Arne Semsrott

Arne Semsrott arbeitet für die Open Knowledge Foundation Deutschland und betreut dort das Portal zur Informationsfreiheit FragDenStaat.de.

  • : Unverzüglich nach ein paar Monaten
    #weilwirdichlieben - die BVG verschleppt IFG-Anfrage
    Unverzüglich nach ein paar Monaten

    Das Warten auf Auskünfte nach IFG-Anträgen kann zu einem Geduldsspiel werden. Dabei ist im Informationsfreiheitsgesetz klar festgelegt, dass Behörden Anfragen unverzüglich beantworten sollen, spätestens jedoch nach einem Monat.

    Die Praxis sieht jedoch anders aus: Nach einer Evaluation des IFG durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation überziehen Behörden bei einem Drittel aller Anfragen ihre Frist – und zwar nicht nur bei aufwändigen Verfahren wie der Beteiligung Dritter, sondern auch bei einfachen Anfragen.

    Das kann dann etwa so aussehen wie bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG): Die verschleppen seit über einem Jahr eine ihnen unangenehme IFG-Anfrage zu den Cross-Border-Leasing-Geschäften mit der US-Bank JP Morgan. Die dubiosen Geschäfte unter dem Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazin hätten die BVG fast 150 Millionen Euro gekostet. In einem geheim gehaltenen Vergleich kam die BVG jedoch um die Zahlung einer solch großen Summe herum. In ihrer letzten Nachricht wollte die BVG sich bis Januar 2015 melden – passiert ist allerdings nichts.

    Vorbildlich hingegen die Berliner Senatsverwaltung für Justiz: Die beantwortete eine Anfrage nach der Satzung der Westerwelle Foundation des Ex-Außenministers Guido Westerwelle unkompliziert nach nur zwei Stunden. Der Inhalt ist auch ganz interessant: Das Vermögen von Westerwelles Stiftung beträgt 100.000 Euro. An der Stiftung soll Ralph Dommermuth, Gründer von United Internet, beteiligt sein. Ursprünglich wollte die Westerwelle Foundation den Vermögensteil der Satzung wegen angeblicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schwärzen lassen, wie der Berliner Datenschutzbeauftragte jüngst berichtete. Da sie dafür aber keine plausiblen Gründe liefern konnte, gab die Senatsverwaltung die Satzung letztlich ungeschwärzt frei.

    Und was fragt ihr so an? Schreibt es uns hier!

    1. April 2015
  • : Beauftragter für Informationsfreiheit fordert Berliner Transparenzgesetz
    Beauftragter für Informationsfreiheit fordert Berliner Transparenzgesetz

    Anlässlich der heutigen Präsentation des Jahresberichts 2014 forderte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Dix ein Transparenzgesetz auch in Berlin. Nach der Einführung von proaktiven Veröffentlichungspflichten für die Verwaltungen in Hamburg und bald auch Rheinland-Pfalz trete der politische Prozess in Berlin aber noch auf der Stelle:

    Ich hoffe dringend, dass Berlin auch dem Hamburger Beispiel folgt. […] Das Transparenzgesetz ist die Zukunft. Das ist die Richtung, in die man gehen muss.

    2014 gingen beim Informationsfreiheits-Beauftragten für Berlin 46 IFG-Beschwerden von Bürgern ein, die etwa zu hohe Gebühren oder Zeitverzögerungen der Verwaltung beanstandeten. Die Behörde beschäftigte sich unter anderem mit einer Anfrage zu einem Bauvorhaben am Berliner Gleisdreieck.

    25. März 2015
  • : Über 325.000 offene Kulturdateien sind erst der Anfang – News zum Kultur-Hackathon Coding da Vinci 2015
    Über 325.000 offene Kulturdateien sind erst der Anfang – News zum Kultur-Hackathon Coding da Vinci 2015

    von Bela Seeger, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

    Coding da Vinci 2015CC-BY Coding da Vinci, Volker Agueras Gaeng

    Über 325.000 offen lizensierte Dateien wurden 2014 bei dem Kultur-Hackathon Coding da Vinci zu verschiedenen Themen zur Verfügung gestellt – darunter Bilder, Sounds, Karten, Videos und Metadaten.

    Vom 25./26. April 2015 werden alle kulturaffinen Bastler_innen eingeladen, um in Kooperation mit Kultureinrichtungen aus offenen Daten und eigener Kreativität neue Anwendungen, mobile Apps, Spiele und Visualisierungen umzusetzen. Die besten Projekte in verschiedenen Kategorien werden am 5.Juli 2015 in Berlin prämiert.

    Stehen Kulturdaten unter offenen Lizenzen zur Verfügung, entsteht ein Freiraum, der es den Kulturinstitutionen ermöglicht, mit neuen Zielgruppen zu kooperieren und dabei das kreative Potenzial ihrer digitalen Sammlungen zu entdecken. Das kulturelle Erbe wird dadurch vom Ausstellungsobjekt zu einer Quelle von kulturellem und auch wirtschaftlichem Mehrwert.

    14662461775_4bee378763_k(1)CC-BY Coding da Vinci, Volker Agueras Gaeng

    Unter den 17 umgesetzten Kulturprojekten des letzten Jahres befand sich unter anderem Verbrannte-und-Verbannte.de, ein Projekt, das die Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Publikationen und Autor_innen visualisiert und Alt-Berlin, eine App, die eine Erkundung der historischen Entwicklung Berlins ermöglicht. Die Browser-App Mnemosyne, die auch als museums-/archivinterne Installation konzipiert ist, ermöglicht es den Besuchern eine Symbiose aus digitaler und analoger Wirklichkeit herzustellen, indem es das Moment des stöbernden Flanierens ermöglicht.

    Dieses Jahr nehmen über 25 Kulturinstitutionen aus verschiedenen Sparten an Coding da Vinci teil, darunter u.a. die Deutsche Nationalbibliothek, das Jüdische Museum, SLUB Dresden, Deutsche Museum, und das Deutsche Zentrum des internationalen Theaterinstituts. Neben den bereits nachnutzbaren Daten werden neue Datensets am 15. April auf codingdavinci.de/daten veröffentlicht.

    Die Registrierung ist geöffnet. Teilnehmer_innen können sich um Stipendien für Reise und Unterkunft bewerben.

    Übersicht:
    Website & Anmeldung: www.codingdavinci.de
    Twitter: @codingdavinci

    Auftakt: 25./26. April 2015, Wikimedia Deutschland, Tempelhofer Ufer 23–24, Berlin
    Abschluss: 5. Juli 2015, Ort wird auf codingdavinci.de bekannt gegeben

    Kontakt: Helene Hahn, Projektleiterin Coding da Vinci, stellvertretend für alle Veranstalter (helene.hahn AT okfn.org)

    Coding da Vinci – Der Kultur-Hackathon ist ein Gemeinschaftprojekt der Deutschen Digitalen Bibliothek, der Open Knowledge Foundation Deutschland, der Servicestelle Digitalisierung Berlin und Wikimedia Deutschland.

    23. März 2015
  • : IFG-Statistik 2014: Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich
    Visualisierung aller IFG-Anfragen an Bundesbehörden
    IFG-Statistik 2014: Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich

    Klammheimlich hat das Bundesinnenministerium vor zwei Wochen die Statistik für IFG-Anfragen an Bundesbehörden im Jahr 2014 (pdf) veröffentlicht.

    Die Zahlen zeigen: Zwar verzeichneten die Bundesbehörden (ohne die Jobcenter und Sozialversicherungsbehörden) mit 8.673 IFG-Anfragen knapp doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. Das liegt aber vor allem am Bundesfinanzministerium, an das etwa 4.000 Anfragen mehr als im Vorjahr gestellt wurden. Wie das BMF auf Anfrage mitteilt, sind das vor allem serielle IFG-Anträge im Hinblick auf mögliche Ansprüche aus Insolvenzen.

    Nimmt man das BMF aus der Rechnung, stieg die Antragszahl nur geringfügig um etwa 4 Prozent. Top-Anfragestellen sind mit 849 Anfragen das Wirtschaftsministerium mit seinem Geschäftsbereich und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit 614 Anfragen.

    Ein großer Teil der Anträge wurden ganz oder zumindest teilweise erfüllt. Beim Kanzleramt, dem Bundespräsidialamt und dem Bundesamt fällt jedoch die hohe Anzahl der Absagen auf: Die Behörden gaben nur einem Drittel oder weniger der IFG-Anträge statt.
    Auch in einer weiteren Negativ-Statistik ist das Kanzleramt weit vorne: Wie auch das Auswärtige Amt und das Gesundheitsministerium erhob es für jede sechste IFG-Anfrage Gebühren. Das Landwirtschaftsministerium bat inklusive seiner Behörden sogar ganze zwei Drittel der Anfragesteller zur Kasse.

    Dazu die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) auf Anfrage:

    Die Erfahrungen bei den Kontroll- und Beratungsbesuchen der BfDI in den Behörden zeigen, dass von der Festsetzung von Gebühren und Auslagen überwiegend sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird und dass hohe Gebühren nur vereinzelt gefordert werden.

    Die Statistik zeige, dass das IFG greife.

    Bürgerinnen und Bürger machen rege von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch.

    Im selben Zeitraum wurden über FragDenStaat.de übrigens 1.628 Anfragen an Bundesbehörden gestellt. Ignoriert man dabei die Serienanfragen ans Finanzministerium, würde das fast die Hälfte aller IFG-Anfragen ausmachen – wobei man davon ausgehen kann, dass die Behörden nicht alle Anfragen über FragDenStaat.de ordnungsgemäß registrieren.

    13. März 2015
  • : Halb so viele wie im Vorjahr: IFG-Anfragen an Berliner Senatsverwaltungen nehmen ab
    Halb so viele wie im Vorjahr: IFG-Anfragen an Berliner Senatsverwaltungen nehmen ab

    IFG-Statistik BerlinDie Berliner Bevölkerung hat im vergangenen Jahr nur halb so viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Senatsverwaltungen gestellt wie 2013. Das geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Piraten-Abgeordneten Simon Weiß hervor.

    Nach der so veröffentlichten IFG-Statistik für 2014 gingen bei den verschiedenen Verwaltungen 374 Anfragen ein, von denen etwa 60 Prozent zumindest teilweise beantwortet wurden. Wie in den Jahren zuvor gingen knapp die Hälfte aller Anfragen bei der Senatsverwaltung für Finanzen mit seinen Finanzämtern ein.
    Die Bezirke beantworteten etwa so viele Anfragen wie im Jahr zuvor, nämlich 11.640.

    „Auffällig ist allerdings, dass 2014 ungewöhnlich wenig Anfragen im Vergleich zu den Vorjahren an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestellt wurden“, sagt Simon Weiß. „Das Positive: Die deutliche Mehrheit der IFG-Anfragen wird positiv beschieden und die meisten fallen in den niedrigen Gebührenbereich.“

    Obwohl der Berliner Senat gerne auf seine Open-Data-Initiative verweist, hat er nicht vor, die IFG-Statistiken künftig ins Open-Data-Portal der Stadt einzupflegen.

    25. Februar 2015
  • : Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro
    Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro

    Eigentlich sind einfache IFG-Anfragen in den meisten Bundesländern kostenlos. Berlin ist da eine Ausnahme: Nach der Gebührenordnung des Landes kosten Anfragen in der Hauptstadt mindestens fünf Euro – es sei denn, man stellt sie etwa als gemeinnützig anerkannter Verein.

    Zu spüren bekommen hat das Michael Ebeling, der von der Polizei Berlin die Einsicht in verschiedene Dienstvorschriften erfragt hatte. Die antwortete darauf, dass eine Akteneinsicht einen Beamten 15 Minuten und Ebeling damit 13,94 Euro kosten würde. Hinzu käme noch eine Pauschale von einem Euro für das Versenden der E‑Mail.

    Diese Information schickte die Polizei an Ebeling übrigens per Post – das Porto ist mit 62 Cent damit deutlich billiger als eine E‑Mail.

    (Warum das Berliner IFG veraltet ist und dringend überarbeitet werden sollte, steht hier.)

    3. Februar 2015
  • : Ein Transparenzgesetz für Berlin
    Ein Transparenzgesetz für Berlin

    Die Informationsfreiheit hat in Berlin schon einige Jahre auf dem Buckel. Während die Hansestadt Hamburg nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Bürgerschaftfraktionen ein Transparenzportal ins Leben gerufen hat und mit Rheinland-Pfalz das erste Flächenland ein Transparenzgesetz beschließen wird, hinkt die Hauptsadt den politischen Entwicklungen hinterher.

    Dabei gibt es Initiativen für eine Reform des bisherigen IFG. Die kommen allerdings aus der Opposition: Auf Antrag der Grünen-Fraktion beriet gestern der Berliner Wirtschaftsausschuss über ein Transparenzgesetz, das nach dem Vorbild Hamburgs ein Transparenzportal und eine aktive Veröffentlichungspflicht der Verwaltung vorsieht.

    Die damit verbundenen Stichwörter – darunter Open Data, Wirtschaftsförderung, Smart City – sehen zwar alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses als ihre Ziele an, trotzdem lehnte der Ausschuss den Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD ab. Grüne, Linke und Piraten stimmten für den Antrag.

    Heiko Melzer (CDU) sprach in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses dem Transparenzgesetz einen größeren Sinn ab. Die Veröffentlichung von Daten wie Aktenplänen bedeute unnötigen Aufwand für die Verwaltung. Dabei übersah Melzer, dass der Koalitionspartner der CDU in Berlin eine Veröffentlichung aller Aktenpläne fordert.

    Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer begründete die ablehnende Haltung der Regierungskoalition mit fehlender Notwendigkeit des Antrags. Die Open-Data-Initiative des Landes Berlin sowie das kommende E‑Government-Gesetz reichten vollkommen aus. Wie dieses letztlich aber zu Veröffentlichungspflichten steht und wann es kommen soll, steht in den Sternen – eine Beschlussfassung des Gesetzes lässt seit einigen Jahren auf sich warten.

    Nach einigen Mätzchen zeigt der Grünen-Antrag nun, dass sich die Opposition anscheinend zumindest inhaltlich auf den Entwurf eines neuen Transparenzgesetzes einigen könnte.

    Damit ihre Initiative aber Schlagkraft entwickelt, ist die Zivilgesellschaft gefragt. Der Erfolg des Transparenzportals in Hamburg ist schließlich auch maßgeblich auf das Engagement von Nichtregierungsorganisationen zurückzuführen – u.a. den CCC, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland.

    In den kommenden Monaten wird der Gesetzentwurf noch in weiteren Ausschüssen beraten, bevor das Abgeordnetenhaus über den Antrag entscheidet. Wir berichten weiter über das Verfahren.

    Dieser Gastbeitrag wurde von Arne Semsrott verfasst, der freundlicherweise für uns an der Sitzung teilgenommen hat.

    27. Januar 2015
  • : Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg: Eckpunktpapier von Grün-Rot enttäuscht
    Wechsel angekündigt, aber nicht eingehalten: <a href="https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Koalitionsvertrag-web.pdf">Koalitionsvertrag in BaWü</a>.
    Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg: Eckpunktpapier von Grün-Rot enttäuscht

    Nach mehr als drei Jahren im Amt legt die rot-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg endlich ein erstes Eckpunktpapier zum Informationsfreiheitsgesetz vor. Leider ist das mehr als dürftig, es zeigt sich ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Informationsfreiheit. Das Hamburger Transparenzgesetz macht vor, wie es besser gehen kann.

    Dieser Gastbeitrag von Arne Semsrott erscheint zeitgleich auf dem Blog von FragDenStaat.de.

    Lange mussten wir auf einen ersten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Baden-Württemberg warten. Jetzt haben sich die grün-roten Regierungsfraktionen endlich auf ein Eckpunktpapier geeinigt – und das ist mehr als dürftig.

    Denn anscheinend hat großer Widerstand aus dem SPD-geführten Innenministerium dazu geführt, dass sich Baden-Württemberg am acht Jahre alten Bundes-IFG orientiert – obwohl der Zug der Informationsfreiheit seitdem schon längst weiter gerollt ist. Das zeigt etwa das Transparenzgesetz der Parteikollegen aus dem Norden.

    Stattdessen fällt Baden-Württemberg sogar teils hinter das Bundes-IFG zurück: So wird das IFG eine „Missbrauchsregelung“ enthalten, die „die Funktionsfähigkeit der Verwaltung“ erhalten soll. Ein klares Einfallstor für Missbrauch – durch die Verwaltung.

    Das grundsätzliche Misstrauen gegenüber der Informationsfreiheit zeigt sich auch an der Gebührenregelung. Zwar schreiben die Fraktionen, dass eine Abschreckung durch Gebühren vermieden werden sollen. Gleichzeitig aber wird es eine Abschreckung durch Gebühren geben, weil Kommunen die Möglichkeit zur „vollen Kostendeckung“ über Auslagen erhalten. Kostenlose Anfragen soll es nur in „besonderen Einzelfällen“ geben. Alle anderen IFG-Länder sind fortschrittlicher: Da sind einfache Anfragen nämlich grundsätzlich kostenlos.

    Zwar sollen löblicherweise, wie im Hamburger Transparenzgesetz vorgesehen, auch Unternehmen der öffentlichen Hand wie die Flughafen Stuttgart GmbH unter das IFG fallen. Gleichzeitig gibt es aber keine Abwägungsklausel bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – um eine „Verschlechterung der Standortbedingungen für Wirtschaftsunternehmen in Baden-Württemberg“ zu vermeiden. Eine weitere Einladung zum Mauern bei IFG-Anfragen.

    Schließlich schlägt das Eckpunktepapier vor, dass alle Kommunen zu einer proaktiven Informationspolitik verpflichtet werden sollen. Es darf aber bezweifelt werden, ob Kommunen glaubhaft zur Informationsfreiheit animiert werden können, wenn die Regierungsfraktionen selbst so skeptisch sind.

    Für das Eckpunktepapier hat Grün-Rot nach der Wahl ganze drei Jahre gebraucht. Bleibt abzuwarten, ob das finale Gesetz noch vor der nächsten Landtagswahl 2016 das Licht der Welt erblickt.

    28. November 2014
  • : Informationsfreiheit: Der Bundesnachrichtendienst will nicht mitmachen
    Informationsfreiheit: Der Bundesnachrichtendienst will nicht mitmachen

    Der Bundesnachrichtendienst verweigert konsequent, auf Informationsfreiheits-Anfragen zu antworten. Das mag formell korrekt sein – inhaltlich ist es aber oft Unsinn. Die Ausnahme für Nachrichtendienste im IFG gehört abgeschafft.

    4. November 2014