Unions-Fraktion lädt uns zum Pressegespräch, wir scheitern an der Tür

Vor einer Woche berichtete ich über meine erfolglose Jahresakkreditierung bei der Pressestelle des Deutschen Bundestages. Gegen die Ablehnung habe ich förmlich Widerspruch eingelegt, da ich hauptberuflich journalistisch tätig bin und über einen Presseausweis verfüge, seitdem habe ich aber nichts mehr gehört (Bis letzten Freitag wollte man sich melden).

Heute hatten wir ein neues Erlebnis mit der Pressestelle. Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion hat uns zu einem Pressegespräch eingeladen. Da ich am Mittwoch Vormittag nicht kann, wollte Anna Biselli für uns hingehen und hat sich bei der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion angemeldet. Diese hat sie an die Pressestelle des Bundestages weitergeleitet, dort hat sich Anna dann per Formular und Fax angemeldet und gerade die Ablehnung erhalten:

Ohne Presseausweis bekommt sie keine Tagesakkreditierung, darf also auch nicht an dem Pressegespräch teilnehmen, zu dem wir explizit eingeladen worden sind.

Wo ist Kafka, wenn man ihn braucht?

14 Ergänzungen

      1. Ja, klar – aber erst wenn Ihr/Du die formellen Vorraussetzungen (hier Annas Presseausweis) erfüllt, ist die Empörung journalistisch fundiert – sonst aber immerhin eine Nachricht wert, die eine Tendenz zu zunehmender Strenge vermuten lässt. Mit Respekt vor Eurer [und Anderer, AK Vorrat, ccc, digital courage..] Arbeit bleibt groß ;-)

    1. Wenn ich Blogbetreiber wäre, würde ich Kommentatoren, die offensichtlich zu blöd zum lesen sind, auch nicht schreiben lassen.

      1. jaja, lesen können.

        hier lässt sich von frau seeliger auch ein schönes kompliment an frau biselli lesen.

        dem ich mich ganz ausdrücklich anschließen möchte.

        .~.

  1. Bekommt man mit ’nem Presseausweis nicht ganz tolle Rabatte, auf Flugreisen, Autos, Eintrittskarten, etc.?

    Im Ernst, das geht natürlich gar nicht. Ein modernes Verständnis von Presse/Medien/Demokratiebeteiligung sieht anders aus. Ist wahrscheinlich auch nicht gewollt.

  2. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Einführung eines „amtlichen Presseausweis“ festgelegt. Ob, das jetzige Verhalten der Bundestagsverwaltung ein Vorbote ist?

    1. Einem amlichen Presseausweis stuende genauso Art. 5 GG entgegen, wie derzeit schon der Akzeptanz von nur jenen Presseausweisen der fuenf grossen Verbaende.

      Es steht zu vermuten, dass es sich bei dem Satz im Koaltionsvertrag um die Uebernahme aus einem Lobbypapier eines ebensolchen Verbandes handelt. Die verfassungskonforme Umsetzung der Forderung aber duerfte nahezu unmoeglich sein.

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