Netzwelt berichtet über ein interessantes Gerichtsverfahren in Frankreich:
Ein französisches Berufungsgericht hat jetzt einen 22-jährigen Netznutzer freigesprochen, der sich nahezu 500 Filme aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das Gericht entschied, dass die Downloads legale Privatkopien waren.
Über die erste Gerichtsentscheidung mit demselben Ergebnis hatte ich im Oktober berichtet.
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Ein Kommentar zu „Filesharer in Frankreich freigesprochen“
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Filesharer in Frankreich freigesprochen
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Raubkopierer¹ sind keine Verbrecher!
Ein französisches Berufungsgericht hat jetzt einen 22-jährigen Netznutzer freigesprochen, der sich nahezu 500 Filme aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das Gericht …
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