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Weitgehendes Recht auf Privatkopie in Frankreich durch Gericht bestätigt

Anscheinend hat ein französisches Gericht ein sehr weitgehendes Recht auf Privatkopie bestätigt. Dieses soll sowohl für Videorekorder-Aufnahmen aus dem Fernsehen gelten als auch P2P-Filesharing und Kopien von DVDs, die von Freunden erzeugt wurden. Ein 22-jähriger Franzose wurde freigesprochen, der über Filesharing Filme getauscht hatte. Das Gericht zog eine Grenze zum nicht-kommerziellen Tauschens. Die ganze Story…

  • Markus Beckedahl

Anscheinend hat ein französisches Gericht ein sehr weitgehendes Recht auf Privatkopie bestätigt. Dieses soll sowohl für Videorekorder-Aufnahmen aus dem Fernsehen gelten als auch P2P-Filesharing und Kopien von DVDs, die von Freunden erzeugt wurden.

Ein 22-jähriger Franzose wurde freigesprochen, der über Filesharing Filme getauscht hatte. Das Gericht zog eine Grenze zum nicht-kommerziellen Tauschens.

Die ganze Story gibts auf Französisch bei Liberation. Mal schauen, wann deutsche Medien darauf aufmerksam werden.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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