EuGH-Vorratsdatenspeicherungs-Urteil kommt morgen – was passieren könnte

Morgen wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung erwartet. Schon 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Damals handelte es sich jedoch nur um die konkrete, damals in Deutschland umgesetzte Implementierung der Europäischen Richtlinie 2006/24/EG. Seitdem ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wirkungslos.

Bei der aktuellen Klage gegen die VDS haben der irische High Court und  der österreichische Verfassungsgerichtshof dem EuGH Fälle zur Vorabentscheidung vorgelegt, da sie nicht zu einer abschließenden Entscheidung gelangten. In Irland ging die Klage von der Bürgerrechtsorganisation „Digital Rights“ aus, in Österreich greifen die Kärtner Landesregierung und 11.000 Österreicher die Richtlinie an. Argumentiert wurde in beiden Fällen hauptsächlich damit, dass die Richtlinie unverhältnismäßig in die Grundrechtsausübung europäischer Bürger eingreife. Österreich stellt außerdem die Frage in den Raum, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung überhaupt bei der Verbrechensbekämpfung wirksam und notwendig ist.

Richtungsweisend für Schlussurteile des EuGH sind erfahrungsgemäß immer die Empfehlungen der Generalanwälte. In diesem Fall war Pedro Cruz Villarón zuständig, der im Dezember seine Meinung veröffentlicht hat. Darin statuierte er, die Vorratsdatenspeicherung sei mit einer Wahrung der Grundrecht unvereinbar und zwar – das ist der entscheidende Punkt – in seiner Gänze. Beinahe widersprüchlich gestand er gleichzeitig auch ein, dass Vorratsdaten als angemessenes Mittel für die Verfolgung schwerer Straftaten in Betracht gezogen werden könnten, sollten sie notwendig sein.

Es ist zu befürchten, dass diese Rhetorik auch umfassenden Eingang in das morgige Urteil finden wird. Das würde Tür und Tor für eine Neuinterpretation der VDS-Richtlinie in Deutschland öffnen und ermöglichen, dass die VDS so in nationales Recht gegossen wird, dass zwar die zu erwartenden Restriktionen des EuGH und Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, die VDS aber de facto wieder kommen wird. Unter welchen Floskeln das geschehen wird kann man sich bereits denken. Richtervorbehalt, verkürzte Speicherfristen, sorgfältige Sicherung der Daten vor Missbrauch, die rhetorische Palette der Befürworter anlassloser, „grundrechtsschonender“ Datensammelei ist wohlbekannt.

Dass Justizminister Maas die gesetzliche Neuumsetzung der Richtlinie bereits vorbereitet, damit das wertvolle polizeiliche Ermittlungsinstrument auch schnellstmöglich wieder verfügbar ist, antizipiert, dass auch die deutschen Politiker von zahlreichen Schlupflöchern im EuGH-Urteil ausgehen und erpicht darauf sind, sich geschickt durch diese hindurch zu winden. Das geht sogar soweit, dass man versucht, Vorratsdatenspeicherung als Datenschutz zu verkaufen und sie auch mal als Private Vorsorgespeicherung deklariert. Eine Aussetzung der derzeitigen Richtlinie würde auch eine Wiederauflage auf EU-Ebene nicht gänzlich verhindern. Die EU-Kommission könnte jederzeit einen neuen Vorschlag vorlegen, dieser müsste dann jedoch durch das Parlament bestätigt werden.

Gerade derzeitig nach Beginn der nicht abreißenden Snowden-Enthüllungen scheint es aberwitzig, die Speicherung der Kommunikationsprofile sämtlicher Bürger durch die Hintertür zu autorisieren. Metadaten über Telefonate, SMS, E-Mails Internetverbindung und registrierte Standorte würden gespeichert und böten die Möglichkeit, weitreichende Erkenntnisse über die Persönlichkeit der Betroffenen zu gewinnen, auch ohne Inhaltsdaten. Untersuchungen, was Metadaten ermöglichen, sind in letzter Zeit mehr als zahlreich, sollten letzte Zweifel ausräumen und mit dem Irrglauben aufräumen, VDS sei doch auch nichts anderes als der klassische Einzelverbindungsnachweis auf der Telefonrechnung.

Autorisiert man indirekt die Massenspeicherung der Kommunikationsdaten begibt man sich auch auf eine instabiliere Argumentationsbasis, was die Datenabschöpfung von Verbindungsdaten durch NSA und GCHQ betrifft, die in Programmen wie Prism und Tempora durchgeführt wird. Auch was die Beschränkung der eigenen Geheimdienste angeht positioniert man sich schwächer.

Ein positiver Punkt, der jedoch vermutlich eintritt, falls die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU für nichtig erklärt würde: Deutschland käme höchstwahrscheinlich um ein Zwangsgeld herum. 2012 hat die EU-Kommission Klage gegen Deutschland eingereicht, da die 2006 verordnete Richtlinie bislang nicht wirksam in nationales Recht umgesetzt wurde. Der Vorschlag der Kommission war, Deutschland zur Zahlung von einem Zwangsgeld in Höhe von über 300.000 Euro pro Tag nach dem Urteil des Gerichtshofes bis zur hinreichenden Rechtsumsetzung zu verpflichten. Diese Klage dürfte mit einer Aufhebung der Richtlinie ihren Bestand verlieren. Ungünstig wäre, wenn der EuGH entschiede, dass die Richtlinie zwar aufgehoben werden müsste, sich aber auf eine Übergangsfrist einließe während der die EU-Kommission eine Nachbesserung vorschlagen müsste. Eine Verurteilung Deutschlands wäre dann weiterhin möglich und wahrscheinlich.

Was bleibt, wenn der gefürchtete Fall eintritt, das Urteil gezielte Schwachpunkte offen lässt und Deutschland die VDS wieder einführt? Die Möglichkeit ist, den ganzen Prozess von vorn aufzurollen und erneut eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die Aussichten hierfür wären dabei nicht einmal hoffnungslos, denn seit 2010 hat sich die Überwachungssituation und öffentliche Wahrnehmung durch die NSA-Affäre verschoben und könnte zu einer Neubewertung der zugrunde liegenden Zusammenhänge führen.

Auf europäischer Ebene bliebe ein Gang zum Menschengerichtshof in Straßburg, um die Feststellung einer Unvereinbarkeit der VDS mit der Europäischen Menschenrechtskonvention anzustreben. Diese Möglichkeit wird im Moment auch von Bürgerrechtsorganisationen in der Schweiz in Betracht gezogen. Dort steht gerade eine Ausweitung der staatlichen  Überwachung bevor und da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, bleibt ihr der Weg über den EuGH versperrt.

Aber vielleicht kommt auch alles anders und der EuGH beschenkt uns mit einem klaren Urteil. Wir haben ja bereits letzte Woche bei der Abstimmung für Netzneutralität im EU-Parlament eine freudige Überraschung erlebt und hoffen insgeheim, dass unser Pessimismus irgendwann doch noch widerlegt wird.

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