Arne Semsrott

Arne Semsrott arbeitet für die Open Knowledge Foundation Deutschland und betreut dort das Portal zur Informationsfreiheit FragDenStaat.de.

  • : IFG-Ablehnung des Tages: Verbindung von Bundestagshack zu russischem Geheimdienst nicht belegt
    IFG-Ablehnung des Tages: Verbindung von Bundestagshack zu russischem Geheimdienst nicht belegt

    Die Bundestagsverwaltung hat nach eigenen Angaben keine Dokumente, die auf eine Täterschaft eines russischen Geheimdienstes beim Bundestagshack hinweisen. Das geht aus einem ablehnenden Bescheid des Bundestags auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervor. Unbenannte „hochrangige Sicherheitsbeamte“ und Sicherheitsforscher gehen jedoch davon aus, dass der Bundestag im vergangenen Jahr von einer russischen Gruppe attackiert wurde.

    Der Bundestag schreibt in seiner Antwort, dass eine Herausgabe der Informationen – in deren Besitz die Bundestagsverwaltung ja nicht ist – außerdem nachteilige Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit Deutschlands haben würde:

    Aus der Kenntnis der von Ihnen begehrten Informationen könnten sich unter Umständen Rückschlüsse ziehen lassen, die für Angriffe auf das Datennetz des Deutschen Bundestages oder auf die Informationstechnik des Bundes genutzt werden könnten.
    Diese Informationen könnten daher nachteilige Folgen für die Bundesrepublik Deutschland haben.

    Es habe bisher keine mit dem Bundestagshack 2015 vergleichbaren Angriffe auf die Bundestags-IT gegeben. Zwar sei der Bundestag ständig Angriffen ausgesetzt. Diese würden jedoch abgewehrt und nicht gesondert dokumentiert werden.

    24. März 2016 13
  • : Unternehmen haben mehr Rechte als Menschen: Details zum Abgasbetrug sollen geheim bleiben
    Unternehmen haben mehr Rechte als Menschen: Details zum Abgasbetrug sollen geheim bleiben

    Das Bundesverkehrsministerium unter Digitalminister Dobrindt blockiert weiterhin die Aufklärung des Abgasbetrugs bei Volkswagen und weiteren Autoherstellern („Diesel-Gate“). Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mitteilte, verweigert das Verkehrsministerium mit seinem Kraftfahrt-Bundesamt seit einem halben Jahr die Auskunft über Details der Abgasmanipulationen.

    Dabei geht es neben möglichen Manipulationen von Autoherstellern wie Daimler und Opel unter anderem um Akten zur Rückrufaktion des Kraftsfahrt-Bundesamts im vergangenen Oktober. Bis heute ist unklar, wie genau die 2,4 Millionen bei VW betroffenen Autos technisch nachgebessert werden sollen. Die dazugehörigen Akten hat das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag der DUH jetzt in folgender Form herausgegeben:

    Die 596 Aktenseiten, die es an die DUH übersandte, sind durch die weitreichenden Schwärzungen ohne jede Aussage. Aber auch sonst ist die Informationspolitik der Verwaltung abenteuerlich: Nachdem die DUH schon im Oktober einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt hatte, verschleppte das Kraftfahrt-Bundesamt erst das Verfahren und gab einer Untätigkeitsklage drei Monate später nur widerwillig nach.

    Der Hintergrund der Schwärzungen: Weil das Kraftfahrt-Bundesamt in seinen Dokumenten die Interessen von VW berührt sieht, gab es dem Konzern die Möglichkeit zur Stellungnahme. VW untersagte der Behörde daraufhin mit Unterstützung seiner Anwaltskanzlei Freshfields die Veröffentlichung der Inhalte, da es dadurch angeblich die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fürchtete. Dabei argumentierte VW, dass nicht nur Geheimnisse selbst geschützt werden müssten, sondern auch Daten, die indirekt Rückschlüsse auf Geheimnisse zulassen würden – was letztlich auf fast die gesamte Kommunikation angewendet wurde.

    Volkswagen untersagt Behörde Veröffentlichung

    Das Kraftfahrt-Bundesamt folgte dieser Argumentation, wie aus dem Schriftwechsel mit VW und der DUH deutlich wird. Dabei stufte es das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung als geringer ein als das wirtschaftliche Interesse von VW.

    Die DUH will die Veröffentlichung auch bisher geschwärzter Akten erreichen: „Wir rechnen damit, dass sich dies erfahrungsgemäß noch einige Monate, wenn nicht sogar ein Jahr hinziehen kann“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

    Eine Veröffentlichung wäre nach dem Umweltinformationsgesetz aber auch trotz des Einspruchs eines Unternehmens möglich: Sind in angefragten Akten mutmaßlich Geschäftsgeheimnisse enthalten, müssen Behörden entscheiden, ob das Recht auf Geheimhaltung oder das öffentliche Interesse an Herausgabe der Informationen überwiegt. Im Fall VW dürfte das öffentliche Interesse in vielen Fällen überwiegen, sofern überhaupt Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Informationen über Emissionen sind ein Spezialfall: Für sie gelten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse grundsätzlich nicht, was auch auf Teile der Akten in diesem Fall zutreffen könnte.

    Geschäftsgeheimnisse bleiben auch bei öffentlichem Interesse geheim

    Die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Unternehmensinteressen, die bei Umweltinformationen möglich ist, ist bei Informationen in anderen Bereichen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unmöglich. So können Unternehmen praktisch dem Staat die Veröffentlichung von Dokumenten unter Berufung auf wirtschaftlich notwendige Geheimhaltung untersagen – auch bei Dokumenten, die einen Rechtsverstoß von ihnen belegen würden. Sind Informationen tatsächlich als solche Geheimnisse zu klassifizieren, gibt es keine Möglichkeit, sie offenzulegen.

    Damit haben Unternehmen mehr Rechte als Privatpersonen: Sind in Dokumenten nämlich personenbezogene Daten enthalten, wird bei einer möglichen Veröffentlichung der Datenschutz gegen das öffentliche Interesse abgewogen. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert daher schon seit zehn Jahren, eine Abwägung zwischen Geschäftsgeheimnissen und öffentlichem Interesse einzuführen.

    Geplante EU-Richtlinie stärkt Unternehmen weiter

    Bald könnte die Position der Unternehmen aber noch weiter gestärkt werden: Mit der geplanten EU-Richtlinie zum „Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ wird es nicht nur Journalistinnen und Whistleblower weiter erschwert, Missstände in Unternehmen aufzudecken. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen könnten zudem künftig solch eine große Priorität bekommen, dass keine Abwägung mehr mit öffentlichem Interesse stattfinden kann. Zudem könnten Verwaltungsmitarbeiter durch hohe mögliche Bußgelder davon abgeschreckt werden, Daten über Unternehmen zu veröffentlichen. Das Europäische Parlament wird am 13. April in erster Lesung über die Richtlinie beraten.

    24. März 2016 18
  • : Neuer Rekord für Informationsfreiheit: Fast 10.000 Anfragen an Ministerien 2015
    Anfragen nach dem IFG seit 2006
    Neuer Rekord für Informationsfreiheit: Fast 10.000 Anfragen an Ministerien 2015

    So viele Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wie 2015 gab es in Deutschland noch nie: 9.376 IFG-Anfragen verzeichneten die Bundesministerien mit ihren Geschäftsbereichen im vergangenen Jahr. Das geht aus einer Statistik hervor, die das Bundesinnenministerium in der vorvergangenen Woche ohne Begleitmeldung auf seiner Webseite veröffentlichte.

    Finanzministerium am auskunftsfreundlichsten, Auswärtiges Amt blockiert

    Es lohnt sich jedoch, die Zahlen genauer unter die Lupe zu nehmen: Fast die Hälfte der Anfragen ist auf Massenanfragen an das Finanzministerium und seinen Geschäftsbereich zurückzuführen, in den zum Beispiel die BaFin zählt. Seit einigen Jahren stellen Anwaltskanzleien im Rahmen von Insolvenzverfahren tausende Serien-Anfragen an die Ämter und verdoppeln damit das Aufkommen der IFG-Anfragen insgesamt.

    Damit sind die IFG-Anfragen im Vergleich zu 2014 um acht Prozent gestiegen, im Vergleich zu 2013 haben sie sich gar verdoppelt. Nimmt man das Finanzministerium mit seinem Geschäftsbereich aus der Rechnung, ergibt sich ein anderes Bild: Danach stieg die Zahl der Anfragen im Vergleich zu 2014 um 48 Prozent, im Vergleich zu 2013 um 56 Prozent.
    2.252 IFG-Anfragen an Bundesbehörden wurden 2015 über FragDenStaat gestellt. Das entspricht etwa der Hälfte aller Anfragen ohne das Finanzministerium. Die netzpolitik.org-Redaktion stellte über das Jahr mehr als 100 Anfragen.

    Neben dem Finanzministerium sticht das Arbeitsministerium aus der Statistik heraus, das nach eigenen Angaben von 934 IFG-Anfragen 86 Prozent stattgegeben hat. Dahinter folgt das Umweltministerium mit einer Quote von 77 Prozent, wobei es nur 26 Anfragen verzeichnen konnte. Die Erklärung für die niedrige Zahl: In der Regel interpretiert das Umweltministerium Anfragen an ihre Behörde als Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), das weitreichender als das IFG ist.

    Am wenigsten auskunftsfreudig zeigten sich das Auswärtige Amt, das nur ein Drittel seiner 349 Anfragen positiv beschied, der Bundestag mit 29 Prozent bei 884 Anträgen und das Entwicklungsministerium, das bei 156 Anträgen nur in neun Fällen Auskunft gab.

    Trotz des Rekords zeigt sich im internationalen Vergleich, dass Informationsfreiheit hierzulande noch immer eine Nischenthema ist: Großbritannien verzeichnete 2014 über 40.000 Anfragen (in einer Statistik, die die Verwaltung auch in maschinenlesbarer Form bereitstellte), die USA sogar alleine an die Bundesbehörden mehrere 100.000 Anfragen.

    Das liegt unter anderem daran, dass bisher kaum – mit Ausnahme unter anderem von uns – gegen negative Bescheide geklagt und so nur wenig Aufmerksamkeit fürs Thema außerhalb der netzpolitischen Szene generiert wird. So verzeichneten die Ministerien mit Ausnahme des Finanzministeriums im vergangenen Jahr 56 abgeschlossene Klagen, von denen 15 mit einer Ablehnung und 7 mit einem Erfolg der Klägerin endeten. Die übrigen Klagen wurden „auf sonstigem Wege“ erledigt, endeten also vermutlich mit einem Vergleich.

    BfDI: 28 Pressemitteilungen zu Datenschutz, keine Pressemitteilung zu Informationsfreiheit

    Einen vergleichbaren Überblick über die IFG-Anfragen in allen Teilen Deutschland gibt es leider nicht, da fast alle Bundesländer keine Statistiken über die IFG-Anfragen an ihre Behörden führen. Eine Ausnahme bildet Berlin. Hier hat die Piratenfraktion in den letzten Jahren regelmäßig kleine Anfragen zum Thema gestellt.

    Und dann noch eine letzte Statistik: Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gab 2015 insgesamt 28 Pressemitteilungen zum Thema Datenschutz heraus. Zum Thema Informationsfreiheit veröffentlichte sie keine einzige.

    17. März 2016 1
  • : Bundesverwaltungsgericht: Herausgabe von 1,3 Millionen Akten unzumutbar für Behörden
    Leunawerke in Sachsen; <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_B_145_Bild-F089027-0026,_Leuna,_Industrieanlagen.jpg">Bundesarchiv B 145 Bild-F089027-0026, Leuna, Industrieanlagen</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode">CC BY-SA 3.0 DE</a>
    Bundesverwaltungsgericht: Herausgabe von 1,3 Millionen Akten unzumutbar für Behörden

    Wie viel Arbeit muss eine Behörde auf sich nehmen, um Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nachzukommen?
    Nur zumutbare Arbeit, hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Danach muss die ehemalige Treuhandanstalt einem Kläger die Einsicht in 4.255 Aktenordner mit jeweils 300 Blättern nicht gewähren, weil die Akten jeweils auf Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten überprüft werden müssten.

    In dem Fall geht es um die Herausgabe von Akten zur Privatisierung der ostdeutschen Leunawerke nach der Wiedervereinigung 1990, die im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen an Politiker in Deutschland und Frankfreich standen („Leuna-Affäre“). An den Inhalten der Aktenordner hat der Kläger ein großes persönliches Interesse: Er arbeitete zu der Zeit als Lobbyist für den berüchtigten Ölkonzern Elf Aquitaine, wurde unter anderem wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt und hatte seit 2006 versucht, durch die Akten Material für seine Verteidigung zu erlangen.

    Auch über den Fall der Leunawerke hinaus berührt das Urteil des Bundesverwaltungsgericht ein Grundproblem im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit: Im IFG heißt es, dass Zugang zu Informationen nur dann gewährt werden darf, wenn dies keinen „unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand“ nach sich zieht. Klar definiert ist die Verhältnismäßigkeit im IFG jedoch nicht.

    Fordert eine Antragsstellerin eine große Zahl von Akten an, müssen Behördenmitarbeiter in der Regel nicht nur die Ordner bereitstellen, sondern sie auch daraufhin prüfen, ob in den Akten schützenswerte Daten wie Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

    Bei einer solch großen Zahl von Akten ist eine Prüfung unzumutbar, hat das Bundesverwaltungsgericht heute im Gegensatz zur Vorinstanz festgestellt – vorausgesetzt, für einen Teil der Akten könne die Behörde beweisen, dass eine Prüfung vorgenommen werden muss.

    Die Zusendung weniger Aktenordner ist auf jeden Fall zumutbar, wie wir vor kurzem feststellen konnten: Zum Leistungsschutzrecht sendete uns das Bundeskanzleramt zwei Aktenordner mit insgesamt 678 Kopien zu.

    17. März 2016 5
  • : Wikipedia-Gründer setzt sich für syrischen Aktivisten ein: #whereisBassel?
    Wikipedia-Gründer setzt sich für syrischen Aktivisten ein: #whereisBassel?

    Wikipedia-Gründer Jimmy Wales hat in einem Editorial für den Guardian abermals gefordert, dass der syrische Aktivist Bassel Khartabil freigelassen werden soll:

    Khartabil is a member of the Wikipedia community, a true believer in free knowledge and freedom of expression. His arbitrary arrest, torture and rumoured death sentence are not only grave violations of International Human Rights Law, but also a significant blow to our shared values of internet freedom and free speech.

    Im November gab es Gerüchte, dass Khartabil zum Tode verurteilt worden sein könnte.

    Angesichts des vierten Jahrestags von Khartabils Verhaftung wird es am Samstag, den 19.3. in einigen Städten Solidaritätsdemos für Khartabils Freilassung geben, darunter auch in Berlin um 14 Uhr am Weinbergspark nahe dem Rosenthaler Platz (Facebook-Event).

    17. März 2016
  • : sehrgutachten: 1.500 Bundestags-Gutachten online, auch zum Nacktbaden
    Nacktbaden bleibt legal
    sehrgutachten: 1.500 Bundestags-Gutachten online, auch zum Nacktbaden

    Nach dem Erfolg von #FragDenBundestag hat der Deutsche Bundestag inzwischen mehr als 1.500 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes auf seine Webseite gestellt.

    Da die Dokumente jedoch auf der Bundestags-Webseite nur als reine Linksammlung verfügbar sind, hat die Plattform sehrgutachten.de alle bereits veröffentlichten Gutachten in einer Datenbank abgebildet. Auf der Seite, die von der Open Knowledge Foundation Deutschland betrieben wird, sind sie im Volltext durchsuchbar, können per Feed abonniert und unter anderem von Abgeordneten selbst, Journalisten und Entwicklerinnen weitergenutzt werden. Auch eine wissenschaftliche Analyse der Gutachten ist möglich, da alle Dokumente neben der PDF-Version gleichzeitig automatisch als TXT- und JSON-Version vorliegen – dazu einfach die URL eines Gutachtens mit .txt bzw. .json ergänzen.

    Missbrauch des Wissenschaftlichen Dienstes für Doktorarbeiten und Schrebergärten

    In der Datenbank ist auch das neunseitige Gutachten „Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück“ zu finden, das 2005 von einer im Dokument nicht genannten Person im Bundestag in Auftrag gegeben wurde. Die Ausarbeitung ist deswegen besonders interessant, weil sie mutmaßlich für den Nachbarschaftsstreit eines Abgeordneten genutzt wurde und nicht wie vorgesehen für die parlamentarische Arbeit.

    Das Gutachten prüft ausführlich, unter welchen Umständen das Nacktbaden in einem benachbarten Grundstück eines Schrebergartens eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit sein könnte und ob „eine Anzeige bei den entsprechenden Behörden erfolgversprechend sein könnte“. Das Ergebnis: Vermutlich würde eine Anzeige ins Leere laufen, jedoch könne über die Satzung des Schrebergartenvereins das Nacktbaden geregelt werden.

    Ungeklärte Fragen zum Urheberrecht der Dokumente

    Der Wissenschaftliche Dienst erarbeitet Gutachten mit seinen etwa einhundert Mitarbeiterinnen in der Regel auf Anfrage von Bundestagsabgeordneten und ‑ausschüssen. Dabei prüft er nicht, ob der Inhalt auch für parlamentarische Arbeit genutzt wird, wie sich aus dem „internen Leitfaden“ des Bundestags erschließt. Das wurde bereits im Zusammenhang mit der Plagiatsaffäre von Ex-Minister zu Guttenberg deutlich, der den Wissenschaftlichen Dienst zu Themen seiner juristischen Dissertation arbeiten ließ. Die dazugehörigen Gutachten sind noch nicht online zu finden.

    In Bezug auf netzpolitische Themen finden sich Dutzende Dokumente in der Datenbank des Bundestags, darunter zu Leistungsschutzrecht, Überwachung, Internet, Informationsfreiheit und TTIP.

    Der Bundestag hat angekündigt, schrittweise tausende Gutachten aus den letzten Jahren online zu veröffentlichen und zudem alle neuen Ausarbeitungen nach einer Schonfrist von vier Wochen ebenfalls auf seiner Webseite bereitzustellen. Dabei ist aber noch unklar, wie es der Bundestag mit der Weiternutzung der Gutachten hält und ob er gerichtlich gegen Plattformen wie sehrgutachten.de oder Personen vorgehen würde, die die Gutachten anderweitig nutzen. Auf seiner Webseite weist er daraufhin, dass für alle Inhalte Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz gelte. Eine Presseanfrage von netzpolitik.org zur Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes hat der Bundestag nicht beantwortet.

    8. März 2016 5
  • : Überraschende Wende: Britische Transparenzgegner empfehlen mehr Informationsfreiheit
    The Right Honourable Jack Straw (<a href="https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/1/">OGL</a> via <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Jack_Straw#/media/File:Jack_Straw_2.jpg"Wikipedia</a>)</a>
    Überraschende Wende: Britische Transparenzgegner empfehlen mehr Informationsfreiheit

    Die Kritik von 140 Nichtregierungsorganisationen und Verlagen hatte Erfolg: Statt wie befürchtet das britische Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act) abzuschwächen, empfiehlt eine Expertenkommission im Auftrag der Cameron-Regierung sogar eine teilweise Stärkung des Gesetzes auf der Insel.

    Das geht aus einem in dieser Woche veröffentlichen Report der „Independent Commission on Freedom of Information“ hervor. Die Besetzung der Kommission hatte zuvor Entsetzen bei Zivilgesellschaft und Medien ausgelöst, da sie ausschließlich ausgewiesene Gegner der Informationsfreiheit versammelte, darunter den ehemaligen Außen- und Justizminister Jack Straw.

    Wider Erwarten kamen die fünf Experten jedoch zu dem Schluss, dass der Freedom of Information Act sich nicht mit der Einführung von Gebühren für Auskünfte vertrage, wie dies etwa in Deutschland der Fall ist. Außerdem sollten Hochschulen weiterhin auskunftpflichtig im Sinne des Gesetzes sein. Auch dies ist hierzulande in einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen.

    Kommission empfiehlt Veröffentlichung aller Behördenantworten

    Bemerkenswert ist zudem, dass die Kommission für alle Antworten von Behörden auf Anfragen aus der Bevölkerung eine automatische Online-Veröffentlichung empfiehlt, wie dies beim britischen FragDenStaat-Pendant WhatDoTheyKnow.com bereits bei mehr als 300.000 Bürgeranfragen der Fall ist.

    Dementsprechend erleichtert schreibt auch die Organisation mySociety, die WhatDoTheyKnow.com betreibt:

    We’ll continue to keep an eye on potential breaches to our rights under FOI [Freedom of Information]. But for now, things look a lot better than we might have feared.

    Der Report ist auch ein deutliches Zeichen in Richtung Deutschland: Die Empfehlungen der Kommission gehen, wie schon das bestehende Gesetz in Großbritannien, deutlich über die Transparenzvorgaben hierzulande hinaus.

    3. März 2016 3
  • : FragDasFBI: Aktivist schreibt Skript zum Befreien von amerikanischen Geheimdienstakten
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/12452432@N03/8136629475/" >J</a>
    FragDasFBI: Aktivist schreibt Skript zum Befreien von amerikanischen Geheimdienstakten

    Die technische Entwicklung hat das Informationsfreiheitsgesetz überholt. Das zeigt sich nach dem Erfolg von FragDenBundestag hierzulande jetzt auch in den USA. Dort hat nämlich der Aktivist Michael Best ein Skript geschrieben, mit dem viele Personen gleichzeitig fast 7.000 Akten von ehemaligen FBI-Mitarbeitern anfragen können.

    Das offen zugängliche Skript soll automatisiert alle Akten der ehemaligen FBI-Mitarbeiter erfragen, die auf der „Dead List“ des FBI stehen. Auf der knapp 900-seitigen Liste, die das US-amerikanische Portal MuckRock veröffentlicht hatte, verzeichnet das FBI inzwischen verstorbene Personen, über die es eine Akte geführt hatte und die Ziel von Anfragen wurden. Auf der Liste befinden sich neben illustren Namen wie Albert Einstein und Hugo Chavez auch 6.912 ehemalige FBI-Mitarbeiter.

    FBI erstellt Online-Archiv der eigenen Akten

    Möglich wird Bests Vorgehen durch die Handhabung des Freedom of Information Act beim Inlandsgeheimdienst der USA: Akten des FBI über noch lebende Personen bleiben der Öffentlichkeit verborgen, nach ihrem Tod werden sie jedoch in der Regel auf Anfrage veröffentlicht. Im Online-Archiv des FBI finden sich daher etwa Akten zu Steve Jobs, Martin Luther King, Bertolt Brecht und Muammar al-Gaddafi.

    Der Clou am Skript: Stellen mehr als zwei Personen eine gleichlautende Anfrage nach einem Dokument, ist es deutlich wahrscheinlicher, dass eine US-Behörde es in sein eigenes Online-Archiv hochlädt, statt es einzeln herauszugeben („rule of three“) – eine Regelung, die es in Deutschland nicht gibt. Allerdings können manche Menschen nicht nach den Akten fragen: Nach den Vorgaben des FBI sind ausländische Geheimdienste und Kriminelle auf der Flucht vom Informationszugang ausgeschlossen.

    Damit zeigt sich, dass die Idee einer reaktiven Informationspflicht eigentlich ausgedient hat. Können Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz inzwischen schon automatisiert gestellt werden, bietet es sich an, dass Verwaltungen auch ohne Anfrage dazu übergehen, bestimmte Dokumente von sich aus zu veröffentlichen.

    660 Millionen Dollar für eine Anfrage

    Hinzu kommt, dass nach der jetzigen Gesetzeslage in den USA in bestimmten Fällen Gebühren für Anfragen berechnet werden können, wenn sie außergewöhnlich viel Aufwand machen. Einen neuen Rekord erzielte dabei ein Anfragesteller in der vergangenen Woche, als ihm das Verteidigungsministerium für das Schwärzen von Dokumenten Gebühren in Höhe von 660 Millionen US-Dollar berechnen wollte – der Gegenwert von 15 Millionen Arbeitsstunden.

    Neben dem FBI beschäftigt sich Michael Best übrigens derzeit noch mit anderen Schlapphüten: Mithilfe einer erfolgreichen Kampagne auf Kickstarter will er bald anfangen, etwa 13 Millionen Seiten aus Dokumenten der CIA online zu publizieren. Der US-Auslandsgeheimdienst hat die Dokumente zwar freigegeben – sie sind jedoch nur über vier Computer im Nationalarchiv im Bundesstaat Maryland erreichbar. Da das Speichern der Akten verboten ist, will Best alle CIA-Dokumente im Nationalarchiv ausdrucken, danach an anderer Stelle wieder einscannen und ins Internet hochladen.

    3. März 2016
  • : Bundesverwaltungsgericht: Geheimdienstakten auch beim Kanzleramt geheim
    Bundesverwaltungsgericht
    Bundesverwaltungsgericht: Geheimdienstakten auch beim Kanzleramt geheim

    BundesverwaltungsgerichtDas Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Akten der Geheimdienste, die im Besitz des Kanzleramts sind, nicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) herausgegeben werden müssen. Hintergrund ist die Klage eines Journalisten, der bereits in den beiden Vorinstanzen mit dem Antrag gescheitert war, Akten von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst über die RAF, Terroranschläge aus dem Jahr 1977 und nachfolgende Strafverfahren einzusehen.

    Zwar sind die Geheimdienste nach einer Bereichsausnahme im IFG ohnehin komplett von einer Auskunftspflicht befreit, während alle anderen Bundesbehörden den Zugang zu Informationen nur dann verwehren können, wenn ein Ausnahmetatsbestand wie die Gefährdung der inneren Sicherheit dagegen spricht.

    Bisher ungeklärt war jedoch die Frage, ob dies auch auf Akten der Dienste zutrifft, die bei anderen Behörden liegen, in diesem Fall das Kanzleramt, das Aufsichtsbehörde des Bundesnachrichtendienstes ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bereichsausnahme für Geheimdienste nicht nur für die Behörden selbst, sondern auch für ihre Dokumente gilt, wenn diese beim Bundeskanzleramt liegen. Bei Akten, die etwa beim Auswärtigen Amt liegen, ist dies offenbar unklar.

    Nach Argumentation des Bundes, abermals vertreten durch die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, könne nur auf diese Weise sichergestellt werden, dass der Staatsschutz durch Bundesnachrichtendienst und Co. effektiv wahrgenommen werde. Wäre eine Beschaffung von Informationen der Geheimdienste über andere Behörden möglich, unterliefe dies den politisch gewollten Geheimhaltungsschutz im IFG.

    Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert hingegen schon seit langem die Streichung der Bereichsausnahme für Geheimdienste. Ein effektiver Schutz sensibler Informationen sei auch durch die Prüfung der Ausnahmetatbestände im IFG gegeben. Für eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle müssten die Geheimdienste grundsätzlich auch gegenüber der Öffentlichkeit auskunftspflichtig werden. Ohnehin ist die Bereichsausnahme international ungewöhnlich: Nach dem US-amerikanischen Freedom of Information Act etwa müssen selbst FBI und CIA regelmäßig Dokumente an Bürger und Journalisten herausgeben.

    25. Februar 2016 8
  • : Statistik zu Berliner Verwaltung: 2015 fast 700 Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz
    Wie soll man sich im deutschen Bürokratie-Apparat zurechtfinden? Ohne Recherchemöglichkeiten? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="http://www.manoftaste.de/">manoftaste</a>
    Statistik zu Berliner Verwaltung: 2015 fast 700 Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz

    Im vergangenen Jahr verzeichneten die Berliner Senatsverwaltungen 687 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Piratenfraktion von Simon Weiß hervor. Die Zahlen entsprechen dem Niveau von 2013, sind aber fast doppelt so hoch wie 2014.

    An die Berliner Bezirke gingen 2015 laut Statistik 17.210 Anfragen, wobei deutlich wird, dass es keine einheitliche Zählweise zu geben scheint: Während etwa Friedrichshain-Kreuzberg 3.950 Anfragen verzeichnet, führt der Bezirk Spandau gerade einmal drei Anfragen im ganzen Jahr in der Statistik.

    Dazu kommentiert Simon Weiß gegenüber netzpolitik.org:

    Eine offizielle Statistik wie im Bund könnte da Abhilfe schaffen und eine Grundlage für eine Evaluierung des IFG geben. Leider lehnt der Senat die Erstellung einer solchen Statistik ohne Angabe weiterer Gründe ab.

    Außerdem zeigt sich, dass es sich lohnen kann, den (bzw. die neue) Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. In 23 von 53 Fällen, bei denen der Beauftragte um Vermittlung gebeten wurde, folgten die Behörden seiner Empfehlung für den Zugang zu Informationen.

    25. Februar 2016 2
  • : Kongress: Zivilgesellschaft 4.0 – Geflüchtete und digitale Selbstorganisation
    Kongress: Zivilgesellschaft 4.0 – Geflüchtete und digitale Selbstorganisation

    Vom 3. bis 5. März findet im Berliner Haus der Kulturen der Welt ein Kongress zur Selbstorganisation von Geflüchtetenorganisationen statt:

    „Zivilgesellschaft 4.0. – Geflüchtete und digitale Selbstorganisation“ bringt Geflüchtete, Aktivisten, Entwicklerinnen, Theoretiker und Künstlerinnen zusammen, um Strategien zu entwickeln und kritisch über die aktuelle Situation zu reflektieren.

    Teil des Kongresses ist auch ein Hackathon am Freitag, den 4. März. Kooperationspartner sind unter anderem Refugees Emancipation e.V. und der Chaos Computer Club Berlin.

    Der Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten.

    25. Februar 2016 2
  • : #FragDenBundestag erfolgreich: Bundestag öffnet seine Aktenschränke!
    Wird jetzt ein bisschen transparenter: Bundestag
    #FragDenBundestag erfolgreich: Bundestag öffnet seine Aktenschränke!

    Wie aus einer internen E‑Mail des Bundestagspräsidenten an alle Abgeordnete hervorgeht, wird der Bundestag künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) online auf der Bundestags-Website veröffentlichen – unter anderem zu Themen wie Sicherheitspolitik, Finanzen, Strafrecht, Asylrecht und Europapolitik. Das beschloss der Ältestenrat des Bundestags in seiner heutigen Sitzung.

    Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für Zivilgesellschaft, Journalistinnen, Wissenschaftler und auch den Bundestag selbst. Sie garantiert einen freien Zugang zum Wissen des Bundestags und macht Informationen für die Öffentlichkeit verfügbar, die in den letzten Jahrzehnten nur wenigen Menschen zugänglich waren. Dabei können die Erkenntnisse der Gutachten nicht nur in der journalistischen Berichterstattung, sondern unter anderem auch in wissenschaftlichen Arbeiten genutzt werden. Auch Bundestagsabgeordnete selbst haben jetzt einen deutlich vereinfachten Zugang zu den Gutachten ihrer Hausjuristen.

    Der Grund für die Veröffentlichungen ist offensichtlich die Kampagne #FragDenBundestag von FragDenStaat und Abgeordnetenwatch. Über FragDenBundestag.de haben in den letzten drei Wochen tausende Nutzerinnen Gutachten angefragt, die der Bundestag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausgeben muss. Die Anfragen werden jetzt offensichtlich nicht mehr einzeln beantwortet. Stattdessen werden die Gutachten online veröffentlicht. Dazu heißt es in der internen Mail des Bundestagspräsidenten: „Diese Anträge [dienen] erkennbar dem Zweck, externe Datenbanken über die erstellten Gutachten der WD aufzubauen.“ Mit der Entscheidung zur Veröffentlichung spart der Bundestag große zeitliche und finanzielle Ressourcen.

    Bereits jetzt stehen unter https://www.bundestag.de/ausarbeitungen fast 900 Ausarbeitungen des Bundestags zur Verfügung, teils als Scan, teils offensichtlich als Original-PDF. Das Gutachten „Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück“ ist bisher nicht darunter, dafür Gutachten zu einer möglichen Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Flüchtlinge, TTIP und Menschenrechte sowie zum Völkermord an den Armeniern.

    Außerdem ändert der Bundestag die Praxis seiner Ausarbeitungen: Künftig werden alle Gutachten nach einer Schutzfrist von vier Wochen nach der Ausarbeitung durch den Bundestag online veröffentlicht. Dabei wird der Name der Auftraggeberin nicht bekanntgegeben. Die Möglichkeit, ein Gutachten vertraulich einer Bundestagsabgeordneten exklusiv vorzubehalten, wird es künftig nicht mehr geben.
    Welche Jahrgänge das Archiv letztlich umfassen wird, ist derzeit noch unklar.

    Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2015 ist der Bundestag verpflichtet, Gutachten auf Anfrage nach dem IFG herauszugeben. Nachdem er sich lange dagegen gewehrt hatte, gab er im Januar eine Übersichtsliste mit 4000 Gutachtentiteln heraus, die anschließend auf FragDenBundestag.de veröffentlicht wurde.

    18. Februar 2016 49
  • : Amtsgeheimnis vs. Informationsfreiheit: Österreichs Regierung bricht Versprechen
    Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann
    Amtsgeheimnis vs. Informationsfreiheit: Österreichs Regierung bricht Versprechen

    Das Forum Informationsfreiheit (FOI) kritisiert die Verzögerungstaktik der österreichischen Regierung bei der Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Zwar versprachen SPÖ und ÖVP vor drei Jahren, innerhalb von wenigen Wochen mit einem neuen Informationsfreiheitsgesetz mehr Transparenz in die Verwaltung zu bringen. Trotzdem wurde seitdem kein neues Gesetz beschlossen.

    In Österreich ist das Amtsgeheimnis, also die grundsätzliche Geheimhaltung von amtlichen Informationen, in der Verfassung verankert. Unter anderem deswegen belegt Österreich im „Right to Information Index“ von Access Info Europe und dem Centre for Law and Democracy, der die Gesetzeslage zur Informationsfreiheit verschiedener Länder misst, von 103 Staaten den letzten Platz (während Deutschland auf Platz 99 ebenfalls eine schlechte Figur macht).

    Dazu kommentiert Mathias Huter, Generalsekretär von FOI:

    Während die Regierung seit drei Jahren immer wieder verlautbaren lässt, dass sie nun aber wirklich für Transparenz sorgen werde – einmal mehr nun wohl auch in Reaktion auf diese Aussendung -, ist in Wahrheit seit drei Jahren noch überhaupt nichts passiert: das Amtsgeheimnis gilt heute noch genau so wie vor fast 100 Jahren. Lippenbekenntnisse hin oder her.

    Ein derzeit diskutierter Gesetzentwurf der Regierung zur Informationsfreiheit würde die Lage nicht ausreichend verbessern. Access Info Europe kritisiert unter anderem, dass das Gesetz zu große Ausnahmetatbestände vom Zugang zu Informationen vorsieht und keine Abwägungspflicht zwischen Geheimhaltung und öffentlichem Interesse vorgesehen ist. Außerdem fehlt in dem Entwurf die Einrichtung einer Beauftragten für Informationsfreiheit, die Behörden kontrollieren und bei Konflikten vermitteln könnte.

    Teilweise würde das neue Gesetz die Auskunftspflicht von Behörden sogar abschwächen. Derzeit sieht das Auskunftspflichtgesetz von 1987 eine Antwortfrist für Behörden von acht Wochen vor. Der neue Entwurf behält dies bei und macht eine Erweiterung der Frist um weitere acht Wochen möglich. Zum Vergleich: Behörden in Deutschland müssen auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz innerhalb von vier Wochen antworten, EU-Behörden innerhalb von 15 Arbeitstagen. Dänemark sieht eine Frist von sieben Tagen vor, Schweden gibt Behörden zwei Tage Zeit.

    Mit der Kampagne „Transparenzgesetz statt Amtsgeheimnis“ versucht FOI, ihrer Forderung nach Transparenz mehr Druck zu verleihen. Eine Petition an die österreichische Bundesregierung haben bisher mehr als 13.000 Personen unterzeichnet.

    18. Februar 2016 2
  • : #FragDenBundestag: Hälfte aller Gutachten angefragt
    #FragDenBundestag: Hälfte aller Gutachten angefragt

    Bei der Kampagne #FragDenBundestag ist die 50-Prozent-Marke geknackt. Mit 1860 angefragten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag und 90 bereitgestellten Gutachten ist jetzt die Hälfte aller verfügbaren Gutachten über FragDenBundestag.de angefragt.

    Am vergangenen Montag hatte der Bundestags erstmals auf IFG-Anfragen per E‑Mail geantwortet und nicht per Post. Innerhalb von 20 Minuten versendete die Verwaltung mehr als 1.600 Eingangsbestätigungen für Anfragen nach Gutachten. Das bedeutet auch: Hunderte Gutachten zu Terrorismus, Vorratsdatenspeicherung und Netzpolitik können noch angefragt werden!

    Gegenüber der Presse will sich Bundestagspräsident Lammert weiterhin nicht zur Offenlegung der Gutachten äußern, wie der MDR berichtet.

    Zu FragDenBundestag.de

    12. Februar 2016 6
  • : Zu viel Transparenz: Britische Regierung plant Einschränkung der Informationsfreiheit
    Das britische Parlament
    Zu viel Transparenz: Britische Regierung plant Einschränkung der Informationsfreiheit

    Das Informationsfreiheitsgesetz in Großbritannien soll nach Plänen der Regierung geschleift werden. Der Grund: Es funktioniert zu gut.

    Der ehemalige britische Premierminister Tony Blair ist kein großer Fan des Freedom of Information Act (FOIA), den er 2005 selbst mit aus der Taufe hob. Ein Berater Blairs ließ sich 2011 mit dem Satz zitieren, der FOIA (und nicht etwa der Irak-Krieg) sei das schlimmste Vermächtnis seiner Regierungszeit gewesen. Blair selbst schrieb in seiner Biografie:

    Informationsfreiheit. Ein harmloses Wort. Ich sehe es mir an, nachdem ich es geschrieben habe, und könnte so lange den Kopf darüber schütteln, bis er mir von den Schultern fällt. Ich Idiot. Ich naiver, dummer, verantwortungsloser Einfaltspinsel. Meine Dummheit spottet wirklich jeder Beschreibung. Ich schüttle mich beim Gedanken an so viel Beschränktheit.

    Der Grund für Blairs Selbstgeißelung: Mithilfe des FOIA konnten Journalisten in den letzten Jahren einige Skandale enthüllen, darunter die Abrechnungen von Parlamentsmitgliedern, die sich vom Steuerzahler Renovierungen privater Häuser und in einem Fall sogar einen Burggraben bezahlen ließen. Auch Briefe von Prinz Charles, mit denen er versuchte, Einfluss auf Gesetzgebung zu nehmen, wurden kürzlich mithilfe von FOI-Anfragen veröffentlicht.

    FOIA-Skeptiker sollen Änderungen des Gesetzes ausarbeiten

    Blairs Misstrauen gegenüber der Informationsfreiheit hat sich auch auf die Regierung Cameron übertragen, die derzeit eine fünftköpfige Kommission prüfen lässt, wie sich der FOIA abschwächen lässt. In der Kommission sitzen unter anderem der ehemalige Außen- und Justizminister Jack Straw, dessen Ministerien schon in Blairs Amtszeit als besonders intransparent galten, Lord Carlile of Berriew, der die Berichterstattung des Guardian zu den Snowden-Dokumenten „einen kriminellen Akt“ nannte sowie Lord Howard, dessen Gärtnereiausgaben über den Abrechnungsskandal bekannt wurden.

    Ein Bündnis aus 140 Medien- und Nichtregierungsorganisationen hatte letztes Jahr bereits gegen die Kommission protestiert. Darunter auch die Organisation MySociety, die die Webseite WhatDoTheyKnow.com betreibt. Über die FOI-Plattform haben Bürger in den letzten fünf Jahren mehr als 300.000 Anfragen an Behörden gestellt. Zum Vergleich: In Deutschland werden auf Bundesebene jährlich etwa 5.000 IFG-Anfragen gestellt.

    Die Popularität des FOIA erklärt sich nicht nur aus der ungleich größeren Bekanntheit des Gesetzes, sondern auch aus ihrer Ausgestaltung: Behörden sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 20 Arbeitstagen zu antworten. Gebühren sind die Ausnahme. Und der Beauftragte für Informationsfreiheit hat die Möglichkeit, Sanktionen auszusprechen.
    Dies führte in den letzten Jahren zu transparenterem Regierungshandeln, änderte laut einer Studie der University of London allerdings nicht die Art und Weise, wie regiert wurde. Für Tony Blair und die Regierung Cameron bleibt der FOIA jedoch vor allem ein Ärgernis, wie ebenfalls in Blairs Biografie steht:

    Doch in Wirklichkeit wird das Gesetz über die Informationsfreiheit höchst selten »vom Volk« genutzt, sondern in erster Linie von Journalisten. […] Ein Journalist beschafft sich die Informationen nicht, weil er sich für die Hintergründe interessiert oder »das Volk« aufklären will, sondern er benutzt sie als Waffe.

    11. Februar 2016 13
  • : Transparenz-Vorreiter: Thüringer Datenschutzbeauftragter stellt Entwurf für Transparenzgesetz vor
    Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse
    Transparenz-Vorreiter: Thüringer Datenschutzbeauftragter stellt Entwurf für Transparenzgesetz vor

    Hamburg hat es vorgemacht, Rheinland-Pfalz mitgezogen – jetzt soll auch die Verwaltung in Thüringen transparenter werden. Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Lutz Hasse hat heute seinen Entwurf für ein Transparenzgesetz in dem Bundesland vorgestellt (Entwurf hier).

    Damit setzt er die rot-rot-grüne Regierung unter Zugzwang, die im Koalitionsvertrag eine Umsetzung eines solchen Gesetzes vereinbart hat. Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte im Januar per Twitter bestätigt, dass die Linke Landtagsfraktion derzeit einen Entwurf erarbeitet.

    Der 29-seitige Gesetzentwurf von Hasse würde eine umfassende Weiterentwicklung des bisherigen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Thüringen darstellen. Statt nur wie bisher auf Informationsanfragen zu reagieren, würden Behörden fortan verpflichtet werden, unter anderem Dienstanweisungen, Gutachten und Studien, Verträge der Daseinsvorsorge, Baugenehmigungen und umfangreiche Daten von Unternehmen in staatlicher Hand von sich aus in einem zentralen Online-Portal zu veröffentlichen.

    Input aus Hamburg und Rheinland-Pfalz

    Auch die Kommunen würden nach dem Entwurf unter die Veröffentlichungspflicht fallen. Im bisher einzigen Flächenland mit Transparenzgesetz, Rheinland-Pfalz, war eine verpflichtende Regelung angesichts klammer Kommunenhaushalte nicht umgesetzt worden, obwohl die meisten Personen vor allem an Informationen aus ihrem direkten Umfeld interessiert sind. Zur Umsetzung der Veröffentlichungen wäre eine Umsetzungsphase mit Schulungen für Behördenmitarbeiter vorgesehen. Hasses Entwurf verspricht zudem eine Zusammenführung der Auskunftspflichten aus dem IFG mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Eine Zersplitterung der Informationsgesetze könnte so zumindest teilweise aufgefangen werden.

    Wichtiger Unterschied zu den Hamburger und Rheinland-Pfälzischen Transparenzgesetzen: Der Thüringer Vorschlag sieht keine Bereichsausnahmen für einzelne öffentliche Stellen wie Geheimdienste oder Hochschulen vor, wenngleich der Rechnungshof teilweise vom Informationszugang ausgeschlossen werden. Auch der Hochschulbereich „Forschung und Lehre“ soll von der Informationspflicht ausgenommen werden, was vermutlich sehr breit interpretiert werden könnte.
    Mit dem Entwurf wäre es möglich, Auskünfte auch vom Verfassungsschutz zu verlangen, der gerade in Thüringen im Zusammenhang mit den NSU-Morden aufgefallen war. Aber auch der Transparenz-Entwurf enthält in diesem Bereich Ausnahmen: Ein Zugang zu Informationen solle unterbleiben, wenn ein Bekanntwerden der Infos „nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheitsbelange des Verfassungsschutzes hätte“. Was das genau hieße, müssten im Zweifelsfall womöglich Gerichte klären.

    Auch in Sachen Gebühren bietet Hasses Entwurf einen Fortschritt zum bisherigen IFG: Hat Thüringen derzeit als einziges Bundesland neben Baden-Württemberg keine Höchstgebühr für Auskünfte vorgesehen, könnte sich dies mit dem Transparenzgesetz ändern. Den großen Schritt, die Auskunftspflicht im Sinne der Bürgerfreundlichkeit nur in Ausnahmefällen mit Gebühren zu versehen, bietet der Entwurf jedoch nicht. Die Frist für Antworten soll dabei wie üblich einen Monat betragen und bei großem Aufwand einmal „angemessen“ verlängerbar sein.

    Keine Rücktrittsmöglichkeit bei Verträgen

    Einen wichtigen revolutionären Passus aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz enthält der Thüringer Entwurf nicht: In der Hansestadt müssen bestimmte Verträge der öffentlichen Hand so geschlossen werden, „dass sie frühestens einen Monat nach Veröffentlichung wirksam werden und die Behörde innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten kann.“

    Ein Streitpunkt des Hamburger Pendants würde in Thüringen im Falle einer Umsetzung jedoch umschifft werden: Der CCC klagt im Norden auf Veröffentlichungspflicht der mittelbaren Staatsverwaltung wie der Handelskammer. Diese wäre in Thüringen klar veröffentlichungspflichtig.

    Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die Regierung den Entwurf von Lutz Hasse aufnimmt. Mit seinem Entwurf hat er seine Behörde und sein Anliegen einer transparenten Verwaltung jedenfalls in eine starke Position gebracht. Am 18. Februar diskutieren die Regierungsfraktionen in Erfurt gemeinsam mit Expertinnen den Entwurf des Thüringer Datenschutzbeauftragten.

    9. Februar 2016 4
  • : Frag den Bundestag! [Update: Mehr als 1000 Gutachten angefragt]
    Quelle: Deutscher Bundestag, Fotograf Steffen Unger
    Frag den Bundestag! [Update: Mehr als 1000 Gutachten angefragt]

    [Update, 28.01.2016, 09:55]: Inzwischen wurden mehr als 1100 Gutachten beim Bundestag angefragt. Wie abgeordnetenwatch.de vorrechnet, werden Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung mit der Bearbeitung tausender Anträgen mindestens ein halbes Jahr beschäftigt sein. Das Recherchebüro Correct!v schätzt, dass die Kosten der Verwaltung dafür bei 184.000 Euro liegen werden – im Gegensatz zu einem Bruchteil der Kosten bei aktiver Veröffentlichung durch den Bundestag.

    Fast 4000 Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag können ab heute einzeln über das Tool „FragDenBundestag“ bei FragDenStaat.de angefragt werden. Die Organisation abgeordnetenwatch.de hatte in der letzten Woche die Liste der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes zwischen 2005 und 2015 veröffentlicht, die sie dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (und nach einer Ablehnung erst im Widerspruchsverfahren) erhielten. Diese können nun in einer Datenbank gesucht und automatisiert mit zwei Klicks angefragt werden. Wenn der Bundestag den IFG-Anfragen nachkommt, entsteht mit der Zeit ein Archiv der Bundestagsgutachten.

    Obergrenzen höchst problematisch, PKW-Maut illegal, Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

    70 Gutachten liegen durch frühere IFG-Anfragen bereits vor. Ihre Inhalte sind durchaus brisant. Wenn die Wissenschaftler des Bundestags ein Gesetzesvorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung, die PKW-Maut oder auch die Obergrenzen für Flüchtlinge als illegal einstuft, ist dies stets von öffentlichem Interesse. Noch nicht angefragt wurden bisher beispielsweise Anfragen zu Drohnen, zum Datenschutz und zum Breitbandausbau.

    Ein offensichtlich besonders interessantes Gutachten wurde 2014 von der Europa-Abteilung des Dienstes erstellt: Die Ausarbeitung zur Lösung von Streitbeilegungen im Rahmen von TTIP wurde als Verschlussache „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Sie ist die einzige eingestufte Ausarbeitung in der Liste, aber vermutlich nicht die einzige beim Wissenschaftlichen Dienst. Wir freuen uns dazu über Hinweise.

    Gutachten über Nacktbaden auf dem Nachbargrundstück

    Die Liste könnte auch neues Material für die Plagiatsjäger um Vroniplag und Co. bieten: War Ex-Minister zu Guttenberg bei seiner Plagiatsaffäre unter anderem darüber gestolpert, dass er sich vom Bundestag mutmaßlich Ausarbeitungen für seine Dissertation schrieben ließ, lassen auch viele andere Gutachten einen zumindest direkten Bezug zu parlamentarischer Arbeit zunächst vermissen, etwa Ausarbeitungen zu Joseph von Eichendorff und Rudolph Virchow. Vor allem die Ausarbeitung „Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück“ wirft die Frage auf, ob das Ergebnis wirklich Einzug in die parlamentarische Arbeit gefunden hat – oder nur als Munition in einem privaten Nachbarschaftsstreit verwendet wurde.

    Bisher hat sich der Bundestag geweigert, Gutachten von sich aus aktiv zu veröffentlichen. Auch wehrte er sich bisher dagegen, IFG-Anfragen über FragDenStaat per E‑Mail zu beantworten. Daher verschickt er die Antworten auf E‑Mail-Anfragen regelmäßig per Post. Dass er überhaupt die mit Steuermitteln finanzierten Gutachten herausgibt, ist einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verdanken. Übrigens zeigt die Veröffentlichung der Liste, dass der Bundestag offensichtlich bei früheren Anfragen nach der Liste nicht die Wahrheit sagte. Bis vor zwei Jahren gab er an, über keine solche Liste zu verfügen.

    Zu FragDenBundestag

    25. Januar 2016 11
  • : Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag veröffentlicht
    Im Bundestag tummeln sich ungebetene Besucher. CC BY-SA 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/pkirtz/15753798960/">flickr/Groman123</a>
    Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag veröffentlicht

    Abgeordnetenwatch.de hat per Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Übersichtsliste aller Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag befreit. Auf mehr als 200 Seiten finden sich dort Hunderte Titel von Gutachten der Wissenschaftler zu Themen wie Außenpolitik, Innere Sicherheit und Wirtschaft aus den Jahren 2005 bis 2015.

    Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss der Bundestag die Gutachten auf Anfrage herausgeben. Die Ausarbeitungen sind z. B. über FragDenStaat einzeln beim Bundestag anzufragen. Auch netzpolitik.org hat schon zahlreiche Gutachten der Bundestagsabteilung veröffentlicht.

    Um eine schnellere Übersicht über alle vorhandenen Ausarbeitungen zu bekommen, müssten die beiden Übersichtslisten (eins und zwei) aus pdf bzw. odt noch in ein maschinenlesbares Format übertragen werden. Wer mag?

    [Update 23. Januar, 8:43 Uhr] Die Liste der Gutachten von 2013 bis 2015 gibt es als .ods jetzt hier. Das erste Viertel der Gutachten von 2005 bis 2013 gibt es dank Michael Büker jetzt hier.

    22. Januar 2016 13
  • : Hamburger Polizei führt geheime Datei zur Sportgewalt, belügt Bürger
    Fußballfans (Symbolbild) <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nericblein/2372852188">nericblein</a>
    Hamburger Polizei führt geheime Datei zur Sportgewalt, belügt Bürger

    Das Landeskriminalamt Hamburg führt entgegen früherer Angaben doch eine Datei zu „Gruppen und Szenegewalt“ im Fußball und anderen Sportarten. In der Datei sammelt die Polizei seit über neun Jahren Informationen über angeblich gewaltbereite Fußballfans. Mehr als 2.000 Menschen, die vor allem den Fußballklubs Hamburger SV und St. Pauli zugeordnet werden, sind in der Datei geführt.

    Personen, die als Gefahr eingestuft werden, erfahren in der Regel nichts davon. Zu ihnen werden, wie in anderen Bundesländern, Daten wie Name, Adresse, Fotos und Informationen von Kontaktpersonen gesammelt. Die Linken-Politikerin Christine Schneider kritisiert dies:

    Das verletzt die informationelle Selbstbestimmung und darf in einem Rechtsstaat keinen Platz haben.

    Besonders pikant: Die Polizei hatte im Juli 2014 gegenüber einer Anfrage von Burkhard Masseida nach dem Transparenzgesetz über FragDenStaat verneint, dass eine solche Datei existiere. Nach einer Kleinen Anfrage zum Thema räumte der Pressesprecher der Hamburger Polizei ein, dass dies nicht der Wahrheit entsprach: „Das war eine falsche Angabe, die wir sehr bedauern.“ Trotz der offensichtlich falschen Informationen bestreitet die Polizei jedoch paradoxerweise, dass die Datei geheim sei. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte etwa sei 2006 über die Einrichtung der Datei informiert worden.

    Derselbe Datenschutzbeauftragte ist übrigens auch dafür zuständig, die Einhaltung der Pflichten nach dem Transparenzgesetz zu überprüfen. Bei einem Verstoß dagegen kann er das Vorgehen förmlich beanstanden. Das ist zwar ein vergleichsweise stumpfes Schwert, da Beauftragte in anderen Ländern Europas auch Sanktionen aussprechen können. Innerhalb Deutschlands hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte aber als einziger ein solches Instrument zur Verfügung explizit nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung.

    17. Januar 2016 15
  • : #netzrückblick: Best of Informationsfreiheit
    #netzrückblick: Best of Informationsfreiheit

    11np_stickerDie netzpolitik.org-Redaktion hat 2015 deutlich mehr als einhundert Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt.

    Wir haben neben allerlei Ablehnungen unter anderem diese Dokumente erhalten und veröffentlicht: das Sicherheitsmerkblatt für Mobilgeräte, interne Stellungnahmen des Justizministeriums gegen die Vorratsdatenspeicherung und Dokumente zur Netzallianz und dem Verkehrsministerium.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Dies ist der 14. Beitrag in dieser Reihe.

    netzpolitik.org finanziert sich allein durch Spenden. Wenn Euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unser Blog.

    Auch politisch hat sich etwas im Bereich IFG getan: Rheinland-Pfalz führt im kommenden Januar nach dem Transparenzgesetz ein Transparenzportal ein – auch wenn die CDU die Transparenz bei einem Wahlsieg im Herbst wieder abschaffen will. Am kommenden Mittwoch wird der baden-württembergische Landtag ein IFG verabschieden. So haben vier Bundesländer noch immer kein IFG: Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Bayern.

    Aber auch in den IFG-Bundesländern steht es oft düster um die Informationsfreiheit: Die WAZ musste ihre Afghanistan-Papiere wegen des Urheberrechts depublizieren, Bundesministerien gefährden mit ihrem Gebührenzwang den Zugang zu Informationen und in Berlin kostet eine E‑Mail einen Euro.

    Deswegen steigt die Anzahl der Klagen auf Herausgabe von Dokumenten. netzpolitik.org verklagte das Bundeskriminalamt mit Erfolg auf Einblick in den Vertrag über den Staatstrojaner FinFisher und die Bundesregierung mit weniger Erfolg auf ACTA-Transparenz. Der Chaos Computer Club klagt in Hamburg gegen die Handelskammer.

    Was Klagen bewirken können, zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Juni: Nach vier Jahren und drei Instanzen muss der Bundestag jetzt Zugang zu den Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes gewähren. Am wichtigsten dabei natürlich: das UFO-Gutachten des Bundestags.

    Einen ausführlichen Rück- und Ausblick auf die Informationsfreiheit in Deutschland gibt es beim 32c3 am 29. Dezember um 22:00 Uhr.


    Nach dem IFG haben alle Personen das Recht, Informationen und Akten von staatlichen Behörden einzusehen. Um IFG-Anfragen zu stellen, nutzt netzpolitik.org FragDenStaat. Die Plattform sendet kostenlos IFG-Anfragen, versehen mit juristischen Hinweisen, automatisiert an Behörden, die Nutzerinnen aus einer Datenbank auswählen können. Eine Übersicht erfolgreicher Anfragen gibt es hier, Blogbeiträge zu einigen von ihnen hier.

    14. Dezember 2015 2