Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn

Um die Ausführungen der deutschen Internet-Anbieter zum Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen zu lesen, sollen wir nach Bonn reisen. Das verlangt die Bundesnetzagentur als Antwort auf unsere Informationsfreiheits-Anfrage. Der Grund: die Regulierungsbehörde will „eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen begleiten“.

Schützt vor Überwachungslücken: Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: Eckhard Henkel (Direktlink zum Foto bei wikimedia). Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0 DE.

Vor Snowden hatten wir eine intensive Debatte um Netzneutralität, dank Drosselkom. Schon 2012 hatte das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) in einer Studie belegt, dass Internet-Anbieter in der EU die Netzneutralität massenhaft verletzen. Im Mai letzten Jahres haben wir bei der Bundesnetzagentur eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt, um die Antworten der deutschen Provider für diese Studie einsehen zu können.

Der Bundesnetzagentur schien das nicht zu gefallen. Die erste Rückmeldung erhielten wir erst im Juli, einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben. Danach mussten wir wieder bis September warten – und eine weitere Begründung für unsere Anfrage nachliefern. Dann haben wir wieder gewartet – und im April diesen Jahres nochmal nachgehakt.

Anfang Juni, über ein Jahr nach unserer Anfrage, kam dann endlich eine Antwort: man hat endlich Antworten der Unternehmen, ob die damit einverstanden sind. Letzte Woche war es dann endlich soweit: Wir dürfen Akten einsehen: geschwärzt – und nur in Bonn:

Sie haben daher ab sofort die Möglichkeit, die entsprechend geschwärzten Antworten der Unternehmen in den Räumen der Bundesnetzagentur (Dienstsitz Bonn) nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228/14-1195 von Montag bis Freitag (9:00 bis 15:00) einsehen zu können.

Wie bitte? Wir sitzen in Berlin. Wir können doch nicht für ein paar Akten extra nach Bonn fahren! Warum schicken sie uns die nicht einfach zu? Das haben wir nochmal gefragt. Die Antwort:

Die von Ihnen angefragte Übersendung elektronischer Abschriften ist hingegen nicht möglich, stattdessen besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Räumen der Bundesnetzagentur (Dienstsitz Bonn) nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228/14-1195 von Montag bis Freitag (9:00 bis 15:00).

Geht nicht, weil geht nicht. Dass es vielleicht noch weitere Gründe geben könnte, legt dieser Satz nahe:

Bei der Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts als beaufsichtigte Einsichtnahme am Dienstsitz Bonn wurde berücksichtigt, dass Ihr Antrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen berührt (§ 6 IFG). Daher kann es erforderlich sein, eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen zu begleiten.

Man will uns die Akten nicht einfach zuschicken, weil man uns bei der Lektüre „ergänzende Erläuterungen“ geben will? Und deswegen sollen wir 600 Kilometer reisen?

Das sehen wir nicht ein und haben die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit gebeten, diesen Fall zu bewerten und mit der Bundesnetzagentur zu reden:

Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn sie sich bei der Bundesnetzagentur dafür einsetzen könnten, dass ich die angefragten Informationen, wie üblich, per E-Mail oder auch per Briefpost erhalte. Die „ergänzenden Erläuterungen“ kann die Behörde meinetwegen anfügen.

Uns würde interessieren, wie Juristen das sehen: Ist die Einstellung der Bundesnetzagentur rechtmäßig?

21 Ergänzungen

  1. Andererseits lohnt sich eine Reise nach Bonn ja allein deswegen schon, weil man dann in Bonn ist. ;-)

    1. Dann würde die Bundesnetzargentur eine Gebärdensprachenübersetzung anordnen.

  2. Dürft ihr denn einen Vertreter mit Scanner und Diktiergerät vorbeischicken, der den Kram einscannt, ihre statements aufnimmt, und euch zuschickt? Ich wohne in Darmstadt, das ist jetzt nicht so massiv weit weg von Bonn… :)

    1. Wäre schön, wenn morgen einfach _alle_ Leserinnen und Leser in Bonn und Umgebung bei dem Laden vorbeischauen und sich die Erklärungen erklären lassen?
      Das kann ja wohl nicht wahr sein. Langsam vermisse ich die Zeiten, als noch geteert und gefedert wurde…

      1. Ja, wir stellen jetzt einfach alle mal auch einen IFG-Antrag und machen dann ein großes Netzpolitik-Sommerfest vor der Bundesnetzagentur in Bonn. Die scheinen sich ja über Besuch zu freuen. ;-)

  3. Bonn, Bonn, das ist doch auch Hauptsitz der Deutschen Telekom, oder? Die freuen sich bestimmt auch über einen Besuch in dem Zusammenhang.

  4. Die Behörde hat ein Ermessen bei der Beantwortung der Anfrage, § 1 Abs. 2 IFG. Wenn Sie in bestimmter Art Einsicht begehrt haben, darf die Behörde nur aus wichtigem Grund davon abweichen. Wenn die Behörde beahuptet, die Unterlagen seien anders nicht zu verstehen, ist dies wohl ein wichtiger Grund. MFG nach Bonn lösen und nicht ärgern. Ihr CP

    1. Und wie sieht’s dann diesbezüglich mit § 7 Abs. 5 IFG („Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.“) aus? Steht der Handhabe der BNetzA ja irgendwie entgegen – trotz des einzuräumenden Ermessens.

      Ich würde hier in dem Fall dazu tendieren, von einem Ermessensfehlgebrauch zu reden, da nach der Eröffnung des Ermessensspielraumes (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG) ein „deutlich höherer Verwaltungsaufwand“ (§ 1 Abs. 2 S. 3 IFG) als wichtiger Grund genannt wird. Als Entscheidungsgrundlage sollte in diesem Fall hier ein in diese Richtung tendierender Grund dienen. Allerdings lässt die offerierte Alternative – die Reise nach Bonn -, in der ja „ergänzende Erläuterungen“ vorgenommen werden sollen, erhebliche Bedenken dem gegenüber zu.

      Allerdings bin ich hier auch kein Experte – nur hat mich das jetzt grade auch ein wenig verwirrt. Klärungsbedarf besteht, ohne Zweifel.

  5. … etwas Bewegung tut den meisten Nerds doch ganz gut. Hilft gegen Speckröllchen. Am besten mit dem Fahrrad fahren

    Die Argumentation stützt sich vermutlich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz §29.

  6. Hilfsweise hat die BNetzA auch eine Außenstelle in Berlin am Fehrbelliner Platz.
    Warum stellen die nicht dort Unterlagen und erläuternde Ausführungen zur Verfügung?

  7. auseinandersetzungen mit behörden sind oft nervig und willkür kotzt natürlich an.
    die behörde jedoch setzt sich zum einen mit euch und eurem antrag auseinander, zum anderen mit dritten, also firmen oder privatpersonen in den entsprechenden verträgen, welche neben eurem recht auf transparenz ihr recht auf datenschutz ebenfalls als gesetzl. zugesichert betrachten. das kostet zeit und nerven; und vergessen darf man auch nicht, dass es nicht wenig wutbürger in gerechtem zorn gibt, die meinen, der allgemeinheit etwas gutes zu tun, wenn die unwillige behörde mit einer vielzahl von aktionen lahmgelegt wird (wie hier in den kommentaren der vorschlag, „lass ma alle hin“).
    und einmal veröffentlichte daten können nicht wieder anonymisiert werden, insofern ist aufmerksamkeit bei der herausgabe schon ok.

  8. Die Anfrage lautete „Bitte übersenden Sie mir alle gesammelten Informationen für diese Studie […]“ Nach meiner Einschätzung muss der Informationszugang dann auch wie beantragt durch Übersendung erfolgen, denn in § 1 IFG heißt es: „Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden.“ Ein wichtiger Grund i.S.d. IFG für eine andere Gestaltung des Informationszugangs (Einsicht anstatt Übersendung) dürfte hier jedoch nicht vorliegen, da die Behörde als Grund lediglich angibt, weitere Informationen erteilen zu wollen, nach denen der Petent gar nicht gefragt hatte (Erläuterungen der Akten). Zudem behauptet die Behörde: „Damit ist Ihrem Antrag auf Informationszugang in Form der Akteneinsicht entsprochen. Die konkrete Ausgestaltung der Akteneinsicht steht demgegenüber im Ermessen der Behörde.“ Soweit ich das erkennen kann, wurde jedoch keine Akteneinsicht beantragt, sondern die Übersendung von Informationen.

  9. Na, die wollen euch sicherlich erläutern, dass ihr die Akten nicht abfotografieren und/oder weiterverbreiten dürft.

  10. Asoziales Gesindel. Ich dachte Madame Merkel wäre voll die tolle Klimakanzlerin und so. Wäre es da ökologisch nicht besser die Daten einfach zuzusenden und für Rückfragen bereit telefonisch erreichbar zu sein?

  11. Was solls. Netzpolitik.org ist bei den Beamten als Aufdiefüssetreter bekannt, wen wundert da ein bissel Schikane. Also auf nach Bonn, bin schon auf den nächsten Artikel gespannt, wenns heist: Tut uns leid, wegen Rohrbruch heute kein Zutritt, haben aber in einem halben Jahr einen neuen Termin für sie.

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