Neuer Verhandlungsstand von CETA (Kanada/EU) geleakt

Über das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA), was zwischen EU und Kanada verhandelt wird, hatten wir im Nachgang von ACTA berichtet. Kanada und die EU verhandeln seit einigen Jahren über dieses Freihandelsabkommen und als Verhandlungspartner von ACTA hatten sie ähnlich schwammige Passagen zur Durchsetzung von Urhebererchten, Patenten und Markenrechte in dem damals geleakten Zwischenstand. Die Piratenpartei hat einen neuen Zwischenstand der Verhandlungen geleakt (PDF). Freihandelsabkommen gibt es immer wieder, die EU ist dabei recht aktiv und wir sind auch nicht aus Prinzip dagegen.

Das eigentliche Problem dabei ist, dass diese immer intransparent im Verborgenen unter Mitwirkung einflußreicher Industrie-Lobbys verhandelt werden und die Politik (EU-Parlament und Nationalstaaten) das Ergebnis dann abnicken soll. Und das vor allem im Bereich geistige Monopolrechte weitere Grenzen ausgedehnt werden, die in der Regel zu Lasten der Allgemeinheit gehen und zudem den Status Quo zementieren. Mit anderen Worten: Wenn man z.B. das Urheberercht reformieren will, können bereits bestehende Handelsabkommen dieses mit dem Hinweis erschweren „Aber mit Staat XY haben wir uns doch bereits auf YZ geeinigt und das müssen wir jetzt erfüllen“. Bilaterale Abkommen wie CETA erschweren zudem einen Refomprozess auf internationaler Ebene, wie z.B. im Rahmen der WIPO, da sich die Vertragspartner dazu verpflichten, die miteinander verhandelten Standards auch einzuhalten.

Die beste Analyse zum neuen Stand bei CETA gibt es bei iRights zu lesen: Was das CETA-Abkommen fürs Urheberrecht bedeuten könnte. Die Kurzfassung ist, dass sich für deutsches Recht erstmal nichts großes verändern würde, aber EU-Recht erweitert werden könnte.

Weil die Europäische Union Partner des Abkommens ist und damit die CETA-Vorgaben selbst umsetzen muss, würde mit dem Abkommen das EU-Urheberrecht wahrscheinlich erheblich erweitert werden. Bis jetzt gibt es im Urheberrecht nur bei einigen Aspekten gemeinsame rechtliche Vorgaben („acquis communautaire“). Ob mit erweiterten EU-Regeln auch eine Verschärfung einhergehen würde, ist nicht ausgemacht. Gut möglich ist aber, dass andere Länder ihre urheberrechtlichen Regelungen hin zum „deutschen Standard“ ausbauen werden, der im Sinne der Rechteinhaber bereits sehr weitgehend ist.

Besonders bei den im CETA-Entwurf angesprochenen Regelungen zum Strafrecht gibt es im europäischen Urheberrecht noch keine gemeinsamen Vorgaben. Bislang scheiterte die Kommission mit Versuchen, eine neue Durchsetzungs-Richtlinie zu erlassen. Verpflichtet sich die EU mit dem CETA-Abkommen auf weitere Schritte, würden die Pläne für eine neue Durchsetzungsrichtlinie neuen Auftrieb kommen. Ausdrücklich einzeln aufgeführt werden im Entwurf Strafen für Camcorder-Aufnahmen in Kinos (Artikel 5.6) als Regelungsfeld. Verglichen mit dem letzten bekannten kanadischen Entwurf ist statt einer Soll-Bestimmung nun allerdings eine Kann-Bestimmung im Entwurf zu finden.

Absage an Prüfpflichten für Provider, „Notice-and-notice“-System möglich

Vor dem Hintergrund der bislang bekannten Tendenzen im Urheberrecht nimmt der Entwurfstext beim Abschnitt über Internet- und Host-Provider eine fast überraschende Wendung (Artikel 5.5). Für diese Dienste gibt es in den meisten Ländern Haftungsprivilegien, falls deren Nutzer Urheberrechte verletzen. Die Diensteanbieter sollen laut dem Entwurf nun ausdrücklich nicht vorauseilend prüfen oder fahnden müssen, ob Urheberrechte verletzt werden, um in den Genuss der Haftungsprivilegien zu kommen. An diesem Punkt läuft der Entwurf der Entwicklung in der deutschen Rechtsprechung entgegen, die die Störerhaftung eher sukzessive heraufschraubt.

Die FAZ sieht „Mehr Rechte für Musikkonzerne“.

Weit gefasst wird in dem internen Text die Definition des durch Verstöße gegen den Schutz des geistigen Eigentums entstandenen Schadens. Letztlich können Geschädigte jedwede legitime Referenzgröße zur Berechnung des Schadens heranziehen. Ein Musikkonzern könnte somit im Extremfall unter Berufung auf potentiell mit dem Verkauf einer CD zu erzielenden Gewinne auch von Privatpersonen hohe Schadenersatzzahlungen fordern.

Der FFII hat in einer Kurzanalyse die umstrittene „investor-to-state dispute settlement (ISDS)“ – Regelung gefunden, die beim parallel verhandelten Freihandelsabkommen TTIP für große Kritik sorgt. Mit einer ISDS-Regelung entmachtet man sich selbst als Politik, weil Unternehmen gegen jegliche Art von Regulation Staaten auf Schadensersatz verklagen können, was vollkommen absurd ist.

Furthermore, the table of contents reveals that there will be 71 pages on investor-to-state dispute settlement (ISDS), which puts investment tribunals above our supreme courts. Investor-to-state dispute settlement gives multinationals the right to sue states before special tribunals if changes in law may lead to lower profits than expected. Multinationals can challenge reform of copyright and patent law, challenge environmental and health policies. ISDS alone is a reason to vehemently oppose CETA.

Hier ist die Pressemitteilung der Piratenpartei dazu: CETA: PIRATEN leaken geheime Dokumente aus EU-Freihandelsabkommen mit Kanada.

3 Ergänzungen

  1. für mindestens 100-mal gefährlicher halte ich die geplanten „Investionsschutzklauseln“ auch “investor-to-state dispute settlement (ISDS)” genannt. Australien mußte in Handelsverträgen mit solchen Klauseln bittere Erfahrungen mit der Gier und der Srupellosigkeit mehrerer multinaionaler Konzerne machen. Inzwischen schließt Australien keine Handelsverträge mehr mit solchen Bestimmungen ab. Es ist gut, aus solchen Erfahrungen zu lernen, und keine Geldautomaten für nordamerikanischen Konzerne zu Lasten der hart arbeitenden europäischen Steuerzahler zu installieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.