Wahlkampf-Aktion gegen Überwachung: Kanzlerin und FDP-Ministerien wollen UN-Zivilpakt erweitern

Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Recht auf Privatsphäre im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte gestärkt werden. Nach einer Ankündigung der Kanzlerin schickten Außen- und Justizministerium einen entsprechenden Brief an die Minister der EU-Staaten. Falls eine Umsetzung überhaupt möglich ist, würde die viele Jahre dauern – also eher eine Wahlkampfaktion.

Seit 1966 gibt es den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Dieser völkerrechtliche Vertrag, der mittlerweile von 167 Staaten ratifiziert wurde, regelt grundlegende Menschenrechte, darunter in Artikel 17 auch das Recht auf Privatsphäre:

(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Auf der Pressekonferenz am Freitag kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an, diesen Artikel durch ein Zusatzprotokoll erweitern zu wollen:

Dieses Zusatzprotokoll soll den Schutz der Privatsphäre zum Gegenstand haben und „auch die Tätigkeit der Nachrichtendienste umfassen“, so die Kanzlerin. Die Bundesregierung arbeite auch auf eine gemeinsame Position der EU-Staaten hin.

Ebenfalls am Freitag schickten Außenminister Westerwelle und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Brief an die Außen- und Justizminister der EU, den wir an dieser Stelle veröffentlichen: PDF. Darin schreiben sie:

Die bestehenden menschenrechtlichen Regelungen, insbesondere des Artikels 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, stammen aus einer Zeit weit vor der Einführung des Internets. Diese Regelung kann aber als menschenrechtlicher Ausgangspunkt für den internationalen Datenschutz angesehen werden. Damit ist sie ein geeigneter Ansatzpunkt für ergänzende, zeitgemäße und den modernen technischen Entwicklungen entsprechende internationale Vereinbarungen zum Datenschutz.

Unser Ziel sollte es deshalb sein, den Zivilpakt um ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 zu ergänzen, das den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter sichert. Zu diesem Zweck wollen wir eine Vertragsstaatenkonferenz anstreben.

Die Bürger der Europäischen Union erwarten von uns den Schutz und die Achtung ihrer Freiheitsrechte. Hierfür müssen wir uns gemeinsam einsetzen und das Thema sowie unsere Handlungsoptionen im EU-Kreis diskutieren.

Thorsten Jungholt berichtet in der Welt:

Nach Informationen aus Regierungskreisen haben Dänemark, die Niederlande und Ungarn den Deutschen bereits ihre Unterstützung signalisiert.

Das klingt zunächst gut. Was jedoch konkret in einem solchen Zusatzprotokoll stehen soll, war auf Anfrage nicht zu erfahren. Während Merkel von „Tätigkeit der Nachrichtendienste“ spricht, sprechen die Minister vom „Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter“. Einen konkreten Vorschlag konnte man uns nicht nennen, da noch diverse Juristen daran arbeiten.

Zudem ist der UN-Zivilpakt ein äußerst delikates Dokument. Zusammen mit dem dem UN-Sozialpakt und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bildet er die grundlegenden Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. In der fast 50-jährigen Geschichte des Vertrags gab es nur zwei Zusatzprotokolle: Die Möglichkeit zur Individualbeschwerde und die Abschaffung der Todesstrafe.

Zur Verabschiedung eines solchen Updates müssen ein Drittel der Vertragsstaaten eine Konferenz über den konkreten Vorschlag befürworten und eine Mehrheit der dort anwesenden und abstimmenden Vertragsstaaten den Vorschlag annehmen. In Kraft treten solche Änderungen erst, wenn die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vorschlag angenommen hat und zwei Drittel der Vertragsstaaten die Änderung angenommen haben. Allein der letzte Schritt hat bisher beim ersten Mal zehn Jahre und beim zweiten Mal zwei Jahre gedauert. Wozu auch die nächste Bundesregierung diese Initiative weiterführen wollen müsste.

Vor diesem Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Erweiterung des UN-Zivilpakts völlig ungewiss. Sicher ist allenfalls, dass der Prozess Jahre dauern würde.

Das sieht auch der grüne Bundestags-Abgeordnete Konstantin von Notz so, wie er gegenüber netzpolitik.org erläutert:

Eine Ergänzung in Form eines Zusatzprotokolls für mehr Datenschutz auf UN-Ebene kann durchaus sinnvoll sein. Eine solche UN-Reform würde Jahre, wenn nicht Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

Es ist jedoch jetzt zunächst die Pflicht der Bundesregierung gegenüber den USA und Großbritannien unmissverständlich klarzumachen, dass wir einen systematischen, offenbar geradezu institutionalisierten Rechtsbruch nicht dulden.

Kanzlerin Merkel muss sich endlich entschieden dafür einsetzen, den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürger durchzusetzen – auch gegenüber befreundeten Staaten.

So lange sich „das Kabinett Merkel […] in der Krise als Nicht-Regierungs-Organisation [erweist]“, kann man diese Aktion auch bequem unter Wahlkampf abhaken.

3 Ergänzungen

  1. Hallo Andre, finde Deinen letzten Satz sehr bezeichnend. „Kann man bequem als Wahlkampfaktion abhacken.“ Klar, das ist bequem.

    Denn bei einer inhaltlichen Auseinandersetzung kommt man vielleicht zu dem Ergebnis, dass die Idee so schlecht nicht ist.
    Könnte ja sein, dass wir bei diesem weltweiten Datenverkehr im weltweiten Internetz – wenn sich die Situation substantiell verbessern soll – eine internationale Regelung brauchen. Selbst dann, wenn die Zeit und Arbeit kostet.

    Aber hack es mal bequem ab und lass Dich nur nicht weiter von Lösungsansätzen im Weltbild stören. Kampagne geht vor. ;-)

    1. „Das klingt zunächst gut. Was jedoch konkret in einem solchen Zusatzprotokoll stehen soll, war auf Anfrage nicht zu erfahren.“
      „Sicher ist allenfalls, dass der Prozess Jahre dauern würde.“
      „Es ist jedoch jetzt zunächst die Pflicht der Bundesregierung gegenüber den USA und Großbritannien unmissverständlich klarzumachen, dass wir einen systematischen, offenbar geradezu institutionalisierten Rechtsbruch nicht dulden.“

      In der Zusammenschau steht da: „Was die da reinschreiben wollen ist nicht klar, aber es wird Jahre dauern.“
      Was macht die Regierung bis dahin? Solch eine langfristige Lösung kann nur der zweite Schritt sein, nachdem akute Gegenmaßnahmen gegen die weltweite Generalüberwachung ergriffen wurden. Und solange man von einer Regierung, die sich bis jetzt durch Nicht-Tätigkeit ausgezeichnet hat, keine konkreten Vorschläge hört, die auch vor der Wahl noch umsetzbar sind, sagt allein schon die Erfahrung und der gesunde Menschenverstand, dass wir leider auch hier nichts von unserer Regierung zu erwarten haben.

    2. Ui, lustig. Deutschland hat auch das Anti-Korruptions-Abkommen ratifiziert, aber bis heute kein Gesetz. Alle Versuche der Opposition wurden von der Regierung ignoriert bzw. abgewatscht. Und jetzt willst du mir sagen, dass mit dieser Initiative unsere Bundesregierung es ernst meint?

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