Der Europäische Gerichtshof hat zum dritten Mal die Vorratsdatenspeicherung für illegal erklärt. Allerdings lässt das Urteil etwas Spielraum für mögliche Ausnahmebestände, die jetzt Teil der Debatte sein werden. Innenminister Seehofer hat bekannte rechtsextreme Einzelfälle addiert, möchte aber nicht genau hinschauen, wie hoch die Dunkelziffer in Behörden sein könnte.