Vor einigen Tagen hatten wir über ein Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“ mit veröffenlticht. Dort war die Sprache von einem Gutachten, was das Bundesinnenministerium zur Machbarkeit vorlegen sollte. Das ist jetzt da („Grundrechtliche, telekommunikations- und telemedienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet“) und praktischerweise wieder geleakt. Alvar Freude hat es veröffentlicht: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert.
Die passenden Kommentare zu dem Text, der den Namen Gutachten nicht wirklich verdient hat, könnt ihr bei Alvar lesen.
Und hier ist die fundierte juristische Stellungnahme dazu, die der Autor in seinen Artikel hätte aufnehmen können:
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/zum-fernmeldegeheimnis/
Eine kleine Doppeldeutigkeit ist mir in dem Text auch noch aufgefallen. Ich habe dazu mal einen Screenshot angefertigt.
http://tinyurl.com/diedoppeldeutigkeitdesauthors
Ist nun das fettgeschrieben des Authors aussage oder der gesamte Satz?