Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht

Im Tagesspiegel schreibt Jost Müller-Neuhof über Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht.

Ein Gesetz ist am Ende nur wert, was sein Vollzug leisten kann. Viele schrecken schon zurück, wenn sie erfahren, dass für ihren IFG-Antrag Gebühren fällig werden. Dann kommt ein Ablehnungsbescheid, weil es laut Gesetz eine Fülle von Verweigerungsgründen gibt und die Behörden davon rituell Gebrauch machen. Für einen förmlichen Widerspruch fehlt Geduld, für eine Klage das Geld. So wichtig war’s dann doch nicht. Das IFG ist damit zu einer Spezialmaterie geworden. Politische Initiativen machen sich über ihre Gegner schlau, Anwälte, die etwa eine Staatshaftung einklagen wollen, Hobby-Aufklärer, die das als Sport betrachten; zuweilen Journalisten, die mit dem Stoff Recherchen unterfüttern. Doch das behördliche Verfahren dauert. Und den Weg durch drei Instanzen über zwei bis vier Jahre gehen im Streitfall die wenigsten. Hinzu kommt, dass Gerichte in abgelehnten IFG-Anfragen keinen Eilfall erkennen möchten, der zu einem verkürzten Prozess berechtigen würde. Weniges bleibt so interessant, dass darum langer Kampf lohnen würde.

Dazu passt auch der #31c3-Vortrag „IFG – Mit freundlichen Grüßen“ von Stefan Wehrmeyer.

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