Am Wochenende haben wir rausgefunden, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Strafanzeige wegen des Verrats von Staatsgeheimnissen in Folge unserer Berichterstattung gestellt habe. Und dass der Generalbundesanwalt jetzt ermitteln würde. Das wollten uns die beiden Behörden nicht bestätigen – aber auch nicht dementieren. Wir gehen davon aus, dass die Information über den DLF-Journalisten mit interessantem Hintergrund bewusst lanciert wurde.
Tilo Jung hat heute in der Bundespressekonferenz dazu eine Frage gestellt und Dr. Tobias Plate, Sprecher vom Innenministerium, bestätigte die Anzeige indirekt und erklärte daraufhin, dass dies ein üblicher Vorgang wäre:
„Ich kann vielleicht nur kurz ergänzen – zu diesem Sachverhalt zu dem sie im Detail, sich dann ggf beim Verfassungsschutz erkundigen müssten. Grundsätzlich ist es ein normaler Vorgang, wenn einer Stelle hier in dem Fall, einer öffentlichen Stelle bekannt wird, dass möglicherweise ein Geheimnisverrat oder auch eine andere Straftat begangen worden ist, das dann sozusagen die Wege beschritten werden, die genau für solche Fälle gemacht sind, nämlich in dem Fall eine Strafanzeige zu stellen. Wie dann mit dieser Strafanzeige umgegangen wird und was am Ende dabei raus kommt, ist Sache der Justiz. Mehr hab´ ich dazu gar nicht zu sagen.“
Auch wenn die Bundesregierung es anders zu suggerieren versucht: Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen Quellen von Journalisten sind kein üblicher Vorgang!
Wir haben gestern mal recherchiert, ob das ein üblicher Vorgang ist. In den vergangenen Jahren haben wir keinen Vorgang gefunden, wo der Generalbundesanwalt gegen Quellen von Journalisten oder gleich gegen Journalisten ermittelt hat. Seit dem Cicero-Urteil 2007 hat sich zumindest der Generalbundesanwalt zurückgehalten. Wir haben auch beim DJV nachgefragt, die uns auch bestätigten, dass dies unüblich ist.
Möglicherweise haben wir bestimmte Fälle nicht gefunden. Über sachdienliche Hinweise zu Fällen, wo der Generalbundesanwalt oder Staatsanwaltschaften gegen Quellen von Journalisten vorgegangen sind, freuen wir uns immer in den Kommentaren oder über die üblichen Kanäle.
Bis dahin bleiben wir dabei: Wir sehen die Strafanzeige und die Aufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt als Angriff auf die Pressefreiheit und als klaren Einschüchterungsversuch, um die Aufdeckung des größten Überwachungsskandals in der Geschichte zu behindern.
Bonustrack: Es gab noch einen lustigen Dialog zum Thema.
Tilo Jung: „Warum vertritt der Verfassungsschutz, als Spionageabwehrorganisation, nicht die Interessen der deutschen Presse gegenüber ausländischen Geheimdiensten, sondern die Interessen der Geheimdienste gegenüber der deutschen Pressefreiheit.“
Tobias Plate: „Die Unterstellung, die in ihrer Frage zum Ausdruck kommt, muss ich zurückweisen, es ist nicht zutreffend, dass der Verfassungsschutz-Präsident, wie sie glaube ich gesagt haben, Interessen der ausländischen Geheimdienste gegenüber der Presse vertritt und sich, sozusagen, sich für erstere und nicht für letztere verwendet. Ich erkenne wirklich überhaupt keine Grundlage, dass an dieser Unterstellung irgendetwas dran ist, so dass sich eine Äußerung in der Sache, zu diesem Vorwurf erübrigt.“
Hier ist das Video von Tilo Jung dazu:
