Die Bundestagsverwaltung hat nach eigenen Angaben keine Dokumente, die auf eine Täterschaft eines russischen Geheimdienstes beim Bundestagshack hinweisen. Das geht aus einem ablehnenden Bescheid des Bundestags auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervor. Unbenannte „hochrangige Sicherheitsbeamte“ und Sicherheitsforscher gehen jedoch davon aus, dass der Bundestag im vergangenen Jahr von einer russischen Gruppe attackiert wurde.
Der Bundestag schreibt in seiner Antwort, dass eine Herausgabe der Informationen – in deren Besitz die Bundestagsverwaltung ja nicht ist – außerdem nachteilige Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit Deutschlands haben würde:
Aus der Kenntnis der von Ihnen begehrten Informationen könnten sich unter Umständen Rückschlüsse ziehen lassen, die für Angriffe auf das Datennetz des Deutschen Bundestages oder auf die Informationstechnik des Bundes genutzt werden könnten.
Diese Informationen könnten daher nachteilige Folgen für die Bundesrepublik Deutschland haben.
Es habe bisher keine mit dem Bundestagshack 2015 vergleichbaren Angriffe auf die Bundestags-IT gegeben. Zwar sei der Bundestag ständig Angriffen ausgesetzt. Diese würden jedoch abgewehrt und nicht gesondert dokumentiert werden.