.

    Die Maßnahmen firmieren als neue „Public-Diplomacy-Strategie“. Mit von der Partie ist auch der „Club of Venice“, der sich aus Kommunikationsexperten der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Die langjährigen BehördenmitarbeiterInnen beraten regelmäßig zu Kommunikationsstrategien hinsichtlich bestimmter Phänomene, darunter auch zur Terrorismusbekämpfung oder zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP. Vor kurzem hat die EU auch einen „Aktionsplan über Strategische Kommunikation (Ost)“ erarbeitet. Ziel ist, „Russlands laufenden Desinformations­kampagnen entgegenzuwirken“. Zielgruppe entsprechender „Gegenerzählungen“ der EU-Mitgliedstaaten sind insbesondere die westlichen Balkan-Länder.

    17. August 2015 32
  • : Interview Radio Dreyeckland: Das Internet und der Rundfunk
    Interview Radio Dreyeckland: Das Internet und der Rundfunk
    Screenshot RDL

    Einst Piratensender, heute auf UKW 102,3 MHZ: Radio Dreyeckland

    Radio Dreyeckland (RDL) ist das älteste freie Radio in Deutschland, dessen Sender in Vogtsburg/Totenkopf (Freiburg) steht. Die freien sind neben den öffentlich-rechtlichen und privaten Radiosendern eine weitgehend nicht-kommerzielle Alternative zur Meinungsbildung, deren Angebote selbstverständlich auch ins Netz gewandert sind.

    RDL hat seine Ursprünge in der Anti-AKW-Bewegung und ist wie andere freie Radios nicht immer konform mit der Obrigkeit und den typischen Medien-Narrativen. Es finanziert sich durch seine Hörer und durch ehrenamtliches Engagement, aber auch durch Zahlungen aufgrund des Rundfunkstaatsvertrags. Wir wollten wissen, was die Vernetzung verändert hat und reden über die Nutzung von Facebook, Youtube und anderen kommerziellen Plattformen.

    (Dank an Daniel und Eric für die Hilfe bei der Transkription!)

    netzpolitik.org: Als Radio Dreyeckland als freies Radio angefangen hat, da gab es noch kein Internet, und der Weg, wie Inhalte verbreitet wurden, war klar, irgendwann sogar mit „offiziellen“ Frequenzen. Wie sieht’s bei den freien Radios aus, wenn ihr die letzten zehn, fünfzehn Jahre betrachtet, wo sich das Netz als Verbreitungsweg dazugesellt hat?

    Andreas Reimann: Viele Radios haben aus meiner Sicht jahrelang zwar einen Internetauftritt gepflegt, aber das war oft nicht mehr als eine Vereinsseite, also ohne redaktionelle Inhalte. Wir waren, glaube ich, eine der Ersten, die Inhalte auf der eigenen Webseite brachten. Wir wollten sie eben nicht nur über Äther verbreiten, sondern auch über das Internet und haben zum Teil unsere Inhalte sowohl bei https://www.freie-radios.net/ verfügbar gemacht als auch auf unserer Homepage.

    netzpolitik.org: Ihr unterscheidet Euch ja auch bei den Lizenzen und Fragen des Urheberverwertungsrechts von anderen Radiokonzepten. Wie kam es zu der Entscheidung wie mit den Lizenzen?

    Johanna Wintermantel: Als freies Radio ist es geradezu normal, dass wir unsere eigenen Inhalte unter Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung stellen. Was sich geändert hat: Wir haben jetzt auch die Möglichkeit, durch einen bundesweit ausgehandelten GEMA-Vertrag bestimmte Inhalte sieben Tage lang anzubieten, so wie das die Öffentlich-Rechtlichen auch tun. Aber natürlich ist das etwas, was uns vorgegeben ist, dass wir ganze Sendungen mit Musik eben nur beschränkt hochladen dürfen. Unsere eigenen Beiträge stehen zur Allgemeinverfügung.

    freiburg

    Symbolbild System-Relevanz (Lizenz: CC BY-SA-NC 2.0, agfreiburg/flickr)

    netzpolitik.org: Wo Ihr selber entscheiden könnt, gab es keine Diskussion?

    Andreas Reimann: Weitergabe ist erwünscht, aber eben nur zur nicht-kommerziellen Weiternutzung. Was uns auch wichtig war: Wir wollen nicht über andere Dienste, etwa Youtube oder Soundcloud, unsere Inhalte zur Verfügung stellen.

    netzpolitik.org: Warum nicht?

    Andreas Reimann: Gerade wenn man sich die Nutzungsbedingungen bei Youtube anschaut, geht vieles letztendlich in die Nutzung von Youtube über. Wir wollen daher Inhalte von Radio Dreyeckland nicht bei Youtube zur Verfügung stellen. Wir können natürlich nicht verhindern, wenn das andere Leute machen.

    netzpolitik.org: Verhindert Ihr das aktiv?

    Johanna Wintermantel: Wir hatten schon Diskussionen darüber in der Vollversammlung, das ist aber Jahre her. Wir sind etwa einhundertfünfzig Leute, die hier rumspringen. Es gibt darunter Leute, die sind seit zwanzig Jahren hier ehrenamtlich tätig. Entsprechend gibt es nicht die Möglichkeit, das zu kontrollieren, was jeder mit seinen Beiträgen macht. Es wäre für uns aber ein Problem, wenn Inhalte im größeren Stil privatisiert werden und sich dann unserer Verwertung entziehen würden. Aber solange das nicht im größeren Stil vorkommt, ist das kein Problem.

    Andreas Reimann: Wir gehen dann dagegen vor, wenn irgendeine Redaktion unter ihrem Namen als Teil der Gesamtredaktion von Radio Dreyeckland Inhalte bei Youtube oder auch Facebook zur Verfügung stellt. Das widerspricht ja unserer Lizenz und der Weitergabe als nicht-kommerzielle Inhalte. Die Nutzungsbedingungen von Youtube oder Facebook stehen dem ja entgegen.

    netzpolitik.org: Ihr wollt die Geschäftsmodelle hinter diesen Plattformen nicht unterstützen, aber geht es auch um die Frage der Überwachung der Nutzer?

    Johanna Wintermantel: Ich glaube, da gibt es geteilte Meinungen, wir haben darüber intensiver diskutiert, was Facebook angeht. Die Lösung ist, dass wir faktisch ein Facebook-Profil haben, aber dieses nur nutzen, um auf unsere Webseite zu leiten und nicht umgekehrt. Man kann also Facebook nicht alternativ konsultieren, erst recht verweisen wir nicht von unserer Webseite auf Facebook. Es ist so gedacht, dass Leute, die nur auf Facebook unterwegs sind, auch dort auf unsere Webseite stoßen sollen. Es gibt einfach widersprüchliche Positionen in der Gesamtredaktion, die einen sagen, wir sollten Facebook überhaupt nicht unterstützen, die anderen sagen, wir dürfen nicht so dogmatisch sein.

    Andreas Reimann: Ich bin selbst etwas gespalten als Öffentlichkeitsarbeiter, weil mir natürlich klar ist, dass große Zielgruppen vor allen Dingen über Facebook ins Internet gehen. Ich sehe generell das Problem, dass das Internet vielleicht eine parallele Entwicklung durchgemacht hat wie der Rundfunk. Wenn man sich die 1920er Jahre anschaut, da gab es ja den Rundfunkspuk bzw. den Radiospuk, wo ganz viele Leute einfach gesendet haben. Ohne das jetzt allzu sehr vergleichen zu wollen, gab es aber eine ähnliche Entwicklung anfangs im Internet und eben jetzt wieder durch die Zentralisierung und die großen Netzkonzerne. Wir sind da nicht wirklich konsequent, denke ich, eigentlich müssten wir unsere eigenen Serverstrukturen betreiben. Wir sehen uns als freies Radio als Alternative zu den großen Radiostationen, entsprechend sollten wir im Internet nicht unsere Inhalte bei den großenen „Stationen“, also bei Youtube oder anderen Monopolisten posten und zur Verfügung stellen, sondern auch eine Alternative anbieten, wo wir sowohl bei den Formaten als auch bei den Servern eigenständig entscheiden können.

    tweet rdl

    Johanna Wintermantel: Wobei man sagen muss, dass wir beispielsweise Twitter nutzen.

    netzpolitik.org: Würdet Ihr sagen, dass sich für alternative Redaktionen, wie ihr eine repräsentiert, mit dem Netz eher etwas verbessert hat, oder glaubt ihr, dass es zu einer Marginalisierung beiträgt, also insgesamt weniger alternative Meinungen gehört und auch alternative Themen angeboten werden? Wie seht Ihr den Trend in den letzten zehn Jahren?

    Johanna Wintermantel: Eine Meldung, die sich über das Radio verbreitet, hat nicht mehr die gleiche Exklusivität, wenn sie sich auch über das Internet verbreiten kann. Ich habe den Eindruck, dass diese Rolle des Mediums, gerade auch als Medium für politische Bewegungen, um Positionen von politischen Initiativen zu verbreiten, ihnen eine Stimme zu geben, an Bedeutung verloren hat. Jeder kann sich ein Blog einrichten oder auf Indymedia posten.

    Andreas Reimann: Ich beobachte natürlich, dass Beiträge, die über Twitter retweetet werden und auch über andere Webseiten geteilt werden, höhere Nutzungszahlen haben. Da sehe ich den Vorteil, dass das Netz eine beschleunigende Funktion für Nachrichten mit Brisanz hat. In den 1990ern hatte das Radio einen exklusiveren Stellenwert, etwa wenn am Ende der Infostunde die Demoankündigungen liefen, was man heute natürlich auf jeder alternativen Webseite findet. Damals gab es eben nur Radio Dreyeckland, und die Polizei stand zwei Häuser weiter und hat mitgehört, um genau diese Information auch zu bekommen. Wir haben Ende der 1990er Jahre die Erfahrung gemacht, dass sich in der Szene ein Generationswechsel ereignet hat. Junge Leute sind in die Szene reingekommen, die ohne Radio aufgewachsen sind und dann direkt den Schritt ins Internet gemacht haben. Es hat seine Zeit gebraucht, bis sie verstanden haben, dass es auch das Radio gibt und dass es wieder zusammengewachsen ist und nicht mehr nebeneinander her lief.

    netzpolitik.org: Wie habt Ihr das Snowden-Thema aufgegriffen? Wie wichtig war Euch diese Thematik und generell die technisierte Überwachung?

    Johanna Wintermantel: Ich hab persönlich so gut wie nichts dazu gemacht, wir haben das aber umfänglich in der aktuellen Redaktion aufgegriffen, teilweise auch parlamentsbezogen, würde ich sagen.

    netzpolitik.org: Ich frage das deshalb, weil ihr aus einer Protestbewegung heraus entstanden seid. Letztendlich war die Anti-AKW-Bewegung eine erfolgreiche Bewegung, eine von unten, die bis oben in die Politikspitze eine Veränderung bewirkt hat. Nun könnte man sich wünschen, dass es in Fragen der technisierten Überwachung auch zu einer Bewegung kommt.

    Johanna Wintermantel: Es ist ein Thema, was wir ausführlich behandelt haben. Es ist aber auch ein Thema, bei dem eine gewisse Machtlosigkeit hervortritt.

    netzpolitik.org: Danke für Eure Zeit und das Gespräch!


    Radio Dreyeckland hat rund um das Thema Snowden mehr als 230 Beiträge veröffentlicht. Laufende Entwicklungen wurden jeweils mit Nachrichten abgedeckt, außerdem viele Interviews geführt. Wir haben das Gespräch zwar vor dem Entstehen der „Range-Landesverrat-Quantensingularität“ aufgezeichnet, aber das Thema Pressefreiheit in Deutschland und Europa ist für RDL natürlich auch kein neues. Auch über die Ermittlungen gegen uns ist berichtet worden (mp3).

    Johanna Wintermantel ist Soziologin und arbeitet als freie Journalistin u. a. zu den Themen Flüchtlingspolitik, Roma-Minderheiten, NS-Kriegsverbrechen, Basisdemokratie, soziale Bewegungen in Italien und Griechenland. Bei Radio Dreyeckland Freiburg koordiniert sie die Aktuelle Redaktion.

    Andreas Reimann, geb. 1968, stieg 1991 in die politische Inforedaktion bei Radio Dreyeckland ein, arbeitete seit Ende der 1990er Jahre auch bei der Aus- und Fortbildung in Workshops für Radiomachende mit. Seit 2007 ist sein Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit.

    11. August 2015 6
  • : „IT-Vorfall beim Deutschen Bundestag“ hat angeblich keinerlei Auswirkungen auf die IT der Bundesregierung
    Cyberwar (Symbolbild).
    „IT-Vorfall beim Deutschen Bundestag“ hat angeblich keinerlei Auswirkungen auf die IT der Bundesregierung

    Laut dem Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder ist dem Bundesinnenministerium noch kein „schwerwiegender erfolgreicher Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur oder IT-Systeme der Bundesregierung“ bekannt. So war es vorvergangene Woche auf Nachfrage des Grünen-Abgeordneten Dieter Janecek mitgeteilt und schließlich in einer Drucksache niedergeschrieben worden.

    Hintergrund der Nachfrage war der IT-Angriff auf die Informationssysteme des Deutschen Bundestages. Dafür ist die Bundesregierung aber gar nicht zuständig, worauf der Abgeordnete dann auch hingewiesen wurde. Schröder bekräftigt auch, dass der „IT-Vorfall beim Deutschen Bundestag keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit der IT der Bundesregierung“ gehabt habe.

    Janecek hatte auch gefragt, wie die Bundesregierung die Gefahr eines „Cyberkrieges“ einschätzt und welche Vorkehrungen sie im „unregulierten Cyberspace“ trifft. Vermutlich waren hier ebenfalls keine kriegerischen, sondern nicht-militärische Angriffe auf IT-Systeme Gegenstand der Frage. So stellt auch Schröder richtig, der häufig verwendete Begriff „Cyber-Krieg“ sei „weder rechtlich noch anderweitig klar definiert“. Aus Sicht der Bundesregierung tauge er daher nicht als „Anknüpfungspunkt für bestimmte Maßnahmen“. Jedoch sei eine Abgrenzung zu bewaffneten Konflikten mitunter schwierig:

    Ungeachtet dessen stellen Bedrohungen aus dem Cyber-Raum auch für Staaten eine ernst zu nehmende Herausforderung dar. Geschwindigkeit und Unvorhersehbarkeit von Cyber-Angriffen können es aktuell sehr schwierig machen, Angreifer und Motive festzustellen. Bewaffnete Konflikte, aber auch Auseinandersetzungen unterhalb dieser Schwelle, insbesondere bei sog. hybridgen Bedrohungen, haben heutzutage oft auch eine Cyber-Komponente.

    Zur Vorbereitung auf diese „Cyber-Komponente“ baut die Bundeswehr ein „Kommando Netzwerkoperationen“ in Rheinbach bei Bonn auch. Dort wird das Eindringen in gegnerische Computernetze geübt. Zuletzt erklärte die Bundesregierung, dass die Cyber-Soldaten ihre IT-Angriffe tarnen dürfen, denn wie auf dem Schlachtfeld gelte auch im Cyber-Raum die Erlaubnis zum Tarnen und Täuschen. Lediglich die IT-Soldaten müssten beim Ausführen ihrer Angriffe Armbinden tragen, damit sie als Kombattanten erkennbar sind.

    Um Cyber-Angriffe aufzuspüren betreibt der Bundesnachrichtendienst (BND) derzeit den Aufbau eines „Frühwarnsystems“. Es soll „Deutschland erstmals in die Lage versetzen“ […], Angriffe auf die deutsche IT-Infrastruktur zu erkennen, bevor diese wirksam werden und Schaden anrichten können“.
    Zu dem System, über das die Süddeutsche Zeitung bereits vor über einem Jahr berichtete, schreibt Schröder:

    Mit dem als SIGINT Support to Cyber Defence (SSCD) bezeichneten System werden die Voraussetzungen geschaffen, um Cyber-Bedrohungen aktiv vorzubeugen und bedrohte Bereiche, beispielsweise Betreiber von kritischen Infrastrukturen, frühzeitig warnen zu können. Dadurch wird SSCD zu einem wesentlichen Element der staatlichen Vorsorge im Bereich der Cyber- und IT-Sicherheit.

    23. Juli 2015 6
  • : Ausbeutung in der Sharing Economy: Die wunderbare neue Welt des Lohndumpings
    By <a href="https://www.flickr.com/photos/rosaluxemburg/">rosaluxemburg</a> via flickr <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a>
    Ausbeutung in der Sharing Economy: Die wunderbare neue Welt des Lohndumpings

    Am Mittwoch, den 8. Juli, fand in der Rosa-Luxemburg-Stiftung ein Vortrag von Trebor Scholz statt, der sich mit digitaler Arbeit bzw. deren Verhältnis zu bestehenden Produktions- bzw. Wertschöpfungsverhältnissen beschäftigte und versuchte, Alternativen vorzulegen. Scholz hat eine Professur an der New School in New York inne.

    Wir leben in einem Zeitalter von sogenannten Online-Labour-Pools, die besonders für Freelancer eine große Rolle spielen. Amazons Mechanical Turk, CrowdFlower, Amazon Homeservices und ähnliche sorgen inzwischen in den Vereinigten Staaten für die Vermittlung von Arbeit. Momentan gäbe es, so Scholz, in den USA etwa 53 Millionen Freelancer, bis zum Ende des Jahrzehnts würden es um die 60 Millionen sein. Diese Plattformen organisieren also Arbeit, allerdings sind – im Gegensatz zu traditionellen Arbeiterorganisationen – die Arbeiter größ­ten­teils isoliert voneinander. Scholz spricht hier von „Unsichtbarer Arbeitskraft“, da sich die Arbeiter auf einer der entsprechenden Plattformen anmelden, um ihre Arbeit anzubieten, aber keine Möglichkeit dazu haben, untereinander zu kommunizieren. Auch als Außenstehender verfüge man nur über Informationen, die nicht wirklich aussagekräftig sind, so Scholz.

    Diese Plattformen seien sehr intransparent, man könne nicht wirklich erfahren, wie viele Arbeiter wirklich über diese Plattformen ihre Dienste anbieten. Auch gebe es keinen wirksamen Schutz vor Ausbeutung durch gesetzliche Regelungen, eher im Gegenteil. So führte Scholz weiter aus, dass der Supreme Court entschieden habe, dass ein Arbeiter bei Amazon keinen Anspruch auf Bezahlung habe, wenn er nach dem Vollenden seiner Schicht bei der Sicherheitskontrolle in der Schlange stehe, da dies keine aktive Arbeitszeit sei. Des weiteren wird Zeit bzw. die Messung von Arbeitszeit ein immer größeres Instrument von Unterdrückung, so der Wissenschaftler. So habe es Fälle gegeben, bei denen Angestellte von Amazon wegen des doppelten Antretens einer kurzen Pause, also mehrmaliger Inaktivität, entlassen wurden.

    Auch Start-Ups sind mitverantwortlich

    Scholz durchleuchtet den Begriff der digitalen Arbeit in verschiedenen Facetten. Beispielsweise sind Start-Ups für ihn ebenfalls ein Problem. So sind in vielen Start-Ups die Mitarbeiter als Subunternehmer angestellt – eine relativ klassische Herangehensweise für einen Arbeitgeber, sich verschiedenen Pflichten wie dem Leisten von Beiträgen für Sozialversicherungssysteme etc. zu entziehen. Digitale Arbeit sei eben die Spitze eines gigantischen neoliberalen Speeres, der aus verstärkter Kontrolle, steigender sozialer Ungleichheit und dem Verrutschen von regulären Angestelltenverhältnissen zu Niedriglohn-Arbeitsverträgen und der daraus resultierenden Schwächung der Gewerkschaften besteht.

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    Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik sei zunehmend entpolitisiert worden, der Fokus läge jetzt nur noch auf Optimierung und Effektivitätssteigerung. In einem historischen Kontext sei diese Entwicklung ebenfalls nicht tragbar. Seit den 1970er Jahren wäre die Produktivität der Amerikaner beständig gestiegen, ohne dass sich das in äquivalenten Lohnerhöhungen widergespiegelt hätte. Selbst College-Abschlüsse würden nicht weiterhelfen. Hierbei spiele auch die Praktikumswirtschaft eine Rolle. Praktikanten würden der US-Wirtschaft 2 Milliarden US-Dollar hinzufügen. Interessanter- bzw. traurigerweise seien 75 Prozent der unbezahlt beschäftigten Praktikanten weiblich. Scholz folgert daraus, dass alle Arbeit, die digital ist, selbstverständlich auch ausgebeutet werden kann, was die Gesellschaft vor eine neue Verwundbarkeit von Arbeitskraft stellen würde.

    Digitale Arbeit bzw. deren momentane Form sei ein Symptom der Niedriglohnkrise. Die Entwicklung bewege sich von festen Anstellungen für das gesamte Arbeitsleben hin zu temporären Arbeitsverhältnissen. Grundsätzlich müsse man aber auch unterscheiden zwischen den Strukturen in Deutschland und in den USA. Im Vergleich zu den Vereinigten Staaten gebe es laut Scholz in der Bundesrepublik verhältnismäßig mehr glückliche Freelancer, allerdings würden sich diese eben auch freiwillig in diese Arbeitsverhältnisse begeben und nicht wie in den USA durch die Strukturen in diese Form atypischer Arbeit gezwungen. Das habe natürlich Konsequenzen für die junge Generation. Man steige in das Berufsleben mit einem unbezahlten Praktikum ein, um sich dann mit einem unterbezahlten Job in der Kreativbranche über Wasser zu halten, bis man mit wenig bis gar keinem Rentenanspruch in die Altersarmut entlassen wird.

    Unsere Definition von digitaler Arbeit muss überdacht werden

    Unser Verhältnis zu Arbeit habe sich gewandelt. Wo früher Disziplin unser Verhältnis zu Arbeit bestimmt habe, sei heute Erfolg maßgeblich. Dies würde zwar das Gefühl relativer Freiheit vermitteln, führe aber oft genug zu Depression, Beklemmung und Selbstausbeutung, die nicht etwa durch eine etwaig vorherrschende Ne­ga­ti­vi­tät am Arbeitsplatz hervorgerufen würde, sondern durch ebenjenes vermeintlich positive Gefühl von Freiheit, das alle psychischen Schutzmechanismen umgehe und sich letztendlich als psychischer Druck manifestiere.

    Aber was ist digitale Arbeit genau eigentlich? Wie schon festgestellt, sei Zeit ein entscheidendes Instrument zur Kontrolle, außerdem scheinen Plattformen wie Mechanical Turk und Co. eine große Rolle in der Verteilung von Arbeitsaufträgen zu spielen. Nach Scholz muss die Definition von digitaler Arbeit ein integrales Verständnis von allen möglichen Formen von eben dieser reflektieren. Unsere momentane Definition würde hier unzulänglich ausfallen, da man beim Stichwort „Digitale Arbeit“ eher an kreative Tätigkeiten denke und eben nicht an Minenarbeiter im Kongo, die das für den Betrieb elektronischer Geräte unabdingbare Coltan abbauen. Unser Arbeitsbegriff entwickle sich zu dem des freiheitsliebenden Künstlers, dieser werde nun auf eben davon ganz unterschiedliche Arbeitsbereiche angewandt. Scholz findet, dass wir unseren Arbeitsbegriff eben nicht erneuern sollten, da dieser Begriff schon eine Geschichte des Kampfes für bessere Arbeitsbedingungen hat, wie beispielsweise der Kampf für den 8‑Stunden-Tag. Es gehe hierbei aber keineswegs um die Romantisierung vergangener Arbeitskämpfe, sondern darum, überhaupt zu erkennen, dass es die Möglichkeit gibt, Arbeitskämpfe zu führen.

    Scholz’ Strategie hierzu ist die Gründung von Kooperativen. Man müsse etwas schaffen, was durch die momentane Situation nicht gegeben sei: Dies sei die Vernetzung und Kooperation der Beschäftigten. Anders als Facebook oder Google würden Airbnb oder Uber eben nicht auf Infrastruktur zurückgreifen, die durch sie selbst geschaffen wurde, sondern sie würden unsere Infrastruktur nutzen. Am Beispiel von Airbnb unsere Wohnungen, im Falle von Uber unsere Autos oder generell ausgedrückt unsere Zeit – ganz abgesehen von mit Steuergeldern finanzierten Straßen. In unserer Gesellschaft habe sich das Bild durchgesetzt, dass die Sharing Economy zu einem nachhaltigen und stabilen Kapitalismus führe. Dies sei aber einfach nur ein weiterer ideologischer Überbau für die immer gleichbleibenden Produktions‑, Besitz‑, und Wertschöpfungsverhältnisse, die sich zudem zunehmend in Richtung der oberen Zehntausend verschieben.

    Agitate, Educate, Organize!

    Wir sollten uns darum bemühen, Alternativen zu schaffen. Eben das, was Scholz als „Plattform-Kooperativismus“ bezeichnet. Uber, Airbnb und Co. dürfen nicht von unserer Arbeit profitieren, sondern nur die Arbeiter selbst. Ein Problem in der Schaffung solcher alternativen Strukturen sei zum einen, dass sich derartige Kooperativen nur sehr langsam entwickelten, während das Silicon Valley bzw. die dort vertretenen Unternehmen fast täglich neue Lebensrealitäten schaffen würden. Zum anderen würde die momentan vorherrschende Situation die Monopolstellung dieser Firmen begünstigen.

    Um daraus ausbrechen zu können, führt Scholz aus, müssten sich die Arbeiter erst einmal (wieder) ihrer Prinzipien bewusst werden. Diese bestünden aus Job-Sicherheit, guter Bezahlung, Transparenz, Rechtsschutz, maximalen und an die Lebensphase angepassten Arbeitszeiten sowie einer gesunden Arbeitsumgebung, die auch die Wertschätzung der geleisteten Arbeit beinhalte. Des weiteren sollten Arbeitsüberwachungsformen, wie das von Amazon durchgeführte Timetracking oder Odesk entschieden abgelehnt werden. Odesk ist ein Programm, das in regelmäßigen Abständen Bilder über eine Webcam vom Beschäftigten aufnimmt, um zu kontrollieren, ob dieser tatsächlich arbeitet. Auch sollten die vermeintlich konsumentenfreundlichen Bewertungsfunktionen, beispielsweise wie die von Uber, abgelehnt werden, da sie zu einer permanenten Drucksituation führen würden.

    Selbst wenn es gelänge, solche Bedingungen herzustellen, wäre es für Kooperativen immer noch schwer, Fuß zu fassen. Es sei ein enormer Aufwand, diese kooperativen Plattformen zu programmieren und in Stand zu halten. Das sei eben nicht so einfach zu bewerkstelligen wie Crowdfunding-Projekte, da eine beständige Finanzierung nötig sei. Scholz bringt hierzu den Vorschlag, einen Basis-Algorithmus für die Kooperativen bereitzustellen, den diese dann entsprechend ihrer Bedürfnisse bzw. Anforderungen modifizieren können. Um die angebotenen Dienstleistungen für den Konsumenten attraktiver zu gestalten, könne man ja in einer App verschiedene Informationen visualisieren, etwa wie man durch die Nutzung der von dieser Plattform angebotenen Dienstleistung dafür sorgt, dass der Dienstleistende über eine ausreichende soziale Absicherung verfügt.

    Silicon Allee statt Silicon Valley

    Dies sei eine große Möglichkeit für Gewerkschaften, Parteien und ähnlichen, den Zusammenschluss von Arbeitern zu fördern. Und tatsächlich gebe es einen gewissen Trend in diese Richtung, etwa die Freelancers Union aus den USA oder die Partei Lazuz aus Israel. Die junge Generation werde sich ihrer prekären Situation bzw. Zukunft bewusst. Diese Angst führe dann dazu, dass sich die Jungen nach Alternativen umschauen, und genau da müsse man sie abholen.

    Dennoch gebe es aber immer noch das Problem, dass eben die Unternehmen, die ein entgegengesetztes Interesse haben, über praktisch unbegrenzte finanzielle Mittel verfügen würden. Um aber dennoch gute und faire „Digitale Arbeit“ Realität werden zu lassen, müsse eine umfassende Vernetzung stattfinden, um für demokratische Rechte zu kämpfen. Scholz schließt ab, dass die Zukunft nicht auf einer Slideshow im Silicon Valley entschieden werden darf. Sie sollte von einer demokratischen Gesellschaft definiert werden, die Ausbeutung im Generellen nicht toleriert.

    Plattform-Kooperativismus stellt also keine generelle Lösung für ein sehr altes Problem dar. Dennoch ist er ein Instrument, um Themen von sozialer Ungleichheit wieder in die Gesellschaft zu tragen und einen gesellschaftlichen Diskurs anzuregen.

    16. Juli 2015 28
  • : Cop-Culture auf Twitter und Facebook: Polizeien von Bund und Ländern erörtern Nutzung Sozialer Netzwerke
    Mit Twitter gegen die polizeiliche Informationshoheit - Die Polizei schlägt nun zurück.
    Mit Twitter gegen die polizeiliche Informationshoheit - Die Polizei schlägt nun zurück.
    Cop-Culture auf Twitter und Facebook: Polizeien von Bund und Ländern erörtern Nutzung Sozialer Netzwerke

    Beinahe alle Polizeibehörden der Bundesländer und des Bundesinnenministerium hatten sich im Frühjahr 2012 an einer „gremienübergreifenden Bund-Länder-Projektgruppe“ mit dem Titel „Soziale Netzwerke“ beteiligt. So geht es aus der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Berliner Linksfraktion des Abgeordneten Hakan Taş hervor.

    Laut der Antwort waren auch „Vertreter verschiedener Gremien“ beteiligt. Benannt werden diese jedoch nicht. Zu den Aufgaben der Gruppe gehörte unter anderem eine Sachstandserhebung und Beschreibung bereits erfolgter polizeilicher Auftritte in Sozialen Netzwerken. Die Studie sollte Nutzungs- und Einsatzmöglichkeiten aufzeigen und Empfehlungen erarbeiten. Ziel war die Festlegung gemeinsamer, bundesweiter Standards.

    Weitere Arbeitsgruppe zu rechtlichen Aspekten

    Tatsächlich unterscheiden sich die Internetauftritte deutscher Polizeibehörden deutlich. Während etwa die Polizei in Frankfurt ihre Follower duzt und Versammlungen kommentiert, ist der Twitter-Account der Bundespolizei in Bayern äußerst zurückhaltend. Die Polizei Berlin nutzt Twitter auch für Durchsagen an Teilnehmende einer Versammlung.

    Unter Leitung des Innenministeriums Rheinland-Pfalz nahmen auch das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster an der Gruppe teil. Sie unterstand einem Arbeitskreis der Ständigen Konferenz der Innenminister und ‑senatoren der Länder, die schließlich ein Jahr später einen als Verschlusssache eingestuften Bericht erhielt.

    Geprüft wurden auch rechtliche Aspekte der Nutzung Neuer Medien. Hierzu hatte die Bund-Länder-Projektgruppe eine Unter-Arbeitsgruppe „Recht“ eingesetzt, an der ebenfalls mehrere Bundes- und Landesbehörden beteiligt waren. Ziel war die Erarbeitung einer „in größtmöglichem Umfang konsensfähige Formulierung für eine vertretbare und soweit prognostizierbar gerichtsfeste Rechtsauffassung hinsichtlich der polizeilichen Nutzung Neuer Medien“.

    Polizei Berlin startete eigene „Projektgruppe Neue Medien“

    Laut der Antwort auf die Piraten-Anfrage ist die Nutzung von Twitter und Facebook durch einen Leitfaden geregelt, der Ende 2012 vom Innensenator herausgegeben wurde. Dort heißt es, dass etwa für Twitter „Accountmanagerinnen und ‑manager“ benannt werden müssten, die besonders autorisiert sein müssten.
    Vor jedem Einsatz müsse festgelegt werden, zu welchen Themengebieten sich das „Accountmanagement“ äußern kann. Ohne Rücksprache dürften etwa bereits veröffentlichte Pressemeldungen und Veranstaltungshinweise verbreitet werden.

    Auch „Sachinformationen“, die ohnehin täglich kommuniziert würden, könnten auf Twitter und Facebook platziert werden. Alle Aussagen gegenüber MedienvertreterInnen, die sich kritisch gegenüber dem „Verwaltungshandeln“ äußern, müssten aber nach Rücksprache mit Vorgesetzten erfolgen. Dies gelte auch für „Bloggerinnen und Blogger“. Weitere Hinweise für die private Nutzung von Sozialen Medien hat das Land Berlin in einer kleinen „Handlungsanleitung“ zusammengefasst.

    Wesentlich aussagekräftiger ist aber die Arbeit einer „Projektgruppe Neue Medien“ der Polizei Berlin, die im Sommer 2013 eine Machbarkeitsstudie zur Anwendung sozialer Medien vorgelegt hat. Beteiligt waren neben zwei hauptamtlichen MitarbeiterInnen alle Dienststellenbereiche der Polizei Berlin, die Leitung oblag PressesprecherInnen der Polizei. Die Gruppe hatte den Auftrag, vor dem Auftritt in sozialen Netzwerken die beabsichtigten Ziele zu definieren und Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen zu machen.

    Im Ergebnis werden die Polizeibehörden im Abschlussbericht der Projektgruppe aufgefordert, die Nutzung Sozialer Netzwerke „als sinnvolle Ergänzung zu ihrer Informations‑, Ermittlungs- und Fahndungsarbeit“ auszubauen. So könnten Medien wie Twitter, Facebook oder Youtube zur Nachwuchsgewinnung genutzt werden. Im Bereich der „Gewalt‑, Drogen‑, und Verkehrsunfallprävention“ könnte die Altersgruppe der 16- bis 24-jährigen gut erreicht werden.

    Forschung zur Nutzung Sozialer Medien durch Spezialeinheiten

    Eine „ständige Marktbeobachtung“ soll sicherstellen, dass die Polizei nicht den Anschluss an neue Entwicklungen verliert. Dies solle auch bei der Sicherheitsforschung berücksichtigt werden. So hatte beispielsweise die Hochschule der Polizei im vergangenen Jahr eine Umfrage in Bund und Ländern zur Relevanz Sozialer Medien für die „Bewältigung von Einsatzlagen der Schwerkriminalität“ gestartet. Im Anschluss startete die Polizeihochschule das Forschungsprojekt SCARSOME („Serious Crime And the Role of SOcial Media“), das die Nutzung Sozialer Medien durch Spezialeinheiten der Polizei untersucht. Die Forschungsergebnisse unterliegen dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD.

    Außer dem „Informationsmanagement“ könnten Soziale Netzwerke auch zur Öffentlichkeitsfahndung genutzt werden. Was Facebook angeht müssten Fahndungsaufrufe und –fotos jedoch auf Webseiten der Polizei gepostet werden, auf die bei Facebook verwiesen wird. Weil Soziale Netzwerke auch zur Begehung von Straftaten genutzt würden und „Gefahren begünstigen“, müssten die Möglichkeiten zur Recherche und Beweissicherung bei Ermittlungen ausgebaut werden. Allerdings wird nicht gesagt, ob dies mit technischen Mitteln oder der Kooperation mit den Anbietern erfolgen könnte.

    Schließlich werden in dem Berliner Bericht auch eine Reihe gemeinsamer Standards empfohlen:

    • Die Nutzung sozialer Netzwerke muss einer Strategie folgen. Darin sind Ziele, Zielgruppen, Plattformen, Nutzungsumfang sowie Aussagen zum Personaleinsatz und der Aus- und Fortbildung zu beschreiben.
    • Die aktive polizeiliche Nutzung Sozialer Netzwerke erfordert Regelungen (Social Media Guidelines) zur Kommunikation und Darstellung der Polizei. Für die Nutzung sozialer Medien im Privatbereich sind Verhaltensregeln und Hinweise für Polizeibeamtinnen und ‑beamte zu erstellen.
    • Die professionelle Nutzung sozialer Netzwerke insbesondere zu Aufklärung, Ermittlungen und Öffentlichkeitsfahndung setzt Handlungsanleitungen voraus.
    • Die Nutzung sozialer Netzwerke insbesondere zur Öffentlichkeitsfahndung muss datenschutzkonform erfolgen. Dazu bietet sich insbesondere die Möglichkeit des Inlineframing und der Linklösung an.

    Berlin könnte Polizei-App entwickeln

    In Berlin nutzt die Polizei zwei Twitter-Accounts für die allgemeine polizeiliche Arbeit sowie für größere Einsätze. Dort wird den Followern auch geantwortet. Auch dies müsse laut dem Leitfaden klar geregelt sein. So müssten NutzerInnen „im Idealfall noch an dem Tag der Erstellung“ ihrer Tweets an die Polizei eine Antwort erhalten, bei dringlichen Fragen sogar „in einem entsprechend verkürzten Zeitraum“. Spätere Reaktionen könnten ansonsten „möglicherweise eine negative Außenwirkung entfalten“.

    Eine Verhaltensrichtlinie soll definieren, wie nach außen kommuniziert werden soll. Dabei soll klar zwischen dienstlichen und privaten Belangen und Meinungen unterschieden werden. Auch an die dienstliche Verschwiegenheitspflicht wird erinnert. Die Bediensteten müssten geschult werden, welche Inhalte nicht verbreitet werden dürfen. Hierzu gehören etwa personenbezogene Daten oder „illegale Inhalte“. Schließlich müssten sich die Twitter-Cops auch an die „Netiquette“ halten.

    Zu den Vorschlägen der „Projektgruppe Neue Medien“ für den Auftritt im Internet gehört die Programmierung einer „Applikation Polizei Berlin für mobile Endgeräte“. Während der Start von Accounts bei Twitter und Facebook vergleichsweise wenig Investitionen erfordert, werden für die Programmierung der Polizei-App 60.000 Euro veranschlagt. Möglicherweise wird die Polizei auch bald ihren bereits eingerichteten, aber noch nicht genutzten Youtube-Account in Betrieb nehmen.

    15. Juli 2015 10
  • : #NetzfragtMerkel: „Da fehlt der kritische Frager“
    #NetzfragtMerkel: „Da fehlt der kritische Frager“

    lefloidfragtmerkelDer Youtuber LeFloid hat heute ein Videointerview mit Angela Merkel in seinen Kanal gestellt. LeFloid war vom Bundespresseamt eingeladen worden, Angela Merkel zu interviewen, weil die Bundesregierung ja jetzt einen „sehr coolen“ Bürgerdialog veranstaltet. Im Vorfeld hatte es zu dem Interview einige Debatten gegeben, wir haben uns da lieber vornehm zurückgehalten, um uns vom Ergebnis überraschen zu lassen.

    Im Grunde genommen war es auch nicht das erste Mal, dass Angela Merkel von einem Videoblogger interviewt wurde, bereits vor bald zehn Jahren konnte die damalige Bloggerin (und jetzige Spiegel-Online-Geschäftsführerin) Katharina Borchert die damals frische Kanzlerin in Videoform interviewen.

    Jetzt also LeFloid, einer der wenigen bekannten Youtuber mit gesellschaftspolitischem Anspruch und Zugang zu einer Zielgruppe, die über klassische Medien kaum noch erreicht werden kann. Und an die die CDU und das Bundeskanzleramt gerne ran kommen würde.

    LeFloid hatte bereits im Vorfeld schon Erwartungen zurück gewiesen, dass er dort als Politikjournalist auftreten würde. Und gerade deswegen war er wohl auch ausgewählt worden, denn Interviews mit Politikjournalisten, vor allem auch noch mehr oder weniger ungeschnitten führt Angela Merkel sehr selten. Die könnten ja mal harte Fragen stellen.

    In dem rund 30 Minuten Interview übernimmt LeFloid dann auch eine Rolle, die man aus den wöchentlichen Merkel-Podcasts kennt. Als leicht eingeschüchteter Fragensteller gibt er meist nur Stichpunkte in vollkommen verklausulierten Fragen vor, auf die Angela Merkel dann antwortet – oder auch nicht. Manchmal hakte er nach, aber die Rückfragen waren dann wiederum recht devot formuliert, dass Merkel wiederum nicht wirklich antwortete. Standard-Lückenfüller von LeFloid als Überleitung zur nächsten Frage war dann auch „Sehr cool“. Fand ich eher uncool, war aber wahrscheinlich nur Unsicherheit oder Überforderung.

    Im Endeffekt haben sich beide gegenseitig instrumentalisiert

    Das Bundeskanzleramt und das Bundespresseamt dürften sich freuen, dass hier Angela Merkel als sehr cool vom Platz gehen konnte, ohne jetzt viel sagen zu müssen. Endlich auch mal die Jugend erreicht, die die Merkel-Podcasts eher nicht sehen. LeFloid darf sich freuen, dass er als erster Youtuber die Bundeskanzlerin interviewen konnte. Und damit auch im Mainstream und in den alten Medien angekommen zu sein. Auch wenn er damit das Makel davon tragen könnte, als freiwilliger Wahlkämpfer für Angela Merkel agiert zu haben.

    Drei Minuten lang ging es ab Minute zehn dann auch um Netzpolitik, hier vor allem um Whistlewblower und irgendwie um den NSA-Skandal. Das hörte sich dann so an:

    „Ich finde im Übrigen, dass das, was man an Informationen aus so was raus kriegt, die Sache nicht wert ist, wenn man dafür soviel abhört und da gibt es gravierende Unterschiede zwischen uns und den Vereinigten Staaten von Amerika.“

    oder

    „Und ich sag nochmal: Die Bundesrepublik ist auch ein großes Land. Und ich glaube, dass wir mit unseren Freunden gut verhandeln können, ohne dass wir vorher haufenweise Informationen abhören.“

    Es gab einen kurzen Moment, wo eine Frage mal etwas intelligenter gestellt war und man die Antwort vielleicht nochmal irgendwann verwenden kann:

    LeFloid: „Spielt es in ihren Augen eine Rolle, wo ein Whistleblower her kommt? Hatte Edward Snowden jetzt Pech, dass er ausgerechnet mit den USA angelegt hat. Wäre der Umgang vielleicht etwas anders gewesen, wenn es ein russischer Whistleblower gewesen wäre?“

    Angela Merkel: „Nö, von unserer Sicht aus nicht. Nee. Scheint schwieriger zu sein, in Russland, ein richtiger Whistlewbloer zu sein. Weiß nicht, wie viel Sie kennen?“

    Zum Schluss ging es noch kurz um eine alte Debatte um einen Google-Hangout und medienrechtliche Fragestellungen, ob Angela Merkel mit solchen Formaten einen Fernsehsender betreiben würde. Sie schloss diesen Punkt mit den Worten:

    „Wird auch nicht gerne gesehen. Da fehlt der kritische Frager.“

    Der kritische Frager fehlte in diesem Youtube-Interview leider auch. Das war der klassische Angela Merkel-Podcast, nur dass diesmal die Fragen einfach LeFloid stellte und selbst für den Dreh und seine Zeit bezahlen musste, anstatt dass das von unseren Steuergeldern gezahlt wird. Dafür schauen das in diesem Fall sicher auch mehr Menschen.

    Sehr cool für Angela Merkel. Im Kanzleramt dürften die Korken knallen.

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    13. Juli 2015 56
  • : Wir brauchen besser funktionierende Kontrollgremien und gesetzliche Rahmenbedingungen
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    Wir brauchen besser funktionierende Kontrollgremien und gesetzliche Rahmenbedingungen

    Im Rahmen der Tagung des Netzwerkes Recherche fand eine Talkrunde mit dem Thema der Recherche zu Geheimdiensten, wie zum Beispiel NSA oder BND statt. Hierzu fanden sich der Präsident des BND, Gerhard Schindler, und die Journalisten Oliver Schröm, Georg Mascolo und Elmar Theveßen zusammen, moderiert wurde die Veranstaltung von Gudula Geuther.

    Das Gespräch begann mit einem Eingangsstatement des BND-Präsidenten Schindler. Darin führte er aus, dass er die Zusammenarbeit mit der NSA „okay“ fände und sprach sich für einen milderen Umgang mit seiner Behörde aus. Der BND würde seitens der Journalisten unfair behandelt werden, wenn beispielsweise Fragen per E‑Mail an Schindlers Behörde gestellt werden, wären diese Anfragen zeitlich so knapp begrenzt, dass es praktisch unmöglich sei, diese innerhalb der geforderten Zeit zu beantworten. Der BND müsse ja erst selbst intern zum angefragten Thema recherchieren und anschließend müsse dies dann noch vom Kanzleramt abgesegnet werden, bevor die Information veröffentlicht werden könne. Allerdings selbst wenn der BND etwas dementiere, würde dies, so Schindler, dann oft nicht gedruckt. Dies würde die schöne Story kaputt machen. Er wünsche sich einen respektvolleren Umgang miteinander.

    Zu einem respektvollen Umgang gehört aber wohl auch, dass die Bundesregierung Journalisten nicht schütze. Mascolo ist der Meinung, dass die Kontrollgremien versagt haben. Der BND könne nicht einfach so Journalisten überwachen. Er glaube nicht, dass es je Zeiten gegeben habe, in denen es so viel Wut innerhalb der Regierung über die Arbeit der Journalisten gegeben hätte. Er mahnte aber auch zur Zurückhaltung, man müsse bei weitem nicht jedes Geheimnis einer Regierung publizieren, es sei wichtig, sich immer die Frage danach zu stellen, ob es ein öffentliches Interesse daran gäbe.

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    Theveßen zieht den Bogen zur NSA-Affäre und sieht einen möglichen Grund hierfür darin, dass die Berichterstattung seit dem 11. September zunehmend von Emotionalität dominiert werde. Man habe aufgrund der Schmach, dass einige Täter aus Deutschland kamen bzw. in Deutschland lebten, bereitwillig alle verfügbaren Daten bereitgestellt. Die Bush-Administration habe der damaligen Bundesregierung einen 20-Punkte-Plan vorgelegt, in dem auch der Zugriff auf Behörden gefordert wurde, auch auf regionaler Ebene. Die einzige Gegenleistung wäre gewesen, dass man warnen würde, falls ein Terroranschlag drohe.

    Schindler widersprach dem und sagte, dass der BND sehr wohl Journalisten schütze. Er erinnere sich daran, selbst in Redaktionen angerufen zu haben und dazu angeraten habe, Journalisten aus diesen Regionen abzuziehen. Namentlich nannte der BND-Präsident hier Ägypten, den Irak oder Aleppo (Syrien). Er wünsche sich eben mehr Kooperation mit den Journalisten. Schröm ist hier anderer Meinung. Zu viel Nähe sei nicht gut, man kann ja wohl kaum nur die offiziellen Weg gehen, Recherche sei ja etwas anderes.

    Auch für Theveßen ist dies von Wichtigkeit. Nur wenn man eine kritische Masse in der Faktenlage erreicht habe, könne man tatsächlich unabhängig über etwas berichten. Wir hätten ein gewisses Mantra in der Politik und Berichterstattung entwickelt, dass Menschenleben immer zu jedem Preis gerettet werden sollen. Wenn man dies lange genug höre, würde man automatisch anfangen, jedes Mittel zu heiligen. Man müsse sich dann nicht mehr wundern, wenn Sicherheitsbehörden aktiv wegschauen oder sich sogar direkt an illegalen Aktionen beteiligen würden.

    Eine Publikumsfrage kritisierte Schindlers Aussage, dass Journalisten nicht akzeptieren könnten, dass Geheimdienste im Geheimen arbeiten. Vielmehr sei es so, dass der BND gegen bestehendes Recht verstoße. Beispielsweise sei die Veras-Datenbank eine Vorratsdatenspeicherung ohne gesetzliche Grundlage, der BND betreibe diese trotzdem.

    Schindler verteidigte sich und seine Behörde damit, das sie nicht gegen bestehendes Recht verstoßen würden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den BND seien das BND-Gesetz und das G10-Gesetz, Veras verstoße hiergegen nicht. Allenfalls verstoße dies gegen das Datenschutzrecht, und hier sei dann zu prüfen, ob es sich um einen formalen oder ein inhaltlichen Verstoß handle. Die Datenschutzbeauftragte des Bundes habe dies geprüft und sei zu dem Befund gekommen, dass eine Anordnung für Vera fehle. Für Schindler ist dies kein inhaltliches Problem. Es gäbe ja auch in anderen Behörden Probleme, die der Datenschutzbeauftragte festgestellt habe.

    Für Mascolo funktioniere vor allem die parlamentarische Kontrolle nicht, ebenfalls vermisst er eine konkrete Gesetzgebung. Dies führe zu einer zunehmend härter werdenden Auseinandersetzung, die zumindest das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Strafanzeigen austrägt. Weiter wiederholte Mascolo die Unabdingbarkeit von klaren gesetzlichen Regelungen und funktionierenden parlamentarischen Kontrollgremien. Schindler schließt sich dieser Forderung an, er wolle aber keine zusätzlichen Befugnisse für seine Behörde, sondern lediglich klare Richtlinien für die bestehenden Befugnisse. Allerdings konnte er sich hier zumindest ein Teilgeständnis abringen, dass sich seine Behörde in der Vergangenheit an der Grenze des Erlaubten bewegt habe. Theveßen wünscht sich außerdem eine Möglichkeit des formalen Protests für den BND gegenüber Anweisungen aus dem Bundeskanzleramt.

    Zum Ende der Gesprächsrunde mahnte Mascolo aber auch die Journalisten zur Zurückhaltung, etwa die Hälfte von dem, was über die NSA/BND-Affäre geschrieben worden sei, habe sich im Nachhinein als unzutreffend herausgestellt. Wenn wir als Journalisten unsere Glaubwürdigkeit verteidigen wollen würden, hätten wir eine Verpflichtung gegenüber dem Publikum, so Mascolo. Man müsse dem Publikum offen sagen, wenn man sich geirrt habe, und diese Information solle von einem selbst bereitgestellt werden und nicht durch Dritte.

    8. Juli 2015 6