Andrea Jonjic-Beitter
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: Spendenkampagne für Refugees Emancipation: Internetcafés und Computerkurse für Flüchtlinge
CC BY-SA 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/vironevaeh/4423521167/">Karen Blaha</a> : Spendenkampagne für Refugees Emancipation: Internetcafés und Computerkurse für Flüchtlinge Für Flüchtlinge ist es oftmals sehr schwierig, Zugang zum Internet zu bekommen. Dabei wäre es für sie umso wichtiger, Informationen über das Asylverfahren zu erhalten, Kontakt zu ihren Verwandten und Bekannten aufzunehmen, Übersetzungsmöglichkeiten zu haben oder sich schlichtweg über Deutschland und den Ort, an dem sie sich befinden, informieren zu können. Anna hat im Juni ausführlich über die schwierige Lage geschrieben.
Der Verein Refugees Emancipation arbeitet seit 15 Jahren daran, selbstorganisierte Internetcafés in Wohnheimen zu errichten und Computerkurse anzubieten. Um dem gemeinnützigen Verein von Geflüchteten stabile Arbeitsbedingungen und finanzielle Handlungsspielräume bieten zu können, hat ihr Unterstützerkreis eine Spendenkampagne gestartet.
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: Helga Block ist neue Landesdatenschutzbeauftragte in NRW
: Helga Block ist neue Landesdatenschutzbeauftragte in NRW Seit heute ist die Juristin Helga Block Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen. Sie löst Ulrich Lepper ab, der sich u.a. gegen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen ausgesprochen hatte. Block war im Ministerium für Inneres und Kommunales unter anderem für Verfassungsrecht und Datenschutz zuständig, sie wurde auf Vorschlag der Landesregierung gewählt.
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: Field of Vision: Laura Poitras startet mit Dokumentationsserie über Julian Assange
Laura Poitras, Bild: CC BY-SA 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/poptech/5107953439/">Kris Krüg</a> : Field of Vision: Laura Poitras startet mit Dokumentationsserie über Julian Assange Nachdem Laura Poitras letztes Jahr den Pulitzerpreis für ihre Berichte über die Snowden-Enthüllungen und einen Oscar für die Dokumentation Citizenfour erhalten hat, startet nun ihr neues Projekt: Asylum.
Gemeinsam mit dem Filmemacher A.J. Schnack und der Produzentin und Autorin Charlotte Cook und in Kooperation mit The Intercept und First Look Media will Poitras mit der Plattform Field of Vision den visuellen Journalismus neu gestalten. In jährlich etwa 40 bis 50 kurzen dokumentarischen Formaten sollen aktuelle Themen aufgegriffen werden, am Sonntag wurde auf dem New York Film Festival Poitras erste eigene Serie, Asylum, über den Aufenthalt von Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London gezeigt.
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: Diskussionsabend: Journalist_innen im Visier der Geheimdienste
: Diskussionsabend: Journalist_innen im Visier der Geheimdienste Die Humanistische Union und die Potsdamer Gruppe AktE (Arbeitskreis für die totale Einsicht) veranstalten am 23. September im Haus der Demokratie und Menschenrechte einen Diskussionsabend über die geheimdienstliche Überwachung von Journalist_innen. Es wird sowohl um die Landesverrat-Affäre von netzpolitik.org gehen als auch um die Überwachung von Journalist_innen wie Andrea Röpke. Diskutiert werden soll, wie die unterschiedlichen Skandale aufgearbeitet wurden, welche Folgen sie für die Betroffenen hatten und welche Konsequenzen die geheimdienstliche Überwachung von Journalist_innen für die Pressefreiheit hat. Anna wird für netzpolitik.org dort sein.
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: Refugee-Hackathon in Berlin
: Refugee-Hackathon in Berlin Fehlende Abstimmungen, Zäune, Grenzkontrollen und immer noch keine Quote zur EU-weiten Verteilung von Flüchtlingen. Was auf politisch-administrativer Ebene derzeit nicht geleistet werden kann, wird auf lokaler Ebene oftmals von Freiwilligen übernommen, von Vereinen, NGOs und Stiftungen. Doch auch ihnen wird es oft nicht leicht gemacht, es fehlen Organisationsstrukturen und Ansprechpartner_innen (Beispiel LaGeSo). Einigen dieser Schwierigkeiten will sich der Refugee Hackathon am 24. und 25. Oktober in Berlin annehmen. Die Unternehmerin und Aktivistin Anke Domscheit-Berg entwickelte die Idee dazu auf Twitter, erhielt positive Resonanz und fand Unterstützer_innen.
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: #FreeZone9Bloggers
: #FreeZone9Bloggers Im April letzten Jahres berichteten wir über die Verhaftung von sechs äthiopischen Blogger_innen des regierungskritischen Kollektivs Zone9 sowie von drei Journalisten. Sie wurden auf Grundlage des Antiterror-Erlasses angeklagt, unter anderem für die Unterstützung terroristischer Aktivitäten und die Nutzung von Verschlüsselungs-Tools, und warten seitdem auf ihren Prozess. Global Voices Online hat bereits Anfang Mai ein Video veröffentlicht, um den Inhaftierten zu gedenken und ihre Freilassung zu fordern:
Zudem sollen in den nächsten Wochen Artikel zu den einzelnen Blogger_innen veröffentlicht werden, um ihre Geschichte zu erzählen und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Den Beginn macht ein Artikel über Atnaf Berahane, den jüngsten Blogger des Zone9 Kollektivs.
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: Vortrag von Gabriella Coleman am 8. Mai in Berlin: Weapons of the Geek
: Vortrag von Gabriella Coleman am 8. Mai in Berlin: Weapons of the Geek Die Anthropologin Gabriella Coleman, die sich auf die Erforschung von Hacker-Communities spezialisiert hat, spricht am 8. Mai im Rahmen eines Workshops des HIIG über ihre Forschung zu Anonymous. Der Vortrag findet in der Humboldt-Universität zu Berlin (Unter den Linden 6) im Vorlesungssaal R. 2091 statt, von 17:00 bis 18:30. Wer Interesse hat, kann sich kostenlos registrieren.
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: Hacktivismus = Cybercrime? Eine Replik auf die Studie des BKA zu Hacktivisten
Cyberwar? Cyberpeace! : Hacktivismus = Cybercrime? Eine Replik auf die Studie des BKA zu Hacktivisten
Vor zwei Wochen veröffentlichte das Bundeskriminalamt eine Studie mit dem Titel „Hacktivisten“, die auf einem dreistufigen Forschungsdesign beruht: einer Literaturrecherche, einer quantitativen Fallauswertung von 78 polizeilich bekannten deutschen Fällen und einem Expertenarbeitstreffen, bei welchem Erfahrungswerte ausgetauscht wurden. Beginnen wir mit einer logischen Denksportaufgabe. Dieser Artikel von Theresa Züger und Adrian Haase erschien gestern erstmals auf dem Sicherheitspolitik-Blog im Rahmen der Artikelreihe Cyberpeace: Dimensionen eines Gegenentwurfs.
In der Einleitung wird folgende Prämissen aufgestellt:
- „Hacktivismus (ist) (…) letztlich nichts anderes als die digitalisierte Form von Aktivismus.“ (BKA, 2015: 1)
- Hacktivismus ist eine Form von Cybercrime (vgl. BKA, 2015: z. B. 2).
Frage: Zu welcher Konklusion führen diese beiden Prämissen über Aktivismus?
Die zwei möglichen Antworten hier sind: Aktivismus ist ebenfalls eine Form der Kriminalität. Oder aber: Aktivismus wird zumindest dann kriminell wenn er digital ausgeübt wird. Beide Konklusionen verdeutlichen eine Problematik, die sich konsistent durch die Studie zieht: eine eingeschränkte Sichtweise auf Hacktivismus als kriminellen Akt. Dennoch ist dieser Fokus keine Überraschung, da er dem Erkenntnisinteresse des BKA entspricht. Aus Sicht des BKA könnte man argumentieren, dass man so versucht seinen Job zu machen, indem man sich auf strafrechtlich relevante Fälle konzentriert. Wir wiederum möchten unseren Job machen, die Studie wissenschaftlich hinterfragen und sie vor dem Hintergrund bestehender Forschung einordnen, um mögliche politische Implikationen aufzuzeigen.
Der paradoxe symbolische Kampf um den Hacktivismus
Auch wenn dies teilweise anders rezipiert wurde, scheint das BKA um eine Abgrenzung des Hacktivismus von den Begriffen Cyberwar und Cyberterrorismus bemüht. „Die wichtigste Abgrenzung zu Hacktivismus liegt im Ziel des Terrorismus begründet, nämlich Gewalt auszuüben, um einzuschüchtern und Schrecken und Leid zu verbreiten. So fällt eine Attacke, die Services unterbricht, aber nicht mehr als finanzielle Kosten verursacht, nicht darunter“ und weiter:
„Neben den bisher dargestellten Phänomenen muss das Phänomen Cyberwar bzw. Cyberkrieg ebenfalls von Hacktivismus abgegrenzt werden. Hierbei handelt es sich um die Nutzung des Internets und von Computern zur staatlichen Kriegsführung häufig im Sinne von Attacken oder Spionageangriffen. Mindestens eine der beteiligten Parteien muss zudem eine offizielle Regierung sein“
(BKA, 2015: 22,25 unsere Hervorhebung).Was für das BKA aber anscheinend nicht zur Debatte steht ist das Verständnis von Hacktivismus als kriminellem Akt. Besonders paradox fällt diese einseitige Sicht durch den Widerspruch mit einer Definition von Alexandra Samuels auf, die das BKA selbst anführt, in dem sie Hacktivismus beschreibt als „Hochzeit von politischem Aktivismus und Computerhacking […] als den gewaltfreien Gebrauch von illegalen oder legalen digitalen Werkzeugen um politische Ziele zu verfolgen.“ (BKA, 2015: 21 unsere Hervorhebung)
Dieser symbolische Konflikt um die Besetzung des Begriffs des Hacktivimus ist jedoch keine Neuheit und wird seit über 10 Jahren in der wissenschaftlichen Literatur thematisiert. Er vollzog sich als ähnliche semantische Entwicklung bereits mit dem „Hacking“. Beide Begriffe erfahren von staatlicher Seite und teilweise auch in den Medien eine Neu-Besetzung als sicherheitspolitisch relevante Gefahren und kriminelle Tätigkeiten (ein Thema mit dem sich unser Fellow Leonie Tanczer auseinandersetzt). Ironischerweise weist das BKA selbst auf die ursprüngliche Neutralität des Begriffs des Hackens hin (BKA, 2015: 21) und schlägt dennoch in die selbe Kerbe der Kriminalisierung. Was kriminell ist und was nicht, verändert sich in einem politischen Anpassungsprozess, der im Moment in einer kritischen Phase zu sein scheint.
Mit dieser schleichenden begrifflichen Verschiebung hin zur kategorischen Kriminalisierung von Hacktivismus stehen zwei Probleme im Raum. Es ist zu befürchten, dass nach dem Hacking (§ 202c StGB wird in Wissenschaft und Praxis mittlerweile flächendeckend als sog. Hacking-Paragraph bezeichnet), auch der Begriff des Hacktivismus durch staatliche Institutionen als genuin strafrechtlicher Begriff besetzt wird. Damit wird ein Bild gezeichnet, das weder der Entstehung und der tatsächlichen Praxis von Hacktivismus noch dem Selbstverständnis von Hacktivsten gerecht wird. Einerseits besteht die Gefahr, dass völlig legale Formen, die in das Feld des Hacktivismus fallen, schneller unter Kriminalitätsverdacht stehen. Das betrifft etwa manche fiktive Netzkampagnen (wie jene der The Yes Men oder des Zentrums für politische Schönheit), Keyword Storms (wie das sogenannte Eschalon Bashing) oder das massenhafte Versenden persönlich verfasster Protestmails (wie in diesem Fall an den Axel Springer Verlag). Andererseits kann sich ein Abschreckungseffekt entwickeln: Wer glaubt, dass jede Art des Hacktivismus strafrechtlich verfolgt oder beobachtet wird, ist möglicherweise auch abgeschreckt an legalen Aktionen teilzunehmen. Dies könnte zu einem Klima der Angst für digitale Aktionen führen und letztlich die Meinungsfreiheit massiv beeinträchtigen.
Immerhin auf der letzten Seite der Studie wird auch die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams im Netz erwähnt. Für zivilen Ungehorsam – also einen absichtlichen, prinzipienbasierten, kollektiven – und nicht kriminell motivierten – Rechtsbruch, der das Ziel verfolgt, politische Maßnahmen zu beeinflussen (vgl. Celikates 2010: 280) – bleibt jedoch faktisch kein Platz, weil das Risiko für Aktivisten kaum abzusehen ist. Aus demokratischer Sicht macht es einen Unterschied, ob Hacktivismus politische Werte vertritt, die mit unseren Grundrechten und Freiheiten konform gehen – oder diese gerade durch den Protest einfordern – oder ob sie diesen widerstreben. Weder das BKA, noch die derzeitige Rechtsprechung, weisen jedoch auf eine solche Unterscheidung und ein politisches Feingefühl in der Praxis hin. Diese undifferenzierte Strafverfolgung, also die Tatsache, dass jede Form von Hacktivismus ohne Abstufung als Computerkriminalität bewertet wird, kann sich zusätzlich, durch manche Aspekte des Täterverständnisses des BKA und die formulierten Forderungen für ein zukünftiges Umgehen mit Hacktivisten verschärfen.
Hacktivisten als „die üblichen Verdächtigen“
Das BKA weist darauf hin, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt lediglich um eine sog. Hellfeldstudie handelt, die sich also mit den offiziellen Zahlen und Fakten beschäftigt, und daher ausschließlich entdeckte und in irgendeiner Art und Weise dem Strafverfolgungsprozess zugeführte hacktivistische Aktionen in die Untersuchung einbezogen worden sind. Vermutlich kommt deswegen der bereits erwähnten Expertengruppe eine prominente Rolle bei der Identifizierung und Einordnung von verdächtigen Hacktivisten zu. Über eine Analyse der untersuchten Fälle hinaus äußern die Mitglieder der Expertengruppe Vermutungen zum Wesen eines typischen Hacktivisten. Dieser sei nicht nur unbekannt, männlich und zwischen 18 und 30 Jahren alt (soweit decken sich Empirie und Erfahrungspraxis der Experten) sondern – laut Vermutung der Experten – zumeist Mitglied islamischer/islamistischer Gruppierungen, möglicherweise nachrichtendienstlich gelenkt und vor allem lediglich nebenberuflicher Hacktivist. Hauptberuflich seien diese (vermutlich) die „üblichen” Cyberkriminellen“ (BKA, 2015: 71).
Diese Vermutungen der Expertengruppe sind durchaus bemerkenswert. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es problematisch solche Vermutungen unkritisch im Rahmen einer allgemeinen Studie zu veröffentlichen, ohne weitere Belege für diese Annahmen zu liefern und diese durch die empirischen Ergebnisse der Studie stützen zu können. Weiter zeigen sie einerseits den erstaunlich eindimensionalen Blickwinkel staatlicher Strafverfolgungsorgane auf eine Szene, die sich bislang einer pauschalen Einordnung erfolgreich entziehen konnte. Andererseits lassen sie Rückschlüsse auf zukünftig erwartbare Mittel und Maßnahmen zur präventiven und repressiven Bekämpfung von Hacktivismus zu. Vom Ausbau internationaler Kooperationen und Institutionen (Cybercrime-Abwehrzentrum bei Europol, Datenaustausch) über Strafrechtsharmonisierung, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bis hin zu Medienkampagnen zur Tätersensibilisierung hat das BKA den gesamten Strauß von law and order Maßnahmen im Programm. Eine Differenzierung zwischen strafrechtlich eindeutig relevantem Verhalten und erlaubten aktivistischen Online-Tätigkeiten findet nicht statt. Dies wäre aber nicht nur demokratietheoretisch geboten, da laut Richter und Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer der Cyberangriff von heute morgen schon freie Meinungsäußerung sein könnte. Ein die Grundrechte schonendes Vorgehen des Staates und seiner Strafverfolgungsbehörden ist somit erforderlich. Darüber hinaus böte der differenzierte Blick auf hacktivistische Szenarien auch die Möglichkeit ressourcenschonender zu agieren und nicht jeden Akt des Hacktivismus wie einen Cyber-Großangriff zu behandeln.
Schadensberechnung leicht gemacht
Stutzig wird nicht nur der Jurist bei der Schadensberechnung. Das BKA beruft sich in seiner Studie hier auf Angaben des renommierten Kaspersky Lab und gibt die Schäden bei Großunternehmen mit 1.82 Millionen Euro und bei mittleren und kleinen Unternehmen mit 70.000 Euro pro Angriff an. Interessant sind weniger die Zahlen von Kaspersky Lab sondern vielmehr die Interpretation des BKA (BKA, 2015: 45f.). Es wird in der Studie zwar eingeräumt, dass die als Hacktivismus eingeordneten Fälle zumeist keine oder nur sehr geringe wirtschaftlich bezifferbare Schäden verursacht haben, dennoch wird auf die Zahlen von Kaspersky Lab Bezug genommen, obwohl diese in keinerlei Verbindung zum Hacktivismus stehen sondern ausdrücklich Cyber-Großangriffe betreffen und eine politische oder gesellschaftliche Dimension nicht erwähnen. Doch das BKA rückt Hacktivisten nicht nur abermals durch diesen Kunstgriff in die Richtung von Cyberkriminellen. Auch der auf den Angriff zurückgehende Schaden wird massiv erhöht, wenn „die Beseitigung von Schwachstellen“ als kausaler Schaden eingeordnet wird. Cyberkriminelle und/oder Hacktivisten werden auf diese Weise nicht nur für unmittelbare Schäden verantwortlich gemacht, die kausal auf ihre Angriffe zurückzuführen sind, sondern darüber hinaus auch für die Kosten, die durch eine Behebung von Schutzlücken in der IT-Sicherheit entstehen. Man darf also durchaus gespannt sein, wann der erste Einbrecher für eine defekte Alarmanlage, die seinen Einbruch ermöglicht hat, in Anspruch genommen wird…
Forschung zum Thema Hacktivsmus
Das BKA kommt zu der Einsicht, dass wissenschaftliche Untersuchungen zu Hacktivismus und Hacktivisten rar seien (findet aber selbst immerhin 184 Quellen). Zwar nicht zur bestehenden Forschung, jedoch zur Datengrundlage in Deutschland können wir bestätigen, dass die Erforschung von Hacktivismus mit Hürden verbunden ist.
Im Juli 2014 sendeten wir an sämtliche Oberstaatsanwaltschaften der Länder Anfragen bezüglich Ermittlungsverfahren, die möglicherweise im Kontext von Hacktivismus interessant sein könnten. Wir bekamen keinerlei dienliche Antwort, denn es bestehe „keine Möglichkeit die von (uns) gewünschten Daten hier abzufragen“, es sei aus „organisatorischen Gründen nicht möglich“, „Tathintergründe werden von staatsanwaltlicher Seite nicht erhoben“ oder es seien „keinerlei einschlägige Verfahren feststellbar“. Das BKA hatte im selben Zeitraum mit der Abfrage der Daten bei den Ermittlungsbehörden offensichtlich mehr Glück. Allerdings hinterlässt die Fallanalyse der ausgewählten 78 Fälle einige Fragen:
Weshalb macht das BKA in seiner Studie keine Angaben zu Verurteilungszahlen? Erst die gerichtliche Überprüfung und ein rechtsstaatlich festgestellter Verstoß gegen Strafnormen kann tatsächlich Aufschluss darüber geben, ob Hacktivisten sich durch ihre Aktionen strafbar gemacht haben, in welchem Ausmaß dies geschehen ist und welche Konsequenzen drohen. Die polizeiliche Einschätzung, dass ein Verhalten strafbar sei, sagt rein gar nichts über dessen wahren Charakter aus und sollte nicht zur Basis von zukünftigen Kriminalisierungs- und Strafverfolgungserfordernissen gemacht werden.
Die Sekundär- und die Fallanalyse divergieren erheblich bezüglich der Opfer von Hacktivismus, da sich die Prämissen der Literaturrecherche, dass Hauptgeschädigte Regierungen, Polizei und Unternehmen sind, mit den Erkenntnissen der Fallanalyse nicht vereinbaren lassen (BKA, 2015: 43). Wie das BKA argumentiert, läge dies möglicherweise daran, dass viele Fälle nicht bekannt werden, da das Opfer einen Imageschaden befürchtet. Die fehlende Bereitschaft zur Anzeigeerstattung aus Imagegründen als einzige Erklärung ist hier mehr ein Feigenblatt, als eine Antwort und offenbart vielmehr, dass der in Deutschland bestehende Hacktivismus für das BKA mehr Fragen hinterlässt als Antworten sichert.
Was bleibt?
Die vorliegende Hellfeldstudie stellt lediglich den ersten Teil dar und soll zukünftig von einer Dunkelfeldstudie flankiert werden (BKA, 2015: 2, 81). Es bleibt also zu hoffen, dass sich das BKA von kritischen Anmerkungen inspirieren lässt, um dadurch dem vielschichtigen Phänomen des Hacktivismus besser gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist dafür eine ergebnisoffenere Forschung hinsichtlich der Einordnung von Hacktivisten im Spannungsfeld zwischen politischer Meinungsäußerung, zivilem Ungehorsam und cyberkriminellen Aktivitäten geboten um dadurch eine demokratie- und ressourcenschonende Abstufung bei der ermittlungstaktischen Behandlung von Fällen zu erreichen.
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: Vietnam: Blogger Nguyen Quang Lap festgenommen
: Vietnam: Blogger Nguyen Quang Lap festgenommen Nach einer Hausdurchsuchung wurde gestern der vietnamesische Blogger Nguyen Quang Lap festgenommen. Laut seiner Frau und seinem Bruder beschuldigt die Polizei ihn Artikel veröffentlicht zu haben, die sich gegen die staatlichen Autoritäten richten. Doch wie es bei der BBC heißt schrieb Nguyen Quang Lap, anders als die anderen in den vergangenen Monaten festgenommenen Aktivist_innen, auch für die etablierten Medien, tauchte im staatlichen Fernsehen auf und erhielt bereits staatlich unterstützte Preise. Auf seinem Blog veröffentlichte er jedoch gemeinsam mit Freund_innen teilweise auch kritische Artikel über Vietnam. Zuletzt wurde am 29. November Hong Le Tho aufgrund der Veröffentlichung China-kritischer Artikel festgenommen.
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: Vietnam: Erneute Festnahmen regierungskritischer Blogger_innen und Abschiebungen in die USA
: Vietnam: Erneute Festnahmen regierungskritischer Blogger_innen und Abschiebungen in die USA In Vietnam ist es in den vergangenen Monaten und zuletzt Ende November wieder zu Verhaftungen von regierungskritischen Blogger_innen gekommen: Bui Thi Minh Hang wurde im August nach einem Verhandlungstag zu drei Jahren Haft verurteilt, gemeinsam mit Nguyen Van Minh (30 Monate Haft) und Thi Thuy Quynh (24 Monate Haft) – vorgeworfen wurde ihnen die Störung der öffentlichen Ordnung (causing public disorder). Nach Artikel 245 des Strafgesetzbuches können Bürger_innen zu zwei bis sieben Jahren Haft verurteilt werden, wenn sie beispielsweise Waffen nutzen, vorbestraft sind und in gefährlicher Weise rückfällig werden, andere Menschen zur Störung der öffentlichen Ordnung veranlassen – oder eine serious obstruction to traffic darstellen, also eine gravierende Behinderung des Verkehrs. Letzteres wird den drei Aktivistinnen vorgeworfen, da sie im Februar diesen Jahres (zusammen mit 21 anderen Personen) mit ihren Motorrädern von Ho Chi Minh City nach Dong Thap gefahren sind um die Familie des inhaftierten Menschenrechtsanwalts Nguyen Bac Truyen zu besuchen.
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: Vietnam: Erneut zwei bekannte Blogger verhaftet
: Vietnam: Erneut zwei bekannte Blogger verhaftet Nicht mal einen Monat ist es her, dass ich über die Verurteilung des vietnamesischen Bloggers Pham Viet Dao schrieb. Nun wurden wieder zwei bekannte Blogger in Vietnam verhaftet, und wieder lautet der Vorwurf „Missbrauch demokratischer Freiheiten“. Nguyen Huu Vinh und dessen Mitarbeiter Nguyen Thi Minh Thuy sollen „üble Inhalte und falsche Informationen verbreitet haben, die das Ansehen und Vertrauen in staatliche Institutionen vermindert haben“. Grundlage für die Festnahme ist wieder Artikel 258 des Strafgesetzbuches, der „Missbrauch demokratischer Freiheiten gegen das Staatsinteresse“, der mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet werden kann. Lucie Morillon von den Reportern ohne Grenzen sieht hier eine negative Entwicklung in Vietnam:
Penal code article 258 is often used to silence information providers when they start to irritate the authorities too much. We call for the immediate release of Vinh and Thuy and the 31 other bloggers who are still detained. It is time the government stopped persecuting individuals who use the freedom of expression and information guaranteed by article 19 of the Universal Declaration of Human Rights.
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: Äthiopien: 6 Mitglieder eines Blogger-Kollektivs verhaftet
: Äthiopien: 6 Mitglieder eines Blogger-Kollektivs verhaftet Am Freitag wurden in Addis Abeba sechs BloggerInnen des regierungskritischen Kollektivs Zone9 sowie ein freiberuflicher Journalist verhaftet. Wie Al Jazeera berichtet, wurden die BloggerInnen Befeqadu Hailu, Atnaf Berahane, Mahlet Fantahun, Zelalem Kiberet, Natnael Feleke and Abel Wabela nachts von bewaffneten Sicherheitskräften verhaftet und in die berüchtigte Untersuchungshaftanstalt Maikelawi gebracht, in der politische Gefangene auf ihren Prozess warten – manchmal, wie es bei Amnesty Interantional dazu heißt, auch unbegründet. Ebenfalls am Freitag wurde der freiberufliche Journalist Tesfalem Waldyes verhaftet und nach Maikelawi gebracht. Seine sowie die Wohnungen der BloggerInnen wurden durchsucht. Eine weiterer Journalistin und Freundin des Zone9 Kollektivs, Edom Kasaye, wurde am Samstag Morgen verhaftet. Laut Claire Beston von Amnesty International sollen mit diesen Verhaftungen kritische Stimmen von MenschenrechtsvertreterInnen, AktivistInnen und politischen GegnerInnen zum Schweigen gebracht werden – dies sei Teil einer langfristigen Tendenz in Äthiopien.
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: Vietnam: Blogger wegen regimekritischer Artikel zu 15 Monaten Haft verurteilt
: Vietnam: Blogger wegen regimekritischer Artikel zu 15 Monaten Haft verurteilt Im Juni letzten Jahres berichteten wir über die Festnahme des vietamesischen Bloggers Pham Viet Dao, dem der „Missbrauch demokratischer Freiheiten“ vorgeworfen wurde. Heute wurde er in einem zweistündigen Verfahren zu 15 Monaten Haft verurteilt – er habe dutzende Artikel veröffentlicht, die die politische Führung des Landes verunglimpfen und sorge dafür, dass die Bevölkerung das Vertrauen in diese verliert.

Der 61-jährige Dao verteidigte sich selbst, entschuldigte sich, wies aber den Vorwurf zurück, er habe der Gesellschaft geschadet. Pham Viet Dao war Beamter des Kultusministeriums, seine Mitgliedschaft in der kommunistischen Partei wurde im Zuge seiner Verhaftung beendet. Laut Richter Ngo Tu Hoc sei die Strafe milde ausgefallen – Grund hierfür sei Daos aufrichtiges Bekennen, fehlende Vorstrafen und Daos Beitrag für Vietnam.Wir berichteten auf Netzpolitik schon häufig über Festnahmen regimekritischer Bloggerinnen und Blogger in Vietnam, allein letztes Jahr sollen es mindesten 63 gewesen sein. Vietnam gilt laut den Reportern ohne Grenzen als einer von fünf Feinden des Internets, Human Rights Watch hatte am Dienstag noch die Freilassung Daos gefordert:
The Vietnamese authorities are shaming themselves before domestic and international public opinion by staging yet another political trial of a peaceful critic […] Pham Viet Dao’s only crime has been to use the Internet to voice opinions shared by many Vietnamese, outside and inside government.
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: Internet-Überwachung in einem Failed State: Kanadische Filtertechnologie in Somalia gefunden
: Internet-Überwachung in einem Failed State: Kanadische Filtertechnologie in Somalia gefunden Somalia ist ein failed state, ein gescheiterter Staat. Nach dem Failed States Index von 2013 sogar der am meisten gescheiterte Staat weltweit. Seit dem Beginn des bewaffneten Widerstands gegen die Herrschaft des Diktators Siad Barre seinem Sturz 1991 existiert in Somalia keine funktionierende Zentralregierung. Der ostafrikanische Staat zerfiel in verschiedene Machtbereiche, die seitdem von Clans und Kriegsherren umkämpft werden. Es gibt zwar eine Übergangsregierung, diese kontrolliert jedoch nur kleine Teile des Landes. 1992 sowie in den Jahren 2010 bis 2012 wurde Somalia von Hungerkrisen geplagt, und die Vereinten Nationen befürchten eine neue Hungerkatastrophe.
Die WissenschaftlerInnen des Citizen Lab an der Universität von Toronto in Kanada forschen u.a. zu Überwachungstechnologien und deren Export, vor allem in Staaten mit bedenklichen Menschenrechts- und staatlichen Praktiken. In einem gestern veröffentlichten Artikel beschreiben die ForscherInnen den Einsatz einer kanadischen Überwachungs- und Filtertechnologie bei drei Internet Service Providern (ISPs) in Somalia. Geblockt wurden dabei neben pornographischen Inhalten auch URLs für Anonymisierungstools.
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: Kanadische Studie sieht Zusammenhang zwischen Trollen und Sadismus
: Kanadische Studie sieht Zusammenhang zwischen Trollen und Sadismus Drei WissenschaftlerInnen kanadischer Universitäten untersuchten in zwei Online-Studien den Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsmerkmalen von (Online-)Trollen und der sogenannten Dunklen Tetrade (auch „dunkle Eigenschaften“) der Persönlichkeit – diese umfasst Machiavellismus, Narzissmus, Psychopathie und Sadismus. „Trollen“ wird dabei definiert als
the practice of behaving in a deceptive, destructive, or disruptive manner in a social setting on the Internet with no apparent instrumental purpose.
Die WissenschaftlerInnen entdeckten teilweise starke Korrelationen zwischen dem Verhalten von Trollen und dieser Dunklen Tetrade. Zudem seien alle „dunklen Eigenschaften“ außer Narzissmus umso ausgeprägter, je mehr ein Troll zeitlich online kommentiert.
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: Vietnam: Bewährungsstrafe für Dinh Nhat Uy wegen Missbrauchs demokratischer Freiheiten [Update]
: Vietnam: Bewährungsstrafe für Dinh Nhat Uy wegen Missbrauchs demokratischer Freiheiten [Update] Dinh Nhat Uy wurde im Juni verhaftet, er hatte auf Facebook die Freilassung seines Bruders gefordert. Dieser war im Mai diesen Jahres zu acht Jahren Haft verurteilt worden, weil er Propaganda gegen den Staat verbreitet haben soll. Laut Phil Robertson, dem Vizedirektor von Human Rights Watch Asien, sei die heutige Verhandlung eine der ersten in Vietnam, in der es hauptsächlich um das Posten von Inhalten auf Facebook ging. Dinh Nhat Uy wurde heute zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt, wieder einmal nach Artikel 258 des Strafgesetzbuches (“Missbrauch demokratischer Freiheiten gegen das Staatsinteresse”). Gegen diesen Artikel protestiert unter anderem das Network of Vietnamese Bloggers, das seine Aufhebung fordert.
Laut Human Rights Watch sind in diesem Jahr bereits 61 Aktivistinnen und Aktivisten in Vietnam verurteilt worden, und nach der heutigen Verurteilung erscheint ein Abbruch dieses Trends unwahrscheinlich.
Update: Dinh Nhat Uys Strafe wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt, das bedeutet in diesem Fall jedoch, wie es bei Reporters Without Borders heißt, eine Art Hausarrest.
Uy was released at 3 p.m. today but will be subject to a form of a home confinement during the 15 months of the suspended prison sentence and will continue to be subject to close monitoring for another 12 months thereafter.
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: Medien- und Netzpolitik der Parteien bei ZAPP
: Medien- und Netzpolitik der Parteien bei ZAPP Gestern Abend thematisierte die NDR-Sendung ZAPP unter anderem die Medienpolitik verschiedener Parteien. Medienpolitische Sprecherinnen und Sprecher von SPD, CDU/CSU, Grüne, Piraten, Linke und FDP äußern sich zum „Zeitungssterben“, zu Onlineinhalten und Herausforderungen für die Netzpolitik.
Wolfgang Schulz, Kommunikationswissenschaftler am Hans-Bredow-Institut, erklärt, wieso seiner Meinung nach die Medien- und Netzpolitik den Parteien nur eine untergeordnete Rolle spielt:
Mein Eindruck ist der, dass Medienpolitik aus unterschiedlichen Gründen sich nicht so richtig für die politische Auseinandersetzung eignet. Zum Einen gibts gar nicht so viele Punkte, wo die Parteien sich sehr uneins sind – das ist natürlich unglücklich weil man sich da nicht profilieren kann. Zum Anderen sind viele Fragestellungen sehr komplex und dementsprechend auch relativ schwer zu vermitteln. Also wer möchte sich jetzt vor ein Festzelt stellen und etwas über Medienkonzentrationskontrolle sagen? Allein bis man das System erklärt hat, ist wahrscheinlich das Festzelt schon leer.
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: Vietnam: Menschenrechtsaktivist und Blogger Le Quoc Quan vor Gericht
: Vietnam: Menschenrechtsaktivist und Blogger Le Quoc Quan vor Gericht Zwischen 38 und 46 Bloggerinen und Blogger sollen dieses Jahr in Vietnam bereits verhaftet und verurteilt worden sein, der Regierung wird vorgeworfen Sicherheitsgesetze zu missbrauchen um Regierungskritiker zum Schweigen zu bringen. So soll es auch bei Le Quoc Quan gewesen sein: Der bekannte Menschenrechtsaktivist wurde im Dezember letzten Jahres festgenommen, ihm wird Steuerhinterziehung vorgeworfen. Brad Adams, Geschäftsführer von Human Rights Watch für Asien, hält dies für einen vorgeschobenen Grund:
Le Quoc Quan is being put on trial because he is a prominent and effective critic. Instead of addressing popular dissatisfaction with Vietnam’s political system, economic failures, and dire human rights record, the government is simply throwing critics in prison.
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: Nationaler Geheimdienstdirektor der USA verspricht Aufklärung im Überwachungsskandal
: Nationaler Geheimdienstdirektor der USA verspricht Aufklärung im Überwachungsskandal Gestern berichtete der Spiegel, dass der US-Geheimdienst systematisch einen Großteil der deutschen Telefon- und Internetverbindungsdaten kontrolliert und gespeichert hat, Deutschland werde nache einer Karte des britischen The Guardian ähnlich stark überwacht wie China, Irak oder Saudi-Arabien. Wie The Guardian gestern Abend enthüllte, waren zudem nicht nur europäische Regierungs- und EU-Einrichtungen Überwachungsziele, sondern auch die diplomatischen Vertretungen von Frankreich, Italien und Griechenland in Washington und bei den Vereinten Nationen.
The US intelligence service codename for the bugging operation targeting the EU mission at the United Nations is „Perdido“. Among the documents leaked by Snowden is a floor plan of the mission in midtown Manhattan. The methods used against the mission include the collection of data transmitted by implants, or bugs, placed inside electronic devices, and another covert operation that appears to provide a copy of everything on a targeted computer’s hard drive.
Der Nationale Geheimdienstdirektor der USA, James Clapper, verspricht nun Aufklärung – nicht öffentlich jedoch, versteht sich:
Die Regierung wird der Europäischen Union angemessen über unsere diplomatischen Kanäle antworten. […] Wir werden diese Themen auch bilateral mit EU-Mitgliedstaaten besprechen. Während wir grundsätzlich bestimmte, mutmaßliche Geheimdienstaktivitäten nicht öffentlich kommentieren, haben wir klargemacht, dass die USA ausländische Geheimdienstinformationen in der Weise sammeln, wie es alle Nationen tun.
