Gestern kam der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag zu einer nicht-öffentlichen Sondersitzung zusammen, um über die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns und unsere Quellen zu diskutieren. Wir hatten im Vorfeld bereits die Verteidigungslinie des Justizministeriums veröffentlicht.
Von den eingeladenen vier Personen erschienen lediglich der ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range und Justizminister Heiko Maas persönlich. Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen ließ sich wegen Urlaubs entschuldigen und schickte eine Vertretung der Vertretung, quasi die dritte Garde aus dem Verfassungsschutz. Innenminister Thomas de Maizière stellte die Jahresprognose zur erwarteten Zahl an Asylanträgen vor und wurde daher vom Parlamentarischen Staatssekretär Günther Krings vertreten.
Weisung oder „einvernehmliches Vorgehen“?
Einen Streitpunkt zwischen Generalbundesanwalt und Justizminister fasst Markus Decker auf FR Online zusammen: Zuviel Macht beim Justizminister?
Der zuletzt oberste Strafverfolger der Republik behauptete, Justiz-Staatssekretärin Stefanie Hubig habe ihm nach Bekanntwerden der Ermittlungen gedroht: „Es geht jetzt um Ihren Kopf. Entweder Sie stellen das Verfahren ein – oder Sie werden entlassen.“ Hubig widersprach und sagte, man habe sich einvernehmlich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Hier steht Aussage gegen Aussage. Klar ist, dass der Generalbundesanwalt dem Justizminister unlautere Einmischung in die unabhängige Rechtsprechung vorgeworfen und der ihn daraufhin vor die Tür gesetzt hatte.
Zusammengefasst: Mindestens einer von beiden sagt hier nicht die Wahrheit.
Innenministerium billigte beide Strafanzeigen
Nach Informationen von netzpolitik.org stellte sich ebenfalls heraus, dass beide Strafanzeigen im Innenministerium nicht nur bekannt waren, sondern explizit gebilligt wurden.
Bereits am 3. März – eine Woche nach unserem ersten Artikel – fand ein Treffen im Innenministerium zum Thema statt. Auch wenn die vollständige Liste der Teilnehmer noch nicht bekannt ist: Staatssekretärin Emily Haber war anwesend und billigte die erste Strafanzeige des BfV, die am 25. März offiziell gestellt wurde.
Bei unserem zweiten Artikel ging alles noch viel schneller. Am 15. April erschien unser Artikel um neun Uhr morgens – und noch am selben Tag gab es ein weiteres Treffen im Innenministerium zur zweiten Strafanzeige, die neben Staatssekretärin Emily Haber diesmal auch von Stefan Kaller, Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit gebilligt wurde. Bereits am darauf folgenden Tag telefonierte Silke Willems vom Bundesamt für Verfassungsschutz mit dem LKA Berlin und stellte unmittelbar danach die zweite Strafanzeige.
Damit ist klar: Die Verantwortlichen sitzen im Verfassungsschutz und Innenministerium. Also genau die Personen, die sich nicht dem Rechtsausschuss stellen wollten und Vertretungen schickten.
Rechtsausschuss tagt erneut
Nach der Sommerpause soll der Rechtsausschuss erneut zu dem Thema tagen. Dann wird auch erwartet, dass Maaßen und de Maizière persönlich erscheinen.
Halina Wawzyniak erklärt für die Linksfraktion: Aufklärung muss weitergehen
In der sogenannten Landesverratsaffäre um die Journalisten von netzpolitik.org haben Verfassungsschutzpräsident Maaßen und Generalbundesanwalt Range ein offensichtlich aussichtsloses Ermittlungsverfahren angestoßen und eingeleitet. Beide handelten mit Rückendeckung des Bundesinnenministeriums und vermutlich auch des Kanzleramtes.
Die Grüne Fraktion erklärt: Viele Peinlichkeiten, wenig Aufklärung
Die beiden Strafanzeigen waren ein gezielter Angriff auf die Pressefreiheit. Journalistinnen und Journalisten und ihre Hinweisgeber sollten massiv eingeschüchtert werden. Mag sein, dass die Anzeigen sich formell gegen unbekannt richteten. Aber die Namen der beiden Journalisten waren explizit genannt. Und als Sachverhalt wurde ausschließlich auf ihre Veröffentlichung Bezug genommen. Hier weiß also jeder Ermittler und jede Ermittlerin beim LKA oder der Staatsanwaltschaft direkt, gegen wen denn bitteschön ermittelt werden soll.
Wurden wir überwacht?
Unterdessen arbeiten unsere Anwälte weiterhin daran, endlich Akteneinsicht zu erhalten. Damit wollen wir auch bestätigt haben, dass weder BKA noch LKA uns überwacht haben.
Die Abgeordnete Martina Renner von den Linken hat in der Zwischenzeit eine schriftliche Frage gestellt, ob uns der Verfassungsschutz anlässlich der Landesverrats-Vorwürfe überwacht hat. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die Antwort von Staatssekretär Günther Krings:
Renner, MdB: Inwieweit kam es im Vorfeld oder im Zusammenhang mit den Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gegen Unbekannt sowie Journalistinnen und Journalisten von netzpolitik.org bzw. der Süddeutsche Zeitung zur Sammlung bzw. Auswertung von sach- und personenbezogenen Auskünften, Lagen und Unterlagen zu den o. g. Presseorganen bzw. die Journalistinnen und Journalisten Markus Beckedahl, Andre Meister, Lena Kampf und Tanjev Schultz, und wurden hierzu nachrichtendienstliche Methoden eingesetzt?
Krings, BMI: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat durch die angesprochenen Veröffentlichungen von der strafbaren Weitergabe von Verschlusssachen erfahren und daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und nicht etwa nachrichtendienstliche Beobachtungen zu den benannten Personen durchgeführt. Der Veröffentlichungsvorgang ist im BfV dokumentiert.
Der Ermittlungsauftrag des Generalbundesanwaltes (GBA) an das Bundeskriminalamt (BKA) umfasste zu den damaligen Beschuldigten Beckedahl und Meister ausschließlich standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen. Exakt in diesem Rahmen bewegte sich das BKA. Ein Ermittlungsverfahren gegen Lena Kampf und Tanjev Schultz wird beim GBA nicht geführt, das BKA führt keine diesbetreffenden Ermittlungen.
NEIN! Damit konnte ja nun wirklich keiner rechnen.
Überraschend ist das wirklich nicht. Ich denke dass das Kanzleramt natürlich genauso im Bild war und die Anzeigen ebenfalls gebilligt hat.
Was mich ebenfalls nicht wirklich überrascht ist die Tatsache, dass auf tagesschau.de bisher nur über die Anklage gegen den Ex-BNDler berichtet wird, nicht aber über die oben beschriebenen Gegebenheiten.
Also habe ich die Meldung kommentiert:
„Soviel zu diesem, echten, Landesverrat.
Aber wo ist die Meldung zu dem anderen „Landesverrat“?
Wo ist die Meldung dass das Innenministerium nicht nur von den Strafanzeigen gegen netzpolitik.org wusste, sondern sie sogar billigte?
Und dass die Verantwortlichen, nämlich diejenigen die sich nicht dem Rechtsausschuss gestellt haben & stattdessen lieber Vertretungen geschickt haben, im Verfassungsschutz und im Innenministerium sitzen?“
Natürlich mit Link zum obigen Artikel, versteht sich!
Bin gespannt ob ich mal wieder zensiert werde oder eben nicht.
Wollte heute morgen einem anderen User zur Meldung
https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-299.html antworten:
„Übrigens, der aktuelle Internet-Anbieter des Bundestages
für die eigenen Webseiten ist wieder ein US-Unternehmen.
Nämlich CloudFlare! Noch Fragen?
https://tinyurl.com/q2qbora“
Zensiert! Wie Panne ist das denn?
Manche Informationen düfen dort wohl auf biegen & brechen nicht veröffentlicht werden.
Verdammtes Staatsfernsehen!
Unter Brandt seiner Politik stand man noch in der Verantwortung und nahm seinen Hut.
Unter Merkel ihrer Politik oder der der CxU allgemein darf man sich bloß nicht erwischen lassen.
Dabei waren es genau jene Heuchler der CxU welche damals auch Brandt seinen Rücktritt forderten.
Ich möchte keine neue Verschwörungstheorie starten, aber könnte es sein dass auch dessen Spionage-Skandal über die CDU-Ost inszeniert wurde? Ihr bekommt Geld wenn ihr Brandt abschießt? Nur mal so als eigene Mutmaßung…
Immerhin wa ja auch die STASI-Vergangenheit der CDU-Ost nie ein Thema.
Kommentatoren von netzpolitik.org wissen alles!
Vor allem wissen sie es lange, bevor andere es auch wissen.
Nachtrag:
Das einzige was auf tagesschau.de bisher zum Rechtsausschus zu lesen war ist dies
https://www.tagesschau.de/inland/netzpolitik-149.html
Die wirklich wichtigen Informationen wurden mal wieder verschwiegen.
Heute traf das Schreiben vom GBA bezüglich der Selbstanzeige wegen Verbreitung der Landesverrat-Artikel bei mir ein.
https://twitter.com/DanielLuecking/status/634320906991628289
Sehr geil, die Selbstanzeige. Chapeau!
Ob die den verstanden haben bei der Bundesanwaltschaft?
Ja ja ich weiss, blöde Frage…
Twitter, Google, Youtube, Facebook and the like are intentionally blacklisted here.
Put your infos on a serious server. Thanks!
Die Verantwortlichen sitzen im Verfassungsschutz. Maaßen/de Maizière:Brüder im Geiste.
“Wir haben keine Erkenntnisse, dass westliche Geheimdienste Industriespionage betreiben.” (Maaßen/n-tv 13.5.2015)
“Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière gegen öffentliche Kritik in der BND-NSA-Affäre in Schutz genommen. Die Berichterstattung über den Minister sei «zutiefst unanständig», sagte Maaßen in Berlin vor dem Hintergrund der BND-NSA-Geheimdienstaffäre. Maaßen dankte de Maizière für die «klare und unmissverständliche Unterstützung» für den ihm unterstellten Verfassungsschutz.” (dpa 4.5.2015)
Verfassungsschutzchef Maaßen sprach in Gegenwart des Innenministers bereits beim 12. Symposium des BfV, am 4. Mai 2015 in Berlin zum Thema „Islamistischer Terrorismus in Europa“, vom “Abdruck” des “geheimen Wirtschaftsplans” des BfV, was er als Skandal und Straftat bewertete. Dass Maaßen zu diesem Zeitpunkt nicht bereits persönlich mit seinem Dienstherren über diesen Skandal, die beteiligten Journalisten von Netzpolitik, das rechtliche Gutachten des BfV und die Strafanzeige gegen die Journalisten Beckedahl und Meister gesprochen hat, ist kaum vorstellbar.
https://machtelite.wordpress.com/2015/07/31/netzpolitik-org-der-krieg-gegen-whistleblower-und-journalisten-hat-begonnen/
Was sind „standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen“?
Das ist die VDS, die sie wieder mal nachträglich legalisieren wollen…. :)
Und natürlich die üblichen Behörden-Dateien.
„…nicht etwa nachrichtendienstliche Beobachtungen zu den benannten Personen durchgeführt. Der Veröffentlichungsvorgang ist im BfV dokumentiert.“
Schönes überspezifisches Dementi, ich wette es gilt „Beobachten kann man nur nennen, was ein Mensch persönlich tut“. Die Datenschnüffelei erledigt ja ein zur Beobachtung i.e.S. unfähiger Rechner.
Ich würde das als einfache polizeiliche Datenbank-Abfragen einordnen, die eben standardmäßig erfolgen. Welche Datenbanken das waren, dürfte erst die Akteneinsicht zeigen. „Niedrigschwellig“ dürfte darauf hindeuten, dass für solche Anfragen keine (richterliche) Genehmigung benötigt wird.
Eben alles was die STPO so erlaubt, aber keine besonderen Anforderungen daran stellt.
Grundsätzlich könnte nach Genehmigung eines Richters bei Landesverrat ja das ganze Arsenal der STPO aufgefahren werden: Abhören der Büros, Privaträume, in der Öffentlichkeit, von Telefonen, Durchsuchen der Post, Durchsuchungen von Wohnungen und Büros, Fingerabdrücke DNA, U-Haft nd so weiter und sofort.
Das hat hier eben nicht statt gefunden, sondern die niederschwelligen Maßnahmen:
§98a maschineller Datenabgleich, sowie Ermittlungsmaßnahmen nach der Generalklausel (§ 163), die keine schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte darstellen, zB Informationen aus öffentlichen Quellen zusammen tragen und das Stellen von Auskunftsersuchen an andere Behörden.
Hm. Den Konflikt zwischen Justizminister und GBA kann ich nur bedingt verstehen. Staatsanwälte sind grundsätzlich weisungsgebunden, und ihr oberster Dienstherr ist der jeweilige Justizminister. Die von Range hier reklamierte Unabhängigkeit der Justiz gilt nur für Richter, nicht für die gesamte Justiz.
Der deutsche Staat und seine Vollpfosten an der Spitze. Wir mutieren zu einer dilettanten Gesellschaft. Alles eine große Verarsche. Ich mache das nicht mehr lange mit. Wenn sich nichts ändert, werde ich einiges ändern…
http://www.zerohedge.com/news/2015-08-20/america-9-words
Das trifft eins zu eins auch auf Deutschland zu. Irgendwann wird aber jedes Schwein zur Schlachtbank geführt. Hör gut zu Merkel, hör gut zu…
Herrje…
… Weltverschwörung. Kleiner habt Ihr’s wohl nicht?
Während für Journalisten – völlig zu Recht! – die Unschuldsvermutung eingefordert wird, gilt für die Politik offensichtlich die Schuldvermutung: Es ist nicht denkbar, dass Leute schlicht etwas überlesen oder nicht mit der nötigen Sorgfalt bearbeitet haben, nein, (abstrakte) Kenntnis wird gleichgesetzt mit konkretem Vorsatz!
Dann hat das Innenministerium eben etwas gewusst. Und jetzt? Ist es in diesem Land möglich, dass ein Ministerium sich bei einem Vorgang einmal *nicht* einmischt, OHNE dass das als aktive Unterstützung des ohnehin lediglich behaupteten „Einschüchterungsversuch gegen den Journalismus insgesamt“ gewertet wird? Oder geht es darum, die „Krise“ künstlich am Leben zu halten, damit die augenblickliche Bekanntheit von Netzpolitik.org maximal ausgeschlachtet werden kann?
Cui bono?
Hiermit bewerbe ich mich um einen Job bei Ihnen. Ich kann nix und werde nix tun aber da sie nicht erwarten für das geleistete Gehalt etwas zu bekommen, können Sie mich ja ruhig einstellen und Bezahlen.
Vielen Dank!
et tibi certe et nobis alphonse.
.~.
„gilt für die Politik offensichtlich die Schuldvermutung“
Falsch. In der Politik geht es eigentlich um Verantwortung. Und ein Innenminister, der (nicht zum ersten Mal) sich aus einer Affäre mit „davon habe ich keine Kenntnis gehabt“ oder „darüber lagen mir keine Informationen vor“ davon macht, ist einfach seines Amtes nicht würdig. Er wird dafür gezahlt, dass er weiß, was unter seiner Verantwortung passiert (wie jeder andere auch).
Cui bono? Netzpolitik?
Eigenartige Interpretation…
@GHad – Sie glauben also, dass das Innenministerium sich mit jedem einzelnen Ermittlungsverfahren im Detail beschäftigen muss? Oder nur mit den Ermittlungsverfahren, die hinterher größere mediale Aufmerksamkeit erreichen? Wenn’s das Innenministerium nämlich immer tun müsste, wozu wäre dann noch der GBA da?
Ich habe aus eigener Anschauung eine Vorstellung vom inneren Ablauf in einem Verwaltungsapparat – wenn auch nicht von einem (i) deutschen (ii) Ministerium. Wenn man von Untergebenen Bericht erstattet bekommt, dann läuft das sehr summarisch: „Habe diese Woche x neue Verfahren eingeleitet, die Aufgliederung nach Personen und Tatbeständen finden Sie in der Anlage.“ Dann blättert der Vorgesetzte schnell mal drüber, ob eine Auffälligkeit dabei ist – eine Auffälligkeit in der Anlage, versteht sich, nicht eine Auffälligkeit im Fall. Während der Chef blättert, erzählt der Untergebene weiter: wer krank und wer schwanger ist, ob das Budget eingehalten wird oder warum nicht, wieviele Leute sich auf die neue Stelle beworben haben usw.
Alle Fälle anzusehen, das geht schon deshalb nicht, weil man als Chef unglaublich viele Verwaltungsaufgaben hat, die an und für sich zwar keinen Mehrwert produzieren, aber eben aus formalen Gründen nur vom Chef persönlich vorgenommen werden dürfen. Da man aber – offiziell – nur (je nach Dienstherr) eine 40 oder 41 oder 42-Stunden-Woche hat, kann man den ganzen Kram nur schaffen, wenn man sich auf die Prüfung auf Auffälligkeiten beschränkt. Naja, vielleicht ist die deutsche Verwaltung ja effektiver als unsere (Österreich), aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die deutsche weniger bürokratisch ist.
Äh, wie spricht man eigentlich Ihre Nutzerkennung korrekt aus?
@Dennis: Mit Cui bono bezog ich mich alleine auf den Satz unmittelbar davor: Wer profitiert davon, dass die sogenannte Krise weiter am Leben gehalten wird? Ich bin auch bei nochmaliger Durchsicht meines vorhergehenden Kommentars fast sicher, dass sich das Cui bono im Rahmen der deutschen Grammatik und der Sprachlogik jedenfalls nicht auf die ursprüngliche Ermittlung beziehen lässt. Und in diesem Kontext – Affäre am Laufen halten – stehe ich vollumfänglich zu dem o.g. „Cui bono“.
Aber ich lasse mich gerne eines anderen belehren, wenn Sie mir erläutern, was an meiner Sicht „eigenartig“ ist. Sind Sie der Ansicht, dass Netzpolitik darunter leidet, dass die öffentliche Diskussion heute und morgen und immer weiter geht? Ich, jedenfalls, kannte Netzpolitik vor „DEM FALL“ nicht, und ich wage die Vermutung, dass seit den bewussten Ereignissen sich die Bekanntheit von Netzpolitik mindestens verzehnfacht hat – wenn ich mal abschätze, wieviele Leute die Tagesschau sehen oder die FAZ lesen, dann sind auch höhere Faktoren durchaus nicht völlig unplausibel.
Also spätestens nach dem ersten „War mir nicht bekannt“ hätte es eine Dienstaufsicht geben MÜSSEN. Weil es kann einfach nicht sein, dass der Verwantwortliche der dafür bezahlt wird diese Verantwortung auch zu tragen nix weiß. Wenn dann festegestellt wird, dass es dafür Ursachen gibt, hätten diese behoben werden können, z.B. Anpassung der Prozesse, verbindliche Kommunikationswege, neue Formulare, etc…
Also, man hätte können, aber man wollte nicht. Das ist schlichtweg Arbeitsverweigerung und ist nicht zu rechtfertigen alá Überarbeitung etc. Im normalen Berufsumfeld gibts dafür Abmahnungen und irgendwann die Kündigung. Aber hier soll das alles ok sein? Warum?
Ihr Engagement für Maaßen und De Maiziere in Ehren aber es hat einen Denkfehler.
Das dem Innenministerium verbandelte Maaßen Institut hat nicht ein Vergehen wegen Falschparken eingeleitet, worüber De Maiziere nicht in Kenntnis gesetzt werden musste und daher mit Nichtwissen glänzen durfte.
Das Maaßen Amt „schießt“ um in der Maaßen Sprache zu bleiben mit dem schwersten Geschütz „Landesverrat“ was Sie zu bieten haben.
Wenn ein Innenminister bei dem „Geschütz Landesverrat“ nicht Bescheid weiß, wann weiß er überhaupt etwas.
Maaßen hat mit Wissen und Billigung des Kanzleramtes und des Innenministeriums
diese Lawine losgetreten und Angie hat mindestens darüber Bescheid gewusst,
Wenn der höchste Beamte in einer ihm unterstellten Behörde so was (Landesverrat, Journalisten) macht, ohne seinen Chef zu informieren, dann stimmt etwas grundsätzlich nicht und man muss fragen, ob man sich solches Personal leisten kann.
Die Adresse des externen Gutachters:
Wasserburger Straße 43 – 47
D – 85540 Haar
Ist die BND Schule
Fachbereich Nachrichtendienste – Abteilung Bundesnachrichtendienst
Wasserburger Straße 43 – 47
85540 Haar, Freistaat Bayern
Deutschland
Na ,das ist ja eine nette Information , das mit der identischen Anschrift
Fassen wir zusammen.
Maaßen bestellt ein hausinternen Gutachter um den Vorwurf von Landesverrat zu konstruieren.
Der hausinterne Gutachter macht was ein Hausinterner so macht, er liefertt das was von ihm verlangt wird, ansonsten ist er ja schwupps kein Hausinterner mehr.
Mit dem Gutachten des Hausinternen tritt Maaßen nebst Company an Range heran und möchte dass er seinen Dienst als Hausinterner des Justizministeriums verrichtet von wegen Anklage wegen Verrat von Interna was Externa wurde.
Nun ist Range passionierter ,aufrechter Torgänger und wo er Unrecht wittert, da schreitet er gnaaadenlos ein.
Nun holt der mutige Torgänger ein sogenanntes externes Gutachten über die Bewertung des Vorgangs des Landesverrats ein.
Damit die Sache nicht Externa wird ist der Gutachter vom BND ,also quasi ein Hausinterner, weil der Verfassungsschutz beim BND ausgebildet wird.
So bekommt jeder aus dieser glücklichen Familie etwas zu tun und legitimieren dadurch ihr Dasein und möchten externa nicht gestört werden.
Ganz schön kuscheliger Familienverband.
F
Warum dieses Interview mit der BLÖD-Zeitung? Das haben Sie doch eigentlich nicht nötig, oder?
Verfassungsschutzpräsident Maaßen und Generalbundesanwalt Range ein offensichtlich aussichtsloses Ermittlungsverfahren angestoßen und eingeleitet. Beide handelten mit Rückendeckung des Bundesinnenministeriums und vermutlich auch des Kanzleramtes.
Das riecht sehr nach faulen Eier , und was so einen penetranten Geruch hinter sich her zieht , das zeigt offensichtlich das diese stümperhafte vorgehensweise im Kanzleramt wohlwollend abgenickt wurde , man erinnere sich an Merkels Ziehsohn Pofalla .
Das sollte jeder mal lesen ! Abhören im Adenauer-Deutschland und in Neuland
Markus Kompa 29.06.2013
Geheimverträge mit den westlichen Siegermächten zur Überwachung sind bis heute in Kraft
Wie erst seit letztem Jahr durch Aktenfreigaben bekannt ist, hatten die diversen Bundesregierungen der Öffentlichkeit die Überwachungsrechte der drei Westmächte verschwiegen und hierüber teilweise sogar getäuscht. Noch heute bestehen neben dem NATO-Truppenstatut Ansprüche auf engste Kooperation an Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst.
Ich frage mich, wer hier Landesverrat begeht.
Wolf Biermann : „das die Wahrheit auf den Tisch des Hauses Deutschland gelegt werde“
Wenn „auferstandene Geister“ mit den Mitteln und Methoden der Vergangenheit,des Staat im Staatssystems wieder ungestraft agieren,dann ist es nur eine Frage der Zeit,bis sie Restdeutschland
endgültig ruinieren,um die Fassade des „Rechtsstaats“ bis zum Exitus zu bewahren,so wahr ihnen
göttlicher Schein dabei helfe.
Hier hat es sich eine politische „Elite“ bequem eingerichtet und nutzt mittlerweile die vorhandenen Machtinstrumente, um weiterhin in dieser Bequemlichkeit zu leben.
Mich wundern da die neuen Erkenntnisse somit auch nicht mehr.
Mit welcher Begründung verweigern Sie eigentlich RT-Deutsch ein Interview, geben aber auf der anderen Seite der als hetzerisch, diffamierend und als einseitigberichtende BILD ein Interview?
Es ist doch verwunderlich.
Eigentlich schon seit den NSU-Morden der größte geheimdienstliche politische Skandal aller Zeiten oder dem was nach ’45 kam. Und ausgerechnet jetzt wo sich die Fakten zur Anzeige gegen Netzpolitik.org aufzeigen da kommen die rechten V-Leute der Geheimdienste mit ihren Schlägertrupps zum Einsatz und überschatten diesen.
Eine wirklich perfekte Inszenierung…
Dafür gibt es dann sogar die 291Euro Klobürste der Hamburger Elbdisharmonie!
Was in diesem gekünstelten und überzogenen medialen Aufschrei (ja: auch und insbesondere durch die Autoren und Kommentierer dieser Seite!) leider unterging ist eine sachliche Diskussion grundlegender Fragen:
– wird die heutige Gesetzeslage der massiv geänderten Bedrohungslage noch gerecht? (§§94 und 95 StGB stammen wohl aus der Zeit des kalten Krieges)
– wie ist mit whistle blowern umzugehen
– wie weit geht die Pressefreiheit vor diesem Hintergrund
– welche Verantwortung trägt die „4. Gewalt“ und wie kann man das jedem kleinen Blogger klar machen.
Ansonsten ist das Thema recht unspektakulär: es gab eine Anzeige (ob nun politisch motiviert wäre tatsächlich interessant zu wissen) und Ermittlungen (die zwingend erforderlich waren [Legalitätsprinzip]), die dann politisch motiviert abgewürgt wurden.
Ich werde mich niemals damit abfinden.
Im Gegensatz zu meinem Großvater habe ich keine Familie oder Kinder mit denen mich irgendwer erpressen könnte. Das hat den Vorteil dass mir dieses rechtsradikale Gesindel – auch vom VS und vom BND – am Allerwertesten vorbeigeht.
Es macht das Leben vielleicht nicht einfacher aber dann zumindest etwas ehrlicher ;)
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat … erfahren und daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und nicht etwa nachrichtendienstliche Beobachtungen zu den benannten Personen durchgeführt. “
Frage zu dieser Aussage: „Daraufhin“ wurden keine nachrichtendienstlichen Beobachtungen durchgeführt. Aber: Waren sowieso schon welche im Gange?
„Ein Ermittlungsverfahren gegen Lena Kampf und Tanjev Schultz wird beim GBA nicht geführt, das BKA führt keine diesbetreffenden Ermittlungen. “
Frage: Gibt es Ermittlungen durch das BfV gegen die beiden?
Nach dieser Statistik hat das BKA (seit 8 des PDF) 14 mal wegen unter Punkt 7 (auch Landesverrat) genannten Tatbeständen ermittelt. Diese Statistik ist von Marz 2010/April 2011. Nachdem die VDS gekippt wurde und das BKA in den Jammermodus gefallen ist. Anscheint sind seitdem dem BKA die Hände gebunden und die Jungs finden keine Straftäter mehr. :-(
Böses böses Verfassungsgericht
http://www.bka.de/nn_234028/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Mindestspeicherfristen/120130StatistischeDatenerhebungMindestspeicherungsfristenAbschlussbericht.html
http://www.bka.de/nn_233982/DE/ThemenABisZ/Mindestspeicherfristen/mindestspeicherfristen__node.html?__nnn=true#doc233988bodyText11
Im Fazit steht:
Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die polizeiliche Reaktionszeit nur geringen
Einfluss auf diesen polizeilich für erforderlich erachteten Mindestspeicherzeitraum hat.
Zwischen dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung des BKA über das Vorliegen ermittlungsrelevanter
Verkehrsdaten und dem Moment der Stellung des Auskunftsersuchens lagen in
der Regel (86 % der Fälle) maximal 7 Tage.
-> Somit spielt der Richtervorbehalt also keine Rolle
Im Rückblick auf die Reaktionen, welche durch die Veröffentlichung eines Teiles der Finanzierungsplanung für eine Abteilung zur Sicherung der Legalität im Internet ausgelöst wurden, wird fraglich, wie für eine weitere Entwicklung eine vertrauenswürdige und trotzdem sichere Transparenz für Geheimdienstarbeit in Deutschland aussehen kann?
Glücklicherweise sind Tendenzen, welche 2010 das Zugangserschwerungsgesetz ermöglicht haben, nach dieser Veröffentlichung nicht anwendbar gewesen. Die Befürchtung, daß mögliche Netzsperren auch auf regierungskritische Internetseiten angewandt werden könnten, hat sich auch hierbei nicht bestätigt.
Aus der „Gegensicht“ wird trotzdessen auch fragwürdig, wie Internetinhalte eingeschränkt werden könnten, welche die Sicherungsmechanismen gefährdend darstellen und damit die strukturelle Freiheit des Netzangebotes, langfristig, angreifen?
Interessant wäre auch, eine eigenkritische Darstellung der Folgen der Veröffentlichung hier (durch einen Autor mit differierender Meinung) zu lesen. Ob das ratsam wäre, ist fraglich.
kritisch bleiben und unabhängig
Vielleicht sollte man sich dazu fragen, welches weitere Geheimwissen die anonyme Quelle bereit wäre mitzuteilen? Vielleicht auch deshalb die Anzeige gegen Unbekannt?
und Vielleicht wurde genau durch diese Verfahrensweise die Erfahrung für die Wirkung, welche weitergehende Informationen zu diesen Internas hätten, weitergegeben?
Ob bei den netzpolitik.org-Redakteuren diese Anregung (bzw. Aufregung) nötig war, welche auch ein Gutachten hätte mildern können/sollen, darüber kann man wohl nur urteilen, wenn man die Persönlichkeiten dort auch einschätzen kann?
Was bleibt, ist die Anzeige gegen Unbekannt?
… aus meiner Sicht geht es darum ob man die generelle Schutzfunktion des Staates dadurch infrage stellen sollte, indem man geheime Strukturen öffentlich macht. Das Potential weiterer Details wird ein Verantwortlicher, welcher gegenüber der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig ist, einschätzen wollen. Aus meiner Sicht wird damit die Vorgehensweise der Beteiligten zumindest im Ansatz nachvollziehbar, damit auch ein Sicherheitskonzept (über diese Causa hinaus) Sinn ergäbe.
Welche Aufklärungskapazität 75 (?) neue Dienststellen mittels xkeyscore erreichen, dazu wäre eine kompetente Einschätzung sicherlich ein Dienst für Bürger? Die Gewährleistung der Privatsphäre der (Meta)Daten würde ich auch stark in Verbindung mit den jeweils zuständigen Persönlichkeiten und deren Lebenserfahrung sehen? In diesem Sinne wäre auch der Kontext des vorherigen Kommentars einzuordnen.
…
freundlichen Dank