Am 15. Dezember 1983, also genau vor 25 Jahren, wurde das Volkszählungs-Urteil vom Bundesverfassungsgericht verkündet. Seitdem gibt es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
tagesschau.de berichtet darüber: Nichts zu verbergen, nichts zu befürchten?
Geklagt hatten schon mehr als 1000 andere. Es wurde die erste Massen-Verfassungsbeschwerde, die in Karlsruhe einging. Zuerst stoppten die Richter per Eilanordnung das Volkszählungsgesetz und dann kippten sie es in ihrem Urteil vom 15. Dezember 1983 ganz. Der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, begründete es wie folgt: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der der Bürger nicht mehr wissen könnte, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
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