Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen Quellen von Journalisten sind kein üblicher Vorgang!

Sitz der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. BIld: Voskos. Lizenz: Creative Commons BY 3.0.

Am Wochenende haben wir rausgefunden, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Strafanzeige wegen des Verrats von Staatsgeheimnissen in Folge unserer Berichterstattung gestellt habe. Und dass der Generalbundesanwalt jetzt ermitteln würde. Das wollten uns die beiden Behörden nicht bestätigen – aber auch nicht dementieren. Wir gehen davon aus, dass die Information über den DLF-Journalisten mit interessantem Hintergrund bewusst lanciert wurde.

Tilo Jung hat heute in der Bundespressekonferenz dazu eine Frage gestellt und Dr. Tobias Plate, Sprecher vom Innenministerium, bestätigte die Anzeige indirekt und erklärte daraufhin, dass dies ein üblicher Vorgang wäre:

„Ich kann vielleicht nur kurz ergänzen – zu diesem Sachverhalt zu dem sie im Detail, sich dann ggf beim Verfassungsschutz erkundigen müssten. Grundsätzlich ist es ein normaler Vorgang, wenn einer Stelle hier in dem Fall, einer öffentlichen Stelle bekannt wird, dass möglicherweise ein Geheimnisverrat oder auch eine andere Straftat begangen worden ist, das dann sozusagen die Wege beschritten werden, die genau für solche Fälle gemacht sind, nämlich in dem Fall eine Strafanzeige zu stellen. Wie dann mit dieser Strafanzeige umgegangen wird und was am Ende dabei raus kommt, ist Sache der Justiz. Mehr hab´ ich dazu gar nicht zu sagen.“

Auch wenn die Bundesregierung es anders zu suggerieren versucht: Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen Quellen von Journalisten sind kein üblicher Vorgang!

Wir haben gestern mal recherchiert, ob das ein üblicher Vorgang ist. In den vergangenen Jahren haben wir keinen Vorgang gefunden, wo der Generalbundesanwalt gegen Quellen von Journalisten oder gleich gegen Journalisten ermittelt hat. Seit dem Cicero-Urteil 2007 hat sich zumindest der Generalbundesanwalt zurückgehalten. Wir haben auch beim DJV nachgefragt, die uns auch bestätigten, dass dies unüblich ist.

Möglicherweise haben wir bestimmte Fälle nicht gefunden. Über sachdienliche Hinweise zu Fällen, wo der Generalbundesanwalt oder Staatsanwaltschaften gegen Quellen von Journalisten vorgegangen sind, freuen wir uns immer in den Kommentaren oder über die üblichen Kanäle.

Bis dahin bleiben wir dabei: Wir sehen die Strafanzeige und die Aufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt als Angriff auf die Pressefreiheit und als klaren Einschüchterungsversuch, um die Aufdeckung des größten Überwachungsskandals in der Geschichte zu behindern.

Bonustrack: Es gab noch einen lustigen Dialog zum Thema.

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14 Ergänzungen

  1. @ Markus Beckedahl

    Habt Ihr schon mal daran gedacht, selbst ein paar Strafanzeigen an Behörden zu verteilen? Ein bisschen Kompromat dürftet Ihr doch mittlerweile angesammelt haben. Ein bisschen Zurückschießen tut nicht weh und beschäftigt die Gegenseite.

      1. Ist mir alles klar. Sich gegen Angriffe mit geschickten Gegenangriffen zu wehren, kann sich aber dennoch lohnen. Vor allem, wenn die dann erkennbare Untätigkeit der Justiz zu Euren Ungunsten weiterer Beweis für die Missstände ist, über die Ihr hier tagtäglich berichtet.

  2. Müssen die volle Hosen haben, wenn sie zu solchen Mitteln greifen.
    Das bedeutet aber leider auch eines: weitermachen!

  3. Was sind eigentlich Staatsgeheimnisse?
    Ich dachte der Staat, das sind wir? Und dann dürfte und müsste doch alles offen sein.

    1. § 93 Abs. 1 StGB definiert Staatsgeheimnisse als Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind („Geheimhaltungsfähigkeit“) und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden („Geheimhaltungsbedürftigkeit“). Dabei sind nach Abs. 2 dieser Bestimmung unter anderem Tatsachen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, keine Staatsgeheimnisse. Beispiele von Staatsgeheimnissen sind neben Militärakten „Waffen, Flugzeuge, Schriften, Zeichnungen, Pläne, aber auch nur gedanklich fixierte Sachverhalte, z. B. Nachrichten über Gegenstände oder geplante Vorhaben“ des Staates.

      Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgeheimnis

      Beispiel:
      Angela Merkel will mal ordentlich die Sau rauslassen
      gedanklich fixierte Sachverhalte: Sie schreibt eine Idee auf: „Ich will bei der nächsten Loveparade mitmachen.“
      Nachrichten über Gegenstände Sie beschafft sich Informationen über flüssigkeitsfeste Ganzkörper-Latex-Klamotten. Der BND hilft dabei.
      geplante Vorhaben Sie plant, dass die Loveparade am Kanzleramt vorbeizieht, um dann unerkannt im Trubel unterzutauchen. Selbstverständlich soll die Öffentlichkeit glauben, dass die üblichen Teile der Opposition dafür verantwortlich sind.

  4. Wenn es in der Türkei ist, heißt es der Staat unterdrückt die freie Meinungsäußerung und die Medien. Hierzulande wird nur auf Ausnahmewebseiten, wie die von netzpolitik.org überhaupt über so etwas berichtet. Die Mainstream-Medien kümmern solche Nachrichten einen feuchten Dreck. Alles was nicht passt, wird passend gemacht. In Europa tut man so, als ob sie die besseren oder die nicht korrupten etc. seien. Von wegen!! Eigentlich lernt der Rest der Welt Korruption von den Europäern. Sie sind halt darin sehr geschickt und können gut vertuschen im Gegensatz zu anderen.

    Wie hieß es noch mal bei dem NSU Prozess? Ein Telefonat zwischen Andreas T’s Frau und seiner Schwester abgehört. Im Gespräch seiner Schwester und seiner Frau kommen folgende Sätze vor: interessiert es mich denn, wen der heute wieder niedergemetzelt hat? Solange er sich die Klamotten nicht schmutzig mach!. Trotz dieser Ausschnitt wird der Herr immer noch als Zeuge behandelt. Nur so am Rande wollte ich das mal erwähnt haben, damit ihr sieht wie ehrlich das System ist. Und wer meint das habe doch mit dem Thema hier nichts zu tun, der irrt sich gewaltig weil der ganze NSU Mist ist ein Staatsgeheimnis. Mal sehen wie lange noch diese Schmierentheater noch laufen wird und am Ende die Puppe namens Tzschäpe ihren Bundesverdienstkreuz bekommt.

  5. > „dass möglicherweise ein Geheimnisverrat oder auch eine andere Straftat begangen worden ist“

    heisst so viel wie: eure kritische berichterstattung passt uns nicht und unter dem deckmantel der justiz werden wir mit ALLEN MITTELN versuchen, euch beim aufdecken von durch den staat begangene verbrechen das handwerk zu legen. lächerlich. sollnse nur kommen.. zur hydra

  6. Ich verstehe beim besten Willen nicht, wie ein Aufdecken von potenziell illegalen Überwachungsmaßnahmen der Bundesregierung „die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt“, so das wörtliche Zitat aus dem Gesetzestext.

    Worin besteht denn bitte dieser Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland? Darin dass wir in die selbe Bananenkiste der FreeForAll Überwachungsstaaten wie die USA und Großbritannien setzen? Selbst das ist nur eine Korrektur der öffentlichen Wahrnehmung und keine Sicherheitsgefährung. Ist ja nicht so als würde uns jetzt irgendwer den Krieg erklären, weil unsere Regierung ihre Bürger ausspioniert, das macht ja heutzutage scheinbar eh jeder. Also wo ist dieser „Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ in einer offenen und kritischen Berichterstattung?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.