Bei Breitband auf Deutschlandradio Kultur ging es am Wochenende u.a. über die „Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung: Kritik an den aktuellen Leitlinien“.
Justizminister Heiko Maas hat ja am Mittwoch Leitlinien für eine Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Die angeblich ausgeglichene Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Bürgerrechten wurde allerdings nicht von allen so erkannt. Im Netz hagelte es jedenfalls ziemliche Kritik zum Vorstoß. Der Bund deutscher Kriminalbeamter – aber auch ein paar Datenschützer – befanden das ganze Projekt hingegen als gut und verrissen es nicht total. Ein “valider Kompromiss” sei das, so hieß es. Aber was heißt das? Vor ein paar Jahren war die Vorratsdatenspeicherung ja noch wegen Grundrechtswidrigkeit abgeschafft worden. Wir diskutieren diesen neuen Anlauf zu einer angeblich “grundrechtsschonenden” Variante mit Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft und Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin.
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