Arne Semsrott
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: Heinrich-Heine-Universität gründet Düsseldorfer Institut für Internet und Demokratie
: Heinrich-Heine-Universität gründet Düsseldorfer Institut für Internet und Demokratie Die Heinrich-Heine-Universität hat gestern das Düsseldorfer Institut für Internet und Demokratie (DIID) gegründet. In den kommenden Jahren soll das Institut interdisziplinäre Forschung zu Auswirkungen des Internets auf politische Systeme betreiben. In einer Pressemitteilung zur Gründung des Instituts schreibt die Universität:
Einen Schwerpunkt der Forschung bilden die neuen Formen der bürgerschaftlichen Teilhabe und politischen Kommunikation, die durch das Internet eröffnet werden, einschließlich der Gefahren ihres antidemokratischen Missbrauchs.
Finanziert wird das Institut laut Aussage der Universität zunächst aus dem Zukunftsfonds des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministeriums. Auf Twitter ist das Institut auch zu finden.
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: Schleswig-Holstein: Parteien wollen mehr Transparenz von anderen und weniger von sich
Foto: Leif Hinrichsen via <a href="https://www.flickr.com/photos/leifhinrichsen/15084392262/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/"CC BY-NC 2.0</a>)</a> : Schleswig-Holstein: Parteien wollen mehr Transparenz von anderen und weniger von sich Mehr Transparenz gehört zu den Standardforderungen von Parteien – solange es nicht um ihre eigene Arbeit geht. In Schleswig-Holstein will eine bunte Koalition von Fraktionen mit einer Gesetzesänderung verhindern, dass von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten öffentlich werden.
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: Rheinland-Pfalz: Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten lobt Transparenzgesetz
: Rheinland-Pfalz: Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten lobt Transparenzgesetz Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz hat in dieser Woche seinen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit veröffentlicht. Darin analysiert er ausführlich das neue Transparenzgesetz im rot-grün regierten Bundesland und zeigt Erfolge sowie Herausforderungen beim Zugang zu amtlichen Informationen auf.
Unter anderem geht er auf die Klage zur Veröffentlichung des 100 Millionen Euro schweren Kooperationsvertrags zwischen der Uni Mainz und der Boehringer-Ingelheim-Stiftung ein sowie auf Informationen über die Funksensorik bei der Bereitschaftspolizei.
Der Bericht ist hier verfügbar.
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: Urheberrecht: Bundesprüfstelle muss Porno-Rarität doch nicht herausgeben
Nackte VHS-Kassette : Urheberrecht: Bundesprüfstelle muss Porno-Rarität doch nicht herausgeben Rückschlag für Pornosammler: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss einen vergriffenen Sexfilm aus seinem Archiv doch nicht auf Antrag herausgeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die angebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – und das Urheberrecht.
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: Rezension: Gesetzeskommentar zur Informationsfreiheit hält Ausnahme für Rechnungshof für verfassungswidrig
: Rezension: Gesetzeskommentar zur Informationsfreiheit hält Ausnahme für Rechnungshof für verfassungswidrig Die zweite Auflage des Kommentars zum Informationsfreiheitsgesetz von Friedrich Schoch bietet praktische Hilfe im Umgang mit mauernden Behörden. Außerdem zeigt er, dass manche Regelung zur Auskunftspflicht möglicherweise verfassungswidrig ist.
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: Schwarz-grüne Koalition in Hessen: Entscheidung über Informationsfreiheit im Herbst
Polizeikessel bei Blockupy-Protesten in Frankfurt 2013. Bild: Tim, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Blockupy_2013_Kessel.jpg">Blockupy 2013 Kessel</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode">CC BY 2.0</a> : Schwarz-grüne Koalition in Hessen: Entscheidung über Informationsfreiheit im Herbst Mit der Transparenz tut sich Hessen schwer: Als eines von vier Bundesländern hat es noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz. Laut Auskunft der Landesregierung soll ihr eine Evaluation im Herbst bei der Entscheidung über die Einführung eines IFG helfen. Dabei ist die Öffnung der Verwaltung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag festgeschrieben.
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: Bericht zur Informationsfreiheit: Kontrollbesuche bei Behörden offenbaren Nachlässigkeiten
Andrea Voßhoff bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit 2016 (Archivbild) : Bericht zur Informationsfreiheit: Kontrollbesuche bei Behörden offenbaren Nachlässigkeiten Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff wird für ihre zurückhaltende Arbeit stark kritisiert. Aber woran hat sie überhaupt in den letzten beiden Jahren gearbeitet? Ein Blick in ihren neuen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit.
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: Öffnung der Aktenschränke: Thüringen will bis Ende März Transparenzgesetz erarbeiten
Thüringer Landtag in Erfurt. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomKidd">Lukas Götz</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Öffnung der Aktenschränke: Thüringen will bis Ende März Transparenzgesetz erarbeiten Der Thüringer Landtag hat (schon vor einem Monat) beschlossen, bis Ende 2017 einen Entwurf für ein Transparenzgesetz zu erarbeiten, der zumindest teilweise auf dem ambitionierten Entwurf des Landesdatenschützers Lutz Hasse basiert.
Anders als in Rheinland-Pfalz sollen in Thüringen zwar auch die Kommunen verpflichtet werden, ihre Daten aktiv und nicht nur auf Nachfragen zu veröffentlichen. Vorerst ist jedoch nur vorgesehen, eine einzige Kommune in einem Modellprogramm ins zu schaffende Transparenzregister des Landes einzubinden.
Die Begründung für ihr Vorhaben haben die rot-rot-grünen Fraktionen übrigens teilweise aus der Hackerethik des CCC entlehnt:
Nach dem Motto „Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen“ soll der Anspruch sein, die Informationsbeschaffung für die Bevölkerung unter Wahrung schutzwürdiger Belange, wie zum Beispiel des Schutzes personenbezogener Daten, so einfach wie möglich zu gestalten.
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: Open Data: Beauftragte für Informationsfreiheit fordern mehr Engagement bei GovData.de
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notbrucelee/8016189356">justgrimes</a> : Open Data: Beauftragte für Informationsfreiheit fordern mehr Engagement bei GovData.de Die Bundes- und Landes-Informationsfreiheitbeauftragten fordern in einer Entschließung den Beitritt aller Bundesländer zum bundesweiten Open-Data-Portal GovData.de:
Viele Daten, an deren Veröffentlichung ein großes öffentliches Interesse besteht, sind noch nicht abrufbar. Das immense wirtschaftliche Potential von Open Data bleibt ungenutzt.
Tatsächlich sind nur 10 Bundesländer der Verwaltungsvereinbarung beigetreten, auf dessen Grundlage das Portal betrieben und finanziert werden. Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen bleiben der Initiative fern, die 2013 mit dem Versprechen auf eine Öffnung der Verwaltung gestartet war.
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: Zugang zu Informationen: USA reformiert Freedom of Information Act, Italien schafft neues Recht
(Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/foto_db/13837300983">Reckmann</a>/<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : Zugang zu Informationen: USA reformiert Freedom of Information Act, Italien schafft neues Recht Die USA haben eine Reform des Freedom of Information Act beschlossen, der zu mehr staatlicher Offenheit führen soll. Auch Italien springt auf den Zug der Informationsfreiheit auf: Das Parlament hat erstmals ein Recht auf Zugang zu Informationen geschaffen.
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: Sachmittel für Abgeordnete: Bundestag gab 270.000 Euro für Mobiltelefone aus
<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:ToKo">Tobias Koch</a>, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Angela_Merkel,_Sigmar_Gabriel,_Frank-Walter_Steinmeier,_Christian_Schmidt,_Ursula_von_der_Leyen_(Tobias_Koch).jpg">Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Frank-Walter Steinmeier, Christian Schmidt, Ursula von der Leyen (Tobias Koch)</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode">CC BY-SA 3.0 DE</a> : Sachmittel für Abgeordnete: Bundestag gab 270.000 Euro für Mobiltelefone aus 6,2 Millionen Euro haben Bundestagsabgeordnete im Jahr 2015 für Sachleistungen ausgegeben, darunter 375.000 Euro für Apple-Produkte. Welche Abgeordnete bestimmte Geräte bestellt haben und wofür sie genutzt werden, sagt der Bundestag jedoch nicht.
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: Social-Media-Strategie des Innenministeriums: „Transparenz“ für „Digital Natives“
: Social-Media-Strategie des Innenministeriums: „Transparenz“ für „Digital Natives“ Seit einem Monat ist mit dem Bundesinnenministerium (BMI) auch das letzte aller Bundesministerien auf Twitter vertreten. Wir haben per Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Social-Media-Strategie des Ministeriums erhalten.
Danach erhofft sich das BMI vom Betrieb seines Accounts, Zielgruppen zu erreichen,
die alleine über „klassische Kanäle“ der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Broschüren, Veranstaltungen, Website) nicht mehr erreicht werden können („Digital Natives“)
Ein weiteres Ziel sei es, „transparenter“ zu werden. Für den Betrieb des Twitter-Kanals beschäftigt das BMI zwei Mitarbeiter, also so viele für den gesamten Bereich Open Data. Das bedeutet dann vermutlich, dass das Ministerium jetzt auch über Twitter Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz akzeptieren sollte. Anfragen über die Plattform FragDenStaat beantwortet das Ministerium allerdings weiterhin nicht per Mail oder Twitter, sondern konsequent ausschließlich per Post.
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: Berlin: Gesetzesänderung verpflichtet Behörden zum Bereitstellen von Aktenplänen
: Berlin: Gesetzesänderung verpflichtet Behörden zum Bereitstellen von Aktenplänen Mini-Gesetzesänderung in Berlin: Die Behörden des Landes müssen künftig nicht nur Aktenpläne führen, sondern diese auch im Internet veröffentlichen. Das wird das Abgeordnetenhaus auf Initiative der Regierungskoalitionen demnächst beschließen.
Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus streitet sich seit einigen Jahren mit Berliner Behörden um die Bereitstellung von Aktenplänen, die einen Einblick in die Struktur der Verwaltung geben.
Die Internet-Veröffentlichungen stehen im Zusammenhang mit dem neuen E‑Government-Gesetz, das Berlin bald beschließen will. In der Anhörung zum Gesetz gab es einige Kritik an dem Entwurf, der vielen Gruppen nicht weit genug geht.
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: Open Government Partnership: Türkei weiterhin dabei, Deutschland bald auch
: Open Government Partnership: Türkei weiterhin dabei, Deutschland bald auch Die Bundesregierung bewirbt sich um die Mitgliedschaft in der Open Government Partnership. Ob die Teilnahme Deutschlands an der Initiative erfolgreich wird, hängt von der Einbindung der Zivilgesellschaft ab.
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: Beauftragte für Informationsfreiheit: Auch Landesparlamente sollen Wissenschaftliche Dienste öffnen
Bald auch transparent? Kieler Landtag. Bild: Muns via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kiel_Landtag_Plenarsaal.JPG">wikipedia</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/"CC BY-SA 3.0</a>)</a> : Beauftragte für Informationsfreiheit: Auch Landesparlamente sollen Wissenschaftliche Dienste öffnen Der Bundestag veröffentlicht inzwischen die Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes, viele Bundesländer sperren sich aber noch gegen mehr Transparenz. Ein Überblick über die Regelungen der Landesparlamente.
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: IFG-Ablehnung des Tages: Auswärtiges Amt hält Böhmermann-Gutachten unter Verschluss
Jan Böhmermann in Rostock (Foto: Jonas Rogowski, CC BY-SA 3.0) : IFG-Ablehnung des Tages: Auswärtiges Amt hält Böhmermann-Gutachten unter Verschluss Das Auswärtige Amt hält seine interne juristische Prüfung zum Fall Böhmermann weiter unter Verschluss. Das geht aus einer Antwort auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervor. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass es das offenbar neunzeilige interne Gutachten nicht herausgeben muss, macht das Amt gleich vier der über dreißig möglichen Ausschlussgründe geltend:
Die Veröffentlichung des Gutachtens würde laut Auswärtigem Amt „nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren haben“.
Zur Begründung führt das Amt aus, dass die Unschuldsvermutung staatlichen Stellen Äußerungen verbiete, wonach eine bestimmte Person eine strafbare Handlung begangen habe. Unklar ist allerdings, warum das Auswärtige Amt dann überhaupt ein solches Gutachten anfertigen ließ – wohlgemerkt, bereits bevor es eine Anklage Erdogans gegen Böhmermann gab.
Eine Herausgabe der Informationen könnte nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen Deutschlands zur Türkei haben, da es eine Veröffentlichung des Gutachtens als „Vertrauensbruch“ werten könnte.
Der Ausschlussgrund zu „nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen“ ist ein viel genutzter Gummiparagraph des IFG – danach können Behörden Veröffentlichungen recht willkürlich ablehnen, wenn diese ihrer Ansicht nach negative Folgen für die Bundesrepublik nach sich ziehen könnten. Laut Bundesverwaltungsgericht ist diese Entscheidung dann „nur eingeschränkt gerichtlich nachprüfbar“.
Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Ermittlungen, faires Verfahren
Das Gutachten ist offenbar als Verschlusssache VS-Vertraulich gekennzeichnet, die dritthöchste Geheimhaltungsstufe.
Eine Einstufung nach der Verschlusssachenanweisung sollte im Sinne der Informationsfreiheit eigentlich kein legitimer Ausschlussgrund sein. Zum einen muss bei einer Anfrage ohnehin überprüft werden, ob die Einstufung eines Dokuments weiterhin Bestand hat. Zum anderen sollten die anderen Ausschlussgründe nach dem IFG – also etwa negative Auswirkungen auf die innere Sicherheit – ausreichend sein, um eine Herausgabe zu klären. Spricht kein inhaltlicher Grund gegen eine Veröffentlichung, sollte auch die Einstufung eines Dokuments als vertraulich kein Ausschlussgrund sein.
Die Offenlegung des Textes könnte strafrechtliche Ermittlungen beeinträchtigen.
Laut Bundesverwaltungsgericht ist die Beeinträchtigung von Ermittlungen nur dann ein Ausschlussgrund, wenn „das Bekanntwerden der Information den Untersuchungszweck, d.h. die Sachverhaltsaufklärung und Wahrheitsfindung, beeinträchtigt“. Dies würde bedeuten, dass das Auswärtige Amt durch die Veröffentlichung seiner juristischen Einschätzung eine öffentliche Wirkung befürchtet, die die Wahrheitsfindung des Gerichts beeinträchtigt würde.
Damit sollte recht klar sein, dass die juristische Einschätzung des Auswärtigen Amts per Informationsfreiheitsgesetz nicht das Licht der Welt erblicken wird.
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: Game of Thrones: US-Journalistin fragt neue Staffel von Fernsehserie beim Weißen Haus an
Anfragen-Tracker der US-Regierung (Screenshot) : Game of Thrones: US-Journalistin fragt neue Staffel von Fernsehserie beim Weißen Haus an Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eröffnet ungeahnte Möglichkeiten – zumindest in den USA: Dort hat eine Journalistin der Webseite refinery29.com die noch unveröffentlichte neue Staffel der Serie „Game of Thrones“ beim Weißen Haus angefragt. Das ist möglich, weil Präsident Obama offenbar exklusiven Zugriff auf die bisher geheim gehaltenen Folgen hat und sie damit im Besitz des Weißen Hauses sind. Laut Aussage des „Game of Thrones“-Drehbuchautors Dan Weiss hatte Obama darum gebeten, die neue Staffel vor ihrer Veröffentlichung Ende April anschauen zu dürfen.
Interessant ist die Anfrage für uns vor allem, weil sie die Unterschiede des US-amerikanischen und deutschen Systems der Informationsfreiheit gut illustriert:
So kennt der US-amerikanische Freedom of Information Act nur neun Ausnahmegründe, die eine Ablehnung von Anfragen rechtfertigen. In Deutschland sind es über 30. Eine ähnliche Anfrage in Deutschland könnte unter anderem ausDatenschutz- undUrheberrechtsgründen abgelehnt werden.
Außerdem ist der Prozess der Bearbeitung von Anfragen deutlich einfacher und transparenter gestaltet. Über eine Eingabemaske auf foia.gov können Personen an manche US-Behörden direkte Anfragen senden. Über den Status der Bearbeitung werden sie live informiert. Auch die maximalen Kosten einer Anfrage können Antragssteller angeben.Das gilt natürlich nicht für alle US-Behörden. Beim Intercept beschreibt ein Redakteur, wie das Pentagon ihn fürs „übermäßige Stellen von Anfragen“ auf die Blacklist setzte.
Trotzdem ist Deutschland weit entfernt von einer transparenten Beantwortung von Anfragen, wie sie viele US-Behörden praktizieren. Hierzulande können Behörden die gesetzlich vorgeschriebene Antwortfrist von einem Monat recht willkürlich überziehen, ohne dafür negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Nach drei Monaten können sie zwar mithilfe einer Untätigkeitsklage verpflichtet werden zu antworten. Angesichts von nur elf erfolgreichen IFG-Klagen auf Bundesebene im vergangenen Jahr ist dies aber offensichtlich die Ausnahme.
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: Böses Foul: Hamburger Polizei lügt zu Fußball-Datei
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/airsoenxen/6902882264/">airsoenxen (flickr)</a> : Böses Foul: Hamburger Polizei lügt zu Fußball-Datei Eine falsche Auskunft der Hamburger Polizei zur Existenz einer geheimen Sportgewalt-Datei war offenbar kein Missverständnis, sondern eine bewusste Fehlinformation. Das zeigen interne E‑Mails des Landeskriminalamts (LKA), die wir veröffentlichen.
Im Januar war durch eine kleine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft bekanntgeworden, dass die Hamburger Polizei seit neun Jahren in einer Datei zu „Gruppen- und Szenegewalt“ Informationen über angeblich gewaltbereite Fußballfans sammelt. Auf eine Anfrage über FragDenStaat.de antwortete die Polizei jedoch ein Jahr zuvor, dass eine solche Datei nicht existiere.
Polizei spricht von „Missverständnis“
Der Pressesprecher der Hamburger Polizei sagte gegenüber netzpolitik.org, dass es bei der Beantwortung der Anfrage zu einem „Missverständnis“ gekommen sei. Der Antragsteller habe nach der Existenz einer Datei zu Sportgewalt gefragt. Die existierende Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ sei jedoch „weder identisch mit der bundesweiten Datei ’Gewalttäter Sport’ noch mit der vom Anfragenden genannten Datei ’Sportgewalt Berlin’“. Die Polizei bedauere das „Missverständnis“. Inzwischen hat sie sich auch beim Antragsteller entschuldigt:
Die Polizei hätte aus heutiger Sicht ihrer Beratungspflicht Ihnen gegenüber nachkommen und auf die Diskrepanz [zwischen Sportgewalt und Gruppen- und Szenegewalt] hinweisen müssen.
Wie sich jetzt anhand des dazugehörigen internen E‑Mail-Verkehrs der Polizei zeigt, den wir durch eine Anfrage nach dem Transparenzgesetz erhalten haben, musste den Beamten jedoch klar sein, dass die Anfrage auf die existierende Datei zielt. Das Grundsatz-Referat DE22 der Polizei beauftragte das für die Datei zuständige Landeskriminalamt am 17. Juli 2014 mit der Beantwortung der Anfrage. Die Begründung:
Da Gegenstand die bei LKA 121 auf der Basis von Crime geführte Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ sein dürfte, liegt die Zuständigkeit zur Beantwortung der Anfrage nach Einschätzung der DE beim LKA.
Offensichtlich war der Polizei also von Anfang an bewusst, dass sie eigentlich die Existenz der Datei bestätigen müsste. Trotzdem antwortete sie dem Antragsteller, dass die Polizei „keine eigene derartige Datei führt“ – mutmaßlich eine Verletzung der Amtspflicht zur Erteilung wahrheitsgemäßer Auskünfte.
Keine klaren Kriterien für Speicherung und Löschung
Aber nicht nur die Informationspolitik der Hamburger Polizei ist sehr problematisch, auch der Gegenstand der Anfragen selbst, die Datei „Gruppen- und Szenegewalt“: In ihr werden nämlich nicht nur Beschuldigte gesammelt, sondern auch sogenannte Störer, Verdächtige sowie Kontakt- und Begleitpersonen – eine breite Kategorisierung, die die Speicherung von Daten aller Personen zulässt, die die Polizei in Verbindung mit Beschuldigten sieht. Ein Tatverdacht muss für eine Speicherung nicht bestehen.
Personen, die in der Datei erfasst sind, werden darüber nicht aktiv informiert. Auch die Umstände einer möglichen Löschung aus der Datei sind sehr unklar formuliert. Laut Polizei erfolgt eine Löschung, „sobald die Speicherung der Person für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder die rechtlichen Voraussetzungen zur Speicherung nicht mehr gegeben sind“.
Datenschutz ohne Schiedsrichter
Wie der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org mitteilt, hatte er sich im Rahmen der Abstimmung über die Datei „kritisch im Hinblick auf die Bestimmtheit einiger Personengruppen geäußert“. Seit der Errichtung der Datei im Jahr 2006 fand jedoch „aufgrund der defizitären Personalsituation“ keine Prüfung der Datei mehr statt, wie die Behörde gegenüber netzpolitik.org bestätigte. Die Hamburger Polizei prüft nach eigenen Angaben, ob sie künftig einen eigenen Datenschutzbeauftragten beschäftigen will.
In der Datei sind mehr als 2.000 Menschen geführt. Die meisten von ihnen sind den Fußballklubs Hamburger SV und St. Pauli zugeordnet, stehen laut Polizei aber auch in Verbindung mit Vereinen wie dem FC Köln, Borussia Dortmund oder dem Eishockeyverein Hannover Scorpions. Wer wissen will, ob eigene Daten beim Landeskriminalamt gespeichert sind, sollte dort schriftlich einen formlosen Antrag auf Auskunft stellen. Die Hamburger Datei ist nur eine von vielen ähnlichen Dateien im Bundesgebiet.
Für die Bearbeitung der Anfrage nach dem Transparenzgesetz, die drei Monate dauerte, berechnet uns die Hamburger Polizei übrigens Gebühren in Höhe von 120 Euro.

